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2094/2022

Temporäre Änderung der Verkehrsführung auf der Sürther Feldallee

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 29.08.2022, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6303 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
681/2 
Vorlagen-Nummer 
 2094/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Temporäre Änderung der Verkehrsführung auf der Sürther Feldallee 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.05.2022, TOP 8.1.9.1 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Sürther 
Feldallee im Abschnitt zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt temporär zu ändern und eine Einbahn-
straße in Fahrtrichtung Süden einzurichten. Der Linienbusverkehr wird die Sürther Feldallee unverän-
dert in beide Richtungen befahren dürfen. 
Auf der Achse zwischen der Bezirkssportanlage und Hammerschmidtstraße wird dem Fuß- und Rad-
verkehr Vorrang gewährt.  
 
Beschlussalternative A: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Sürther 
Feldallee im Abschnitt zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt temporär zu ändern und die Durch-
fahrtssperre aufzuheben, sodass der Kfz-Verkehr uneingeschränkt ein- und ausfahren kann.  
Auf der Achse zwischen der Bezirkssportanlage und Hammerschmidtstraße wird dem Fuß- und Rad-
verkehr Vorrang gewährt.  
 
 
Beschlussalternative B: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Sürther 
Feldallee wie im Bestand beizubehalten. Die Durchfahrt bleibt in beide Richtungen untersagt. Davon 
bleibt der Linienbusverkehr wie bisher ausgenommen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Sachstand: 
Im Vorgriff auf das von der Bezirksvertretung beauftragte und noch durchzuführende Verkehrsgutach-
ten zum Gesamtgebiet Sürther Feld soll eine kurzfristige Entscheidung über die Verkehrsführung in 
der Sürther Feldallee im Abschnitt zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt  unmittelbar nach Schuljah-
resbeginn 2022/2023 im Rahmen einer temporär einzurichtenden Verkehrsführung bereits getroffen 
werden. 
 
Die Verwaltung hat aufgrund der kurzfristigen Entscheidungsfindung unter Zugrundlegung des vorlie-
genden Netzmodells, welches nicht vollumfänglich alle erforderlichen Daten beinhaltet, drei mögliche 
Szenarien hinsichtlich der Verkehrsführung auf der Sürther Feldallee und die Verkehrsverlagerungen 
auf das Straßennetz mittels einer makroskopischen Betrachtung für eine grobe Einschätzung der 
Auswirkungen geprüft. Eine detaillierte Untersuchung mit verlässlicheren Ergebnissen ist im Rahmen 
des Verkehrsgutachtens vorgesehen. 
 
Folgende drei Szenarien wurden betrachtet: 
 
- Beibehaltung der Sperre 
- Aufhebung der Sperre in beide Richtungen 
- Aufhebung der Sperre in eine Richtung (Einbahnstraße in Richtung Süden) 
 
Ergebnisdarstellung: 
Die Erschließung des 3. Bauabschnittes muss gewährleistet werden. Im Szenario „Beibehaltung der 
Sperre“ ist die verkehrliche Erschließung nur in Richtung Süden (an die Straße Am Feldrain) für An-
lieger*innen vorgesehen. Es sind geringe Auswirkungen durch diese Anpassungen auf das umliegen-
de Straßennetz zu erwarten.  
 
Das Ergebnis der Untersuchung zum Szenario „Aufhebung der Sperre in beide Richtungen“ zeigt eine 
Verlagerung des Verkehrs zugunsten der Straßen Sürther Straße und Eygelshovener Straße, die eine 
Verkehrsabnahme aufweisen. Dies wirkt sich jedoch nachteilig auf die Straße Am Feldrain und auf 
den derzeit gesperrten Abschnitt der Sürther Feldallee aus. Durchgangsverkehr auf der Sürther Feld-
allee ist dabei kaum zu erwarten. 
 
Für die Untersuchung des Szenarios „Aufhebung der Sperre in eine Richtung“ wurde die Fahrtrich-
tung Süden gewählt, vor dem Hintergrund, dass eine Entlastung des Verkehrsaufkommens auf der 
Sürther Straße insbesondere in der morgendlichen Verkehrsspitze zum Schulbeginn bei konzentrier-
tem Schüleraufkommen herbeigeführt werden soll. Für nachmittags werden die kritischen Situationen 
als gering eingeschätzt, da sich das Schüleraufkommen über einen längeren Zeitraum verteilt und 
weitergehend außerhalb des Berufsverkehrs stattfindet. 
Das Untersuchungsergebnis weist ähnliche Verlagerungseffekte auf wie das Szenario „Aufhebung 
der Sperre in beide Richtungen“, allerdings in geringerer Ausprägung. 
 
Begründung der Vorzugsvariante:  
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der positiven Auswirkungen auf die Sürther Straße versuchsweise

3 
die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Sürther Feldallee (Szenario „Aufhebung der Sperre in 
eine Richtung“) kurzfristig umzusetzen. Für den Radverkehr sowie für den Linienbusverkehr wird die 
Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung geöffnet. Sollte es wider Erwarten zu größeren 
Verkehrsproblemen während der temporär eingerichteten Verkehrsführung kommen, kann die Ver-
waltung kurzfristig eine Änderung herbeiführen. Die dauerhafte Lösung soll erst nach Vorlage der 
Ergebnisse des Verkehrsgutachtens herbeigeführt werden.  
 
Stellungnahme zu weiteren verkehrlichen Maßnahmen aus dem beschlossenen Ersetzungsan-
trag (AN/0955/2022): 
Zu den weiteren Maßnahmen aus dem Beschluss der Bezirksvertretung kann folgender Sachstand 
gegeben werden: 
 
Ein Fußgängerüberweg auf der Straße Am Feldrain (im Einmündungsbereich Sürther Feldallee) wird 
als feste Anlage eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt zeitnah nach Beginn des Schuljahres 2022/23. 
 
Des Weiteren wird die Beschränkung auf das Rechtsabbiegen von der Sürther Feldallee in die Straße 
Am Feldrain mittels entsprechender Beschilderung ebenfalls zeitnah erfolgen. 
 
Für die Umsetzung eines Einfädelungsstreifens von der Sürther Feldallee in die Straße Am Feldrain 
wären weitere Flächen in Anspruch zu nehmen. Aus planerischen Gründen ist eine kurz- und mittel-
fristige Umsetzung daher nicht möglich und kann erst im Zuge des Ausbaus des 3. Bauabschnitts 
geprüft werden.  
 
Die geforderte provisorische Radwegeführung auf der Grünfläche entlang der neuen Schulen ist kurz-
fristig nicht verkehrssicher umsetzbar. Eine Realisierung wird im Zuge des Bebauungsplanände-
rungsverfahrens berücksichtigt. Dann kann eine Befestigung der Wegeführung erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sürther Feldallee
  • Sürther Straße
  • Am Feldrain
  • Eygelshovener Straße
  • Hammerschmidtstraße

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Details

Aktenzeichen
2094/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.08.2022
Erstellt
28.06.2022 18:02