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0473/2022

Benennung von Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 1./2. Juni 2022 in Essen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2390 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0473/2022 
Freigabedatum 
14.02.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung von Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW 
am 1./2. Juni 2022 in Essen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat benennt für die Dauer der Wahlperiode folgende 8 Abgeordnete mit Stimmrecht für die Mit-
gliederversammlung des Städtetages NRW: 
 
1._________________________   2.________________________ 
 
3._________________________   4.________________________ 
 
5._________________________   6.________________________ 
 
7._________________________   8.________________________ 
 
 
Folgende Gäste ohne Stimmrecht werden zur Mitgliederversammlung entsendet: 
 
_______________________________________________________________ 
 
 
_______________________________________________________________ 
 
 
 
Rat 17.03.2022

2 
Begründung 
 
Im Rhythmus von 2 Jahren lädt der Städtetag Nordrhein-Westfalen zu einer Mitgliederversammlung 
ein. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung wird unter dem Thema „Lebenswertes Zuhause. 
Die Städte in NRW“ erstmalig zweitägig vom 01. – 02. Juni in Essen stattfinden. 
 
Nach § 6 Absatz 2 der Satzung des Städtetages können die Mitgliedsstädte Abgeordnete mit Stimm-
recht sowie Gäste ohne Stimmrecht zur Mitgliederversammlung entsenden. Der Stadt Köln stehen 8 
Abgeordnete mit Stimmrecht zu. Der Städtetag weist darauf hin, dass mindestens die Hälfte der De-
legierten aus gewählten Ratsfrauen und Ratsherren bestehen sollte. Bei der Wahl der 8 Abgeordne-
ten findet das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. 
 
Außerdem sind die Mitglieder des Vorstandes des Städtetages NRW und die Mitglieder des Präsidi-
ums sowie des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages stimmberechtigt. Für die Stadt Köln 
sind dies: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker sowie Herr Bürgermeister Andreas Wolter. 
 
Nach § 5 Absatz 3 der Satzung können die Stimmberechtigten ihre Stimme auf einen anderen 
Stimmberechtigten bzw. eine andere Stimmberechtigte der Mitgliederversammlung durch schriftliche 
Erklärung an den Vorsitzenden der Tagung übertragen. 
 
Es steht den Mitgliedsstädten frei, weitere Teilnehmer/innen ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mit-
gliederversammlung zu entsenden.  
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0473/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.02.2022
Erstellt
09.02.2022 10:27