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AnO/0011/2022

Schaffung einer Bootsanlegestelle im Bereich des Freibades Stapelskotten prüfen

Anregung in der BV Ost 14.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 24.08.2023, TOP 7.4

Stellungnahme zur Anregung AnO/0011/2022

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Originalanregung AnO/0011/2022

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Stellungnahme zur Anregung AnO/0011/2022

4486 Zeichen

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

06. Juli 2023

|
AnO0/0011/2022

Schaffung einer Bootsanlegestelle im Bereich des Freibades Stapelskotten prüfen

67.20.0331
Herr Wallmeyer

05.07.2023
6714

Mit Bezug auf die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost (AnO/0011/2022) bezüglich
der Errichtung einer Bootsanlegestelle im Bereich des Freibades Stapelskotten kommt die
Prüfung der Unteren Wasserbehörde (UWB) sowie der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
zu folgendem Ergebnis.

Die Verortung einer Anlegestelle im Umfeld des Freibades Stapelskotten erscheint aufgrund
der ungefähr mittigen Lage’ zwischen Strandhof/Einstiegspunkt Galilitzinstraße und Pleister-
mühle geeignet. \

Die Anlegestelle stellt eine Anlage nach $ 36 Wasserhaushaltsgesetz dar, die einer entspre-
chenden Genehmigung nach & 22 Landeswassergesetz NRW bedarf. Die zu prüfenden Kri-
terien umfassen neben dem Hochwasserschutz auch den Eingriff in den Böschungsbereich
der Werse sowie den Natur- und Landschaftsschutz. Dies betrifft auch die ggf. geplante wei-
tere Ausgestaltung der Anlegestelle (z.B. die Zuwegung). .

Der Bereich der Werse liegt zudem innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Grundlage bil-
det der Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“ der Stadt Münster. Die Anlegestelle muss daher mit
den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz vereinbar sein.

In Abhängigkeit von der Ausführung und der Nutzung ist die Errichtung eines Bootsanlegers
grundsätzlich an zwei, Standorten denkbar.

Der erste Standort ist auf dem Grundstück des Freibades Stapelskotten.

Das Grundstück des Freibades Stapelskotten ist im städtischen Eigentum und liegt innerhalb
eines Bebauungsplans. Hier wäre für die Anlage von Zuwegungen und des Anlegers voraus-
sichtlich eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans erforderlich, worüber seitens
des Bauordnungsamtes zu entscheiden ist.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Parkplatz des Freibades Stapelskotten ist dieser Be-
reich auch als Ein- und Ausstiegspunkt für Kanus geeignet.

Das Ufer und die Wasserfläche der Werse liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes,
dass durch den Landschaftsplan „Werse“ ausgewiesen wird. Daher wäre auch eine Befrei-
ung von den Festsetzungen des Landschaftsplans seitens der unteren Naturschutzbehörde
erforderlich. Die Erteilung der Befreiung kann in Aussicht gestellt werden, wenn die Ausfüh-
rung nach Art und Umfang den Belangen des Naturschutzes angepasst wird. Das Freibadge-
lände ist uferseits von einem geschlossenen Gehölzstreifen umgeben. Daher wäre die Er-
richtung eines Bootsanlegers dort nur an einer Stelle möglich, an der allenfalls eine geringfü-
gige Gehölzentfernung erforderlich würde.

Zudem sind die betreffenden Flächen dem Freibad Stapelskotten zugeordnet. Die Errichtung
des Anlegers könnte zu Konflikten mit dem Freibadbetrieb führen. Das Sportamt ist dement-
sprechend zu beteiligen.

Der zweite denkbare Standort ist die bereits als Anlegestelle genutzte unbefestigte Uferstelle
südlich der Wolbecker Straße am Wersewanderweg. Hier befindet sich sowohl das Ufer und
die Wasserfläche der Werse, als auch die Zuwegung und die umliegenden Flächen innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschafts-
plans wäre erforderlich und grundsätzlich denkbar, sofern die Anlegestelle als Raststelle in
maßvoller und naturnaher Ausführung geplant wird. Eine Ein- und Ausstiegsstelle, die die Er-
richtung von Parkflächen oder einer befahrbaren Zufahrt zum Ufer erfordert, ist jedoch nicht

B

32.

mit den naturschutzrechtlichen Belangen vereinbar. Auch wird bei Anlage einer Ein- und
Ausstiegsstelle der Kreuzungsverkehr von getragenen Booten und Radfahrern auf dem stark
frequentierten Wersewanderweg kritisch gesehen. . \

Ich weise zudem daraufhin, dass an diesem Standort keine Flächen im städtischen Eigentum
sind,

Ansonsten befinden sich im Bereich des Freibades Stapelskotten keine geeigneten Stellen
für einen Bootsanleger. Insbesondere die Uferbereiche I im dortigen Naturschutzgebiet „Au-
wald Stapelskotten“ sind nicht geeignet.

Aufgrund der noch ungeklärten Standortfrage können die Kosten für eihen Bootsanleger nur
pauschal beziffert werden. Für einen Anleger als Schwimmsteg mit Betonanker und Zuweg '
einschl. Planungskosten muss mit ca. 40.000 € bis 60.000 € gerechnet werden. Eine kurz-
fristige Umsetzung der Mas zlms Ist aufgrund der fehlenden Personalkapazitäten nicht
möglich.

Im Auftrag

gez. Wallmeyer

Anlage: .

Originalanregung AnO/0011/2022

2139 Zeichen

AnO0/0011/2022

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Am Lohausbach 37

An den 48155 Münster
Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624130
des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 0174 6740536
Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner:
Vennemannstraße 5 ‘ Prof. Dr, Peter Wagner

48157 Münster
www.spd-muenster.de

2. Juni 2022

Anregung der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Schaffung einer Bootsanlegestelle im Bereich des Freibades Stapelskotten prüfen

Die SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost richtet folgende Anregung gem. $& 21 Abs. 4 der Hauptsatzung an die
Verwaltung:

Wir bitten darum, dass die Verwaltung zeitnah prüft, ob im Bereich bzw. im Umfeld des Freibades Sta-
pelskotten eine Anlegestelle für Kanus und kleine Boote geschaffen werden kann, die auf der Werse un-
terwegs sind. Diese Prüfung sollte sich zum einen auf eine geeignete Örtlichkeit sowie zum anderen auf
die voraussichtlichen einmaligen und fortlaufenden Kosten beziehen.

Begründung:

Die Werse stellt für die Menschen im Stadtbezirk Münster-Ost ein beliebtes Naherholungsgebiet dar. Viele
Menschen nutzen besonders in den Sommermonaten die Werse für einen Ausflug mit dem Kanu oder mit klei-
nen Booten. Dabei ist besonders die Strecke zwischen dem Strandhof im Stadtbezirk Südost und der Pleister-
mühle eine beliebte Strecke.

Leider fehlt auf diesem Streckenabschnitt zwischendurch ein befestigter Haltepunkt, der eine Rast am Ufer er-
laubt. Vielmehr nutzen viele Kanu- und BootsführerInnen die Uferbereiche für eine Pause, wodurch es zu nega-
tiven Auswirkungen auf die Ufervegetation kommen kann.

Von daher bitten wir zu prüfen, ob sich auf dem Gelände des Freibades Stapelskotten oder in umliegenden vor-
und nachgelagerten Örtlichkeiten ein Bootsanleger schaffen lässt, der für eine zwischenzeitliche Rast auf der
Strecke zwischen Strandhof und Stapelskotten genutzt werden kann. Dies würde einen Beitrag zur Erhöhung
der Attraktivität dieser Strecke schaffen.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wolbecker Straße
  • Vennemannstraße 5
  • Am Lohausbach 37
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
AnO/0011/2022
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
14.06.2022
Erstellt
14.06.2022 12:40