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Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich Mobilität im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 0277/2022 vom 22.02.2022

Stand: Am 29.03.2022 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 0277/2022 Freigabedatum 17.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich Mobilität im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen für die Erstel- lung des Mobilitätskonzeptes zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024 an und beauf- tragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Die voraussichtlichen Kosten für das Mobilitätskonzept betragen 275.000,- € Brutto. Im Haushaltsplan 2022 sind im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät- ten, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwandsermächtigungen für die Austra- gung der Euro 2024 in Höhe von 275.000,- € veranschlagt. Alternative: keine Sportausschuss 10.03.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 Verkehrsausschuss 29.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 275.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Die Stadt Köln hat sich bereits im Jahr 2017 zur Austragung der Fußball Europameisterschaft 2024 beworben. Am 27. September 2018 ist die Entscheidung zur Austragung der UEFA EURO 2024 in Deutschland gefallen. Die Stadt Köln ist eine von zehn gastgebenden Städten der UEFA EURO 2024. Bereits im nationalen Bewerbungsverfahren wurden umfangreiche Garantien und Erklärungen vonsei- ten der Stadt Köln abgegeben. Darauf basierend wurden „Leitfäden“ und „Tournament Requirements“ durch die UEFA erstellt und verbindlich durch die Städte angenommen. Die seinerzeit eingegangen vertraglichen Verpflichtungen sehen unter anderem vor, für die Ausrichtung der UEFA EURO 2024 ein sog. Host-City Konzept zu erstellen. Dieses wird am Ende beschreiben, wie die Stadt Köln die UEFA EURO 2024 organisiert und durch-führt. Konkretes Vorhaben Zur Vorbereitung und zur Durchführung des Events sind verschiedene Aktivitäten im Themenbereich Mobilität erforderlich, die von der Stadtverwaltung nicht in Eigenleistung erbracht werden können. Dies macht die Vergabe von Leistungen erforderlich. 3 Dazu gehört auch die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes und einer daraus resultierenden Maß- nahmenplanung für z. Bsp. Verkehrslenkung – und Planung, Beschilderung/Wegweisungen etc. Da- bei werden alle Verkehrsträger einbezogen und die erforderlichen Verkehrsmanagementaufgaben und Zuständigkeiten definiert. Ziel des Mobilitätskonzeptes ist auch die Förderung des Umweltver- bunds im Veranstaltungsverkehr rund um die EM sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit ver- kehrlicher und logistischer Belange. Zur Erstellung des von der UEFA und dem DFB geforderten Mobilitätskonzepts sind gutachterliche Leistungen, Verkehrserhebungen sowie die Durchführung von Workshops inklusive der Moderation dieser erforderlich. Bereits Mitte 2022 muss der 1. Entwurf des Mobilitätskonzepts eingereicht wer- den, sowie der zweite Entwurf 2023 und die Endfassung unmittelbar vor der Europameisterschaft. Darüber hinaus müssen zum Zeitpunkt der Europameisterschaft die markanten Ziele (Stadion und verschiedene Eventflächen wie der Heumarkt, Alter Markt, etc.) ausgewiesen werden, so dass hierfür eine temporäre Beschilderung erforderlich ist. Zur Bewältigung des hohen Besucheraufkommens werden verkehrslenkende Maßnahmen erforder- lich sein, so z. B. Absperrungen, Halteverbotsbeschilderung, Änderung der Steuerungen an Lichtsig- nalanlagen und Weiteres. Darüber hinaus werden voraussichtlich weitere temporäre Mobilitätsdienst- leistungen erforderlich sein. Diese werden im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzepts konkre- tisiert und beschrieben. Die Umsetzung erfolgt unmittelbar vor und während des sportlichen Events. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt 52 in Abstimmung mit den Ämtern 64/66 zunächst die freiberufli- che Leistung (AP1) zur Erstellung des Mobilitätskonzepts extern zu vergeben. Auf Grundlage der Planungen aus dem Mobilitätskonzept werden zu einem späteren Zeitpunkt die daraus resultierenden erforderlichen begleitenden Maßnahmen (temporäre Beschilderungen / Wegweisungen / Verkehrs- lenkende Maßnahmen / etc.) Lieferungen und Leistungen extern vergeben. Das geschätzte Gesamt- volumen wird aktuell mit ca. 1.000.000 Euro brutto beziffert. Die Kosten für die oben beschriebenen Leistungen werden aktuell wie folgt abgeschätzt und verteilen sich auf die Jahre 2022 – 2024. Die genaue Verteilung der Kosten für die AP2 - AP4 sind erst nach / bzw. im Rahmen der Entwicklung des Mobilitätskonzeptes durch die Gutachtenden konkretisierbar und werden zu einem späteren Zeitpunkt, ggf. nach erneuter Beschlussfassung, ausgeschrieben werden müssen. Leistungen Kosten AP1 Gutachten - Mobilitätskonzept / Verkehrserhebungen / Workshops 275.000 € AP2 Temporäre Beschilderung 250.000 € AP3 Verkehrslenkende Maßnahmen 175.000 € AP4 temporäre Mobilitätsdienstleistungen 300.000 € Gesamt 1.000.000 € Finanzierung Für das Gutachten / Mobilitätskonzept stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwandsermächtigungen für die Austragung der Euro 2024 in Höhe von 275.000,- € zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Es ist erklärtes Ziel der EURO 2024 GmbH und der Verwaltung, insbesondere im Bereich der Mobili- tät im Rahmen der Durchführung der UEFA EURO 2024 nachhaltiger und umweltschonender zu wer- den. Das erforderliche Mobilitätskonzept wird schon alleine deshalb den Fokus auf den ÖPNV und alternative Fortbewegungsmittel legen. Der PKW und Busverkehr soll möglichst zielgenau geführt 4 werden, um möglichst unnötige Emissionen zu vermeiden.
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    14 07.02.2022.02.2022 141/3 Frau Heintz 23507 52 UEFA EURO 2024, Konzeptionierung und Umsetzung von vorbereitenden Maßnahmen zur Verkehrslenkung Geschätzter Gesamt-Auftragswert 829.460 Euro netto / 987.057 Euro Brutto BedarfsprüfungsNr. 141-39-04-22 Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Köln ist eine von zehn gastgebenden Städten zur Austragung der UEFA EURO 2024. Mit dem Deutschen Fußball Bund (DFB) wurde in 2018 der Host City Vertrag ge- schlossen, der die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem DFB und der UEFA regelt. Für die Ausrichtung von Spielen der Endrunde sind am Austragungsort unter anderem die Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes und die Umsetzung von Maßnahmen zur Ver- kehrslenkung erforderlich. Hierzu wurde unter Beteiligung der Ämter 66, Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, und 64, Amt für Verkehrsmanagement, eine Kostenkalkulation zum voraussichtlichen Gesamtumfang erstellt. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung schließe mich dem Ergebnis der Be- darfsprüfung unter der oben genannten Nummer an. Unter Beachtung der Wertgrenze ist nach der Zuständigkeitsordnung ein Bedarfsstellungs- beschluss des zuständigen Ausschusses einzuholen. Mit freundlichen Grüßen Jülich Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 08

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Sportausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 14.03.2022

    Finanzausschuss

    TOP 10.16, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 29.03.2022 zuletzt

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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