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AN/0492/2024

Barrierefreiheit Stadtbahn-Haltestellen

Die Linke. Antrag nach § 3 20.03.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.04.2024, TOP 1.2

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

7426 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herr Ausschussvorsitzender 
Lino Hammer 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2024 
AN/0492/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
 
Stadtbahn Haltestellen der KVB: Barrierefreiheit engagiert gestalten statt nur „abzuhaken„! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
Beschluss: 
 
Die Stadt setzt sich zum Ziel, die Barrierefreiheit der Stadtbahnstationen der KVB wo immer es 
möglich ist, engagiert zu gestalten. Eine „Erledigung nach Vorschrift“ reicht für eine angenehme 
Barrierefreiheit oft nicht aus. In Zukunft soll über die Anforderungen der Vorschriften 
hinausgegangen werden, wenn dies für eingeschränkte Nutzer signifikante Verbesserungen 
bringt. Das gilt insbesondere da, wo es um für kürzere Wege und Beseitigung oder Entschärfung 
von Höhenunterschieden geht. Stationen mit einem hohen Fahrgastaufkommen sollen 
besonders engagiert barrierefrei gestaltet werden. Wenn es Baumaßnahmen an Stadtbahn -
Haltestellen gibt, sollen in Zukunft auch gleichzeitig die Maßnahmen zur Barrierefreiheit 
umgesetzt werden, auch wenn die Baumaßnahme ein anderes Ziel hat (z.B. 
Brandschutzmaßnahme, Bahnsteigverlängerung, Verschönerungsmaßnahme).  
 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung und die KVB, bei allen zukünftigen 
Bauvorhaben der Stadtbahn -Stationen die Länge der Rolltreppen, wenn möglich so 
anzupassen, dass sie bis zu der Bahnste ighöhe reichen, die dort in Zukunft dauerhaft 
vorgesehen ist. Die zukünftig vorgesehene Bahnsteighöhe beträgt auf den Bahnsteigen der 
Niederflur-Linien (1, 7, 9, 12, 15) 35 cm, auf den Bahnsteigen der Hochflur -Linien (3, 4, 5, 13, 
14, 16, 17, 18) 90 cm.  I n einigen Stadtbahn-Haltestellen gibt es am Fuß der Rolltreppen noch 
Rampen oder Podeste, die über Schrägen oder Stufen auf den eigentlichen Bahnsteig führen. 
Langfristig sollen alle Rampen und Podeste an Rolltreppen beseitigt werden. Auch bei den 
zukünftig für den Hochflur -Betrieb vorgesehenen Bahnsteigen, ist vorausplanend darauf zu 
achten, bereits Rolltreppen einzubauen, die auf dem 90 -cm-Niveau enden. Hier wäre dann eine 
provisorische Rampe erforderlich, bis der Bahnsteig auf 90 -cm-Niveau angehoben wird . 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung und die KVB, bei allen zukünftigen

Bauvorhaben der Stadtbahn-Stationen Fahrstühle, wenn möglich an Orten einzuplanen, die für 
eingeschränkte Nutzer möglichst kurze Wege ermöglichen. Das gilt insbesondere an großen 
Stationen mit Umsteigemöglichkeiten zu anderen Bahnsteigen oder zur S -Bahn bzw. DB. 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung und die KVB, bei allen zukünftigen 
Bauvorhaben der Stadtbahn-Stationen die Vorschriften für die maximale Neigung von Rampen 
freiwillig zu unterschreiten und längere Zwischenpodeste einzuplanen, wenn der Platz dazu 
ausreicht und keine städtebaulichen Gründe dagegensprechen. Das gilt insbesondere für die 
Rampen der Hochflur -Linien, die in den nächsten Jahren oberirdisc h auf unabhängigen 
Strecken in den Vororten gebaut werden (Hochkirchen, Rondorf, Meschenich, Sürth -Süd, Porz -
Langel-Süd, Widdersdorf, Pesch, Auweiler, Esch, Kreuzfeld). Die Standard -Rampe für diese 
Strecken soll ca. 22 Meter lang sein (bisher 17 Meter bei 6% Steigung). Sie besteht aus drei mit 
5% ansteigenden Rampen (je 6 Meter lang) unterbrochen von zwei Podesten (je 2 Meter lang). 
Der Vorschlag soll auch mit dem Rhein -Sieg-Kreis (künftige Linie 17) und dem Rhein -Erft-Kreis 
(künftige Linie 4) diskutiert un d abgestimmt werden.  
 
Begründung: 
 
Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 eingerichtet 
werden soll. Die Verwirklichung bei den Stadtbahn -Haltestellen zögert sich jedoch hinaus. 
Andere Projekte wie Brandschutzmaßnahmen und Bahnsteigverlängerungen werden teilweise 
vorgezogen. Bei der Planung der Barrierefreiheit wird diese nur nach Vorschrift erfüllt, statt 
engagiert nach Lösungen zu suchen, die die Lage für eingeschränkte Personen deutlich 
verbessert. 
 
Beispiele dafür sind die Planungen für die U-Bahn-Stationen Bf. Deutz/Messe und Friesenplatz. 
Hier entstehen lange Wege für die Nutzer der Fahrstühle. Die Stufen an den unteren Enden der 
Rolltreppen werden nicht beseitigt.  
Das schlechte Image Kölns in Bezug auf die Barriere freiheit sollte mittelfristig ins Gegenteil 
gekehrt werden. Deshalb schlägt die Linke vor, dass Köln sich bemüht, eine Vorreiterrolle bei 
der Barrierefreiheit einzunehmen. 
Dazu sollen nicht nur die bestehenden Normen eingehalten werden, sondern wo immer es  geht 
noch bessere Bedingungen für eingeschränkte Personen geschaffen werden.  
 
Bei Fahrstühlen bedeutet dies:  
Fahrstühle sollen nicht nur vorhanden sein, sondern auch dort liegen, wo sie für eingeschränkte 
Personen kurze Wege ermöglichen. Sie sollten groß sein (Platz genug haben für Fahrräder, 
Kinderwagen, Rollstühle) und bei hoch frequentierten Stationen mindestens doppelt vorhanden 
sein. 
 
Bei Rolltreppen bedeutet dies:  
Die an manchen Stationen noch vorhandenen Stufen oder Rampen vor den Rolltreppen sollte n 
wo immer das möglich ist beseitigt werden. Es sind  Rolltreppen einzubauen, die genau bis zum 
Niveau des Bahnsteigs hinuntergehen. Es gibt eine signifikante Gruppe von Menschen, die nicht 
unbedingt auf Fahrstühle angewiesen sind, die aber Schwierigkeiten mit Treppenstufen haben, 
beispielsweise Arthrose -Kranke, die ihr Knie nicht anwinkeln können. Eine Beseitigung der 
Hindernisse vor Rolltreppen hilft auch an hoch frequentierten Stationen, die Menschenmassen 
besser zu bewältigen. 
 
Bei Rampen bedeutet dies:  
Wenn die Vorschriften für die maximale Neigung von Rampen freiwillig unterschritten und 
längere Zwischenpodeste eingebaut werden, entsteht (besonders bei den Hochflur -
Bahnsteigen) eine wesentlich angenehmere Rampe. Die heute vorgeschriebenen maximalen 
6% Steigung sind schon grenzwertig und auch für nicht eingeschränkte Personen unangenehm. 
Jeder Bruchteil eines Prozent macht sich bei Steigungen spürbar bemerkbar. So haben die 
Rampen bei Niederflur-Bahnsteigen nur eine Steigung von etwa 4,38% und sind kaum s pürbar. 
Bei den Hochflur-Bahnsteigen bieten sich 5% Steigung an, dann kann die Rampe in drei Teile

geteilt werden und entspricht den Vorschriften (Rampenläufe dürfen max. 6 m lang sein, dann 
muss ein Podest eingebaut werden). So entsteht ein guter Kompromi ss aus Länge und 
angenehmer Steigung. Ein verlängertes Podest dient insbesondere Personen mit Kinderwagen.  
 
In den nächsten Jahren entstehen viele Rampen an neuen Hochflur -Strecken in den Vororten, 
wo die Länge der Rampe städtebaulich keine große Rolle spi elt. Hier könnte der Vorschlag 
angewendet werden. 
Die Bemühungen um eine bessere Barrierefreiheit könnten zunächst bei Umbauten und bei der 
Errichtung neuer Strecken angewendet werden und dann langfristig auch im Bestandsnetz 
verwirklicht werden. 
Das Durchschnittsalter unserer Gesellschaft steigt, deshalb gilt: Barrierefreiheit dient uns allen!  
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0492/2024
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
20.03.2024
Erstellt
19.03.2024 10:28