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4352/2016

Neufassung der "Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln".

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.2.16

Richtlinie - Ring politischer Jugend vom 14.03.2017

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Richtlinie - Ring politischer Jugend vom 14.03.2017

4366 Zeichen

Stadt Köln  
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
 
Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer 
Jugend Köln 
 
Der Ring politischer Jugend Köln vertritt die Belange der parteipolitischen  
Jugendgruppen. Seine Angebote sind Ausdruck einer politisch-demokratischen Bil- 
dung, in deren Prozess die politische Willensbildung, die Mitgestaltung und die  
Mitverantwortung eine fundamentale Rolle spielen. 
 
Zur Förderung der Aktivitäten werden dem Ring politischer Jugend Köln (bzw. auf 
Einzelantrag dessen Mitgliedern) Mittel zur Verfügung gestellt, über die der Jugend- 
hilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie jährlich beschließt. 
Grundlage für den Zuschuss sind die nachstehenden Richtlinien.  
 
1. Antragsberechtigung und Förderungsvoraussetzung 
Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln. Ihre 
Aktivitäten richten sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Köln bis zum Alter von 
35 Jahren (diese gegenüber dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bestehende Aus- 
nahme ist in Verbindung mit den Parteistatuten und den Förderbedingungen des 
Landesjugendplans NRW zu sehen. 
 
Die Zuwendung wird für Veranstaltungen, die für die Kölner Jugend öffentlich zu- 
gänglich sind, gewährt.   
Nicht förderfähig sind Aktivitäten, die Wahlkampfzwecken dienen oder parteiinterne 
Veranstaltungen. 
Eine Förderung nach dieser Richtlinie schließt eine Förderung für die gleichen  Aktivi- 
täten aus anderen kommunalen Mitteln aus (ausgenommen der besonderen Förde- 
rung von Städtepartnerschaftsprogrammen). Zuschüsse Dritter sind vorrangig vor 
kommunalen Zuschüssen in Anspruch zu nehmen. 
 
2. Antragsverfahren 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie weist die nach einem von den Verbänden 
des „Ring politischer Jugend“ ermittelten Verteilungsschlüssel (nach entsprechender 
Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss) zu. 
Der Antrag ist spätestens bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen. 
 
3. Verwendungsnachweise 
Die Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum 31.03. des folgenden Jahres 
vorzulegen. Die anerkennungsfähigen Kosten sind nachzuweisen. Der Nachweis ist 
mit folgenden Unterlagen zu führen: 
1. Teilnahmelisten unter Verwendung eines Vordrucks  
2. Ein standardisierter Programmbericht über alle V eranstaltungen 
3. Eine listenmäßige Aufstellung der Kosten 
 
Es gelten zudem die grundsätzlichen Regelungen der „Allgemeinen Bewilligungsbe- 
dingungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln für die Gewäh- 
rung von Zuwendungen/Zuschüssen“ in der jeweils gültigen Fassung.

Nach Vorlage der standardisierten Programmberichte lädt die Jugendverwaltung den 
Ring politischer Jugend zum Fachgespräch ein. Hier werden die aktuellen Entwick- 
lungen in der politischen Bildungsarbeit der Jugendorganisationen mit dem Zu- 
schussgeber erörtert.  
 
4. Einzelbestimmungen zur Förderung der Jugendarbeit 
 
Position 1 -Maßnahmen der Jugendbildung- 
Gefördert werden Maßnahmen oder Veranstaltungen, die einen Beitrag zur politi- 
schen Bildung und zur Vermittlung von Erfahrungen politischer Willensbildung leis- 
ten. Die politisch, sozial, ökologisch oder kulturell ausgerichteten Angebote sind als 
Aufforderung zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen zu 
verstehen. Unabhängig von der Wahl der Methodik sind die Programme so anzule- 
gen, dass sie keine einseitigen Standpunkte vermitteln, den Meinungsaustausch för- 
dern und Aktionspotentiale wecken. 
 
Bezuschusst werden:  
 
Tagesveranstaltungen (mit einer Dauer von mind. 1,5 bis 6 Stunden)  
= tatsächliche Kosten/ohne Pauschalierung 
 
mehrtägige Veranstaltungen (mit Übernachtung)  
= mit 40,00 € pauschal (die Höhe des Zuschusses berechnet sich je Tag und Teil- 
nehmer aus Köln). 
 
Anerkennungsfähige Kosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ver- 
anstaltung stehen, nämlich: 
Unterkunft- und Verpflegungskosten, Reise- und lokale Fahrkosten, Raummiete, Re- 
ferentenhonorare, Materialkosten, Leihgebühren, Eintrittsgelder. 
 
Position 2 -Verwaltungs- und Materialkosten-  
Anerkennungsfähig sind Kosten, die durch den Verwaltungsbetrieb entstehen, wie  
Personalkosten, Porto, Telefon, Internetnutzung, Büromieten, Mitgliedsbeiträge, Ver- 
sicherungen.  
 
Abschreibungen, Zinszahlungen sowie Ausgleichzahlungen an die „Mutterpartei“ sind 
nicht förderfähig.

Beschlussvorlage Ausschuss

1801 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 4352/2016 
Freigabedatum  28.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neufassung der "Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend 
Köln". 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die „Richtlinie zur 
Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln“ in der vorliegenden Form. 
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Mitgliedsverbände im „Ring politischer Jugend“ sind mit dem Wunsch an die Verwaltung herange-
treten, dass die bisher gültige Förderrichtlinie (am 11.09.2007 vom JHA beschlossen) einer Anpas-
sung bedarf. Aus Sicht der Verbände bietet die Richtlinie nicht mehr die notwendige Flexibilität um 
weiterhin eine hohe Qualität in der politischen Bildungsarbeit zu gewährleisten und hier vor allem die 
entstandene Mehrarbeit im administrativen Bereich auffangen zu können.  
 
Daher wurde die „Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln“ 
unter Mitwirkung der Verbände in einem konstruktiven Abstimmungsprozess aktualisiert und Einver-
nehmen in der nun vorliegenden Fassung erzielt. 
 
Neu mit aufgenommen wurde die Möglichkeit einer Förderung von Städtepartnerschaftsprogrammen 
(hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 10.05.2016 einen entsprechenden Dialog mit dem „Ring poli-
tischer Jugend“ beschlossen). 
 
Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten. 
 
 
 
Anlage: Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4352/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27