V/0444/2005
Verfahren zur Vergabe des Überbrückungsfonds 2005 im Bereich der offenen und mobilen Kinder - und
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Verfahren zur Vergabe des Überbrückungsfonds 2005 im Bereich der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit Beratungsfolge 16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Mittel des Überbrückungsfonds 2005 in Höhe von 46.500 € werden, wie in der Begrün- dung aufgeführt (vgl. dazu Tabelle S. 3), an die Träger der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit verteilt. 2. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 4601.718.0140.0 „Überbrückungsfonds offene Kin- der- und Jugendarbeit“ wird aufgehoben. 3. Der Antrag der CDU - Fraktion vom 23.02.2005 im Rahmen der Etatberatungen ist damit erle- digt. Kosten/Folgekosten Im Haushaltsjahr 2005 entstehen einmalig Kosten in Höhe von 46.500 €. In den Folgejahren ent- stehen keine weiteren Kosten. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: Ausgaben Haush.- Stelle Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag Euro Bemerkung 4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene Kinder- und Jugendarbeit 2005 46.500 Insgesamt: 46.500 Vorlagen-Nr.: V/0444/2005 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti Herr Kreimer Ruf: 492 51 23 492 51 24 E-Mail: Kratztru@stadt-muenster.de Kreimer@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Befristung 2005. Begründung: Vor dem Hintergrund der Zuschussreduzierungen im Bereich der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit für die Jahre 2004 - 2005 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen seiner Beratungen zum Haushaltsplan 2005, in seiner Sitzung am 23.02.2005, einen Ü- berbrückungsfonds für den Bereich der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit beschlos- sen. Mit diesem Budget in Höhe von 46.500 € soll die drohende Einstellung der Angebote freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit im laufenden Jahr 2005 bis zu den nächsten Haushaltsbera- tungen überbrückt werden. Mit Schreiben vom 01.04.2005 sind die betroffenen Träger in Münster gebeten worden, darzule- gen, welche Angebote evt. im Jahr 2005 eingestellt werden müssten, weil die Finanzierung nicht mehr gewährleistet ist. Nach Ablauf der Antragsfrist liegen der Verwaltung nunmehr 15 Anträge freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit auf Bereitstellung der o. g. Mittel vor. Mit einer berücksichtigungsfähigen An- tragssumme in Höhe von insgesamt 51.661 € liegen die Bedarfsmeldungen der Träger über dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz von Höhe von 46.500 €. Alle Anträge sind unter Berücksichtigung folgender Kriterien geprüft worden: 1. Entscheidungsgrundlage ist der jeweilige Antrag 2. Geprüft wird ausschließlich die Finanzsituation im Jahr 2005 3. Berücksichtigt werden nur Bereiche, die bisher bereits gefördert wurden (d. h. Programm- und Personalkosten) 4. Höchstens anrechenbar ist die jeweilige Antragssumme 5. Nicht berücksichtigt werden Bereiche, die durch andere Haushaltspositionen zu fördern sind (z. B. „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“) Bei der Prüfung wurde die jeweilige Antragssumme mit den konkret berechneten Verlusten des einzelnen Trägers im Bereich der Personal- und Programmkosten im Jahr 2005 gegenübergestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel zur Sicherung der stadtteilorientierten Kinder- und Jugendar- beit wie folgt zu verausgaben: - 3 - Träger ungeprüfte Antragssumme - Euro - Zuschuss - Euro - Bemerkung Ev. Kirchengemeinde Handorf 2.639 2.376 90 % Ev. Erlöser- Kirchengemeinde 6.792 710 Es wurde u. a. ein bisher nicht geförderter Bereich angeführt; Programmkostenverlus- te sind nur in geringerer Höhe berücksich- tigungsfähig Förderv. Jugendarbeit in Münster-Amelsbüren e.V. 8.000 7.200 90 % Kath. Kirchengemeinde St. Clemens 3.800 3.420 90 % CVJM e.V. 4.620 4.158 90 % Arbeiterwohlfahrt KOT Nienkamp 7.921 2.528 Beantragt wurde Übernahme aller Be- triebskosten; Zuschuss ist je qm pauscha- liert Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist 2.200 200 Zwei beantragte Zuschussbereiche können aus anderen Positionen gefördert werden Begegnungszentrum Sprickmannstraße e.V. 8.000 7.200 90 % Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz 3.900 2.023 Die geprüften Zuschussverluste beziehen sich überwiegend auf Programmkosten Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian - Nienberge 3.700 2.747 Es konnte nur der geförderte Bereich (Stundenumfang) berücksichtigt werden Ev. Kirchengemeinde Hiltrup Anteil an Personal- und Programm - kosten 4.707 Die stark zurückgegangene Personalkos- tenförderung wurde geltend gemacht Ev. Apostel- Kirchengemeinde Anteil an Personal- und Programm - kosten 4.633 Die stark zurückgegangene Personalkos- tenförderung wurde geltend gemacht Ev. Andreas- Kirchengemeinde 4.970 949 Ein Bereich kann aus einer anderen Positi- on gefördert werden Trägerverein f. d. Jugendzentrum Angel- modde-Wolbeck e.V. 4.800 2.423 Die Verluste in geförderten Bereichen er- gaben nur die v. g. Zuschusssumme Kath. Kirchengemeinde St. Anna Anteil an Personal- und Programm - kosten 1.226 Die zurückgegangene Personalkostenför- derung wurde geltend gemacht u. Pro- grammteile gestrichen Anträge: 15 61.342 46.500 Die geprüfte (berücksichtigungsfähige) Antragssumme beträgt 51.661 € Da die geprüften Anträge bzw. die Antragssumme die zur Verfügung stehenden Mittel übertrifft, wurde der Haushaltsansatz im entsprechenden Verhältnis auf die einzelnen geprüften Anträge verteilt. Die Zuschüsse betragen daher ca. 90 % der jeweiligen berücksichtigungsfähigen Antrags- summe. - 4 - Diese Überbrückungsmöglichkeit zur Sicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit steht einmalig für das Jahr 2005 zur Verfügung. I.V. gez. Dr. Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sprickmannstraße
- Nienkamp 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0444/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37