V/0121/2025
Entscheidung zur Langemarckstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_4_Leitlinien_z.E.i.ö.R
6990 Zeichen
V/0121/2025 – Anlage 4 1 Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu „Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu beschränken sind. Ehrungen im öffentlichen Raum Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein. 3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein. 4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss diese Ehrung detailliert begründet werden. 5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet werden. 6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen. 7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von privaten Straßen möglich. 2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(- gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei nie intendiert. 3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen Zwischenräume bestehen. V/0121/2025 – Anlage 4 2 4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für ein semantisches Feld entscheidet. 6. Unzulässig sind: 6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben. 6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder diskriminierende Wirkung haben können. 7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs erfolgen. 8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen, nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen: 8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist. 8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine Neubewertung nötig macht. Denkmale und Ehrengräber 1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.
Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV
7932 Zeichen
Antrag A-M/0002/2023
14.01.2023
Umbenennung weiterer Straßennamen
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt,
· auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege,
· nach intensiven internen Vorberatungen und
· nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue
Straßennamen
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße,
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen.
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen.
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald
·
die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und
· die neuen Straßennamen ausgewählt sind.
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu
erläutern.
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen.
V/0121/2025 - Anlage 1
Antrag A-M/0002/2023
Begründung
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik
zu veröffentlichen.
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem
Untersuchungsbericht).
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt.
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen)
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus
dem Stadtbild verdrängt wurden.
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse
geehrt werden.
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen,
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß.
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu
inszenieren.
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1.
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.
Antrag A-M/0002/2023
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog.
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809.
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat
überdies keinerlei Bezug zu Münster.
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die
republikanische Verfassung richtete, benutzt.
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete.
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer
Feldherr von Tannenberg speiste.
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war.
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische,
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme.
Kai Meyer vor dem Esche Martin Honderboom
Gina Auer Laura Maxellon
Anne Herbermann Marita Otte
Ulrike Kötter
Stephan Nonhoff
Claudia Scholz
Achim Specht
Martin Grewer Gerwin Karafiol
Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Langemarck
5100 Zeichen
V/0121/2025 – Anlage 3 Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Langemarckstraße: 1) Mitteilung vom 15.01.2025 So sehr ich das Engagement zur aktiven Gestaltung des kollektiven Erinnerungsraums schätze: Die Tilgung eines Straßennamens bedeutet auch immer die Auslöschung eines Stücks Vergangenheit. Dies will wohlüberlegt sein, denn die erinnerungskulturelle Funktion von Straßenbenennungen ist eine mehrdimensionale: Sie dienen nicht nur der Ehrung be- sonderer Verdienste, sondern spiegeln auch das historische Werden des Stadtraums, z.B. indem sie wie der "Drubbel" auf vergangene Zustände verweisen. Diese Verweisfunktion sollte bei Umbenennungsdebatten nicht außer Acht gelassen werden. Im Fall der Langemarckstraße muss ich gestehen: Als Historiker habe ich mich bei meinem Zuzug nach Münster über die Benennung gewundert und auch schon bei Kolleg:innen bei Nennung meiner Anschrift entschuldigt. Die Herkunft der Benennung liegt für mich auch ohne entsprechende Recherche zumindest sehr nahe. Auf der anderen Seite wurde sowohl 1950 als auch 1987 gegen eine Umbenennung entschieden, zuletzt mit dem Argument, der Name solle als "Mahnung an künftige Generationen" dienen. Ich möchte dieses Argument ausdrücklich unterstützen: Erinnerungsorte müssen in ihrer his- torischen Deutung keineswegs stabil bleiben. Langemarck muss daher heute keineswegs notwendig an den "heldenhaften Opfergang" deutschnationaler Jugend verweisen, es kann stellvertretend für die menschenverachtenden und sinnlosen Gräuel der Massenschlachten des Ersten Weltkriegs stehen. Anders gesagt: Wer behauptet, dass die Deutung des Na- mens "Langemarck" notwendig im Sinne der Deutschnationalen und nationalsozialistischen Ideologe auffallen müssen, bestätigt ungewollt deren Tragfähigkeit, ja Wahrhaftigkeit. Ich plädiere dafür, durch eine erklärende Tafel ausdrücklich eine alternative Deutung zu un- terstützen. Damit wäre der Namen künftig eine Mahnung nicht nur vor dem verbrecherischen Militarismus des Ersten Weltkriegs, sondern auch dessen Instrumentalisierung durch den NS. Es wäre zugleich ein Ansporn für alle Passant:innen, sich aktiv mit der deutschen Ver- gangenheit auseinanderzusetzen. In Zeiten, in der der Krieg nach Europa zurückgekehrt ist und sich zugleich eine gefährliche Geschichtsvergessenheit breitmacht, wäre dies ein besse- res Signal als eine in gewisser Weise geschichtsvergessene "cancel culture". Diese Argu- mentation beziehe ich ausdrücklich auf die Langemarckstr., auf den Namen "Tannenberg" lässt sie sich vermutlich so nicht übertragen. 2) Mitteilung vom 21.01.2025 Wir sind Eigentümer einer Immobilie auf der Langemarckstraße und widersprechen der von der Bezirksvertretung Münster-Mitte geplanten, aber offenbar undurchdachten Umbenen- nung entschieden. Sie fordert das Vergessen statt aufzuklären. Der Name Langemarck steht für die Erste Flandernschlacht Oktober/November l9l4 zu Be- ginn des Ersten Weltkriegs. Obwohl sie für das Deutsche Reich scheiterte und bei den über- wiegend jungen, schlecht ausgebildeten und ausgerüsteten Reservisten zu hohen Verlusten V/0121/2025 – Anlage 3 mit vielen Toten führte, wurde sie von der Heeresleitung propagandistisch in der Weise als Sieg über den Gegner dargestellt, dass in der Öffentlichkeit der Mythos vom heldenhaften Opfergang junger Soldaten entstand, ein Mythos, den dann später die Propagandisten des Dritten Reiches gern nutzten. Dem verdankt unsere Straße ihren Namen. Wenn die Bezirksvertretung darin einen ,,dichten Bezug des Straßennamens zur Ideologie des Nationalsozialismus" sieht ist das nur äußerlich richtig. Man muss doch fragen, was der Name heute bedeutet. Jeder, der sich mit diesem Teil der deutschen Geschichte auch nur etwas befasst hat, kennt die oben genannten geschichtlichen Zusammenhänge. Es kommt im Übrigen auch niemand sonst beim Namen Langemarck auf nationalistische, revanchisti- sche oder den Krieg verherrlichende Ideen. Wofür also eine Umbenennung dieses Straßennamens? Die schrecklichen Fakten der dama- ligen Zeit lassen sich damit nicht ungeschehen machen. Vielmehr führt das Streichen des Namens zum Auslöschen von Erinnerungsmöglichkeiten, die für das Verstehen der Gegenwart wichtig sind. Es ist wichtig, sich an Langemarck zu er- innern! Darum den Namen belassen und aufklären, z.B. mit Erläuterungen auf dem Straßen- schild. 3) Mitteilung vom 31.01.2025 Als Anwohnerin der Langemarckstraße (seit über 70 Jahren) verfolge ich natürlich die Dis- kussion um die Umbenennung von Straßennamen in Münster … Ich bin gegen die Umbenennung der Langemarckstraße und hoffe sehr, dass die Bezirksver- tretung Münster-Mitte noch zum Umdenken bereit ist! Ferner finde ich die Art und Weise, wie die verantwortlichen Politiker in dieser Sache vorge- hen, sehr befremdlich und für mich als Anwohnerin nicht angemessen. Wer soll eigentlich den zeitlichen und finanziellen Aufwand zahlen? Gibt es nicht viel wichtigere, soziale Anliegen als die unnötige Umbenennung von Straßen- namen, die aus der Geschichte zu erklären sind!
Beschlussvorlage
10179 Zeichen
V/0121/2025 V/0121/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entscheidung zur Langemarckstraße Beratungsfolge 06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Name Langemarckstraße wird beibehalten. 2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Langemarckstraße erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Sachstand: Am 8. Dezember 20 20 beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan- den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebte n, sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde. Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster -Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der Langemarckstraße einen dichte n Bezug zur NS Ideologie. Die BV Münster -Mitte hat ausführlich in einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehen beraten. Im Januar 2023 wurde in der BV Münster -Mitte der Antrag A -M/0002/2023 (Anlage1) einge- bracht, in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt nach einer Information der An- Vermessungs- und Katasteramt 22.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schw abe Telefon: 492-6235 Schw abeNora@stadt- muenster.de - 2 - V/0121/2025 wohner*innen und Eigentümer*innen der entsprechenden Straßen über die anstehende Ent- scheidung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue Straßennamen u. a. die Langemarckstraße umzubenennen. Erst im Anschluss soll der endgültige Umbenennungsbeschluss der B V Münster-Mitte gefasst werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be- schlossen. Aufgrund der gro ßen Anzahl von Anträgen zu Straßenumbenennungen in der Stadt Münster wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ und „einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung“ erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschluss wer- den die Verfahren zu Straßenumbenennungen entsprechend weitergeführt. Begründung: Historische Einordnung des Straßennamens entlang der Leitlinien der Stadt Münster für Ehrun- gen im öffentlichen Raum Der Ort Langemark (bis 1945 Schreibweise „Langemarck“), Gemeinde in Westvlaanderen liegt nördlich von Ypern in Belgien. Im Ersten Weltkrieg war dieser Ort stark umkämpft. Der Straßen- name wurde am 19. November 1938 für die Ver längerung der Wermelingstraße vergeben, es handelte sich um eine Erstbenennung. In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zu Langemarck: Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen verlustrei- chen Angriff deutscher Reservetr uppen und wurde als Sinnbild selbstloser Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der sinnlos Gefallenen wurde absicht- lich verschleiert, dass der Krieg, so wie er ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war. Das Stadtarchiv Münster schreibt: Die Gegend um Ypern und Langemark blieb lange umkämpft. Hier setzten deutsche Truppen im April 1915 auch erstmals Giftgas ein. Es folgte ein verlustreicher Stellungskrieg. Der Lange- marckmythos hielt d as Bild des heroischen Opfers der deutschen Soldaten hoc h das mit der grausamen Realität des Stellungskriegs nichts gemeinsam hatte. Wenn militärische Taktik, tech- nische Ausstattung oder politische Entscheidungen keinen Sieg mehr herbeiführen konnten, soll- te der Aufopferungswille deutscher Soldaten auf dem Schlachtfeld die Wende bringen . … Im Nationalsozialismus ist Langemarck als Symbol patriotischer, bedingungsloser Pflichterfüllung im Krieg z.B. von der Hitler-Jugend als Gegenentwurf zum demokratischen „Weimar“ dargestellt worden. Nach dem zwischenzeitlichen Sieg über Belgien und Frankreich 1940 feierte das NS - Regime das „wahre Ende“ des Ersten Weltkriegs. - 3 - V/0121/2025 Der Deutsche Soldatenfriedhof Langemark (für ca. 44.000 Gefallene) gehört seit September 2023 zu den UNESCO-Weltkulturerbestätten. Webseite: https://kriegsgraeberstaetten.volksbund.de/friedhof/langemark “ Den städtischen Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum (Ratsbeschluss V0247 -2024) zu- folge ist eine Umbenennung zulässig, wenn die ursprüngliche Straßenbenennung propagandisti- schen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. Das ist hier der Fall . Gleichwohl sollte eine Umbenennung auf unabwendbare Fälle beschränkt sein (s. letzter Satz der Einleitung zu den Leitlinien) und gem. Ziffer 8 der Leitlinien (Abschnitt B enennung von Straßen und öffent licher Infrastruktur) eine Ausnahme darstellen. Bisheriges Verfahren Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem Beschluss der Leitlinien aufge- griffen, die Anwohnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und a m 27. Ja- nuar 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu de r beabsichtigten Umbenennung der Lan- gemarckstraße und anderer Straßen organisiert . Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine digi- tale Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt. Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und die schriftlichen Mitteilungen i m Anhörungs- verfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die Beiträge betonten vor allem, dass die Benennung nach dem Ort Langemark heute weniger eindeutig mit nationalisti- schen oder national sozialistischen Erinnerungsabsichten verbunden w ürde als etwa zum Zeit- punkt der Benennung. Sie plädieren mehrheitlich dafür, den Straßennamen als Erinnerungs - und Gedenkmöglichkeit und als Warnung vor dem Krieg zu verstehen. Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns- ter-Mitte und der Verwaltung eingereicht, die den Erhalt der historischen Straßennamen in Müns- ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde ( Anlage 5). Diese Petition wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt und damit einem geregel- ten Verfahren zugeführt. Entscheidung über den Straßennamen Langemarckstraße Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen und bezogen auf die Langemarckstraße erledigt. Der Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt- muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933- 45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2) . Alle eingegangenen Mitteilungen sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt- muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte- ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusammengestellt. Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen- nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus- - 4 - V/0121/2025 nahme und ermöglichen diese nur, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass d ie Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Stra- ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach s ind u. a. „ Neubenen- nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen verkörpern, die dem Ansehen der Stadt Münster schaden “ ebenso unzulässig wie „ Neubenennungen die… diskriminierende Wirkung haben können“. Die Einordnung von Langemarck in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski sieht einen dichten Be- zug der Straßenbenennung zur NS -Ideologie. Das stellt die überwiegende Mehrheit der Rück- meldungen der Bürgerinnen und Bürger nicht infrage. Sie schlagen jedoch vor, den Straßenna- men als Verweis auf einen Gedenkort und die Unesco-Welterbestätte der Soldatenfriedhöfe rund um Langemark zu verstehen. In Bürgerbeteiligungsformaten ist u. a. der Vorschlag artikuliert worden, diese Brücke durch den Verzicht des Buchstabens „c“ und die Rückkehr zur belgischen Schreibweise „Langemark“ zu schlagen. Andere deutsche Städte gehen unterschiedlich mit nach Langemarck benannten Straßen um. Neben den historischen Zusammenhängen sind die Belange der Anwohnenden und Eigentü- mer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für die se bedeutet eine Adressän- derung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeugpa- pieren als auch für die Mitteilung an alle relevanten Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwandsentschädi gung kann dafür nicht gezahlt werden. Als Fazit aus der historischen Einordnung und unter Beachtung der Leitlinien sieht die Verwal- tung die Möglichkeit grundsätzlich gegeben, die Langemarckstraße umzubenennen. Zugleich empfiehlt sie mit Verweis auf die Aus nahmeregelung, die Belange der Anliegenden und die im kommunalen Vergleich uneinheitliche Vorgehensweise in gleichgelagerten Fällen die Beibehal- tung des Namens Langemarckstraße , ergänzt durch die entsprechenden Informationen auf der Homepage ‚Straßennamen in Münster‘. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023
Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht
4273 Zeichen
V/0121/2025 – Anlage 2 1 Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 Langemark (bis 1945 Schreibweise „Langemarck“) ist ein Ort in Belgien (Gemeinde Langemark-Poelkapelle, 8 km nördlich von Ypern), der im Ersten Weltkrieg, v.a. im Herbst 1914, während des „Wettlaufs zum Meer“ heftig umkämpft war. Bekannt wurde er durch den am 10 November 1914 unternommenen, verlustreichen Angriff neu aufgestellter deutscher Reservetruppenteile auf die feindlichen Linien, der in der Folge propagandistisch überhöht und zum Sinnbild selbstloser Opferbereitschaft der Jugend stilisiert wurde. Laut Darstellung der Obersten Heeresleitung hätten junge Regimenter, „Deutschland, Deutschland über alles“ singend, die französischen Stellungen gestürmt und trotz hoher Verluste durch ihren mutigen Einsatz die Stellungen erobert. Aus den eher dürren Worten des Heeresberichts der Obersten Heeresleitung bildete sich sehr schnell nach dem Ereignis ein tragfähiger Mythos, der umso bereitwilliger rezipiert wurde, als das Bild der in Schlachtreihen voranstürmenden jungen Soldaten mit der Realität des festgefahrenen Stellungs- und „Maschinenkrieges“ im weiteren Verlauf des Krieges immer weniger gemein hatte. Der Langemarckmythos gilt als durch die Oberste Heeresleitung absichtsvoll in Szene gesetzt. Er verschleierte durch das Bild eines heroischen Opfers, dass der Krieg, so wie er ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war. Was blieb, war das in gewisser Weise sinnlose, weil ohne konkret erreichbares (militärisches) Ziel bleibende Opfer. Nach dem Ersten Weltkrieg galt der Mythos einer an Langemarck orientierten opferbereiten Hingabe zunächst innerhalb der bürgerlichen Jugendbewegung als Vorbild. Die Legende von den „jungen Regimentern“ und ihrer bedingungslosen Vaterlandsliebe wurde in ein jugendkulturelles Ideal umgemünzt. Der Mythos von Langemarck blieb in der Zwischenkriegszeit gruppenspezifisch virulent und wurde zum Beispiel durch jährliche Langemarckfeiern, eine Langemarckspende und den Bau einer Gedenkstätte aktualisiert. Hitler selbst knüpfte bei der Schilderung seiner Kriegserlebnisse an den Langemarckmythos an, wenn er schilderte, wie das Lied „Deutschland, Deutschland über alles…“, aus der Ferne kommend, eine Kompanie um die andere bei der Schlacht in Flandern erfasst und in den Kampf getragen habe. Das nationalsozialistische Ideal des „toten Helden“ konnte direkt an den Langemarckmythos anschließen, der nach der Machtübertragung auf verschiedene Weise aktualisiert und demokratisiert wurde. Die Langemarckspende wurde in die Hände der HJ gelegt und somit der – zumeist bürgerlichen Studentenschaft – enteignet, der Mythos damit an die ganze Jugend adressiert; seit 1938 wurde ein sogenanntes Langemarck- Stipendium für die Fortbildung von Jungarbeitern eingerichtet. Das Langemarckgedenken wurde institutionalisiert und nunmehr auch von den Spitzen von Wehrmacht, Staat und NSDAP offiziell begangen. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde auch beim Gedenken an Langemarck eine direkte Traditionslinie zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg gezogen und letzterer quasi als Fortführung des Ersten legitimiert. Die 27. SS-Freiwilligen-Grenadier-Division, die sich hauptsächlich aus Flamen rekrutierte, war nach Langemarck benannt. V/0121/2025 – Anlage 2 2 Nach dem Beschluss des Ausschusses zur Umbenennung von Straßen in Münster vom August 1947 hätte die Langemarckstraße gemäß der Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 1946 über die Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters zusammen mit der Admiral-Scheer-Straße, der Admiral- Spee-Straße, dem Alfred-Krupp-Weg, dem Fehrbellinweg, der Manfred-von-Richthofen- Straße, der Otto-Weddigen-Straße, der Ostmarkstraße, der Skagerrakstraße und der Tannenbergstraße umbenannt werden sollen. Neben Münster benannten zwischen 1933 und 1945 neun weitere Städte in Westfalen Straßen nach Langemarck. Mit Ausnahme von Münster und Ahlen (hier ist die Situation unklar) wurden bis 1949 alle diese Straßen umbenannt.234 In Köln wurde die Straße nach dem Zweiten Weltkrieg umbenannt
Anlage A
1314 Zeichen
Anlage A zur V/0121/2025 Kurzüberblick Der Name Langemarckstraße wird beibehalten. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025- 00023 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenen- nungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Langemarckstraße erledigt Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Entscheidung zur Beibehaltung der Langemarckstraße dient dem Ziel »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt wei- terzuentwickeln.« Finanzierung Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025
121 Zeichen
Anregung Nr. 2025-00023 V/0121/2025 - Anlage 5 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Langemarckstraße
- Admiral-Spee-Straße
- Otto-Weddigen-Straße
- Prinz-Eugen-Straße
- Andreas-Hofer-Straße
- Admiral-Scheer-Straße
- Ostmarkstraße
- Skagerrakstraße
- Tannenbergstraße
- Wermelingstraße
- Alfred-Krupp-Weg
- Fehrbellinweg
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Drubbel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0121/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2025
- Erstellt
- 06.03.2025 15:42