V/0548/2023
Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0548/2023
V/0548/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher in Münster
Beratungsfolge
21.11.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) stimmt dem vorgelegten, im Vergleich zum
bisherigen Beschluss (V/0416/2011) veränderten, Konzept zur Förderung besonders begabter
Kinder und Jugendlicher in Münster zu.
2. Die zur Förderung von besonders begabten Kindern und Jugendlichen im Haushalt vera n-
schlagte Summe von 25.000 € wird auf die Bereiche (1) Diagnostik und Beratung, (2) Förderung
(mit Beratung) (3) Fortbildung / Qualifizierung von Fachkräften sowie (4) Netzwerk Begabungs-
förderung aufgeteilt und den in diesen Feldern tätigen Einrichtungen für 2024ff. weiterhin zur
Verfügung gestellt.
3. Der ASW beauftragt die Verwaltung nach zwei Jahren, also zum Jahresende 2025, über die
Erfahrungen mit dem veränderten Konzept zu berichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Zuschussgewährung entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Folgekosten. Die Mittel sind
bereits im Entwurf der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am 2024ff. 25.000,- Betrag bleibt
Amt für Schule und
Weiterbildung
26.10.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Lioba Pulinski
Telefon: 492-4083
Pulinski@stadt-muenster.de
Dr. Christin Vanauer
Telefon: 492-4088
Vanauer@stadt-muenster.de
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Schulleben beteiligte bestehen
Zeile 15 Transferaufwendungen
Begründung:
1. Begabungsbegriff
Begabung lässt sich als leistungsbezogenes Entwicklungspotenzial definieren (z.B. Preckel, 20191).
Besondere oder hohe Begabung ist dementsprechend zunächst ein außergewöhnlich ausgeprägtes
individuelles Potenzial, unter günstigen Bedingungen hohe Leistung ( Performanz) hervorzubringen,
die wiederum als „Erfolg“ oder, wenn es um Spitzenleistungen geht, als „Exzellenz“ bewertet werden
kann. Das bereichsübergreifende Potenzial, schlussfolgernd zu denken, planvoll zu handeln und neue
Probleme zu lösen, wird als (fluide) Intelligenz bezeichnet und mit Intelligenztests gemessen. Dabei
gilt ein Intelligenzquotient (IQ) von 115 oder höher als überdurchschnittlich, ab einem IQ von 130
spricht man qua Konvention von hochbegabt. Als überdurchschnittlich begabt gelten daher per defini-
tionem knapp 16 Prozent, als hochbegabt gut zwei Prozent der Bevölkerung.
Die sch rittweise Übersetzung von (allgemeinem) Potenzial in bereichsspezifische Kompetenz, zu-
nehmende Expertise und schließlich in herausragende Leistung, die für die Gesellschaft in Erfolgen
sichtbar wird, wird als Talententwicklung bezeichnet. Talententwicklung ist ein „Prozess zunehmender
Spezialisierung“ (Preckel, 20191). Wichtig für die Talentförderung ist, dass die Entfaltung von Talen-
ten in bestimmten Domänen (z.B. MINT, Kunst, Musik, Sport) nicht vorprogrammiert ist, sondern ent-
sprechende Erkundungsmöglichkeiten voraussetzt. Im Sinne der Talententwicklung sollten Kinder
und Jugendliche mit hohem leistungsbezogenem Entwicklungspotenzial deshalb die Gelegenheit ha-
ben, verschiedene Themenbereiche und Aktivitäten zu erkunden, um schließlich ihre persönliche „Ni-
sche“ zu finden. Innerhalb der „Nischen“, egal ob im MINT-Bereich oder in der Musik, gilt: die Bedin-
gungsfaktoren dafür, inwieweit die Transformation von Potenzial in Performanz gelingt, liegen zum
einen in der Person (Persönlichkeitsfaktoren) und zum anderen in der Umwelt (Familie, Peers, Schu-
le, außerschulische Bezugspersonen), s. z.B. Integratives Begabungs- und Lernprozessmodell (Fi-
scher, 20132, 20143; Abbildung 1).
1 Preckel, F. (November 2019). Begabung und Bildungserfolg: Faktoren gelungener Entwicklung. Eingeladener
Vortrag auf dem 10. ÖZBF -Kongress, Salzburg.
2 Fischer, C. (2013). Individuelle Förderung. Umgang mit Vielfalt als Herausforderung für die Schule und Lehr-
erbildung. Engagement, 4, 281 -290.
3 Fischer, C. (2014). Individuelle Förderung als schulische Herausforderung. Abgerufen von
https://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/10650.pdf [10.10.2023].
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Abbildung 1: Integratives Begabungs- und Lernprozessmodell (Fischer, 2013 2), adaptiert (ergänzt um „außer-
schulische Angebote“) nach Fischer (2014 3, S. 36)
Für das Erkennen und Fördern von Kindern und Jugendlichen mit hohem Potenzial ist dabei wichtig
zu wissen, dass diese Bedingungsfaktoren nich t nur in die eine – d.h. die begünstigende – Richtung
wirken können: Sowohl Umstände aus dem Umweltbereich (z.B. fehlende Anregung und Anerken-
nung in der Familie oder der Schule) als auch individuelle Besonderheiten (z.B. eine Lernentwick-
lungsstörung oder eine psychische Erkrankung) können die Übersetzung von Potenzial in Performanz
auch hemmen. Wenn die gezeigte Leistung einer Person hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt, d.h.
wenn z.B. ein Kind in einem oder mehreren Schulfächern deutlich schlechtere No ten erzielt als es
könnte, spricht man von Underachievement. Auf Grundlage des empirischen Zusammenhangs zwi-
schen Intelligenz und Schulnoten kann man davon ausgehen, dass unter den Hochbegabten ca. je-
de*r Achte als Underachiever*in einzustufen ist (z.B. Ro st & Sparfeldt, 2009 4). Das Phänomen des
Underachievements (Performanz < Potenzial) tritt selbstverständlich auch bei überdurchschnittlich
Begabten unterhalb der „130er-Marke“ auf. Bei Kindern, die neben der besonders hohen Begabung
eine zweite Besonderhei t wie eine Lernentwicklungsstörung, eine AD(H)S oder eine Autismus -
Spektrum-Störung mitbringen, spricht man in der Fachliteratur von twice-excpetional (2e) children.
Die „zweite Besonderheit“ hat dabei tendenziell einen hemmenden Effekt auf die Potenzialentfaltung,
d.h. auf das Lernen und schließlich das Zeigen von hoher Leistung und den Prozess der Talentent-
wicklung.
Auf das Erkennen von Underachiever*innen und Förder- und Beratungsmöglichkeiten für 2e children
sollte im Sinne der Bildungsgerechtigkeit da her unter anderem ein besonderes Augenmerk gelegt
werden. Eine gerechte Begabungsförderung reicht aber noch weiter: Begabungsgerechtigkeit meint,
„dass Menschen unabhängig von den unterschiedlichen Heterogenitätsdimensionen ein Recht darauf
haben, entsprechend ihrer Potenziale gefordert und gefördert zu werden, wobei Potenziale und Be-
4 Rost, D. H. & Sparfeldt, J. R. (2009). Hochbegabt und niedrig leistend. In S. Lin -Klitzing, D . Di Fuccia & G.
Müller-Frerich (Hrsg.), Begabte in der Schule: Fördern und Fordern (S. 138 -167). Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
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gabungen breit und dynamisch aufgefasst werden .“ (Kiso & Lagies, 2018, S. 13) 5. Um diesem An-
spruch gerecht zu werden, sollten Angebote der Begabungsdiagnostik und -förderung darauf ausge-
richtet sein, alle Mitglieder der Gesellschaft, so weit wie möglich unabhängig von (sozialer) Herkunft,
Geschlecht, Gesundheit oder kultureller Identität zu erreichen. Das bedeutet auch, dass Angebote,
die sich exklusiv bzw. gezielt an nachweisli ch benachteiligte Gruppen richten, Teil einer gerechten
Begabungsförderung sein sollten.
2. Begabungsförderung in Münster
Münsters „Grundnahrungsmittel“ ist die Wissenschaft, mit dem Claim, dass „Exzellenz [hier] immer
wieder nachwächst“ 6. Dieser Anspruch beschränkt sich aber nicht auf die tertiäre Bildung und For-
schung, sondern sollte ebenso für die Potenzialentwicklung im Kindes- und Jugendalter gelten.
Neben schulischer (Talent-)Förderung, die in Münster z.B. durch die Beteiligung an der Bund-Länder-
Initiative „Leistung-macht-Schule (LemaS)“ 7 und entsprechende Pilotschulen repräsentiert ist, sind
außerschulische („schulergänzende“) Angebote „eine zentrale Säule bei der Förderung von Kindern
und Jugendlichen mit hohem Leistungspotenzial“ (KMK-Förderstrategie für leistungsstarke Schülerin-
nen und Schüler; Kultusministerkonferenz, 2015 8). Damit sind zunächst sogenannte „Enrichment“ -
Möglichkeiten wie Schüler*innenakademien, Schüler*innenlabore oder Schüler*innenwettbewerbe
gemeint, also Angebote, die direkt bei den Interessen der Kinder und Jugendlichen ansetzen. Die
Verzahnung von schulischer und außerschulischer Unterstützung ist dabei wünschenswert, um zu
den bestmöglichen Förderergebnissen zu gelangen.
Die Verwaltung versteht unter außerschulischer Unterstützung aber nicht nur Fördermaßnahmen im
engeren Sinne. Gemeint sind auch Angebote zur fachkundigen, unabhängigen Diagnostik (Potenzial
erkennen) und Beratung von entsprechenden Kindern, Jugendlichen und ihren Angehörigen. Außer-
dem werden Qualifikationsmaßnahmen für mit dem Erkennen und Unterstützen von besonderen Po-
tenzialen betrauten (vor-)schulischen pädagogischen Fachkräften miteingeschlossen.
2.1 Das Netzwerk Begabungsförderung
In Münster arbeiten verschiedene Institutionen im Feld der Begab ungsförderung zusammen. Einige
davon haben sich 2011 zusammengeschlossen, nachdem mit dem Beschluss der Vorlage
V/0416/2011 das „Münsteraner Netzwerk Begabungsförderung“ als Konzept eingeführt wurde.
Die Zusammensetzung des Netzwerks Begabungsförderung hat sich seit 2011 (und im Vergleich zur
Beschreibung in der damaligen Vorlage) leicht verändert; aktuell sind folgende Akteurinnen und Ak-
teure im Netzwerk aktiv / beteiligt:
- ESCA Mentis e.V.
o Beratungsstelle für besonders Begabte und hochbegabte Kinder und Jugendliche
- ICBF - Universität Münster
o Internationales Centrum für Begabungsforschung
o Stiftung ICBF
- mc² - Mehr Chancen für hochbegabte Kinder und Jugendliche in Münster e.V.
o Eltern-Verein
- MinD - Mensa in Deutschland e.V.
o Netzwerk für Hochbegabte Menschen in Deutschland – Gruppe Münster
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- Q.UNI (assoziiertes Mitglied)
5 Kiso, C. & Lagies, J. (2018). Begabungsgerechtigkeit. Perspektiven auf stärkenorientierte Schulgestaltung in
Zeiten von Inklusion. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
6 https://www.stadt -muenster.de/ms/tourismus/presse/html/t03 -wissenschaftsstadt.html
7 https://www.leistung-macht-schule.de/
8 Kultusministerkonferenz (2015). Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler (B eschluss der
Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015). Verfügbar unter:
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_11 -Foerderstrategie -
leistungsstarke-Schueler.pdf
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o Kinder- und Jugend-Uni Münster
Neben dem regelmäßigen fachlichen Austausch zwischen den Netzwerk -Mitgliedern, in dem eine
Reflexion aktueller Angebote, Bedarfe und überregionaler Entwicklungen erfolgt, zeichnet sich das
Netzwerk durch gemeinsam organisierte Aktivitäten wie die jährliche Herbstakademie „Spurensuche“
für besonders begabte und interessierte Schüler*innen der Mittelstufe aus (vgl. 2.2).
Das N etzwerk trägt also dazu bei, auf die Thematik und auf Angebote für Betroffene in der lokalen
Öffentlichkeit aufmerksam zu machen.
Für die Treffen und gemeinsame Veranstaltungen nutzt das Netzwerk – wie bereits 2011 formuliert –
die Räumlichkeiten der Schulpsychologischen Beratungsstelle in der Klosterstraße 33. Diese stehen
zudem auch den Netzwerkakteurinnen und -akteuren zu den Geschäftszeiten der Beratungsstelle für
andere Zwecke auf Anfrage zur Verfügung.
Unverändert ist die Rolle der Schulpsychologischen Beratungsstelle als Fachinstitution einerseits und
als städtische Vertretung im Netzwerk andererseits mit der Übernahme des städtische n Anteils an
Koordinierung, Organisation und Mitgestaltung.
Die Unterstützung durch den Seniorexperten, wie im Beschl uss von 2011 beschrieben, hat in den
vergangenen Jahren aus personellen / persönlichen Gründen nur noch eingeschränkt stattfinden
können.
2.2 Städtische Förderung „Besondere Begabung“
Die Beschreibung des „Münsteraner Netzwerks Begabungsförderung“ in der Vorlage V/0416/2011
wurde mit einem Vorschlag zur Verwendung von Zuschussmitteln für den Bereich Begabungsförde-
rung in Münster verknüpft. Seitdem wurden jährlich verschiedene Institutionen / Akteurinnen und Ak-
teure aus dem Netzwerk, die Angebote im Themenbereich „Besondere Begabung“ im Sinne der da-
maligen Vorlage vorhielten, durch städtische Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Arbeit begünstigt. Die
Schulpsychologische Beratungsstelle ist m it der Zuweisung der städtischen Mittel und der Prüfung
der sachgemäßen Verwendung betraut. Beratend zieht die Schulpsychologische Beratungsstelle
auch die anderen Netzwerkakteurinnen und -akteure hinzu.
Die verfügbaren Mittel von jährlich 25.000€ wurden seit 2011 auf die Bereiche Diagnostik, Beratung,
Förderung und Qualifizierung aufgeteilt und ein Restbetrag dem Netzwerk selbst zur Verfügung ge-
stellt. Dabei hat sich im Laufe der Jahre der Verteilschlüssel in der Höhe der Zuschüsse verändert,
nicht aber die Zuschussbereiche selbst.
Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht dies:
Bereich 2011 2013-2023
Verfügbare
Mittel
Bezuschusste
Akteur*innen
Verfügba-
re Mittel
Bezuschusste
Akteur*innen
Diagnostik und
Beratung
13.000€ Esca Mentis e.V.,
ICBF
~11.000€ Esca Mentis e.V.,
ICBF
Förderung 8.000€ Mehr Chancen für hoch-
begabte Kinder und Ju-
gendliche in Münster
e.V.,
Freunde hochbegabter
Kinder e. V.
~6.000€ Mehr Chancen für hoch-
begabte Kinder und Ju-
gendliche in Münster
e.V., jetzt mc² […] e.V.
Qualifizierung
und Fortbil-
dung
3.500€ ICBF ~3.500 € ICBF
Münsteraner
Netzwerk Be-
gabungsförde-
rung
1.070€ ~4.500 € Verschiedene Akteurin-
nen und Akteure im
Netzwerk u.a. für Schü-
ler*innen-Akademie in
den Herbstferien, also
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auch für Fördermaßnah-
men
Veränderte Summen in den Zuschussbereichen ergaben sich im Laufe der Jahre durch veränderte
Bedarfe in den einzelnen Bereichen (z.B. Minderbedarf im Bereich Diagnostik und Beratung beim
ICBF, Auflösung einer Elterninitiative und daher Minderbedarf im Bereich Förderung bei dieser Institu-
tion). Auch in den Jahren der Covid -19-Pandemie konnten einzelne Bereiche nicht in vollem Umfang
ausgeschöpft werden. Demgegenüber stehen andere – nicht in der Vorlage von 2011 bedachte –
Projekte, die in den vergangenen Jahren auf Antrag einzelner Netzwerkakteurinnen und -akteure Mit-
tel zur Durchführung erhalten haben (z.B. Stiftung ICBF für „Philosophie mit Kindern“ oder „Mathe für
kleine Asse“). Diese lagen vornehmlich im Zuschussbereich „Förderung“.
Erfolgreich wurde gemeinsam von den verschiedenen Netzwerkakteurinnen und -akteure in den ver-
gangenen Jahren – mit Unterbrechungen durch die Covid-19-Pandemie – in den Herbstferien regel-
mäßig Schüler*innen-Akademien veranstaltet, durch die begabten und interessierten Jugendlich en
der Jahrgangsstufen 7 und 8 aus Schulen in Münster eine Woche lang in Workshops Impulse aus
unterschiedlichen Bereichen der Forschung, Technik, Gesellschaft und des kreativen Schaffens ge-
boten wurden 9. Die federführende Organisation wurde dabei von unte rschiedlichen Institutionen
übernommen; Kosten wurden bei einem geringen Eigenanteil für die Teilnehmenden über die Netz-
werkmittel bzw. den Zuschussbereich „Förderung“ gedeckt.
3. Veränderungen des Konzepts zur Förderung besonders begabter Kinder und Jugendli-
cher in Münster
3.1 Zielsetzung
Wie bereits unter 2. dargestellt, sollte die Stadt Münster aufgrund ihres Selbstverständnisses im Sin-
ne der Nachwuchsförderung bereits die Potenzialentwicklung von Kindern und Jugendlichen mitden-
ken. Dabei sollte si e die Verzahnung von schulischen und außerschulischen Maßnahmen unterstüt-
zen, um bestmögliche Förderergebnisse zu erreichen. Folgende Prämissen sollten hierbei beachtet
werden:
Im Sinne der Talententwicklung sollten Kinder und Jugendliche mit hohem leistungsbezogenem Ent-
wicklungspotenzial bestenfalls die Gelegenheit haben, unterschiedliche Domänen (z.B. MINT, Kunst,
Musik, Sport) zu erkunden; denn die bereichsspezifische Entfaltung von Talenten setzt entsprechen-
de Gelegenheiten voraus.
Dem Entwickeln von Potenzialen in einer anregenden Umwelt geht das Erkennen von Potenzialen
voraus. Vor allem dann, wenn das (außergewöhnlich) hohe Potenzial eines Kindes nicht direkt durch
außergewöhnliche Leistung (z.B. in Form von sehr guten Schulnoten) sichtbar wird (Underachieve-
ment), ist fachkundige Diagnostik zentral. Eine solche Diagnostik kann z.B. Faktoren wie eine zusätz-
liche Lernstörung (Lese-Rechtschreib- und/ oder Rechenstörung), eine psychische Erkrankung oder
einen sonstigen Unterstützungsbedarf hervorbringen. Es werden folglich Fördermaßnahmen benötigt,
die diese zweite Besonderheit von twice-exceptional children miteinbeziehen. Die Berücksichtigung
der zweiten Besonderheit, die sich dem Bereich der (psychischen) Gesundheit zuordnen lässt, steht
exemplarisch für den Anspruch der begabungsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen in
Münster: Um sich diesem Anspruch anzunähern, sind Angebote wünschenswert, die sich gezielt an
nachweislich benachteiligte Gruppen (z.B. in Zusammenhang mit ihrer Herkunft , kulturellen Identität
oder ihrem Geschlecht) richten.
Neben Pädagoginnen und Pädagogen in der Schule leisten unabhängige, qualifizierte Diagnosti-
ker*innen in außerschulischen Beratungsstellen und vergleichbaren Einrichtungen einen wichtigen
Beitrag zum Erkennen von Kindern mit besonderem Potenzial. Eine Testdiagnostik sollte dabei immer
9 http://begabungsfoerderung-netzwerk -muenster.de/
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durch ein Beratungsangebot begleitet werden, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre
Familien gut aufzuklären und nächste Schritte abzuwägen.
Zur Professionalisierung von (vor-)schulischen Fachkräften werden zudem fundierte Fort- und Wei-
terbildungsprogramme benötigt, durch die (schulische und außerschulische) Expertinnen und Exper-
ten ihr Wissen weitergeben (Wissenstransfer).
Der Tradition der städtischen För derung folgend (vgl. Vorlage V/0416/2011) schlägt die Verwaltung
deshalb vor, auch weiterhin Angebote aus folgenden Bereichen zu fördern:
Diagnostik und Beratung
Förderung (mit Beratung)
Fortbildung / Qualifizierung von Fachkräften (Multiplikatorinnen und Multiplikatoren)
Netzwerk Begabungsförderung (Selbstverwaltung und gemeinsame Aktivitäten, insb. im Be-
reich Öffentlichkeitsarbeit)
3.2 Antragsverfahren und Zuschussgewährung
Alle in den vergangenen Jahren in diesem Themenbereich begünstigten Organisatio nen haben ge-
meinsam, dass sie, wie die Schulpsychologische Beratungsstelle, zugleich auch Mitglied des Netz-
werks Begabungsförderung sind.
Es liegt jedoch nahe, dass auch Institutionen, die (noch) nicht Teil des Netzwerks sind, Angebote vor-
halten, die bes onders begabten Kindern und Jugendlichen in Münster entweder unmittelbar (Förde-
rung) oder mittelbar (Aufdecken von Potenzialen durch Diagnostik; Beratung und Stärkung von Erzie-
hungsberechtigten; Qualifikation von pädagogischen Fachkräften) zugutekommen könnten.
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung deshalb vor, den Zugang zu städtischen Fördermitteln aktiv
für weitere Anbietende in Münster zu öffnen. Damit verbunden ist die Absicht, besonders begabten
Kindern und Jugendlichen mehr unterschiedliche (Vielfalt / Pluralismus) und immer wieder neue (In-
novation) Angebote zu eröffnen.
Antragsberechtigt sollen damit Einrichtungen sein, die ein Angebot aus einer oder mehreren dieser
Kategorien für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit hohem Leistungspotenzial in Münster
erbringen. Hierzu zählen Angebote der Beratung, Diagnostik und Förderung besonders begabter und
interessierter Kinder und Jugendlicher mit Wohnsitz und / oder Schulbesuch in Münster, wobei Inha-
ber*innen des Münster-Passes dabei weiterhin für kostenpflichtige Veranstaltungen von der Zahlung
befreit werden sollen.
Antragsberechtigt sollen zudem Einrichtungen sein, die entsprechende Qualifizierungs-Angebote für
erwachsene Fachkräfte / Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Dienstort in Münster machen.
Für die Bewilligung der Fördermittel nach der Prüfung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle
sollen Vielfalt und Qualität der Angebote leitend sein. Dazu zählt auch, inwiefern ein Konzept vorliegt,
um das außerschulische Angebot mit schulischer Unterstützung zu verzahnen.
Zudem sollen die bisherigen Größenordnungen der Mittelverteilung als Orientierung dienen (vgl. un-
tenstehende Tabelle). Die Schulpsychologische Beratungsstelle sollte dabei die Möglichkeit haben,
jahresweise mehr Angebote aus einem der Bereiche zulasten eines anderen Bereichs zu unterstüt-
zen, wenn die inhaltlichen Konzepte entsprechend bedarfsorientiert gestaltet sind.
Angebots-Bereich „Besondere Begabung“ Vorgesehene Mittel
Diagnostik und Beratung 10.000€
Förderung 10.000€
Qualifizierung und Fortbildung 3.500€
Münsteraner Netzwerk Begabungsförderung 1.500€
Um einen gesicherten Einsatz der Zuschüsse zu gewährleisten, soll jeweils zum 31. Oktober eines
Vorjahres ein Zuschuss auf schriftlichem oder elektronischem Wege beantragt werden. Die Antrag-
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stellenden erhalten dann spätestens im ersten Quartal eine schriftliche Bewilligung der Pauschalför-
derung, sodass ausreichend Zeit für die Verwendung besteht.
Im ersten Jahr dieses (neuen) Zuschussverfahrens, d.h. in 2024, muss der Antrag bis zum 29. Febru-
ar 2024 gestellt werden.
Die Bewilligung eines Zuschusses ist mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Verwendungsnach-
weises verbunden. Nicht in Anspruch genommene oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel
müssen der Stadt Münster (nach Erhalt eines entsprechenden Rückforderungsbescheides) erstattet
werden.
Pro Haushaltsjahr beträgt der voraussichtliche Gesamtförderbetrag 25.000€, der unter der Produkt-
gruppe 0302 finanziert wird. Für die Zuschussgewährung entstehen keine zusätzlichen Kosten oder
Folgekosten. Die Mittel stehen im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 zur Verfügung.
4. Weiterentwicklung
Zum Jahresende 2025, also nach knapp zwei Jahren, können erste Erfahrungen mit dem neuen Kon-
zept dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorgestellt werden und es kann über die durch das
neue Verfahren unterstützten Angebote berichtet werden.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Förderrichtlinien „Besondere Begabung“
Anlage 1 Förderrichtlinien Besondere Begabung
6738 Zeichen
Anlage 1
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Förderrichtlinien im Bereich „Besondere Begabung“
zum Bewilligungsbescheid vom XX.XX.202X
1. Grundlage und Zielsetzung
Münsters Kapital ist das „Grundnahrungsmittel Wissen“, das in der Stadt geschaffen und wei-
tergegeben wird. Damit ist nicht nur das Streben nach E xzellenz in Wissenschaft und For-
schung gemeint, sondern im Sinne der Nachwuchsförderung muss bereits die Potenzialent-
wicklung von Kindern und Jugendlichen mitgedacht werden.
Potenzialentwicklung ist zunächst ein wichtiges Aufgabenfeld von Schule, aber auch außer-
schulische („schulergänzende“) Angebote sind „eine zentrale Säule bei der Förderung von
Kindern und Jugendlichen mit hohem Leistungspotenzial“1 (KMK-Förderstrategie für leistungs-
starke Schülerinnen und Schüler, 2015). Damit sind zunächst Enrichment-Möglichkeiten, die
direkt bei den Interessen der Kinder und Jugendlichen ansetzen, gemeint, z. B. themenspezi-
fische Wettbewerbe oder Workshops, auch in Form von Schüler*innenakademien oder Schü-
ler*innenlaboren. Im Sinne der Talententwicklung sollten Kinder und Jugendliche mit hohem
leistungsbezogenem Entwicklungspotenzial bestenfalls die Gelegenheit haben, in unter-
schiedliche Themenbereiche „reinzuschnuppern“ und neue Dinge auszuprobieren; denn die
Entfaltung von Talenten in bestimmten Domänen (z.B. MINT, Kunst, Musik, Sport) setzt ent-
sprechende Erkundungsmöglichkeiten voraus.
Dem skizzierten Entwickeln von Potenzialen in einer anregenden Umwelt geht das Erkennen
von Potenzialen voraus. Vor allem dann, wenn das (außergewöhnlich) hohe Potenzial eines
Kindes nicht direkt durch außergewöhnliche Leistung (z.B. in Form von sehr guten Schulnoten)
sichtbar wird (Underachievement), ist fachkundige Diagnostik zentral. Eine solche Diagnostik
kann z.B. Faktoren wie eine zusätzliche Lernstörung (Lese-Rechtschreib- und/ oder Rechen-
störung), eine psychische Erkrankung oder einen sonstigen Unterstützungsbedarf hervorbrin-
gen. Es werden folglich Diagnostik- und Fördermaßnahmen benötigt, die diese „zweite Beson-
derheit“ von twice-exceptional children aufdecken und miteinbeziehen.
Neben Pädagog*innen in der Schule leisten unabhängige, qualifizierten Diagnostiker*innen in
außerschulischen Beratungsstellen und vergleichbaren Einrichtungen einen wichtigen Beitrag
hierzu. Eine Testdiagnostik sollte dabei immer durch ein Beratungsangebot begleitet werden,
um die zu testenden Kinder/ Jugendlichen und ihre Familien gut aufzuklären und nächste
Schritte abzuwägen.
Zur Professionalisierung von (vor-)schulischen Fachkräften werden zudem fundierte Fort- und
Weiterbildungsprogramme benötigt, durch die (schulische und außerschulische) Expert*innen
ihr Wissen weitergeben (Wissenstransfer).
Ein lokales „Netzwerk Begabungsförderung“ mit Präsenz in der Öffentlichkeit und entspre-
chender Notwendigkeit der Selbstverwaltung trägt dazu bei, sowohl auf die Thematik als auch
auf Angebote für Betroffene aufmerksam zu machen.
Der Tradition der städtischen Förderung folgend (vgl. Vorlage V/0416/2011) sollen auch wei-
terhin Angebote aus folgenden Bereichen mit kommunalen Mitteln gefördert werden:
Diagnostik und Beratung
Förderung (mit Beratung)
Fortbildung/ Qualifizierung von Fachkräften (Multiplikator*innen)
1 https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_11 -Foerderstrate-
gie-leistungsstarke-Schueler.pdf
Netzwerk Begabungsförderung (Aktivitäten und Selbstverwaltung)
Im Sinne einer begabungsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen in Münster sind
explizit Angebote wünschenswert, die sich gezielt an nachweislich benachteiligte Gruppen
(z.B. in Zusammenhang mit ihrer Herkunft, kulturellen Identität, Gesundheit oder ihrem Ge-
schlecht) richten.
2. Antragsberechtigung
Förderberechtigt sind gemeinnützige, freie Träger sowie Einrichtungen staatlicher Institutio-
nen, die für die beantragte Maßnahme keine anderen (staatlichen) Förderungen erhalten
und mit dem Arbeitsschwerpunkt
Beratung, Diagnostik und Förderung besonders begabter und interessierter Kinder und
Jugendlicher mit Wohnsitz und/ oder Schulbesuch in Münster und/ oder
Schulung/ Qualifizierung erwachsener Fachkräfte/ Multiplikator*innen in diesem Be-
reich mit Dienstort Münster
agieren.
3. Antragsverfahren
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bewilligt. Im Antrag sind
folgende Aspekte zu erläutern:
Beschreibung des geplanten Projektes
plausible Darstellung der Kosten
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes, spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres, bei
der Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung Schulpsychologische Bera-
tungsstelle, Klosterstraße 33, 48143 Münster, E-Mail: Sennekamp@stadt-muenster.de einge-
reicht werden.
Im ersten Jahr dieses Zuschussverfahrens 2024 muss der Antrag bis zum 29. Februar 2024
gestellt werden.
4. Entscheidungsverfahren
Die bewilligende Stelle ist die Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung
Schulpsychologische Beratungsstelle, vertreten durch den Oberbürgermeister. Für die Bewil-
ligung der Fördermittel sind dabei Vielfalt und Qualität der Angebote leitend. Dazu zählt auch,
inwiefern ein Konzept vorliegt, um das außerschulische Angebot mit schulischer Unterstützung
zu verzahnen.
Bei positivem Bescheid wird die Fördersumme vor Beginn des geplanten Projektes ausge-
zahlt.
Der Förderempfänger verpflichtet sich bei Publikationen, die sich auf die geförderte Aufgabe
beziehen, jeweils auf die Förderung durch die Stadt Münster hinzuweisen. Dabei ist das Cor-
porate Design der Stadt Münster zu beachten.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.
5. Verwendungsnachweis
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis ( Formular zum
Download auf der Website der Schulpsychologischen Beratungsstelle) inkl. entsprechender
Belege/ Rechnungen ist bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres vorzulegen.
Die Mittel sind zweckgebunden für die Förderung von besonders begabten und interessierten
Kindern und Jugendlichen im Bereich Beratung, Diagnostik und Förderung mit Wohnsitz und/
oder Schulbesuch in Münster und/ oder für die Schulung/ Qualifizierung erwachsener Fach-
kräfte in diesem Bereich mit Dienstort Münster.
Inhaber*innen des Münster-Passes werden für kostenpflichtige Veranstaltungen von der Zah-
lung befreit.
Nicht in Anspruch genommene oder nicht zweckentspre chend verwendete Mittel sind der
Stadt Münster (nach Erhalt eines entsprechenden Rückforderungsbescheides) zu erstatten.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0548/2023 Kurzüberblick Das Konzept zur Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher (nach V/0416/2011) in Münster soll dahingehend modifiziert werden, dass der Zugang zu städtischen Fördermitteln im Bereich „besondere Begabung“ nicht nur ausschließlich Einrichtungen im Netzwerk Begabungs- förderung Münster ermöglicht wird. Förderung sollen auch andere Institutionen, die (noch) nicht Teil des Netzwerks sind, erhalten können, sofern diese Angebote vorhalten, die besonders be- gabten Kindern und Jugendlichen in Münster entweder unmittelbar (Förderung) oder mittelbar (Aufdecken von Potenzialen durch Diagnostik; Beratung und Stärkung von Erziehungsberechtig- ten; Qualifikation von pädagogischen Fachkräften) zugutekommen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt: Ausweitung der Enrichment-Angebote zur Förderung besonders begabter Kindern und Jugendlicher hin zu mehr unterschiedlichen (Vielfalt / Pluralismus) und immer wieder neu- en (Innovation) Angeboten. Unterstützung von gezielten Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit hohem Potenzial, die möglicherweise eine „zweite Besonderheit“ (z.B. Underachievement oder eine zusätzliche Lernstörung (Lese-Rechtschreib- und / oder Rechenstörung), eine psy- chische Erkrankung), sog. twice-exceptional children, aufweisen sowie grundsätzlich für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Gruppen (z.B. in Zusammenhang mit ihrer Herkunft, kulturellen Identität, Gesundheit oder ihrem Geschlecht). Ausweitung der Angebote zur fachkundigen, unabhängigen Diagnostik und Beratung ent- sprechender Kinder, Jugendlicher und ihren Angehörigen. Ausweitung der Qualifikationsmaßnahmen für mit dem Erkennen und Unterstützen von besonderen Potenzialen betrauten pädagogische Fachkräften (aus dem schulischen und vorschulischen Bereich). Sicherung eines niedrigschwelligen Zugangs zu qualifizierten und vielfältigen Diagnostik- und Förderangeboten für besonders begabte Kinder und Jugendliche aus einkommens- schwachen Familien. Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsstandorte in Europa. Wir werden Münster zu einer Stadt mit hoher Lebens- und Erlebnisqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, sowie mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozia- ler Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Vgl. o. dargestellte Zielgruppen der Maßnahmen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Klosterstraße 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0548/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2023
- Erstellt
- 11.09.2023 10:24