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2508/2022

Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 02.06.2022 zum TOP 6.1; betr. Schulversorgung im Entwicklungsgebiet Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.08.2022, TOP 5.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3229 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Sa 
Vorlagen-Nummer 19.08.2022 
 2508/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus  einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
 
Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Schule und 
Weiterbildung vom 02.06.2022  zum TOP 6.1; 
betr. Schulversorgung im Entwicklungsgebiet Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 02.06.2022 hat Frau Naegele  
folgende Nachfragen zur Schulversorgung im Entwicklungsgebiet Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf 
gestellt: 
 
1. Gibt es eine verbindliche Grundstücksaufteilung für das Bebauungsgebiet Rondorf Nord-West? 
 
2. Welche Flächeneinheiten sind vorgesehen für eine Bebauung im Bereich Kita, Grundschulen und 
weiterführenden Schulen (mit exakter Lage und Größenbeschreibung) sowie weiterer öffentlicher Flä-
chen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Entsprechend des vom Fachamt Dezernat IV `Integrierte Jugendhilfe- und Schulent-
wicklungsplanung` ermittelten Bedarfes für Schulstandorte und Kindertagesstätten ist die Planung 
Rondorf Nord-West so angelegt, dass eine weiterführende Schule, zwei Grundschulen (eine zweizü-
gige und eine vierzügige Grundschule) und vier  Kindertagesstätten mit je 6 Gruppen im Plangebiet 
umgesetzt werden können. Entsprechende Flächen waren bereits im städtebaulichen Entwurf darge-
stellt, welcher als Grundlage des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans dient. Der städtebauli-
che Entwurf wurde bereits mehrfach einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt, zuletzt am 01. Juli 2021 
im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung (Informationen, siehe unter: https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/neues-stadtquartier-rondorf-nord-west).  
 
Im weiteren Planungsprozess ist vorgesehen, dass die Standorte der Schulen und Kitas im Bebau-
ungsplan-Entwurf als Gemeinbedarfsflächen verbindlich festgesetzt werden. Hierdurch soll sicherge-
stellt werden, dass die Gemeinbedarfsnutzung nicht durch andere Nutzungen verdrängt werden kann. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Auf Grund der Größe des Plangebietes ist vorgesehen, die Realisierung der Bebauung in einzelnen 
Bauabschnitten aufzuteilen. Die geplante Bebauung soll im Wesentlichen von Süden nach Norden umge-
setzt werden.

2 
 
Vorgesehen ist, dass die vierzügige Grundschule und die weiterführende Schule bereits im ersten Bauab-
schnitt des Neubaugebietes realisiert werden sollen. Für die Grundschule wird eine Grundstücksgröße von 
circa 10.000 m² und für die weiterführende Schule von circa 25.000 vorgesehen. Die weiterführende Schu-
le ist im Nordosten des Plangebietes in der Nähe der geplanten KVB-Stadtbahnhaltestellen geplant. Eine 
der insgesamt vier geplanten Kindertagesstätten wird voraussichtlich ebenfalls im ersten Bauabschnitt 
entstehen können.  
 
Weiterhin ist ein sogenannter "Quartiersplatz" geplant, der neben einem Lebensmittelgeschäft weitere 
ergänzende Einrichtungen der Versorgung und Platzflächen mit Außengastronomie in räumlicher Nähe zu 
einer weiteren Haltestelle der Stadtbahnlinie erhalten soll.  
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2508/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.08.2022
Erstellt
10.08.2022 14:03