Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen – Stadtbezirk Lindenthal: 31. Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) AN/0691/2019 vom 13.05.2019
Stand: Am 13.05.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales Herrn Bernd Petelkau Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.05.2019 AN/0691/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen – Stadtbezirk Lindenthal: 31. Stadtteilfest „Lindenthaler Flair„ Sehr geehrter Herr Petelkau, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, den nachfolgenden Drin g- lichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Auss chusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.05.2019 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend vom Frist -Beschluss in der Ordnungsbehördli- chen Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkauf sstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten [3431/2018] den Antrag des Rings Lindenthaler Geschäft s- leute e.V. auf Ladenöffnung anlässlich des 31. Stadtteilfestes „Lindenthaler Flair“ am 25.08.2019 hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen – die Prüfung soll eine Stel- lungnahme von ver.di beinhalten. Nach der Prüfung soll dem Rat sowie den zuständigen Gremien ein Entwurf für eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Begründung: Im Beschluss zur 2. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten [4160/2018] wurden sämtliche, für den Stadtbezirk 3 beantragten Veranstaltungen von d er Verwaltung als nicht genehmigungsfähig eingestuft und abgelehnt. Der Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. beantragt nun die Genehmigung zur Ladenöf f- nung am 25.08.2019 anlässlich des Lindenthaler Stadtteilfestes. Zu dieser Veranstaltung war bislang kein Antrag erfolgt. - 2 - Das Stadtteilfest hat eine hohe Tradition und wird als ein zentrales Jahresevent im Stadtbe- zirk wahrgenommen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit Zur Vorlage der Ordnungsrechtlichen Verordnung in der letzten Sitzung (09.07.2019) vor dem Veranstaltungstermin ist der Auftrag an die Verwaltung im heutigen Ausschuss zu stel- len, um alle Prüfungen durchführen zu können. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschä ftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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13.05.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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