Mandari Insight

1161/2025

Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr.2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 12.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 7.2.1

Anlage 3_Kostenübersicht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Bauphasen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Abbildungen zur baulichen Sanierung

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Übersicht Teilbauwerke

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Kostenübersicht

1730 Zeichen

Anlage 3 
301.522.000 €          
Nr. Mehrleistungen Summe (brutto) Titelsumme (brutto) 
1.1 Bauzeitliche Verzögerungen der Bauphasen 0 und 1 35.700.000 €            
1.2 Preissteigerungen - Bauzeitliche Verzögerungen der BPh 0 und 1 24.760.000 €            
2 125.840.000 €          
Flutbrücke/Strombrücke (FBR/SBR) 
2.1 Umplanung Schrammbordkonstruktion 6.310.000 €       
2.2 Verlängerte Vorhaltung der Gerüste 18.520.000 €     
2.3 Vorarbeiten zum Austausch der orthotropen Platte 2.890.000 €       
Strombrücke (SBR) 
2.4 Hängertausch (Schadstoffe) 6.380.000 €       
2.5 Ersatzhänger für den Hängertausch 7.570.000 €       
2.6 Leistungsänderung Pylon 9.140.000 €       
2.7 Sanierung Querträgerdurchdringung MIV 12.520.000 €     
2.8 Tragkabeleinrüstung 11.230.000 €     
2.9 Geänderte Ausführung Korrosionsschutz 6.780.000 €       
Rechtsrheinische Rampe (RRR) 
2.10 Ausführungsänderung 9.940.000 €       
2.11 Geänderter Bauablauf 4.540.000 €       
2.12 Fertigteile Überbau 2.070.000 €       
Sonstiges 
2.13 Sonstige eingereichte Nachträge 6.900.000 €       
2.14 Erwartete Nachträge 21.050.000 €     
3 19.060.000 €            
3.1 Externe Bauüberwachung und Bauoberleitung 6.350.000 €       
3.2 Bauherrenunterstützung (Projektmanagement, Fertigungsüberwachung) 1.520.000 €       
3.3 Sonstige Kosten 11.190.000 €     
4 8.740.000 €              
214.100.000 €          
17.440.000 €-            
196.660.000 €          
498.182.000 €          
Mehrkosten gesamt rund (brutto) 
Gesamtkosten der Baumaßnahme rund (brutto) 
Zuletzt beschlossene Gesamtkosten, 0588/2022, rund (brutto) 
Bauliche Sanierung 
Erhöhte Baunebenkosten 
Massenmehrungen 
Summe 1-4 (brutto) 
Entfallende Leistungen aus dem Hauptvertrag (brutto)

Anlage 2_Bauphasen

870 Zeichen

Anlage 2 
Bauphasen der Sanierung der Mülheimer Brücke 
Phase 0: Bestandssituation und Bauvorbereitung der Firma inkl. 
erforderlicher Verkehrsführungen 
Phase 1: MIV mit je einer Spur auf der Nord- und Südseite IV auf der 
Nordseite, Stadtbahn fährt 
Phase 2a: MIV mit einer Spur auf der Nordseite (Fahrtrichtung Riehl), IV 
auf der Nordseite, Stadtbahn fährt 
Phase 2b MIV mit einer Spur auf der Nordseite (Fahrtrichtung 
Riehl), IV auf der Nordseite, Schienenersatzverkehr 
Phase 2c: MIV mit einer Spur auf der Nordseite (Fahrtrichtung Riehl), IV 
auf der Nordseite, Stadtbahn fährt 
Phase 3 MIV mit je einer Spur und IV im Gegenverkehr auf Nordseite, 
Stadtbahn fährt 
Phase 4 MIV mit je einer Spur und IV im Gegenverkehr auf Südseite, 
Stadtbahn fährt 
Phase 5 Restarbeiten und Wiederherstellung Baubereich inkl. 
erforderlicher Verkehrsführungen 
Stand    
04-2025

Anlage 4_Abbildungen zur baulichen Sanierung

3214 Zeichen

1/15 
 
Anlage 4   
Abbildungen zur baulichen Sanierung 
Zu 2.1 Umplanung Schrammbordkonstruktion (FBR/SBR) 
 
Bild 1: Auszug aus der ursprünglichen Ausführungsplanung 
 
Bild 2: Bauwerkszustand im Bereich der Anschweißnaht (nach Entschichtung) 
Anschweißpunkte der neuen 
Schrammbordhaube 
Neue Schrammbordhaube

2/15 
 
 
Bild 3: Bauwerkszustand im Bereich der Anschweißnaht (nach Entschichtung) 
 
Bild 4: Sanierung des schadhaften Deckblechs im Bereich der Anschweißnaht

3/15 
 
 
Bild 5: Neuer Schrammbord im Bereich des Pylons 
Zu 2.2 Verlängerte Vorhaltung der Gerüste (FBR/SBR) 
 
Bild 6: Unterseitiges Hängegerüst an der Strombrücke

4/15 
 
Zu 2.3 Vorarbeiten zum Austausch der orthotropen Platte (FBR/SBR) 
 
Bild 7: Einhausung für die Schadstoffentfernung 
 
Bild 8: Einhausung von innen mit fahrbarer Schwarz-Weiß-Anlage für Gefahrstoffrückbau (Asbest)

5/15 
 
Zu 2.4 Hängertausch (Schadstoffe) (SBR) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild 10: Pastöse Zinkchromat-Vegussmasse im Hängeranschlusskasten 
Hängeranschlusskasten 
Bild 9: Hängerseildurchführung durch den Randträger im Rad-/Gehwegbereich

6/15 
 
 
Bild 12: Entschichteter Hängeranschlusskasten 
Bild 11: Zugang zum „Schwarz-Weiß-Bereich“ unter dem Randträger im Rad-/Gehwegbereich für 
Entschichtungsarbeiten (mit Schadstoffen kontaminierter Bereich)

7/15 
 
Zu 2.5 Ersatzhänger für den Hängertausch (SBR) 
 
Vor dem Seiltausch Seil ausgebaut Nach dem Seiltausch 
 
Bild 13: Vertraglich vorgesehenes Verfahren zum Hängerseiltausch 
 
  
Bild 14: Optimiertes Verfahren zum Hängerseiltausch  
Befestigung am Tragkabel  
(obere Klammer) 
 
 
Befestigung oberhalb des 
Randträgers im Geh-
/Radwegbereich 
(Pressenbock) 
 
 
Befestigung unterhalb des 
Randträgers im Geh-
/Radwegbereich 
(untere Klammer)

8/15 
 
 
Bild 16: Pressenbock 
Bild 15: Obere Klammer

9/15 
 
 
Bild 17: Untere Klammer 
Zu 2.7 Sanierung Querträgerdurchdringung MIV (SBR) 
Bild 18: Durchdringungspunkte der Querträger im Bestand (Bild links) und nach Sanierung (Bild rechts)

10/15 
 
Zu 2.8 Tragkabeleinrüstung (SBR) 
 
Bild 19: Tragkabeleinhausung (Stand- und Hängegerüste) 
Zu 2.10 Ausführungsänderung (RRR) 
 
Bild 20: Verpresste Großbohrpfähle für die Gründung im südlichen MIV-Bereich (Verpressschläuche in blau)

11/15 
 
 
Bild 21: Gründung der temporären Unterstützung der Nordseite: ursprünglich geplant (Bild links) – Tiefgründung 
mittels Mikropfählen (⌀ < 300 mm), ausgeführt (Bild rechts) – Temporäre Flachgründung mit Bodenaustausch 
 
Bild 22: Bodenaushub für Bodenaustausch für die temporäre Flachgründung

12/15 
 
 
Bild 23: Bewehrung für die temporäre Flachgründung 
 
Bild 24: Betonierte Bodenplatte der temporären Flachgründung (1,00 m bis 2,00 m dick)

13/15 
 
Zu 2.12 Fertigteile Überbau (RRR) 
 
 
Bild 25: Achse R4 Bewehrungsplan Knotenpunkt Längsfertigteile mit Hauptquerträger (ursprüngliche Planung) 
 
 
 
 
 
 
 
Plan B-U-E-1-002 a (2019)

14/15 
 
 
 
Bild 26: Achse R4 Bewehrungsplan Knotenpunkt Längsfertigteile mit Hauptquerträger (Ausführungsplanung) 
Plan B-U-E-1-002 u (April 2024) 
1. Betonierabschnitt 
2. Betonierabschnitt 
3. Betonierabschnitt

15/15 
 
 
Bild 27: Achse R4, Betonage des Hauptquerträgers 2. Betonierabschnitt

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

28397 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/10 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
 1161/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025 
 
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Mitteilung über eine Kostenerhöhung 
gemäß § 25 Abs. 1 Nr.2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
das Haushaltsjahr 2025 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 (Vorlagen-Nr. 1915/2009) den Be-
darf zur Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke anerkannt und den Beschluss zur Pla-
nung über die Leistungsphasen 1 bis 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) gefasst. 
 
Der Beschluss zur Umsetzung der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke wurde auf 
Grundlage der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung durch den Rat am 28.06.2016 
(Vorlagen-Nr. 1105/2016) mit Gesamtkosten in Höhe von 116.313.508 € brutto (inklusive 15 
% Risikozuschlag) gefasst.  
 
Mit der Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Kostenerhöhung (Vorlagen-
Nr. 2041/2017/1) stimmte der Rat der Stadt Köln am 28.09.2017 Realisierungskosten der 
Maßnahme in Höhe von 188.140.000 € brutto zu.  
 
Mit der haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates 0588/2022 nahm der Rat am 
05.05.2022 eine Kostenerhöhung der Realisierungskosten auf 301.522.000 € brutto zur 
Kenntnis.  
 
Mit den Mitteilungen 2438/2024, 2001/2024, 1690/2024, 4068/2023, 2333/2023, 0558/2023, 
2421/2022, 4124/2021, 0971/2021, 0763/2021, 1406/2020 und 0805/2019 wurde über die 
Sachstände, Herausforderungen und die aufgrund des festgestellten Bauwerkszustandes er-
forderlichen Umplanungen zur Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke berichtet.  
Daraus resultieren zum derzeitigen Stand der Baumaßnahme Mehrkosten aus erforderlichen 
zusätzlichen und geänderten Leistungen und einem baubetrieblichen Mehraufwand aufgrund 
der verlängerten Bauzeit. Inklusive gestiegener Baunebenkosten ergeben sich Mehrkosten 
gegenüber der letzten haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates in Höhe von insgesamt 
196.660.000 € brutto.

2 
 
 
In diesen Kosten wurden bereits beauftragte Nachträge mit entsprechenden Auftragssummen 
sowie vorliegende noch nicht verhandelte Nachtragsangebote in Höhe der Nachtragsange-
bote berücksichtigt. Außerdem wurden erhöhte Baunebenkosten, Massenmehrungen und ent-
fallende Leistungen berücksichtigt. 
 
Damit ergeben sich aktuell Gesamtkosten für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brü-
cke in Höhe von 498.182.000 € brutto (Anlage 3). 
 
Allgemeines 
 
Der ca. 1 km lange Brückenzug besteht aus vier Teilbauwerken. Die beiden außenliegenden 
Teilbauwerke (linksrheinisch die Deichbrücke (DBR) und die rechtsrheinisch die Rechtsrheini-
sche Rampe (RRR)) werden abgebrochen und komplett erneuert. Die dazwischenliegenden 
Teilbauwerke Strom- und Flutbrücke (SBR und FBR) werden grundhaft saniert und verstärkt. 
Die Gesamtinstandsetzung des denkmalgeschützten Brückenzugs erfolgt soweit möglich un-
ter Aufrechterhaltung des Verkehrs. In der aktuellen Bauphase 2 musste die Stadtbahn außer 
Betrieb genommen werden.  
 
Erläuterung der einzelnen Mehrleistungen  
Trotz umfangreicher Voruntersuchungen, die als Grundlage der Planung dienten, bestehen bei 
den Neubauten Risiken des Baugrundes und bei der Instandsetzung Risiken, die sich aus dem 
Bestand ergeben (Bauwerkssubstanz, Gefahrstoffe, etc.). 
1. Kosten aus Bauzeitverlängerung 
 
1.1 Bauzeitliche Verzögerungen der Bauphasen 0 und 1 
 
Aufgrund verschiedener unvorhersehbarer Störungssachverhalte kam es zu Verzögerungen 
im Projektablauf. Bei den Störungssachverhalten handelt es sich um erforderliche zusätzliche 
und geänderte Leistungen. Die Verzögerungen im Bauablauf führen dazu, dass bei der Bau-
firma zusätzliche Allgemeine Geschäftskosten und Baustellengemeinkosten anfallen, die vor 
Beginn der Baumaßnahme nicht kalkuliert werden konnten.  
 
Hierzu wurden erstmalig durch die bauausführende Firma 36 Störungssachverhalte vorgetra-
gen, welche im Rahmen von Aufklärungsgesprächen auf eine Anzahl von 24 reduziert werden 
konnten. Nach Abschluss der Aufklärungsgespräche wurde am 02.08.2022 der Nachtrag in 
Höhe von 57.546.077,18 € brutto eingereicht.  
 
Die maßgeblichen Störungen sind die Änderung der Verstärkung der Querträger, Festlegun-
gen zum Umfang der Untersuchung und Instandsetzung im Stahlbau, die Umplanung zum Hä-
ngerseiltausch und die geänderte Pfahlgründung sowie Änderungen bei der Ausführung der 
RRR.  
 
Zum eingereichten Nachtrag fand eine Serie von Nachtragsverhandlungen statt, infolge derer 
am 07.11.2023 eine Beauftragung des Nachtrages in Höhe der Verhandlungssumme von 
35.700.000 € brutto erfolgte.  
 
        Mehrkosten: 35.700.000 € brutto 
 
1.2 Preissteigerungen – Bauzeitliche Verzögerungen der Bauphasen 0 und 1 
 
Im Zusammenhang mit den zuvor genannten Störungssachverhalten sind im Projektablauf 
Preissteigerungskosten durch bauzeitliche Verzögerungen entstanden. Durch die 
Verschiebung der Termine im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten 
Fertigstellungsterminen haben sich die Material-, Lohn- sowie weitere Kostenbestandteile für 
die Hauptvertragsleistungen, welche zu einem späteren Zeitpunkt (bis Ende 2027) erbracht 
werden als ursprünglich vorgesehen, erhöht.

3 
 
 
Laut Daten des statistischen Bundesamtes hat sich der Baupreisindex für das Baugewerbe 
(BPI Ingenieurbauwerke (Brücken im Straßenbau); Referenz-BPI 2021 = 100) alleine vom 
ersten Quartal 2022 (BPI 107,9) bis zum ersten Quartal 2023 (BPI 124,5) um ca. 15 % erhöht.  
 
Für die Jahre vor der Corona-Pandemie (2013 (BPI 98,2) – 2019 (BPI 116,8); Referenz-BPI 
2015 = 100) lässt sich eine durchschnittliche Preissteigerung von ca. 2,7 % pro Jahr ermitteln.  
  
        Mehrkosten: 24.760.000 € brutto 
 
 
2. Bauliche Sanierung 
2.1 Umplanung Schrammbordkonstruktion (FBR/SBR) 
 
Das Bestandsschrammbord auf der Strombrücke wies starke Korrosionsschäden auf. Diese 
wurden erst nach den Rückbau- und Entschichtungsarbeiten vorgefunden. Aufgrund dieser 
Schäden konnte die bisherige Planung nicht umgesetzt werden (siehe Anlage 4, Bild 1-3). 
Deshalb musste der Anschluss der Schrammbordverstärkung an das Gehwegdeckblech in 
Abhängigkeit mit der Entwässerungsführung neugeplant werden. Hieraus resultierte eine ge-
änderte Ausführung der Stahlbauleistung (siehe Anlage 4, Bild 4+5). Der eingereichte Nach-
trag beinhaltet die geänderte Planung, die Entschichtung und die Ausführung der Stahlbau-
leistung. In diesem Kostenanteil sind die auf der Nordseite durchzuführenden Leistungen 
ebenfalls berücksichtigt. 
 
Mehrkosten: 6.310.000 € brutto 
 
2.2 Verlängerte Vorhaltung der Gerüste (FBR/SBR) 
 
Aufgrund der aufgetretenen Störungen (siehe Punkt 1.1) im Bauablauf der Strombrücke und 
der daraus resultierenden Bauzeitverlängerung, haben sich erhebliche Verlängerungen der 
Vorhaltezeiträume der Gerüstbauleistungen ergeben (siehe Anlage 4, Bild 6). 
 
Mehrkosten: 18.520.000 € brutto 
 
2.3 Vorarbeiten zum Austausch der orthotropen Platte (FBR/SBR) 
 
Gemäß dem Hauptvertrag war vorgesehen, das Deckblech im KVB-Bereich der Flut- und 
Strombrücke zu entschichten, schadhafte Nietverbindungen auszutauschen und anschließend 
das Deckblech neu zu beschichten. Das Bestandsblech inklusive der Schienenhöcker sollte 
erhalten bleiben. 
Bei den vorlaufenden Erkundungen im Rahmen der KVB-Sperrpause zu Ostern 2020 wurden 
umfangreiche Schäden am Bestandsdeckblech vorgefunden, sodass es unumgänglich war, 
dieses auszutauschen.  
Dieser Nachtrag umfasst die umfangreichen Vorarbeiten außerhalb der eigentlichen Stahlbau-
arbeiten.  
Dazu gehören die Baufeldvorbereitung, die Einhausungen für die Schadstoffentfernung und 
die Anpassung der Brückenentwässerung. Außerdem beinhaltet der Nachtrag die Gerüstar-
beiten und die Leistungsanteile für den Schadstoff- und Asphaltrückbau (siehe Anlage 4, Bild 
7+8). 
 
Mehrkosten: 2.890.000 € brutto 
 
2.4 Hängertausch (Schadstoffe) (SBR) 
 
Gemäß dem Hauptvertrag sollte die Vergussmasse in den Hängeranschlusskästen im Bereich 
der Strombrücke durch mechanische Zerkleinerung und anschließendem Absaugen entfernt 
werden. Hierzu gab es gutachterliche Voruntersuchungen zur Verfüllmasse der Hängeran-
schlusskästen, welche die Masse als einen festen und porösen Stoff definierte.  
Die Masse, die in den Hängerkästen vorgefunden worden ist, hat im außenliegenden Bereich

4 
 
eine extrem feste und im inneren Bereich eine pastöse Konsistenz (siehe Anlage 4, Bild 
9+10). Aufgrund dieser vorgefundenen Konsistenz der Vergussmasse war die ursprünglich 
geplante Ausführung nicht umsetzbar. Deshalb wurde mit der Baufirma abgestimmt, den Aus-
bau der gesundheitsschädlichen Vergussmasse aus Zinkchromat mittels Höchstdruckwasser-
strahlen (3000 bar) zu entfernen. Im Anschluss wurden die Hängerkästen neu beschichtet. 
Durch den erforderlichen Gefahrstoffrückbau mittels Höchstdruckwasserstrahlen waren zu-
sätzliche Aufwendungen in Form von Einhausungen (Schwarz-Weiß-Trennung), Reinigung 
sowohl auf dem Kragarmgerüst als auch auf der Oberseite des Brückendecks erforderlich 
(siehe Anlage 4, Bild 11+12). Weiterhin änderte sich dadurch die Art und der Umfang der Ent-
sorgung des Strahlschutts in Form von kontaminiertem Wasser im Vergleich zum ehemals an-
genommenen absaugbaren Schadstoff in fester Form. In diesem Kostenanteil sind die auf der 
Nordseite durchzuführenden Leistungen ebenfalls berücksichtigt. 
 
Mehrkosten: 6.380.000 € brutto 
 
2.5 Ersatzhänger für den Hängertausch (SBR) 
 
Gemäß dem Hauptvertrag war aufgrund des Lastenplanes vorgesehen, jedes dritte der 84 
Hängerseile auf der Strombrücke gleichzeitig zu tauschen (siehe Anlage 4, Bild 13). Das hätte 
zur Folge gehabt, dass im Einflussbereich der zu tauschenden Hängerseile keine parallelen 
Arbeiten stattfinden können. Durch die bauzeitlichen Verzögerungen und zur Terminsicherung 
(Start der Bauphase 2 zum 01.04.2024) wurde entschieden, dass das Verfahren zum Hänger-
tausch optimiert wird, um das parallele Arbeiten im näheren Umfeld der Hänger zu ermögli-
chen (siehe Anlage 4, Bild 14-17). Ohne Optimierung des Verfahrens hätte sich der Start der 
Bauphase 2 um mindestens 1 Jahr verzögert, was erhebliche Kosten wie z.B.: längere Vorhal-
tung Gerüste, Verkehrsführung und zusätzliche Baustellengemeinkosten. 
 
Die eingereichten Nachträge beinhalten die Kosten für die Planung, die Beschaffung der ge-
änderten Ersatzhängerkonstruktionen, das zur Montage benötigte Equipment und die Mon-
tage der Ersatzhänger. In diesem Kostenanteil ist sowohl der bereits abgeschlossene Hänger-
tausch auf der Südseite als auch der bevorstehende Hängertausch auf der Nordseite (Bau-
phase 4) enthalten. 
 
Mehrkosten: 7.570.000 € brutto 
 
2.6 Leistungsänderung Pylon (SBR) 
 
In Bezug auf die Leistungsänderungen an den Pylonen lassen sich die Kostenfaktoren auf 
mehrere Gewerke inhaltlich aufteilen. 
Während der bauseitigen Erkundungen wurde festgestellt, dass im Inneren der Pylone auf der 
Strombrücke mehr Schadstoffe vorhanden sind als durch die Voruntersuchungen festgestellt 
werden konnten. Dadurch erfordert der Gefahrstoffrückbau größere Aufwendungen in Bezug 
auf die Einhausung sowie Reinigung und Entsorgung.  
Aufgrund der unsicheren Schweißeignung des Bestandsstahls wurden die vorgesehenen Ver-
stärkungsmaßnahmen von Schweiß- zu Schraubverbindungen umgeplant. Auch das Korrosi-
onsschutzsystem wurde geändert, damit Imperfektionen aus dem Bestand nicht kleinteilig 
nachbearbeitet werden müssen, um das Schutzziel der Beschichtung zu erreichen. Es wurde 
ein oberflächentoleranterer Beschichtungsstoff gewählt, welcher unmittelbar auf solche Imper-
fektionen (Spalte, Kanten, etc.) appliziert werden kann. 
Mehrkosten: 9.140.000 € brutto 
 
2.7 Sanierung Querträgerdurchdringung MIV (SBR) 
 
Vertraglich war vorgesehen, bestehende Schweißnähte der Strombrücke grundhaft zu erneu-
ern. In dem Hauptleistungsverzeichnis war, auf Grundlage der Brückenprüfberichte, eine 
Grunderneuerung der Bestandsschweißnähte mit einer Gesamtlänge von ca. 75 m vorgese-
hen. Nach der Entschichtung der Überbauuntersicht wurden jedoch umfangreiche Mängel an 
den Schweißnähten der Strombrücke festgestellt. Im Rahmen der Expertengespräche mit

5 
 
Gutachtern, Prüfingenieuren und der ausführenden Firma wurde festgelegt, dass auf Grund-
lage der statischen Belastung zusätzlich alle Durchdringungspunkte der Querträger im Be-
reich der Pylone grunderneuert werden müssen. Diese Grunderneuerung umfasste eine kerb-
freie Ausbildung der Schweißnahtanschlüsse sowie zusätzlich einzuschweißende Laschen am 
Bestand. Außerdem war in den Bereichen außerhalb der Pylone eine Sanierung abhängig von 
Schadensbild und -größe erforderlich. Der Umfang der erforderlichen Sanierung ergab eine 
Erneuerung von ca. 2.300 Querträgerdurchdringungen (siehe Anlage 4, Bild 18). 
 
Mehrkosten: 12.520.000 € brutto 
 
2.8 Tragkabeleinrüstung (SBR) 
 
Gemäß dem Hauptvertrag war vorgesehen die Instandsetzungsarbeiten (Korrosionsschutz 
Tragkabel, Austausch Hängerseile, Umbau Schrammbord, Erneuerung der Geländer, etc.) auf 
der Strombrücke in einer bestimmten Reihenfolge abzuwickeln. Dafür wurde dem Hauptver-
trag ein Lastenplan (zulässige Lasten pro m², in Abhängigkeit von laufenden Arbeiten) beige-
legt. Aufgrund der Störungen im Bauablauf und dem damit verbundenen Bauverzug wurde im 
Rahmen von Terminplanworkshops als Beschleunigungsmaßnahme beschlossen, beim Hä-
ngerseiltausch und bei der Erneuerung des Korrosionsschutzes am Tragkabel anstelle eines 
Standgerüstes eine Kombination aus Stand- und Hängegerüst zu nutzen (siehe Anlage 4, Bild 
19). Die eingereichten Nachträge beinhalten die Planung und Ausführung einer geänderten 
Gerüstbauleistung, mit welcher ein gleichzeitiges Arbeiten am Tragkabel und am Brücken-
überbau im Rahmen des vorgegebenen Lastenplanes möglich ist. Durch diese Maßnahme 
konnte mindestens ein Jahr Bauzeit eingespart werden. 
 
 
Mehrkosten: 11.230.000 € brutto 
 
2.9 Geänderte Ausführung Korrosionsschutz (SBR) 
 
Die Stahlkonstruktion der Strombrücke ist ein sowohl genieteter als auch geschweißter Trä-
gerrost. Die seinerzeit (1950er Jahre) beim Bau der Strombrücke zulässigen Einbautoleran-
zen weichen deutlich von den heute normativ zugrunde gelegten Toleranzen (Niete, Schweiß-
nähte, Spaltmaße, etc.) ab. Das genaue Ausmaß dieser Unregelmäßigkeiten konnte erst mit 
Beginn der Baumaßnahme und den damit verbundenen Entschichtungsarbeiten am komplet-
ten Stahlüberbau festgestellt werden. 
 
Diese Unregelmäßigkeiten können nicht fachgerecht mit dem ursprünglich geplanten Korrosi-
onsschutzsystem beschichtet werden. Aufgrund dessen wurde in gemeinsamen Gesprächen 
mit der Baufirma, dem Korrosionsschutzbetrieb, dem Materialhersteller und dem Korrosions-
schutzinspektor der Bauherrin ein geeigneter Beschichtungsstoff festgelegt. Dieser Stoff be-
sitzt oberflächentolerantere Eigenschaften und kann auf diese Unregelmäßigkeiten appliziert 
werden. 
 
Mehrkosten: 6.780.000 € brutto 
 
2.10 Ausführungsänderung (RRR) 
 
Gemäß dem Hauptvertrag sollte im Bereich der rechtsrheinischen Rampe die Tiefgründung im 
südlichen und nördlichen MIV Bereich mittels Großbohrpfählen ausgeführt werden. Infolge der 
bauseitigen, erweiterten Baugrunderkundungen und der hieraus gewonnenen Erkenntnisse, 
unter anderem hinsichtlich der vorhandenen Braunkohleschichten, wurde eine Umplanung der 
Großbohrpfahlgründung für die rechtsrheinische Rampe erforderlich. Um den entsprechenden 
Abstand zur Braunkohleschicht zu gewinnen (Durchstanzgefahr), wurde festgelegt, die Groß-
bohrpfähle mantelverpresst auszuführen (siehe Anlage 4, Bild 20). Durch die Verpressung er-
höht sich die Tragfähigkeit der Pfähle. Hierdurch kann die Pfahllänge verkürzt und der erfor-
derliche Abstand zur Braunkohleschicht gewährleistet werden. Durch diese Entscheidung 
konnten Lage und die Durchmesser der bereits geplanten Großbohrpfähle beibehalten wer-
den.

6 
 
Die Gründung der rechtsrheinischen Rampe erfolgt im Stadtbahnbereich mit Mikropfählen. Die 
Ausschreibungsunterlagen, welche Grundlage der Kalkulation der Baufirma waren, basierten 
auf der Entwurfsstatik des Planers. Bei der Erstellung der Ausführungsplanung hat sich die 
Länge der Mikropfähle verändert, da die bisherige Planung mit der vorhandenen Braunkohle-
schicht, welche nicht tragfähig ist, kollidiert. Bei der Umplanung der Pfähle haben sich deren 
Länge und Neigung verändert. Aufgrund dieser Anpassungen wurden zusätzliche Leistungen 
notwendig. Zur Gewährleistung der Tragfähigkeit wurden unter anderem Inklinometermessun-
gen (besonderes Verfahren zum Messen von Neigungen und Verschiebungen von Bauteilen, 
die in die Erde eingebaut/gebohrt werden) durchgeführt, um die genaue Position der einzel-
nen Mikropfähle zu bestimmten. Des Weiteren wurden Knickschutzrohre aus Stahl für die Mik-
ropfahlherstellung benötigt, um die Stabilität der Pfähle zu gewährleisten. Diese wurden erfor-
derlich, da die obere Bodenschicht aus einem nicht tragfähigen Aufschüttungsbereich besteht. 
Zusätzlich fielen weitere Kosten für die geänderte Neigung der Pfähle, die zusätzlichen Ver-
presspausen (Pilgerschrittverfahren), den Mehrzementverbrauch und die Nachtarbeit an. 
 
Da die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wurden als ursprünglich vorgese-
hen, sind für die zusätzlichen Leistungen Preissteigerungen angefallen. Diese und auch zu-
künftig anfallende Preissteigerungen für die Leistungserbringung auf der Nordseite in der Bau-
phase 4 sind in den Mehrkosten erfasst. Diese Kosten sind nicht unter Punkt 1.2 enthalten, da 
sich die dortigen Preissteigerungen ausschließlich auf Hauptvertragsleistungen beziehen. 
 
Seitens der Baufirma sind weitere Kosten angekündigt worden, die in dieser Position berück-
sichtigt sind. Die angekündigten Kosten sind durch die geänderte temporäre Gründung als 
Flachgründung inklusive umfangreicherem Erdaushub angefallen (siehe Anlage 4, Bild 21). 
 
Mit der haushaltsrechtlichen Unterrichtung 0588/2022 (Punkt 2.8) wurden bereits Mehrkosten 
aufgrund geänderter Planung/Bauausführung vorgetragen. Diese bezogen sich auf die tempo-
rären Unterstützungskonstruktionen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs. Hierzu zählen: Rah-
mentragwerke, Trägerroste, Ausfachungen zum unter Verkehr (KVB + MIV-Nord) stehenden 
Bestandsüberbau und Pressen. Diese Kosten sind nicht Bestandteil dieser haushaltsrechtli-
chen Unterrichtung. 
 
Mehrkosten: 9.940.000 € brutto 
 
2.11 Geänderter Bauablauf (RRR) 
 
Mit dem Nachtrag 20 (s. Punkt 1.1) wurde ein neuer Vertragsterminplan (VTP04) vereinbart. 
Dieser Terminplan sieht im Bereich der RRR zuerst die Fertigstellung des Teilbereiches Süd 
(Bauphase 1), darauffolgend den Stadtbahnbereich in der Mitte (Bauphase 2) und nach Fer-
tigstellung anschließender Restarbeiten auf der Südseite (Bauphase 3) zuletzt den Teilbereich 
Nord (Bauphase 4). 
 
Aufgrund verschiedener unvorhersehbarer Störungssachverhalte (Herstellung der Unterbau-
ten, Planung Fertigteile (s. auch Punkt 2.12) kam es zu Verzögerungen im Projektablauf. Bei 
den Störungssachverhalten handelt es sich um erforderliche zusätzliche und geänderte Leis-
tungen.  
 
Die Teilleistungen aus der Bauphase 1 konnten nicht termingerecht vor dem feststehenden 
Beginn der Bauphase 2 fertiggestellt werden. Um die fixierten Termine der Bauphase 2 und 
die damit einhergehende Sperrung der Stadtbahn nicht zusätzlich zu verschieben, mussten 
die Abläufe geändert werden. Die Leistungen aus der Bauphase 1 wurden mit Beginn der 
Bauphase 2 ausgesetzt und werden erst nach Fertigstellung der Leistungen aus Bauphase 2 
wiederaufgenommen. 
 
Aufgrund der Störungen entstehen dem Auftragnehmer zusätzliche Sachkosten (unter ande-
rem für das erforderliche Personal, Geräte, Container), um die Einhaltung der KVB-Sperr-
pause zu gewährleisten. 
 
Mehrkosten: 4.540.000 € brutto

7 
 
2.12 Fertigteile Überbau (RRR) 
 
Im Rahmen der Prüfung der Ausführungsplanung durch den Prüfingenieur wurde erforderlich, 
dass die Knotenpunkte im Bereich der Längsüberbaufertigteile und Hauptquerträger geomet-
risch angepasst werden mussten. Außerdem sollte zusätzliche Bewehrung eingebaut werden. 
Aufgrund der sehr engen Platzverhältnisse und des sehr hohen Bewehrungsgrades der zu 
verflechtenden Anschlussbewehrung mussten Bewehrungsstöße mittels Schraubmuffen aus-
geführt werden. Zudem ließen sich die Knotenpunkte zwischen den einzelnen Fertigteilen, an-
ders als ursprünglich geplant, nur in mehreren Betonierabschnitten fertigstellen. Um die Tole-
ranzwerte beim Einbau einhalten zu können, wurden Stahlschablonen beim Einbau verwendet 
(siehe Anlage 4, Bild 25-27). Durch die o. g. Mehrleistungen aufgrund der geänderten Ausfüh-
rungsplanung konnten die bereits fertiggestellten Betonfertigteile nicht zum geplanten Zeit-
punkt eingebaut werden. Aufgrund der nicht vorhandenen Möglichkeiten, die gefertigten Teile 
auf der Baustelle oder auf dem Gelände des Herstellers zwischenzulagern, mussten externe 
Zwischenlagerungsstellen angemietet werden, wo die Fertigteile mittels mobiler Krane abgela-
den und zum neu geplanten Einbautermin wieder aufgeladen werden mussten. 
 
Die in diesem Kostenanteil enthaltenen Mehraufwendungen bei den Bewehrungsarbeiten be-
ziehen sich sowohl auf die Süd- als auch auf die in Bauphase 4 auszuführende Nordseite der 
rechtsrheinischen Rampe.  
 
Mehrkosten: 2.070.000 € brutto 
 
2.13 Sonstige eingereichte Nachträge 
 
Außer den Kosten der Nachträge, die in den vorgenannten Punkten erläutert wurden, liegen 
der Verwaltung zurzeit noch weitere Nachträge (rd. 40 Stück), wie zum Beispiel „Rückbau Ge-
fahrstoffe“, „Entnahme von Proben“, „Lagerflächen“, „Brückenausstattung“, „Verstärkungs-
maßnahmen“ sowie diverse weitere Nachträge in einer Gesamthöhe von circa 6.900.000 € 
brutto vor. 
 
        Mehrkosten: 6.900.000 € brutto 
 
2.14 Erwartete Nachträge 
 
Darüber hinaus wurde der Bauherrin von Seiten der Baufirma angekündigt, dass weitere 
Nachtragsangebote eingereicht werden. Diese umfassen sowohl bereits ausgeführte, als auch 
in der Zukunft liegende zusätzliche Leistungen. Diese Leistungen sind beispielsweise 
„Schadstoffsanierungen MIV Nord“, „Instandsetzung Lagersockel FBR“, „Sanierung Obergurt 
Hauptlängsträger FBR“, „Sanierungsmaßnahmen an den Ankerpfeilern“ und „Sanierung 
Endquerträger SBR“. 
 
Mehrkosten: 21.050.000 € brutto 
 
3. Erhöhte Baunebenkosten 
 
Zu den Baunebenkosten gehören die Kosten für Bauherrenaufgaben (Projektleitung, Projekt-
steuerung, Bauoberleitung). Außerdem fallen Kosten für die Rechtsberatung, Bauüberwa-
chung, Ingenieurleistungen, Prüfingenieure, Gutachter und materialtechnische Untersuchun-
gen an. Ein Teil der oben genannten Baunebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigen-
kosten oder Gutachterkosten, entstand aufgrund der in den vorherigen Abschnitten vorgetra-
genen Problematiken, die eine Bauzeitverlängerung zur Folge hatten. Resultierend aus der 
Bauzeitverlängerung entstehen die Kosten für die längere Projektbindung von Ingenieurleis-
tungen und die Leistungen, die mit Bauherrenaufgaben in Verbindung stehen. Da es sich bei 
den Baunebenkosten um zeitabhängige Kosten handelt, wurden die bereits entstandenen 
Kosten aktuell bis zum Ende des Jahres 2027 hochgerechnet.  
 
Mehrkosten: 19.060.000 € brutto

8 
 
4. Massenmehrungen 
 
Bei der Ausführung der Leistungen kam es bei einigen Positionen zu Mengenabweichungen 
zu den im Vertrag vorgesehenen Mengenansätzen. Wenn die abzurechnenden Mengen die 
vorgesehenen Mengenansätze übersteigen, handelt es sich um Massenmehrungen. Diese 
Massenmehrungen wurden im Bereich des Abbruchs, Korrosionsschutzes und der Entsor-
gung festgestellt.  
 
        Mehrkosten: 8.740.000 € brutto 
 
Minderkosten 
 
Insgesamt wurden entfallene Leistungen aus dem Hauptvertrag in Höhe von 17.440.000 € be-
rücksichtigt.  
Minderkosten: 17.440.000 € brutto 
 
Neue Gesamtkosten: 
 
Die neuen Gesamtkosten für die Gesamtsanierung der Mülheimer Brücke betragen aktuell 
rund 498.182.000 € brutto. Darin enthalten sind die bisher mitgeteilten Kosten in Höhe von 
301.522.000 € brutto und die zuvor aufgeschlüsselten Mehrkosten in Höhe von 196.660.000 € 
brutto. 
 
 
Finanzierung 
 
Von den nunmehr prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 498.182.000 € brutto wurden 
bis einschließlich 2024 bereits rund 265.239.000 € finanziert. 
Zur Finanzierung der übrigen Kosten von insgesamt rund 232.943.000 € sind im Haushalts-
plan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der 
Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer 
Brücke im Hj. 2025 in Höhe von 70.000.000 € sowie im Hj. 2026 in Höhe von 60.000.000 € 
veranschlagt.  
Die darüber hinaus ab 2027 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
rund 102.943.000 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027ff. an 
gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksichtigt.  
 
Die nach Fertigstellung der Maßnahme notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanzi-
ellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 4.982.000 € wird das Dezernat für Mobilität eben-
falls im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse im Teilergebnisplan des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Teilplanzeile 14, 
Bilanzielle Abschreibungen innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich-
tungen vorsehen. Außerdem werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in 
Höhe von jährlich 1.056.000 € im gleichen Teilergebnisplan in Teilplanzeile 02, Zuwendungen 
und allgemeine Rücklagen, berücksichtigt. 
 
 
Förderung 
 
Die Grunderneuerung der Mülheimer Brücke wird entsprechend den Richtlinien des kommu-
nalen Straßenbaus zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, 
Gemeindeverbände und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-kom-Stra) von der Be-
zirksregierung Köln mit derzeit 61.000.000 € brutto gefördert. Die Zuwendungen hat die Stadt 
Köln bereits in voller Höhe erhalten.

9 
 
Die Maßnahme wird außerdem gemäß §13 ÖPNV NRW durch den Zweckverband go.Rhein-
land mit derzeit 44.590.700 € gefördert. Zuwendungen in Höhe von 34.000.000 € wurden be-
reits abgerufen.  
In Gesprächen mit den Zuwendungsgebern werden Möglichkeiten zur Erhöhung der Förde-
rung eruiert. Die Zuwendungsgeber können in begründeten Einzelfällen Kostenänderungsan-
trage zulassen, ein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht. Bereits 
nach der letzten Mehrkostenmitteilung hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen eines Kos-
tenänderungsantrags die Förderung von 35.000.000 € auf 61.000.000 € erhöht. go.Rheinland 
hat in seinem Bewilligungsbescheid bereits die höheren Kosten berücksichtigt. Über die Er-
gebnisse der aktuellen Gespräche wird zeitnah informiert.  
 
 
Ausblick 
 
Aktuell wird mit Hochdruck an der Fertigstellung der Bauphase 2 mit der Inbetriebnahme der 
Stadtbahn zum 15. September 2025 gearbeitet. Danach wird in der Bauphase 3 der V erkehr 
wie in der Bauphase 1 geführt. Die V erlegung des V erkehrs auf die Südseite erfolgt nach aktu-
ellem Stand voraussichtlich Ende März 2026.  
 
Während der sich anschließenden Bauphase 4 erfolgt die Sanierung des Abschnitts auf der 
Nordseite von Flut- und Strombrücke und der Neubau der Nordseite von Deichbrücke und 
Rechtsrheinischer Rampe.  
 
V or Beginn der Bauphase 4 wird eine Anlieger*inneninformation durchgeführt, um die V erän-
derungen in der V erkehrsführung und die Umsetzung der Gesamtinstandsetzung auf der 
Nordseite zu erläutern.  
 
Die Bauphase 4 dauert voraussichtlich 2 Jahre, so dass zum aktuellen Stand mit einer V er-
kehrsfreigabe nach Gesamtinstandsetzung zum Ende März 2028 zu rechnen ist. Nach der 
V erkehrsfreigabe erfolgen in der Bauphase 5 noch verkehrsunabhängige Restarbeiten bis 
Mitte 2029.  
 
Die aktuellen V erzögerungen in der Bauphase 2 und die damit verbundenen Mehrkosten sind 
nicht Bestandteil dieser Haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Übersicht Teilbauwerke 
Anlage 2: Bauphasen 
Anlage 3: Kostenübersicht 
Anlage 4: Abbildungen zur baulichen Sanierung 
 
 
gez. Reker

Anlage 1_Übersicht Teilbauwerke

39 Zeichen

Anlage 1 
Teilbauwerke Mülheimer Brücke

Beratungsverlauf (5)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mülheimer Brücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1161/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
12.06.2025
Erstellt
16.04.2025 10:29