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Benennung von Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 1./2. Juni 2022 in Essen
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0473/2022 vom 14.02.2022
Stand: Am 17.03.2022 im Rat geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/2 Vorlagen-Nummer 0473/2022 Freigabedatum 14.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 1./2. Juni 2022 in Essen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat benennt für die Dauer der Wahlperiode folgende 8 Abgeordnete mit Stimmrecht für die Mit- gliederversammlung des Städtetages NRW: 1._________________________ 2.________________________ 3._________________________ 4.________________________ 5._________________________ 6.________________________ 7._________________________ 8.________________________ Folgende Gäste ohne Stimmrecht werden zur Mitgliederversammlung entsendet: _______________________________________________________________ _______________________________________________________________ Rat 17.03.2022 2 Begründung Im Rhythmus von 2 Jahren lädt der Städtetag Nordrhein-Westfalen zu einer Mitgliederversammlung ein. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung wird unter dem Thema „Lebenswertes Zuhause. Die Städte in NRW“ erstmalig zweitägig vom 01. – 02. Juni in Essen stattfinden. Nach § 6 Absatz 2 der Satzung des Städtetages können die Mitgliedsstädte Abgeordnete mit Stimm- recht sowie Gäste ohne Stimmrecht zur Mitgliederversammlung entsenden. Der Stadt Köln stehen 8 Abgeordnete mit Stimmrecht zu. Der Städtetag weist darauf hin, dass mindestens die Hälfte der De- legierten aus gewählten Ratsfrauen und Ratsherren bestehen sollte. Bei der Wahl der 8 Abgeordne- ten findet das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. Außerdem sind die Mitglieder des Vorstandes des Städtetages NRW und die Mitglieder des Präsidi- ums sowie des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages stimmberechtigt. Für die Stadt Köln sind dies: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker sowie Herr Bürgermeister Andreas Wolter. Nach § 5 Absatz 3 der Satzung können die Stimmberechtigten ihre Stimme auf einen anderen Stimmberechtigten bzw. eine andere Stimmberechtigte der Mitgliederversammlung durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden der Tagung übertragen. Es steht den Mitgliedsstädten frei, weitere Teilnehmer/innen ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mit- gliederversammlung zu entsenden. Anlagen
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