2508/2022
Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 02.06.2022 zum TOP 6.1; betr. Schulversorgung im Entwicklungsgebiet Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3229 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Sa Vorlagen-Nummer 19.08.2022 2508/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 02.06.2022 zum TOP 6.1; betr. Schulversorgung im Entwicklungsgebiet Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 02.06.2022 hat Frau Naegele folgende Nachfragen zur Schulversorgung im Entwicklungsgebiet Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf gestellt: 1. Gibt es eine verbindliche Grundstücksaufteilung für das Bebauungsgebiet Rondorf Nord-West? 2. Welche Flächeneinheiten sind vorgesehen für eine Bebauung im Bereich Kita, Grundschulen und weiterführenden Schulen (mit exakter Lage und Größenbeschreibung) sowie weiterer öffentlicher Flä- chen? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Entsprechend des vom Fachamt Dezernat IV `Integrierte Jugendhilfe- und Schulent- wicklungsplanung` ermittelten Bedarfes für Schulstandorte und Kindertagesstätten ist die Planung Rondorf Nord-West so angelegt, dass eine weiterführende Schule, zwei Grundschulen (eine zweizü- gige und eine vierzügige Grundschule) und vier Kindertagesstätten mit je 6 Gruppen im Plangebiet umgesetzt werden können. Entsprechende Flächen waren bereits im städtebaulichen Entwurf darge- stellt, welcher als Grundlage des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans dient. Der städtebauli- che Entwurf wurde bereits mehrfach einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt, zuletzt am 01. Juli 2021 im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung (Informationen, siehe unter: https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/neues-stadtquartier-rondorf-nord-west). Im weiteren Planungsprozess ist vorgesehen, dass die Standorte der Schulen und Kitas im Bebau- ungsplan-Entwurf als Gemeinbedarfsflächen verbindlich festgesetzt werden. Hierdurch soll sicherge- stellt werden, dass die Gemeinbedarfsnutzung nicht durch andere Nutzungen verdrängt werden kann. Zu Frage 2: Auf Grund der Größe des Plangebietes ist vorgesehen, die Realisierung der Bebauung in einzelnen Bauabschnitten aufzuteilen. Die geplante Bebauung soll im Wesentlichen von Süden nach Norden umge- setzt werden. 2 Vorgesehen ist, dass die vierzügige Grundschule und die weiterführende Schule bereits im ersten Bauab- schnitt des Neubaugebietes realisiert werden sollen. Für die Grundschule wird eine Grundstücksgröße von circa 10.000 m² und für die weiterführende Schule von circa 25.000 vorgesehen. Die weiterführende Schu- le ist im Nordosten des Plangebietes in der Nähe der geplanten KVB-Stadtbahnhaltestellen geplant. Eine der insgesamt vier geplanten Kindertagesstätten wird voraussichtlich ebenfalls im ersten Bauabschnitt entstehen können. Weiterhin ist ein sogenannter "Quartiersplatz" geplant, der neben einem Lebensmittelgeschäft weitere ergänzende Einrichtungen der Versorgung und Platzflächen mit Außengastronomie in räumlicher Nähe zu einer weiteren Haltestelle der Stadtbahnlinie erhalten soll. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2508/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 19.08.2022
- Erstellt
- 10.08.2022 14:03