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1828/2021

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2021

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Anlage 4 - Erläuterung zum Plan-Ist-Vergleich

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Ansehen

Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

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Ansehen

Anlage 1 - Bilanz

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Bestätigungsvermerk

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Ansehen

Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

1765 Zeichen

2020 2019
€€
1. 212.986.406,40 209.825.178,79
2. 2.028,57 -20.399,64
3. 3.991.121,21 3.342.751,64
4. 15.634.715,41 17.666.099,94
232.614.271,59 230.813.630,73
5.
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.799.498,45 7.281.909,84
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.047.336,92 26.275.778,76
c) Abwasserabgabe 6.602.000,00 6.582.000,00
d) Umlagen an Verbände 5.122.173,38 4.649.009,78
45.571.008,75 44.788.698,38
6.
a) Löhne und Gehälter 40.674.040,10 36.564.153,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung                                        19.526.236,91 16.730.276,98
60.200.277,01 53.294.430,14
7.
77.367.867,56 77.750.701,41
8. 13.600.356,20 13.036.014,23
9. 222.775,82 52.737,16
10. 12.149.964,55 15.911.547,19
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 72.486,55 16.760,31
12. 23.875.086,79 26.068.216,23
13. 203.933,55 506.471,61
14. 23.671.153,24 25.561.744,62
15. 27.799.329,60 20.898.857,38
16. 2.234.875,60 2.237.584,98
17. Zuführung/Entnahme Gewinnrücklage -821.500,00 2.598.332,00
18. Ausschüttung 28.620.829,60 18.300.525,38
19. 25.906.028,84 27.799.329,60
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Umsatzerlöse 
Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bilanzgewinn
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis nach Steuern
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Anlage 1 - Bilanz

2750 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A K T I V S E I T E
Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 1.181.478,00 989.630,94
2. geleistete Anzahlungen 506.726,88 1.688.204,88 644.420,17
II. Sachanlagen
1.
332.923.946,38 339.181.201,15
2. Abwassertechnische Anlagen 1.232.448.735,14 1.255.476.472,78
3. Technische Anlagen und Maschinen 186.358.744,43 194.025.531,35
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.202.475,42 7.890.741,62
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 85.992.877,68 74.938.448,63
1.846.926.779,05 1.871.512.395,53
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 14.500,00 4.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 8.692,17 9.967,07
23.192,17 13.967,07
1.848.638.176,10 1.873.160.413,71
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.000.620,51 1.033.744,80
2. noch nicht abgerechnete Leistungen 99.244,92 97.216,35
1.099.865,43 1.130.961,15
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 719.951,03 1.341.671,68
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3.160.000,65 4.052.521,09
3. Sonstige Vermögensgegenstände 507.653,38 545.023,49
4.387.605,06 5.939.216,26
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten 3.564,61 4.636,08
5.491.035,10 7.074.813,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 35.337,92 68.240,28
1.854.164.549,12 1.880.303.467,48
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf 
eigenen und fremden Grundstücken

P A S S I V S E I T E
Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 706.368.917,82 708.603.793,42
III. Gewinnrücklage 68.569.300,18 69.390.800,18
IV. Bilanzgewinn 25.906.028,84 27.799.329,60
801.344.246,84 806.293.923,20
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 264.906.181,00 267.694.580,24
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 
Verpflichtungen 60.343.289,00 52.950.730,00
2. Steuerrückstellungen 1.373.494,67 1.297.902,92
3. Sonstige Rückstellungen 35.375.653,06 30.797.060,72
97.092.436,73 85.045.693,64
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 110.000.000,00 70.000.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 572.521.422,45 636.883.059,12
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.513.909,33 8.569.566,14
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 624.540,65 2.244.016,67
5. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern EUR 570.773,26
(Vorjahr EUR 517.579,99) 1.681.715,91 1.639.258,46
689.341.588,34 719.335.900,39
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.480.096,21 1.933.370,01
1.854.164.549,12 1.880.303.467,48

Anlage 3 - Bestätigungsvermerk

15566 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 2 
 
2 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 
Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk erteilt: 
 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffent-
lichen Rechts, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und 
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem 
Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. 
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des 
öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. 
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), 
die im Abschnitt Personal im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.  
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt des 
öffentlichen Rechts zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und 
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in 
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prü-
fungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Er-
klärung zur Unternehmensführung.

3 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Anstalt des öffentlichen Rechts 
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Sonstige Informationen 
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen 
Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB 
(Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt Personal des Lageberichts enthalten ist. 
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf 
die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch 
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa-
tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen 
– wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe-
richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder  
– anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.  
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen 
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon-
trollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu

Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 4 
 
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen 
Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Unternehmenstätig-
keit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen-
hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes 
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder 
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermit-
telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die 
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die 
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.  
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses 
der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt 
des öffentlichen Rechts vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere 
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen 
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, 
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der 
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.

5 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das 
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme der Anstalt des öffentlichen Rechts abzugeben. 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche 
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine we-
sentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die 
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen 
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts vermittelt. 
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts.

Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 6 
 
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An-
gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach 
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen 
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie 
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten 
Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten 
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung 
feststellen. 
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen 
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b 
Abs. 3 EnWG  
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 
eingehalten hat. 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Über-
einstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung 
nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir 
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: 
Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir 
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungs-
pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

7 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Ver-
treter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in 
allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. 
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, 
der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 
EnWG beinhaltet. 
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung 
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten 
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der 
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. 
 
Köln, den 5. März 2021 
KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
gez. Hillesheim 
Wirtschaftsprüfer 
gez. Biermann 
Wirtschaftsprüfer

Beratungsverlauf (2)

21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.37 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1828/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2021
Erstellt
12.05.2021 21:28