AN/0125/2021
Planungssicherheit für die Schulen gewährleisten – Perspektiven schaffen für das gesamte Schuljahr
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Schlieben An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2021 AN/0125/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Planungssicherheit für die Schulen gewährleisten – Perspektiven schaffen für das gesamte Schuljahr Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 18.01.2021 aufzunehmen. Das Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie macht auch vor den Schulen nicht Halt und erfordert für die Zeit nach Ablauf des verlängerten Lockdowns, also ab 31. Januar 2021, eine verbindliche Perspektive und einen langfristigen Plan für Schulen, Eltern und Schüler- schaft. Eine Rückkehr zum reinen Präsenzunterricht mag ein wichtiges Ziel sein, kann aber ange- sichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Infektionswegen und den Zeiträumen beim Impfgeschehen nicht kurzfristig und nicht um jeden Preis durchgesetzt werden. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt folgende Resolution: Die Schulen müssen zügig die Möglichkeit erhalten, schul-individuelle Lösungen und gute eigene Konzepte eigenständig umzusetzen, die von allen Beteiligten unter strenger Beach- tung der pandemischen Lage und des Hygieneschutzes getragen werden. Dafür benötigen sie aber klare und verbindliche Rahmenbedingungen durch das Land NRW. Wir fordern die Verwaltung auf, sich beim Ministerium für Schule und Bildung für die Umset- zung des folgenden Maßnahmenpaketes einzusetzen und Unterstützung einzufordern. Die Schulen sollen je nach Infektionsgeschehen in eigener Entscheidung Wechselunter- richt einführen können, damit Abstände zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ge- wahrt werden können. Dabei sollen unterschiedliche Wechselmodelle ermöglicht werden können. Entscheidend ist der Bedarf der Schulen vor Ort. Für Kinder ohne geeignete Lernmöglichkeiten zu Hause muss ein Lernort in der Schule angeboten werden. In welcher Weise die Schulen dies ermöglichen, entscheiden sie - 2 - selbst nach örtlichen Gegebenheiten. Lernen muss nicht zwangsläufig in Schulgebäuden stattfinden. Wenn sich für die Schulen geeignete Räumlichkeiten als außerschulische Lernorte anbieten, benötigen die Schulen die Unterstützung des Landes NRW, um diese in eigener Initiative verfügbar zu machen. Die Entscheidung soll von der Schule vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Be- dingungen getroffen werden. Zu jedem Kind muss persönlich und unbürokratisch Kontakt gehalten werden, so oft wie möglich und nötig. Wenn notwendig, muss die Schulsozialarbeit und die Jugendhilfe zur Unterstützung genutzt werden. Wo noch keine Schulsozialarbeit bereitsteht, muss diese schnellstmöglich zugesetzt werden. Insbesondere an den Schulen ohne eine gute digitale Infrastruktur müssen die Schüle- rinnen und Schüler ihre Aufgaben und Arbeitsaufträge in den Schulen abholen und ge- meinsam in Kleingruppen mit den Lehrerinnen und Lehrern besprechen können. Während manche Schulgemeinden bereits von den verstärkten Digitalisierungs- bemühungen der Verwaltung profitieren können, gibt es andernorts noch großen Nach- holbedarf. An allen Schulen muss der technische Support für Lehrkräfte und Schüler- schaft sichergestellt und alle Möglichkeiten zu einem zügigen WLAN-Ausbau genutzt werden. Die Beschaffung der digitalen Endgeräte und die Bereitstellung von Education- Tarifen zur WLAN-unabhängigen Gerätenutzung ist weiter zu forcieren. Damit an allen Schulen ein Mindestmaß an datenschutzkonformer digitaler Ausstattung zur Verfügung steht, muss das Land dafür Mindeststandards sicherstellen. Für Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf, an den Förderschulen und im ge- meinsamen Lernen sowie für besonders gefährdete Schulkinder müssen besondere An- strengungen unternommen werden, um eine individuelle Unterstützung sicherzustellen. Die Schulen der beruflichen Bildung müssen besondere Aufmerksamkeit und Unterstüt- zung erfahren. Die Abstimmung von besonderen Unterrichtsmodellen oder von Distan- zunterricht mit den Ausbildungsbetrieben muss im Sinne der Azubis transparent und nachvollziehbar erfolgen. Die Azubis müssen Gelegenheit haben, ihren Unterrichtsstoff unter diesen erschwerten Bedingungen zu erarbeiten und sich auf ihre Prüfungen ange- messen vorzubereiten. An Schulen mit hohem Sozialindex müssen vom Land für Zeiten des Distanzlernens wö- chentlich kostenfreie FFP2-Masken für die vor Ort lernenden Schülerinnen und Schüler zentral beschafft und bereitgestellt werden. Verfahren der Leistungsmessung, Prüfungen und Abschlüsse sind der Ausnahmesituation der Corona-Krise anzupassen. Alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen müssen einen Nachteilsausgleich erhalten. Die Schulen verzichten in diesem Schuljahr auf Sitzenbleiben. Das Abitur und der mittlere Abschluss müssen auch ohne punktuelle Prüfung auf der Basis von Vorleistungen abgelegt werden können. Begründung der Dringlichkeit: Die aktuellen Maßnahmen und Regelungen für den Schulbetrieb in NRW sind bis zum 31.01.2021 befristet. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW muss umgehend aufge- - 3 - fordert werden, eine langfristige Perspektive für Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Schulen selbst zu entwickeln. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Mike Homann Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0125/2021
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 08:11