2008/0157
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen auf den Friedhöfen
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2008/0157
8475 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.09.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Dezernat II
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächen- und
Umweltamt
Beschluss in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0157
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Wahrnehm ung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen auf den Friedhöfen
Vorlage vom: 21. 8.2008
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes zur Situation der
Baumpflege auf den städtischen Friedhöfen und dem Jüdischen Friedhof zur Kenntnis.
2. Die bei der Kostenstelle 067-101-0010 Friedhöfe in Höhe von rund 80.000,00 Euro und bei
der Kostenstelle 067-117-0010 Jüdischer Friedhof in Höhe von rund 8.500,00 Euro
etatisierten Mittel für die Durchführung von Baumpflegemaßnahmen und -fällungen sind
bereits ausgeschöpft. Die im Haushalt der Friedhofsverwaltung gesperrten Mittel in Höhe
von 233.000,00 Euro sind als Sofortmaßnahme zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungs-
pflicht freizugeben, da es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt.
3. Über die Etatisierung weiterer dringender Mittel in Höhe von 303.700,00 Euro bei der
Kostenstelle 067-101-0010 und in Höhe von 7.000,00 Euro bei der Kostenstelle
067-117-0010 Jüdischer Friedhof ist im Rahmen der Etatberatungen 2009 und folgende
zu entscheiden.
2
...
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.08.2008
Begründung:
In den letzten 3 Jahren wurde eine Bestandserfassung der Bäume auf den Friedhöfen durchgeführt
und eine Baumdatenbank erstellt, die insgesamt rund 12.000 Bäume erfasst. Nach gängiger
Rechtsprechung sind die Bäume auch auf den Friedhöfen mindestens einmal im Jahr zu
kontrollieren und die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel 4 – 8
Wochen) zu beseitigen.
In den vergangenen 3 Jahren wurden zur Gefahrenabwehr akute Gefährdungen sofort an Firmen
beauftragt und beseitigt. Zusätzlich wurden zweimal im Jahr über einen Zeitraum von jeweils 3
Wochen Baumarbeiten auf dem Waldfriedhof durch die städtischen Forstwirte durchgeführt.
Inzwischen ist der Personalbestand im Forst jedoch reduziert worden, sodass eine darüber
hinausgehende Einbindung der städtischen Forstwirte in die Baumpflege auf den Friedhöfen zu
Lasten der Waldbewirtschaftung nicht vertretbar ist, zumal auch im Forstbereich Maßnahmen zur
Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen werden müssen und darüber hinaus Einnahmen aus der
Waldbewirtschaftung verloren gingen.
Die Haushaltsansätze für die Baumpflege auf den Friedhöfen wurden seit Beginn der
systematischen Aufarbeitung des Baumbestandes im Jahr 2005 regelmäßig überschritten und der
Mittelmehrbedarf aus dem Deckungskreis Friedhöfe und Krematorium finanziert. Damit wurden die
Mittel aus dem Deckungskreis komplett ausgeschöpft.
Für die Baumpflegearbeiten und Baumfällungen wurden in den letzten Jahren ausgegeben:
Haushaltsjahr Haushaltsansatz in Euro Beauftragte Summen in Euro
2004 99.000 81.041
2005 40.000 74.084
2006 40.000 130.813
2007 56.920 120.000
Mittlerweile werden die Baumkontrollen den gesetzlichen Anforderungen entsprechend von einem
ausgebildeten Baumkontrolleur im Grünflächen- und Umweltamt – Abteilung Friedhöfe - einmal
jährlich durchgeführt. Die aktuellen Ergebnisse liegen nun vor. Aus diesen Kontrollen ergibt sich ein
erheblicher Handlungsbedarf – insbesondere auf dem Waldfriedhof, aber auch auf anderen
Friedhöfen.
Der Gesundheitszustand der Bäume auf dem Waldfriedhof hat sich in den letzten Jahren erheblich
verschlechtert. Sämtliche Bäume sind bereits geschwächt und somit anfällig für Schädlinge und
Pilze. Im Umfeld des Waldfriedhofes befinden sich die Waldbestände bereits seit Jahren in
Auflösung (Westwaldproblematik). Die gleichen Probleme treten auf dem Waldfriedhof jetzt zeitlich
verzögert auf, was vermutlich darauf zurück zu führen ist, dass die Hinterbliebenen im Rahmen ihrer
Grabpflege direkt und indirekt den Bäumen Wasser zukommen lassen. Auf längere Sicht wird der
Prozess jedoch auch im Bereich des Waldfriedhofes zum großflächigen Verlust des Baumbestandes
führen. Von den Auswirkungen sind in erster Linie Buchen und Kiefern betroffen. Die Buchen
sterben allmählich, die Kiefern u.U. durch Käferbefall (Großer und Kleiner Waldgärtner, Blauer
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...
Kiefernprachtkäfer) spontan ab und müssen dann umgehend gefällt werden. Auch der Maikäfer
spielt hier eine Rolle. Die Engerlinge können selbst starke Kiefern zum Absterben bringen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung besteht auf dem Waldfriedhof zurzeit der größte und
akuteste Handlungsbedarf.
Einen Überblick über den Finanzmittelbedarf auf sämtlichen Friedhöfen gibt die nachfolgende
Tabelle:
Kostenermittlung Baumpflegearbeiten auf Darmstädter Friedhöfen
Friedhof Quartier Baumpflege Baumfällungen Summe
Gesamtkosten
einzelne
Friedhöfe
Waldfriedhof 1 99.000 2.700 101.700
Waldfriedhof 2 92.000 3.600 95.600
Waldfriedhof 3 131.200 6.200 137.400
Waldfriedhof 4 107.000 13.300 120.300 455.000
Alter Friedhof 1 10.000 5.000 15.000
Alter Friedhof 2 7.000 3.000 10.000
Alter Friedhof 3 15.000 8.000 23.000
Alter Friedhof 4 12.000 4.000 16.000 64.000
Friedh. Eberstadt 1 32.000 4.000 36.000
Friedh. Eberstadt 2 29.000 2.000 31.000 67.000
Friedh. Arheilgen 13.000 2.000 15.000
Friedh. Wixhausen 7.000 700 7.700
Friedh. Bessungen 7.000 1.000 8.000 30.700
Gesamtsumme 561.200 55.500 616.700 616.700
Jüdischer Friedhof 15.000 500 15.500 15.500
Um die festgestellten Mängel zu beseitigen sind insgesamt 616.700 Euro auf den sechs städtischen
Friedhöfen und 15.500 Euro für den jüdischen Friedhof erforderlich.
Im Haushalt des Grünflächen- und Umweltamtes Abteilung Friedhöfe sind bei der Kostenstelle 067-
101-0010 rund 80.000 Euro und bei der Kostenstelle 067-117-0010 Jüdischer Friedhof rund 8.500
Euro etatisiert. Diese Mittel sind bereits beauftragt. Somit werden bei der Kostenstelle 067-101-
0010 weitere Mittel in Höhe von 536.700 Euro und bei der Kostenstelle 067-117-0010 weitere Mittel
in Höhe von 7.000 Euro benötigt.
Bei den bereits durchgeführten visuellen Kontrollen hat sich gezeigt, dass bei rund 2.200 Bäumen
die Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit nicht zweifelsfrei möglich ist. Hier sind sog.
Resistograph-Untersuchungen (sog. Bohrwiderstandmessungen zur Feststellung der
Standsicherheit eines Baumes) erforderlich, die selbst Kosten verursachen und in deren Folge sich
weitere Fällungen und damit Kosten ergeben können, die zurzeit noch nicht abgeschätzt werden
können.
Eine umfangreiche Schließung der Friedhöfe bzw. eine Schließung von Friedhofsteilen kommt aus
Sicht des Fachamtes nicht in Betracht, weil die Mängel behafteten Bäume über die Friedhöfe verteilt
stehen und Bestattungen weiterhin durchgeführt werden müssen. Temporäre
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...
Friedhofsschließungen wurden in den letzten Jahren konsequent bei bzw. unmittelbar nach
Sturmereignissen durchgeführt, um Bürgerinnen und Bürger nicht zu gefährden.
Die Mittel zur Baumpflege und –fällung sind aus der Sicht des Fachamtes dringend erforderlich, um
der Verkehrssicherungspflicht genüge zu tun und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Friedhofsverwaltung im Fall eines Personenschadens vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.
Hierfür sind die im Haushalt der Friedhofsabteilung gesperrten Mittel in Höhe von 233.000 Euro als
Sofortmaßnahme freizugeben. Über die weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 303.700 Euro bei
der Kostenstelle 067-101-0010 Friedhöfe und bei der Kostenstelle 067-117-0010 Jüdischer Friedhof
in Höhe von 7.000 Euro ist im Rahmen der Etatberatungen 2009 und folgende zu entscheiden und
zu beschließen.
Aufgestellt:
Darmstadt, 21.08.2008
67-0 F/la Tel. 2900
Dezernat II Dezernat III
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger
Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0157
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00