AN/0492/2024
Barrierefreiheit Stadtbahn-Haltestellen
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Herr Ausschussvorsitzender Lino Hammer Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2024 AN/0492/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.04.2024 Stadtbahn Haltestellen der KVB: Barrierefreiheit engagiert gestalten statt nur „abzuhaken„! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Beschluss: Die Stadt setzt sich zum Ziel, die Barrierefreiheit der Stadtbahnstationen der KVB wo immer es möglich ist, engagiert zu gestalten. Eine „Erledigung nach Vorschrift“ reicht für eine angenehme Barrierefreiheit oft nicht aus. In Zukunft soll über die Anforderungen der Vorschriften hinausgegangen werden, wenn dies für eingeschränkte Nutzer signifikante Verbesserungen bringt. Das gilt insbesondere da, wo es um für kürzere Wege und Beseitigung oder Entschärfung von Höhenunterschieden geht. Stationen mit einem hohen Fahrgastaufkommen sollen besonders engagiert barrierefrei gestaltet werden. Wenn es Baumaßnahmen an Stadtbahn - Haltestellen gibt, sollen in Zukunft auch gleichzeitig die Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden, auch wenn die Baumaßnahme ein anderes Ziel hat (z.B. Brandschutzmaßnahme, Bahnsteigverlängerung, Verschönerungsmaßnahme). Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung und die KVB, bei allen zukünftigen Bauvorhaben der Stadtbahn -Stationen die Länge der Rolltreppen, wenn möglich so anzupassen, dass sie bis zu der Bahnste ighöhe reichen, die dort in Zukunft dauerhaft vorgesehen ist. Die zukünftig vorgesehene Bahnsteighöhe beträgt auf den Bahnsteigen der Niederflur-Linien (1, 7, 9, 12, 15) 35 cm, auf den Bahnsteigen der Hochflur -Linien (3, 4, 5, 13, 14, 16, 17, 18) 90 cm. I n einigen Stadtbahn-Haltestellen gibt es am Fuß der Rolltreppen noch Rampen oder Podeste, die über Schrägen oder Stufen auf den eigentlichen Bahnsteig führen. Langfristig sollen alle Rampen und Podeste an Rolltreppen beseitigt werden. Auch bei den zukünftig für den Hochflur -Betrieb vorgesehenen Bahnsteigen, ist vorausplanend darauf zu achten, bereits Rolltreppen einzubauen, die auf dem 90 -cm-Niveau enden. Hier wäre dann eine provisorische Rampe erforderlich, bis der Bahnsteig auf 90 -cm-Niveau angehoben wird . Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung und die KVB, bei allen zukünftigen Bauvorhaben der Stadtbahn-Stationen Fahrstühle, wenn möglich an Orten einzuplanen, die für eingeschränkte Nutzer möglichst kurze Wege ermöglichen. Das gilt insbesondere an großen Stationen mit Umsteigemöglichkeiten zu anderen Bahnsteigen oder zur S -Bahn bzw. DB. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung und die KVB, bei allen zukünftigen Bauvorhaben der Stadtbahn-Stationen die Vorschriften für die maximale Neigung von Rampen freiwillig zu unterschreiten und längere Zwischenpodeste einzuplanen, wenn der Platz dazu ausreicht und keine städtebaulichen Gründe dagegensprechen. Das gilt insbesondere für die Rampen der Hochflur -Linien, die in den nächsten Jahren oberirdisc h auf unabhängigen Strecken in den Vororten gebaut werden (Hochkirchen, Rondorf, Meschenich, Sürth -Süd, Porz - Langel-Süd, Widdersdorf, Pesch, Auweiler, Esch, Kreuzfeld). Die Standard -Rampe für diese Strecken soll ca. 22 Meter lang sein (bisher 17 Meter bei 6% Steigung). Sie besteht aus drei mit 5% ansteigenden Rampen (je 6 Meter lang) unterbrochen von zwei Podesten (je 2 Meter lang). Der Vorschlag soll auch mit dem Rhein -Sieg-Kreis (künftige Linie 17) und dem Rhein -Erft-Kreis (künftige Linie 4) diskutiert un d abgestimmt werden. Begründung: Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 eingerichtet werden soll. Die Verwirklichung bei den Stadtbahn -Haltestellen zögert sich jedoch hinaus. Andere Projekte wie Brandschutzmaßnahmen und Bahnsteigverlängerungen werden teilweise vorgezogen. Bei der Planung der Barrierefreiheit wird diese nur nach Vorschrift erfüllt, statt engagiert nach Lösungen zu suchen, die die Lage für eingeschränkte Personen deutlich verbessert. Beispiele dafür sind die Planungen für die U-Bahn-Stationen Bf. Deutz/Messe und Friesenplatz. Hier entstehen lange Wege für die Nutzer der Fahrstühle. Die Stufen an den unteren Enden der Rolltreppen werden nicht beseitigt. Das schlechte Image Kölns in Bezug auf die Barriere freiheit sollte mittelfristig ins Gegenteil gekehrt werden. Deshalb schlägt die Linke vor, dass Köln sich bemüht, eine Vorreiterrolle bei der Barrierefreiheit einzunehmen. Dazu sollen nicht nur die bestehenden Normen eingehalten werden, sondern wo immer es geht noch bessere Bedingungen für eingeschränkte Personen geschaffen werden. Bei Fahrstühlen bedeutet dies: Fahrstühle sollen nicht nur vorhanden sein, sondern auch dort liegen, wo sie für eingeschränkte Personen kurze Wege ermöglichen. Sie sollten groß sein (Platz genug haben für Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle) und bei hoch frequentierten Stationen mindestens doppelt vorhanden sein. Bei Rolltreppen bedeutet dies: Die an manchen Stationen noch vorhandenen Stufen oder Rampen vor den Rolltreppen sollte n wo immer das möglich ist beseitigt werden. Es sind Rolltreppen einzubauen, die genau bis zum Niveau des Bahnsteigs hinuntergehen. Es gibt eine signifikante Gruppe von Menschen, die nicht unbedingt auf Fahrstühle angewiesen sind, die aber Schwierigkeiten mit Treppenstufen haben, beispielsweise Arthrose -Kranke, die ihr Knie nicht anwinkeln können. Eine Beseitigung der Hindernisse vor Rolltreppen hilft auch an hoch frequentierten Stationen, die Menschenmassen besser zu bewältigen. Bei Rampen bedeutet dies: Wenn die Vorschriften für die maximale Neigung von Rampen freiwillig unterschritten und längere Zwischenpodeste eingebaut werden, entsteht (besonders bei den Hochflur - Bahnsteigen) eine wesentlich angenehmere Rampe. Die heute vorgeschriebenen maximalen 6% Steigung sind schon grenzwertig und auch für nicht eingeschränkte Personen unangenehm. Jeder Bruchteil eines Prozent macht sich bei Steigungen spürbar bemerkbar. So haben die Rampen bei Niederflur-Bahnsteigen nur eine Steigung von etwa 4,38% und sind kaum s pürbar. Bei den Hochflur-Bahnsteigen bieten sich 5% Steigung an, dann kann die Rampe in drei Teile geteilt werden und entspricht den Vorschriften (Rampenläufe dürfen max. 6 m lang sein, dann muss ein Podest eingebaut werden). So entsteht ein guter Kompromi ss aus Länge und angenehmer Steigung. Ein verlängertes Podest dient insbesondere Personen mit Kinderwagen. In den nächsten Jahren entstehen viele Rampen an neuen Hochflur -Strecken in den Vororten, wo die Länge der Rampe städtebaulich keine große Rolle spi elt. Hier könnte der Vorschlag angewendet werden. Die Bemühungen um eine bessere Barrierefreiheit könnten zunächst bei Umbauten und bei der Errichtung neuer Strecken angewendet werden und dann langfristig auch im Bestandsnetz verwirklicht werden. Das Durchschnittsalter unserer Gesellschaft steigt, deshalb gilt: Barrierefreiheit dient uns allen! gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0492/2024
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 20.03.2024
- Erstellt
- 19.03.2024 10:28