0834/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Wiedereinrichtung von Parkplätzen in der Paulistraße in Köln-Braunsfeld (Az.: 02-1600-16/18)
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Anlage 1 Eingabe
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-----Original-Nachricht----- Von: Betreff: Parkplätze Datum: 22.11.2017, 16:44 Uhr CC: Liebe Stadtverwaltung bei uns in Braunsfeld am Pauliplatz wird das Parken für uns Anwohner immer schwieriger und daher sollten Möglichkeiten von vorhandener Fläche zum parken genutzt werden. In der Paulistrasse in Höhe Hausnummer 42 sind früher zwischen den Bäumen Parkplätze gewesen. Nachbarn erzählten uns, dass der Anwohner vor den ehemaligen Parkplätze durch eine Spende für den Spielplatz in der Paulistrasse als Gegenleistung die Parkplätze mit Grün bepflanzt bekam. Nun gibt es diesen Anwohner nicht mehr und somit kann gehandelt werden. Bitte prüfen Sie die Fläche und lassen wieder dort Parkplätze entstehen. Anbei Bilder die mein Anliegen sehr deutlich machen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Bilder
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0834/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Wiedereinrichtung von Parkplätzen in der Paulistraße in Köln-Braunsfeld (Az.: 02-1600-16/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt aber den Antrag des Petenten auf Einrichtung von Parkflächen auf dem Gehweg der Paulistraße 64 zwischen den dortigen Baumscheiben abzulehnen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 2 Begründung: Der Petent beklagt die angespannte Parkplatzsituation im Bereich der Paulistraße in Köln-Lindenthal. Darüber hinaus wird gerügt, dass Flächen zwischen Baumscheiben, die bisher als Parkflächen ge- nutzt wurden, nicht mehr zur Verfügung stehen. Hier wurden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Patenschaften an Anwohner vergeben, die durch eine entsprechende Bepflanzung die Nutzung unterbunden haben. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Vergabe von Patenschaften erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen aus- schließlich für Baumbeete und vorhandene Grünflächen, nicht für befestigte Flächen. Möglich ist, dass das Beparken des Grünstreifens im Bereich der Paulistraße nach der Bepflanzung durch den Paten nicht mehr möglich war. Dies ist jedoch unerheblich, da das Parken auf Grünstreifen gemäß der Kölner Straßenordnung generell nicht gestattet ist. Die Schaffung von Parkplätzen in diesem Bereich ist nur durch entsprechende Ertüchtigung des Be- reiches möglich. Aufgrund des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes zum Bewuchs und der erforderlichen Länge ei- nes Parkplatzes von 6 m pro Stellplatz, kann ohne Fällung der Bäume dort nur ein Stellplatz geschaf- fen werden. Bei Einrichtung des Parkplatzes können jedoch Schäden am Bewuchs durch die erfor- derlichen Schutzeinrichtungen für die Bäume oder durch die Parkvorgänge selbst entstehen. Durch Fällung der Bäume in diesem Bereich könnten drei zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Voraussetzung zur Fällung der Bäume ist die Vorlage eines entsprechenden Beschlusses der Be- zirksvertretung Lindenthal. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird der Bezirksvertretung jedoch nur im Ausnahmefall und bei entsprechender Priorität vorgelegt. Seitens der Verwaltung wird jedoch die Vitalität und Erhaltung der Bäume priorisiert und auf die Schaffung der geringen Anzahl von Stellplätzen verzichtet. Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Lindenthal der Verwaltung bereits einen Planungsauftrag zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes für das Gebiet innerhalb Aachener Straße, Maarweg, Stolberger Straße und Eupener Straße erteilt. Innerhalb dieser Gebietsgrenzen liegt auch die Pau- listraße. Die erforderliche Parkraumerhebung ist zwischenzeitlich erfolgt und liegt vor. Nach Auswertung die- ser wird die Bezirksvertretung Lindenthal über das Gesamtergebnis in Kenntnis gesetzt. Je nach Un- tersuchungsergebnis wird ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Planung und Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes erstellt und der Bezirksvertretung Lindenthal zur Beratung und Beschlussfas- sung vorgelegt. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal kann im Anschluss mit der weiteren Planung für ein Bewohnerparkgebiet begonnen werden. Nach Einrichtung des Be- wohnerparkgebietes reduziert sich erfahrungsgemäß der durch Fremdparker verursachte Parkdruck. Im Umkehrschluss wird es für die Bewohnerinnen und Bewohner einfacher, einen zielnahen Stellplatz zu finden. Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis werden von der Gebüh- renpflicht und der Beachtung der Höchstparkdauer befreit. Anlage 1. Eingabe 2. Bilder
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0834/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.04.2018
- Erstellt
- 14.03.2018 15:25