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1828/2021

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2021

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Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

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Anlage 4 - Erläuterung zum Plan-Ist-Vergleich

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Bilanz

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Anlage 3 - Bestätigungsvermerk

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Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

1765 Zeichen

2020 2019
€€
1. 212.986.406,40 209.825.178,79
2. 2.028,57 -20.399,64
3. 3.991.121,21 3.342.751,64
4. 15.634.715,41 17.666.099,94
232.614.271,59 230.813.630,73
5.
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.799.498,45 7.281.909,84
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.047.336,92 26.275.778,76
c) Abwasserabgabe 6.602.000,00 6.582.000,00
d) Umlagen an Verbände 5.122.173,38 4.649.009,78
45.571.008,75 44.788.698,38
6.
a) Löhne und Gehälter 40.674.040,10 36.564.153,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung                                        19.526.236,91 16.730.276,98
60.200.277,01 53.294.430,14
7.
77.367.867,56 77.750.701,41
8. 13.600.356,20 13.036.014,23
9. 222.775,82 52.737,16
10. 12.149.964,55 15.911.547,19
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 72.486,55 16.760,31
12. 23.875.086,79 26.068.216,23
13. 203.933,55 506.471,61
14. 23.671.153,24 25.561.744,62
15. 27.799.329,60 20.898.857,38
16. 2.234.875,60 2.237.584,98
17. Zuführung/Entnahme Gewinnrücklage -821.500,00 2.598.332,00
18. Ausschüttung 28.620.829,60 18.300.525,38
19. 25.906.028,84 27.799.329,60
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Umsatzerlöse 
Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bilanzgewinn
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis nach Steuern
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Anlage 4 - Erläuterung zum Plan-Ist-Vergleich

35028 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuterung zum 
Plan-Ist-Vergleich 
2020 
 
 
 
 
 
TOP 5.1 Anlage 2

2 
Inhaltsverzeichnis: 
 
1. Erträge _______________________________________________________________ 3 
1.1. Umsatzerlöse: _____________________________________________________________ 3 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen ________________________ 4 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge _________________________________________________ 5 
2. Aufwendungen ________________________________________________________ 6 
2.1. Materialaufwand: __________________________________________________________ 6 
2.2. Personalaufwand: _________________________________________________________ 9 
2.3. Abschreibungen: _________________________________________________________ 10 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: ________________________________________ 10 
3. Finanzergebnis: _______________________________________________________ 12 
4. Ergebnis: ____________________________________________________________ 13 
5. Fazit: _______________________________________________________________ 14 
Anhangverzeichnis _____________________________________________________________ 15 
Anhang 1: Spartenrechnung ______________________________________________________ 15 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten _____________________________________ 17

3 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 
Erläuterungen zu Plan- / Ist-Abweichungen 
 
Die Erläuterungen beziehen sich auf das Gesamtgeschäftsergebnis der Stadten t-
wässerungsbetriebe Köln , AöR. Auf die Sparten wird in dem jeweiligen Erläut e-
rungsteil eingegangen. In den Erläuterungen werden die direkten Plan - und Ist -
Kosten der Sparten analysiert.  
 
 
1. Erträge 
 
1.1. Umsatzerlöse: 
Umsatzerlöse in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 212.986 205.077 7.909 209.825
 
Die Umsatzerlöse liegen über dem Planansatz (7.909 T€) und bewegen sich 3,2 Mio. 
€ über dem Vorjahreswert.  
Die Erträge aus den Abwassergebühren liegen 2020 mit 193,4 Mio. EUR rund 5,0 
Mio. EUR über dem Planwert.  Zusätzlich haben die StEB Köln noch 2,7 Mio. EUR 
Abwassergebühren aus Vorjahren erhalten. 
Die Schmutzwassermengen wurden für 2020 mit 63,2 Mio. m³ geplant. Der Ist -Wert 
lag bei 66,1 Mio. m³. Die versiegelten Flächen wurden mit 71,7 Mio. m² geplant. Auch 
hier kam es zu einem leichten Anstieg auf 72,2 Mio. m².  
Der aus den höheren Mengen resultierende Umsatzzuwachs liegt bei 5,06 Mio. EUR. 
Aufgrund höherer Kosten fallen die Umsatzerlöse in der Sparten Hochwasserschutz 
(+397 T€) höher als geplant aus.  
 
Im Detail gliedern sich die Plan/Ist- Abweichungen wie folgt: 
 
Umsatz nach Sparten in T€                          
     Januar bis Dezember 2020 Ist Plan Abweichung Ist 2019
Sparte Abwasser 200.792 193.157 7.635 197.991
sonstige Gewässer 1.804 1.905 -101 1.920
Parkweiher 700 767 -67 537
Hochwasserschutz 5.488 5.091 397 5.447
Betriebsführung WBV 2.420 2.415 5 2.196
Betrieb gewerblicher Art 1.080 700 380 777
Straßenentwässerung investiv 702 1.042 -340 956
 
Die den Umsatzerlösen aus der Großveranlagung zugrunde liegenden Mengen und 
Preise stellen sich wie folgt dar:

4 
Menge Mio. m² % Tarif in € % Menge Mio. m³ % Tarif in € %
2010 71,1 -0,1% 1,28 3,2% 64,6 -2,4% 1,49 4,2%
2011 70,8 -0,4% 1,29 0,8% 64,8 0,3% 1,52 2,0%
2012 70,9 0,1% 1,30 0,8% 64,3 -0,8% 1,56 2,6%
2013 70,9 0,0% 1,30 0,0% 63,8 -0,8% 1,56 0,0%
2014 70,9 0,0% 1,30 0,0% 62,9 -1,4% 1,56 0,0%
2015 70,8 -0,1% 1,31 0,8% 63,3 0,6% 1,58 1,3%
2016 71,3 0,7% 1,31 0,0% 63,5 0,4% 1,58 0,0%
2017 71,7 0,6% 1,27 -3,1% 63,4 -0,2% 1,54 -2,5%
2018 71,7 0,0% 1,27 0,0% 63,7 0,4% 1,54 0,0%
2019 71,8 0,1% 1,27 0,0% 64,0 0,5% 1,54 0,0%
2020 72,2 0,6% 1,27 0,0% 66,1 3,3% 1,54 0,0%
Plan 2021 71,8 -0,6% 1,27 0,0% 65,0 -1,7% 1,54 0,0%
Geschäftsjahr Gebühr Niederschlagswasser Gebühr Schmutzwasser
 
 
Erläuterungen zu den Umsatzabweichungen der  Sparten sonstige Gewässer, Par k-
weiher, Hochwasserschutz sowie der Straßenentwässerung investiv:  
Hinweis: Da sich die Sparten Hochwasser, sonstige Gewässer , Straßenentwäss e-
rung investiv und die Betriebsführung WBV Wahn im Ergebnis zu Null saldieren, h a-
ben Änderungen in den Kostenp ositionen einen direkten Effekt auf die  Umsatzerlöse 
der Sparten, da eine 100 %ige Kostenerstattung von der Stadt Köln (Ausnahme A b-
schreibungen auf Kapitalsacheinlage) bzw. dem WBV Wahn erfolgt.  
Die Sparte sonstige Gewässer  (Ist-Umsatz 1.804 T€/ Plan -Umsatz 1.905 T€) liegt 
2020 unter dem Plan. Dies liegt an um 100 T€ niedrigeren bezogenen Leistungen.  
Die Sparte Parkweiher schließt mit Umsatzerlösen in Höhe von 700 T€ ab (Plan 767 
T€). Die Reduktion der umsatzrelevanten Kosten resultiert aus geringeren Aufwen-
dungen für Wasser und Strom.  
Die Sparte Hochwasserschutz (Ist-Umsatz 5.488 T€/ Plan-Umsatz 5.091 T€) liegt bei 
den Umsatzerlösen 397 T€ über ihrem Planwert. Dies liegt an rund 95 T€ geringeren 
aktivierten Eigenleistungen sowie 69 T€ höheren Instandhaltungen. Aufgrund hoher 
Rückstellungen insgesamt, liegen auch die Personalkosten in der Sparte Hochwas-
serschutz über Plan (+118 T€). Des Weiteren haben die EDV Kosten den Plan um 77 
T€ überschritten. Dies liegt an der Beratung IT für die Entscheidungsunterstützungs-
software für den Aufbau der mobilen Wände. 
In der Sparte Straßenentwässerung investiv  fällt der Umsatz 340 T€ niedriger als 
geplant aus. Verantwortlich hierfür sind die Instandhaltungen. Sie fallen 295 T€ ge-
ringer als geplant aus. 
 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen 
 
Aktivierte Eigenleistungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 3.991 3.141 850 3.343
 
Die aktivierbaren Eigenleistungen  betreffen größtenteils eigene I ngenieurleistungen 
der Sparte Abwasser  (Ist: 3.071 T€ / Plan: 2.291 T€). Auf die Sparten  Hochwasser-
schutz (Ist: 185 T€ / Plan: 280 T€) und sonstige Gewässer (Ist 89 T€ / Plan 65 T€) 
entfallen lediglich kleinere Anteile . Die Straßenentwässerung investiv (Ist: 573 T€ / 
Plan 450 T€) liegt über Plan.

5 
Bestandsveränderungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 2 0 2 -20 
 
Bei den Bestandsveränderungen von nicht abgerechneten KAG -/BauGB-
Maßnahmen in Höhe von 2 T€ handelt es sich um Leistungen die nach Fertigstellung 
dem Amt 66 in Rechnung gestellt wurden.  
 
 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge 
 
Sonstige betriebliche Erträge in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 15.635 12.953 2.682 17.666
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge werden nicht regelmäßig geplant, da es sich bei 
diesen Erträgen größtenteils um nicht planbare Größen handelt.   
Verglichen mit dem Vorjahr fallen die s onstigen betrieblichen Erträge um 2,0 Mio. € 
niedriger aus.  
 
 
Sonstige betriebliche Erträge Januar 
bis Dezember 2020 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
WB BKZ Geb. u.and.Bau 6.171 8.265 -2.094 6.070
WB BKZ andere Sachanlagen 436 0 436 437
Baukostenzuschüsse pauschal 306 350 -44 322
WB BKZ technische Anlagen 1.814 0 1.814 1.853
Erträge Auflösung Bauzuschüsse 8.728 8.615 113 8.681
Erträge Auflösung sonstige RST 5.611 3.905 1.706 5.742
Periodenfremde Erträge 153 0 153 116
Erträge aus Forschungsvorhaben -195 33 -229 233
Erträge Zuschüsse Gewässer 251 0 251 96
Erträge Pauschalwertberichtigungen 41 0 41 1.956
Erträge aus Nachaktivierungen 214 0 214 194
Versicherungsentsch . Stadt Köln 79 0 79 18
Erträge Schadensersatz 90 0 90 23
sonstige Erträge 6.476 4.011 2.466 8.488
Erträge aus Anlagenabgang 170 0 170 85
Erträge PRAP Pumpwerk 27 27 0 27
Verrechnung Anlagenabgang -141 0 -141 56
Mehrertrag Anlagenabgang 123 0 123 23
PH: Erlöse Abwasserabgabe
Nebenforderungen § 6 251 300 -49 307
Sonstige betriebliche Erträge 431 327 103 497
Gesamt 15.635 12.953 2.682 17.666  
  
Die Erträge aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 5,6 Mio. € 
resultieren u. a. aus der Auflösung der Abwasserabgaberückstellung aufgrund der 
Abgabefreiheit für das Veranlagungsjahr 2019 in Höhe von 4,6 Mio. €. Die Auflösung 
von Beihilferückstellung in Höhe von 0,7 Mio. € war nicht geplant. Die Abweichung 
kompensieren höhere Rückstellungen im Personalaufwand  nur zum Teil . Die Rück-
stellungen werden auf Mitarbeiterebene  berechnet. Erhöhungen (Rückstellungszu-
führungen) werden im Personalaufwand und Reduzierungen (Rückstellungsauflö-
sungen) werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen gebucht.  
  
 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

6 
Bei den Erträgen aus Forschungsvorhaben wurden 195 T€ Erträge ab 2016 storniert, 
da das Forschungsvorhaben COMET in ei nen eigenen BgA rückwirkend überführt 
werden musste. 
In Höhe von rund 0,2 Mio. € kam es zudem zu Nachaktivierungen. In Vorjahren wa-
ren hier Maßnahmen operativ gebucht, die nachträglich aktivierungsfähig waren. 
 
2. Aufwendungen 
 
2.1. Materialaufwand: 
Materialaufwand in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 -45.571 -46.190 619 -44.789 
Der Materialaufwand liegt 2020 619 T€ unter dem Planwert. Wesentliche Gründe  
sind die um 0,6 Mio. € niedrigeren Nebenstoffabfuhren, um 0,4 Mio. € niedrigeren 
bezogenen Leistungen sowie geringere Stromkosten ( -0,2 Mio. €). Dagegen fielen 
die Instandhaltungskosten 0,8 Mio. € höher als geplant aus. Dies lag an dem Bruch 
der Druckrohrleitung in Köln-Esch sowie an einem schnelleren Baufortschritt bei vie-
len Kanalinstandhaltungsmaßnahmen.   
Gegenüber 2019 kam es zu einer Steigerung des Materialaufwands in Höhe von 782 
T€. Im Wesentlichen liegt dies an höheren Instandhaltungskosten.

7 
  
Materialaufwand in T€                          
Januar bis Dezember 2020 Ist Plan Abweichung Ist 2019
Nutriox und Sonstige -520 -576 56 -482 
Materialeinsatz -338 -292 -46 -352 
* Vorräte Verbrauch -1.051 -1.058 7 -1.005 
Laufende Betriebskosten Fahrzeuge -653 -731 78 -798 
Gas Abt. T -56 -67 11 -73 
Gas für Stromerzeugung -265 -251 -14 -284 
Strom Abt. T -1.714 -1.970 256 -1.589 
Wasser Abt. T -163 -198 35 -180 
Abgang aus nicht aktivierten AIB -21 0 -21 -606 
* Direktverbrauch -2.811 -3.163 352 -3.498 
** Materialeinsatz -3.862 -4.221 359 -4.503 
** Materialaufwand aus SAP-MM -2.938 -3.056 118 -2.779 
Instandhaltung Maschinentechnik -1.616 -1.437 -179 -1.822 
Instandhaltung techn. Gebäude o. VW -11.563 -10.970 -593 -9.824 
* Instandhaltung -13.179 -12.407 -772 -11.646 
* bezogene Leistung -4.415 -4.801 386 -4.572 
Schlammabfuhr TK -4.774 -5.203 429 -5.202 
Sandfanggut TK -73 -89 16 -86 
Rechengut TK -933 -1.110 177 -1.089 
Schlammabfuhr TB -114 -105 -9 -137 
* Nebenstoffabfuhren -5.894 -6.507 613 -6.514 
** Inst. bezog. Leistung -23.487 -23.714 227 -22.733 
Benutzung fiskalischer Grundstücke -364 -349 -15 -348 
Benutzung städtisches Straßenland -2.616 -2.617 0 -2.591 
Umlagen an Verbände -5.122 -5.089 -33 -4.649 
Bereitstellung Frischwasserverbrauchs. -492 -475 -17 -516 
** Sonstige Kosten Material -8.682 -8.622 -60 -8.192 
** Abwasserabgabe -6.602 -6.577 -25 -6.582 
*** Materialaufwand -45.571 -46.190 619 -44.789 
 
Im Folgenden werden die wesentlichen Abweichungen erläutert. 
Die Gaskosten zur Stromerzeugung liegen leicht über ihrem Planwert (+14 T€). Erd-
gas wird nur in den Fällen verstromt, wenn auf den jeweiligen Standorten der Ener-
giebedarf größer als die aktuelle Stromproduktion aus Photovoltaik und Faulgas ist. 
In diesen Fällen, wird die Auslastung der BHKW erhöht und der aus Gas prod uzierte 
Strom ist für die StEB Köln, wirtschaftlich günstiger als Fremdstrom zu beziehen. 
Die kumulierten Stromkosten (ohne Stromsteuer) liegen mit 1,7 Mio. € rund 256 T€ 
unter dem Plan. Temporäre Stillstandzeiten an den BHKW Modulen auf dem AKW 
Langel (menschliches Versagen der Wartungsfirma) und Rodenkirchen (Brand) ver-
eitelten ein noch besseres Ergebnis.  
Im Bereich Instandhaltung wurde der Planwert (Ist 1 3.179 T€ / Plan 12.407 T€) um 
772 T€ überschritten. Die Kanalsanierungen lagen mit 9,7 Mio. EUR rund 2,2 Mio. 
EUR über dem Planwert. Der Bereich TB l ag 830 T€ unter dem Planwert. Dies lag 
zum Großteil an geringeren Instandhaltungen auf dem GKW ( -459 T€) sowie Verzö-
gerungen bei der Sanierung der Umkleiden/Duschen für die Mitarbeitenden des Ka-
nalbetriebs (-255 T€). Bei der investive Straßenentwässerung fiel der Ist-Wert 295 T€ 
niedriger als geplant aus. 
Die bezogenen Leistungen (Ist 4.415 T€/ Plan 4.801 T€) sind 386 T€ unter Plan. Da-
von entfallen rund 212 T€ auf TP. Auch die Sparte Hochwasserschutz bleibt bei den 
  In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

8 
bezogenen Leistungen 262 T€ unter dem Planwert. Dies liegt an der Corona -bedingt 
nicht durchgeführten jährlichen Aufbauübung der mobilen Hochwasserelemente. Um 
100 T€ günstiger in den bezogenen Leistungen ist die Sparte sonstige Gewässer.  
Die Abweichung wurde kompensiert durch den operativen Abriss der alten Verbren-
nungsanlage auf dem GKW  für 350 T€  (Kosten 2019: 342 T€). Dies war im Wirt-
schaftsplan 2019  und 2020 nicht geplant.  Des Weiteren wurden 171 T€ Planungs-
kosten von investiv nach operativ umgebuc ht, da das vierte und fünfte Schlammsilo 
auf dem GKW aufgrund geringerer Schlammmengen nicht mehr benötigt wird.  
Bei den Nebenstoffabfuhren ist der Planwert ( 6.507 T€) um 613 T€ unterschritten 
worden. 90% dieser Abweichung resultiert aus dem Großklärwerk in Köln Stamm-
heim. Dort musste 2020 deutlich weniger Blähschlamm abgezogen und entsorgt 
werden. Dadurch reduzierte sich die Menge von 2019 mit 61.577 t auf knapp über 
55.000 t im Jahr 2020.

9 
 
2.2.  Personalaufwand: 
Personalkosten in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 -60.200 -54.156 -6.045 -53.294 
 
Die Personalkosten liegen 6.045 T€ (11,2 %) über dem Planwert und 6.906 T€ über 
dem Vorjahr (13,0 %). Die reinen Aufwendungen für Löhne und Gehälter ohne Rück-
stellungen liegen 0,8 Mio. € unter Plan . Die Aufwendungen aus Löhne und Gehälter 
liegen aufgrund der Rückstellungen (+3, 6 Mio. €) rund 2,6 Mio. € über Plan. Die Ab-
weichungen in den Rückstellungen erklären sich u.a. durch das Stellenbewertungs-
projekt. Es wird operativ im 1. Quartal 2021 umgesetzt. Für die Nachzahlungen des 
Zeitraums 01.07.2018 bis 31.12.2020 wurden 2,2 Mio. EUR zurüc kgestellt. Des Wei-
teren wurde den Mitarbeitenden gewährt durch die Corona -Pandemie nun 10 statt 5 
Urlaubstage mit nach 2021 zu nehmen. Dies erhöht die Urlaubsrückstellung um 426 
T€.  
Die weiteren Abweichungen ergeben sich aus einer neuen Berechnungssystema tik 
der Beihilferückstellungen (+1,9 Mio. €) sowie höhere n Zuführungen der Altersvor-
sorge (ZVK; +1,5 Mio. €). Bei der Berechnung der Rückstellung für Beihilfe wurde 
berücksichtigt, dass die Rheinischen Versorgungskassen im Jahr 2020 die Finanzie-
rung der Be ihilfen auf ein Umlageverfahren umgestellt haben, bei dem die Leis-
tungsempfänger der Zusatzversorgung mit Beihilfeanspruch eine eigene Umlage-
gruppe bilden.    
Ist 2020 Plan 2020 Abw 2019
T€ T€ T€ T€
a) Löhne und Gehälter
Arbeitnehmerentgelte TV-V 33.972 34.942 969 32.883
Beamtenvergütungen 1.215 1.241 26 1.152
Ausbildungsvergütungen 388 399 11 397
Personalrückstellungen 5.053 1.463 -3.590 2.115
Summe Löhne und Gehälter 40.628 38.044 -2.584 36.547
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
1. Soziale Abgaben 
Sozialversicherungsbeiträge 6.590 6.737 147 6.336
Berufsgenossenschaft 141 115 -26 161
Summe Soziale Abgaben 6.731 6.852 121 6.497
2. Altersversorgung
Versorgungsbezüge Beamte 448 325 -123 528
Zuführung Pensionsrückstellung 2.148 2.029 -119 2.802
Beiträge Zusatzversorgungskassen 7.159 5.673 -1.486 5.855
Summe Altersversorgung 9.755 8.026 -1.729 9.185
3. Unterstützung
Beihilfen 3.085 1.233 -1.852 1.065
Summe Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 19.572 16.112 -3.460 16.747
Personalaufwand gesamt 60.200 54.156 -6.045 53.294
 
Die Ist-Kosten für die Sparte Abwasser (Gebührenhaushalt) betrugen 56,9 Mio. €. 
Für die übrigen Sparten gab es Ist-Kosten von rd. 3,3 Mio. € gegenüber einem Plan-
wert von 3,2 Mio. €.

10 
2.3. Abschreibungen: 
Abschreibungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 -77.368 -74.985 -2.383 -77.751 
 
Die Abschreibungen liegen 2,4 Mio. € über Plan. In der Sparte Parkweiher wurde die 
Restnutzungsdauer für mehrere Anlagen in 2019 reduziert. Dies betrifft die Sohle für 
den Klettenbergpark- und den Volksgartenweiher. Dies führt auch in 2020 zu 0,5 Mio. 
€ höheren Abschreibungen und zu einer um den gleichen Betrag erhöhten ergebnis-
neutralen Entnahme aus der Kapitalsacheinlage. In der Sparte Abwasser wurde die 
Überschreitung durch eine viele kleinere Maßnahmen mit kur zen Nutzungsdauern  
(u.a. neues Intranet, Gebäudeleittechnik und Beckenbelüfter)  hervorgerufen. Auf-
grund der Corona -Pandemie wurden deutlich mehr Notebooks (Nutzungsdauer 3 
Jahre) beschafft.  
Der Bestand der Anlagen im Bau (AIB) hat sich von 75,6 Mio. € um 10,9 Mio. € auf 
86,5 Mio. € (inkl. Hochwasserschutz, sonstige Gewässer , Parkweiher und Straßen-
entwässerung) erhöht. 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: 
sonstiger betrieblicher Aufwand Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 -13.600 -11.187 -2.414 -13.036 
 
Der sonstige betriebliche Aufwand befindet sich 2,4 Mio. € über dem Planwert.  Ge-
genüber 2019 ist er um 564 T€ gestiegen.  
Die Hauptgründe liegen im Verlust aus Anlagenabgang (+606 T€), der Durchführung 
der Großveranlagung durch die Stadt Köln (+785 T€), im EDV Bereich (+903 T€) und 
vorsorglich gebildete n Einzelwertberichtigungen auf Stundungen der Abwasserge-
bühren aufgrund der Corona-Pandemie (+548 T€).  
Innerhalb der EDV Kosten (Ist 4.571 T€ / Plan 3.668 T€ / Abw. -903 T€) gab es grö-
ßere Abweichung bei der EDV Software  (+205 T€) sowie der Beratung IT ( +462 T€). 
Im Bereich Software wurden neue Microsoft Lizenzen erworben. Im Bereich der IT -
Beratung wurden rund 270 T€ für die IT Sicherheit ausgegeben. Des Weiteren waren 
die IT -Beratungsaufwendungen der mobilen Instandhaltung mit 159 T€ hoch. Das 
Entscheidungsunterstützungstool für die logistische Steuerung des Aufbau der mobi-
len Hochwasserelemente (Anschaffungskosten 2 27 T€ im Jahr 2018) wurde für 105 
T€ weiterentwickelt. Zusätzlich musste aufgrund der angespannten Personalsituation  
im IT-Sektor auf externe ganzjährige Unterstützung für 259 T€ zurückgegriffen wer-
den. 
 
Die sonstigen Verwaltungskosten (Ist 915 T€ / Plan 333 T€ / Abw. -582 T€) liegen 
aufgrund der nicht planbaren Verluste aus Anlagenabgängen (606 T€) über Plan.  
Die Kosten für Jahresabschluss, Beiträge, Gebühren und Rechtsanwälte liegen mit 
1.679 T€ rund 315 T€ über ihrem Planwert. Neben um 60 T€ höhe ren Rechts- und 
Beratungskosten, in erster Linie für das Stellenbewertungskonzept (Ist 373 T€ / Plan 
265 T€), begründet der Schadensersatz (218 T€) diese Abweichung. Demgegenüber

11 
stehen Erträge aus Schadensersatz in Höhe von 169 T€ in den sonstigen betriebli-
chen Erträgen. 
Die Umlage gegenüber der Stadt Köln liegt mit 2,5 Mio. € rund 0,8 Mio. € über dem 
Planwert. Dies liegt an höheren Kosten für die Großveranlagung. Die Stadt Köln for-
derte hier g emäß Spitzabrechnung für 2019 rund 0,3 Mio. € nach. Für 2020 wurde 
ein entsprechender Wert zurückgestellt. 
Eine weitere Abweichung ergab sich aufgrund der Corona -bedingten Abwasserge-
bühren-Stundungen. Hier wurden vorsorglich 0,5 Mio. € Einzelwertberichtigu ngen 
gebildet. 
Kompensiert wurden diese Abweichungen zum Teil, durch das eingeschränkte Fort-
bildungsangebot in der Pandemiezeit. So fielen Fortbildung s- und Reisekosten rund 
326 T€ niedriger als geplant aus. 
Betriebs- & Verwaltungskosten Januar 
bis Dezember 2020 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Fortbildung/Reise -497 -823 326 -889 
nicht abzugsfähige BA -90 -130 40 -126 
Raum-/Grundstückskosten -738 -805 67 -746 
EDV -4.571 -3.668 -903 -3.792 
Instandhaltung -495 -514 20 -515 
Miete sonstige Geräte -106 -234 128 -128 
sonstige VW-Kosten -915 -333 -582 -1.999 
Fremdarbeiten -361 -361 -1 -485 
Versandkosten -44 -45 1 -46 
Telefon, Fax -433 -456 23 -447 
KFZ-Kosten -148 -157 9 -122 
JAP, Beitr. Geb. RA -1.679 -1.364 -315 -1.418 
Umlage ggü. Stadt Köln -2.470 -1.669 -801 -1.691 
Wertberichtigung Forderungen -548 0 -548 -28 
Betriebs-/Verwaltungskosten -13.095 -10.559 -2.537 -12.433 
 
Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit liegen mit 505 T€ leicht unter  dem 
Planwert. Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um 98 T€ gesunken.  
Öffentlichkeitsarbeit / Vertrieb in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 -505 -628 123 -603

12 
 
3.  Finanzergebnis: 
Finanzergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 -11.927 -14.044 2.117 -15.859 
 
Wie schon von 2018 zu 2019 hat sich das Finanzergebnis auch von 2019 nach 2020 
um weitere 4,0 Mio. € sehr deutlich verbessert. Der Planwert wurde um 2,1 Mio. € 
unterschritten. Die StEB Köln profitieren hier außerordentlich von sehr  niedrigen 
Zinssätzen. R und 10 -15% des Kreditportfolios (abhängig vom Jahresverlauft) wird 
mit Darlehen mit negativen Zinssätzen finanziert.  
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten g e-
genüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen in den Jah ren 2011 bis 20 20. Der 
durchschnittliche Zins wu rde durch den hohen Zinssatz für das Trägerdarlehen ge-
genüber der Stadt Köln in Höhe von 6,50 % negativ beeinflusst. Dieser Effekt entfällt 
seit 2015 vollständig. Insgesamt ist zu sehen, dass die StEB  Köln die durchschnittli-
chen Ve rbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Trägerdarlehen) stetig sen-
ken konnten. Des Weiteren konnte der durchschnittliche Zinssatz ebenfalls reduziert 
werden.  
Das Finanzergebnis (ohne Rückstellungsanteile) ist seit 2011 um 34,5 Mio. € bzw. 
77,0 % gesunken. 
 
 
 
 
Die Finanzierungsstrategie der StEB Köln ist nach wie vor eine möglichst langfristige 
Zinsbindung, analog zur Langlebigkeit des Anlagevermögens, herzustellen.  
83,9 % der Kredite haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr.  
 
 
in T€ 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
durchschnittliche Höhe der 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten inkl. 
Trägerdarlehen
700.488 756.772 782.712 817.604 820.707 857.269 890.429 937.449 978.622 995.208
Finanzergebnis ohne RST-Anteile 10.327 14.177 18.089 22.629 26.234 29.202 31.778 37.667 42.630 44.852
durschnittlicher Zins auf Portfolio 1,47% 1,87% 2,31% 2,77% 3,20% 3,41% 3,57% 4,02% 4,36% 4,51%
Anteil Festzinsvereinbarungen 68,70% 82,43% 83,40% 92,89% 95,97% 91,76% 93,20% 86,48% 89,30% 88,52%

13 
 
4. Ergebnis: 
Gesamtergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2019
Januar bis Dezember 2020 23.671 20.325 3.346 25.562
 
Der Jahresgewinn setzt sich aus dem Ge winn der Sparte Abwasser (Gebührenhau s-
halt) 27.298 T€ (Plan 23.621 T€), dem Verlust der Sparte Straßenentwässerung in 
Höhe von 1.563 T€ (Planverlust 1.668 T€), dem Gewinn aus dem Betrieb gewer bli-
cher Art mit 171 T€ (Plangewinn 111 T€) sowie den Jahresfehlbeträgen in den Spar-
ten Hochwasser, Straßenentwässerung investiv, sonstige Gewässer und Parkweiher 
zusammen. Die Fehlbeträge der Sparten Hochwasser, Straßenentwässerung inves-
tiv, sonstige Gewässer und Parkweiher ergeben sich aus Abschreibungen in Höhe 
von 115 T€, 642 T€, 166 T€ sowie 1.312 T€. Diese resultieren aus dem von der Stadt 
unentgeltlich, im Wege einer Sacheinlage, übe rtragenen Vermögen. In Höhe der Ab-
schreibungen wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. 
Dies führt zu einem ausgeglichenen Spartenergebnis. 
Insgesamt wurde das Planergebnis überschritten (+ 3.346 T€). In den einzelnen Kos-
tenarten gab es jedoch Planabweichungen, die aus der nachfolgenden Grafik ersicht-
lichen werden. Die Grafik bezieht sich auf das Gesamtunternehmensergebnis. 
Die wesentlichen ergebnisverbessernden Faktoren resultieren aus Umsatzerlöse inkl. 
aktivierter Eigenleistungen, sonstigen betrieblichen Erträge  sowie dem Fina nzergeb-
nis. Negativ auf das Ergebnis, im Verhältnis zum Plan, haben sich die höheren  Ab-
schreibungen, Personal- sowie die höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen  
ausgewirkt.   
0
2.500
5.000
7.500
10.000
12.500
15.000
17.500
20.000
22.500
25.000
27.500
30.000
32.500
Planergebnis 2020 
(20.325 T€)
Umsatzerlöse inkl. 
akt. EILS
(+8.761 T€)
sonstige 
Betriebliche 
Erträge (+2.682 
T€)
Materialaufwand
(-619 T€)
Personalkosten 
(+6.044 T€)
Abschreibungen
(+2.383 T€)
SBA inkl. Steuern 
(+2.406 T€)
Finanzergebnis
(-2.117 T€)
Istergebnis 2020 
(23.671 T€) 
Vom Plan 2020 zum Ist 2020

14 
 
5. Fazit: 
Das Planergebnis wurde übertroffen. Dies lag im Wesentlichen an niedrigeren Zinsen 
und höheren Kanalbenutzungsgebühren und höhere sonstigen betrieblich en Erträ-
gen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute konnte n aufgrund des günstigen 
Cash Flows um 24,4 Mio. EUR gesenkt werden. Seit 2009 konnten die Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten um 328,5 Mio. € gesenkt werden.  
Die Vorteile aus den Kostenreduzierungen aufgrund der stetig gesunkenen Finanzie-
rungszinsen neigen sich dem Ende zu. In den vergangenen 10 Jahren entstand 
dadurch ein Kostenvorteil von rund 34,5 Mio. €. Dieser wirkte entsprechend dämp-
fend auf die anderweitigen Kostenerhöhunge n, z.B. Lohn - und Entsorgungskosten-
steigerungen, aus und ermöglichte dadurch die Abwassergebühren moderat zu ge-
stalten. In Zukunft entfällt dieser Vorteil mit der Folge, dass Kostensteigerungen in 
Gebührenerhöhungen münden können.   
Bei der Risikoprüfung d er prognostizierten Frischwassermengen stellte sich heraus, 
dass aufgrund der heißen Sommer die individuellen Frischwasserverbrauchsmengen 
um ca. 2,5 Mio. m³ auf 66,5. Mio. m³ gestiegen sind. Dies führte und führt in den Ver-
anlagungsjahren 2020 und 2021 zu  höheren Gebühreneinnahmen, einerseits. Ande-
rerseits besteht das Risiko eines verregneten Sommers und den damit verbundenen 
sinkenden Frischwasserverbrauchsmengen. Dieses Risiko betrifft die Jahre  2022ff. 
 Für das Wirtschaftsjahr 20 21 wurden die Abwasserge bührensätze konstant gehal-
ten. Der Schmutzwassersatz beträgt weiterhin 1,54 Euro/m³. Der Niederschlagswas-
sersatz liegt bei 1,27 Euro/m².  
Insgesamt gehen die StEB  Köln derzeit davon aus, dass das Planergebnis 2021 in 
Höhe von 21,8 Mio. € erreicht wird.

15 
Anhangverzeichnis 
Anhang 1: Spartenrechnung 
 
Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€
200.792 193.157 0 0 702 1.042 1.804 1.905 700 767 2.648 2.361 2.322 2.103 518 627 2.420 2.415 1.080 700
2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00
3.071 2.291 0 0 574 450 89 65 72 55 185 280 0 0 0 0 0 0 0 0
12.646 10.508 22 0 178 0 296 10 5 5 2.447 2.430 10 0 0 0 32 0 -2 0
216.511 205.956 22 0 1.454 1.492 2.189 1.980 777 827 5.280 5.071 2.332 2.103 518 627 2.452 2.415 1.078 700
-42.388 -42.165 -46 -42 -321 -600 -799 -884 -372 -443 -95 -120 -488 -665 -34 -60 -1.019 -1.159 -9 -53
-56.905 -51.012 -821 -841 0 0 -459 -460 -147 -115 -316 -290 -643 -540 -174 -185 -735 -713 0 0
-69.943 -68.283 -4 0 -1.095 -988 -274 -250 -1.427 -907 -4.179 -4.197 -297 -242 -20 -20 -30 0 -99 -98
-13.089 -10.819 -8 -11 -1 0 -29 -23 -4 -4 -60 -9 -244 -132 -67 -122 -78 -66 -20 -1
2.418 1.942 -214 -425 -650 -490 -471 -240 0 -90 -283 -150 -110 -130 60 0 -51 -40 -699 -402
1.206 1.055 -253 -235 0 0 -218 -190 -38 -40 -137 -105 -287 -220 -76 -85 -197 -180 0 0
1.309 920 -234 -110 -6 0 -104 -95 -83 -75 -93 -75 -260 -170 -207 -155 -322 -240 0 0
-177.392 -168.362 -1.580 -1.664 -2.073 -2.078 -2.354 -2.142 -2.071 -1.674 -5.163 -4.946 -2.329 -2.099 -518 -627 -2.432 -2.398 -827 -554
39.119 37.594 -1.558 -1.664 -619 -586 -165 -162 -1.294 -847 117 125 3 4 0 0 20 17 251 146
-11.653 -13.771 -1 0 -23 -15 -1 -5 -9 -10 -232 -240 0 0 0 0 0 0 -8 -3
27.466 23.823 -1.559 -1.664 -642 -601 -166 -167 -1.303 -857 -115 -115 3 4 0 0 20 17 243 143
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -72 -32
-168 -202 -4 -4 0 0 0 0 -9 0 0 0 -3 -4 0 0 -20 -17 0 0
27.298 23.621 -1.563 -1.668 -642 -601 -166 -167 -1.312 -857 -115 -115 0 0 0 0 0 0 171 111
0 0 0 0 642 601 166 167 1.312 857 115 115 0 0 0 0 0 0 0 0
27.298 23.621 -1.563 -1.668 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 171 111
Ertragssteuern
betrieblicher
Hochwasser-
schutz
konstruktiver
Hochwasser-
schutz
sonstige 
Gewässer
Straßenent-
wässerung
Gebühren-
haushalt
Umsatzerlöse
Betriebsergebnis
Hochwasser-
schutz-
zentrale
Betriebs-
führung
WBV Wahn
Betrieb gewerb-
licher Art
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts
Spartenrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Straßenent-
wässerung 
investiv Parkweiher
Abschreibungen
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen
Interne Leistungsverrechnung
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Gesamtleistung
Jahresergebnis
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Spartenergebnis
Umlagen der Overheadkosten
Ordentliches 
Unternehmensergebnis
Sonstige Steuern
Übrige Umlagen
Finanzergebnis
Ordentliche betriebliche 
Aufwendungen
 
 
Ergebnisse Spartenrechnung: 
Während die Ergebnisse aus den Sparten Gebührenhaushalt, Straßenentwässerung 
und dem Betrieb gewerblicher Art in den StEB  Köln verbleiben, soll in den Sparten 
sonstige Gewässer, Parkweiher, Hochwasserschutz und Betriebsführung Wahn eine 
Kostendeckung erzielt we rden. Für die Hochwasserschutzzentrale werden die Kos-
ten nach einem Schlüssel aufgeteilt und auf die Stadt Köln und die Sparte Abwas-
serbeseitigung umgelegt. 
So schließen die Sparten betrieblicher Hochwasserschutz, Hochwasserschutzzentra-
le und Betriebsführung Wahn mit einem Jahresergebnis von Null ab. 
Der Jahresfehlbeträge der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz, sonstige Gewä s-
ser, Straßenentwässerung investiv  sowie in der ab 01.06.2017 neuen Sparte Park-
weiher resultieren aus der Abschreibung der Kapitalsacheinlage.

16 
Der kumulierte Spartenverlust der Straßenentwässerung, der aus der Sparte Abwa s-
ser getragen wird, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: 
Jahr Ergebnis der Straßenentwässerung 
2004 -1.500 T€ 
2005 -1.280 T€ 
2006 -   905 T€ 
2007 - 1.216 T€ 
2008 - 1.372 T€ 
2009 - 1.415 T€ 
2010 - 1.270 T€ 
2011 -1.371 T€ 
2012 -1.329 T€ 
2013 - 1.510 T€ 
2014 -1.822 T€ 
2015 - 1.900 T€ 
2016 -2.170 T€ 
2017 -1.740 T€ 
2018 -1.746 T€ 
2019 -1.714 T€ 
2020 -1.563 T€ 
Gesamt: - 25.823 T€ 
 
Spartenergebnis HW, sonstige Gewässer, Parkweiher & Straßenentwässerung in-
vestiv / Entnahme aus Kapitaleinlage: 
Jahr  Ergebnis Sparte HW, Gewässer, Parkwei-
her & Straßenentwässerung investiv 
Entnahme aus 
Kapitaleinlage 
2005 -9 T€ 9 T€ 
2006 -23 T€ 23 T€ 
2007 -62 T€ 62 T€ 
2008 -62 T€ 62 T€ 
2009 -62 T€ 62 T€ 
2010  HW: -114 T€; Gewässer -228 T€ 342 T€ 
2011 HW: -115 T€; Gewässer -228 T€ 343 T€ 
2012  HW: -118 T€; Gewässer -228 T€ 346 T€ 
2013 HW: -118 T€; Gewässer -222 T€ 340 T€ 
2014 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -664 T€  
1.004 T€ 
2015  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.174 T€ 
1.514 T€ 
2016  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.609 T€ 
1.949 T€ 
2017  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -497 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -635 T€ 
1.469 T€ 
2018  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -852 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -648 T€ 
1.837 T€ 
2019  HW: -115 T€; Gewässer -203T€;  
Parkweiher -1.311 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -608 T€ 
2.237 T€

17 
2020 HW: -115 T€; Gewässer -166T€;  
Parkweiher -1.312 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -642 T€ 
2.235 T€ 
Gesamt:  -13.835 T€ 13.835 T€ 
Der Jahresfehlbetrag in der Sparte Hochwasser, sonstige Gewässer, Parkweiher und 
der investiven Straßenentwässerung resultiert aus Abschreibungen auf Anlagen (ins-
gesamt 69.017 T€ Anschaffungskosten), die von der  Stadt Köln unentgeltlich, im 
Wege einer Sacheinlage, übertragen wurden. In Höhe der Abschreibungen wurde ein 
gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu einem ausg e-
glichenen Spartenergebnis. Der Stand der Kapitalrücklage, bezogen auf die von der 
Stadt Köln übertragenen Vermögen sgegenstände, beläuft sich per 31.12.20 20 auf 
55.182 T€.  
 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten 
 
Interne Leistungsverrechnung 
2020 2019
Straßenentwässerung -214 -292
Straßenentwässerung investiv -650 -446
sonstige Gewässer -471 -326
Parkweiher 0 -91
konstruktiver Hochwasserschutz -283 -256
betrieblicher Hochwasserschutz -110 -94
Hochwasserschutzzentrale 60 35
Betriebsführung WBV -51 -28
Summe -1.719 -1.498
Interne Leistungsverrechnung
 
 
Straßenentwässerung: Es gab einen leichten Rückgang der verrechneten Stunden 
von 292 T€ auf 214 T€. 
Straßenentwässerung investiv: Die Anzahl der Stunden die von den Bauingenieu-
ren verrechnet wurden ist um 38% auf knapp über 10.000 Stunden gestiegen.  88% 
dieser Stunden konnten aktiviert werden und belasten somit nicht das Jahr 2020. 
Parkweiher: Die Belastung der internen Leis tungsverrechnung ist im Vergleich zum 
Vorjahr deutlich gesunken. Dies lag daran, dass die Belegschaft der Parkweiher in 
2020 nicht nur Leistungen anderer Sparten empfangen, sondern auch für die sonsti-
gen Gewässer gearbeitet haben. Somit haben sich Kosten u nd Erträge genau sal-
diert.  
Hochwasserschutz: Die Stunden bewegen sich in etwa auf Vorjahresniveau. Die 
Hochwasserschutzzentrale hat Erträge in Höhe von 60 T€. Hier haben Mitarbeiter für 
TP gearbeitet.

18 
 
Umlagen 
2020 2019
Straßenentwässerung -234 -192
Straßenentwässerung investiv -6 -15
sonstige Gewässer -104 -114
Parkweiher -83 -105
konstruktiver Hochwasserschutz -93 -79
betrieblicher Hochwasserschutz -260 -235
Hochwasserschutzzentrale -207 -159
Betriebsführung WBV -322 -276
Summe -1.309 -1.175
Umlagen (inkl. KKP/PM)
 
Die Umlagen sind im Vergleich zu 2019 leicht angestiegen. 
Straßenentwässerung: In 2020 gab es für die Straßenentwässerungspumpwerke 
mehr Einsätze durch die Haustechnik. 
Hochwasserschutzzentrale: In 2020 sind hier rund 17 T€ höhere Umlagen für das 
Gebäude 90 sowie 15 T€ höhere Personalumlagen de r Bereichshilfskostenstellen 
angefallen. 
Betriebsführung WBV:  Die Analyseleistungen des Abwasserinstituts für den WBV 
sind um 15 T€, die Leistungen von TB25 sind um 22 T€ gestiegen. 
 
Overheadkosten 
2020 2019
Straßenentwässerung -253 -288
Straßenentwässerung investiv 0 0
sonstige Gewässer -218 -198
Parkweiher -38 -53
konstruktiver Hochwasserschutz -138 -132
betrieblicher Hochwasserschutz -287 -272
Hochwasserschutzzentrale -76 -109
Betriebsführung WBV -197 -172
Summe -1.207 -1.224
Overheadkosten
 
Die Overheadkosten, die vom Overheadbereich in die ander en Sparten verrechnet 
wurden, sind praktisch konstant. Im Vergleich zu 2019 gibt es keine größeren Abwei-
chungen.  
Insgesamt betrugen die Overheadkosten aus dem M & V B ereich im Jahr 20 20 rund 
13,9 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €).

Beschlussvorlage Rat

4120 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1828/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem in der Begründung dargestellten Beschlussvorschlag zur Feststel-
lung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR für das Wirtschaftsjahr 2020 
zu.  
 
Weiterhin stimmt der Rat der Stadt Köln dem Beschlussvorschlag zur Ergebnisverwendung zu:  
 
Gewinnausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2020 
Jahresüberschuss 2020      23.671.153,24 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage     +2.234.875,60 € 
Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Köln   -               0,00 € 
Bilanzgewinn zum 31.12.2020     25.906.028,84 € 
Zuführung zur Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2021  -    934.514,00 € 
(davon ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag 2020      934.514,00 €) 
Zwischensumme       24.971.514,84 € 
Thesaurierung Ergebnis der Betriebe gewerblicher Art  -    170.957,09 € 
Gewinnausschüttung in 2021 für 2020 in Höhe von    24.800.557,75 € 
 
 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Begründung 
 
Jahresabschluss 2020 
 
Der Verwaltungsrat der StEB Köln stellte in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Jahresabschluss für 
das Wirtschaftsjahr 2020 unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten Zustimmung des Rates der 
Stadt Köln wie folgt fest: 
 
Jahresüberschuss 2020 in Höhe von    23.671.153,24 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage      2.234.875,60 € 
Zuführung ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag      934.514,00 € 
Vortrag auf neue Rechnung     23.671.153,24 € 
Bilanzgewinn zum 31.12.2020     25.906.028,84 € 
 
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage i.H.v. rd.  2.235 Tsd. € erfolgt gemäß den öffentlich-rechtlichen 
Verträgen zwischen Stadt Köln und StEB zum Hochwasserschutz, zur Aufgabenübertragung der 
Sonstigen Gewässer, der Verantwortlichkeiten bei Planung, Bau und Betrieb der Straßenentwässe-
rung (seit 2014) sowie in Ergänzung der bisherigen Aufgaben im Bereich der fließenden Gewässer im 
Hinblick auf stehende Gewässer (16 Parkweiher, Ergänzungsvertrag aus 2017). Demnach sind die 
jährlichen Abschreibungen aus den bei Gründung übertragenen Anlagen durch die Entnahme aus der 
Kapitalrücklage zu decken. Diese setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Sparte Konstrukti-
ver Hochwasserschutz: 115 T€, Sparte Sonstige Gewässer: 166 T€, Sparte Parkweiher 1.312 T€, 
sowie Sparte Straßenentwässerung investiv: 642 T€. 
 
Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2020 
 
Auf der Sitzung des Verwaltungsrates der StEB am 19.08.2020 wurde die Ausschüttung des gesam-
ten verbleibenden Gewinns, bis auf den ausschüttungsgesperrten Differenzbetrag gem. § 253 Abs. 2 
Satz 1 HGB und § 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB beschlossen. Somit soll ein Betrag von insgesamt 
24.800.557,75 € an die Stadt Köln ausgeschüttet werden. 
 
Für die Ergebnisverwendung liegt folgender Beschlussvorschlag des Vorstandes vor: 
 
Jahresüberschuss 2020      23.671.153,24 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage    +2.234.875,60 € 
Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Köln   -               0,00 € 
Bilanzgewinn zum 31.12.2020     25.906.028,84 € 
Zuführung zur Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2021  -    934.514,00 € 
(davon ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag 2020      934.514,00 €) 
Zwischensumme       24.971.514,84 € 
Thesaurierung Ergebnis der Betriebe gewerblicher Art  -    170.957,09 € 
Gewinnausschüttung in 2021 für 2020 in Höhe von   24.800.557,75 € 
 
Ein Jahresüberschuss, bzw. -fehlbetrag der Betriebe gewerblicher Art wird thesauriert, bzw. auf 
neue Rechnung vorgetragen. 
 
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe Köln be-
dürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses und der 
Ergebnisverwendung der Zustimmung des Rates der Stadt Köln.

3 
Anlage 1: Bilanz 
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 
Anlage 3: Bestätigungsvermerk 
Anlage 4: Erläuterungen Plan-Ist Vergleich

Anlage 1 - Bilanz

2750 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A K T I V S E I T E
Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 1.181.478,00 989.630,94
2. geleistete Anzahlungen 506.726,88 1.688.204,88 644.420,17
II. Sachanlagen
1.
332.923.946,38 339.181.201,15
2. Abwassertechnische Anlagen 1.232.448.735,14 1.255.476.472,78
3. Technische Anlagen und Maschinen 186.358.744,43 194.025.531,35
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.202.475,42 7.890.741,62
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 85.992.877,68 74.938.448,63
1.846.926.779,05 1.871.512.395,53
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 14.500,00 4.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 8.692,17 9.967,07
23.192,17 13.967,07
1.848.638.176,10 1.873.160.413,71
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.000.620,51 1.033.744,80
2. noch nicht abgerechnete Leistungen 99.244,92 97.216,35
1.099.865,43 1.130.961,15
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 719.951,03 1.341.671,68
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3.160.000,65 4.052.521,09
3. Sonstige Vermögensgegenstände 507.653,38 545.023,49
4.387.605,06 5.939.216,26
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten 3.564,61 4.636,08
5.491.035,10 7.074.813,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 35.337,92 68.240,28
1.854.164.549,12 1.880.303.467,48
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf 
eigenen und fremden Grundstücken

P A S S I V S E I T E
Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 706.368.917,82 708.603.793,42
III. Gewinnrücklage 68.569.300,18 69.390.800,18
IV. Bilanzgewinn 25.906.028,84 27.799.329,60
801.344.246,84 806.293.923,20
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 264.906.181,00 267.694.580,24
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 
Verpflichtungen 60.343.289,00 52.950.730,00
2. Steuerrückstellungen 1.373.494,67 1.297.902,92
3. Sonstige Rückstellungen 35.375.653,06 30.797.060,72
97.092.436,73 85.045.693,64
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 110.000.000,00 70.000.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 572.521.422,45 636.883.059,12
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.513.909,33 8.569.566,14
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 624.540,65 2.244.016,67
5. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern EUR 570.773,26
(Vorjahr EUR 517.579,99) 1.681.715,91 1.639.258,46
689.341.588,34 719.335.900,39
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.480.096,21 1.933.370,01
1.854.164.549,12 1.880.303.467,48

Anlage 3 - Bestätigungsvermerk

15566 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 2 
 
2 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 
Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk erteilt: 
 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffent-
lichen Rechts, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und 
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem 
Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. 
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des 
öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. 
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), 
die im Abschnitt Personal im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.  
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt des 
öffentlichen Rechts zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und 
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in 
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prü-
fungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Er-
klärung zur Unternehmensführung.

3 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Anstalt des öffentlichen Rechts 
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Sonstige Informationen 
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen 
Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB 
(Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt Personal des Lageberichts enthalten ist. 
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf 
die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch 
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa-
tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen 
– wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe-
richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder  
– anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.  
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen 
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon-
trollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu

Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 4 
 
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen 
Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Unternehmenstätig-
keit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen-
hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes 
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder 
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermit-
telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die 
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die 
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.  
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses 
der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt 
des öffentlichen Rechts vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere 
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen 
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, 
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der 
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.

5 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das 
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme der Anstalt des öffentlichen Rechts abzugeben. 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche 
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine we-
sentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die 
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen 
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts vermittelt. 
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts.

Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 | 6 
 
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An-
gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach 
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen 
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie 
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten 
Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten 
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung 
feststellen. 
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen 
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b 
Abs. 3 EnWG  
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 
eingehalten hat. 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Über-
einstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung 
nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir 
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: 
Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir 
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungs-
pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

7 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2020 | 50.079262-16056436 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Ver-
treter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in 
allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. 
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, 
der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 
EnWG beinhaltet. 
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung 
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten 
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der 
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. 
 
Köln, den 5. März 2021 
KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
gez. Hillesheim 
Wirtschaftsprüfer 
gez. Biermann 
Wirtschaftsprüfer

Beratungsverlauf (2)

21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.37 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klettenbergpark

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1828/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2021
Erstellt
12.05.2021 21:28