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Information zu aktuellen Förderaufrufen und Programmen im Bereich Städtebau

Mitteilung Hauptausschuss 2375/2020 vom 17.08.2020

Stand: Am 17.08.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/150 150/3 Vorlagen-Nummer 17.08.2020 2375/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 17.08.2020 Information zu aktuellen Förderaufrufen und Programmen im Bereich Städtebau Die Verwaltung informiert über aktuell veröffentliche Förderaufrufe/ -programme des Bundes und des Landes NRW. 1. Städtebauförderungsprogramm 2021 Zu diesem Programm wurde bereits in der Hauptausschusssitzung am 13.07.2020 die Mitteilung „Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2021“, Vorlagen Nr. 1912/2020, eingebracht. Zu der in dieser Sitzung gestellten Frage von RM, Herrn Joisten, wird mitgeteilt, dass die Förder- anträge bei der Bezirksregierung Köln bis zum 30.09.2020 einzureichen sind. Analog der diesjährigen Bewilligungspraxis könnte auch im Jahr 2021 mit der Ausstellung von Zuwendungsbescheiden durch die Bezirksregierung Köln bereits bis zum Sommer 2021 gerech- net werden. 2. Programmaufruf “Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021“ Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat am 16.07.2020 den vg. Programmaufruf veröffentlicht. Vorbehaltlich noch ausste- hender Beschlussfassungen über den Bundes- und Landeshaushalt werden für den Investitions- pakt 2020 rund 47 Millionen Euro zur Förderung von Sportstätten in NRW sowie für das Jahr 2021 rund 31 Millionen zur Verfügung stehen. Die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes können für Gebäude und Ein- richtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die beson- ders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbe- zogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähn- liches. Förderfähig sind:  innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportli- chen Infrastruktur; 2  außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportli- chen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem In- vestitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;  im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;  darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen. Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förder- betrag mindestens 25.000 Euro beträgt. Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme  für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro,  für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro. Die Förderung im Rahmen dieses Programms erfolgt für eine Antragsstellung 1. im Jahr 2020 in Höhe von 100% und 2. im Bewilligungsjahr Jahr 2021 in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Programmlaufzeit für die umzusetzenden Maßnahmen beträgt 3 Jahre, beginnend ab dem je- weiligen Bewilligungsjahr. Bewilligungsreife Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der Bezirksre- gierung Köln bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum 15. Januar 2021 einzureichen. 3. Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 08.07.2020 mit dem „Nordrhein-Westfalen- Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zen- tren zur Verfügung gestellt. Das Sofortprogramm ist je nach beantragter Maßnahme auf eine Lauf- zeit von 2 – 3 Jahren ausgerichtet. Das Sofortprogramm ist vorausschauend konzipiert und erlaubt den Städten und Gemeinden akti- ves Handeln für die eigene Innenstadt. Das Sonderprogramm umfasst vier Interventionsfelder:  Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablie- rung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen ent- gegenwirken.  Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu kön- nen. Aufgrund der komplexen Prozesse mit einer Vielzahl an Akteuren, unterschiedlichen Inte- ressenlagen und Fragestellungen bedarf es hierfür insbesondere einer Steuerung und Mode- ration durch Spezialistinnen und Spezialisten.  Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfü- gungsgewalt über die Objekte zu erlangen. 3  In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Kon- zentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten. Die Pressemitteilung von Frau Ministerin Ina Scharrenbach hatte hierzu folgenden Inhalt: „Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch be- schleunigt. Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationä- re (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und –händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Zugleich sind die Innenstädte die Marktplätze des 21. Jahrhunderts: Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufent- haltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen diese. Um den Trans- formationsprozess in den Innenstädten und Zentren pro-aktiv zu begleiten, gibt es das Sofortpro- gramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren. Das landeseigene 70-Millionen-Euro- Programm erlaubt es, neue Wege in der Unterstützung der Städte und Gemeinden zu gehen. Und diese werden wir nun gemeinsam gehen.“ Eine Bewilligung der Mittel erfolgt zwingend in 2020. Der Fördersatz beträgt 90%; der kommuna- le Eigenanteil beläuft sich auf 10%. Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der Bezirksregierung Köln bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. 4. Projektaufruf 2021 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ Mit der Fortführung dieses Investitionsprogramms sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Quali- tät, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Bundesregierung stellt – vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit – 2021 erneut Haushaltsmit- tel für die Fortführung des Programms bereit. Die Bundesmittel werden im Haushaltsjahr 2021 be- willigt und in fünf Jahresraten (2021 bis 2025) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städte- bauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturel- len Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Derzeit prüft die Verwaltung, ob geeignete Projekte für eine Antragstellung in Frage kommen könn- ten. Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. In der 1. Phase ist der Projektvorschlag über das Förderportal des Bundes einzureichen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine un- abhängige Expertenjury. Die 2. Phase (nur für die ausgewählten Projektkommunen) umfasst die Erarbeitung des konkreten Förderantrages in Abstimmung mit dem BBSR und – soweit bauliche Maßnahmen gefördert werden – in Abstimmung mit der Bundesbauverwaltung. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Zu der Teilnahme an der 1. Phase sind folgende Unterlagen einzureichen: - Projektskizze (das Projektskizzenformular ist beigefügt) - Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2021 gebilligt wird 4 - Mindestens ein bis maximal vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld Es gilt für die erste Phase eine Ausschlussfrist bis zum 22.10.2020 für die Vorlage des schriftli- chen Antrages beim BBSR und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Vorher ist der Antrag auch digital in das Easy-Online Verfahren des Bundes fi- nal einzustellen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 17.08.2020

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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