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AN/0691/2019

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen – Stadtbezirk Lindenthal: 31. Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 13.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.05.2019, TOP 8.2

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

2693 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ 
Vergabe/ Internationales 
 
Herrn  
Bernd Petelkau 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.05.2019 
 
AN/0691/2019 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 13.05.2019 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen – 
Stadtbezirk Lindenthal: 31. Stadtteilfest „Lindenthaler Flair„ 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
 
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, den nachfolgenden Drin g-
lichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Auss chusses Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.05.2019 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend vom Frist -Beschluss in der Ordnungsbehördli-
chen Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkauf sstellen im Jahr 2019 an den 
aufgeführten Tagen und Zeiten [3431/2018] den Antrag des Rings Lindenthaler Geschäft s-
leute e.V. auf Ladenöffnung anlässlich des 31. Stadtteilfestes „Lindenthaler Flair“ am 
25.08.2019 hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen – die Prüfung soll eine Stel-
lungnahme von ver.di beinhalten. Nach der Prüfung soll dem Rat sowie den zuständigen 
Gremien ein Entwurf für eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.  
 
Begründung: 
 
Im Beschluss zur 2. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten [4160/2018] wurden 
sämtliche, für den Stadtbezirk 3 beantragten Veranstaltungen von d er Verwaltung als nicht 
genehmigungsfähig eingestuft und abgelehnt. 
 
Der Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. beantragt nun die Genehmigung zur Ladenöf f-
nung am 25.08.2019 anlässlich des Lindenthaler Stadtteilfestes. Zu dieser Veranstaltung war 
bislang kein Antrag erfolgt.

- 2 - 
 
 
Das Stadtteilfest hat eine hohe Tradition und wird als ein zentrales Jahresevent im Stadtbe-
zirk wahrgenommen. 
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Zur Vorlage der Ordnungsrechtlichen Verordnung in der letzten Sitzung (09.07.2019) vor 
dem Veranstaltungstermin ist der Auftrag an die Verwaltung im heutigen Ausschuss zu stel-
len, um alle Prüfungen durchführen zu können. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschä ftsführer    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0691/2019
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
13.05.2019
Erstellt
13.05.2019 14:17