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0047/2020

Beantwortung einer Anfrage: Förderprogramme des Landes für Migrant/innen; hier: „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.01.2020

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer  14.01.2020 
 0047/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 14.01.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage: Förderprogramme des Landes für Migrant/innen; hier: 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ 
Mit einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates bittet das Mitglied des Integ-
rationsrates Herr Turan Özküçük die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen.  
Die Antworten der Verwaltung sind im Kursivdruck eingefügt. 
  
„Die Landesregierung (NRW) hat in der letzten Zeit mehrere Initiativprogramme zwecks sozia-
ler- und beruflicher Integration von Migrant/innen ins Leben gerufen und diese mit erheblichen 
Geldmitteln ausgestattet. Diese Programme können von den Kommunen des Landes beantragt 
und in Eigenregie bzw. durch freie Träger umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang bitte 
ich um die Beantwortung folgender Anfrage:  
 
Wird die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Köln umgesetzt? 
Für die am 09.04.2019 im Landeskabinett verabschiedete Initiative wurde am 18.12.2019 die Richtli-
nie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“ mit Runderlass des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AZ II B 5 AQ 
7027) veröffentlicht und in Kraft gesetzt.  
In den vergangenen Monaten wurde durch die Verwaltung – im Vorgriff auf den erforderlichen Rats-
beschluss zur Durchführung der Landesinitiative in Köln – in enger Abstimmung und Zusammenarbeit 
mit den relevanten Akteuren und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege in Köln - ein Gesamtpaket 
erarbeitet, in welchem die den einzelnen Förderbausteinen zugeordneten Angebote für die Zielgruppe 
zusammengestellt werden. Die Arbeiten hierzu befinden sich in der abschließenden Phase und wer-
den den politischen Gremien schnellstmöglich zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 
 
Wie hoch ist die Fördersumme für Köln?  
Gemäß Verteilungsschlüssel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz steht für die Stadt Köln ein Zu-
wendungsbetrag in Höhe von 2.326.662,76 Euro zur Umsetzung der nachfolgend genannten Förder-
bausteine 1 bis 4 der Landesinitiative zur Verfügung (Förderung in Höhe von 80%). Hinzu käme ein 
städtischer Eigenanteil in Höhe von 20 % (somit  581.666 Euro).  
 
Zur Finanzierung von Angeboten des Förderbausteins 5 (Innovationsfond) erhalten die Kommunen 
keine Mittel; die Anträge für diesen Baustein werden von den durchführenden Trägern, Arbeitgebern 
usw. eigenständig beim Land pro Stelle und Monat gestellt (Höhe der Funktionspauschalen: Stelle 
Leitung 7.590 Euro pro Stelle / Monat, Stelle Mitarbeit 6.600 Euro pro Stelle/ Monat. Stelle Assistenz 
5.010 Euro pro Stelle / Monat.) Ein Eigenanteil durch die Kommune ist nicht zu erbringen. 
Zu Förderbaustein 6 (Teilhabemanagement) wird auf die Ratsvorlage 3141/2019 verwiesen. Der Rat 
hat die Umsetzung am 07.11.2019 beschlossen. 
 
Welche Aktivitäten mit welchen Inhalten werden angeboten bzw. realisiert? 
Die Landesinitiative beinhaltet insgesamt 6 Förderbausteine, mittels derer geflüchteten Menschen 
zwischen 18 und 27 Jahren mit Duldungs- oder Aufenthaltsgestattung neue Bildungs-, Ausbildungs-

2 
 
und Qualifizierungschancen eröffnet werden sollen.  
Es handelt sich hierbei um: 
 
(1) Coaching  
Niederschwellige individuelle Betreuung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe vor, wäh-
rend und nach der Maßnahme und/oder ausbildungs- bzw. beschäftigungsbegleitend. 
(2)  Berufsbegleitende Qualifizierung 
Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene 
Sprachförderung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompe-
tenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern. 
(3)  Nachholen des Hauptschulabschlusses  
Teilnahme an Kursen für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 
9/10a) mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung der Kompetenz „Lernen 
lernen“.  
(4) Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse  
Innovative niederschwellige Kurse und Maßnahmen, die zur (Wieder)Herstellung der Schul- 
bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit beitragen. 
 
Weitere zwei Bausteine, die jedoch in der genannten Fördersumme nicht berücksichtigt wer-
den: (siehe auch Ausführungen zu Frage 2) 
 
(5) Innovationsfonds 
Gefördert werden innovative Maßnahmen und Projekte zur besseren Integration von geflüch-
teten Menschen in Ausbildung und Beruf.  
(6) Teilhabemanagement 
Gefördert werden zusätzliche Stellen in den Kommunen, die sich – so auch die Stadt Köln - 
bereits der Initiative „Gemeinsam klappt´s“ angeschlossen haben. Ziel ist es, die Ausbildungs-
fähigkeit (wieder)herzustellen bzw. die Ausbildungsmotivation unter Berücksichtigung der le-
bensweltlichen Bezüge zu erhalten. (Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung des Rates am 
07.11.2019, Vorlage 3141/2019.) 
 
An welchen Orten finden die Aktivitäten statt? 
Die Kurse würden in Räumlichkeiten der ausführenden Träger und Akteure stattfinden; Räumlichkei-
ten in Liegenschaften der Stadtverwaltung sind hierfür nicht vorgesehen.  
 
Wie viele Teilnehmer/innen aus welchen Migrantenkreisen nehmen die Angebote wahr?“ 
Die Initiative wurde für diejenigen geflüchteten Menschen ins Leben gerufen, die keinen oder nur 
nachrangigen Zugang zu SGB-Leistungen und Integrationskursen haben und daher nicht ausreichend 
von Unterstützungsangeboten der Arbeitsförderung profitieren können. Vorrangig gehören rund 840 
Geflüchtete im Alter zwischen 18 und 27 Jahren mit Duldungsstatus in Köln zur Zielgruppe der Lan-
desinitiative. Da die Wahrnehmung der Angebote jedoch auf rein freiwilliger Basis erfolgt, kann die 
Verwaltung keine Aussage zur abschließenden Teilnehmerzahl treffen. Sie strebt jedoch an, eine 
möglichst hohe Zahl Geflüchteter zu erreichen, um deren Integration bestmöglich zu unterstützen.  
 
 
Gez.

Beratungsverlauf (1)

03.03.2020 Integrationsrat
TOP 3.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0047/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.01.2020
Erstellt
09.01.2020 14:25