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0048/2023

AN/2017/2022, Nachfrage zu einer Beantwortung des Gesundheitsamtes zu Sozialpsychiatrischen Zentren

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.01.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 2.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9163 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 16.01.2023 
 0048/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 17.01.2023 
Gesundheitsausschuss 24.01.2023 
 
AN/2017/2022, Nachfrage zu einer Beantwortung des Gesundheitsamtes zu 
Sozialpsychiatrischen Zentren 
Mit der Nachfrage zu der Antwort 1581/2022 stellt der FachAK4 folgende Fragen mit der 
Bitte, die Beantwortung auch dem Gesundheitsausschuss vorzulegen: 
 
1.: In der Antwort zur Frage 1 wird beschrieben, dass der Anteil der Bürger*innen mit Migrati-
onshintergrund an allen Bürger*innen die in den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozi-
alpsychiatrischen Zentren (SPZ) in den letzten beiden Jahren erreicht bzw. von ihnen be-
treut wurden, 16,23% im Jahr 2021 und 18,29% im Jahr 2020 betrug. Der Anteil von Bür-
ger*innen mit Migrationshintergrund an der Kölner Stadtbevölkerung beträgt 40,5% (Stand 
31.12.2021). 
 
 Wie erklärt sich die Verwaltung diese vergleichsweise sehr geringe Inanspruchnahme 
der Angebote der SPZ durch Kölner*innen mit Migrationshintergrund? 
 Welcher Handlungsbedarf wird hier gesehen? 
 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt:  
 
Die beiden oben genannten Anteilswerte basieren auf unterschiedlichen Erhebungsgrund -
lagen, sind daher nicht unmittelbar vergleichbar. 
 
Der vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik dokumentierte Anteil von Bürger*innen mit 
Migrationshintergrund an der Kölner Stadtbevölkerung wird auf Grundlage einer Erhebung aus 
dem Einwohnermeldeverfahren durch Kombination verschiedener Merkmale ermittelt. Danach 
gehören zu den Bürger*innen mit Migrationshintergrund Personen mit nichtdeutscher Staats-
angehörigkeit, eingebürgerte Personen, Spätaussiedler*innen und in Deutschland Geborene 
nach dem "Geburtsortprinzip" gemäß § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz. Es werden teilweise 
auch die Großelterngenerationen einbezogen. 
 
Die von den Kontakt- und Beratungsstellen (KoBS) der Sozialpsychiatrischen Zentren 
erhobene Anzahl von Menschen „mit Migrationshintergrund“ hingegen bezieht sich auf Besu-
cher*innen, bei denen Migrationshintergrund vorliegt und die Mitarbeitenden der KoBS aus-
drücklich Kenntnis davon erhalten. Dies kann sich beispielsweise im Rahmen einer Beratung 
ergeben, bei der der rechtliche Status eine wesentliche Rolle spielt. Bei allen anderen Besu-
cher*innen wird die Herkunft als „deutsch oder unbekannt“ erfasst. Das Begriffsverständnis 
von Migrationshintergrund bezieht sich darauf, ob ein Elternteil und/oder die Person selbst im 
Ausland geboren sind. Da ein niedrigschwelliger Zugang des Angebots gewährleistet werden

2 
 
soll, wird nicht bei allen Besucher*innen systematisch die Herkunft überprüft.  
 
Die von den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren erhobenen Da-
ten geben damit Hinweis darauf, dass der Anteil der Besucher*innen mit Migrationshin-
tergrund mindestens den Anteil von 16,23% im Jahr 2021 und von 18,29% im Jahr 2020 be-
trug. Dies weist in erster Linie darauf hin, dass Menschen mit Migrationshintergrund erreicht 
werden. Inwieweit der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die die KoBS besu-
chen, von dem Mittelwert der Menschen mit Migrationshintergrund in Köln abweicht, kann 
jedoch quantitativ nicht genau ermittelt werden. 
 
Es wird angestrebt, dass sich alle Menschen mit und ohne Migrationshintergrund willkommen 
fühlen, unabhängig von Voraussetzungen, Lebenssituation, Hintergründen, Herkunftsort (sie-
he hierzu auch 2). Die Angebote der Sozialpsychiatrischen Zentren und ihren Kontakt- und 
Beratungsstellen weisen einen inklusiven Ansatz auf und stehen allen Menschen mit sozial-
psychiatrischen Bedarfen offen.  
 
Bei Menschen mit Migrationshintergrund handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe von 
Menschen mit unterschiedlichsten Bedarfen, persönlichen Voraussetzungen, Lebenssituatio-
nen und sozialen, kulturellen sowie religiösen Hintergründen. Entsprechend unterschiedlich ist 
die Resonanz von Menschen mit Migrationshintergrund auf das Angebot der Sozialpsychiatri-
schen Zentren. Hindernisse können sich insbesondere durch Sprach- und Kulturbarrieren er-
geben.  
 
So wird beispielsweise beobachtet, dass Menschen einiger bestimmter Kulturkreise von den 
KoBS der SPZ weniger gut erreicht werden, während der Zugang bei anderen niedrigschwel-
ligen Unterstützungsleistungen zur Grundversorgung tendenziell besser gelingt. Hier können 
transkulturelle Aspekte speziell bei dem Thema psychische Erkrankungen und Unterstüt-
zungserwartungen eine Rolle spielen. Wenn beispielsweise für Angehörige kollektivistisch 
ausgeprägter Kulturen bei psychischer Erkrankung die familiäre und Community-bezogene 
Unterstützung gängig akzeptiert und vertraut ist, wird zunächst dort der Kontakt gesucht und 
nicht bei einem SPZ als einer Institution „von außen“ mit professionellen sozialpsychiatrischen 
Leistungen. Diese Haltung kann sich jedoch mit der Zeit der Aufenthaltsdauer in Deutschland 
abschwächen, so dass die Hemmschwelle, ein SPZ zu betreten, sinkt und das Angebot zu 
einem späteren Zeitraum in Anspruch genommen wird.  
 
Es wird daher auf die umfassende und frühzeitige Bekanntmachung der SPZ – insbesondere 
auch für neu einreisende Menschen mit Migrationshintergrund - hingewirkt. Von Seiten ande-
rer niedrigschwelliger Angebote wie Streetwork oder Gesundheitslotsinnen und Gesundheits-
lotsen, ein gefördertes Angebot auf Grundlage des interkulturellen Maßnahmenprogramms 
der Stadt, das Menschen in Einrichtungen für Geflüchtete frühzeitig aufsucht und erreicht, wird 
gezielt über das vielfältige Angebot des Gesundheitswesens - unter anderem auch der SPZ 
als Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen-  informiert. Durch die gute Vernet-
zung der SPZ mit anderen Akteurinnen und Akteuren des Sozialraums und über die Psycho-
soziale Arbeitsgemeinschaft Köln (PSAG) mit Fachkräften anderer angrenzender Arbeitsbe-
reiche werden Menschen mit psychischen Erkrankungen immer wieder durch andere Einrich-
tungen auf das Angebot der SPZ hingewiesen. Darüber hinaus besteht Vernetzung und re-
gelmäßiger Kontakt der SPZ zu Diensten und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wo 
Menschen mit Migrationshintergrund behandelt bzw. im Erstkontakt beraten werden.  
 
Des Weiteren wird durch inklusive Veranstaltungen wie zum Beispiel ein kulturelles Event in 
den Räumlichkeiten des SPZ für alle Menschen des Stadtbezirks oder die Beteiligung des 
SPZ am Stadtteilfest, die niedrigschwellige Begegnung und Kontaktaufnahme begünstigt.  
 
Um die Sprachbarrieren zu mindern oder zu beseitigen, halten die SPZ mehrsprachige Flyer 
und Texte vor und setzen Sprach- und Kulturmittler*innen (SIM) ein. Bei Ausschreibungen für 
Fachkräfte wird Migrationshintergrund neben anderen Diversitätsaspekten einbezogen, inter-
kulturelle Kompetenz und Sprachkenntnisse sind willkommen.  
 
2.: In der Antwort zu Frage 4 wird beschrieben, dass eine gute Kooperation zwischen den 
neun SPZ und dem Gesundheitszentrum für Migrant*innen als Sozialpsychiatrisches

3 
 
Kompetenzzentrum Migration besteht und regelmäßig Fortbildungen angeboten werden, 
an denen alle 9 Sozialpsychiatrischen Zentren teilnehmen. 
 
 Welche konkreten Angebote und Konzepte zur Erreichung und Begleitung der Ziel-
gruppe entstehen aus diesen jährlichen Fortbildungen und Kooperationen für die Men-
schen mit Migrationshintergrund?  
 Wie und in welchen spezifischen Angeboten für die Zielgruppe zeigt sich dies? 
 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: 
 
Durch die interkulturellen Fortbildungen in Kooperation mit dem Sozialpsychiatrischen Kompe-
tenzzentrum (SPKOM) konnten bei Mitarbeitenden der SPZ interkulturelle Kompetenz, Kom-
munikation und Haltungen sowie Grundwissen über trans- und interkulturelle Unterschiede 
und Gemeinsamkeiten vermittelt und/oder erweitert werden. Dies konnte zu einer höheren 
Sensibilisierung der Mitarbeitenden und damit zur interkulturellen Öffnung der SPZ beitragen.  
 
Für 2023 ist darüber hinaus ein weiterer vertiefender Austausch zwischen den SPZ und dem 
SPKOM geplant. Das Ziel ist, den niedrigschwelligen Zugang von Menschen mit Migrations-
hintergrund in die SPZ und gemeindeintegrierte Versorgung des Sozialraums weiterhin zu 
verbessern. Angestrebt ist nach wie vor die interkulturelle Öffnung und die Unterstützung und 
Inklusion aller Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Angebote der SPZ (siehe hier-
zu auch die Antwort zu Frage 1). Das Thema „Bereicherung durch kulturelle Vielfältigkeit“ wird 
durch Angebote der SPZ aufgegriffen, zum Beispiel durch ein Kochgruppenangebot mit inter-
nationaler Küche, bei dem Menschen unterschiedlicher Herkunft ihre Rezepte einbringen und 
vorstellen. Ob und inwieweit sich dabei auch ein spezifisches Angebot für Menschen mit Mig-
rationshintergrund vor dem Hintergrund der erkrankungsspezifisch vielfältigen Bedürfnisse 
und der zahlreichen Kulturen der Menschen aus über 180 Nationen in Köln als sinnvoll erwei-
sen kann, wird bei der Angebotsausrichtung der einzelnen SPZ auf ihre jeweils sehr unter-
schiedlichen Stadtbezirke einbezogen. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

17.01.2023 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0048/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.01.2023
Erstellt
04.01.2023 12:58