0226/2026
Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 50676 Köln
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium besteht aufgrund der bereits am 09.02.2023 beschlossenen Zügigkeitserweiterung (Vorlage 4030/2022) auf vier Züge in der Sekundarstufe I und sechs Züge in der Sekundarstufe II ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf. Da dieser im Bestandsschulgebäude in der Severinstraße nicht gedeckt werden kann und die Verhandlungen zur dauerhaften baulichen Erweiterung noch andauern, ist die interimistische Nutzung des Standortes Georgstraße 9-13 mit insgesamt 16 Klassenräumen zwingend und dringend erforderlich. Gemäß § 81 II SchulG NRW bedarf die Bildung dieses Teilstandortes eines formellen Beschlusses des Schulträgers, auf dessen Basis die Bezirksregierung Köln die notwendige Genehmigung zum Schuljahresbeginn aussprechen kann. Um den Genehmigungsprozess und die rechtzeitige Inbetriebnahme der Räumlichkeiten zum 01.08.2026 nicht zu gefährden, muss die politische Entscheidung im ASW am 02.03.2026 erfolgen. Sollte in dieser Sitzung keine Entscheidung getroffen werden, kann der Antrag auf Genehmigung des Teilstandortes nicht fristgerecht bei der oberen Schulaufsicht gestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass zum Schuljahresbeginn 2026/27 keine ausreichenden Raumkapazitäten für die zusätzliche Zügigkeit zur Verfügung stünden, wodurch die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichtsbetriebs am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium unmittelbar gefährdet wären. Die verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfe konnten erst kürzlich abgeschlossen werden.
Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 12.03.2026 0226-2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Andrea Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 16.03.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.03.2026 öffentlich 3.12 Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Se- verinstr. 241, 50676 Köln- Altstadt-Süd, in der Georgstr. 9-13, 50676 Köln- Altstadt-Süd 0226/2026 Ergänzung der Beschlussvorlage „Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium“: Sicherung von Fahrradabstellplätzen und Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld des Friedrich-Wil- helm-Gymnasiums und der Kaiserin-Augusta-Schule, AN/0496/2026 Beschluss Änderungsantrag: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein Konzept für die Bereitstellung einer angemessenen Zahl an sicheren Fahrradabstellplätzen für das Friedrich-Wil- helm-Gymnasium (FWG) vorzulegen, das auch die Nutzung der mangelnden Abstellmöglichkeiten des angrenzenden Gymnasiums Kaisern-Augusta-Schule (KAS) berücksichtigt. 2. spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres sind die im Radverkehrskonzept Innenstadt vorgesehenen und jetzt dringend benötigten Fahrradstraßen im Si- onstal und in der Verlängerung der Follerstraße/Matthiasstraße in Betrieb zu nehmen. 3. die Georgstraße als Fahrradstraße zu gestalten und sicherzustellen, dass kein Parken auf dem Platz bzw. im Seitenraum mehr möglich ist. Hol- und Bringver- kehre sind durch die Einrichtung einer geeigneten Regelung (Schulstraße) aus- zuschließen. 4. einen angemessenen Teil der heutigen Parkfläche unterhalb der Severinsbrü- cke in eine Quartiersparkfläche umzuwandeln, um die im Rahmen der obigen Maßnahmen wegfallenden Parkmöglichkeiten zu kompensieren und damit den Anwohner*innen, wie den Mitarbeiterinnen der zukünftigen Feuerwache 1 im Interim und des zukünftigen Suchthilfezentrums Perlengraben Stellplätze zu si- chern. 5. ein Konzept zu erstellen, das aus einer geeigneten Einbahnstraßenregelung und der deutlichen Erhöhung der Parkgebühren für die Restparkflächen be- steht, um die Überfrequentierung der Parkfläche unter der Severinsbrücke zu reduzieren und die Lärmbelästigung für die Anwohner*innen zu minimieren. Punkteweise Abstimmung Änderungsantrag Abstimmungsergebnis Nr. 1: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung AfD und FDP Abstimmungsergebnis Nr. 2: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung AfD und FDP Abstimmungsergebnis Nr. 3: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke, SPD und Volt gegen CDU, AfD und FDP zugestimmt Abstimmungsergebnis Nr. 4: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung AfD Abstimmungsergebnis Nr. 5: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke und Volt gegen CDU, SPD, AfD und FDP zugestimmt Beschluss ergänzte Beschlussvorlage: Der Rat der Stadt Köln beschließt bis auf Weiteres ab dem Schuljahr 2026/2027 die Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 50676 Köln Altstadt-Süd, in der Georgstr. 9 -13, 50676 Köln Altstadt-Süd. Die Verwal- tung wird beauftragt, eine entsprechende Genehmigung für den neuen Teilstandort nach § 81 III Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) bei der Bezirksregie- rung Köln einzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, 1. bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein Konzept für die Bereitstellung einer angemessenen Zahl an sicheren Fahrradabstellplätzen für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium (FWG) vorzulegen, das auch die Nutzung der mangelnden Abstellmöglichkeiten des angrenzenden Gymnasiums Kaisern-Augusta-Schule (KAS) berücksichtigt. 2. spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres sind die im Radverkehrs- konzept Innenstadt vorgesehenen und jetzt dringend benötigten Fahr- radstraßen im Sionstal und in der Verlängerung der Follerstraße/Matthias- straße in Betrieb zu nehmen. 3. die Georgstraße als Fahrradstraße zu gestalten und sicherzustellen, dass kein Parken auf dem Platz bzw. im Seitenraum mehr möglich ist. Hol- und Bringverkehre sind durch die Einrichtung einer geeigneten Regelung (Schulstraße) auszuschließen. 4. einen angemessenen Teil der heutigen Parkfläche unterhalb der Severins- brücke in eine Quartiersparkfläche umzuwandeln, um die im Rahmen der obigen Maßnahmen wegfallenden Parkmöglichkeiten zu kompensie- ren und damit den Anwohner*innen, wie den Mitarbeiterinnen der zukünf- tigen Feuerwache 1 im Interim und des zukünftigen Suchthilfezentrums Perlengraben Stellplätze zu sichern. 5. ein Konzept zu erstellen, das aus einer geeigneten Einbahnstraßenrege- lung und der deutlichen Erhöhung der Parkgebühren für die Restparkflä- chen besteht, um die Überfrequentierung der Parkfläche unter der Se- verinsbrücke zu reduzieren und die Lärmbelästigung für die Anwohner*in- nen zu minimieren. Abstimmung so ergänzte Beschlussvorlage: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium benötigt aufgrund von Raumnot, welche ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 nicht mehr im Bestand gedeckt werden kann, einen Teilstandort in näherer Umgebung zum Bestandsschulgebäude. Die Verwaltung befindet sich weiterhin in Verhandlungen zur baulichen Erweiterung des Gymnasiums in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Schulstandort. Übergangsweise stellt die Partnerschule, Kaiserin-Augusta-Schule, in der nahegelegenen Georgstraße Räumlichkeiten zur Verfügung. Durch eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird kein neuer und besser geeigneter Standort zum Sommer 2026 gefunden werden können. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/32 Vorlagen-Nummer 0226/2026 Freigabedatum 27.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 50676 Köln- Altstadt-Süd, in der Georgstr. 9-13, 50676 Köln- Altstadt-Süd Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt bis auf Weiteres ab dem Schuljahr 2026/2027 die Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 50676 Köln Alt- stadt-Süd, in der Georgstr. 9-13, 50676 Köln Altstadt-Süd. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Genehmigung für den neuen Teilstandort nach § 81 III Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen (SchulG NRW) bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 81 II SchulG NRW ist ein Beschluss des Schulträgers unter anderem bei der Bil- dung eines Teilstandortes von Schulen erforderlich. Aufgrund der am 09.02.2023 (Vorlage 4030/2022) beschlossenen Zügigkeitserweiterung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, Severinstr. 241, 50676 Köln- Altstadt-Süd auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II ab dem 01.08.2025, besteht ab dem kom- menden Schuljahr 2026/2027 ein zusätzlicher Raumbedarf, welcher nicht im Bestandsschul- gebäude erfüllt werden kann. Die Verwaltung befindet sich weiterhin in Verhandlungen zur baulichen Erweiterung des Gymnasiums in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Schulstand- ort. In der Georgstr. 9-13 stehen für die interimistische Überbrückung insgesamt 16 Klassenräume zur Verfügung. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0226/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.04.2026
- Erstellt
- 22.01.2026 06:28