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V/0020/2012

Arbeitsmarktprogramm des Jobcenter Münster 2012

Vorlagen 05.01.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 18.01.2012, TOP 7

Berichtsvorlage

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Anlage 120106_AMP 2012

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Berichtsvorlage

1118 Zeichen

V/0020/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsmarktprogramm des Jobcenter Münster 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Jobcenter Münster erstellt jährlich ein Arbeitsmarktprogramm, aus dem hervorgeht, mit we l-
chen Strategien und Maßnahmen der gesetzli che Auftrag, die vereinbarten Ziele und die g e-
schäftspolitischen Schwerpunkte zur Vermeidung, Beendigung oder Verringerung der Hilfeb e-
dürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen.  
 
Nachdem die Eckpunkte bereits in der Sitzu ng des Ausschu sses für Soziales, Gesundheit und 
Arbeitsmarktförderung am 23.11.2011 vorgestellt wurden legt das Jobcenter jetzt das fertig g e-
stellte Arbeitsmarktprogramm 2012 vor.   
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Arbeitsmarktprogramm Jobcenter Münster 2012 
 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0020/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.01.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

Anlage 120106_AMP 2012

142587 Zeichen

Arbeitsmarktprogramm 2012 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
       
  
   
Arbeitsmarktprogramm Jobcenter 2012

Arbeitsmarktprogramm 2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
_____________________________________  
 
Impressum:  
Herausgeber: Jobcenter Münster,  
 Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,  
 48151 Münster 
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit 
  
Münster, Januar 2012

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 2 - 
 
Vorwort 
 
Das Jahr 2012 ist für die Stadt Münster und das Jobcenter von prägender Bedeutung.  
 
Während über das Jahr 2011 die neuen Regelungen des  Gesetzes zur Weiterentwick- 
lung der Organisation in der Grundsicherung für Arb eitsuchende in einer gemeinsamen 
Einrichtung Umsetzung fanden, stand für die Stadt M ünster und das Jobcenter ab April 
2011 die Neugestaltung der kommunalen Trägerschaft zum 01.01.2012 im Vordergrund.  
 
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kommuna lträger-Zulassungsverordnung 
vom 14. April 2011 wurde die Stadt Münster eine so genannte ´Optionskommune´. Damit 
wurde die Basis geschaffen ab 2012 die Aufgaben der  Grundsicherung für Arbeitsu- 
chende autark wahrzunehmen, d.h. ohne Beteiligung d er Bundesagentur für Arbeit. Das 
Jobcenter Münster wird als städtisches Amt im Dezer nat V in die Organisation der Stadt 
Münster integriert. Das neue Amt wird weiterhin die  Bezeichnung „Jobcenter Münster“  
tragen. 
 
Die Vorarbeiten zur Umstellung sind weitestgehend a bgeschlossen und das Jobcenter 
kann an den Start gehen. Allerdings bedarf es im Ja hr 2012 weiterer Feinjustierungen, 
da sich eine Vielzahl neuer Prozesse mit anderen Ak teuren erst etablieren und einspie- 
len muss. Ein wesentlicher Bestandteil dazu ist das  arbeitsmarktpolitische Handlungs- 
programm. Dieses erste „Arbeitsmarktprogramm (AMP)“  in alleiniger Trägerschaft soll 
verdeutlichen, mit welchen Strategien und Maßnahmen  der gesetzliche Auftrag, die ver- 
einbarten Ziele und die geschäftspolitischen Schwerpunkte zur Vermeidung, Beendigung 
oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster um- 
gesetzt werden sollen. 
 
Es zeigt die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung auf  und legt Eckpunkte der operativen 
Umsetzung fest. Mit der Umsetzung des Programms wir d auf lokaler Ebene ein wirksa- 
mer Beitrag zu mehr Beschäftigung und damit einherg ehend eine Reduzierung der Ar- 
beitslosigkeit geleistet. 
 
Das Jahr 2012 wird das Jobcenter Münster zudem vor neue Herausforderungen stellen. 
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2012 vorgestellt. Darin ist 
vorgesehen, das Verwaltungs- und Eingliederungsbudg et für die Leistungsberechtigten 
im SGB II in 2012 auf rund 8,5 Milliarden Euro abzu senken. 2011 lagen diese Budgets 
bei 9,5 Milliarden gegenüber noch 11 Milliarden im Jahr 2010.  
 
Weiter wird zum 01.04.2012 das ´Gesetz zur Verbesse rung der Eingliederungschancen 
am Arbeitsmarkt´ in Kraft treten. Die beschlossenen  Änderungen werden auch für das 
Jobcenter Münster Bedeutung in der operativen und strategischen Umsetzung haben. 
 
Die erstmalig mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzu schließende Zielvereinbarung 
bekommt gerade aufgrund der genannten Herausforderu ngen eine besondere Bedeu- 
tung. Daher soll dem neuen Verfahren, sowie den Zie lwerten auch eine entsprechende 
Beachtung in diesem Arbeitsmarktprogramm entgegengebracht werden. 
Denn auch in 2012 gilt es für das Jobcenter Münster  die vereinbarten Ziele bestmöglich 
zu erreichen. 
 
Ralf Bierstedt 
Leiter des Jobcenters

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 3 - 
 
Inhalt  
 
1.
 Grundsätzliches zum Arbeitsmarktprogramm.................................................- 6 -  
2.  Das neue Zielsystem SGB II ............................................................................ ..- 7 - 
2.1 Bundesweite Zielsetzung........................................................................... ............- 7 -  
2.2. Ziele und Kennziffern ............................................................................ ...............- 7 -  
3.  Lokale Zielsetzung .................................................................................... .......- 10 - 
3.1 Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung.................- 10 -  
3.2 Nachhaltigkeit der Integrationen............... ................................................... ........- 11 - 
3.3 Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.......................- 11 -  
3.4 Förderung von Schwerbehinderten ................................................................... ..- 12 - 
4.  Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................................................- 12 -  
4.1 Schwerpunkte des Ministeriums für Arbeit,......................................................... .........   
      Integration und Soziales des Landes NRW ......................................................... - 12 - 
4.2 Schwerpunkte Jobcenter Münster .................................................................... ...- 12 - 
5.  Entwicklung und Struktur des Marktes ..........................................................- 13 -  
5.1    Die Arbeitsmarkt- und Bewerberstruktur in Münster .........................................- 15 - 
5.1.1 Arbeitsmarktstruktur in Münster................................................................. .......- 15 - 
5.1.2 Bewerberstruktur nach Rechtskreisen ............................................................. .- 15 - 
5.1.3 Arbeitskräftenachfrage in Münster............................................................... .....- 16 - 
5.1.4 Struktur der offenen Stellen nach Wirtschaftszweigen......................................- 16 -  
5.1.5 Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen ............................................................ .- 17 - 
5.1.6 Fazit ........................................................................................... ......................- 18 -  
5.2    Informationen aus den Statistiken.............................................................. .......- 18 - 
5.2.1 Beschäftigungsstatistik...................... ................................................... ............- 18 -  
5.2.2 Gesundheits- und Sozialwesen .................................................................... ....- 18 - 
5.2.3 Verarbeitendes Gewerbe.......................................................................... ........- 20 - 
5.2.4 Handel....................................... ................................................... ....................- 20 -  
5.2.5 Hotels und Gaststätten, Handwerk, Garten- und Landschaftsbau ....................- 20 -  
5.2.6 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften..............................................- 21  - 
6.  Handlungsfelder nach Zielgruppen ................................................................- 22 -  
6.1 U 25 – Jugendliche / junge Erwachsene unter 25 Jahren....................................- 22 -  
6.1.1 Präventiver Ansatz: Förderung bereits in der Schulzeit ....................................- 22 -  
6.1.2 Vermittlung in Ausbildung.................... ................................................... ..........- 23 -  
6.1.3 Vermittlung in Arbeit ........................................................................... ..............- 23 -  
6.1.4 Qualifizierung - Aktivierung und Motivierung.................................................... .- 24 - 
6.1.5 Sonstiges ....................................................................................... ..................- 26 -

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 4 - 
 
6.2 Frauen / erziehende Frauen..................... ................................................... ........ - 26 - 
6.3. Menschen mit Behinderung......................................................................... ....... - 36 - 
6.3.1 Begriff Behinderung im Sinne des SGB IX: ...................................................... - 36 - 
6.3.2 Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) ....................................... - 36 - 
6.3.3 Begriff Behinderung und Rehabilitation im Sinne des SGB III........................... - 37 - 
6.3.4 Menschen mit Behinderung im Kontext des SGB II .......................................... - 37 - 
6.3.5 Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung ..................................... - 37 - 
6.3.6 Strukturanalyse ................................................................................. ............... - 38 - 
6.3.7 Zielgruppenspezifische Angebote und Maßnahmen......................................... - 38 - 
6.3.8 Maßnahmen zur Qualifizierung und Aktivierung ............................................... - 39 - 
6.3.9 Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern............................................................ - 39 - 
6.4 Menschen mit Migrationsvorgeschichte.............................................................. . - 40 - 
6.4.1 Definition und Situation der Personengruppe ................................................... - 40 - 
6.4.2 Strukturanalyse ................................................................................. ............... - 40 - 
6.4.3 Zielgruppenspezifische Angebote des Jobcenters............................................ - 41 - 
6.4.4 Zusammenarbeit und Kooperation mit Netzwerkpartnern................................. - 43 - 
6.5 Ältere 50+ ........................................................................................ ................... - 44 - 
6.5.1 Struktur der Zielgruppe 50+..................................................................... ......... - 44 - 
6.5.2 Besondere Maßnahmen für diese Zielgruppe................................................... - 45 - 
6.6 Selbständige ...................................................................................... ................. - 46 - 
7. Beratungsansatz 2012  fa:z modell........................................ .......................... - 48 - 
7.1 Prinzipien der Fallsteuerung im fa:z modell....................................................... .. - 49 - 
8.  Finanzen 2012 ......................................................................................... ......... - 49 - 
8.1 Handlungsfelder nach Eingliederungsinstrumenten............................................. - 50 - 
8.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) .................................................... .....  
       nach § 16 SGBII i. V m. §§ 77 – 87 SGB III..................................................... ... - 50 - 
8.3. Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zur Aktivierung und 
       und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m.§ 46 SGB III................. - 52 - 
8.4 Arbeitsgelegenheiten (AGH) ........................................................................ ....... - 54 - 
8.5 Maßnahmen nach § 16f SGB II.................... ................................................... .... - 54 - 
9.  Abkürzungsverzeichnis.............................. ................................................... .. - 55 -

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 5 - 
 
Summary für den eiligen Leser: 
 
Unter Berücksichtigung der Prognosen führender Wirt schaftsinstitute zur 
wirtschaftlichen Entwicklung, sowie der bereitgeste llten Finanzmittel wird 
der Arbeitsmarkt für die Personengruppe der erwerbs fähigen Leistungsbe- 
rechtigten in 2012 weniger Möglichkeiten bieten.   
 
Effektiv stehen für arbeitsmarktpolitische Maßnahme n unter Berücksichti- 
gung von Finanztransfers in den Verwaltungshaushalt rund 8 Millionen Euro 
zur Verfügung. Dass sind rund 2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. 
Damit werden neben anderen Förderungen Maßnahmeplät ze für knapp 
2.100 Teilnehmer bereitgestellt. 
 
Der örtliche Beirat hat das Jobcenter bezüglich der  geschäftspolitischen 
Ausrichtung beraten, die u.a. Grundlage für das Arb eitsmarktprogramm ist. 
Die arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprec her haben Schwer- 
punkte für die Maßnahmenplanung und Zielgruppen ges etzt.  Für 2012 
wurden – wie bereits im Jahr 2011 –  folgende  zwei  wesentliche Hand- 
lungsschwerpunkte identifiziert: 
 
• berufliche Qualifikation  
und 
• die Aktivierung der erwerbsfähigen Leistungsberech tigten  
 
Die bereits begonnene Zielgruppenarbeit des Jobcenters wird weiter fortge- 
setzt, um den spezifischen Förder- und Aktivierungs bedarfen dieser Grup- 
pen von Leistungsberechtigten besser gerecht werden zu können: 
 
• Frauen/Alleinerziehende 
• unter 25-jährige 
• über 50-jährige 
• Rehabilitanden/Schwerbehinderte, 
• Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 
Das neue Fallsteuerungsmodell „fa:z-Modell“ soll weitergehend implemen- 
tiert und sowohl im Beratungs- als auch im Maßnahme bereich umgesetzt 
werden. 
 
Die Neujustierung Übergang Schule – Beruf und die damit verbundenen 
organisatorischen Änderungen wird ein weiterer wichtiger Baustein zur 
Verbesserung der Ausbildungschancen junger Menschen sein. 
 
Ein neues Zielsystem mit Kennzahlen nach § 48a SGB II wurde eingeführt. 
Erstmalig gibt es eine Zielvereinbarung mit dem Min isterium für Arbeit und 
Soziales NRW. Die Zielwerte in den ermittelten „Korridoren“ sind sehr ambi- 
tioniert! 
 
 
 
Schwerpunkte 2012 
Fortsetzung der 
Zielgruppen- 
orientierung 
Übergang Schule- 
Beruf 
Rahmenbedingungen  
Ziele 2012

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 6 - 
 
 
1. Grundsätzliches zum Arbeitsmarktprogramm 
Das Arbeitsmarktprogramm zeigt die geschäftspolitischen Schwerpunkte auf, legt dar mit 
welchen Strategien und Maßnahmen des Jobcenters Münster die Zielerreichung und der 
gesetzliche Auftrag des SGB II erfüllt werden soll. 
 
Es hat daher  
 
- eine wichtige Orientierungsfunktion für die Mitar beiter/innen, 
- eine Vermittlungsfunktion in der Zusammenarbeit u nd Abstimmung  
mit den Bildungsträgern und 
- eine Informationsfunktion für die (Fach-) Öffentl ichkeit. 
 
Die Planungen des Arbeitsmarktprogramms  2012 erfolgen auf der Basis 
 
- der zu erwartenden Zielvereinbarung für das Jahr 2012 und  
- der Mittelzuteilung 2012  
 
unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse der Vorjahre. 
 
Die hier zusammengefassten Planungen sind von den F ach- und Führungskräften des 
Jobcenters Münster entwickelt worden. Soweit möglic h wurde bereits jetzt das ab 
01.01.2012 zum Einsatz kommende Fallsteuerungssyste m berücksichtigt. Zur Schwer- 
punktsetzung wurden die Empfehlungen des Beirats un d aus dem Ausschuss für Sozia- 
les, Gesundheit und Arbeitsförderung aufgenommen.     
 
Das Arbeitsmarktprogramm ist nicht statisch, sonder n ist im Jahresverlauf den sich 
wechselnden Anforderungen und Veränderungen des Arb eitsmarktes sowie anhand er- 
gänzender Erkenntnisse aus dem neuen Fallsteuerungssystem weiterzuentwickeln.  
 
Dafür ist es wichtig, dass sich alle am Arbeitsmark t tätigen Akteure weiterhin konstruktiv  
austauschen und ihre Erkenntnisse/Ideen in den lauf enden Weiterentwicklungsprozess 
einbringen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 7 - 
 
 
2. Das neue Zielsystem SGB II 
2.1 Bundesweite Zielsetzung 
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation d er Grundsicherung für Arbeitsu- 
chende hat im Jahr 2011 viele organisatorische Ände rungen mit sich gebracht und stellt 
auch den Zielvereinbarungsprozess auf eine neue gesetzliche Grundlage. Nach  
§ 48b SGB II schließt u.a. das Bundesministerium fü r Arbeit und Soziales mit der zu- 
ständigen Landesbehörde und die zuständige Landesbe hörde mit den zugelassenen 
kommunalen Trägern eine Zielvereinbarung über alle Leistungen des SGB II ab.  
Diese Vereinbarungen umfassen insbesondere 
 die Ziele der Verringerung der Hilfebe- 
dürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerb stätigkeit und Vermeidung von lang- 
fristigem Leistungsbezug sowie zusätzlich das Ziel der Verbesserung der sozialen Teil- 
habe. So gelten erstmalig für die Jobcenter in geme insamen Einrichtungen und für Job- 
center unter alleiniger kommunaler Trägerschaft die  gleichen Ziele. Damit kann dem 
gesetzlichen Auftrag nach § 48 a SGB II, einen Leis tungsvergleich unabhängig von der 
Trägerschaft zu ermöglichen, nachgekommen werden. 
 
Der Zielvereinbarungsprozess ist in drei Phasen gegliedert:  
 
In Phase 1 wurden im Bund – Länder Ausschuss die jeweiligen Referenzrahmen erarbei- 
tet. Der Referenzrahmen besteht aus einem Referenzwert und einem Abweichungskorri- 
dor. Die jeweiligen Werte sind bei den entsprechenden Zielen abgebildet. 
 
Die kommunalen Jobcenter nehmen in Phase 2 ihre Planungen vor und melden diese an 
die Länder. Liegt das Planungsangebot des Jobcenters innerhalb des Referenzrahmens, 
ist dieses Angebot zu vereinbaren. Angebote außerhalb des Korridors  sind nachvollzieh- 
bar zu begründen. Das Land entscheidet dann, ob der  abweichende Wert vereinbart 
werden kann. 
 
Im Januar / Februar 2012 ist dann der Zielvereinbar ungsprozess mit der Phase 3 „Ab- 
schluss der Zielvereinbarung“  beendet. Die Steueru ng der Bundesziele erfolgt für die 
kommunalen Jobcenter durch die Länder. Auch dies is t ein neuer Prozess mit dem in 
2012 erste Erfahrungen gesammelt werden müssen.     
 
2.2. Ziele und Kennziffern 
Ziel 1:  Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
Der Bund - Länder Ausschuss nach §18c SGB II hat ge meinsame Grundlagen der  
Zielsteuerung im SGB II festgelegt. Demnach wird fü r das Ziel 1 auf eine quantitative 
Zielwertfestlegung verzichtet. Stattdessen wird für  die Zielsteuerung ein qualifiziertes 
Monitoring genutzt. Zum Monitoring werden die Kennz ahl 1 „Veränderung der Summe 
der Leistungen zum Lebensunterhalt“ sowie die dazug ehörigen Ergänzungsgrößen he- 
rangezogen. 
 
Die Kennzahl misst die Veränderung der Hilfebedürft igkeit von Bedarfsgemeinschaften, 
indem sie die Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Hei- 
zung) der Bedarfsgemeinschaften eines Jobcenters im  Bezugsmonat ins Verhältnis zum 
entsprechenden Vorjahresmonatswert setzt.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 8 - 
 
Als Ergänzungsgrößen zum Ziel 1 dienen: 
 
• Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunf t und Heizung 
• Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedür ftigen  
• Durchschnittliche Zugangsrate der erwerbsfähigen H ilfebedürftigen 
• Durchschnittliche Abgangsrate der erwerbsfähigen H ilfebedürftigen 
 
Ziel 2:  Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 
Zum Ziel 2 ist die Bildung eines Zielwertes vorgese hen. Dafür wird die Kennzahl 2 „In- 
tegrationsquote“ gebildet. Auch hierzu sind weitere Ergänzungsgrößen gebildet worden, 
die allerdings nicht mit einem Zielwert hinterlegt werden. 
 
Die Kennzahl misst die Integrationen in den vergang enen zwölf Monaten im Verhältnis 
zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in diesem Zeitraum. 
 
Als Ergänzungsgröße zum Ziel 2 dienen: 
 
• Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung  
• Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Besch äftigung 
• Nachhaltigkeit der Integrationen 
• Integrationsquote der Alleinerziehenden 
 
Aufgrund der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erwarteten 
Entwicklung für 2012 ergibt sich für den Bund ein Referenzwert von 4,4 % Steigerung 
der Integrationsquote zum Vorjahr. Die Bund – Länder Arbeitsgruppe hat eine Korridor- 
spannweite von 3 %-Punkten (+- 1,5%- Punkte des Referenzwertes) vereinbart.  
 
 
Folgende Referenzrahmen wurden ermittelt:  
 
 IQ 2012 
 
Referenz- 
wert  
Korridor  
unten  
Korridor  
oben  
         
Deutschland 27,2  4,4  2,9  5,9  
Nordrhein-Westfalen  23,4  5,8  4,3  7,3  
Typ 4 (s.u.)  28,5 6,4  4,9  7,9  
Jobcenter Münster 28,3  6,3  4,8  7,8  
  
Typ 4:  Zur Durchführung des Vergleiches der Leistu ngsfähigkeit nach § 48b SGB II wurde vom Institut für  
Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ein Verfahren en twickelt die Ergebnisse der Träger der 
Grundsicherung einheitlich zu vergleichen. Die Zielsetzung war dabei Typen von SGB II-Trägern zu 
identifizieren, in denen jeweils ähnliche Arbeitsmar ktbedingungen vorherrschen und die somit für 
strukturierte Vergleiche herangezogen werden können.  Dabei wurde nach neuesten Berechnungen 
des IAB die Stadt Münster für 2012 dem Vergleichstyp 4  zugeordnet. Im Vergleichstyp 4 sind vor- 
wiegend Städte in Westdeutschland mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 9 - 
 
Dies bedeutet auf Basis einer hochgerechneten Integ rationsquote für 2011 von 26,7 % 
eine Steigerung der absoluten Integrationen von 3.6 95 in 2011 auf 3.928 in 2012! Die 
Zielerreichung erscheint vor dem Hintergrund des au ch in 2012 noch weiter durchzufüh- 
renden Jobcenteraufbaus und aufgrund der für 2012 p rognostizierten wirtschaftlichen 
Entwicklung eher unwahrscheinlich. Für die weiteren  Verhandlungen in den Zielpla- 
nungsgesprächen mit dem Land NRW wird man sich eher  im Bereich des unteren Korri- 
dors bewegen.  
 
Da das Ziel 2 mit einem Zielwert zu hinterlegen ist  und hier entsprechende Werte zu 
vereinbaren sind, wird als Angebot des Jobcenters M ünster im Rahmen der Phase II  
(vgl.2.1) eine  
 
Steigerung der Integrationsquote von 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr 
 
offeriert. 
 
 
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 
Auch zum Ziel 3 ist die Bildung eines Zielwertes er forderlich. Als Kennzahl 3 ist die Ver- 
änderung des Bestandes an Langzeitleistungsbezieher n (LZB) vorgesehen. Dieser Indi- 
kator soll das Handeln der Jobcenter auf Personen m it höherem Verbleibsrisiko ausrich- 
ten 
. LZB sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die in den  vergangenen 24 Monaten min- 
destens 21 Monate hilfebedürftig waren.  
Die Berechnung erfolgt durch die Bildung des Verhäl tnisses der Anzahl der LZB im 
Bezugsmonat zu den LZB im Vorjahresmonat. 
 
Als Ergänzungsgrößen zum Ziel 3 dienen: 
 
• Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher 
• Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher 
• Durchschnittliche Zugangsrate der Langzeitleistung sbezieher 
• Durchschnittliche Abgangsrate der Langzeitleistung sbezieher 
 
Der Bundesreferenzwert für die Senkung des Bestande s an LZB beträgt 2 %. Als Korri- 
dorspannweite sind 2%- Punkte (+- 1,0%- Punkte des Referenzwertes) vereinbart.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 10 - 
 
Zum Ziel 3 wurden folgende Zielkorridore ermittelt: 
 
 LZB 2012  
Referenz- 
wert  
Korridor  
unten 
Korridor  
oben  
         
Deutschland 3.100.992  -2,0  -3,0  -1,0  
Nordrhein-Westfalen 537.124  -1,1  -2,1  -0,1  
Typ 4 150.924  -2,7  -3,7  -1,7  
Jobcenter  Münster 8.863  -2,7  -3,7  -1,7  
 
 
Die Hochrechnung für 2011 weist für das Jobcenter M ünster eine absolute Zahl von 
9.106 LZB aus. Auf Basis des Referenzwertes wäre di ese Zahl um 243 LZB zu senken. 
Angesichts des erwarteten weitaus weniger dynamisch en Wachstums der Wirtschaft 
erscheint bei diesem Zielwert eine Erwartungshaltun g selbst am unteren Korridorrand 
nicht realistisch. Dies wir dadurch untermauert, dass seit 2009 eine stetige Zunahme der 
Langzeitbezieher zu verzeichnen ist.  
 
Da auch das Ziel 3 mit einem Zielwert zu hinterlege n ist und hier entsprechende Werte 
zu vereinbaren sind, wird als Angebot des Jobcenter s Münster im Rahmen der Phase II 
(vgl. 2.1)  
 
keine weitere Steigerung der Anzahl der LZB 
 
angeboten. 
 
 
3. Lokale Zielsetzung 
Auch für 2012 wird es zu den bundesweiten Zielen weitere lokale städtische Ziele mit für 
das Jobcenter verbindlichen Zielwerten geben. Ausge hend von den in den Vorjahren 
vereinbarten lokalen Zielen ist es sachgerecht, die se in ihren Kernaussagen auch für 
2012 beizubehalten. Vielfach finden sich die Inhalt e der lokal vereinbarten Ziele in den 
Ergänzungsgrößen der Kennzahlen nach § 48 a SGB II wieder. Es erfolgten hier Modifi- 
kationen, ohne die Kennzahlen in ihren ursprünglichen Aussagegehalt zu verändern.  
 
3.1 Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung  
 
Die Kennzahl misst die Veränderung der Hilfebedürft igkeit von Bedarfsgemeinschaften, 
indem sie die Leistungen für Unterkunft und Heizung  der Bedarfsgemeinschaften eines 
Jobcenters im Bezugsmonat ins Verhältnis zum jeweiligen Vorjahresmonatswert setzt.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 11 - 
 
 
 
Berechnung:     Relation = Zähler/Nenner  
 
• Zähler: Summe der Leistungen für Unterkunft und 
Heizung im Bezugsmonat  
 
• Nenner: Summe der Leistungen für Unterkunft und 
Heizung im Bezugsmonat des Vorjahres  
 
Diese Kennziffer ist unter Ziel 1 bereits als Ergänzungsgröße ohne Zielwert hinterlegt.  
 
Zielwert:  Es ist sachgerecht  - wie bei dem Ziel 1 -, auf ein e quantitative Zielwertfestle- 
gung zu verzichten. Zur Steuerung wird ebenfalls ei n städtisches qualitatives 
Monitoring genutzt.   
 
 
3.2 Nachhaltigkeit der Integrationen 
Die Kennzahl misst den Anteil der nachhaltigen Inte grationen in sozialversicherungs- 
pflichtige Beschäftigung der vergangenen zwölf Mona ten an allen Integrationen in sozi- 
alversicherungspflichtige Beschäftigung im selben Bezugszeitraum.  
 
Berechnung :   Relation = Zähler/Nenner  
 
•  Zähler: Summe der nachhaltigen Integrationen in 
den vergangenen zwölf Monate  
•  Nenner: Summe der Integrationen in den vergange-
nen zwölf Monaten  
 
Als nachhaltig wird eine Integration dann bezeichnet, wenn die betreffende Person zwölf 
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisse s sozialversicherungspflichtig 
beschäftigt ist. 
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse der Kennzahlen nach § 48a SGB II 
vor. 
 
Aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung wird als  
 
Zielwert:  der Anteil der nachhaltigen Integrationen verringert sich nicht gegenüber dem 
Vorjahr 
 
 
dargestellt. 
 
 
3.3 Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
 
Diese Kennziffer ist unter Ziel 1 bereits als Ergänzungsgröße ohne Zielwert hinterlegt 
. 
 
Die Kennzahl misst das Verhältnis der erwerbsfähige n Hilfebedürftigen im Bezugsmonat 
zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat des Vorjahres.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 12 - 
 
Berechnung:     Relation = Zähler/Nenner  
 
•  Zähler: Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen  im 
Bezugsmonat  
•  Nenner: Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen  im 
Bezugsmonat des Vorjahres  
 
 
 
Zielwert:   Anzahl eLb im Bestand geringer als im Vorjahr . 
 
3.4 Förderung von Schwerbehinderten 
Die Kennzahl misst das Verhältnis der mit einem Ein gliederungszuschuss geförderten 
Schwerbehinderten an allen mit einem Eingliederungs zuschuss geförderten Leistungs- 
berechtigten. 
 
Zielwert:  Der Anteil der Schwerbehinderten an allen mit eine m Eingliederungszuschuss 
geförderten Personen beträgt im Jahr 2012 durchschn ittlich mindestens 10%. 
(+1%- Punkt gegenüber dem Vorjahr) . 
 
 
 
4. Geschäftspolitische Schwerpunkte 
4.1 Schwerpunkte des Ministeriums für Arbeit, Integ ration und Soziales des Lan- 
des NRW 
Neben den o.g. Zielen sind vom Ministerium für Arbe it, Integration und Soziales (MAIS) 
des Landes NRW weitere geschäftspolitische Schwerpunkte benannt worden: 
  
• Verbesserung der Integration von Jugendlichen in d en Arbeitsmarkt 
• Erhöhung der Frauenerwerbsquote 
• Erhöhung der Integrationsquote von Migrantinnen un d Migranten 
• Analyse großer Bedarfsgemeinschaften 
• Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung 
• Verbesserung der Verknüpfung der kommunalen Leistu ngen des SGB II mit den 
        Bundesleistungen 
4.2 Schwerpunkte Jobcenter Münster  
Das Jobcenter Münster hat bereits in den Vorjahren vergleichbare Zielstellungen ver- 
folgt. Es greift die vom MAIS genannten geschäftspo litischen Schwerpunkte daher in 
teilweise modifizierter Form auf. Erstmals wird das  Jobcenter Münster die Ausbildungs- 
stellenvermittlung selbst durchführen und mit einem  ganzheitlichen Ansatz i.S. des fa:z-
modells die Integrationsquote von jungen Menschen erhöhen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 13 - 
 
Des Weiteren wird das Jobcenter aktiv an der Gestal tung des noch zu modellierenden 
Prozesses „Übergang Schule - Beruf“ mitwirken. Zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote 
legt das Jobcenter den Schwerpunkt auf die Zielgrup pe Alleinerziehende. Der Prozess 
der Verzahnung der kommunalen Leistungen nach § 16a  SGB II wurde bereits begon- 
nen und wird 2012 weiter fortgesetzt. Intern wird d ie weitere Implementierung und Pro- 
fessionalisierung des fa:z modell ein weiterer Schwerpunkt sein. 
 
5. Entwicklung und Struktur des Marktes 
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, Leistungsempfänge r und erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten  
 
Die in dem untenstehenden Diagramm gezeigte Entwick lung der Jahresdurchschnitts- 
zahlen zeigen im Zeitverlauf für das Jobcenter Müns ter insbesondere ab 2008 nur eine 
geringe Dynamik. Das Jobcenter gehört nach neuerer Berechnung dem SGB II-
Vergleichstyp 4 an. Dieser Vergleichtyp enthält vor wiegend Träger aus Städten in West- 
deutschland mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage . In Nordrhein-Westfalen gehören 
dazu neben Münster die Jobcenter des Kreises Mettmann und des Rhein-Kreis-Neuss.  
 
 
BG= Bedarfsgemeinschaften; eLb = erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Alo = Arbeitslose 
Diagramm 1 
 
Mit Stand August 2011 betreute das Jobcenter Münster 10.563 Bedarfsgemeinschaf- 
ten (BG) mit 20.094 Personen. Darunter sind 14.026 erwerbsfähige Leistungsberech- 
tigte (eLb) und 6.068 nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 14 - 
 
      Regionale Strukturdaten   
 
Die Sozialstruktur in der Stadt Münster ist im Unte rschied zur landesweiten Sozial- 
struktur durch eine leicht unterdurchschnittliche SGB II-Quote geprägt (8,8 % zu 
11,4 % landesweit). Weitere Strukturmerkmale im Ber eich des Jobcenter Münster 
sind ein etwas geringerer Anteil erwerbsfähiger Lei stungsberechtigter (69,9 % im 
Vergleich zu NRW mit 71,3 %) und ein größerer Antei l von Bedarfsgemeinschaften 
mit einer Person. Während landesweit Einpersonen-Be darfsgemeinschaften einen 
Anteil von 53,7 % umfassen, sind es im Jobcenter Münster 56,4 %.  
 
Gegenüber dem Vorjahresmonat sind die Zahl der Beda rfsgemeinschaften und die 
Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jo bcenter Münster weniger stark 
zurückgegangen, als dies landesweit der Fall war (- 0,9 % zu -2,8 % bzw. -1,7 % zu -
3,9 %).  
 
Der Anteil von Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender liegt gut einen Prozentpunkt 
über dem Landesdurchschnitt (19,5 % zu 18,6 %), zud em ist im Vergleich zum Vor- 
jahresmonat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alle inerziehender stärker gestie- 
gen als im Landesdurchschnitt.  
 
Münster verzeichnet einen geringeren Anteil ausländ ischer erwerbsfähiger Leis- 
tungsberechtigter (22,2 % zu 25,8 % landesweit), wo bei hier die Zahl leicht zuge- 
nommen hat, während sie im Landesdurchschnitt gesunken ist.  
Der Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Juni 
2011 im Jobcenter Münster bei 44,5 % und damit unte r dem Landesdurchschnitt von 
47,3 %. Der Anteil derer, die über keine abgeschlos sene Ausbildung verfügen, liegt 
bei 61,6 % (landesweit: 64,2 %).  
 
Mit 8,2 % entspricht der Anteil der Jugendlichen un ter 25 Jahren an allen Arbeitslo- 
sen in etwa dem Landesniveau von 8,1 %. Auffallend ist ein Anstieg gegenüber dem 
Vorjahr, während in NRW insgesamt ein Rückgang zu verzeichnen war.  
Bei der Struktur fällt weiter auf, dass der Anteil der erwerbsfähigen  
Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, über dem Landesdurchschnitt in Nord- 
rhein-Westfalen liegt. Im Juni 2011 lag der Anteil in Münster bei 31,6 %, während in 
NRW der Anteil 26,3 % betrug. Der Zeitvergleich zei gt eine zunehmende Tendenz in 
Münster.  
 
Quelle: G.I.B. NRW 
 
Bestand an eLb   
    
Veränderung 
zum Vorjah- 
resmonat 
  Aug 2010  Aug 11  absolut  in %  
         
gesamt  14.203  14.026  -177  -1,2  
U 25 2.760  2.764  4 0,1  
Ü 25 - U50 8.213  7.928  -285  -3,5  
Ü50 3.230  3.334  104  3,2  
Frauen 7.140  7.149  9 0,1

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 15 - 
 
Im Vergleich der revidierten Daten von August 2011 mit den Ergebnissen des Vorjah- 
resmonats hat sich die Zahl der eLb um 1,2% leicht verringert. Entgegen dem Rückgang 
bei den Ü25 bis U50 Jährigen stieg die Anzahl der eLb bei den Frauen und Jugendlichen 
leicht und bei den Ü 50 Jährigen mit 3,2% deutlich.  
 
 
5.1 Die Arbeitsmarkt- und Bewerberstruktur in Münster 
5.1.1 Arbeitsmarktstruktur in Münster 
Die Wirtschaftsstruktur in Münster ist vor allem dienstleistungsorientiert.  
Über 75 % aller Beschäftigten sind im sog. “tertiär en” Bereich tätig. Neben dem Handel 
dominieren Wissenschaft und Lehre, Gesundheitswesen, Kreditinstitute, Versicherungen 
und öffentliche Verwaltung den regionalen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus verfügt Münster 
über ein ausgeprägtes Gesundheitswesen, in dem fast  jeder elfte sozialversicherungs- 
pflichtig Beschäftigte tätig ist. Zudem verfügt Mün ster über ein überdurchschnittliches 
Bildungsangebot an Hochschulen mit 55.000 Studieren den, höheren Schulen und zahl- 
reichen Weiterbildungseinrichtungen. Jeder dritte Beschäftigte in Münster hat direkt oder 
indirekt mit der drittgrößten Universität Deutschlands zu tun. 
 
Wirtschaftlich gesehen dominieren vorwiegend kleine re bis mittelständische Betriebe. 
Die industrielle Produktion umfasst chemische und p harmazeutische Erzeugnisse, Ma- 
schinenbau, Nahrungs- und Genussmittel.  
 
Ein hohes Einstellungspotenzial liegt in Münster be i den ca. 70 Personaldienstleistungs- 
unternehmen. Im Jahresdurchschnitt liegt der Anteil  der Stellenzugänge bei 58%, der 
Anteil erfolgreich besetzter Stellen bei 50,2 %. 
5.1.2 Bewerberstruktur nach Rechtskreisen 
In Münster waren im Juli 2011 insgesamt 8.684 Perso nen von Arbeitslosigkeit betroffen, 
davon 6.175 im Rechtskreis SGB II und 2.509 im Rech tskreis SGB III. Damit liegt die 
Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen insgesamt f ast auf Vorjahresniveau, dort wa- 
ren im selben Monat insgesamt 8.669 arbeitslos gemeldet.  
Die Arbeitslosenquote liegt unverändert zum Vorjahr bei insgesamt 5,9%.  
 
Bei den Arbeitsuchenden ist das Verhältnis 10.614 arbeitsuchende Bewerber im Rechts- 
kreis SGB II zu 5.024 Bewerbern im Rechtskreis SGB III. 
 
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zeigt eine Ver schiebung zu Lasten des Bereichs 
SGB II, dort waren 2010 noch 296 Menschen weniger v on Arbeitslosigkeit betroffen, 
während es im Bereich SGB III noch 281 mehr waren. 
 
Die Zahlen belegen, dass Bewerber aus dem Rechtskre is SGB III schneller ihre Arbeits- 
losigkeit beenden konnten. Dies zeigt auch die stat istische Erfassung der Abgänge von 
Arbeitslosen, getrennt nach Rechtskreisen und in Er werbstätigkeit. Die Abgangsstatistik 
von Arbeitslosen in Erwerbstätigkeit weist im Juli 2011 im Rechtskreis SGB III 375 Ab- 
gänge (April 2010: 554 Abgänge), im Rechtskreis SGB  II 286 Abgänge (April 2010: 382 
Abgänge) aus. 
 
Der Anzahl an Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis S GB II umfasst 2.392 Bewerber 
(38,7%), im Rechtskreis SGB III liegt die Anzahl bei 296 Bewerbern (11,8%).

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 16 - 
 
5.1.3 Arbeitskräftenachfrage in Münster 
Münster war von der allgemeinen Wirtschaftskrise weit weniger betroffen als andere Re- 
gionen und Städte. Der deutliche Konjunkturaufschwu ng im Jahr 2010 führte auch in 
Münster zu einer Belebung des Stellenmarktes, die sich aufgrund des frühen und langen 
Winters wieder abschwächte. Mit dem Frühjahr 2011 z eigte sich eine erneut erfreuliche 
Entwicklung, so dass im Juli 2011 insgesamt 1.691 offene Stellen zu verzeichnen waren. 
Das sind 212 Stellen mehr als im Vorjahr. 
 
Die folgende Tabelle macht einen Vergleich der geme ldeten, offenen Stellen im Jahr 
2010 zu den gemeldeten, offenen Stellen in der 1. Jahreshälfte 2011 möglich. 
 
 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov D ez 
2010 1.345 1.444 1.541 1.603 1.663 1.580 1.479 1.57 3 1.573 1.470 1.352 1.237 
2011 1.234 1.363 1.468 1.556 1.580 1.724 1.691      
[Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit] 
 
 5.1.4 Struktur der offenen Stellen nach Wirtschaftszweigen 
Aus der folgenden Tabelle wird sichtbar, in welchen  Wirtschaftszweigen die              
meisten offenen Stellen angesiedelt sind. Hierbei w urden nur diejenigen Wirtschafts- 
zweige betrachtet, in denen im Monat Juli 2011 mind estens 40 offene Stellen gemeldet 
waren.  
 
Im Juli 2011 waren insgesamt 1.691 offene Stellen gemeldet. 
 Jan Feb März April Mai Juni Juli 
Verarbeitendes 
Gewerbe 48 62 78 73 84 79 84 
Baugewerbe 21 31 32 36 50 39 43 
Handel, Instandhal- 
tung KFZ 122 138 141 151 199 251 251 
Gastgewerbe 40 39 43 58 58 61 52 
Information, Kom- 
munikation 27 30 38 39 39 37 46 
Vermittlung und 
Überlassung von 
Arbeitskräften 
595 649 687 695 646 685 668 
Verwaltung, Ver- 
teidigung, Sozial- 
versicherung 
40 29 29 76 83 100 82 
Erziehung und 
Unterricht 34 39 46 53 45 50 51 
Gesundheits- u. 
Sozialwesen 122 122 146 156 140 139 134 
Erbringung von 
sonstigen Dienst- 
leistungen 
39 36 34 45 44 43 47 
[Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit]

Arbeitsmarktprogramm 2012 
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Die Zahlen belegen Zuwächse in einigen Teilbereiche n des Arbeitsmarktes. Die                  
Schwankungen unterliegen saisonalen Einflüssen sowi e positiven Veränderungen des 
Arbeitsmarktes durch eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse. 
 
Zudem ist ersichtlich, dass der größte Anteil der g emeldeten, offenen, sozialversiche- 
rungspflichtigen Stellen in Münster im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von 
Arbeitskräften“ liegt, gefolgt vom Bereich des „Handels und der Instandhaltung und Re- 
paratur von Kraftfahrzeugen“ sowie dem Bereich des „Gesundheits- und Sozialwesens“. 
5.1.5 Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen 
 
In Münster waren im Dezember 2010 insgesamt 142.861  sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte tätig. 
 
Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren z ur Sozialversicherung, in das alle 
Arbeitnehmer (einschließlich der in Berufsausbildun g Beschäftigten) einbezogen sind, 
die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht od er Versicherungspflicht nach dem 
SGB III unterliegen. 
Auf der Basis der Meldungen zur Sozialversicherung wird vierteljährlich mit 6 Monaten 
Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflicht ig und geringfügig entlohnten Be- 
schäftigten ermittelt. 
 
Aus der folgenden Tabelle wird sichtbar, wie die Beschäftigungssituation (sozialversiche- 
rungspflichtige Beschäftigte) in den zuvor betrachteten Wirtschaftszweigen ist.  
 
 31.03.2010 30.06.2010 30.09.2010 31.12.2010 
Verarbeitendes 
Gewerbe 12.165 12.210 12.391 12.331 
Baugewerbe 4.721 4.677 4.838 4.767 
Handel, Instandhal- 
tung KFZ 20.097 20.235 20.056 20.102 
Gastgewerbe 4.177 4.265 4.328 4.363 
Information, Kom- 
munikation 8.744 8.498 8.602 8.677 
Vermittlung und 
Überlassung von 
Arbeitskräften 
3.775 4.444 4.694 4.524 
Verwaltung, Vertei- 
digung, Sozialversi- 
cherung 
13.029 13.004 12.857 12.697 
Erziehung und Un- 
terricht 7.882 7.902 7.993 8.258 
Gesundheits- u. 
Sozialwesen 22.641 22.782 23.205 23.636 
Erbringung von 
sonstigen Dienstleis- 
tungen 
6.150 6.059 6.178 6.192 
      [Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbe it]

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 18 - 
 
 
 
 
Anhand der Entwicklung der sozialversicherungspflic htig Beschäftigten im Jahresverlauf 
2010 lässt sich insbesondere in den Wirtschaftszwei gen „Verarbeitendes Gewerbe“, 
„Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“, „ Erziehung und Unterricht“ sowie 
„Gesundheits- und Sozialwesen“ eine positive Tendenz erkennen.  
 
 
Aufgrund der gemeldeten Stellen im Jahresverlauf 20 11 bestätigt sich vor allem in den 
Bereichen „Verarbeitendes Gewerbe“ und „Gesundheits- und Sozialwesen“ diese Ten- 
denz, die für die Planung von Weiterbildungs- und Q ualifizierungsmaßnahmen für Be- 
werber/innen des Rechtskreises SGB II nicht außer Acht gelassen werden sollte.  
 
5.1.6 Fazit 
 
Die Erkenntnisse aus der Entwicklung des Stellenmar ktes sowie der Beschäftigungssta- 
tistik in Münster geben Anhaltspunkte u.a. für die Planung von Qualifizierungs- und Wei- 
terbildungsmaßnahmen sowie die Ausrichtung des Arbe itgeberservice des Jobcenter 
Münster, der ab 2012 in alleiniger Regie die Stelle n für das Jobcenter Münster akquirie- 
ren wird. 
 
Eine Betrachtung der Bewerber/innen in den genannte n Wirtschaftszweigen bzw. aus 
den genannten Berufsgruppen ist derzeit aufgrund de r erfolgten Neuaufteilung der Wirt- 
schaftsklasseneinteilung im Fachverfahren VerBIS so wie der anstehenden Umstellung 
von 4-PM auf das fa:z-modell zum jetzigen Zeitpunkt  nicht sinnvoll. Daher erfolgt die 
Betrachtung von Qualifizierungsansätzen und notwend iger Akquise lediglich in Orientie- 
rung an den gesamten Rechtskreis SGB II. 
 
5.2 Informationen aus den Statistiken 
5.2.1 Beschäftigungsstatistik 
 
Aus der Beschäftigungsstatistik geht hervor, dass d er höchste Anteil an sozialversiche- 
rungspflichtigen Beschäftigten in Münster im Wirtsc haftszweig des „Gesundheits- und 
Sozialwesens“ liegt, ebenso ist belegt, dass eine p ositive Marktentwicklung in Münster 
im Bereich des Gesundheitswesens bereits 2010 statt gefunden und sich in 2011 fortge- 
setzt hat.  
Gute Chancen bestehen für Bewerber/innen des Rechtskreises SGB II in den Bereichen 
des „Verarbeitenden Gewerbes“,
 sowie für Nicht- bis Geringqualifizierte im Bereich  der 
„Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“  
 
5.2.2 Gesundheits- und Sozialwesen 
Die Nachfrage nach Personal im Bereich der Altenpfl ege ist sowohl in der stationären, 
als auch in der ambulanten Pflege groß. 
Aufgrund des Mangels an vermittelbaren Fachkräften greifen Arbeitgeber auf den Servi- 
ce von Personaldienstleistern
 zurück, zudem bieten diese vor allem hinsichtlich d er Ar- 
beitszeiten den Beschäftigten der Gesundheitsbranch e oft bessere Konditionen. Ten- 
denziell werden mehr Teilzeitstellen und geringfügige Beschäftigungen gemeldet.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 19 - 
 
 
 
 
 
In Altenheimen dürfen nur noch examinierte Altenpfl egehelfer mit einjähriger Ausbildung 
eingesetzt werden. 
Bei den ambulanten Diensten werden auch Haushaltshi lfen 
 sowie ausgebildete Haus- 
wirtschafterinnen  eingestellt.  
 
Qualifizierungen  in diesem Bereich sind grundsätzlich sinnvoll. Es ist aufgrund der Be- 
völkerungsstruktur von einem weiter wachsenden Bedarf auszugehen. Vorab sind je- 
doch bei Bewerber/innen Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung, Mobilität, etc.) und 
Bereitschaft für eine Tätigkeit in der Pflege abzuklären. 
 
 
Der Anteil an gemeldeten, offenen Stellen ist im Verhältnis zu den wachsenden Beschäf- 
tigungsmöglichkeiten niedrig. Eine Stellenakquise 
 in diesem Bereich ist daher notwendig 
und sinnvoll, sollte aber flankierend durch Qualifi zierungen begleitet werden, um Arbeit- 
gebern motivierte, passgenaue Bewerber/innen anbiet en zu können. Derzeitig könnten 
die Bedarfe der Arbeitgeber aufgrund fehlender Qual ifikationen oder Rahmenbedingun- 
gen nicht gedeckt werden.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 20 - 
 
5.2.3 Verarbeitendes Gewerbe 
Das verarbeitende Gewerbe hat einen hohen Anteil so zialversicherungspflichtiger Be- 
schäftigter in Münster. Darunter verbergen sich unt er anderem die Wirtschaftszweige 
„Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“, „Getränkeherstellung“, „Herstellung von 
chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen“, „Metallerzeugung und -bearbeitung“ 
sowie angrenzende Berufszweige. Es werden Lagerkräf te, Transportmitarbeiter, Kraft- 
fahrer, wie auch leitende Kräfte gesucht.  
Im Bereich der Helfer und gering qualifizierten Bew erber können eingehende Stellen 
weitestgehend besetzt werden, wobei feststellbar ist, dass immer weniger Bewerber dem 
Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Bei Facharbeitern  sind Bewerber mit geforderten 
Qualifizierungen und Kenntnissen überwiegend bereit s in Beschäftigung oder können 
aus eingehenden Angeboten frei wählen. 
  
Aufgrund des geringen Bewerberpotentials in diesen Bereichen sind Qualifizierungen 
 
sinnvoll, vor allem auch in den anverwandten Bereichen, wie Lager und Logistik. Einstel- 
lungen scheitern derzeit oft an mangelnder Mobilität (schlechte Verbindungen des ÖPNV 
zu Schichtzeiten). 
 
5.2.4 Handel 
Im Bereich „Handel“ ist ebenfalls ein guter Arbeitsmarkt in Münster vorhanden, wobei der 
Einzelhandel mehr Beschäftigungsmöglichkeiten bietet als der Großhandel. Die Einmün- 
dung in Beschäftigungsverhältnisse ist gut, der Ein schaltungsgrad wächst.  Bedarf be- 
steht in den unterschiedlichsten Bereichen. Fachver käufer in Lebensmittelbereichen 
(Bäckereien, Fleischereien) werden praktisch ständi g gesucht, teilweise auch gering 
Qualifizierte. Vermittlungen scheitern häufig am ge ring motivierten Verhalten der Bewer- 
ber, an Äußerlichkeiten und an mangelnden Sprachken ntnissen. Viele Stellen werden 
durch SGB III Bewerber besetzt, da diese in den Vor stellungsgesprächen oft motivierter 
wirken und im Regelfall über eine größere Berufserf ahrung verfügen. Durch die flexible 
Arbeitszeitgestaltung, Schicht und Samstagsarbeit i st zudem die Vermittelbarkeit von 
erziehenden Bewerbern eingeschränkt, da in Randzeit en die Kinderbetreuung oft nicht 
sichergestellt ist.  
 
Eine Qualifizierung 
 in diesem Bereich ist grundsätzlich sinnvoll, für Bewerber mit Migra- 
tionsvorgeschichte sind sprachbezogene Maßnahmen mi t dem Zielberuf „Verkauf“ sinn- 
voll. Da der Markt mittlerweile auch ungelernte Krä fte nachfragt, bieten sich darüber hin- 
aus Kurzqualifizierungen in Form einer Kenntnisverm ittlung an, wobei die Rahmenbe- 
dingungen der Bewerber/innen zuvor geklärt werden müssten. 
 
5.2.5 Hotels und Gaststätten, Handwerk, Garten- und Landschaftsbau 
 
Zu Juli 2011 waren in den o. g. Branchen im gemeins amen Arbeitgeberservice 158 offe- 
ne Arbeitsstellen gemeldet. Das Hauptaugenmerk der offenen Stellen lag hierbei auf 
Gastronomie und Handwerk.  
In der Gastronomie werden maßgeblich Servicekräfte und Küchenhilfen gesucht, die 
meisten Stellen können auch durch ungelernte, aber erfahrene Kräfte besetzt werden, 
die idealer Weise über Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene verfügen. 
Im Handwerk hingegen gibt es dringenden Bedarf an ( nicht vorhandenen) Fachkräften, 
weswegen eingehende Stellen nur schwer besetzbar sind.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
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Die Arbeitgeber kennen im Regelfall den lokalen Arb eitsmarkt und wissen um die 
schwierige Situation, sind jedoch weiterhin nicht b ereit, gute Kräfte über Tarif zu bezah- 
len. 
Vor allem im Friseurhandwerk stellen Arbeitgeber of t sehr hohe Anforderungen an die 
Bewerber. Sie sollen flexibel in Teilzeit (20 Std.) , möglichst nachmittags und/oder 
abends oder am Wochenende einsetzbar sein, was insb esondere erziehenden Bewer- 
ber/innen nicht möglich ist. Die Bezahlung schlägt sich im Friseurhandwerk noch zusätz- 
lich negativ nieder, der Tariflohn für einen Friseurgesellen liegt bei 1.313 € pro Monat bei 
39 Wochenstunden. 
 
Arbeitgeber wünschen sich im Regelfall motivierte, zuverlässige und erfahrene Bewer- 
ber; besonders häufig werden fehlende Motivation un d fehlende Berufserfahrung be- 
mängelt. In den Bereichen Handwerk und Gartenbau is t auch bei Helferstellen häufig 
zwingend ein Führerschein erforderlich. Bewerber oh ne gültige Fahrerlaubnis haben 
kaum eine Chance, einen (dauerhaften) Arbeitsplatz in den genannten Branchen zu be- 
kommen.  
 
Es gab im Laufe des Jahres 2011 keine nennenswerten  Schwankungen oder Änderun- 
gen. Leichte Schwankungen waren auf saisonale und w etterabhängige Parameter zu- 
rückzuführen – etwa beim Handwerk oder im Gartenbau , hier war erst ab Mitte Mai ein 
Stellenzugang zu verzeichnen. Der erwartete Stellen zugang in der Branche Ho- 
tels/Gaststätten blieb jedoch aus, was vermutlich d arauf zurückzuführen ist, dass viele 
Gastronomen vermehrt auf (studentische) Aushilfen z urückgreifen, mit denen sie schon 
seit Jahren „Schönwetter-Spitzen“ abdecken.  
 
Eine Qualifizierung 
 scheint hier im Bereich Fahrerlaubnisförderung oder Kenntnisvermitt- 
lung Gartenbau/Hotels/Gaststätten sinnvoll. 
 
5.2.6 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften  
 
Seit Anfang 2010 hat die Branche kontinuierlichen Z uwachs zu verzeichnen, der sich 
2011 weiter fortgesetzt hat. Die Zeitarbeit bildet den größten Anteil an gemeldeten, offe- 
nen Stellen beim gemeinsamen Arbeitgeberservice von allen gemeldeten Stellen. 
 
Gemeldete Stellen umfassen sowohl Stellenangebote f ür Fachkräfte, als auch eine brei- 
te Palette von Helferstellen. 
Es ist zu beobachten, dass vor allem qualifizierte Fachkräfte wie Elektriker, Anlagenme- 
chaniker (Sanitär, Heizung, Klima), Maler und Lacki erer, Industriemechaniker und exa- 
minierte Pflegekräfte zunehmend über Personaldienstleister gesucht werden. 
 
Darüber hinaus werden unverändert Hilfskräfte ohne nennenswerte Qualifikation, wie  
z. B. Produktions- und Verpackungshelfer, Kommissionierer, Hilfsarbeiter vor allem im 
Metallbereich und Call-Center-Agenten gesucht und eingestellt. 
Häufig handelt es sich um kurzfristige, projektbezo gene Beschäftigungsverhältnisse mit  
„Drehtüreffekt“. Das Angebot an Helferstellen ist im Umland deutlich größer als in Müns- 
ter selbst. Im Normalfall wird Schichtarbeit geford ert. Der Besitz einer Fahrerlaubnis und 
eines Pkw ist meistens zwingend erforderlich. Im He lferbereich bedeutet Zeitarbeit im- 
mer wechselnde Arbeits- und Einsatzorte.  
Für Bewerber/innen des Rechtskreises SGB II, die im  Regelfall weniger qualifiziert 
und/oder bereits längere Zeit arbeitslos sind, biet et Zeitarbeit jedoch oft die einzige 
Chance zum (Wieder-) Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt. 
 
Qualifizierungen 
 in Bereichen Lager/Logistik, Kommissionierung, Füh rerscheine sind 
sinnvoll.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 22 - 
 
 
 
6. Handlungsfelder nach Zielgruppen 
Auch in 2012 wird die bereits implementierte Verant wortlichkeit nach Zielgruppen weiter 
aufrecht erhalten.   
6.1 U 25 – Jugendliche / junge Erwachsene unter 25 Jahren 
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB II sind alle erwerbsfähi gen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren 
unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, ei ne Ausbildung oder eine Arbeitsgele- 
genheit zu vermitteln. Jugendliche ohne Berufsabsch luss sind vorrangig in Ausbildung 
zu vermitteln. Ziel ist es, bei jungen Leuten Langz eitarbeitslosigkeit von vornherein ab- 
zuwenden und eine von Sozialleistungen unabhängige Existenz sofort und nachhaltig zu 
stärken.  
Aus der nachfolgenden Übersicht geht der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen im Juni 
2011 im Vergleich zum Vorjahresmonat hervor.  
 
Bestand an Alo U 25 Jun 10 Jun 11 Veränderung 
Männer Frauen Männer Frauen absolut in % 
Insgesamt 270 219 278 231 20 4,1 
ohne abgeschlossene Berufsausbildung 232 179 254 198 41 10,0 
Kein Hauptschulabschluss 85 46 82 37 -46 -35,1 
Ausländer 34 41 47 43 15 20,0 
Alleinerziehende 21 * * 10 47,6 
Langzeitarbeitslose 19 22 24 26 9 22,0 
Schwerbehinderte * * 8 -3 -27,3 11 8
75 90 
21 31 
41 50 
489 509 
411 452 
131 85 
Insgesamt Insgesamt 
 
 
Im Juni waren von 2.720  Leistungsempfängern unter 25 Jahren 509 arbeitslos gemeldet. 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen und jun- 
gen Erwachsenen leicht um 20 oder 4,1% gestiegen. E in Grund hierfür ist, dass in 2011 
deutlich weniger Mittel im Eingliederungstitel für die Qualifizierung und Aktivierung zur 
Verfügung standen. Der Anteil der jungen Frauen lag  im Juni 2011 mit 45 % genauso 
hoch wie im Vorjahresmonat. Der Anteil der Schwerbehinderten ist gegenüber dem  Vor- 
jahr von 2,2 %  auf 1,6% gesunken.   
 
 
6.1.1 Präventiver Ansatz: Förderung bereits in der Schulzeit 
 
Im Juni 2011 hatten 23,3% der arbeitslosen Jugendli chen keinen Schulabschluss oder 
den Abschluss der Förderschule. Ein Jahr vorher  la g dieser Anteil noch bei 26,6%, im 
Juni 2009 sogar bei 35,4%. Aufgrund des erheblichen  Anteils an Jugendlichen ohne 
Schulabschluss wurden seit 2010 präventive Ansätze forciert. Dadurch sollte z.B. die 
Zahl der Jugendlichen mit Schulabschluss und der au sbildungsreifen Jugendlichen er- 
höht werden. Der Schwerpunkt wurde dabei auf Haupt- und Förderschulen gelegt.  
 
Vertreter der Schule, der zuständigen Ämter, Träger  und Dienste verabredeten gemein- 
sam Maßnahmen, um die Abstimmung und Zusammenarbeit  der Systeme und Akteure 
zu verbessern. Die vereinbarten Maßnahmen wurden du rch einen Vermittler U25 umge- 
setzt und erprobt. Ende 2010 wurden die Ergebnisse dem Beirat vorgestellt und mit wei- 
teren Haupt- und Förderschulen eine engere Zusammenarbeit vereinbart.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 23 - 
 
Inzwischen ist das Jobcenter an drei Hauptschulen u nd drei Förderschulen mit einem 
persönlichen Ansprechpartner vertreten. Zurzeit fin den erste Gespräche mit zwei Be- 
rufskollegs statt.  
 
Bereits jetzt werden alle Schüler durch spezialisierte Vermittler betreut, die den Schulbe- 
such im Auge behalten und durch Information über we iterführende Schulen, Hinweise 
auf die Angebote der Berufsberatung, Gewährung finanzieller Hilfen die Einmündung der 
Schüler in Ausbildung und weiterführende Schulen unterstützen.  
 
6.1.2 Vermittlung in Ausbildung 
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von  vornherein abzuwenden, wird der 
Vermittlung in Ausbildung höchste Priorität beigeme ssen. 85% der vom Jobcenter be- 
treuten arbeitslosen Menschen unter 25 Jahren haben  keine abgeschlossene Ausbil- 
dung. Viele von ihnen sind nicht oder nur bedingt a usbildungsfähig, sodass zunächst 
andere Förderungen, oft als Förderketten mehrerer a ufeinander aufbauender Maßnah- 
men vorgeschaltet werden müssen. Das zeigt sich auc h daran, dass von etwa 350 
Schulabgängern für das Schuljahresende 2011 und 509   Arbeitslosen im Juni 2011 nur 
282 als Bewerber um einen betrieblichen Ausbildungsplatz geführt wurden.  
 
Folgende Maßnahmen des Jobcenters verfolgen direkt das Ziel der Vermitt- 
lung/Integration in Ausbildung: 
 
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE) 
 
Für Jugendliche, die den Anforderungen einer betrie blichen Ausbildung (noch) nicht ge- 
recht werden können, werden 25 außerbetriebliche Au sbildungsplätze für 2012 einge- 
richtet. Die Erfahrung und die Auswertung der bishe r durchgeführten Maßnahmen zei- 
gen, dass die kooperative BaE (fachtheoretische Aus bildung bei einem Bildungsträger, 
fachpraktische Ausbildung in einem Kooperationsbetr ieb) wirkungsvoller ist als die inte- 
grative BaE (fachpraktische und fachtheoretische Un terweisung bei einem Bildungsträ- 
ger). Aus diesem Grund beläuft sich der Anteil der kooperativen BaE im Jahr 2012 auf 
80%. 
 
• Ausbildungsbegleitende Hilfen 
 
Um den betrieblichen Ausbildungserfolg zu sichern, ist auch für das Jahr 2012 Stützun- 
terricht (Nachhilfe beim Berufsschulstoff, sozialpä dagogische Betreuung) für 38 junge 
Menschen geplant.  
 
6.1.3  Vermittlung in Arbeit 
 
Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann neben der unter- 
stützenden Beratungstätigkeit des U 25 Teams gegebe nenfalls durch einen klassischen 
Eingliederungszuschuss gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 217 ff. SGB III gefördert werden. 
Dieser Zuschuss kann insbesondere dann gezahlt werd en, wenn ein Jugendlicher mit 
Ausbildung, aber ohne Berufserfahrung eingestellt w ird oder ein benachteiligter Jugend- 
licher beschäftigt wird, der nicht ausbildungswilli g bzw. ausbildungsfähig ist. Für 2012 
sind wie für 2011 30 Eingliederungszuschüsse geplant.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 24 - 
 
 
 
 
6.1.4   Qualifizierung - Aktivierung und Motivierung 
 
Bei einem Großteil der Jugendlichen ist eine direkt e Vermittlung in Arbeit oder Ausbil- 
dung aufgrund familiärer und/oder persönlicher Prob leme (Drogenabhängigkeit, psychi- 
sche Verhaltensauffälligkeiten) und anderer Vermitt lungshemmnisse derzeit nicht mög- 
lich. Hier lauten die geschäftspolitischen Schwerpu nkte des Jobcenters persönliche Sta- 
bilisierung der Jugendlichen, Heranführung an den A rbeitsmarkt und Aufarbeiten schuli- 
scher Defizite, besonders das Nachholen des Hauptsc hulabschlusses. Diese Ziele kann 
das Jobcenter nur durch eine gute Vernetzung mit an deren Akteuren , wie z.B.  der Be- 
rufsberatung der Agentur für Arbeit, der Jugendberu fshilfe usw. erreichen. Neben den 
bereits genannten flankierenden kommunalen Leistung en und der Zusammenarbeit mit 
anderen Trägern und Einrichtungen sind daher im Vor feld zunächst besondere Qualifi- 
zierungen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf die In tegration geplant. Die Konzipie- 
rung der Maßnahmen erfolgt in Kooperation mit Bildu ngsträgern, die qualifizierte und für 
das Jobcenter wertvolle Erfahrungen mit der Zielgruppe haben. 
Für das Jahr 2012 sieht das Jobcenter für diese Zie lgruppe insbesondere folgende 
Maßnahmen der Qualifizierung und Aktivierung vor:  
 
 
Zielgruppe Förderfälle VZ/TZ Dauer 
Migranten 
unter 25 J. 20 VZ 12 Monate 
junge 
Frauen, bes. 18 TZ 12 Monate 
junge Mütter 
14 TZ 6 Monate Gemma: soziale Stabilisierung, Berufsorientie-, 
rung, Kinderbetreuung, Praktika, zusammen mit 
der Jugendberufshilfe 
Titel und Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Vorbereitung auf Ausbildung: Verbesserung der 
Fach- und Sozialkompetenz, Praktika 
Step by Step: Schrittweise Qualifizierung zur 
Vorbereitung auf Ausbildung/Arbeit, Berufs- 
orientierung, Kinderbetreuung, Praktika, zusammen mit

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 25 - 
 
 
 
Zielgruppe Förderfälle VZ/TZ Dauer 
Jugendliche ohne 22 VZ 12 Monate 
Schulabschluss nach 
Erfüllung der Vollzeit- 
schulpflicht, die auf 
anderem Weg keinen 
Hauptschulabschluss 
erreicht haben 
benachteiligte Jugend- 20 VZ 10 Monate 
liche mit Ausbildungs- 
eignung kommen 
ligte Jugendliche mit 
großen individuellen 
Problemlagen, die mit Praktika 
Angeboten nach dem 
SGB III nicht erreicht 
werden können 
14 TZ 6-12 Monate 
14 TZ 6-12 Monate 
ligte Jugendliche mit 
Problemlagen, die den 
Kontakt zum Jobcenter 
abgebrochen haben 
besonders benachtei- 
ligte Jugendliche, die 
mit den bisherigen 
Gruppenmaßnahmen 
nicht erreicht wurden 
11 
Ausbildungsfähige 
Jugendliche mit 
persönlichem 
Entwicklungsbedarf 
10 VZ Monate 
Entwicklung von Perspektiven, Vorbereitung 
auf eine Gruppenmaßnahme 
JobAct to connect: zusammen mit älteren Erwachsenen 
wird ein Theaterstück entwickelt und aufgeführt, 
Erhöhung der Sozialkompetenz, Entwicklung von 
Perspektiven, Betriebspraktikum 
Titel und Kurzbeschreibung der Maßnahme 
For you: aufsuchende Sozialarbeit, soziale 
Stabilisierung, Erhöhung der Sozialkompetenz, 16 TZ 6 Monate 
64 TZ 3 Monate 
Stabilisierung, Entwicklung von Perspektiven, 
großen individuellen 
Begleitung zu anderen Hilfeangeboten, 
Wiederherstellung des Kontakts zum Jobcenter 
Erhöhung der Sozialkompetenz, Verbesserung der 
schulischen Kenntnisse, Berufsorientierung, 
Praktika, zusammen mit der Jugendberufshilfe 
Lernort Süd: wie Stadtteilwerkstatt Nord 
besonders benachtei- Clearingstelle: aufsuchende Sozialarbeit, soziale 
20 TZ/VZ 6 Monate 
ung der Sozialkompetenz, Verbesserung der 
schulischen Kenntnisse, Berufsorientierung, 
Stadtteilwerkstatt Nord: soziale Stabilisierung, 
zusammen mit der Jugendberufshilfe 
Einstiegsqualifizierung: betriebliches Praktikum 
mit dem Ziel, einen Ausbildungsplatz zu be- 
besonders benachtei- Aktivierungshilfen: soziale Stabilisierung, Erhöh 
Arbeiten und Lernen: Vorbereitung auf den 
Hauptschulabschluss 10A, Berufsorientierung, 
Arbeit in sozialen Einrichtungen, Praktika,

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 26 - 
 
6.1.5 Sonstiges 
Neben den Maßnahmen des Jobcenters verfolgen berufs vorbereitende Bildungsmaß- 
nahmen (bvB) der Agentur für Arbeit das Ziel, auf d ie Aufnahme einer Ausbildung vorzu- 
bereiten und somit die Ausbildungsfähigkeit zu verb essern. Sie stellt 60 bvB-Plätze für 
Jugendliche, die Arbeitslosengeld II beziehen, zur Verfügung. Die Zuweisung in eine 
Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Team U 25.  
Außerdem gibt es weitere Angebote, die überwiegend aus Mitteln des europäischen So- 
zialfonds finanziert werden, in die das Jobcenter Jugendliche zusteuert. Dazu gehört z.B. 
IdA (Integration durch Austausch), ein Programm, du rch das Schüler von Berufskollegs 
und langzeitarbeitslose Jugendliche mit Ausbildung durch einen Auslandsaufenthalt mit 
betrieblichen Praktika ihre Jobchancen verbessern können.  
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzi ert auch für junge Migranten im Alg 
II-Bezug Sprachkurse und Berufsvorbereitung mit dem  Ziel der Einmündung in Ausbil- 
dung oder Arbeit.  
 
6.2 Frauen / erziehende Frauen 
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende verfolgt das  Ziel, die Eigenverantwortung der 
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen i n einer Bedarfsgemeinschaft zu- 
sammenlebenden Personen zu stärken und nach dem Grundsatz des Förderns und For- 
derns darauf hinzuwirken, dass sie ihren Lebensunte rhalt möglichst aus eigenen Mitteln 
und Kräften bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist dabei als 
durchgängiges Prinzip zu verfolgen. 
 
Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer rela- 
tiven Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden. 
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz nicht zwisch en Männern und Frauen formuliert 
aber in § 1 Abs. 2 (3) SGB II ausdrücklich, dass ge schlechtsspezifischen Nachteilen ent- 
gegengewirkt werden soll. 
 
Im August 2011 waren von insgesamt 6.175 im Jobcent er als arbeitslos registrierten 
Menschen 2 652 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von 42,9%. 
1 
Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erw erbspersonen betrug im Juli 2011 
4,2%, bei den Frauen lag sie bei 3,6%, bei den Männ ern bei 4,8%. Die Veränderungen 
im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahresmonats sind  gering, bei den Frauen ist eine 
Steigerung um 0,1%, bei den Männern um 0,2% festzustellen. 
 
Die größte Gruppe der Frauen (2 070) ist im Alter v on 25 bis 55 Jahren, die zweitgrößte 
(337) die zwischen 55 und 65 Jahren, der geringste Anteil fällt auf die jungen Frauen  
(245) zwischen 15 und 25 Jahren. 
Im Berichtsjahr 2010 sind 1.354 Frauen in Erwerbstä tigkeit abgegangen, davon 1.308 in 
Beschäftigung und 45 in eine selbstständige Tätigkeit. 
Die Anzahl der Abgänge in Beschäftigung durch Vermi ttlung (gefördert und ungefördert) 
betrug 428, dies entspricht einer Vermittlungsquote  von 18,4%. Bezogen auf alle vermit- 
telten Beschäftigten ist der Wert um 2,4% niedriger. 
 
Interessant ist der Vergleich zwischen Frauen und M ännern hinsichtlich der Teilnahme 
an ausgewählten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. 
 
                                               
 
1 alle Zahlen, wenn nicht anders gekennzeichnet: Statistik der Agentur für Arbeit

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 27 - 
 
Nachfolgend Beispiele (Stand März 2011): 
 
     Frauen  Männer  gesamt 
 
Maßnahmen zur Aktivierung  97/37,9%  159/62,1% 256/ 100% 
und beruflichen Eingliederung 
dar. bei einem Arbeitgeber    5/20,8%    19/79,2% 2 4/100% 
 
Eingliederungszuschüsse  35/35,4%     64/64,6% 99/1 00% 
 
Arbeitsgelegenheiten nach            136/39,0%   21 2/60,7% 349/100% 
§ 16 d SGB II 
 
Berufliche Weiterbildung            206/51,6%   193 /48,4% 399/100% 
 
Die exemplarische „Märzaufnahme“ repräsentiert eine Gesamtaussage, die bei Betrach- 
tung der anderen Monatsauswertungen 2010/2011 getro ffen werden kann. Es fällt auf, 
dass Frauen bei den Maßnahmen, die die  Integration  in den Arbeitsmarkt beinhalten 
oder darauf abzielen, deutlich unterrepräsentiert sind. Beim Thema Qualifizierung/ beruf- 
liche Weiterbildung liegen sie allerdings vorn. Die  Ergebnisse im Vorjahr stellten sich 
ähnlich dar. 
 
Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Frauen ohne ab geschlossene Berufsausbildung ist 
mit 63,2% relativ hoch. Der Zugang in qualifizierte  Beschäftigung ist für diese Personen- 
gruppe kaum möglich. Es bleiben oftmals nur Beschäf tigungsverhältnisse im Helfer- und 
Reinigungsbereich, die allerdings selten zu einer nachhaltigen Integration führen. 
Die systematische Erhebung der Qualifizierungsbedar fe, die darauf abgestimmte Pla- 
nung passender Maßnahmen und nicht zuletzt die Stär kung der Motivation der Kundin- 
nen und Kunden zur Teilnahme gehören zum Kerngeschäft des Jobcenters. 
 
Die Auswertung der Maßnahmen, die explizit für die Zielgruppe Frauen geplant worden 
waren, kann mit guten Ergebnissen aufwarten. 
Die Auslastung der Teilnahmekapazitäten kann als zufriedenstellend bezeichnet werden. 
Die Abbruchquoten weichen nicht vom Mittel ab. An d en abschlussbezogenen Weiterbil- 
dungen haben verhältnismäßig  mehr Frauen als Männer teilgenommen.  
Die Zielförderquote Frauen 
(Mindestbeteiligung von Frauen nach §1 Abs.2 Nr.4 SG B III 
an Leistungen zur Eingliederung) und die realisiert e Frauenförderung ist im gleitenden 
12- Monatsdurchschnitt April 2010 bis März 2011 reichlich erfüllt worden. 
 
 
 
Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen repräsent iert allerdings in keiner Weise die 
Gesamtmenge aller Frauen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten. 
Sie bildet sich ab in der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb). 
 
Frauen Männer 
arbeitslos erwerbsfähig arbeitslos erwerbsfähig 
2.652 7.057 3.523 7.017 
 
 
Nur 37,5 % der weiblichen eLbs sind auch arbeitslos , bei den Männern ist es mit 50,2 % 
die Hälfte. Das heißt, dass fast zweidrittel der Frauen zwar im Leistungsbezug sind, dem 
Arbeitsmarkt aber, zumindest zeitweise, nicht zur Verfügung stehen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 28 - 
 
Der wesentliche Grund dafür dürfte darin liegen, da ss hauptsächlich Frauen den Erzie- 
hungs- und/oder Pflegebeitrag leisten, damit unter die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 3 
SGB II (Wahrnehmen der Betreuungsaufgaben für Kinde r unter drei Jahren und häusli- 
che Pflege von Angehörigen) fallen und somit in die ser Phase nicht für eine Arbeitsver- 
mittlung zur Verfügung stehen. 
 
Für die Gruppe der Alleinerziehenden erklärt sich d iese Tatsache von selbst. Bei den 
Bedarfsgemeinschaften Ehe und Lebenspartnerschaft (2.660 BGs, davon 1.660 mit Kin- 
dern) scheint die Lösung der Vereinbarkeitsfrage Fa milie und Beruf vorwiegend bei den 
Frauen angesiedelt zu sein. Für die Beratung ergebe n sich dort u.U. Ansätze für neue 
Handlungsstrategien, die Erwerbsarbeit für Frauen und die Sorgearbeit für Männer mehr 
in den Focus zu rücken. Die damit verknüpften Theme n Rollenverständnis, Familienein- 
kommen, Haupternährer/Nebenernährer gehören unbedin gt in den Beratungskontext 
des SGB II und müssen auch von dem Jobcoach selbst reflektiert werden. 
 
Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung des SGB I I mit § 1 Satz 4 erkannt, dass die 
Gruppe der erziehenden Personen Schutz und Unterstü tzung bei der praktischen Um- 
setzung des Gesetzes benötigt. Die familienspezifis chen Lebensverhältnisse der eLb, 
die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörig e betreuen, sind ausdrücklich zu 
berücksichtigen. 
 
Betroffen sind rein zahlenmäßig vorwiegend die Frau en im Hilfebezug. 805 verheiratete 
oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Frauen fall en unter den Tatbestand §10 auf- 
grund der Erziehung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen. 
Dem gegenüber stehen 50 Männer (August 2011). 
 
Dreh- und Angelpunkt einer gelingenden nachhaltigen  Integration in Beschäftigung ist 
ein an den Bedürfnissen der Familien / Frauen und d en Bedarfen des Arbeitsmarkts ori- 
entiertes Betreuungsangebot vor Ort. 
 
Für viele Kinder ist zumindest an den Vormittagen die Betreuung gesichert, so dass vom 
Jobcenter geplante Teilzeitangebote wahrgenommen werden können.  
Für eine Beschäftigungsaufnahme reicht dieser schma le Betreuungskorridor allerdings 
oft nicht aus, da selbst Teilzeitstellen mit den an fallenden Wegzeiten längere Betreu- 
ungszeiten erfordern. Der von vielen Frauen bevorzu gte Arbeitsmarktsektor Handel und 
Dienstleistung nimmt bezogen auf die abzudeckenden Arbeitszeiten keine Rücksicht. 
Wochenend- und Schichtdienste, Randzeiten am frühen Morgen und Abend sind Norma- 
lität. Die üblichen Betreuungsangebote decken zum a llergrößten Teil die Zeit von 7.30 
Uhr bis 16.00 Uhr ab. 
Darüber hinaus gehende Bedarfe finden  nur im Ausna hmefall eine gute Lösung. Auch 
die kurzfristige Verfügbarkeit eines erforderlichen  Betreuungsangebots stellt ein großes 
Problem dar. Gute Lösungen lassen sich da finden, wo ein genügend langer Vorlauf vor- 
handen ist. 
 
Bislang sind erziehende Frauen und Männer bei Beend igung des zweiten Lebensjahres 
des Kindes angesprochen worden, um rechtzeitig trag fähige Betreuungsarrangements 
zu veranlassen und mögliche berufliche Perspektiven in den Blick zu nehmen. 
Die Erfahrungen zeigen, dass das Zeitfenster zu klein ist, so soll die bisherige Praxis der  
Beratung im Jahr 2012 durch ein ausdifferenziertes und systematisches Angebot erwei- 
tert werden. Bei Erhalt der grundsätzlichen Freiwil ligkeit soll es ein Konzept geben, das 
es ermöglicht frühzeitig eine auf Erwerbsarbeit bez ogene Lebensperspektive zu erarbei- 
ten. Dieses Konzept wird auch die große Gruppe der Alleinerziehenden mit einbeziehen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 29 - 
 
Was für die erziehenden Frauen, die mit einem Partn er zusammenleben im Gesamtkon- 
text SGB II bedeutsam ist, wirkt sich für die Fraue n und Männer, die alleinerziehend 
sind, gravierender aus und muss deswegen gesondert betrachtet werden.  
 
Alleinerziehende Frauen/ Männer 
 
Alleinerziehend sind Personen, die mit einem oder m ehreren minderjährigen Kindern 
ständig in einem gemeinsamen Haushalt zusammen lebe n und allein für deren Pflege 
und Erziehung sorgen. 
Auch sie sind aufgefordert, aus eigenen Mitteln und  Kräften ihre Hilfebedürftigkeit zu 
verringern oder möglichst zu beenden und damit maßg eblich Einfluss zu nehmen, das 
eigene Armutsrisiko und das ihrer Kinder zu senken. 
Kaum eine andere Gruppe profitiert so wenig von fak tisch guten Ausgangsbedingungen, 
wie einer abgeschlossenen Ausbildung oder Berufserf ahrungen, um die Hilfebedürftig- 
keit zu beenden, da weder „der Arbeitsmarkt“ noch das Lebensumfeld Bedingungen vor- 
halten, die in notwenigem Umfang fördernd oder unterstützend wirken. 
Die Verweildauer im Hilfebezug 
(zwei Jahre und länger) ist in keiner anderen Zielgr uppe 
so hoch. 
 
Zunächst soll das folgende Datenmaterial näheren Au fschluss über die Alleinerziehen- 
den in Münster geben. Hieraus lassen sich auch die Entscheidungen, die im Jobcenter 
Münster für die Arbeit mit der Zielgruppe getroffen  worden sind und auch die, die noch 
zu treffen sind, ableiten. 2 
 
Im März  2011 waren im Jobcenter Münster  2.019 all einerziehende Bedarfsgemein- 
schaften im Bezug von Leistungen nach dem SGB II ge meldet (Kreisreport März 2011). 
Bezogen auf die Gesamtmenge alleinerziehender Haush alte in Münster (5720) bestrei- 
ten 35,29 % ihren Lebensunterhalt mit  Arbeitslosen geld II. Dies ist verglichen mit der 
Vorjahreszahl eine Steigerung um 1,89 % (Stadtplanungsamt der Stadt Münster). 
 
 
Alter, Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgemeins chaften stellen sich wie folgt 
dar: 
 
 
Alter der Alleinerziehenden / Stichtag VerBIS 04.08.2011  
 
 gesamt 15-24 Jahre 
 25-39 Jahre  40-49 Jahre  50-64 Jah- 
re 
Alleinerziehende 
absolut 
weiblich  
            männlich 
 
1.869   
 
 
1.782  
    87 
 
203 
 
201  
    2    
 
1.019 
 
989  
  30  
 
571 
 
527  
  44  
 
76 
  
 65 
 11   
Alleinerziehende 
in % 
 
 
100% 
 
  
10,8% 
 
      
54,5% 
 
  
30,5% 
 
  
4,0% 
 
    
Im Weiteren werden auf die Spezifizierung Frauen / Männer verzichtet. 
                                                
2 alle Daten, soweit keine andere Quelle angegeben ist, sind der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ent- 
nommen; Zahlenabweichungen ergeben sich aus unterschiedlichen Abfrage- und Berichtszeiträumen

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 30 - 
 
 
 
Tabelle 2: Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgem einschaften von Alleiner- 
ziehenden (Kreisreport März  2011) 
 
 insgesamt 1 Kind unter 3 
Jahren 
2 Kinder unter drei 
Jahren 
alleinerziehende BG      2.019              465                35 
     mit 1 Kind      1.197              265                  - 
     mit 2 Kindern         583              133                22 
     mit 3 Kindern         173                51                13 
     mit 4 Kindern           50                11                  4 
     mit 5 und mehr    
     Kindern 
          16                  5                  * 
    
*)  Daten aus der Statistik sind Sozialdaten (§ 35 SGB I)  und unterliegen dem Sozialdatenschutz  gem.  § 16 BstatG. Aus diesem 
Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert ode r zu Gruppen zusammengefasst. 
  
 
Der Status ist bei 753 Personen mit arbeitslos geke nnzeichnet, 578 Frauen und Männer 
sind arbeitsuchend, bei der dritten Gruppe (538) is t der Status nicht gesetzt, vor allem, 
weil ein Kind unter drei Jahren betreut wird. 
 
Das zurzeit noch für die Fallsteuerung genutzte 4-P hasen- Modell verdeutlicht , wie die 
alleinerziehenden Kundinnen und Kunden bezogen auf ihre Marktnähe von den Integra- 
tionsfachkräften eingestuft worden sind.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 31 - 
 
 
 
 
Profillage der Alleinerziehenden ( VerBIS Stand 04.08.2011 ) 
 
Profillage 
 
                absolut 
Marktprofil                       25 
Aktivierungsprofil                         4 
Förderprofil                     164 
Entwicklungsprofil                     470 
Stabilisierungsprofil                     174 
Unterstützungsprofil                     250 
noch nicht festgesetzt                         9 
integriert, aber hilfebedürftig                     304 
Zuordnung nicht erforderlich                     46 9 
gesamt                    1869 
 
Ähnliche Zahlen waren bereits im Arbeitsmarktprogra mm 2010 ermittelt worden. Der 
damalige Vergleich mit den Zahlen der vorangegangen en Jahre seit Bestehen des SGB 
II bestätigte die Vermutung, dass das Potenzial die ser Personengruppe bislang kaum 
erschlossen worden war. Die Zahlen bewegten sich au f einem relativ gleichbleibend ho- 
hen Niveau. Die Kundinnen und Kunden befanden sich vorwiegend in den sogenannten 
komplexen Profillagen, was nicht zwingend bedeuten muss, dass sie dem Arbeitsmarkt 
grundsätzlich fern sind, sondern unterschiedlichste  ungünstige Rahmenbedingungen 
eine günstigere Prognose nicht zulassen. Gleichzeit ig häuften sich die Rückmeldungen 
von Bildungsträgern und Beratungseinrichtungen, die vorrangig mit der Zielgruppe arbei- 
teten, dass die speziellen Lebenslagen der Alleiner ziehenden nicht immer ausreichend 
Berücksichtigung fänden. 
 
Erschreckend war auch die sehr große Gruppe der All einerziehenden ohne abgeschlos- 
sene Berufsausbildung (60%), die kaum Chancen auf e ine existenzsichernde Beschäfti- 
gung hat und damit Gefahr läuft, für einen langen Z eitraum im Leistungsbezug zu blei- 
ben bzw. selbst bei Arbeitsaufnahme noch auf ergänz ende Leistungen angewiesen zu 
sein. Aktuell bestreiten 748 alleinerziehende Bedar fsgemeinschaften ihren Lebensunter- 
halt durch Einkommen aus Erwerbstätigkeit und ergän zender Grundsicherung. Dies ent- 
spricht einem Anteil von 37%. 
Die Analyse des Zahlenmaterials und die flankierend e „Rückendeckung“ aus dem Bun- 
desministerium, das die Zielgruppe geschäftspolitisch in den Fokus gerückt hat, bestärk- 
te die Geschäftsführung  zum Jahresende 2010 darin,  die Beratung und Betreuung der 
Alleinerziehenden einem eigenen Team anzuvertrauen. 
Seit dem 01.05.2011 gibt es das aus acht  Mitarbeiter/innen bestehende Team zentral im 
Stadthaus 2. Für die Alleinerziehenden bedeutete da s zwar wiederum einen Wechsel 
der Ansprechperson, der allerdings durch die Vortei le einer an die Lebenssituation an- 
gepassten Beratung wettgemacht wird. 
 
Eingebettet in den Gesamtprozess  Fallsteuerung und  Beratungskonzeption für das 
„neue“ Jobcenter unter städtischer Trägerschaft wir d zurzeit an einem umfassenden 
Konzept für die Zielgruppe gearbeitet. Das Konzept soll die Belange aller alleinerziehen- 
den Personen berücksichtigen, nimmt also auch ganz ausdrücklich die Personen in den 
Blickwinkel, die dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
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Unterstützt wird dieser Prozess maßgeblich durch di e nunmehr gebündelten Erfahrun- 
gen bei der Beratung aus dem neuen Team, den fachli chen  Input aus den bewährten 
Arbeitskreisen und den regelmäßigen  Austausch mit den Trägern, die hauptsächlich mit 
alleinerziehenden Frauen arbeiten. 
 
Es ergeben sich vor allem nachfolgend genannte Handlungs- und Themenfelder: 
 
• Bearbeitung der lebenslagenspezifischen Probleme 
• Initiieren von Maßnahmen zur Stabilisierung der Fa milie 
• Erarbeiten einer beruflichen Perspektive 
• Vermeidung der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit 
• Verringerung der Unterbrechung der Erwerbstätigkei t? 
• Erarbeiten tragfähiger Kinderbetreuungsarrangement s 
• Erkennen der Bedeutung einer eigenständigen Existe nzsicherung 
 
Allerdings trägt die Konzentration auf die Lebensla gen der Alleinerziehenden in der Be- 
ratung auch dazu bei, dass  strukturelle Mängel, mi t denen die Zielgruppe zu kämpfen 
hat, sichtbarer werden. 
 
Sehr ausführlich wird bei den Beratungskontakten da s Thema Kinderbetreuung bespro- 
chen, da eine mögliche Vermittlung in Arbeit oder d ie Teilnahme an einer Qualifizierung 
von einer geregelten Betreuung abhängt. Die Vereinb arkeit von Familie und Beruf ist für 
alleinerziehende Personen das  Thema. Die familiäre Betreuung konzentriert sich i n den 
meisten Fällen auf eine Person, unterstützende oder  entlastende Personen im Lebens- 
umfeld fehlen häufig. 
Aus dem Blickwinkel der Kundinnen und Kunden ist di e Betreuungsfrage oftmals mit 
Ambivalenzen verknüpft. Der Erziehungsauftrag in al leiniger Zuständigkeit kann dazu 
führen, dass auch die Erziehungskompetenz nur bei d er eigenen Person gesehen wird. 
Eine Engführung bei der eigenen Lebensplanung kann die Folge sein. 
 
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter/innen d es Jugendamts, der Volkshoch- 
schule, der GEBA mbH und des Jobcenters hat in der Zeit von August 2009 bis April 
2010 ein Instrument erarbeitet, das erstmalig den B edarf an Kinderbetreuung quantitativ 
und qualitativ identifizieren kann. Der sogenannte Laufbogen ist seit dem Mai 2010 als 
Pilot für die Teilnehmerinnen der VHS und GEBA mbH im Einsatz. 
 
Die Auswertung zum Jahresende 2010 offenbarte  fehl ende Betreuungsangebote bei 
den Randzeiten, aber auch teilweise in der Grundver sorgung bis nachmittags. Außer- 
dem wurde deutlich, dass die bestehenden Angebote n icht immer flexibel genug sind. 
Betreuung für Notfälle, z.B. im Krankheitsfall fehlte fast vollständig. 
Die systematische Erhebung der Bedarfe gehört seit Juni 2011 auch zum Aufgabenkata- 
log im Team Alleinerziehende. Das bedeutet bei sukz essiver Einladung und Befragung 
der Kundinnen und Kunden, dass wir nach einigen Mon aten (vermutlich zum Jahresan- 
fang) eine aussagekräftige valide Bedarfserhebung vorliegen haben, die im Rahmen der 
§16a- Gespräche mit den entsprechenden Stellen kommuniziert werden kann.  
 
In Bezug auf andere Schnittstellen, die bei der ganzheitlichen Beratung und Betreuung in 
Arbeitszusammenhänge geraten, gibt es auch für andere Bereiche noch Regelungs- und 
Abstimmungsbedarf. Die flankierenden sozialen Eingl iederungsleistungen nach §16 a, 
Nrn. 1 – 4 SGB II sind gerade bei diesem Personenkr eis unerlässlich. Für die Schulden- 
problematik und die häusliche Pflege von Angehörige n sind mit der Stadt Arrangements 
getroffen worden, die im Jobcenter umgesetzt werden . Der Bereich der psychosozialen 
Betreuung befindet sich im Prozess, der aber noch i n diesem Jahr abgeschlossen wer- 
den wird.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 33 - 
 
 
Gespräche über die noch fehlenden Bereiche Sucht un d  Kinderbetreuung stehen noch 
aus. 
 
Zielgruppenaspekte sollten in die Überlegungen zur Handhabung des § 16 a, Nrn. 1 - 4  
SGB II unbedingt einfließen. Maßgebliche Impulse zu r Unterstützung aller Anstrengun- 
gen und Aktivitäten kommen aus dem Bundesministeriu m für Arbeit und Soziales. Seit 
dem Mai 2011 hat das BMAS eine Internetseite freige schaltet, die Informationen  zur 
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Famili e für Alleinerziehende bündelt. Die 
Ministerin unterstreicht die Bedeutung aller Anstre ngungen, das Potenzial der Alleiner- 
ziehenden zu nutzen und gleichzeitig den zunehmenden Fachkräftebedarf zu decken. 
 
Der sogenannte Aktionsplan Alleinerziehende SGB II/III der Regionaldirektion Nordrhein-
Westfalen/Bundesagentur für Arbeit enthält rechtskr eisübergreifend Handlungsempfeh- 
lungen für die Bereiche Vermittlungsaktivitäten, Datenqualität und Rahmenbedingungen. 
Ziel ist es, mehr Alleinerziehende in bedarfsdecken de Beschäftigungsverhältnisse zu 
integrieren. 
 
Teilweise werden die Empfehlungen daraus in Münster  bereits umgesetzt. Mit der Ein- 
führung des neuen Fallsteuerungsmodells fa:z wird i m Zuge der Potenzialanalyse eine 
genauere Betrachtung und gezielter Förderung der zu  stärkenden Ressourcenbereiche 
bei den Alleinerziehenden möglich sein. 
 
Die Betrachtung der Zielgruppe unter dem Aspekt der  Gewinnung von Beschäftigungs- 
potenzial (u.a. zur Behebung des Fachkräftemangels)  muss im nächsten Jahr in den 
Fokus genommen werden. Die Identifizierung geeigneter Frauen im Bezug von SGB II – 
Leistungen wird durch die Gemengelage nicht bearbei teter individueller Problemlagen 
und schwieriger lokaler Rahmenbedingungen  erschwer t, sollte aber in der zweiten Jah- 
reshälfte 2012 möglich sein, wenn die neuen Systeme  etabliert sind und die Konzepte 
greifen. 
Diesem Schwerpunkt kommt vor dem Hintergrund des ne uen Kennzahlenvergleichs 
nach  § 48 a SGB II eine besondere Bedeutung zu. Di e Kennzahlen ermöglichen den 
Vergleich aller Grundsicherungsstellen hinsichtlich  der Verringerung der Hilfebedürftig- 
keit, der Verbesserung der Integration in Erwerbstä tigkeit und der Vermeidung von lang- 
fristigem Leistungsbezug. 
Die Integrationsquote der Alleinerziehenden misst d ie Integrationen dieser Zielgruppe in 
den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum durchs chnittlichen Bestand an alleiner- 
ziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im selben Zeitraum. 
Als Integrationen gelten alle Aufnahmen von sozialv ersicherungspflichtigen Beschäfti- 
gungen, voll qualifizierende berufliche Ausbildunge n oder selbstständige Erwerbstätig- 
keit, unabhängig davon, ob die Hilfebedürftigkeit beendet wird. 
Die Kennzahlen werden seit Anfang des Jahres erhobe n und werden vom BMAS seit 
Mai 2011 monatlich veröffentlicht und können von al len Bürgerinnen und Bürgern einge- 
sehen werden. 
Für den Monat März 2011 ergibt sich eine Integratio nsquote von 17,9 % (Westdeutsch- 
land 18,2%, NRW 14,2%). Im Ranking bedeutet dieser Wert Platz 270 von 423 beteilig- 
ten Grundsicherungsstellen. Eine erfreuliche Verbes serung zu den Zahlen im Januar. 
Die Quote betrug 11,5%, Münster lag auf Platz 378. 
 
Die weitere Entwicklung muss beobachtet werden.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 34 - 
 
Aktivitäten/ Netzwerkarbeit 
 
Die Zusammenarbeit der Institutionen, Arbeitskreise  und Bildungsträger hat sich im zu- 
rückliegenden Jahr intensiviert und systematisiert. 
Die personelle Zuständigkeit im Rahmen der seit Jah resbeginn neuen Stabsstelle der 
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt hat dafür Ressourcen geschaffen. 
Es gab und gibt regelmäßige Austausch – und Arbeits termine mit der Beauftragten für 
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für A rbeit, aus denen sich gute Ansätze 
für eine fruchtbare Zusammenarbeit ergeben. Am 06.1 0.2012   wird in der Agentur für 
Arbeit der Frauen-Informationstag stattfinden. Das Jobcenter beteiligt sich an der Pla- 
nung und Durchführung der Veranstaltung. 
Neben dem bilateralen Austausch gibt es eine gemein same Teilnahme am Arbeitskreis 
BündnisFrauenArbeit, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Erwerbsarbeit von Frau- 
en in Münster zu fördern.  Dazu gehört u.a. die Herausgabe des Frauenja!rbuchs 2012. 
 
Die Arbeit in den Arbeitskreisen „ Alleinerziehende “ und „ Alleinerziehende im ALG II- 
Bezug“ gibt immer wieder wichtige Impulse aus den I nstitutionen heraus. Sie unterstützt 
die regionale Vernetzung und stärkt die politische Gewichtung des Themas. Die Rück- 
meldungen beratender Einrichtungen helfen vor allem  dabei, einengende Perspektiven 
zu verlassen, Haltungen und Einstellungen zu reflek tieren und unter Umständen zu kor- 
rigieren. 
 
 
Seit kurzem ist das Jobcenter Münster auf eigenes B estreben auch Mitglied im Lokalen 
Bündnis für Familien und wird damit die Belange der Kundinnen und 
Kunden, die Leistungen nach dem SGB II bekommen, in  die Netzwerkarbeit einbringen 
können.  
 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung /  Qualifizierung Beginn Dauer/ 
Monate 
Voll- 
zeit 
Teil- 
zeit 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Umschulung 
 Berufsorientierung, Verbesserung der Fach-  
 und  Sozialkompetenz, Vorförderung 
Deutsch   
 und Mathematik, Bewerbungstraining, Prak- 
tika,  
 Suche  eines geeigneten betrieblichen  
 Umschulungsplatzes 
  6 Monate   x 
Berufsorientierung  „New 
Start “ 
 Stärkung des Selbstbewusstseins, Verarbei- 
tung zurückliegender Bewerbungs- und 
Arbeitsmisserfolge, Berufsorientierung, 
Erarbeitung eines Berufswunsches und 
Alternativen hierzu, verschiedene Prakti- 
kumsblöcke 
 6 Monate   
x 
Fachkraft Sicherheits- 
dienstleistungen ( Modul 
Frauen/ Modul Männer ) 
 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, 
Schutz und Sicherheit, Objektschutz, Erste 
Hilfe, Nachweis § 34a, 6 Wochen Praktikum 
 4 Monate   
x 
Altenpflegehelferin Gem. Ausbildungsordnung  12 Mon ate x  
Hauswirtschaft Vorbereitung auf die Externenprüfung  
 Hauswirtschaft 50% Theorie 50% Praxis  12 Monate

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 35 - 
 
Dauer/ Vollzeit Teilzeit 
Monate 
(Allein)-erziehende Frauen auf dem 
Weg in Erw erbsarbeit 
Leistungspaket 1: 
Reflektierende Standortbestimmung, 
persönliche Prozessfähigkeit, 
Themenkomplex: Vereinbarkeit von 
eigenen Vorstellungen und Aufgaben der 
Familienarbeit 
6 Monate x
Leistungspaket 2: 
Reflektion der individuellen Kompetenzen 
und Optionen für die Aufnahme von 
Erw erbsarbeit, Entw icklung von 
beruflichen Perspektiven, Jobcoaching 
6 Monate x
(Allein)-erziehende auf dem Weg in 
Erw erbsarbeit* 
Leistungspaket 3: 6 Monate x
Arbeitserprobung/ Praktika mit Reflektion 
Maßnahme bei einem Träger nach § 16f 
(Allein)-erziehende auf dem Weg in 
Erw erbsarbeit 
 
Auf der Basis klarer Zielvorgaben muss die verbindl iche und zuverlässige Zusammenar- 
beit aller mit der Zielgruppe Beschäftigten auf jed en Fall fortgesetzt werden. Abschlie- 
ßend werden die bislang geplanten Maßnahmen in der Übersicht zusammengestellt, die 
entweder ausschließlich für Frauen gedacht sind ode r die vorwiegend von Frauen be- 
sucht werden. Es handelt sich um bewährte Maßnahmen , die auch nach einem ersten 
Bewertungsprozess und ggf. notwendigen Anpassungen an das fa:z-modell geeignet 
sind, die Integration von Frauen / Alleinerziehenden zu unterstützen. 
 
 
Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 46 SGB III TN- 
Dauer 
Anzahl  
der  
Maßnahmen 
Voll- 
zeit 
Teil- 
zeit 
Kenntnisvermittlung  
EDV  Grundkurs, Word, Excel, PowerPoint 8  
Wochen 4  x  
 
 
 
 
• in Planung

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 36 - 
 
Darüber hinaus gibt es Vorüberlegungen und Hinweise  zur weiteren Betreuung der Ziel- 
gruppe in 2012: 
• Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Theme n für Frauen/ Männer/ Al- 
leinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren 
• Kleine Module zur Berufswegplanung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, lebens- 
praktische Kompetenzen, Rahmenbedingungen, soziale Netzwerke, Prozessbe- 
reitschaft (auch für Frauen/ Männer/ Alleinerziehen de mit Kindern unter drei Jah- 
ren, dort aber freiwillige Teilnahme) 
• Weitere niedrigschwellige Maßnahmen 
• Berufsorientierung für Frauen unter 25 Jahren 
• grundsätzliche Wahlmöglichkeit Vollzeit/ Teilzeit,  an die Rahmenbedingungen der 
Erziehenden angepasste Anfangszeiten 
• Informationsveranstaltungen zu Betreuungsmöglichke iten, z.B. Ferienbetreuung  
• Maßnahmen mit Kinderbetreuung  
• Kooperation mit familienfreundlichen Betrieben/ Mö glichkeiten der Arbeitserpro- 
bung, Praktika 
• Nachbetreuung nach Arbeitsaufnahme/ Ausbildungsauf nahme 
• Jobbörse für Alleinerziehende/ ggf. mit Kinderbetr euung 
 
6.3 Menschen mit Behinderung 
 
6.3.1 Begriff Behinderung im Sinne des SGB IX: 
§ 2 Behinderung  
(1) Menschen sind behindert , wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit  oder seelische Ge- 
sundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als se chs Monate von dem für das Lebensalter typischen 
Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben i n der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind 
von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert , wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung 
von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, i hren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäfti- 
gung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 recht mäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches 
haben. 
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt  werden sollen behinderte Menschen mit einem 
Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigst ens 30, bei denen die übrigen Voraussetzun- 
gen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer  Behinderung ohne die Gleichstellung einen ge- 
eigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlan gen oder nicht behalten können (gleichgestellte 
behinderte Menschen). 
6.3.2 Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) 
Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können die Bundesagentur für Arbeit, die gesetz- 
liche Renten- und Unfallversicherung u.a. sein.  
Die Rehabilitationsträger verfahren nach den jeweilig für sie geltenden Leistungsgesetzen (§ 7 SGB 
IX).

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 37 - 
 
 
Dem Träger obliegt die Prozessverantwortung (insbeson dere die Feststellung des Reha-Bedarfes und 
des Vorschlages entsprechender Maßnahmen) und in de r Regel auch die Leistungsverantwortung. Im 
Bereich des Reha-Trägers Bundesagentur für Arbeit ob liegt die Leistungsverpflichtung bei erwerbsfä- 
higen Leistungsberechtigten im Sinne des SGB II tei lweise dem Träger der Grundsicherung (der je- 
doch kein Reha-Träger ist).  
6.3.3 Begriff Behinderung und Rehabilitation im Sinne des SGB III  
§ 19 Behinderte Menschen  
(1) Behindert im Sinne dieses Buches  sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben t eilzuha- 
ben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ih rer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des 
Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gem indert sind und die deshalb Hilfen zur Teil- 
habe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lern behinderter Menschen. 
(2) Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, de nen eine Behinderung mit den in Absatz 1 ge- 
nannten Folgen droht. 
6.3.4 Menschen mit Behinderung im Kontext des SGB II 
Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen und Hilfen, die erforderlich sind, 
die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter Menschen in Arbeit, 
Beruf und Gesellschaft zu erreichen. Rechtliche Grundlagen sind vor allem das SGB III 
und das SGB IX.  Der Auftrag, Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu schaf- 
fen, findet sich auch im SGB II wieder: 
Die Leistungen der Grundsicherung sind gemäß § 1 Satz 4 Nr. 5 SGB II insbesondere 
drauf auszurichten, dass behindertenspezifischen Nachteile überwunden werden. 
Rund zwei Drittel aller schwerbehinderten arbeitslosen Menschen werden durch die Job- 
center betreut. Vor diesem Hintergrund sehen sich d ie Vermittlungskräfte häufig vor be- 
sondere Anforderungen gestellt. Um behinderte Mensc hen erfolgreich einzugliedern, 
sind spezifische Kenntnisse über die in Betracht ko mmenden Leistungen und unterstüt- 
zende Netzwerke erforderlich.  
Im Jobcenter Münster spiegelt sich die besondere Verantwortung für die Personengrup- 
pe der  Menschen mit Behinderung bereits in deren  Betreuung wieder. Sowohl für die 
Schwerbehinderten, wie auch für Personen mit einer Gleichstellung bzw. Zusicherung 
einer Gleichstellung und Rehabilitanden stehen spezielle Jobcoaches als Ansprechpart- 
ner zur Verfügung. Dies schafft Expertenwissen und ermöglicht Netzwerkarbeit. 
 
6.3.5 Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung 
Für die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung sind der Zugang 
zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am Arbeitsleben v on entscheidender Bedeutung. 
Bildung und Beschäftigung sind Schlüsselkomponenten  für die Teilhabe an allen Berei- 
chen unserer Gesellschaft. Nach wie vor hat eine Be hinderung jedoch einen signifikan- 
ten Einfluss auf die Arbeitslosigkeit 
. Menschen mit Behinderung sind besonders hohen 
Risiken im Erwerbsleben ausgesetzt. Ihre Teilhabe a m Arbeitsmarkt ist stark einge- 
schränkt. Gesetzliche Quotierungsregelungen zielen darauf, die Chancen auf einen Ar- 
beitsplatz strukturell zu erhöhen. Leider ziehen es  immer noch viele Arbeitgeber vor, 
Ausgleichszahlungen zu leisten, anstatt mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäf- 
tigen.  
Sozial- und arbeitsmarktpolitische Instrumente sollen helfen, die Barriere im allgemeinen 
Arbeitsmarkt im Einzelfall zu überwinden.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 38 - 
 
6.3.6 Strukturanalyse 
Statistische Angaben über die Anzahl der arbeitslosen Rehabilitanden im Bereich SGB II 
sind nicht möglich. Die Anzahl der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen im Bereich 
SGB II geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor: 
Jobcenter Münster – Bestand an arbeitslosen, schwerbehinderten Menschen 
Juni 2010 Juni 2011 
 
Insgesamt Männer  Frauen Insgesamt Männer Frauen 
insgesamt 280  166  144  352  210  142  
Davon: 15 – 24 Jahre 11  9 2 8 8 - 
             25 – 49 Jahre 159  92  67  191  113  78  
            50 – 64 Jahre 110  85  25  153  89  64  
 
Im Juni 2011 waren 352 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung arbeitslos 
gemeldet. Die Anzahl der Frauen lag bei  40,3 %. Im  Vergleich zum Vorjahresmonat ist 
die Gesamtzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um fast 26 % gestiegen. 
 
Im Jobcenter Münster waren 68 % aller schwerbehinde rten arbeitslosen Menschen (352 
Personen) gemeldet, bei der Agentur für Arbeit Münster waren es 32 % (161 Personen). 
 
6.3.7 Zielgruppenspezifische Angebote und Maßnahmen 
Um die intensive Betreuung dieser – vom Gesetzgeber  als besonders förderungswürdig 
ausgewiesenen – Personengruppe gewährleisten zu kön nen, wird das Jobcenter Müns- 
ter auch in 2012 als zugelassener kommunaler Träger  an dem bewährten Konzept des 
Einsatzes von spezialisierten Jobcoaches festhalten . Diese sind mit den besonderen 
Belangen und den speziellen Fördermöglichkeiten für  diese Kundengruppe vertraut. Der 
Kontinuität der engen Zusammenarbeit mit den Netzwe rkpartnern und Akteuren am Ar- 
beitsmarkt wird damit Rechnung getragen. Die bisher  schon gute Kooperation kann so 
fortgesetzt werden ( näheres hierzu ist dem Punkt 6.3.9. Zusammenarbeit mit Netzwerk- 
partnern zu entnehmen ). 
 
Ziel ist es, die Erwerbstätigkeit der Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Nei- 
gungen und ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder 
herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 
 
Vorweg geschickt: grundsätzlich können Menschen mit  Behinderung an allen im SGB II 
zur Verfügung gestellten Maßnahmen partizipieren. Einzige Ausnahmen stellt die Perso- 
nengruppe der Rehabilitanden dar, die nicht in der Zuständigkeit des Reha-Trägers 
Bundesagentur für Arbeit liegen.  
Für die allgemeinen Leistungen nach § 100 SGB III besteht nach § 22 Abs. 2 SGB III ein 
Leistungsverbot, sofern ein anderer Reha-Träger (al s die Bundesagentur für Arbeit) zu- 
ständig ist. Für diese Personengruppe ist der jewei ls zuständige Reha-Träger Ansprech- 
partner für die Gewährung von aktiven Leistungen zu r Teilhabe am Arbeitsleben, hierzu 
zählen u.a. qualifizierende Maßnahmen, Zuschüsse an  Arbeitgeber, Unterstützung bei 
Kosten im Rahmen von Bewerbungsverfahren.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 39 - 
 
6.3.8 Maßnahmen zur Qualifizierung und Aktivierung 
Für 2012 sind unterschiedliche Maßnahmen zur Qualif izierung und Aktivierung geplant, 
die den Anforderungen an die Zielgruppe gerecht werden. 
Probebeschäftigungen bei einem Arbeitgeber mit dem Ziel der Qualifizierung am Ar- 
beitsplatz, Erwerb von Berufserfahrung und Übernahme in ein sozialversicherungspflich- 
tiges Beschäftigungsverhältnis (40 Eintritte). 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW): 
Maßnahmen in der Arbeitstrainingswerkstatt – zur Berufsfindung und Berufsvorbereitung 
– speziell für psychisch behinderte Rehabilitanden (10 Eintritte). 
Überbetriebliche Umschulung Bürokaufmann/frau (10 Plätze). 
 
Maßnahmen in Berufsförderungswerken für Rehabilitanden für insgesamt 30 Teilnehmer 
(davon 20 Eintritte im Rahmen einer Arbeitserprobun g und 10 Eintritte mit dem Ziel der 
beruflichen Weiterbildung/Qualifizierung). 
 
Jobcoachingmaßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Schwerbe- 
hinderten und Gleichgestellten in den ersten Arbeitsmarkt (6 Eintritte pro Monat). 
 
Im Bereich der unter 25 Jährigen: 
 
„For You“ -  Maßnahme zur Unterstützung von besonders benachteiligten Jugendlichen: 
Ziel ist an der Schnittstelle von beschäftigungsför dernden und sozialintegrativen Hilfen 
mit sozialarbeiterischen Methoden Bestandsaktivieru ng zu betreiben und Jugendliche, 
die bisher durch Gruppenmaßnahmen nicht erreicht we rden konnten, soweit zu aktivie- 
ren und zu stabilisieren, dass sie erfolgreich an Gruppenmaßnahmen teilnehmen können 
(10 Plätze pro Monat). 
 
Ein besonderes Projekt für Menschen mit Behinderung  verbirgt sich hinter dem Angebot 
„MoveandWork“.  Träger dieser Maßnahme ist die Gesellschaft für Be rufsförderung und 
Ausbildung mbH (GEBA).  Es handelt sich hierbei um eine Beteiligung an dem bundes- 
weiten Programm IdA – Integration durch Austausch, gefördert durch das Bundesminis- 
terium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen  Sozialfond.  Arbeitslosen Erwach- 
senen mit besonderen Bedürfnissen wird hier die Mög lichkeit eröffnet berufspraktische 
Erfahrungen im Ausland (hier Schottland) über einen  9-wöchigen Auslandsaufenthalt als 
Bestandteil der Maßnahme zu erlagen. Dieses innovat ive Projekt soll zur Verbesserung 
der beruflichen Chancen von Menschen mit erschwerte m Zugang zum Arbeitsmarkt bei- 
tragen.  Die Maßnahme startet bereits Ende 2011 und wird sow ohl in 2012 als auch in 
2013  jeweils 12 Personen die Teilnahme ermöglichen. 
 
 
6.3.9 Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern 
 
Für die Personengruppe Menschen mit Behinderung gib t es eine Vielzahl von Akteuren, 
die u.a. im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben Unters tützung 
/Hilfestellung für die Betrof- 
fen leisten und somit auch wichtige Ansprechpartner  für das Jobcenter Münster im Hin- 
blick auf die berufliche (Re-)Integration von Arbei tslosen mit einer Behinderung darstel- 
len. Hier findet ein regelmäßiger Austausch generel ler Art , aber auch im Hinblick auf 
einzelne Kunden statt. 
Zu nennen sind die Träger der beruflichen Rehabilitation: 
Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicheru ng Bund und Deutsche Renten- 
versicherung Land. Darüber hinaus bestehen Kontakte  zu Integrationsunternehmen 
als

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 40 - 
 
Arbeitsmarktpartner und anderen Trägern wie dem För derkreis Sozialpsychiatrie, dem 
Integrationsfachdienst, dem Sozialdienst katholischer Männer, den Alexianern etc. 
 
Das Jobcenter nimmt regelmäßig an der Arbeitsgruppe  3: “Arbeit“ der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) teil. In dieser Kommission 
sind ebenfalls die oben genannten Netzwerkpartner vertreten. 
 
 
6.4 Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
6.4.1 Definition und Situation der Personengruppe 
Migrationsvorgeschichte – mehr als nur ein politisch korrekter Ausdruck für Ausländer! 
 
Mit der Änderung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005, spätestens mit der Heraus- 
gabe des Nationalen Integrationsplanes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2007, 
hat die Bundesregierung die Integration von Persone n mit Migrationsvorgeschichte zu 
einer „Schlüsselaufgabe unserer Zeit“ erklärt. Um dieses Ziel zu erreichen, aber auch um 
Erfolge nach halten zu können, war und ist ein Bünd el von Indikatoren und Daten über 
diesen Personenkreis zu erheben und auszuwerten. Di e Definitionen der Personengrup- 
pe sind vielfältig. Hierbei ist die des statistischen Bundesamtes wohl die umfassendste: 
 
Migrationsvorgeschichte hat eine Person, wenn sie 
 
/barb4right nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik D eutschland geboren wur- 
de und nach 1949 zugewandert ist und/oder 
/barb4right keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder ei ngebürgert wurde und/oder 
/barb4right mindestens ein ausländisches, zugewandertes oder e ingebürgertes Elternteil 
besitzt. 
 
Diese Definition erweitert die frühere Einschränkun g des Blickwinkels auf Ausländer, die 
den Personenkreis nur knapp zur Hälfte erfasst, da viele Zugewanderte die deutsche 
Staatsbürgerschaft besitzen (Aussiedler, Eingebürgerte). 
 
6.4.2 Strukturanalyse 
 
Nordrhein Westfalen hat den höchsten Migrantenantei l in Deutschland. Rund 25% der 
Menschen in Nordrhein Westfalen haben eine Migratio nsvorgeschichte. Die Arbeitslo- 
senquote von Ausländern ist mehr als doppelt so hoc h wie die der Deutschen. Dabei 
verfügt knapp die Hälfte der arbeitslosen Ausländer  über keine abgeschlossene Be- 
rufsausbildung. Dadurch haben sie schlechtere Arbei tsmarktchancen als Deutsche. Hin- 
zu kommt, dass Ausländer in höherem Maße im vom Str ukturwandel stärker betroffenen 
Sekundären Sektor arbeiten. 
 
Es ist festzustellen, sofern derzeit  in BA-Statistiken das Merkmal „Migrationsvorge- 
schichte“ ausgewiesen wird, handelt es sich nicht um speziell erhobene Daten im Sinne 
der o.g. Definition, sondern es stützt sich auf die  Verknüpfung mehrerer anderer Merk- 
male: Es fasst all die Personen zusammen, die zum Auswertungszeitpunkt als Ausländer 
oder als Aussiedler gekennzeichnet sind und solche,  die  dies zum Auswertungspunkt 
nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten se it Beginn der Arbeits-
/Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Au sländer oder Aussiedler gekenn- 
zeichnet waren.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 41 - 
 
 
Weitere Informationen, wie z.B. Geburtsland oder Ge burtsland der Eltern, die einen um- 
fassenderen Rückschluss auf einen evtl. vorhandenen Migrationsvorgeschichte zulassen 
würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten derz eit nicht vor. Es liegt also eine 
Unterzeichnung der Personen mit Migrationsvorgeschichte vor. 
 
Die nachfolgende  Übersicht stellt die Anzahl der A rbeitslosen mit Migrationsvorge- 
schichte im Juni 2011 im Vergleich zum Vorjahresmon at dar, wie sie im BA-System er- 
fasst sind: 
 
 
Bestand an Arbeitslosen mit Migrationsvorgeschichte 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Insgesamt waren im Juni 2011 1.743 Migranten im BA System erfasst, das sind rd. 10 % 
mehr als im Vorjahr. Im Schnitt waren 46 % der Pers onen mit Migrationsvorgeschichte 
weiblich, 6,6 % jünger als 25 Jahre und 25% 50 Jahre oder älter.  
 
Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Menschen mit M igrationsvorgeschichte (1.743) im 
SGB II an allen Arbeitslosen (6.233) im SGB II lag im Juni 2011 bei 30%, dies stellt eine 
leichte Erhöhung zum Vorjahreswert (Anteil bei 27%) dar. 
 
6.4.3 Zielgruppenspezifische Angebote des Jobcenters 
 
Das Jobcenter Münster wird auch in 2012 eine Vielza hl von zielgerichteten Angeboten 
bereithalten, um die Chancen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Migra- 
tionsvorgeschichte zu verbessern. 
 
Steigerung der (berufsbezogenen) Sprachkompetenz  als zentraler Ansatz zur Verbes- 
serung der Integrationsfähigkeit: 
 
Hier stehen weiterhin die sogenannten Integrationskurse  gefördert über das Bundes- 
amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung. 
 
Aufgabe der Integrationsfachkräfte ist es, den Pers onenkreis über die Möglichkeit der 
Kursteilnahme zu informieren,  die Teilnahme in der  Eingliederungsvereinbarung ver- 
bindlich festzuhalten und einen schnellen Einstieg zu forcieren. In Münster gibt es drei 
Träger, die Integrationskurse im Auftrag des BAMF durchführen: Bildungsinstitut Münster 
e.V.,  Werkstatt für Bildung und Kultur, Sprachzent rum der Westfälischen Wilhelms-
Universität Münster e.V.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 42 - 
 
Ergänzend bietet das Jobcenter Münster in Zusammena rbeit mit dem  Bildungsinsti- 
tut Münster e.V. die Möglichkeit einer berufsbezogenen Sprachförderung (Förde- 
rung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds) . Die Laufzeit beträgt 6 Mona- 
te mit berufs- und praxisorientiertem Sprachtrainin g. Außerdem werden berufsrele- 
vante Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. In einem 4-wöchigen Praktikum können 
diese erprobt werden. Im Fördergebiet der Stadt Mün ster hat das Bildungsinstitut 
Münster e.V. die Berechtigung zur Durchführung dies er Kurse bis Ende 2013 erhal- 
ten. In 2011 wurden vier Maßnahmen mit je 20 Teilne hmerplätzen ohne spezifische 
Ausrichtung angeboten und jeweils eine Maßnahme mit  je 20 Teilnehmerplätzen für 
die Bereiche: Handwerk/Verkauf, Auslieferungsfahrer und Pflege. Somit standen ins- 
gesamt 120 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Genaue E rgebnisse zu den Maßnah- 
men liegen noch nicht vor, da die meisten noch lauf en oder erst kurzfristig beendet 
sind. Es kann aber schon jetzt festgestellt werden,  dass dieses Qualifizierungsange- 
bot einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der s prachlichen Kompetenzen ins- 
besondere für das Arbeitsleben darstellt. 
Deshalb wird dieses Angebot auch weiterhin in 2012 in oben genanntem Umfang zur 
Verfügung stehen. Sollten im Verlauf des Jahres 201 2 weitere Bedarfe erkennbar 
sein, besteht die Möglichkeit, - in Absprache mit dem Träger - die Angebote zu erwei- 
tern. 
 
 
 
 
Weitere qualifizierende Maßnahmen  die für 2012 geplant sind  
 
Basiskompetenzen für Arbeit: 
 
/barb4right Jeweils zwei Maßnahmen für Frauen mit je 16 Teilne hmerplätzen und zwei Maß- 
nahmen für Männer mit je 8 Teilnehmerplätzen 
/barb4right Dauer: 12 Wochen 
/barb4right Inhalt: Vermittlung von beruflichen und sprachlich en Basisqualifikationen; Inter- 
kulturelles Training; berufliche Orientierung; Lerntraining, etc. 
/barb4right Ziel: Verbesserung der Beschäftigungs- und Vermitt lungsfähigkeit, sowie Vorbe- 
reitung auf weitergehende Qualifikationen wie z.B. Sprachkurse, etc.  
 
Berufsanpassung mit Sprachförderung:  
 
/barb4right Eine Maßnahme mit bis zu 25 Teilnehmerplätzen 
/barb4right Dauer: 12 Monate 
/barb4right Inhalte: Orientierungsphase inkl. berufsspezifisch e Fachsprache, fachbezogene 
Mathematik, Markt und Wirtschaft, Ausbildungs- und Berufswesen, Fachausbil- 
dung: Erwerb von praktischen und theoretischen Kenntnissen im gewählten Be- 
rufsbereich (Bauhandwerk, Maler/Lackierer, Metall, Tischler, Friseur, Verkauf, 
Kochgehilfe, Restaurantgehilfe, Garten- und Landschaftsbau), zwei gezielte 
Praktika 
/barb4right Ziel: Verbesserung der fachspezifischen Sprache un d Anpassungsqualifizierung 
der berufsspezifischen Kenntnisse, im Anschluss daran Vermittlung in Arbeit

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 43 - 
 
Vorbereitung auf betriebliche Ausbildung für Jugendliche unter 25 Jahre: 
 
/barb4right Zwei Maßnahmen mit jeweils 20 Teilnehmerplätzen 
/barb4right Dauer: 12 Monate 
/barb4right Inhalte: Auffrischung und Erweiterung des allgemei nen Schulwissens, EDV-
Training, Pers. Stabilisierung und Motivierung, Vermittlung von Schlüsselqualifi- 
kationen, Berufsorientierung, Praktika 
/barb4right Ziel: Verbesserung der Sprach- und Kommunikationsf ähigkeit, Auffrischung des 
allgemeinen Schulwissens, Erwerb von EDV-Kenntnissen in Vorbereitung auf 
den Beginn einer Ausbildung (es besteht darüber hinaus die Möglichkeit den 
Hauptschulabschluss nachzuholen) 
 
 
 
 
Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen u nd/oder Nachqualifizie- 
rung  
 
Im Zusammenhang mit dem steigenden Fachkräftemangel  wird auch im Jahr 2012 ein 
Thema die Möglichkeit der Anerkennung von ausländis chen Bildungsabschlüssen bzw. 
die Nachqualifizierung von Bewerbern in nachgefragten Tätigkeitsbereichen sein. Hier ist 
noch im Laufe des Jahres 2012 eine Analyse der Beda rfslage vorgesehen, um darauf 
aufbauend zielgerichtete Maßnahmen zu planen, die in 2012 umgesetzt werden. 
 
6.4.4 Zusammenarbeit und Kooperation mit Netzwerkpartnern 
Das Jobcenter nimmt aktiv an  den Arbeitskreisen im  Rahmen des stadtweiten Netzwer- 
kes für Menschen mit Migrationsvorgeschichte teil. Es ist sowohl in der Arbeitsgruppe 
Bildung und Sprache  sowie der Arbeitsgruppe Soziale Integration und darüber hinaus im 
Plenum  des stadtweiten Netzwerkes vertreten. Ebenso findet  eine Beteiligung am Koor- 
dinierungskreis zur Umsetzung des Migrationsleitbildes statt. 
 
Auch mit der städtischen Koordinierungsstelle für M igration und interkulturelle Angele- 
genheiten findet ein anlassbezogener guter Austausc h der beteiligten Akteure zur Ziel- 
gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte statt. Hierbei steht neben der Evalua- 
tion auch die Umsetzung des Migrationsleitbildes sp eziell im Jobcenter Münster im Fo- 
kus.  
 
 
 
 
Des Weiteren wird auch in 2012 die bewährte  Zusamm enarbeit mit den stadtteilbezoge- 
nen Beratungsstellen für arbeitsuchende Menschen mi t Migrationsvorgeschichte (Diako- 
nisches Werk Münster, Evangelische Beratungsdienste  GmbH, Deutsches Rotes Kreis 
Kreisverband Münster e.V., Caritasverband für die S tadt Münster e.V., Arbeiterwohlfahrt 
Unterbezirk Münsterland) und den dort tätigen Beratungsfachkräften erfolgen.  
 
Seit Anfang 2011 sind zwei Jobcoaches  im Projekt MAMBA  (Münsters Aktionspro- 
gramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration) aktiv. Hierbei 
handelt es sich um ein Projekt, das aus dem ESF-Bun desprogramm finanziert wird und 
bei dem die GGUA als Projektträger fungiert.  
 
Das Jobcenter Münster bringt die notwendigen Eigenm ittel für die gesamte Projektlauf- 
zeit (Oktober 2010 bis Oktober 2013) ein und ist ne ben der GGUA Flüchtlingshilfe e.V.,

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 44 - 
 
dem Jugendausbildungszentrum (JAZ gGmbH), dem Handw erkskammer Bildungszent- 
rum Münster (HBZ) und der Gesellschaft für Berufsfö rderung und Ausbildung mbH (GE- 
BA) einer von 5 Trägern im Projekt. 
Im August 2011 sind bereits 150 Bezieher von Arbeitslosengeld II in das Projekt MAMBA 
eingemündet bzw. dafür vorgemerkt. Den Projektteiln ehmern werden durch die einzel- 
nen Träger im Projekt weitere Qualifizierungsmöglic hkeiten sowie eine intensive Bera- 
tung und Betreuung ermöglicht mit dem Ziel, die Int egration in den ersten Arbeitsmarkt 
zur ermöglichen und nachhaltig zu gestalten.  
 
6.5 Ältere 50+ 
Zum 01.07.2009 ist das Jobcenter dem Projekt „Perspektive 50plus- Beschäftigungspakt 
für Ältere in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beigetreten. 
Seitdem kümmert sich ein Vermittlungsteam ausschlie ßlich um Bewerber im Alter ab 50 
Jahren. 
Dem ursprünglichen Pakt der Jobcenter Soest, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und Münster 
sind im Jahr  2011  die Jobcenter Leverkusen, Oberberg und Rhein-Berg beigetreten. 
Gemeinsam werden unter Beachtung des Kodex für Pers pektive 50plus, Konzepte mit 
dem Ziel entwickelt und durchgeführt, die Beschäfti gungschancen für Ältere zu verbes- 
sern. 
 
Dem Kodex zentral ist der respekt- und vertrauensvo lle Umgang mit den Leistungsbe- 
rechtigten, der durch die Einführung des fa:z- Mode lls im gesamten Jobcenter Münster 
ab dem 01.01.2012 weiter verstärkt wird. 
Die Pakt-Netzwerke sollen partnerschaftlich, verbindlich und effektiv zusammenarbeiten. 
 
Für die Jahre 2011 bis 2015 hat das Jobcenter Münst er 8.775.000,- € Fördermittel beim 
Bundesministerium, für Arbeit und Soziales beantrag t, allein für das Jahr 2012 
1.674.000,- €.  
6.5.1 Struktur der Zielgruppe 50+ 
       
     Gesamt  weiblich  männlich  
Kunden über 50 Jahre:       3442 1514 1928 
davon:  50 - 58 Jahre:       2364 1041 1323 
  59 - 65 Jahre       1078 473 605 
darunter: ohne Schulabschluss     89 41 48 
  Hauptschulabschluss     1214 513 701 
  Mittlere Reife       377 216 161 
  Abitur/ Allgemeine Hochschulreife   231 96 135 
  
Fach-/ Hochschulab- 
schluss     106 37 69 
  
mit Berufsausbildung/ 
Studium     1484 612 872 
  ohne Berufsausbildung/ Studium   1958 902 1056 
  
mit in Deutschland nicht anerkanntem Hochschul- 
abschluss 71 35 36 
  Nicht deutsche Staatsangehörige   551 265 286 
  Arbeitslos       1686 676 1010 
  Arbeitsuchend       1017 495 522 
  § 65 (4) SGB II       447 199 248 
Quelle: VerBIS 03.08.2011

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 45 - 
 
 
 
Zurzeit werden die Bewerber im Jobcenter Münster vo n 17 Integrationsfachkräften und 
zwei Fachassistentinnen betreut. In 2012 soll eine weitere Integrationsfachkraft einge- 
stellt werden, um das Teilprojekt „Gesundheitslotse“ zu betreuen (siehe unten). 
 
 
6.5.2 Besondere Maßnahmen für diese Zielgruppe 
 
Für die Zielgruppe der über 50-jährigen werden gena u zugeschnittene Maßnahmen und 
Betreuungsaktivitäten durchgeführt und für 2012 neu geplant. 
 
Attraktiv 
 
Verfahren und Zielstellung: 
In diesem Projekt werden 40 ausgewählte Bewerber (i n 2011 erstmalig eine 10er Män- 
nergruppe) in einem „Inhouse- Projekt“ von einer In tegrationsfachkraft beraten. Diese 
Integrationsfachkraft geht auf die speziellen Leben slagen der Kunden intensiv ein. Bei 
den Frauen werden verschiedene Maßnahmen getroffen, um das Selbstbewusstsein der 
Frauen zu stärken. Dazu gehören unter anderem der B esuch bei einem Friseur, einer 
Kosmetikerin und einer Stylistin. Bei den Männern w erden zurzeit verschiedene Maß- 
nahmen erprobt. 
 
Die Vermittlerin hat in 2010 eine Integrationsquote  von 40 % erreicht, diese wird auch in 
2011 und 2012 angestrebt. 
 
Impuls  
 
Verfahren und Zielstellung: 
In zwei Referenzgruppen werden Bewerber mit multipl en Vermittlungshemmnissen be- 
treut. Diesen wurde prognostiziert, dass sie in den kommenden zwei Jahren voraussicht- 
lich keine Chance der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.  
Insgesamt 100 Bewerber erhalten hier ein Individual coaching. 50 Bewerber werden von 
einer Integrationsfachkraft des Jobcenters betreut,  50 Bewerber werden von der VHS 
Münster betreut.  
Die Integrationsfortschritte beider Gruppen werden nach einem einheitlichen Muster be- 
wertet. In zweimonatlichem Abstand treffen sich die  
beteiligten Mitarbeiter in einer Ar- 
beitsgruppe, um die Ergebnisse auszuwerten und voneinander zu lernen. 
Es werden mit dieser arbeitsmarktfernen Kundengrupp e insgesamt 10 Integrationen an- 
visiert.  
 
 
ASIV (Assistierte Vermittlung) 
 
Verfahren und Zielstellung: 
In diesem in 2011 begonnenen Inhouse- Projekt wird mit einem niedrigen Betreuungs- 
schlüssel (1 Jobcoach betreut 70 Kunden) gearbeitet. Der Jobcoach hält zu den Kunden 
eine monatliche Kontaktdichte und wertet entspreche nde Stellenangebote aus, um zu- 
mutbare Stellen zur Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen zu finden. 
Der Jobcoach hat direkte Ansprechpartner im Arbeitgeberservice,  geht aber auch selber 
bewerberbezogen aktiv auf Arbeitgeber zu. Ziel ist es hier, durch eine verdichtete 
Betreuung einen zügigen, nachhaltigen Integrationserfolg zu erreichen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 46 - 
 
 
Work First (in Planung) 
 
Verfahren und Zielstellung: 
In diesem Projekt sollen jeweils 10 Kunden in acht Wochen direkt in den ersten Arbeits- 
markt integriert werden. Die Kunden verbringen 12 S tunden in der Woche im Inhouse- 
Projekt und werden durch Jobcoaches in ihrer Arbeitssuche unterstützt.  
Dieses Projekt befindet sich in der konzeptionellen  Vorbereitung und soll nach Geneh- 
migung durch die Amtsleitung im ersten Halbjahr 2012 pilotiert werden. 
 
Gesundheitslotse (in Planung) 
 
Verfahren und Zielstellung: 
Der Gesundheitslotse soll Gesundheitsberatungen dur chführen, einen Gesundheitsatlas 
erstellen und individuell ein Gesundheitshandbuch f ertigen. Dieses Projekt wird zurzeit 
beim Paktpartner in Soest pilotiert. Im Handlungsplan 50+ ist vorgesehen, dass nach der 
Evaluierung in Soest die Ergebnisse im Dezember 201 1 ausgewertet werden, um ggf.in 
2012 Inhouse eine/n Gesundheitslotsen/-in einzustel len, der/die in Münster das Projekt 
umsetzt. 
 
Personalentwicklung der Mitarbeiter 50plus  
 
Mitarbeiterqualifizierung war ein zentraler Bestand teil der zweiten Programmphase und 
wird es auch in den Jahren 2012 - 2015 bleiben. Nic ht zuletzt die großen Erfolge, die 
50plus - Mitarbeiter nach umfangreicher Qualifizier ung in der internen Betreuung der 
Kunden erzielt haben (siehe beispielsweise „Attraktiv 50plus“), bekräftigten die Entschei- 
dung, zukünftig noch mehr Angebote Inhouse anzubiet en. Um diesen Weg weitergehen 
zu können, muss noch mehr als bisher in die Mitarbeiterqualifizierung investiert werden.  
Damit in diesem Bereich einheitliche Standards  err eicht werden, haben die Paktpartner 
ein Personalentwicklungskonzept (PE-Konzept) entwickelt, das am 17.06.2011 im Steu- 
erungskreis der Pakte verabschiedet wurde. Dieses P E- Konzept wird durch die Projekt- 
leiter in den einzelnen Standorten in 2012 umgesetz t. Schulungen finden nach Bedarfs- 
erhebung der Projektleiter zentral in Soest statt. Das PE-Konzept des Paktes hat bun- 
desweites Interesse geweckt und wurde auf dem Jahrestreffen in Berlin vorgestellt. 
 
Außer diesen Sonderprojekten gibt es in Münster wei tere Maßnahmen speziell für über 
50- jährige. Hier seien erwähnt eine Gesundheitsmaß nahme zum Ressourcenbereich 
„Leistungsfähigkeit“ und eine Maßnahme mit einem besonderen Coaching-Angebot, die 
besonders niederschwellig ist und den  Ressourcenbe reich „lebenspraktische Kompe- 
tenzen“ stärken soll. Diese Maßnahmen sollen in 2012 weiter durchgeführt werden. 
 
6.6 Selbständige 
 
Die Selbständigkeit hat sich in den letzten Jahren als alternative Form des Erwerbs des 
Lebensunterhaltes etabliert. Im Bereich des SGB II sehen einerseits viele Leistungsbe- 
rechtigte die Selbständigkeit als Chance, ihre Lebe nssituation zu verbessern, anderer- 
seits geraten zunehmend selbständig Tätige in den Leistungsbezug des SGB II. 
 
Seit Anfang 2008 werden im Jobcenter Münster zentra l am Standort Mitte sowohl Grün- 
dungsinteressierte, als auch hauptberuflich selbstä ndige Leistungsberechtigte, die ihren 
Lebensunterhalt nicht (vollständig) aus eigenen Mit teln und Kräften bestreiten können, 
durch derzeit zwei Integrationsfachkräfte und fünf Leistungssachbearbeiter betreut.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 47 - 
 
Die Einrichtung dieses „Spezialteams“ hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, weil 
für die tägliche Arbeit enormes Fachwissen und Erfahrung notwendig sind.  
Es wurde dazu u.a. ein weitreichendes Netzwerk aufg ebaut, z.B. zu den Kammern, der 
Wirtschaftsförderung und Technologieförderung Münst er GmbH, dem Frauen Forum 
e.V., der Westfälischen Wilhelms - Universität und Fachhochschule Münster. 
 
 
Auch ist das Jobcenter Münster im Gründungsnetzwerk  Münster ( 
www.muenster-
gruendet.de “) aktiv. Im Rahmen der jährlich im November stattf indenden Gründungswo- 
che mit verschiedenen Veranstaltungen zur Beratung und Information von Gründungsin- 
teressierten und jungen Unternehmern ist das Jobcen ter Münster in diesem Jahr mit 
einer eigenen Veranstaltung zum Thema „Unterstützun g und soziale Absicherung von 
Selbständigen“ vertreten.  
 
Hauptaugenmerk der Beratung von Selbständigen und G ründungsinteressierten besteht 
in der Feststellung der Eignung von Gründungsintere ssierten für die geplante Selbstän- 
digkeit, sowie darin, Gründer und Selbständige in ihrer Entwicklung zum Unternehmer zu 
(unter-) stützen oder, bei nicht tragfähigen Untern ehmen, gemeinsam mit dem Gründer 
bzw. Selbständigen Alternativen zu entwickeln. 
Generelle Voraussetzung ist die wirtschaftliche Tra gfähigkeit einer Geschäftsidee – also 
die Beurteilung, ob die hauptberufliche Selbständig keit eine realistische Option für die 
absehbare, nachhaltige und damit dauerhafte Beendig ung oder zumindest Verringerung 
des ALG II-Leistungs-Bezugs ist.  
 
Seit 2011 werden Angehörige einer Bedarfsgemeinscha ft von Gründungswilligen und 
Selbständigen nur noch dann durch das Team betreut,  wenn sie selbst in unmittelbarem 
Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen – zum Beisp iel durch Mitarbeit. Anderen- 
falls werden sie in die Betreuung der allgemeinen Arbeitsvermittlung übergeben.  
Dieses und die zielgerichtete Beratung der Zielgrup pe haben zu einer Reduzierung des 
Betreuungsschlüssels geführt. Während 2010 noch etw a 450 hauptberuflich Selbständi- 
ge durch das Team betreut wurden, sind es derzeit n och 321. Von ihnen sind 59% 
männlich, 84% haben die deutsche Staatsangehörigkei t, 59% sind über 40 Jahre alt. 
70% aller Bewerber/innen sind integriert, das heißt , sie gehen hauptberuflich und im 
Rahmen all ihrer Möglichkeiten einer ggf. wirtschaftlich tragfähigen Selbständigkeit nach. 
 
In den anderen Fällen stehen z.B. gesundheitliche Einschränkungen oder andere äußere 
Rahmenbedingungen dem entgegen. 
 
Die Branchen, in denen die selbständigen Leistungsberechtigten tätig sind, spiegeln den 
allgemeinen Arbeitsmarkt in Münster wieder: Ein Gro ßteil ist im Dienstleistungsgewerbe 
selbständig tätig (z.B. Handwerks- und Haushaltsnahe-Dienstleistungen), in freiberuflich-
beratenden Bereichen (z.B. als Dozenten, in der Gesundheitsberatung oder als Heilprak- 
tiker) oder im Bereich Handel und Gastronomie (z.B.  Kioske, Imbiss-Betriebe oder Inter- 
net-Cafés).

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 48 - 
 
Förderung von Existenzgründern 
 
Außerhalb der Beratung bietet das Jobcenter Münster  auch Maßnahmen zur Heranfüh- 
rung an die selbständige Tätigkeit („Assessment Existenzgründer“ und Existenzgründer- 
seminare) an. Hier werden Gründungsinteressierten I nformationen über grundlegende 
Rahmenbedingungen der Existenzgründung sowie Chance n und Risiken vermittelt. Zu- 
dem finden eine Vorklärung der Eignung und Feststel lung eines weitergehenden Unter- 
stützungsbedarfes statt.  
 
Für das Jahr 2011 wurden insgesamt 60 Plätze im Ass essment für Existenzgründer ein- 
gerichtet. Ziel ist die Feststellung, ob der Gründu ngswillige die persönliche und soziale 
Eignung für das Gründungsvorhaben mitbringt. Nur we nn diese Frage positiv entschie- 
den wird, kann im Nachgang das Existenzgründersemin ar besucht werden. Hier werden 
Informationen zum Business-Plan, zu Steuern, Versic herungen, Finanzierung, etc. ver- 
mittelt, damit die Aufnahme der Selbständigkeit mög lichst nachhaltig erfolgen kann. Ins- 
gesamt 48 Plätze stellt das Jobcenter hierfür 2012 bereit. 
 
Die aktive Förderung mit z.B. Einstiegsgeld gehört ebenso zu den Förderleistungen, die 
das Jobcenter Münster für Existenzgründer erbringt.  Das Einstiegsgeld wird als zeitlich 
befristeter, anrechnungsfreier Zuschuss erbracht und kann gewährt werden, wenn es zur 
Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfor derlich ist 
, sowie begründete An- 
haltspunkte dafür vorliegen, dass mit der geplanten  Selbständigkeit die Hilfebedürftigkeit 
zukünftig beendet wird.  
Im Jahresverlauf 2011 wurden bislang 24 Gründungswillige mit Einstiegsgeld gefördert. 
 
Schließlich ist es dem Jobcenter Münster möglich, L eistungen zur Eingliederung Selb- 
ständiger nach § 16c SGB II für die Anschaffung von Sachgütern in angemessenem und 
notwendigen Rahmen an Leistungsberechtigte zu erbri ngen, die eine selbständige Tä- 
tigkeit ausüben oder aufnehmen. Dies kann in Form e ines Darlehns oder als Zuschuss 
erfolgen.  
Aktuell wird dazu im Rahmen einer Existenzgründung,  die mit Einstiegsgeld gefördert 
wird, ein Zuschuss von bis zu 2.000,- Euro als sog.  Erstinvestitionszuschuss zur Exis- 
tenzgründung gewährt, wenn die o.g. gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. 
 
7. Beratungsansatz 2012  fa:z modell 
fa:z steht für Förderansatz: Ziel. 
Das fa:z modell ist das erste Fallsteuerungskonzept , das Ziel- und Ressourcenorientie- 
rung konsequent und auf allen Ebenen möglich macht. 
Weiterhin geht dieses Modell davon aus, dass es sei ne Ressourcen sind, die einen 
Menschen für den Arbeitsmarkt attraktiv machen. Es richtet seinen Blick deshalb nicht 
auf Hemmnisse, sondern auf die EINE oder die wenige n Möglichkeiten, die einem Men- 
schen offen stehen, in Arbeit vermittelt zu werden. 
Die direkte Vermittlung in Arbeit ist ein mögliches  Förderziel im fa:z modell, aber nicht 
das einzige. Mit der Herstellung der Wettbewerbsfäh igkeit, der Herstellung der Prozess- 
fähigkeit und der Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit gibt es drei weitere gleichberechtig- 
te Förderziele. Die Förderziele bieten den Handlung srahmen, an dem sich alle Beteilig- 
ten orientieren können. Der gesamte Förderprozess i m fa:z modell wird konsequent auf 
die Erreichung eines dieser Ziele ausgerichtet. So wird eine passgenaue Weiterentwick- 
lung des Kunden zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. 
Das fa:z modell schafft darüber hinaus eine große R ollenklarheit. Die Hauptaufgabe des 
Jobcoaches besteht darin, gemeinsam mit dem Kunden 
 das passende Förderziel her- 
auszuarbeiten. Der Kunde wiederum ist aufgefordert,  seine persönlichen Handlungs- 
und Entscheidungskompetenzen einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 49 - 
 
Jobcoach und Kunde erstellen das Produkt des Förder prozesses im Sinne einer „Co-
Produktion“ gemeinsam. Durch das fa:z modell entste ht somit eine neue Arbeitsqualität 
zwischen Kunde und Jobcoach.  
 
7.1 Prinzipien der Fallsteuerung im fa:z modell 
•  Zielorientierung – Konsequenter Fokus auf Entwicklungsziele im Rahmen 
   der Integrationsplanung 
•  Neuer Umgang mit Profiling-Informationen bei der  Integrationsplanung 
– Fokus allein auf Ressourcenbereiche, die für die Zielerreichung relevant 
   sind 
•  Altersgruppenorientierung – Unterschiedliche Alt ersgruppen haben unter- 
schiedliche Zielkonstellationen und Förderbedarfe 
•  Wertschätzung der Kunden – Kommunikation gemeins am „auf Augenhö- 
he“ 
•  Selbstaktivierung der Kunden – Durch das Möglich keitsangebot hat der 
Kunde die Pflicht, selbst Verantwortung für sich zu übernehmen 
•  Partnerschaftliche Zielentwicklung sowie -verein barung mit Kunden – Die 
Verantwortung für gefundene Ziele liegt stark beim Kunden und unter- 
stützt seine Selbsthilfekompetenz 
•  One face to the customer – Vertrauen braucht ein  Gesicht 
 
 
 
8. Finanzen 2012  
Aller Voraussicht nach werden im Bundeshaushalt für  Eingliederungsleistungen und 
Verwaltungskosten im SGB II rund 8,45 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. 
Es entfallen 4,40 Mrd. Euro auf das Eingliederungsb udget und 4,05 Mrd. Euro auf das 
Verwaltungskostenbudget. Nach Abzug von Projektmitteln werden 3,78 Mrd. Euro an die 
Jobcenter für Eingliederungsleistungen ausgekehrt. Für das Jobcenter Münster sind da- 
von rund 10,03 Mio. Euro für Eingliederungsleistung en (ohne Mittel aus dem Bundes- 
programm 50+) und knapp 11,7 Mio. Euro für das Verw altungskostenbudget vorgese- 
hen.    
 
Um die im SGB II genannten Betreuungsschlüssel annähernd zu erreichen, werden auch 
im Jahr 2012 nicht genügend Finanzmittel durch den Bund im Verwaltungsbudget be- 
reitgestellt. Es ist daher wie in 2011 notwendig, M ittel aus dem Eingliederungsbudget in 
das Verwaltungskostenbudget umzuschichten. Für das Jobcenter soll die Umschichtung 
in der gleichen Höhe wie im Jahr 2011 (ca. 2 Mio. Euro) erfolgen.    
Für den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrum enten stehen ca. 8,0 Mio. Euro zur 
Verfügung. Dies bedeutet einen Rückgang von rund 1, 8 Mio. Euro im Vergleich zum 
laufenden Jahr.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 50 - 
 
 
 
Die Mittel des Eingliederungstitels verteilen sich wie folgt auf die arbeitsmarktpolitischen 
Instrumente: 
  
Verteilung des Eingliederungstitels 2012 nach Instrumenten 
Leistungen für 
Menschen mit 
Behinderung; 9,30% 
Beschäftigung 
schaffende 
Leistungen; 12,30% 
Freie Förderung; 
4,50% 
Beratung und 
Unterstützung der 
Arbeitssuche; 
22,20% 
Qualifizierung; 
24,70% 
Beschäftigung 
begleitende 
Leistungen; 19,60% 
Spezielle 
Maßnahmen für 
Jüngere; 12,00% 
 
8.1 Handlungsfelder nach Eingliederungsinstrumenten  
Die zielgruppenspezifische Planung fließt ein in di e Gesamtplanung 2012. Im Rahmen 
der Gesamtplanung sind die Mittel des Eingliederung stitels (EGT) auf die Zielerreichung 
hin für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen möglic hst optimal einzusetzen. Die Bedarfe 
der eLb sind hierbei ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfe des Marktes.  
Geschäftspolitischer Schwerpunkt für das Jahr 2012 ist die berufliche Qualifizierung und 
Aktivierung der eLb, da hierdurch die Chancen auf eine dauerhafte Integration und somit 
auch die nachhaltige Überwindung der Hilfebedürftig keit langfristig verbessert werden. 
Hiermit wird der Empfehlung des Beirates des Jobcenters Münster gefolgt.  
Zu den Instrumenten der Qualifizierung und Aktivier ung zählen insbesondere die Förde- 
rung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 16 SGB II i.V.m. §§ 77 – 87 SGB III 
und die Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zur Aktivi erung und beruflichen Eingliede- 
rung nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III. 
  
8.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) n ach § 16 SGB II i.V.m. §§ 77 – 
87 SGB III  
Ziel der beruflichen Weiterbildung ist es, beruflic he Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähig- 
keiten zu erhalten, zu erweitern oder der technisch en Entwicklung anzupassen, einen 
beruflichen Abschluss zu vermitteln oder zu einer a nderen beruflichen Tätigkeit zu befä- 
higen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 51 - 
 
In der nachfolgenden Übersicht sind die vom Jobcent er geplanten FbW aufgeführt. Dar- 
über hinaus gibt es weitere Bildungsangebote der Ag entur für Arbeit Münster, die auch 
von den Kunden des Jobcenters genutzt werden können , ebenso wie Bildungsmaßnah- 
men, die von anderen Jobcentern oder Arbeitsagentur en im Bundesgebiet angeboten 
werden.  
 
VZ TZ 
1 Vorbereitung auf betr. 
Umschulung (VZ) 
Berufsorientierung, Verbesserung der Fach- und Sozi alkompetenz, 
Vorförderung Deutsch und Mathematik, Bewerbungstrai ning, 
Praktika, Suche eines geeigneten betrieblichen 
Umschulungsplatzes 
Alle 1. Quartal 6 20 
2 Vorbereitung auf betr. 
Umschulung (TZ) 
Berufsorientierung, Verbesserung der Fach- und Sozi alkompetenz, 
Vorförderung Deutsch und Mathematik, Bewerbungstrai ning, 
Praktika, Suche eines geeigneten betrieblichen 
Umschulungsplatzes 
Frauen/ 
Alleinerziehende 1. Quartal 6 20 
3 Kompetenz-/Potenzialanalyse 
Profiling mit Integrationsplanung Eignungstestverfa hren, 
Schlüsselqualifikationen 
Arbeitsmarkt, Beschäftigungsalternativen Alle 20 je 
Quartal 0,5  80 
4 Berufsorientierung 
Stärkung des Selbstbewusstseins, Verarbeitung zurüc kliegender 
Bewerbungs- und Arbeitsmisserfolge, Berufsorientier ung, 
Erarbeitung eines Berufswunsches und Alternativen h ierzu, 
verschiedene Praktikumsblöcke um Berufsfelder reali tätsnah zu 
erkunden 
Alle 1. Quartal 6 20 
5 Fachkraft Sicherheitsleistungen 
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, 
Schutz und Sicherheit, Objektschutz, Erste 
Hilfe, Nachweis § 34a,  6 Wochen Praktikum 
Alle 2. Quartal 4
6
Altenpflegehelfer, inkl. 
Hauptschulabschluss 
(Umschulung) 
gemäß Ausbildungsordnung Alle 1. Quartal 18 7
7 Altenpflegehelfer (Umschulung) gemäß Ausbildungsordnung Alle 2. Quartal 12 17 
8 Qualifizierung Lager/Logistik 
Lager- und Transportkunde, Materialwirtschaft Logis tik, 
Fachrechnen, Lagerverwaltung, Gabelstaplerausbildun g, Praktikum Alle 2. Quartal 5 20 
9 Hauswirtschaft als Beruf Vorbereitung auf Externenprüfung 
Praxis 50 % Alle 1. Quartal 16 12 
10 Citylogistiker 
Qualifikation zum Citylogistiker (Auslieferungs-,Pa ket- und KEP- 
Dienste) Lager/Logistik/Transport, Gabelstaplerfahr erausbildung, 
Gefahrgutausbildung, Ladungssicherung, FE B  oder C 1, Erste 
Hilfe, Tourenplanung, Fahrzeugtechnik, Rangierübung en mit KEP- 
Fahrzeugen und CE-Fahrzeugen sowie Perfektionsfahrt en mit 
Kleintransportern und CE-Fahrzeugen 
Alle lfd. Einstieg 6 20 
11 Modulares Trainingscenter 
Transport 
Gefahrgutscheine, Ladekran, Gabelstaplerschein, Ran giertraining, 
Wechselbrücken, EDV, großer Erstehilfeschein, inkl.  2 Mon. 
Praktikum (optional) 
Kategorie: gewerblich-technisch, Kraftfahrer 
Alle laufender 
Einstieg 6 15 
Beginn Dauer/M 
onate 
Förderfälle 
20 
Förderung der berufblichen Weiterbildung -Planung 2 012   
Nr. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/ 
Personenkreis

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 52 - 
 
VZ TZ 
12 Training on the job 
Individuelles Coaching und Sozialberatung, Orientierung, Eignung 
und Motivation, Bewerber- u. Kontakttraining, 
Medienkompetenztraining, Erwerbsfähigkeitstraining, 
berufsübergreifende Kompetenzen, individuelle 
arbeitsplatzbezogene Qualifizierung, Praktikum 
Alle laufender 
Einstieg 9 20 
13 
Arbeitserprobung,  (Modul 
Berufsorientierung) für seelisch 
beeinträchtigte Menschen 
Feststellung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten 
und Anpassung an die technischen Entwicklungen Alle laufender 
Einstieg 6 10 
14 Betriebliche Einzelumschulung 
Umschulung 
Alle laufender 
Einstieg 12 40 
15 
Kaufmännische 
Basisqualifizierung 
"Qualizentrum" 
verschiedene Fachmodule (inkl. MS-Office, SAP, etc.), Callcenter, 
Bewerbungstraining, Praktikum (4 Wochen) Alle laufender 
Einstieg 6 30 
16 Integrationsseminar für 
Migranten 
berufliche Orientierung, Bewerbungsmanagement, Arbeitsrecht, 
das Girokonto, Versicherungen, EDV, Kommunikation a m 
Arbeitsplatz, Praktikum 
Migranten 6 Monate 2. 
Quartal 20 
17 Berufliches Kompetenzzentrum 
"Lernwerkstatt" 
Stärkung der Persönlichkeit, Förderung des individuellen 
Lebenspraktischenkompetenz und Rahmenbedingungen, 
Verbesserung der Lernkompetenz sowie Kulturtechniken, 
Vermittlung von Werten/Identitätsentwicklung 
Alle laufender 
Einstieg 6  25 
18 Wiedereinstieg in Arbeit für 
Frauen nach der Familienphase 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fachliche Qualifikation am 
Beispiel kaufm. Arbeitsbereiche, Profiling, Bewerbertraining, 
Bewerbercoatching, Praktikum (8 Wochen) 
Frauen/ 
Alleinerziehende 3. Quartal 6  20 
19 Step by Step Schrittweise Qualifizierung zur Vorbereitung auf Arbeit/Ausbildung, 
Kinderbetreuung, Berufsorientierung, Praktika junge Frauen 3. Quartal 12 18 
20 
Vorbereitung auf betriebliche 
Ausbildung/ Umschulung für 
Migranten und Aussiedler 
Sprach- u. Kommunikationsunterricht (Deutsch, Engli sch, 
Mathematik, Biologie, Wirtschaft), Vorbereitung  au f die 
Nichtschülerprüfung des Hauptschulabschlusses, Erwe rb 
berufsbez. EDV-Kenntnisse,  Erwerb kaufm. Grundwissens, 
Bewerberprofil, Schlüsselqualifikationen, berufl. Perspektive, 
Praktikum 
unter 
25 Jährige 3. Quartal 12 20 
21 JobAct to connect 
Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse der für die 
Realisierung eines Theaterstückes notwendigen Gewerke, 
Vermittlung von Querschnittsqualifikationen für den erfolgreichen 
Einstieg ins Berufsleben, Praktika 
unter 
25 Jährige 4. Quartal 10 12 
22 Gemma (junge Frauen) 
Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmerinnen zur 
Entwicklung eines realistischen beruflichen Lebensplans, 
Langfristige Integration der jungen Frauen in den Arbeitsmarkt 
unter Berücksichtigung ihrer persönlichen/familiäre n Situation, 
Erweiterung des Berufswahlspektrums, Verbesserung von sozialen 
und sprachlichen Defiziten, Training von Schlüsselqualifikationen 
für das Erwerbsleben 
unter 
25 Jährige 2. Quartal 2x6 14 
23 Silver Line 
Verbesserung und Vermittlung von Lernkompetenzen, 
Problemlösungsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, 
Kommunikationskompetenz und numerischer Kompetenz s owie 
der Umgang mit Informationstechnologien 
über 
 50 Jährige lfd. Einstieg 6 30 
      Förderung der berufblichen Weiterbildung 2012         
Nr. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/ 
Personenkreis Beginn Dauer/M 
onate 
Förderfälle 
 
 
8.3 Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zur Aktivierung und beruflichen Eingliede- 
rung nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III  
 
Ziel der Maßnahmen (MAT) ist es 
 
- die Förderung individueller Beschäftigungsfähigke it durch Erhalt und Aus- 
bau von Fertigkeiten und Fähigkeiten und  
 
- die umfassende Unterstützung der Teilnehmer/innen  bei den beruflichen 
Eingliederungsbemühungen   
 
MAT können folgende Unterstützungsangebote beinhalten:  
- Heranführung an den Ausbildungs – und Arbeitsmark t  
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von V ermittlungshemmnissen  
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Besch äftigung  
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder  
- Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 53 - 
 
VZ TZ 
1 Basiskompetenzen für 
Arbeit Frauen I/II 
Erhöhung der Grundk ompetenz, Lesen 
und Schreiben, Lerntraining, 
Gesundheitsförderung, EDV, 
Mathematik, berufliche Orientierung, 
Schnupperpraktikum 
Frauen 2 x 14 W ochen  32 
2 Basiskompetenzen für 
Arbeit Männer I/II 
Erhöhung der Grundk ompetenz, Lesen 
und Schreiben, Lerntraining, 
Gesundheitsförderung, EDV, 
Mathematik, berufliche Orientierung, 
Schnupperpraktikum 
Männer 2 x 14 W ochen  16 
3 Kenntnisvermittlung im 
Bereich der Gastronomie 
modulare Kenntnisvermittlung  
(Sc hwepunkte: u.a.: Küche, Service und 
Hotel) 
Alle individuell 
4 Betriebliche Ausbildung 
für Frauen (BAFF) 
Stabilisierung, Vorbereitung auf 
Ausbildung, Arbeitsmarkttraining, 
Selbstsicherheitstraining, Gesundheit, 
Praktikum 
Frauen 18 Monate 12 
5 Maßnahme für 
Neuk unden 
Stärkung des Bewerbungs- und 
Stellensuchverhalten sowie Mitwirk ung 
in der Fallsteuerung 
Alle 3 - 4 W ochen 12 pro 
Maßnahme 
6 Kenntnisvermittlung IT EDV Grundkurs Alle 4 W ochen 16 
7 Existenzgründerseminar 
Geschäftsidee und Marktanalyse, 
rechtliche Fragen, Business Plan, 
Steuern, Finanzierung, 
Arbeitsorganisation, 
Fördermöglichkeiten 
Alle 3 W ochen 12 
8
For You! 
Intergrationshilfen für 
besonders benachteiligte 
Jugendliche 
Einzelbetreuung, Sc hnittstelle von 
beschäftigungsfördernden und 
sozialintegrativen Hilfen mit 
sozialarbeiterischen Methoden  
U25 2 x 6 Monate 8
9 Stadteilwerkstadt Nord 
Stabilisierung, Berufsorientierende und 
sozialpädagogische Angebote, 
Vermittlung von Tagesstruktur 
U25 2 x 6 Monate 7
10 Lernort Süd 
Stabilisierung, Berufsorientierende und 
sozialpädagogische Angebote, 
Vermittlung von Tagesstruktur 
U25 2 x 6 Monate 7
11 Clearingstelle U25 
Unabhängiger Ansprechpartner 
gegenüber J obcenter, Stärkung der 
Mitwirkung in der Fallsteuerung 
U25 3 Monate 
12 (Monats- 
durch- 
schnitt) 
12 Bewerbungsc enter Maßnahme mit individuellem Einsti eg Alle 12 Monate 407 
13 Tagelöhner Stabilisierung und Bestandaktivierung A lle 12 Monate mtl. 8 
14 Aktivierungshilfen 
Unterstützung von Jugendlichen/ jungen 
Erwachsenen im Vorfeld von 
Ausbildung, Q ualifizierung und 
Beschäftigung 
U25 2 x 6 Monate 20 
unter Vorbehalt: 
30 
 M aßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied erung 2012        
N r. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/ 
Personenkreis Dauer Förderfälle 
 
Zu beachten ist, dass die Vermittlung von beruflich en Kenntnissen im Rahmen einer 
MAT nur bis zu einer Dauer von acht Wochen möglich ist. Eine darüber hinaus gehende 
Qualifizierung kann nur im Rahmen von FbW oder der Förderung der Berufsausbildung 
erfolgen.

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 54 - 
 
VZ TZ 
1
(Allein-)Erziehende in 
Arbeit- Vertiefendes 
Profiling 
6 Monate 120 
2 (Allein-)Erziehende in 
Arbeit-Arbeitserprobung 6 Monate 25 
3 (Allein-)Erziehende in 
Arbeit-Jobcoaching 
6 Monate 25 
4 Arbeitsdiagnostik  
(Modul Profiling) 
Feststellung beruflicher Kenntnisse, 
Fertigkeiten und Fähigkeiten 6 Wochen 
2 TN 
monatlich 
5
Maßnahme zur 
beruflichen 
Eingliederung von 
Hörbehinderten 
Menschen 
Einzelfallbezogene Betreuung durch 
einen Dolmetscher 
Rehabilitanden/ 
Schwerbehinderte 
12 Monate 15 
6 Clearingstelle Ü25 
Unabhängiger Ansprechpartner 
gegenüber Jobcenter, Stärkung der 
Mitwirkung der Fallsteuerung  
Alle 
12 Monate 
20 
Monats- 
durch- 
schnitt 
Erarbeitung eines individuellen 
Meilensteinplans zur Verbesserung 
der individuellen 
Rahmenbedingungen und der 
persönlichen Prozessfähigkeit, 
zentraler Stoff der Bearbeitung ist der 
Themenkomplex "Vereinbarkeit von 
individuellen Vorstellungen und 
Aufgaben der Familienarbeit und den 
Anforderungen von Erwerbsfähigkeit" 
und das Thema "Kinderbetreuung" 
Alleinerziehende 
         Freie Förderung      
Nr. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/ 
Personenkreis Dauer 
Förderfälle 
8.4 Arbeitsgelegenheiten (AGH) 
 
Arbeitsgelegenheiten stellen einen wichtigen Bauste in zur individuellen Unterstützung 
der Integration in Arbeit oder Ausbildung und zur p ersönlichen Stabilisierung der er- 
werbsfähigen Leistungsberechtigten dar. Insbesonder e niederschwellige Angebote in 
diesem Bereich eröffnen für viele Leistungsberechti gte erstmalig die Möglichkeit der ge- 
sellschaftlichen bzw. berufl. Teilhabe. Aufgrund de r o.g. Mittelkürzung für 2012 und der 
Empfehlung des Beirates des Jobcenters Münster sind auch in diesem wichtigen Bereich 
Reduzierungen vorzunehmen. So wird für AGH 2012 ein Betrag in Höhe von ca. 1,0 Mio 
Euro aus dem EGT verwandt. Damit können etwa 400 Le istungsberechtigte 2012 geför- 
dert werden.  
 
 
8.5 Maßnahmen nach § 16f SGB II

Arbeitsmarktprogramm 2012 
- 55 - 
 
 
9. Abkürzungsverzeichnis 
ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 
AC Assessment-Center 
AGH Arbeitsgelegenheit 
ALG II Arbeitslosengeld II 
AMS Arbeitsgemeinschaft Münster 
BA Bundesagentur für Arbeit 
ARGE Arbeitsgemeinschaft 
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BEZ Beschäftigungszuschuss 
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
CAD Computergestütztes Konstruieren 
DVS Deutscher Verband für Schweißen 
ECDL European Computer Driving Licence 
EDV elektronische Datenverarbeitung 
EgT Eingliederungstitel 
EGZ Eingliederungszuschuss 
eLb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
ESF Europäischer Sozialfond 
ESG Einstiegsgeld 
EV Eingliederungsvereinbarung 
FF Freie Förderung 
FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung 
GGVS Gefahrgutverordnung Straße 
HoGa Hotel- und Gaststättenbereich 
IHK Industrie- und Handelskammer 
IK kleiner Förderbedarf 
IN  Integrationsnah 
IT Informationstechnik 
MAG Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 
MAT Maßnahmen bei einem Träger 
SGB  Sozialgesetzbuch  
SVA Strafvollzugsarchiv 
TZ Teilzeit 
VHS Volkshochschule 
U25 Personen im Alter von unter 25 Jahren 
Ü50 Personen im Alter von über 50 Jahren 
VB Vermittlungsbudget 
VZ Vollzeit

Beratungsverlauf (1)

18.01.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludgeriplatz 4

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0020/2012
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37