1828/2021
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2020
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Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung
1765 Zeichen
2020 2019 €€ 1. 212.986.406,40 209.825.178,79 2. 2.028,57 -20.399,64 3. 3.991.121,21 3.342.751,64 4. 15.634.715,41 17.666.099,94 232.614.271,59 230.813.630,73 5. a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.799.498,45 7.281.909,84 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.047.336,92 26.275.778,76 c) Abwasserabgabe 6.602.000,00 6.582.000,00 d) Umlagen an Verbände 5.122.173,38 4.649.009,78 45.571.008,75 44.788.698,38 6. a) Löhne und Gehälter 40.674.040,10 36.564.153,16 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- versorgung und für Unterstützung 19.526.236,91 16.730.276,98 60.200.277,01 53.294.430,14 7. 77.367.867,56 77.750.701,41 8. 13.600.356,20 13.036.014,23 9. 222.775,82 52.737,16 10. 12.149.964,55 15.911.547,19 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 72.486,55 16.760,31 12. 23.875.086,79 26.068.216,23 13. 203.933,55 506.471,61 14. 23.671.153,24 25.561.744,62 15. 27.799.329,60 20.898.857,38 16. 2.234.875,60 2.237.584,98 17. Zuführung/Entnahme Gewinnrücklage -821.500,00 2.598.332,00 18. Ausschüttung 28.620.829,60 18.300.525,38 19. 25.906.028,84 27.799.329,60 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Umsatzerlöse Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Bilanzgewinn Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis nach Steuern Sonstige Steuern Jahresüberschuss Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Entnahme aus der Kapitalrücklage Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anlage 1 - Bilanz
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2020 A K T I V S E I T E Vorjahr EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.181.478,00 989.630,94 2. geleistete Anzahlungen 506.726,88 1.688.204,88 644.420,17 II. Sachanlagen 1. 332.923.946,38 339.181.201,15 2. Abwassertechnische Anlagen 1.232.448.735,14 1.255.476.472,78 3. Technische Anlagen und Maschinen 186.358.744,43 194.025.531,35 4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.202.475,42 7.890.741,62 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 85.992.877,68 74.938.448,63 1.846.926.779,05 1.871.512.395,53 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 14.500,00 4.000,00 2. Sonstige Ausleihungen 8.692,17 9.967,07 23.192,17 13.967,07 1.848.638.176,10 1.873.160.413,71 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.000.620,51 1.033.744,80 2. noch nicht abgerechnete Leistungen 99.244,92 97.216,35 1.099.865,43 1.130.961,15 II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 719.951,03 1.341.671,68 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3.160.000,65 4.052.521,09 3. Sonstige Vermögensgegenstände 507.653,38 545.023,49 4.387.605,06 5.939.216,26 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.564,61 4.636,08 5.491.035,10 7.074.813,49 C. Rechnungsabgrenzungsposten 35.337,92 68.240,28 1.854.164.549,12 1.880.303.467,48 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf eigenen und fremden Grundstücken P A S S I V S E I T E Vorjahr EUR EUR EUR A. Eigenkapital I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00 II. Kapitalrücklage 706.368.917,82 708.603.793,42 III. Gewinnrücklage 68.569.300,18 69.390.800,18 IV. Bilanzgewinn 25.906.028,84 27.799.329,60 801.344.246,84 806.293.923,20 B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 264.906.181,00 267.694.580,24 C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 60.343.289,00 52.950.730,00 2. Steuerrückstellungen 1.373.494,67 1.297.902,92 3. Sonstige Rückstellungen 35.375.653,06 30.797.060,72 97.092.436,73 85.045.693,64 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 110.000.000,00 70.000.000,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 572.521.422,45 636.883.059,12 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.513.909,33 8.569.566,14 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 624.540,65 2.244.016,67 5. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern EUR 570.773,26 (Vorjahr EUR 517.579,99) 1.681.715,91 1.639.258,46 689.341.588,34 719.335.900,39 E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.480.096,21 1.933.370,01 1.854.164.549,12 1.880.303.467,48
Anlage 3 - Bestätigungsvermerk
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Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 2 2 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsver- merk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffent- lichen Rechts, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt Personal im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deut- schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse – entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prü- fungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Er- klärung zur Unternehmensführung. 3 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Anstalt des öffentlichen Rechts unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt Personal des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen – wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe- richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder – anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon- trollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 4 ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Unternehmenstätig- keit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermit- telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel- lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab- schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. 5 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich- tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir- ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Anstalt des öffentlichen Rechts abzugeben. – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut- same Zweifel an der Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine we- sentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi- zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse- res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge- gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. – beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermittelt. – beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes- entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts. Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 6 – führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An- gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un- vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Über- einstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be- rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungs- pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. 7 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Ver- treter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Köln, den 5. März 2021 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Hillesheim Wirtschaftsprüfer gez. Biermann Wirtschaftsprüfer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1828/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.06.2021
- Erstellt
- 12.05.2021 21:28