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AN/1181/2022

Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 03.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.06.2022, TOP 7.2.8

Anfrage 3 Grundstück im Bereich Mülheim Süd das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird 13.06.2022

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Anfrage 3 Grundstück im Bereich Mülheim Süd das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird 13.06.2022

3250 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 02.06.2022 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW 
angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
zwischen dem Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße, der inzwischen durch die 
Stadt Köln angekauft wurde, und dem Auenweg befindet sich ein Grundstück, das auf 
Initiative der Stadt Köln durch den Grundstücksfonds NRW angekauft wurde und inzwischen 
durch die Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird. Die Satzung des Grundstücksfonds 
NRW gewährt der Stadt Köln weitgehende Mitsprache hinsichtlich der Entwicklung und des 
Weiterverkaufs dieses Grundstücks.  Dennoch hatte die Kölner Verwaltung keinen Erfolg 
damit, die Landesregierung bzw. nrw.urban zu einer Direktvergabe des Grundstücks an die 
Stadt Köln zu bewegen. Die Verwaltung setzt nun darauf, mit dem zukünftigen Eigentümer 
Vereinbarungen zu treffen, die den durch den Rat zu setzenden Entwicklungszielen 
entsprechen. Die Verwaltung verweist darauf, das Vorkaufsrecht zu nutzen, falls mit dem 
Investor keine Einigkeit herzustellen ist. [Zitat] 
Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in die Planungsvorgaben für das 
Vergabeverfahren von NRW.Urban einfließen. Im Anschluss an die Bürger*innen- 
beteiligung soll ein Qualifizierungsverfahren in Form eines städtebaulichen Wettbewerbs 
durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Wie soll die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auftaktveranstaltung vom 
21.05.2022  aussehen und wann soll selbige stattfinden? 
2. Bei der erwähnten Auftaktveranstaltung wurde von beteiligten Initiativen nach einem 
verbindlichen Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen 
gefragt. Da die Frage nach unserer Kenntnis unbeantwortet blieb, möchten wir sie 
erneut stellen. 
3. In welcher Art und Weise sollen  die Anregungen und Bedenken aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden? 
4. Wie sieht der Zeitplan für das mehrstufige Vergabeverfahren aus, in dem bis dahin 
entwickelte Konzepte realisiert und ein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll? 
5.  Unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen kann die Stadt ihr 
Vorkaufsrecht in Bezug auf das Grundstück möglicherweise doch noch nutzen? 
         
         
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Nijat Bakis                                          Beate Hane-Knoll                                 
Fraktionsvorsitzender                                stellvertretende Fraktionsvorsitzende                                             
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1181/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
03.06.2022
Erstellt
03.06.2022 11:48