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1866/2019

Anfahrt Notfallpraxis Longerich, Heilig Geist Krankenhaus

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 03.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 02.07.2019, TOP 1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 03.06.2019 
 1866/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 02.07.2019 
 
Anfahrt Notfallpraxis Longerich, Heilig Geist Krankenhaus 
hier: mündliche Anfrage von Herrn Erkelenz (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden am 14.05.2019, TOP 2.1.2 
„Herr Erkelenz, CDU, berichtet über die Verlegung der Notfallpraxen im Kölner Norden, die Gegen-
stand der Beratungen im Ausschuss war, von der Verlegung der Notfallpraxis in Nippes voraussicht-
lich zum Heilig Geist Krankenhaus nach Longerich. Die Anwohner und das Krankenhaus selber wün-
schen sich bereits länger eine zweite Zufahrt zum Heilig Geist Krankenhaus. Er bittet daher die Ver-
waltung um Darstellung, wie eine solche Zufahrt realisiert werden könne.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich die folgenden Arbeitsschritte, um die gewünschte Zufahrt zu 
realisieren: 
 
• Durch den Betreiber des Krankenhauses ist in einem ersten Schritt zu überlegen, an welcher 
Stelle eine zweite Zufahrt aus seiner Sicht sinnvoll erscheint. 
 
• Ebenso ist von dem Betreiber darzustellen, welche Art von Fahrzeugen dort vorfahren 
(z. B. nur Krankentransporte oder auch Privatpersonen). 
 
• Darauf aufbauend ist der Vorschlag durch den Betreiber inhaltlich mit der Verwaltung abzu-
stimmen, um die mit der Zufahrt verbundenen verkehrsplanerischen und straßenplanerischen 
Belange und Fragestellungen abzuklären. Dabei wird dann ebenso ausgelotet, unter welchen 
Rahmenbedingungen die gewünschte zweite Zufahrt realisiert werden kann, und ob der Bau 
der Zufahrt ergänzende Anpassungs- bzw. Folgemaßnahmen im öffentlichen Straßenland aus-
löst. 
 
• Alle weiteren Arbeitsschritte sind abhängig von den Ergebnissen aus der Abstimmung zwischen 
dem Betreiber und der Verwaltung. 
 
Die Verwaltung weist ergänzend vorab darauf hin, dass die Kosten für die Planung und den Bau der 
Zufahrt mit den sich ergebenden notwendigen Anpassungs- und Folgemaßnahmen im öffentlichen 
Straßenland vermutlich in voller Höhe durch den Betreiber des Krankenhauses zu tragen sind. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1866/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
03.06.2019
Erstellt
27.05.2019 10:11