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V/0444/2005

Verfahren zur Vergabe des Überbrückungsfonds 2005 im Bereich der offenen und mobilen Kinder - und

Vorlage 31.05.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 16.06.2005, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5966 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verfahren zur Vergabe des Überbrückungsfonds 2005 im Bereich der offenen und mobilen 
Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Mittel des Überbrückungsfonds 2005 in Höhe von 46.500 €  werden, wie in der Begrün-
dung aufgeführt (vgl. dazu Tabelle S. 3), an die Träger der offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit verteilt. 
 
2. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 4601.718.0140.0 „Überbrückungsfonds offene Kin-
der- und Jugendarbeit“ wird aufgehoben. 
 
3. Der Antrag der CDU - Fraktion vom 23.02.2005 im Rahmen der Etatberatungen ist damit erle-
digt. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Im Haushaltsjahr 2005 entstehen einmalig Kosten in Höhe von 46.500 €. In den Folgejahren ent-
stehen keine weiteren Kosten. 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:  
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
Stelle 
Bezeichnung Haush.-
Jahr 
Betrag 
Euro 
Bemerkung 
4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene 
Kinder- und Jugendarbeit 
 
2005 46.500  
 
Insgesamt: 46.500  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0444/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Kratz-Trutti 
Herr Kreimer 
Ruf: 
492 51 23 
492 51 24 
E-Mail: 
Kratztru@stadt-muenster.de  
Kreimer@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Befristung 
 
2005. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Vor dem Hintergrund der Zuschussreduzierungen im Bereich der offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit für die Jahre 2004 - 2005 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im 
Rahmen seiner Beratungen zum Haushaltsplan 2005, in seiner Sitzung am 23.02.2005, einen Ü-
berbrückungsfonds für den Bereich der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit beschlos-
sen. Mit diesem Budget in Höhe von 46.500 € soll die drohende Einstellung der Angebote freier 
Träger der Kinder- und Jugendarbeit im laufenden Jahr 2005 bis zu den nächsten Haushaltsbera-
tungen überbrückt werden.  
 
Mit Schreiben vom 01.04.2005 sind die betroffenen Träger in Münster gebeten worden, darzule-
gen, welche Angebote evt. im Jahr 2005 eingestellt werden müssten, weil die Finanzierung nicht 
mehr gewährleistet ist. 
 
Nach Ablauf der Antragsfrist liegen der Verwaltung nunmehr 15 Anträge freier Träger der Kinder- 
und Jugendarbeit auf Bereitstellung der o. g. Mittel vor. Mit einer berücksichtigungsfähigen An-
tragssumme in Höhe von insgesamt 51.661 € liegen die Bedarfsmeldungen der Träger über dem 
zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz von Höhe von 46.500 €. 
 
Alle Anträge sind unter Berücksichtigung folgender Kriterien geprüft worden: 
1. Entscheidungsgrundlage ist der jeweilige Antrag 
2. Geprüft wird ausschließlich die Finanzsituation im Jahr 2005  
3. Berücksichtigt werden nur Bereiche, die bisher bereits gefördert wurden (d. h. Programm- und 
Personalkosten)  
4. Höchstens anrechenbar ist die jeweilige Antragssumme  
5. Nicht berücksichtigt werden Bereiche, die durch andere Haushaltspositionen zu fördern sind (z. 
B. „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in 
Münster“) 
 
Bei der Prüfung wurde die jeweilige Antragssumme mit den konkret berechneten Verlusten des 
einzelnen Trägers im Bereich der Personal- und Programmkosten im Jahr 2005 gegenübergestellt.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel zur Sicherung der stadtteilorientierten Kinder- und Jugendar-
beit wie folgt zu verausgaben:

- 3 - 
 
 
 
Träger ungeprüfte 
Antragssumme 
- Euro - 
Zuschuss
 
- Euro - 
Bemerkung 
Ev. Kirchengemeinde 
Handorf 
2.639 2.376 90 % 
Ev. Erlöser-
Kirchengemeinde 
6.792 710 Es wurde u. a. ein bisher nicht geförderter 
Bereich angeführt; Programmkostenverlus-
te sind nur in geringerer Höhe berücksich-
tigungsfähig 
Förderv. Jugendarbeit in 
Münster-Amelsbüren e.V. 
8.000 7.200 90 % 
Kath. Kirchengemeinde St. 
Clemens 
3.800 3.420 90 % 
CVJM e.V. 
 
4.620 4.158 90 % 
Arbeiterwohlfahrt 
KOT Nienkamp 
7.921 2.528 Beantragt wurde Übernahme aller Be-
triebskosten; Zuschuss ist je qm pauscha-
liert 
Kath. Kirchengemeinde 
Heilig Geist 
2.200 200 Zwei beantragte Zuschussbereiche können 
aus anderen Positionen gefördert werden 
Begegnungszentrum 
Sprickmannstraße e.V. 
8.000 7.200 90 % 
Kath. Kirchengemeinde 
Heilig Kreuz 
3.900 2.023 Die geprüften Zuschussverluste beziehen 
sich überwiegend auf Programmkosten 
Kath. Kirchengemeinde 
St. Sebastian - Nienberge 
3.700 2.747 Es konnte nur der geförderte Bereich 
(Stundenumfang) berücksichtigt werden 
Ev. Kirchengemeinde 
Hiltrup 
Anteil an Personal- 
und Programm - 
kosten 
4.707 Die stark zurückgegangene Personalkos-
tenförderung wurde geltend gemacht 
Ev. Apostel-
Kirchengemeinde 
Anteil an Personal- 
und Programm -
kosten 
4.633 Die stark zurückgegangene Personalkos-
tenförderung wurde geltend gemacht 
Ev. Andreas-
Kirchengemeinde 
4.970 949 Ein Bereich kann aus einer anderen Positi-
on gefördert werden 
Trägerverein f. d.  
Jugendzentrum Angel-
modde-Wolbeck e.V. 
4.800 2.423 Die Verluste in geförderten Bereichen er-
gaben nur die v. g. Zuschusssumme 
Kath. Kirchengemeinde  
St. Anna 
Anteil an Personal- 
und Programm -
kosten 
1.226 Die zurückgegangene Personalkostenför-
derung wurde geltend gemacht u. Pro-
grammteile gestrichen 
Anträge: 15 61.342 46.500 Die geprüfte (berücksichtigungsfähige) 
Antragssumme beträgt 51.661 € 
 
 
 
 
Da die geprüften Anträge bzw. die Antragssumme die zur Verfügung stehenden Mittel übertrifft, 
wurde der Haushaltsansatz im entsprechenden Verhältnis auf die einzelnen geprüften Anträge 
verteilt. Die Zuschüsse betragen daher ca. 90 % der jeweiligen berücksichtigungsfähigen Antrags-
summe.

- 4 - 
Diese Überbrückungsmöglichkeit zur Sicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit 
steht einmalig für das Jahr 2005 zur Verfügung.  
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Dr. Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sprickmannstraße
  • Nienkamp 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0444/2005
Typ
Vorlage
Datum
31.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37