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0226/2026

Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 50676 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 10.8

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 12.03.2026 0226-2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1621 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium besteht aufgrund der bereits am 09.02.2023 
beschlossenen Zügigkeitserweiterung (Vorlage 4030/2022) auf vier Züge in der 
Sekundarstufe I und sechs Züge in der Sekundarstufe II ab dem kommenden 
Schuljahr 2026/27 ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf. Da dieser im 
Bestandsschulgebäude in der Severinstraße nicht gedeckt werden kann und die 
Verhandlungen zur dauerhaften baulichen Erweiterung noch andauern, ist die 
interimistische Nutzung des Standortes Georgstraße 9-13 mit insgesamt 16 
Klassenräumen zwingend und dringend erforderlich. Gemäß § 81 II SchulG NRW 
bedarf die Bildung dieses Teilstandortes eines formellen Beschlusses des 
Schulträgers, auf dessen Basis die Bezirksregierung Köln die notwendige 
Genehmigung zum Schuljahresbeginn aussprechen kann. 
Um den Genehmigungsprozess und die rechtzeitige Inbetriebnahme der 
Räumlichkeiten zum 01.08.2026 nicht zu gefährden, muss die politische 
Entscheidung im ASW am 02.03.2026 erfolgen. Sollte in dieser Sitzung keine 
Entscheidung getroffen werden, kann der Antrag auf Genehmigung des 
Teilstandortes nicht fristgerecht bei der oberen Schulaufsicht gestellt werden. Dies 
hätte zur Folge, dass zum Schuljahresbeginn 2026/27 keine ausreichenden 
Raumkapazitäten für die zusätzliche Zügigkeit zur Verfügung stünden, wodurch die 
Aufnahme der Schülerinnen und Schüler sowie die ordnungsgemäße Durchführung 
des Unterrichtsbetriebs am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium unmittelbar gefährdet 
wären. Die verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfe konnten erst kürzlich 
abgeschlossen werden.

Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 12.03.2026 0226-2026

4906 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Andrea Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 12.03.2026  
öffentlich 
3.12 Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Se-
verinstr. 241, 50676 Köln- Altstadt-Süd, in der Georgstr. 9-13, 50676 
Köln- Altstadt-Süd 
0226/2026 
 Ergänzung der Beschlussvorlage „Bildung eines Teilstandortes für das 
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium“: Sicherung von Fahrradabstellplätzen 
und Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld des Friedrich-Wil-
helm-Gymnasiums und der Kaiserin-Augusta-Schule,  
AN/0496/2026 
Beschluss Änderungsantrag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein Konzept für die Bereitstellung einer 
angemessenen Zahl an sicheren Fahrradabstellplätzen für das Friedrich-Wil-
helm-Gymnasium (FWG) vorzulegen, das auch die Nutzung der mangelnden 
Abstellmöglichkeiten des angrenzenden Gymnasiums Kaisern-Augusta-Schule 
(KAS) berücksichtigt. 
2. spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres sind die im Radverkehrskonzept 
Innenstadt vorgesehenen und jetzt dringend benötigten Fahrradstraßen im Si-
onstal und in der Verlängerung der Follerstraße/Matthiasstraße in Betrieb zu 
nehmen. 
3. die Georgstraße als Fahrradstraße zu gestalten und sicherzustellen, dass kein 
Parken auf dem Platz bzw. im Seitenraum mehr möglich ist. Hol- und Bringver-
kehre sind durch die Einrichtung einer geeigneten Regelung (Schulstraße) aus-
zuschließen. 
4. einen angemessenen Teil der heutigen Parkfläche unterhalb der Severinsbrü-
cke in eine Quartiersparkfläche umzuwandeln, um die im Rahmen der obigen 
Maßnahmen wegfallenden Parkmöglichkeiten zu kompensieren und damit den 
Anwohner*innen, wie den Mitarbeiterinnen der zukünftigen Feuerwache 1 im 
Interim und des zukünftigen Suchthilfezentrums Perlengraben Stellplätze zu si-
chern. 
5. ein Konzept zu erstellen, das aus einer geeigneten Einbahnstraßenregelung

und der deutlichen Erhöhung der Parkgebühren für die Restparkflächen be-
steht, um die Überfrequentierung der Parkfläche unter der Severinsbrücke zu 
reduzieren und die Lärmbelästigung für die Anwohner*innen zu minimieren. 
Punkteweise Abstimmung Änderungsantrag 
 
Abstimmungsergebnis Nr. 1: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung AfD und FDP 
 
Abstimmungsergebnis Nr. 2: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung AfD und FDP 
 
Abstimmungsergebnis Nr. 3: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, 
Die Linke, SPD und Volt gegen CDU, AfD und FDP zugestimmt 
 
Abstimmungsergebnis Nr. 4: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung AfD 
 
Abstimmungsergebnis Nr. 5: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, 
Die Linke und Volt gegen CDU, SPD, AfD und FDP zugestimmt 
 
 
Beschluss ergänzte Beschlussvorlage: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt bis auf Weiteres ab dem Schuljahr 2026/2027 die 
Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 
50676 Köln Altstadt-Süd, in der Georgstr. 9 -13, 50676 Köln Altstadt-Süd. Die Verwal-
tung wird beauftragt, eine entsprechende Genehmigung für den neuen Teilstandort 
nach § 81 III Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) bei der Bezirksregie-
rung Köln einzuholen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein Konzept für die Bereitstellung 
einer angemessenen Zahl an sicheren Fahrradabstellplätzen für das 
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium (FWG) vorzulegen, das auch die Nutzung 
der mangelnden Abstellmöglichkeiten des angrenzenden Gymnasiums 
Kaisern-Augusta-Schule (KAS) berücksichtigt. 
2. spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres sind die im Radverkehrs-
konzept Innenstadt vorgesehenen und jetzt dringend benötigten Fahr-
radstraßen im Sionstal und in der Verlängerung der Follerstraße/Matthias-
straße in Betrieb zu nehmen. 
3. die Georgstraße als Fahrradstraße zu gestalten und sicherzustellen, dass 
kein Parken auf dem Platz bzw. im Seitenraum mehr möglich ist. Hol- und 
Bringverkehre sind durch die Einrichtung einer geeigneten Regelung 
(Schulstraße) auszuschließen. 
4. einen angemessenen Teil der heutigen Parkfläche unterhalb der Severins-
brücke in eine Quartiersparkfläche umzuwandeln, um die im Rahmen der 
obigen Maßnahmen wegfallenden Parkmöglichkeiten zu kompensie-
ren und damit den Anwohner*innen, wie den Mitarbeiterinnen der zukünf-
tigen Feuerwache 1 im Interim und des zukünftigen Suchthilfezentrums 
Perlengraben Stellplätze zu sichern. 
5. ein Konzept zu erstellen, das aus einer geeigneten Einbahnstraßenrege-
lung und der deutlichen Erhöhung der Parkgebühren für die Restparkflä-
chen besteht, um die Überfrequentierung der Parkfläche unter der Se-
verinsbrücke zu reduzieren und die Lärmbelästigung für die Anwohner*in-
nen zu minimieren. 
Abstimmung so ergänzte Beschlussvorlage:  
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1439 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium benötigt aufgrund von Raumnot, welche ab dem kommenden 
Schuljahr 2026/2027 nicht mehr im Bestand gedeckt werden kann, einen Teilstandort in näherer 
Umgebung zum Bestandsschulgebäude. Die Verwaltung befindet sich weiterhin in Verhandlungen zur 
baulichen Erweiterung des Gymnasiums in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Schulstandort. 
Übergangsweise stellt die Partnerschule, Kaiserin-Augusta-Schule, in der nahegelegenen Georgstraße 
Räumlichkeiten zur Verfügung. Durch eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird kein neuer und besser 
geeigneter Standort zum Sommer 2026 gefunden werden können. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

1997 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0226/2026 
Freigabedatum 
 27.02.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 
50676 Köln- Altstadt-Süd, in der Georgstr. 9-13, 50676 Köln- Altstadt-Süd  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt bis auf Weiteres ab dem Schuljahr 2026/2027 die Bildung 
eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 50676 Köln Alt-
stadt-Süd, in der Georgstr. 9-13, 50676 Köln Altstadt-Süd. Die Verwaltung wird beauftragt, 
eine entsprechende Genehmigung für den neuen Teilstandort nach § 81 III Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen (SchulG NRW) bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 81 II SchulG NRW ist ein Beschluss des Schulträgers unter anderem bei der Bil-
dung eines Teilstandortes von Schulen erforderlich. 
Aufgrund der am 09.02.2023 (Vorlage 4030/2022) beschlossenen Zügigkeitserweiterung des 
Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, Severinstr. 241, 50676 Köln- Altstadt-Süd auf 4 Züge in der 
Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II ab dem 01.08.2025, besteht ab dem kom-
menden Schuljahr 2026/2027 ein zusätzlicher Raumbedarf, welcher nicht im Bestandsschul-
gebäude erfüllt werden kann. Die Verwaltung befindet sich weiterhin in Verhandlungen zur 
baulichen Erweiterung des Gymnasiums in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Schulstand-
ort.  
In der Georgstr. 9-13 stehen für die interimistische Überbrückung insgesamt 16 Klassenräume 
zur Verfügung. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (3)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
27.04.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 10.8 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0226/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.04.2026
Erstellt
22.01.2026 06:28