2094/2022
Temporäre Änderung der Verkehrsführung auf der Sürther Feldallee
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 681/2 Vorlagen-Nummer 2094/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Temporäre Änderung der Verkehrsführung auf der Sürther Feldallee hier: Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.05.2022, TOP 8.1.9.1 Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Sürther Feldallee im Abschnitt zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt temporär zu ändern und eine Einbahn- straße in Fahrtrichtung Süden einzurichten. Der Linienbusverkehr wird die Sürther Feldallee unverän- dert in beide Richtungen befahren dürfen. Auf der Achse zwischen der Bezirkssportanlage und Hammerschmidtstraße wird dem Fuß- und Rad- verkehr Vorrang gewährt. Beschlussalternative A: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Sürther Feldallee im Abschnitt zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt temporär zu ändern und die Durch- fahrtssperre aufzuheben, sodass der Kfz-Verkehr uneingeschränkt ein- und ausfahren kann. Auf der Achse zwischen der Bezirkssportanlage und Hammerschmidtstraße wird dem Fuß- und Rad- verkehr Vorrang gewährt. Beschlussalternative B: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Sürther Feldallee wie im Bestand beizubehalten. Die Durchfahrt bleibt in beide Richtungen untersagt. Davon bleibt der Linienbusverkehr wie bisher ausgenommen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Sachstand: Im Vorgriff auf das von der Bezirksvertretung beauftragte und noch durchzuführende Verkehrsgutach- ten zum Gesamtgebiet Sürther Feld soll eine kurzfristige Entscheidung über die Verkehrsführung in der Sürther Feldallee im Abschnitt zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt unmittelbar nach Schuljah- resbeginn 2022/2023 im Rahmen einer temporär einzurichtenden Verkehrsführung bereits getroffen werden. Die Verwaltung hat aufgrund der kurzfristigen Entscheidungsfindung unter Zugrundlegung des vorlie- genden Netzmodells, welches nicht vollumfänglich alle erforderlichen Daten beinhaltet, drei mögliche Szenarien hinsichtlich der Verkehrsführung auf der Sürther Feldallee und die Verkehrsverlagerungen auf das Straßennetz mittels einer makroskopischen Betrachtung für eine grobe Einschätzung der Auswirkungen geprüft. Eine detaillierte Untersuchung mit verlässlicheren Ergebnissen ist im Rahmen des Verkehrsgutachtens vorgesehen. Folgende drei Szenarien wurden betrachtet: - Beibehaltung der Sperre - Aufhebung der Sperre in beide Richtungen - Aufhebung der Sperre in eine Richtung (Einbahnstraße in Richtung Süden) Ergebnisdarstellung: Die Erschließung des 3. Bauabschnittes muss gewährleistet werden. Im Szenario „Beibehaltung der Sperre“ ist die verkehrliche Erschließung nur in Richtung Süden (an die Straße Am Feldrain) für An- lieger*innen vorgesehen. Es sind geringe Auswirkungen durch diese Anpassungen auf das umliegen- de Straßennetz zu erwarten. Das Ergebnis der Untersuchung zum Szenario „Aufhebung der Sperre in beide Richtungen“ zeigt eine Verlagerung des Verkehrs zugunsten der Straßen Sürther Straße und Eygelshovener Straße, die eine Verkehrsabnahme aufweisen. Dies wirkt sich jedoch nachteilig auf die Straße Am Feldrain und auf den derzeit gesperrten Abschnitt der Sürther Feldallee aus. Durchgangsverkehr auf der Sürther Feld- allee ist dabei kaum zu erwarten. Für die Untersuchung des Szenarios „Aufhebung der Sperre in eine Richtung“ wurde die Fahrtrich- tung Süden gewählt, vor dem Hintergrund, dass eine Entlastung des Verkehrsaufkommens auf der Sürther Straße insbesondere in der morgendlichen Verkehrsspitze zum Schulbeginn bei konzentrier- tem Schüleraufkommen herbeigeführt werden soll. Für nachmittags werden die kritischen Situationen als gering eingeschätzt, da sich das Schüleraufkommen über einen längeren Zeitraum verteilt und weitergehend außerhalb des Berufsverkehrs stattfindet. Das Untersuchungsergebnis weist ähnliche Verlagerungseffekte auf wie das Szenario „Aufhebung der Sperre in beide Richtungen“, allerdings in geringerer Ausprägung. Begründung der Vorzugsvariante: Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der positiven Auswirkungen auf die Sürther Straße versuchsweise 3 die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Sürther Feldallee (Szenario „Aufhebung der Sperre in eine Richtung“) kurzfristig umzusetzen. Für den Radverkehr sowie für den Linienbusverkehr wird die Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung geöffnet. Sollte es wider Erwarten zu größeren Verkehrsproblemen während der temporär eingerichteten Verkehrsführung kommen, kann die Ver- waltung kurzfristig eine Änderung herbeiführen. Die dauerhafte Lösung soll erst nach Vorlage der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens herbeigeführt werden. Stellungnahme zu weiteren verkehrlichen Maßnahmen aus dem beschlossenen Ersetzungsan- trag (AN/0955/2022): Zu den weiteren Maßnahmen aus dem Beschluss der Bezirksvertretung kann folgender Sachstand gegeben werden: Ein Fußgängerüberweg auf der Straße Am Feldrain (im Einmündungsbereich Sürther Feldallee) wird als feste Anlage eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt zeitnah nach Beginn des Schuljahres 2022/23. Des Weiteren wird die Beschränkung auf das Rechtsabbiegen von der Sürther Feldallee in die Straße Am Feldrain mittels entsprechender Beschilderung ebenfalls zeitnah erfolgen. Für die Umsetzung eines Einfädelungsstreifens von der Sürther Feldallee in die Straße Am Feldrain wären weitere Flächen in Anspruch zu nehmen. Aus planerischen Gründen ist eine kurz- und mittel- fristige Umsetzung daher nicht möglich und kann erst im Zuge des Ausbaus des 3. Bauabschnitts geprüft werden. Die geforderte provisorische Radwegeführung auf der Grünfläche entlang der neuen Schulen ist kurz- fristig nicht verkehrssicher umsetzbar. Eine Realisierung wird im Zuge des Bebauungsplanände- rungsverfahrens berücksichtigt. Dann kann eine Befestigung der Wegeführung erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Sürther Feldallee
- Sürther Straße
- Am Feldrain
- Eygelshovener Straße
- Hammerschmidtstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2094/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.08.2022
- Erstellt
- 28.06.2022 18:02