2375/2020
Information zu aktuellen Förderaufrufen und Programmen im Bereich Städtebau
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Mitteilung Hauptausschuss
9501 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/150
150/3
Vorlagen-Nummer 17.08.2020
2375/2020
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Hauptausschuss 17.08.2020
Information zu aktuellen Förderaufrufen und Programmen im Bereich Städtebau
Die Verwaltung informiert über aktuell veröffentliche Förderaufrufe/ -programme des Bundes und des
Landes NRW.
1. Städtebauförderungsprogramm 2021
Zu diesem Programm wurde bereits in der Hauptausschusssitzung am 13.07.2020
die Mitteilung „Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2021“, Vorlagen Nr.
1912/2020, eingebracht.
Zu der in dieser Sitzung gestellten Frage von RM, Herrn Joisten, wird mitgeteilt, dass die Förder-
anträge bei der Bezirksregierung Köln bis zum 30.09.2020 einzureichen sind.
Analog der diesjährigen Bewilligungspraxis könnte auch im Jahr 2021 mit der Ausstellung von
Zuwendungsbescheiden durch die Bezirksregierung Köln bereits bis zum Sommer 2021 gerech-
net werden.
2. Programmaufruf “Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und
2021“
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen hat am 16.07.2020 den vg. Programmaufruf veröffentlicht. Vorbehaltlich noch ausste-
hender Beschlussfassungen über den Bundes- und Landeshaushalt werden für den Investitions-
pakt 2020 rund 47 Millionen Euro zur Förderung von Sportstätten in NRW sowie für das Jahr 2021
rund 31 Millionen zur Verfügung stehen.
Die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes können für Gebäude und Ein-
richtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den
Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß
am Sport befördern, eingesetzt werden. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die beson-
ders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbe-
zogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt
haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähn-
liches.
Förderfähig sind:
innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und
Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportli-
chen Infrastruktur;
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außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und
Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportli-
chen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem In-
vestitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb
von Gebieten;
darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung,
wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.
Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förder-
betrag mindestens 25.000 Euro beträgt.
Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme
für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro,
für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro.
Die Förderung im Rahmen dieses Programms erfolgt für eine Antragsstellung
1. im Jahr 2020 in Höhe von 100% und
2. im Bewilligungsjahr Jahr 2021 in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Programmlaufzeit für die umzusetzenden Maßnahmen beträgt 3 Jahre, beginnend ab dem je-
weiligen Bewilligungsjahr.
Bewilligungsreife Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der Bezirksre-
gierung Köln bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge
bis zum 15. Januar 2021 einzureichen.
3. Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 08.07.2020 mit dem „Nordrhein-Westfalen-
Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zen-
tren zur Verfügung gestellt. Das Sofortprogramm ist je nach beantragter Maßnahme auf eine Lauf-
zeit von 2 – 3 Jahren ausgerichtet.
Das Sofortprogramm ist vorausschauend konzipiert und erlaubt den Städten und Gemeinden akti-
ves Handeln für die eigene Innenstadt. Das Sonderprogramm umfasst vier Interventionsfelder:
Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablie-
rung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen ent-
gegenwirken.
Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden
sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den
Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu kön-
nen. Aufgrund der komplexen Prozesse mit einer Vielzahl an Akteuren, unterschiedlichen Inte-
ressenlagen und Fragestellungen bedarf es hierfür insbesondere einer Steuerung und Mode-
ration durch Spezialistinnen und Spezialisten.
Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen.
Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfü-
gungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
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In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Kon-
zentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll.
Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen
und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.
Die Pressemitteilung von Frau Ministerin Ina Scharrenbach hatte hierzu folgenden Inhalt: „Der
Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch be-
schleunigt. Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationä-
re (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und –händler bangen
um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Zugleich sind die Innenstädte die
Marktplätze des 21. Jahrhunderts: Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufent-
haltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen diese. Um den Trans-
formationsprozess in den Innenstädten und Zentren pro-aktiv zu begleiten, gibt es das Sofortpro-
gramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren. Das landeseigene 70-Millionen-Euro-
Programm erlaubt es, neue Wege in der Unterstützung der Städte und Gemeinden zu gehen. Und
diese werden wir nun gemeinsam gehen.“
Eine Bewilligung der Mittel erfolgt zwingend in 2020. Der Fördersatz beträgt 90%; der kommuna-
le Eigenanteil beläuft sich auf 10%.
Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der Bezirksregierung Köln bis
zum 16. Oktober 2020 zu stellen.
4. Projektaufruf 2021 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur „Förderung
von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“
Mit der Fortführung dieses Investitionsprogramms sollen investive sowie konzeptionelle Projekte
mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Quali-
tät, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert
werden. Die Bundesregierung stellt – vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit – 2021 erneut Haushaltsmit-
tel für die Fortführung des Programms bereit. Die Bundesmittel werden im Haushaltsjahr 2021 be-
willigt und in fünf Jahresraten (2021 bis 2025) kassenmäßig zur Verfügung gestellt.
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städte-
bauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und
die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen
Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturel-
len Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes
und weisen Innovationspotenzial auf.
Derzeit prüft die Verwaltung, ob geeignete Projekte für eine Antragstellung in Frage kommen könn-
ten.
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. In der 1. Phase ist der Projektvorschlag
über das Förderportal des Bundes einzureichen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine un-
abhängige Expertenjury. Die 2. Phase (nur für die ausgewählten Projektkommunen) umfasst die
Erarbeitung des konkreten Förderantrages in Abstimmung mit dem BBSR und – soweit bauliche
Maßnahmen gefördert werden – in Abstimmung mit der Bundesbauverwaltung. Der kommunale
Eigenanteil beläuft sich auf ein Drittel der förderfähigen Projektkosten.
Zu der Teilnahme an der 1. Phase sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Projektskizze
(das Projektskizzenformular ist beigefügt)
- Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2021 gebilligt wird
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- Mindestens ein bis maximal vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des
Projektes und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld
Es gilt für die erste Phase eine Ausschlussfrist bis zum 22.10.2020 für die Vorlage des schriftli-
chen Antrages beim BBSR und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes NRW. Vorher ist der Antrag auch digital in das Easy-Online Verfahren des Bundes fi-
nal einzustellen.
gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2375/2020
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 04.08.2020 09:13