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Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1181/2022 vom 03.06.2022

Stand: Am 13.06.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage 3 Grundstück im Bereich Mülheim Süd das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird 13.06.2022

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 02.06.2022 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, zwischen dem Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße, der inzwischen durch die Stadt Köln angekauft wurde, und dem Auenweg befindet sich ein Grundstück, das auf Initiative der Stadt Köln durch den Grundstücksfonds NRW angekauft wurde und inzwischen durch die Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird. Die Satzung des Grundstücksfonds NRW gewährt der Stadt Köln weitgehende Mitsprache hinsichtlich der Entwicklung und des Weiterverkaufs dieses Grundstücks. Dennoch hatte die Kölner Verwaltung keinen Erfolg damit, die Landesregierung bzw. nrw.urban zu einer Direktvergabe des Grundstücks an die Stadt Köln zu bewegen. Die Verwaltung setzt nun darauf, mit dem zukünftigen Eigentümer Vereinbarungen zu treffen, die den durch den Rat zu setzenden Entwicklungszielen entsprechen. Die Verwaltung verweist darauf, das Vorkaufsrecht zu nutzen, falls mit dem Investor keine Einigkeit herzustellen ist. [Zitat] Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in die Planungsvorgaben für das Vergabeverfahren von NRW.Urban einfließen. Im Anschluss an die Bürger*innen- beteiligung soll ein Qualifizierungsverfahren in Form eines städtebaulichen Wettbewerbs durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie soll die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auftaktveranstaltung vom 21.05.2022 aussehen und wann soll selbige stattfinden? 2. Bei der erwähnten Auftaktveranstaltung wurde von beteiligten Initiativen nach einem verbindlichen Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen gefragt. Da die Frage nach unserer Kenntnis unbeantwortet blieb, möchten wir sie erneut stellen. 3. In welcher Art und Weise sollen die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden? 4. Wie sieht der Zeitplan für das mehrstufige Vergabeverfahren aus, in dem bis dahin entwickelte Konzepte realisiert und ein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll? 5. Unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Bezug auf das Grundstück möglicherweise doch noch nutzen? Mit freundlichen Grüßen gez. Nijat Bakis Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.8, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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