4352/2016
Neufassung der "Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln".
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Richtlinie - Ring politischer Jugend vom 14.03.2017
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Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln Der Ring politischer Jugend Köln vertritt die Belange der parteipolitischen Jugendgruppen. Seine Angebote sind Ausdruck einer politisch-demokratischen Bil- dung, in deren Prozess die politische Willensbildung, die Mitgestaltung und die Mitverantwortung eine fundamentale Rolle spielen. Zur Förderung der Aktivitäten werden dem Ring politischer Jugend Köln (bzw. auf Einzelantrag dessen Mitgliedern) Mittel zur Verfügung gestellt, über die der Jugend- hilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie jährlich beschließt. Grundlage für den Zuschuss sind die nachstehenden Richtlinien. 1. Antragsberechtigung und Förderungsvoraussetzung Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln. Ihre Aktivitäten richten sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Köln bis zum Alter von 35 Jahren (diese gegenüber dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bestehende Aus- nahme ist in Verbindung mit den Parteistatuten und den Förderbedingungen des Landesjugendplans NRW zu sehen. Die Zuwendung wird für Veranstaltungen, die für die Kölner Jugend öffentlich zu- gänglich sind, gewährt. Nicht förderfähig sind Aktivitäten, die Wahlkampfzwecken dienen oder parteiinterne Veranstaltungen. Eine Förderung nach dieser Richtlinie schließt eine Förderung für die gleichen Aktivi- täten aus anderen kommunalen Mitteln aus (ausgenommen der besonderen Förde- rung von Städtepartnerschaftsprogrammen). Zuschüsse Dritter sind vorrangig vor kommunalen Zuschüssen in Anspruch zu nehmen. 2. Antragsverfahren Das Amt für Kinder, Jugend und Familie weist die nach einem von den Verbänden des „Ring politischer Jugend“ ermittelten Verteilungsschlüssel (nach entsprechender Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss) zu. Der Antrag ist spätestens bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen. 3. Verwendungsnachweise Die Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum 31.03. des folgenden Jahres vorzulegen. Die anerkennungsfähigen Kosten sind nachzuweisen. Der Nachweis ist mit folgenden Unterlagen zu führen: 1. Teilnahmelisten unter Verwendung eines Vordrucks 2. Ein standardisierter Programmbericht über alle V eranstaltungen 3. Eine listenmäßige Aufstellung der Kosten Es gelten zudem die grundsätzlichen Regelungen der „Allgemeinen Bewilligungsbe- dingungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln für die Gewäh- rung von Zuwendungen/Zuschüssen“ in der jeweils gültigen Fassung. Nach Vorlage der standardisierten Programmberichte lädt die Jugendverwaltung den Ring politischer Jugend zum Fachgespräch ein. Hier werden die aktuellen Entwick- lungen in der politischen Bildungsarbeit der Jugendorganisationen mit dem Zu- schussgeber erörtert. 4. Einzelbestimmungen zur Förderung der Jugendarbeit Position 1 -Maßnahmen der Jugendbildung- Gefördert werden Maßnahmen oder Veranstaltungen, die einen Beitrag zur politi- schen Bildung und zur Vermittlung von Erfahrungen politischer Willensbildung leis- ten. Die politisch, sozial, ökologisch oder kulturell ausgerichteten Angebote sind als Aufforderung zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen zu verstehen. Unabhängig von der Wahl der Methodik sind die Programme so anzule- gen, dass sie keine einseitigen Standpunkte vermitteln, den Meinungsaustausch för- dern und Aktionspotentiale wecken. Bezuschusst werden: Tagesveranstaltungen (mit einer Dauer von mind. 1,5 bis 6 Stunden) = tatsächliche Kosten/ohne Pauschalierung mehrtägige Veranstaltungen (mit Übernachtung) = mit 40,00 € pauschal (die Höhe des Zuschusses berechnet sich je Tag und Teil- nehmer aus Köln). Anerkennungsfähige Kosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ver- anstaltung stehen, nämlich: Unterkunft- und Verpflegungskosten, Reise- und lokale Fahrkosten, Raummiete, Re- ferentenhonorare, Materialkosten, Leihgebühren, Eintrittsgelder. Position 2 -Verwaltungs- und Materialkosten- Anerkennungsfähig sind Kosten, die durch den Verwaltungsbetrieb entstehen, wie Personalkosten, Porto, Telefon, Internetnutzung, Büromieten, Mitgliedsbeiträge, Ver- sicherungen. Abschreibungen, Zinszahlungen sowie Ausgleichzahlungen an die „Mutterpartei“ sind nicht förderfähig.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 4352/2016 Freigabedatum 28.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neufassung der "Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln". Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die „Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln“ in der vorliegenden Form. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Mitgliedsverbände im „Ring politischer Jugend“ sind mit dem Wunsch an die Verwaltung herange- treten, dass die bisher gültige Förderrichtlinie (am 11.09.2007 vom JHA beschlossen) einer Anpas- sung bedarf. Aus Sicht der Verbände bietet die Richtlinie nicht mehr die notwendige Flexibilität um weiterhin eine hohe Qualität in der politischen Bildungsarbeit zu gewährleisten und hier vor allem die entstandene Mehrarbeit im administrativen Bereich auffangen zu können. Daher wurde die „Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln“ unter Mitwirkung der Verbände in einem konstruktiven Abstimmungsprozess aktualisiert und Einver- nehmen in der nun vorliegenden Fassung erzielt. Neu mit aufgenommen wurde die Möglichkeit einer Förderung von Städtepartnerschaftsprogrammen (hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 10.05.2016 einen entsprechenden Dialog mit dem „Ring poli- tischer Jugend“ beschlossen). Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten. Anlage: Richtlinie zur Förderung der Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend Köln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4352/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27