AN/1181/2022
Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird
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Anfrage 3 Grundstück im Bereich Mülheim Süd das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird 13.06.2022
3250 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 02.06.2022
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW
angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
zwischen dem Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße, der inzwischen durch die
Stadt Köln angekauft wurde, und dem Auenweg befindet sich ein Grundstück, das auf
Initiative der Stadt Köln durch den Grundstücksfonds NRW angekauft wurde und inzwischen
durch die Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird. Die Satzung des Grundstücksfonds
NRW gewährt der Stadt Köln weitgehende Mitsprache hinsichtlich der Entwicklung und des
Weiterverkaufs dieses Grundstücks. Dennoch hatte die Kölner Verwaltung keinen Erfolg
damit, die Landesregierung bzw. nrw.urban zu einer Direktvergabe des Grundstücks an die
Stadt Köln zu bewegen. Die Verwaltung setzt nun darauf, mit dem zukünftigen Eigentümer
Vereinbarungen zu treffen, die den durch den Rat zu setzenden Entwicklungszielen
entsprechen. Die Verwaltung verweist darauf, das Vorkaufsrecht zu nutzen, falls mit dem
Investor keine Einigkeit herzustellen ist. [Zitat]
Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in die Planungsvorgaben für das
Vergabeverfahren von NRW.Urban einfließen. Im Anschluss an die Bürger*innen-
beteiligung soll ein Qualifizierungsverfahren in Form eines städtebaulichen Wettbewerbs
durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie soll die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auftaktveranstaltung vom
21.05.2022 aussehen und wann soll selbige stattfinden?
2. Bei der erwähnten Auftaktveranstaltung wurde von beteiligten Initiativen nach einem
verbindlichen Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen
gefragt. Da die Frage nach unserer Kenntnis unbeantwortet blieb, möchten wir sie
erneut stellen.
3. In welcher Art und Weise sollen die Anregungen und Bedenken aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden?
4. Wie sieht der Zeitplan für das mehrstufige Vergabeverfahren aus, in dem bis dahin
entwickelte Konzepte realisiert und ein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll?
5. Unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen kann die Stadt ihr
Vorkaufsrecht in Bezug auf das Grundstück möglicherweise doch noch nutzen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Nijat Bakis Beate Hane-Knoll
Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1181/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 03.06.2022
- Erstellt
- 03.06.2022 11:48