3988/2021
Wöchentliche Märkte auf dem Autokino in Porz-Eil
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3169 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 22.11.2021 3988/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2021 Wöchentliche Märkte auf dem Autokino in Porz-Eil In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.06.2021 hat das Ratsmitglied Herr Marx unter TOP 8.1 eine Anfrage gestellt. Er bittet darin Sorge zu tragen, dass die in der Sitzung der Be- zirksvertretung Porz am 01.09.2020 im Rahmen einer Anfrage dort gestellten Fragen zeitnah beant- wortet werden. Herr Marx hat diese Fragen der Vollständigkeit halber am 22.06.2021 noch einmal genannt. Zu der am 22.06.2021 angemahnten offenen Sachbeantwortung ist zunächst der Form halber mitzu- teilen, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2020 die CDU-Fraktion unter TOP 9.2.4 eine Anfrage gestellt hat. Diese enthielt folgende Fragen: Frage 1: Was wurde auf dieser Fläche genehmigt und wer hat die Erlaubnis zur Durchführung eines solchen Marktes mit Verkauf von Waren aller Art genehmigt? Frage 2: Was wird die Verwaltung kurzfristig unternehmen, um den rechtsgültigen Zustand (Bebauungsplan) wieder herzustellen? Frage 3: Wie stellt die Verwaltung kurzfristig sicher, dass die chaotische Verkehrssituation um das Gelände während des stattfindenden Marktes behoben wird? Frage 4: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Vermüllung in den angrenzenden Straßen vermieden wird? Antwort der Verwaltung: Für das anstehende bauordnungsbehördliche Ermittlungsverfahren muss die derzeit bestehende Ge- nehmigungslage geprüft werden. Sollten die bestehenden Nutzungen von der erteilten Baugenehmi- gung nicht gedeckt sein, so wird ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. 2 Die Baugenehmigung zum gesamten Gelände des Autokinos ist von der mittlerweile aufgelösten Stadt Porz in den 1960/1970-er Jahren erteilt worden. Die Genehmigungssituation ist juristisch un- übersichtlich und auf Grund der bestehenden Personalsituation in der Fachverwaltung konnten die ordnungsbehördlichen Maßnahmen nicht zeitgerecht eingeleitet werden. Durch Umorganisation im Bauaufsichtsamt wurden die Bearbeitungsprioritäten verändert, so dass geeignete ordnungsbehördliche Maßnahmen (Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Anhö- rung und Erlass einer Ordnungsverfügung z.B. mit Zwangsgeldfestsetzung) eingeleitet werden kön- nen. Weiterhin werden zusätzliche ordnungsbehördliche Überwachungsmaßnahmen vor Ort durch das Bauaufsichtsamt und das Amt für öffentliche Ordnung wegen der Verkehrssituation und der Ab- fallproblematik in den angrenzenden Straßen durchgeführt. Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig, die in die Überwachungsmaßnahmen einbezogen wird. Mittlerweile hat die Verwaltung der Bezirksvertretung Porz bereits eine Zwischenantwort zur Sitzung am 09.12.2021 zugeleitet. Über das Ergebnis der Detailrecherche zur konkret gültigen Baugenehmi- gungslage wird die Verwaltung innerhalb von 3 Monaten den Rechnungsprüfungsausschuss informie- ren. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3988/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.11.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 15:44