0125/2018
Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum - Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.11.2017 (AN/1801/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2303 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 AN/1801/2017 Vorlagen-Nummer 15.01.2018 0125/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 23.01.2018 Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum - Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.11.2017 (AN/1801/2017) Die SPD-Fraktion stellte im Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum und Fondation Corboud mit Schreiben vom 30.11.2017 zum Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum folgende Anfrage: 1. Wie sieht die derzeitige Absicht der Verwaltung in Bezug auf den zugesagten Anbau aus? Wird sie schnellst möglichst tätig werden und der Politik ein überzeugendes Konzept vorle- gen? 2. Wie ist die Feststellung der Oberbürgermeisterin zu verstehen, dass „wir uns nicht unter Druck setzen lassen“, obwohl sie selbst gegenüber Frau Corboud mehrmals klargestellt hat, dass die Verwaltung alles daran setzen wird, dass der Anbau zügig realisiert wird? 3. Wie ist zu verstehen, dass die Stadtverwaltung nunmehr 16 Jahre nach Annahme der Samm- lung Corboud den Anbau „hinter sich herzieht“, ohne dass auch nur ein Schritt vorwärts ge- gangen wird? 4. Wann ist mit einer entscheidungsreifen Vorlage zu rechnen? 5. Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Zu den gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu 1: Die Verwaltung erarbeitet aktuell die vertiefenden Planungsgrundlagen zur Überarbeitung der Pla- nung gemäß den Änderungen des Bau-Solls (Nutzung der Randbebauung für städtische Flächen). Hierzu gehört z.B. eine umfängliche Untersuchung des Baugrundes, Erarbeitung des städtischen Raumprogramms und die Vorbereitung notwendiger VGV Verfahren. zu 2 und 3: Ziel der Verwaltung ist es, das Vorhaben vergaberechtskonform umzusetzen. zu 4: Nach der aktuellen Planung geht die Verwaltung davon aus, dem Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 einen grundsätzlichen Beschluss zur Entscheidung vorzulegen. Die Realisierung des Vorhabens soll durch einen Generalunternehmer erfolgen. Ferner wird das Gesamtbauvorhaben kon- kret vorgestellt. zu 5: Der Baubeginn wird in Abhängigkeit vom grundsätzlichen Baubeginn projektiert. Gez. Blome i.V. für Dez. VI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0125/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.01.2018
- Erstellt
- 10.01.2018 13:59