1866/2019
Anfahrt Notfallpraxis Longerich, Heilig Geist Krankenhaus
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 03.06.2019 1866/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 02.07.2019 Anfahrt Notfallpraxis Longerich, Heilig Geist Krankenhaus hier: mündliche Anfrage von Herrn Erkelenz (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 14.05.2019, TOP 2.1.2 „Herr Erkelenz, CDU, berichtet über die Verlegung der Notfallpraxen im Kölner Norden, die Gegen- stand der Beratungen im Ausschuss war, von der Verlegung der Notfallpraxis in Nippes voraussicht- lich zum Heilig Geist Krankenhaus nach Longerich. Die Anwohner und das Krankenhaus selber wün- schen sich bereits länger eine zweite Zufahrt zum Heilig Geist Krankenhaus. Er bittet daher die Ver- waltung um Darstellung, wie eine solche Zufahrt realisiert werden könne.“ Antwort der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich die folgenden Arbeitsschritte, um die gewünschte Zufahrt zu realisieren: • Durch den Betreiber des Krankenhauses ist in einem ersten Schritt zu überlegen, an welcher Stelle eine zweite Zufahrt aus seiner Sicht sinnvoll erscheint. • Ebenso ist von dem Betreiber darzustellen, welche Art von Fahrzeugen dort vorfahren (z. B. nur Krankentransporte oder auch Privatpersonen). • Darauf aufbauend ist der Vorschlag durch den Betreiber inhaltlich mit der Verwaltung abzu- stimmen, um die mit der Zufahrt verbundenen verkehrsplanerischen und straßenplanerischen Belange und Fragestellungen abzuklären. Dabei wird dann ebenso ausgelotet, unter welchen Rahmenbedingungen die gewünschte zweite Zufahrt realisiert werden kann, und ob der Bau der Zufahrt ergänzende Anpassungs- bzw. Folgemaßnahmen im öffentlichen Straßenland aus- löst. • Alle weiteren Arbeitsschritte sind abhängig von den Ergebnissen aus der Abstimmung zwischen dem Betreiber und der Verwaltung. Die Verwaltung weist ergänzend vorab darauf hin, dass die Kosten für die Planung und den Bau der Zufahrt mit den sich ergebenden notwendigen Anpassungs- und Folgemaßnahmen im öffentlichen Straßenland vermutlich in voller Höhe durch den Betreiber des Krankenhauses zu tragen sind. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1866/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 03.06.2019
- Erstellt
- 27.05.2019 10:11