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0899/2022

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die FRAKTION betreffend „Cradle-to-Cradle - AN/0590/2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 05.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

14476 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 03.05.2022 
 0899/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.05.2022 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die FRAKTION betreffend „Cradle-to-Cradle - 
AN/0590/2022 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie ist die Beschaffung in Köln derzeit bezüglich des Aspektes Nachhaltigkeit aufgestellt und in 
welchen Punkten unterscheidet sich diese derzeit von der Dienstanweisung zur Nachhaltigen Be-
schaffung der C2C Netzwerksmitgliedsstadt Ludwigsburg? DA Ludwigsburg: Ludwigs-
burg_Dienstanweisung_Nachhaltige_Beschaffung_2019.pdf Präsentation: 
https://www.ludwigsburg.de/site/Ludwigsburg-Internet-2020/get/params_E-
653356121/18408292/Nachhaltige_Beschaffung_Stadt_Ludwigsburg.pdf  
 
2. Wie bewertet die Verwaltung das derzeitige C2C Bauvorhaben des LVR in Köln Deutz am Otto-
platz und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung sich dieses Nachhaltige Gebäudewirtschaften 
gesamtstädtisch zum Vorbild zu nehmen? Link C2C LVR: 
https://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/presse_1/pressemeldungen/press_report_226693.jsp  
 
3. Welche Formen der Wirtschaftsförderung oder Regulierung schätzt die Verwaltung als möglich und 
geeignet ein, um Kölner Unternehmen vermehrt dazu zu bewegen in C2C Kreisläufen zu produzie-
ren? Bitte berücksichtigen sie neben dem Technischen Kreislauf der klassisch produzierenden Indust-
rie ebenso den Biologischen Kreislauf unter Einbeziehung Land- und Forstwirtschaftlicher Betriebe. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1) 
Da es sich hier um eine Frage zur gesamtstädtischen Beschaffungsstrategie über alle Verbrauchsgü-
ter und –materialien einer Stadtverwaltung handelt (siehe Beispiel Ludwigsburg), kann die Frage nur 
übergeordnet beantwortet werden. 
 
Im Hinblick auf den Baubereich ist Cradle to Cradle (C2C) oder Zirkuläres Bauen ein Ansatz bezie-
hungsweise Teilaspekt, das Bauen nachhaltiger zu gestalten, jedoch kein Nachweis oder Garant für 
eine vollumfängliche Nachhaltigkeit. Das C2C Netzwerk ist dabei in erster Linie ein Instrument, um 
die Philosophie des kreislauffähigen Bauens zu verbreiten. 
 
Der Bewertung, ob ein Gebäude nachhaltig ist, wird bei C2C unter anderem dadurch erzeugt, dass 
man Aussagen zur zukünftigen Verwertung von Baustoffen trifft. Aufgrund der langen Lebenserwar-
tung eines massiven Bauwerks von bis zu 100 Jahren nach anerkannten Regeln der Technik sind 
diese im Moment schwer vorherseh- und bezifferbar. Zielführend für eine zukünftige Wiederverwen-
dung scheint im Moment eine genaue Erfassung und Dokumentation der Materialdaten, eine grund-
sätzlich gute Recyclingfähigkeit oder Wiederverwendbarkeit von Materialien und eine möglichst re-
versible Konstruktionsart zu sein.  
 
Weitere Ansätze zum Nachhaltigen Bauen sind zum Beispiel Karbonisierungsberechnungen und an-

2 
 
dere Ökobilanzierungs-Tools. 
 
Für die Beschaffung der Waren und Dienstleistungen gilt gemäß der Geschäftsanweisung zur Durch-
führung von Vergabeverfahren (GAV) der Grundsatz der dezentralen eigenständigen Beschaffung. 
Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Dienststelle ihre Bedarfe selbst deckt und die dafür erforderli-
chen Verfahren auch selbst durchführt.  
 
Zur nachhaltigen Beschaffung gehört auch die faire Beschaffung, also die Beachtung der Kriterien 
des Fairen Handels bei den Beschaffungsvorgängen (soziale Nachhaltigkeit). Da die faire Beschaf-
fung wesentlich für die Einhaltung von Menschenrechten weltweit und vor allem im globalen Süden 
ist, engagiert sich 01/3 – Büro für europäische und internationale Angelegenheiten - für die Stärkung 
und strukturellen Verankerung der Fairen Beschaffung in der Stadt Köln durch Unterstützungsange-
bote für die beschaffenden Dienststellen. Damit trägt 01/3 zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 
25. September 2008 und vom 18. Dezember 2008 zur Einführung eines fairen Beschaffungswesens 
bei. 01/3 fördert die faire Beschaffung durch folgende Angebote an die Dienststellen der Stadt Köln: 
• die Organisation und Durchführung von Schulungen zur fairen Beschaffung für die Beschaf 
 fer*innen der Stadt Köln,  
• die Begleitung und Unterstützung von Pilotprojekten gemeinsam mit den betreffenden be 
 schaffenden Ämtern, 
• die Erstellung und Veröffentlichung von Leitfäden zur fairen Beschaffung im Intranet, 
• die Vermittlung von Kooperationspartner*innen und Expert*innen, die die beschaffenden Äm 
 ter unterstützen und beraten, 
• die Übernahme von gegebenenfalls anfallenden Beratungskosten beziehungsweise die Akqui 
 se von Drittmitteln.  
Über bundesweite Netzwerke ist 01/3 mit anderen Kommunen, die sich im Bereich faire Beschaffung 
engagieren, im Austausch, so auch mit Ludwigsburg. 
 
Zum Grundsatz, dass jede Dienststelle ihre Bedarfe selbst deckt und die dafür erforderlichen Verfah-
ren auch selbst durchführt, gibt es bedeutsame Ausnahmen. 
 
Zum einen betrifft dies gesamtstädtische Allgemeinbedarfe, also Bedarfe, die nicht nur bei einer 
Dienststelle bestehen. Die Zentralen Dienste verantworten im Fachbereich Zentraler Einkauf unter 
anderem Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen einhergehend mit dem Abschluss von 
Rahmenverträgen und -vereinbarungen für vielfältige gesamtstädtische Allgemeinbedarfe (zum Bei-
spiel Büromöbel, Papier und anderes Büromaterial, Dolmetscherleistungen, Hygieneartikel, Spielwa-
ren, Dienst- und Schutzkleidung). Auch andere Fachdienststellen führen Verfahren zur Deckung städ-
tischen Allgemeinbedarfs durch. Unter anderem sei hier das Amt für Informationsverarbeitung ge-
nannt, welches in der Verwaltung benötigte IT-Waren und -Dienstleistungen (PC, Drucker und so wei-
ter) zentral beschafft. Ein anderes Beispiel ist die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen durch die 
von der Stadt hiermit beauftragten Abfallwirtschaftsbetriebe. 
 
Zum anderen können die Zentralen Dienste nach entsprechender Abstimmung von einer anderen 
Dienststelle mit der Vorbereitung eines förmlichen Vergabeverfahrens beauftragt werden, auch wenn 
kein gesamtstädtischer Allgemeinbedarf vorliegt, sondern nur ein spezifischer Bedarf dieser Dienst-
stelle. 
 
In seinen Vergabeverfahren berücksichtigt der Zentrale Einkauf bereits heute regelmäßig die vielfälti-
gen Möglichkeiten des Vergaberechts, nachhaltige Aspekte (Ökologie und Soziales) in Ausschrei-
bungsverfahren zu verankern. Insbesondere ökologische und soziale Kriterien werden auf den ver-
schiedenen Stufen des Vergabeverfahrens berücksichtigt. In der Leistungsbeschreibung bezie-
hungsweise den Eignungs- und Zuschlagskriterien werden oftmals Produktsiegel gefordert (zum Bei-
spiel Blauer Engel, EU-Bio-Siegel), Regelungen zur Vermeidung von Verpackungsmüll vorgegeben, 
Produkte des fairen Handels sowie Lebenszykluskosten berücksichtigt, der Schutz der Menschen-
rechte (Einhaltung von menschrechtlichen Sorgfaltspflichten) gefordert, sowie stets die ILO-
Kernarbeitsnormen verankert. Hiermit trägt der Zentrale Einkauf den Anforderungen der GAV, dem 
Ratsbeschluss vom 25.09.2008 „Faire Vergabe - Auftragsvergabe nach sozialen und ökologischen 
Kriterien“ sowie der Resolution des Rates vom 28.09.2017 zur „Agenda Nachhaltige Entwicklung in

3 
 
Kommunen“ Rechnung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in jedem Einzelfall in Abhängig-
keit vom Vertragsgegenstand, dem Vergabeziel und dem potentiellen Bieter*innenkreis zu entschei-
den ist, welche sozialen und umweltbezogenen Aspekte wie und auf welcher Verfahrensstufe in ei-
nem Vergabeverfahren berücksichtigt werden können und sollen. 
 
Durch den in der GAV festgeschriebenen Vorrang der Nutzung von Rahmenverträgen und -
vereinbarungen können damit auf dezentraler Ebene entsprechende nachhaltige Waren und Dienst-
leistungen aus den Rahmenverträgen und--vereinbarungen beschafft werden. 
 
Der Aspekt der Nachhaltigkeit soll in der GAV künftig noch stärker verankert werden. Auch ist vorge-
sehen, in der städtischen E-Procurement-Plattform cMarket und in der neuen Vergabeplattform 
cVergabe den Aspekt der Nachhaltigkeit abzubilden. Zum einen um sicherzustellen, dass dieser As-
pekt im einzelnen Verfahren berücksichtigt wird. Zum anderen um hierüber mittelfristig auch ein Con-
trolling zu ermöglichen. 
 
 
Zu 2) 
Die Verwaltung begrüßt alle Vorhaben, die zu einer Schonung von Ressourcen führen. 
 
Die Koordinationsstelle Klimaschutz hat im Dezember 2020 zu dem Vorhaben Stellung genommen, 
primär aus Klimaschutzsicht und im Vorgriff auf die damaligen Überlegungen zu “Leitlinien zum Kli-
maschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben“ in Köln, die inzwischen - am 17. März 
2022 - vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurden. In diesen Klimaschutzleitlinien liegt der Fokus 
auf einem hohen baulichen Standard und der energetischen Versorgung möglichst auf der Basis lokal 
verfügbarer regenerativer Energien; Fragen der Kreislaufwirtschaft (cradle-to-cradle) und der Nach-
haltigkeit von Baustoffen werden gegebenenfalls in einem späteren Modul der Klimaschutzleitlinien 
ergänzt. In der Konsequenz hat Koordinationsstelle Klimaschutz bisher zu diesen Themen in internen 
Stellungnahmen begrüßt, wenn Vorhabenträger, zumal öffentliche, Verantwortung übernehmen und 
sich auf freiwilliger Basis zum Ziel der Nachhaltigkeit beim Planen und Bauen bekennen und dies 
auch in Projekten Umsetzung findet.  
 
Dezidierte Informationen zu den Planungen des LVR hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien liegen der 
Verwaltung jedoch bislang nicht vor um eine Einschätzung vornehmen zu können. Eine fundierte Be-
wertung zur Nachhaltigkeit des genannten C2C Bauvorhabens kann auf Basis einer Pressemitteilung 
nicht erfolgen. Hierzu bedarf es detaillierter Informationen zum Bauprojekt wie zum Beispiel einer 
Gesamt-Ökobilanzierung oder einer Information zum gegebenenfalls angestrebten Zertifizierungs-
nachweis. Zu den in der Pressemitteilung aufgeführten Themenfeldern ist die Stadtverwaltung bisher 
wie folgt tätig: 
 
Raumkonzept: 
Für die Entwicklung von Raumkonzepten beziehungsweise –standards sind innerhalb der Stadtver-
waltung das Zentrale Raummanagement und die Nutzerdienststellen verantwortlich. Innovative und 
aktivitätsbasierte Konzepte wurden hier bereits im Schulbau (Clusterschulen), für ein Verwaltungsge-
bäude in der Enggasse und am Ottoplatz mit OpenSpace-Büros und unterschiedlichen Begegnungs- 
und Besprechungsräumen realisiert.  
Die Verwaltung setzt sich zudem für die zukünftige Umsetzung eines Stadtteil-Campusprojektes 
(Schule mit Stadtteilnutzung, wie zum Beispiel die Heliosschule) zum Thema Flächeneffizienz und 
Mehrfachnutzung ein. 
 
Nachhaltiges Bauen 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln arbeitet auf unterschiedlichen Ebenen am Thema Nachhaltiges 
Bauen: 
- Pilotprojekt Circuläres Bauen (geplanter Abriss Bezirksrathaus Innenstadt) zum Ausbau und 1-
zu-1 Wiedereinbau von Baumaterialien in Umsetzung 
- Pilotprojekt Karbonisierungsbewertungen in Prüfung 
- Pilotprojekt Anwendung Ökobaudat zur Ökobilanzierung in Vorbereitung 
- Schulung von Mitarbeitenden im Hinblick auf DGNB-Kriterien und –Zertifizierung 
- Nachgewiesene Materialgesundheit über Einsatz einer Positivliste mit Produktprüfung (Teilas-

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pekt C2C) seit vielen Jahren in Anwendung 
- Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in Ausschreibungen/Vergaben in Prüfung 
- Einsatz von R-Beton und Recycling-Materialien in Prüfung – Problem: sehr stark einge-
schränkte Verfügbarkeit (auch in der Pressemitteilung des LVR zu erkennen) 
- Dachbegrünung als Standard, regelmäßig Maßnahmen zum Insektenschutz und zur Biodiver-
sität, zum Beispiel Nistkästen, Totholzbereiche, Vogelschutzmaßnahmen. Ökologische Bau-
begleitung und so weiter in Anwendung  
- Beteiligung an der Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetags zum Nachhaltigen Bauen 
- Umfassende, vielfältige Maßnahmen für Menschen mit Einschränkungen und Barrierefreiheit 
bei den Neubauprojekten der Gebäudewirtschaft Zu den Maßnahmen zählen: schwellenlose 
Zugänglichkeit für motorisch eingeschränkte Personen, kontrastreiche Gestaltung für sehbe-
hinderte Personen, Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik inklusive Induktionsanlagen für 
hörgeschädigte Personen, taktile Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Personen. 
 
Gebäudedigitalisierung 
- Nutzung von Building Information Modeling (BIM),  
- schlüssellose Zugänglichkeit und Zutrittskontrollsysteme werden bereits in der Stadtverwal-
tung umgesetzt, digitale Raumbedienung  
- Eine weitere wichtige Anforderung betrifft die Reduzierung des Energieverbrauchs durch 
*Nachverfolgung und Analyse der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes, 
*Gebäudeautomation:  
konsequente Umsetzung digitaler Regelungstechnik seit über 20 Jahren,  
digitale Langzeitspeicherung der haustechnischen Betriebsdaten und einheitliche Bedienung 
der haustechnischen Anlagen, 
Vernetzung der haustechnischen Anlagen und Betrieb eines eigenen Gebäudeautomations-
netzwerks (Regelungstechnik, MSR) zur Anlagen- Betriebs-, Energieeinsatzoptimierung, 
Start—Stopp-Optimierung der HKL Anlagen (über „künstliche Intelligenz“ KI) 
*Analyse der technischen Performance ausgewählter TGA-Anlagen, Bewertung und Imple-
mentierung von Maßnahmen zur Optimierung der Anlagenperformance durch Anwendung ei-
ner digitalen Echtzeit-Simulation mit virtuellen Vorgaben für Heizkreis/RLT-Anlagen,  
*Energiecontrolling:  
Ausbau eines engmaschigen Energiecontrolling-Systems mit digitaler täglicher Erfassung von 
Energieverbräuchen aus Zählern in städtischen Gebäuden, automatisierte Übertragung der 
Daten und softwaregestützte Auswertung, dabei Einsatz KI (künstliche Intelligenz)  zur Erken-
nung auffälliger Ereignisse („Mustererkennungstool“) zur Maßnahmenidentifizierung für Ener-
gieeinsparung und -effizienzsteigerung der Gebäude. 
 
 
Zu 3) 
Ressourceneffizientes Wirtschaften und damit verbundene Themen wie Produktdesign, Recycling 
und Circular Economy spielen für die Unternehmen und gerade für die produzierende Industrie eine 
immer wichtigere Rolle. Allerdings ist das Cradle to Cradle-Prinzip grundsätzlich bei vielen Unterneh-
men noch recht unbekannt und damit sehr aufwändig. Regulatorische Maßnahmen zur Durchsetzung 
von Cradle to Cradle-Geschäftsmodellen in Unternehmen können nur auf legislativer Ebene seitens 
EU, Bund und/oder Land ergriffen werden. Da regulatorische Maßnahmen in ihrer Wirkung nicht si-
cher zu beurteilen sind, sollten in erster Linie Anreizinstrumente seitens der genannten Ebenen ent-
wickelt werden. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0899/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
05.05.2022
Erstellt
14.03.2022 08:47