V/0020/2012
Arbeitsmarktprogramm des Jobcenter Münster 2012
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Berichtsvorlage
1118 Zeichen
V/0020/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Arbeitsmarktprogramm des Jobcenter Münster 2012 Beratungsfolge 18.01.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Das Jobcenter Münster erstellt jährlich ein Arbeitsmarktprogramm, aus dem hervorgeht, mit we l- chen Strategien und Maßnahmen der gesetzli che Auftrag, die vereinbarten Ziele und die g e- schäftspolitischen Schwerpunkte zur Vermeidung, Beendigung oder Verringerung der Hilfeb e- dürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen. Nachdem die Eckpunkte bereits in der Sitzu ng des Ausschu sses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsmarktförderung am 23.11.2011 vorgestellt wurden legt das Jobcenter jetzt das fertig g e- stellte Arbeitsmarktprogramm 2012 vor. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Arbeitsmarktprogramm Jobcenter Münster 2012 Vorlagen-Nr.: V/0020/2012 Auskunft erteilt: Herr Bierstedt Ruf: 60918-300 E-Mail: Bierstedt@stadt-muenster.de Datum: 05.01.2012 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 120106_AMP 2012
142587 Zeichen
Arbeitsmarktprogramm 2012
Arbeitsmarktprogramm Jobcenter 2012
Arbeitsmarktprogramm 2012
_____________________________________
Impressum:
Herausgeber: Jobcenter Münster,
Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,
48151 Münster
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
Münster, Januar 2012
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 2 -
Vorwort
Das Jahr 2012 ist für die Stadt Münster und das Jobcenter von prägender Bedeutung.
Während über das Jahr 2011 die neuen Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwick-
lung der Organisation in der Grundsicherung für Arb eitsuchende in einer gemeinsamen
Einrichtung Umsetzung fanden, stand für die Stadt M ünster und das Jobcenter ab April
2011 die Neugestaltung der kommunalen Trägerschaft zum 01.01.2012 im Vordergrund.
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kommuna lträger-Zulassungsverordnung
vom 14. April 2011 wurde die Stadt Münster eine so genannte ´Optionskommune´. Damit
wurde die Basis geschaffen ab 2012 die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende autark wahrzunehmen, d.h. ohne Beteiligung d er Bundesagentur für Arbeit. Das
Jobcenter Münster wird als städtisches Amt im Dezer nat V in die Organisation der Stadt
Münster integriert. Das neue Amt wird weiterhin die Bezeichnung „Jobcenter Münster“
tragen.
Die Vorarbeiten zur Umstellung sind weitestgehend a bgeschlossen und das Jobcenter
kann an den Start gehen. Allerdings bedarf es im Ja hr 2012 weiterer Feinjustierungen,
da sich eine Vielzahl neuer Prozesse mit anderen Ak teuren erst etablieren und einspie-
len muss. Ein wesentlicher Bestandteil dazu ist das arbeitsmarktpolitische Handlungs-
programm. Dieses erste „Arbeitsmarktprogramm (AMP)“ in alleiniger Trägerschaft soll
verdeutlichen, mit welchen Strategien und Maßnahmen der gesetzliche Auftrag, die ver-
einbarten Ziele und die geschäftspolitischen Schwerpunkte zur Vermeidung, Beendigung
oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster um-
gesetzt werden sollen.
Es zeigt die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung auf und legt Eckpunkte der operativen
Umsetzung fest. Mit der Umsetzung des Programms wir d auf lokaler Ebene ein wirksa-
mer Beitrag zu mehr Beschäftigung und damit einherg ehend eine Reduzierung der Ar-
beitslosigkeit geleistet.
Das Jahr 2012 wird das Jobcenter Münster zudem vor neue Herausforderungen stellen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2012 vorgestellt. Darin ist
vorgesehen, das Verwaltungs- und Eingliederungsbudg et für die Leistungsberechtigten
im SGB II in 2012 auf rund 8,5 Milliarden Euro abzu senken. 2011 lagen diese Budgets
bei 9,5 Milliarden gegenüber noch 11 Milliarden im Jahr 2010.
Weiter wird zum 01.04.2012 das ´Gesetz zur Verbesse rung der Eingliederungschancen
am Arbeitsmarkt´ in Kraft treten. Die beschlossenen Änderungen werden auch für das
Jobcenter Münster Bedeutung in der operativen und strategischen Umsetzung haben.
Die erstmalig mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzu schließende Zielvereinbarung
bekommt gerade aufgrund der genannten Herausforderu ngen eine besondere Bedeu-
tung. Daher soll dem neuen Verfahren, sowie den Zie lwerten auch eine entsprechende
Beachtung in diesem Arbeitsmarktprogramm entgegengebracht werden.
Denn auch in 2012 gilt es für das Jobcenter Münster die vereinbarten Ziele bestmöglich
zu erreichen.
Ralf Bierstedt
Leiter des Jobcenters
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 3 -
Inhalt
1.
Grundsätzliches zum Arbeitsmarktprogramm.................................................- 6 -
2. Das neue Zielsystem SGB II ............................................................................ ..- 7 -
2.1 Bundesweite Zielsetzung........................................................................... ............- 7 -
2.2. Ziele und Kennziffern ............................................................................ ...............- 7 -
3. Lokale Zielsetzung .................................................................................... .......- 10 -
3.1 Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung.................- 10 -
3.2 Nachhaltigkeit der Integrationen............... ................................................... ........- 11 -
3.3 Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.......................- 11 -
3.4 Förderung von Schwerbehinderten ................................................................... ..- 12 -
4. Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................................................- 12 -
4.1 Schwerpunkte des Ministeriums für Arbeit,......................................................... .........
Integration und Soziales des Landes NRW ......................................................... - 12 -
4.2 Schwerpunkte Jobcenter Münster .................................................................... ...- 12 -
5. Entwicklung und Struktur des Marktes ..........................................................- 13 -
5.1 Die Arbeitsmarkt- und Bewerberstruktur in Münster .........................................- 15 -
5.1.1 Arbeitsmarktstruktur in Münster................................................................. .......- 15 -
5.1.2 Bewerberstruktur nach Rechtskreisen ............................................................. .- 15 -
5.1.3 Arbeitskräftenachfrage in Münster............................................................... .....- 16 -
5.1.4 Struktur der offenen Stellen nach Wirtschaftszweigen......................................- 16 -
5.1.5 Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen ............................................................ .- 17 -
5.1.6 Fazit ........................................................................................... ......................- 18 -
5.2 Informationen aus den Statistiken.............................................................. .......- 18 -
5.2.1 Beschäftigungsstatistik...................... ................................................... ............- 18 -
5.2.2 Gesundheits- und Sozialwesen .................................................................... ....- 18 -
5.2.3 Verarbeitendes Gewerbe.......................................................................... ........- 20 -
5.2.4 Handel....................................... ................................................... ....................- 20 -
5.2.5 Hotels und Gaststätten, Handwerk, Garten- und Landschaftsbau ....................- 20 -
5.2.6 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften..............................................- 21 -
6. Handlungsfelder nach Zielgruppen ................................................................- 22 -
6.1 U 25 – Jugendliche / junge Erwachsene unter 25 Jahren....................................- 22 -
6.1.1 Präventiver Ansatz: Förderung bereits in der Schulzeit ....................................- 22 -
6.1.2 Vermittlung in Ausbildung.................... ................................................... ..........- 23 -
6.1.3 Vermittlung in Arbeit ........................................................................... ..............- 23 -
6.1.4 Qualifizierung - Aktivierung und Motivierung.................................................... .- 24 -
6.1.5 Sonstiges ....................................................................................... ..................- 26 -
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 4 -
6.2 Frauen / erziehende Frauen..................... ................................................... ........ - 26 -
6.3. Menschen mit Behinderung......................................................................... ....... - 36 -
6.3.1 Begriff Behinderung im Sinne des SGB IX: ...................................................... - 36 -
6.3.2 Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) ....................................... - 36 -
6.3.3 Begriff Behinderung und Rehabilitation im Sinne des SGB III........................... - 37 -
6.3.4 Menschen mit Behinderung im Kontext des SGB II .......................................... - 37 -
6.3.5 Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung ..................................... - 37 -
6.3.6 Strukturanalyse ................................................................................. ............... - 38 -
6.3.7 Zielgruppenspezifische Angebote und Maßnahmen......................................... - 38 -
6.3.8 Maßnahmen zur Qualifizierung und Aktivierung ............................................... - 39 -
6.3.9 Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern............................................................ - 39 -
6.4 Menschen mit Migrationsvorgeschichte.............................................................. . - 40 -
6.4.1 Definition und Situation der Personengruppe ................................................... - 40 -
6.4.2 Strukturanalyse ................................................................................. ............... - 40 -
6.4.3 Zielgruppenspezifische Angebote des Jobcenters............................................ - 41 -
6.4.4 Zusammenarbeit und Kooperation mit Netzwerkpartnern................................. - 43 -
6.5 Ältere 50+ ........................................................................................ ................... - 44 -
6.5.1 Struktur der Zielgruppe 50+..................................................................... ......... - 44 -
6.5.2 Besondere Maßnahmen für diese Zielgruppe................................................... - 45 -
6.6 Selbständige ...................................................................................... ................. - 46 -
7. Beratungsansatz 2012 fa:z modell........................................ .......................... - 48 -
7.1 Prinzipien der Fallsteuerung im fa:z modell....................................................... .. - 49 -
8. Finanzen 2012 ......................................................................................... ......... - 49 -
8.1 Handlungsfelder nach Eingliederungsinstrumenten............................................. - 50 -
8.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) .................................................... .....
nach § 16 SGBII i. V m. §§ 77 – 87 SGB III..................................................... ... - 50 -
8.3. Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zur Aktivierung und
und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m.§ 46 SGB III................. - 52 -
8.4 Arbeitsgelegenheiten (AGH) ........................................................................ ....... - 54 -
8.5 Maßnahmen nach § 16f SGB II.................... ................................................... .... - 54 -
9. Abkürzungsverzeichnis.............................. ................................................... .. - 55 -
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 5 -
Summary für den eiligen Leser:
Unter Berücksichtigung der Prognosen führender Wirt schaftsinstitute zur
wirtschaftlichen Entwicklung, sowie der bereitgeste llten Finanzmittel wird
der Arbeitsmarkt für die Personengruppe der erwerbs fähigen Leistungsbe-
rechtigten in 2012 weniger Möglichkeiten bieten.
Effektiv stehen für arbeitsmarktpolitische Maßnahme n unter Berücksichti-
gung von Finanztransfers in den Verwaltungshaushalt rund 8 Millionen Euro
zur Verfügung. Dass sind rund 2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.
Damit werden neben anderen Förderungen Maßnahmeplät ze für knapp
2.100 Teilnehmer bereitgestellt.
Der örtliche Beirat hat das Jobcenter bezüglich der geschäftspolitischen
Ausrichtung beraten, die u.a. Grundlage für das Arb eitsmarktprogramm ist.
Die arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprec her haben Schwer-
punkte für die Maßnahmenplanung und Zielgruppen ges etzt. Für 2012
wurden – wie bereits im Jahr 2011 – folgende zwei wesentliche Hand-
lungsschwerpunkte identifiziert:
• berufliche Qualifikation
und
• die Aktivierung der erwerbsfähigen Leistungsberech tigten
Die bereits begonnene Zielgruppenarbeit des Jobcenters wird weiter fortge-
setzt, um den spezifischen Förder- und Aktivierungs bedarfen dieser Grup-
pen von Leistungsberechtigten besser gerecht werden zu können:
• Frauen/Alleinerziehende
• unter 25-jährige
• über 50-jährige
• Rehabilitanden/Schwerbehinderte,
• Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Das neue Fallsteuerungsmodell „fa:z-Modell“ soll weitergehend implemen-
tiert und sowohl im Beratungs- als auch im Maßnahme bereich umgesetzt
werden.
Die Neujustierung Übergang Schule – Beruf und die damit verbundenen
organisatorischen Änderungen wird ein weiterer wichtiger Baustein zur
Verbesserung der Ausbildungschancen junger Menschen sein.
Ein neues Zielsystem mit Kennzahlen nach § 48a SGB II wurde eingeführt.
Erstmalig gibt es eine Zielvereinbarung mit dem Min isterium für Arbeit und
Soziales NRW. Die Zielwerte in den ermittelten „Korridoren“ sind sehr ambi-
tioniert!
Schwerpunkte 2012
Fortsetzung der
Zielgruppen-
orientierung
Übergang Schule-
Beruf
Rahmenbedingungen
Ziele 2012
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 6 -
1. Grundsätzliches zum Arbeitsmarktprogramm
Das Arbeitsmarktprogramm zeigt die geschäftspolitischen Schwerpunkte auf, legt dar mit
welchen Strategien und Maßnahmen des Jobcenters Münster die Zielerreichung und der
gesetzliche Auftrag des SGB II erfüllt werden soll.
Es hat daher
- eine wichtige Orientierungsfunktion für die Mitar beiter/innen,
- eine Vermittlungsfunktion in der Zusammenarbeit u nd Abstimmung
mit den Bildungsträgern und
- eine Informationsfunktion für die (Fach-) Öffentl ichkeit.
Die Planungen des Arbeitsmarktprogramms 2012 erfolgen auf der Basis
- der zu erwartenden Zielvereinbarung für das Jahr 2012 und
- der Mittelzuteilung 2012
unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse der Vorjahre.
Die hier zusammengefassten Planungen sind von den F ach- und Führungskräften des
Jobcenters Münster entwickelt worden. Soweit möglic h wurde bereits jetzt das ab
01.01.2012 zum Einsatz kommende Fallsteuerungssyste m berücksichtigt. Zur Schwer-
punktsetzung wurden die Empfehlungen des Beirats un d aus dem Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung aufgenommen.
Das Arbeitsmarktprogramm ist nicht statisch, sonder n ist im Jahresverlauf den sich
wechselnden Anforderungen und Veränderungen des Arb eitsmarktes sowie anhand er-
gänzender Erkenntnisse aus dem neuen Fallsteuerungssystem weiterzuentwickeln.
Dafür ist es wichtig, dass sich alle am Arbeitsmark t tätigen Akteure weiterhin konstruktiv
austauschen und ihre Erkenntnisse/Ideen in den lauf enden Weiterentwicklungsprozess
einbringen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 7 -
2. Das neue Zielsystem SGB II
2.1 Bundesweite Zielsetzung
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation d er Grundsicherung für Arbeitsu-
chende hat im Jahr 2011 viele organisatorische Ände rungen mit sich gebracht und stellt
auch den Zielvereinbarungsprozess auf eine neue gesetzliche Grundlage. Nach
§ 48b SGB II schließt u.a. das Bundesministerium fü r Arbeit und Soziales mit der zu-
ständigen Landesbehörde und die zuständige Landesbe hörde mit den zugelassenen
kommunalen Trägern eine Zielvereinbarung über alle Leistungen des SGB II ab.
Diese Vereinbarungen umfassen insbesondere
die Ziele der Verringerung der Hilfebe-
dürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerb stätigkeit und Vermeidung von lang-
fristigem Leistungsbezug sowie zusätzlich das Ziel der Verbesserung der sozialen Teil-
habe. So gelten erstmalig für die Jobcenter in geme insamen Einrichtungen und für Job-
center unter alleiniger kommunaler Trägerschaft die gleichen Ziele. Damit kann dem
gesetzlichen Auftrag nach § 48 a SGB II, einen Leis tungsvergleich unabhängig von der
Trägerschaft zu ermöglichen, nachgekommen werden.
Der Zielvereinbarungsprozess ist in drei Phasen gegliedert:
In Phase 1 wurden im Bund – Länder Ausschuss die jeweiligen Referenzrahmen erarbei-
tet. Der Referenzrahmen besteht aus einem Referenzwert und einem Abweichungskorri-
dor. Die jeweiligen Werte sind bei den entsprechenden Zielen abgebildet.
Die kommunalen Jobcenter nehmen in Phase 2 ihre Planungen vor und melden diese an
die Länder. Liegt das Planungsangebot des Jobcenters innerhalb des Referenzrahmens,
ist dieses Angebot zu vereinbaren. Angebote außerhalb des Korridors sind nachvollzieh-
bar zu begründen. Das Land entscheidet dann, ob der abweichende Wert vereinbart
werden kann.
Im Januar / Februar 2012 ist dann der Zielvereinbar ungsprozess mit der Phase 3 „Ab-
schluss der Zielvereinbarung“ beendet. Die Steueru ng der Bundesziele erfolgt für die
kommunalen Jobcenter durch die Länder. Auch dies is t ein neuer Prozess mit dem in
2012 erste Erfahrungen gesammelt werden müssen.
2.2. Ziele und Kennziffern
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Der Bund - Länder Ausschuss nach §18c SGB II hat ge meinsame Grundlagen der
Zielsteuerung im SGB II festgelegt. Demnach wird fü r das Ziel 1 auf eine quantitative
Zielwertfestlegung verzichtet. Stattdessen wird für die Zielsteuerung ein qualifiziertes
Monitoring genutzt. Zum Monitoring werden die Kennz ahl 1 „Veränderung der Summe
der Leistungen zum Lebensunterhalt“ sowie die dazug ehörigen Ergänzungsgrößen he-
rangezogen.
Die Kennzahl misst die Veränderung der Hilfebedürft igkeit von Bedarfsgemeinschaften,
indem sie die Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung) der Bedarfsgemeinschaften eines Jobcenters im Bezugsmonat ins Verhältnis zum
entsprechenden Vorjahresmonatswert setzt.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Als Ergänzungsgrößen zum Ziel 1 dienen:
• Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunf t und Heizung
• Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedür ftigen
• Durchschnittliche Zugangsrate der erwerbsfähigen H ilfebedürftigen
• Durchschnittliche Abgangsrate der erwerbsfähigen H ilfebedürftigen
Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Zum Ziel 2 ist die Bildung eines Zielwertes vorgese hen. Dafür wird die Kennzahl 2 „In-
tegrationsquote“ gebildet. Auch hierzu sind weitere Ergänzungsgrößen gebildet worden,
die allerdings nicht mit einem Zielwert hinterlegt werden.
Die Kennzahl misst die Integrationen in den vergang enen zwölf Monaten im Verhältnis
zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in diesem Zeitraum.
Als Ergänzungsgröße zum Ziel 2 dienen:
• Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung
• Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Besch äftigung
• Nachhaltigkeit der Integrationen
• Integrationsquote der Alleinerziehenden
Aufgrund der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erwarteten
Entwicklung für 2012 ergibt sich für den Bund ein Referenzwert von 4,4 % Steigerung
der Integrationsquote zum Vorjahr. Die Bund – Länder Arbeitsgruppe hat eine Korridor-
spannweite von 3 %-Punkten (+- 1,5%- Punkte des Referenzwertes) vereinbart.
Folgende Referenzrahmen wurden ermittelt:
IQ 2012
Referenz-
wert
Korridor
unten
Korridor
oben
Deutschland 27,2 4,4 2,9 5,9
Nordrhein-Westfalen 23,4 5,8 4,3 7,3
Typ 4 (s.u.) 28,5 6,4 4,9 7,9
Jobcenter Münster 28,3 6,3 4,8 7,8
Typ 4: Zur Durchführung des Vergleiches der Leistu ngsfähigkeit nach § 48b SGB II wurde vom Institut für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ein Verfahren en twickelt die Ergebnisse der Träger der
Grundsicherung einheitlich zu vergleichen. Die Zielsetzung war dabei Typen von SGB II-Trägern zu
identifizieren, in denen jeweils ähnliche Arbeitsmar ktbedingungen vorherrschen und die somit für
strukturierte Vergleiche herangezogen werden können. Dabei wurde nach neuesten Berechnungen
des IAB die Stadt Münster für 2012 dem Vergleichstyp 4 zugeordnet. Im Vergleichstyp 4 sind vor-
wiegend Städte in Westdeutschland mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Dies bedeutet auf Basis einer hochgerechneten Integ rationsquote für 2011 von 26,7 %
eine Steigerung der absoluten Integrationen von 3.6 95 in 2011 auf 3.928 in 2012! Die
Zielerreichung erscheint vor dem Hintergrund des au ch in 2012 noch weiter durchzufüh-
renden Jobcenteraufbaus und aufgrund der für 2012 p rognostizierten wirtschaftlichen
Entwicklung eher unwahrscheinlich. Für die weiteren Verhandlungen in den Zielpla-
nungsgesprächen mit dem Land NRW wird man sich eher im Bereich des unteren Korri-
dors bewegen.
Da das Ziel 2 mit einem Zielwert zu hinterlegen ist und hier entsprechende Werte zu
vereinbaren sind, wird als Angebot des Jobcenters M ünster im Rahmen der Phase II
(vgl.2.1) eine
Steigerung der Integrationsquote von 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr
offeriert.
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Auch zum Ziel 3 ist die Bildung eines Zielwertes er forderlich. Als Kennzahl 3 ist die Ver-
änderung des Bestandes an Langzeitleistungsbezieher n (LZB) vorgesehen. Dieser Indi-
kator soll das Handeln der Jobcenter auf Personen m it höherem Verbleibsrisiko ausrich-
ten
. LZB sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die in den vergangenen 24 Monaten min-
destens 21 Monate hilfebedürftig waren.
Die Berechnung erfolgt durch die Bildung des Verhäl tnisses der Anzahl der LZB im
Bezugsmonat zu den LZB im Vorjahresmonat.
Als Ergänzungsgrößen zum Ziel 3 dienen:
• Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher
• Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher
• Durchschnittliche Zugangsrate der Langzeitleistung sbezieher
• Durchschnittliche Abgangsrate der Langzeitleistung sbezieher
Der Bundesreferenzwert für die Senkung des Bestande s an LZB beträgt 2 %. Als Korri-
dorspannweite sind 2%- Punkte (+- 1,0%- Punkte des Referenzwertes) vereinbart.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Zum Ziel 3 wurden folgende Zielkorridore ermittelt:
LZB 2012
Referenz-
wert
Korridor
unten
Korridor
oben
Deutschland 3.100.992 -2,0 -3,0 -1,0
Nordrhein-Westfalen 537.124 -1,1 -2,1 -0,1
Typ 4 150.924 -2,7 -3,7 -1,7
Jobcenter Münster 8.863 -2,7 -3,7 -1,7
Die Hochrechnung für 2011 weist für das Jobcenter M ünster eine absolute Zahl von
9.106 LZB aus. Auf Basis des Referenzwertes wäre di ese Zahl um 243 LZB zu senken.
Angesichts des erwarteten weitaus weniger dynamisch en Wachstums der Wirtschaft
erscheint bei diesem Zielwert eine Erwartungshaltun g selbst am unteren Korridorrand
nicht realistisch. Dies wir dadurch untermauert, dass seit 2009 eine stetige Zunahme der
Langzeitbezieher zu verzeichnen ist.
Da auch das Ziel 3 mit einem Zielwert zu hinterlege n ist und hier entsprechende Werte
zu vereinbaren sind, wird als Angebot des Jobcenter s Münster im Rahmen der Phase II
(vgl. 2.1)
keine weitere Steigerung der Anzahl der LZB
angeboten.
3. Lokale Zielsetzung
Auch für 2012 wird es zu den bundesweiten Zielen weitere lokale städtische Ziele mit für
das Jobcenter verbindlichen Zielwerten geben. Ausge hend von den in den Vorjahren
vereinbarten lokalen Zielen ist es sachgerecht, die se in ihren Kernaussagen auch für
2012 beizubehalten. Vielfach finden sich die Inhalt e der lokal vereinbarten Ziele in den
Ergänzungsgrößen der Kennzahlen nach § 48 a SGB II wieder. Es erfolgten hier Modifi-
kationen, ohne die Kennzahlen in ihren ursprünglichen Aussagegehalt zu verändern.
3.1 Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Kennzahl misst die Veränderung der Hilfebedürft igkeit von Bedarfsgemeinschaften,
indem sie die Leistungen für Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaften eines
Jobcenters im Bezugsmonat ins Verhältnis zum jeweiligen Vorjahresmonatswert setzt.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Berechnung: Relation = Zähler/Nenner
• Zähler: Summe der Leistungen für Unterkunft und
Heizung im Bezugsmonat
• Nenner: Summe der Leistungen für Unterkunft und
Heizung im Bezugsmonat des Vorjahres
Diese Kennziffer ist unter Ziel 1 bereits als Ergänzungsgröße ohne Zielwert hinterlegt.
Zielwert: Es ist sachgerecht - wie bei dem Ziel 1 -, auf ein e quantitative Zielwertfestle-
gung zu verzichten. Zur Steuerung wird ebenfalls ei n städtisches qualitatives
Monitoring genutzt.
3.2 Nachhaltigkeit der Integrationen
Die Kennzahl misst den Anteil der nachhaltigen Inte grationen in sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung der vergangenen zwölf Mona ten an allen Integrationen in sozi-
alversicherungspflichtige Beschäftigung im selben Bezugszeitraum.
Berechnung : Relation = Zähler/Nenner
• Zähler: Summe der nachhaltigen Integrationen in
den vergangenen zwölf Monate
• Nenner: Summe der Integrationen in den vergange-
nen zwölf Monaten
Als nachhaltig wird eine Integration dann bezeichnet, wenn die betreffende Person zwölf
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisse s sozialversicherungspflichtig
beschäftigt ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse der Kennzahlen nach § 48a SGB II
vor.
Aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung wird als
Zielwert: der Anteil der nachhaltigen Integrationen verringert sich nicht gegenüber dem
Vorjahr
dargestellt.
3.3 Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Diese Kennziffer ist unter Ziel 1 bereits als Ergänzungsgröße ohne Zielwert hinterlegt
.
Die Kennzahl misst das Verhältnis der erwerbsfähige n Hilfebedürftigen im Bezugsmonat
zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat des Vorjahres.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 12 -
Berechnung: Relation = Zähler/Nenner
• Zähler: Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im
Bezugsmonat
• Nenner: Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im
Bezugsmonat des Vorjahres
Zielwert: Anzahl eLb im Bestand geringer als im Vorjahr .
3.4 Förderung von Schwerbehinderten
Die Kennzahl misst das Verhältnis der mit einem Ein gliederungszuschuss geförderten
Schwerbehinderten an allen mit einem Eingliederungs zuschuss geförderten Leistungs-
berechtigten.
Zielwert: Der Anteil der Schwerbehinderten an allen mit eine m Eingliederungszuschuss
geförderten Personen beträgt im Jahr 2012 durchschn ittlich mindestens 10%.
(+1%- Punkt gegenüber dem Vorjahr) .
4. Geschäftspolitische Schwerpunkte
4.1 Schwerpunkte des Ministeriums für Arbeit, Integ ration und Soziales des Lan-
des NRW
Neben den o.g. Zielen sind vom Ministerium für Arbe it, Integration und Soziales (MAIS)
des Landes NRW weitere geschäftspolitische Schwerpunkte benannt worden:
• Verbesserung der Integration von Jugendlichen in d en Arbeitsmarkt
• Erhöhung der Frauenerwerbsquote
• Erhöhung der Integrationsquote von Migrantinnen un d Migranten
• Analyse großer Bedarfsgemeinschaften
• Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung
• Verbesserung der Verknüpfung der kommunalen Leistu ngen des SGB II mit den
Bundesleistungen
4.2 Schwerpunkte Jobcenter Münster
Das Jobcenter Münster hat bereits in den Vorjahren vergleichbare Zielstellungen ver-
folgt. Es greift die vom MAIS genannten geschäftspo litischen Schwerpunkte daher in
teilweise modifizierter Form auf. Erstmals wird das Jobcenter Münster die Ausbildungs-
stellenvermittlung selbst durchführen und mit einem ganzheitlichen Ansatz i.S. des fa:z-
modells die Integrationsquote von jungen Menschen erhöhen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 13 -
Des Weiteren wird das Jobcenter aktiv an der Gestal tung des noch zu modellierenden
Prozesses „Übergang Schule - Beruf“ mitwirken. Zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote
legt das Jobcenter den Schwerpunkt auf die Zielgrup pe Alleinerziehende. Der Prozess
der Verzahnung der kommunalen Leistungen nach § 16a SGB II wurde bereits begon-
nen und wird 2012 weiter fortgesetzt. Intern wird d ie weitere Implementierung und Pro-
fessionalisierung des fa:z modell ein weiterer Schwerpunkt sein.
5. Entwicklung und Struktur des Marktes
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, Leistungsempfänge r und erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
Die in dem untenstehenden Diagramm gezeigte Entwick lung der Jahresdurchschnitts-
zahlen zeigen im Zeitverlauf für das Jobcenter Müns ter insbesondere ab 2008 nur eine
geringe Dynamik. Das Jobcenter gehört nach neuerer Berechnung dem SGB II-
Vergleichstyp 4 an. Dieser Vergleichtyp enthält vor wiegend Träger aus Städten in West-
deutschland mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage . In Nordrhein-Westfalen gehören
dazu neben Münster die Jobcenter des Kreises Mettmann und des Rhein-Kreis-Neuss.
BG= Bedarfsgemeinschaften; eLb = erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Alo = Arbeitslose
Diagramm 1
Mit Stand August 2011 betreute das Jobcenter Münster 10.563 Bedarfsgemeinschaf-
ten (BG) mit 20.094 Personen. Darunter sind 14.026 erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte (eLb) und 6.068 nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Regionale Strukturdaten
Die Sozialstruktur in der Stadt Münster ist im Unte rschied zur landesweiten Sozial-
struktur durch eine leicht unterdurchschnittliche SGB II-Quote geprägt (8,8 % zu
11,4 % landesweit). Weitere Strukturmerkmale im Ber eich des Jobcenter Münster
sind ein etwas geringerer Anteil erwerbsfähiger Lei stungsberechtigter (69,9 % im
Vergleich zu NRW mit 71,3 %) und ein größerer Antei l von Bedarfsgemeinschaften
mit einer Person. Während landesweit Einpersonen-Be darfsgemeinschaften einen
Anteil von 53,7 % umfassen, sind es im Jobcenter Münster 56,4 %.
Gegenüber dem Vorjahresmonat sind die Zahl der Beda rfsgemeinschaften und die
Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jo bcenter Münster weniger stark
zurückgegangen, als dies landesweit der Fall war (- 0,9 % zu -2,8 % bzw. -1,7 % zu -
3,9 %).
Der Anteil von Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender liegt gut einen Prozentpunkt
über dem Landesdurchschnitt (19,5 % zu 18,6 %), zud em ist im Vergleich zum Vor-
jahresmonat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alle inerziehender stärker gestie-
gen als im Landesdurchschnitt.
Münster verzeichnet einen geringeren Anteil ausländ ischer erwerbsfähiger Leis-
tungsberechtigter (22,2 % zu 25,8 % landesweit), wo bei hier die Zahl leicht zuge-
nommen hat, während sie im Landesdurchschnitt gesunken ist.
Der Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Juni
2011 im Jobcenter Münster bei 44,5 % und damit unte r dem Landesdurchschnitt von
47,3 %. Der Anteil derer, die über keine abgeschlos sene Ausbildung verfügen, liegt
bei 61,6 % (landesweit: 64,2 %).
Mit 8,2 % entspricht der Anteil der Jugendlichen un ter 25 Jahren an allen Arbeitslo-
sen in etwa dem Landesniveau von 8,1 %. Auffallend ist ein Anstieg gegenüber dem
Vorjahr, während in NRW insgesamt ein Rückgang zu verzeichnen war.
Bei der Struktur fällt weiter auf, dass der Anteil der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, über dem Landesdurchschnitt in Nord-
rhein-Westfalen liegt. Im Juni 2011 lag der Anteil in Münster bei 31,6 %, während in
NRW der Anteil 26,3 % betrug. Der Zeitvergleich zei gt eine zunehmende Tendenz in
Münster.
Quelle: G.I.B. NRW
Bestand an eLb
Veränderung
zum Vorjah-
resmonat
Aug 2010 Aug 11 absolut in %
gesamt 14.203 14.026 -177 -1,2
U 25 2.760 2.764 4 0,1
Ü 25 - U50 8.213 7.928 -285 -3,5
Ü50 3.230 3.334 104 3,2
Frauen 7.140 7.149 9 0,1
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 15 -
Im Vergleich der revidierten Daten von August 2011 mit den Ergebnissen des Vorjah-
resmonats hat sich die Zahl der eLb um 1,2% leicht verringert. Entgegen dem Rückgang
bei den Ü25 bis U50 Jährigen stieg die Anzahl der eLb bei den Frauen und Jugendlichen
leicht und bei den Ü 50 Jährigen mit 3,2% deutlich.
5.1 Die Arbeitsmarkt- und Bewerberstruktur in Münster
5.1.1 Arbeitsmarktstruktur in Münster
Die Wirtschaftsstruktur in Münster ist vor allem dienstleistungsorientiert.
Über 75 % aller Beschäftigten sind im sog. “tertiär en” Bereich tätig. Neben dem Handel
dominieren Wissenschaft und Lehre, Gesundheitswesen, Kreditinstitute, Versicherungen
und öffentliche Verwaltung den regionalen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus verfügt Münster
über ein ausgeprägtes Gesundheitswesen, in dem fast jeder elfte sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigte tätig ist. Zudem verfügt Mün ster über ein überdurchschnittliches
Bildungsangebot an Hochschulen mit 55.000 Studieren den, höheren Schulen und zahl-
reichen Weiterbildungseinrichtungen. Jeder dritte Beschäftigte in Münster hat direkt oder
indirekt mit der drittgrößten Universität Deutschlands zu tun.
Wirtschaftlich gesehen dominieren vorwiegend kleine re bis mittelständische Betriebe.
Die industrielle Produktion umfasst chemische und p harmazeutische Erzeugnisse, Ma-
schinenbau, Nahrungs- und Genussmittel.
Ein hohes Einstellungspotenzial liegt in Münster be i den ca. 70 Personaldienstleistungs-
unternehmen. Im Jahresdurchschnitt liegt der Anteil der Stellenzugänge bei 58%, der
Anteil erfolgreich besetzter Stellen bei 50,2 %.
5.1.2 Bewerberstruktur nach Rechtskreisen
In Münster waren im Juli 2011 insgesamt 8.684 Perso nen von Arbeitslosigkeit betroffen,
davon 6.175 im Rechtskreis SGB II und 2.509 im Rech tskreis SGB III. Damit liegt die
Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen insgesamt f ast auf Vorjahresniveau, dort wa-
ren im selben Monat insgesamt 8.669 arbeitslos gemeldet.
Die Arbeitslosenquote liegt unverändert zum Vorjahr bei insgesamt 5,9%.
Bei den Arbeitsuchenden ist das Verhältnis 10.614 arbeitsuchende Bewerber im Rechts-
kreis SGB II zu 5.024 Bewerbern im Rechtskreis SGB III.
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zeigt eine Ver schiebung zu Lasten des Bereichs
SGB II, dort waren 2010 noch 296 Menschen weniger v on Arbeitslosigkeit betroffen,
während es im Bereich SGB III noch 281 mehr waren.
Die Zahlen belegen, dass Bewerber aus dem Rechtskre is SGB III schneller ihre Arbeits-
losigkeit beenden konnten. Dies zeigt auch die stat istische Erfassung der Abgänge von
Arbeitslosen, getrennt nach Rechtskreisen und in Er werbstätigkeit. Die Abgangsstatistik
von Arbeitslosen in Erwerbstätigkeit weist im Juli 2011 im Rechtskreis SGB III 375 Ab-
gänge (April 2010: 554 Abgänge), im Rechtskreis SGB II 286 Abgänge (April 2010: 382
Abgänge) aus.
Der Anzahl an Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis S GB II umfasst 2.392 Bewerber
(38,7%), im Rechtskreis SGB III liegt die Anzahl bei 296 Bewerbern (11,8%).
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 16 -
5.1.3 Arbeitskräftenachfrage in Münster
Münster war von der allgemeinen Wirtschaftskrise weit weniger betroffen als andere Re-
gionen und Städte. Der deutliche Konjunkturaufschwu ng im Jahr 2010 führte auch in
Münster zu einer Belebung des Stellenmarktes, die sich aufgrund des frühen und langen
Winters wieder abschwächte. Mit dem Frühjahr 2011 z eigte sich eine erneut erfreuliche
Entwicklung, so dass im Juli 2011 insgesamt 1.691 offene Stellen zu verzeichnen waren.
Das sind 212 Stellen mehr als im Vorjahr.
Die folgende Tabelle macht einen Vergleich der geme ldeten, offenen Stellen im Jahr
2010 zu den gemeldeten, offenen Stellen in der 1. Jahreshälfte 2011 möglich.
Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov D ez
2010 1.345 1.444 1.541 1.603 1.663 1.580 1.479 1.57 3 1.573 1.470 1.352 1.237
2011 1.234 1.363 1.468 1.556 1.580 1.724 1.691
[Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit]
5.1.4 Struktur der offenen Stellen nach Wirtschaftszweigen
Aus der folgenden Tabelle wird sichtbar, in welchen Wirtschaftszweigen die
meisten offenen Stellen angesiedelt sind. Hierbei w urden nur diejenigen Wirtschafts-
zweige betrachtet, in denen im Monat Juli 2011 mind estens 40 offene Stellen gemeldet
waren.
Im Juli 2011 waren insgesamt 1.691 offene Stellen gemeldet.
Jan Feb März April Mai Juni Juli
Verarbeitendes
Gewerbe 48 62 78 73 84 79 84
Baugewerbe 21 31 32 36 50 39 43
Handel, Instandhal-
tung KFZ 122 138 141 151 199 251 251
Gastgewerbe 40 39 43 58 58 61 52
Information, Kom-
munikation 27 30 38 39 39 37 46
Vermittlung und
Überlassung von
Arbeitskräften
595 649 687 695 646 685 668
Verwaltung, Ver-
teidigung, Sozial-
versicherung
40 29 29 76 83 100 82
Erziehung und
Unterricht 34 39 46 53 45 50 51
Gesundheits- u.
Sozialwesen 122 122 146 156 140 139 134
Erbringung von
sonstigen Dienst-
leistungen
39 36 34 45 44 43 47
[Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit]
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 17 -
Die Zahlen belegen Zuwächse in einigen Teilbereiche n des Arbeitsmarktes. Die
Schwankungen unterliegen saisonalen Einflüssen sowi e positiven Veränderungen des
Arbeitsmarktes durch eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Zudem ist ersichtlich, dass der größte Anteil der g emeldeten, offenen, sozialversiche-
rungspflichtigen Stellen in Münster im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von
Arbeitskräften“ liegt, gefolgt vom Bereich des „Handels und der Instandhaltung und Re-
paratur von Kraftfahrzeugen“ sowie dem Bereich des „Gesundheits- und Sozialwesens“.
5.1.5 Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen
In Münster waren im Dezember 2010 insgesamt 142.861 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte tätig.
Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren z ur Sozialversicherung, in das alle
Arbeitnehmer (einschließlich der in Berufsausbildun g Beschäftigten) einbezogen sind,
die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht od er Versicherungspflicht nach dem
SGB III unterliegen.
Auf der Basis der Meldungen zur Sozialversicherung wird vierteljährlich mit 6 Monaten
Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflicht ig und geringfügig entlohnten Be-
schäftigten ermittelt.
Aus der folgenden Tabelle wird sichtbar, wie die Beschäftigungssituation (sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigte) in den zuvor betrachteten Wirtschaftszweigen ist.
31.03.2010 30.06.2010 30.09.2010 31.12.2010
Verarbeitendes
Gewerbe 12.165 12.210 12.391 12.331
Baugewerbe 4.721 4.677 4.838 4.767
Handel, Instandhal-
tung KFZ 20.097 20.235 20.056 20.102
Gastgewerbe 4.177 4.265 4.328 4.363
Information, Kom-
munikation 8.744 8.498 8.602 8.677
Vermittlung und
Überlassung von
Arbeitskräften
3.775 4.444 4.694 4.524
Verwaltung, Vertei-
digung, Sozialversi-
cherung
13.029 13.004 12.857 12.697
Erziehung und Un-
terricht 7.882 7.902 7.993 8.258
Gesundheits- u.
Sozialwesen 22.641 22.782 23.205 23.636
Erbringung von
sonstigen Dienstleis-
tungen
6.150 6.059 6.178 6.192
[Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbe it]
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 18 -
Anhand der Entwicklung der sozialversicherungspflic htig Beschäftigten im Jahresverlauf
2010 lässt sich insbesondere in den Wirtschaftszwei gen „Verarbeitendes Gewerbe“,
„Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“, „ Erziehung und Unterricht“ sowie
„Gesundheits- und Sozialwesen“ eine positive Tendenz erkennen.
Aufgrund der gemeldeten Stellen im Jahresverlauf 20 11 bestätigt sich vor allem in den
Bereichen „Verarbeitendes Gewerbe“ und „Gesundheits- und Sozialwesen“ diese Ten-
denz, die für die Planung von Weiterbildungs- und Q ualifizierungsmaßnahmen für Be-
werber/innen des Rechtskreises SGB II nicht außer Acht gelassen werden sollte.
5.1.6 Fazit
Die Erkenntnisse aus der Entwicklung des Stellenmar ktes sowie der Beschäftigungssta-
tistik in Münster geben Anhaltspunkte u.a. für die Planung von Qualifizierungs- und Wei-
terbildungsmaßnahmen sowie die Ausrichtung des Arbe itgeberservice des Jobcenter
Münster, der ab 2012 in alleiniger Regie die Stelle n für das Jobcenter Münster akquirie-
ren wird.
Eine Betrachtung der Bewerber/innen in den genannte n Wirtschaftszweigen bzw. aus
den genannten Berufsgruppen ist derzeit aufgrund de r erfolgten Neuaufteilung der Wirt-
schaftsklasseneinteilung im Fachverfahren VerBIS so wie der anstehenden Umstellung
von 4-PM auf das fa:z-modell zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Daher erfolgt die
Betrachtung von Qualifizierungsansätzen und notwend iger Akquise lediglich in Orientie-
rung an den gesamten Rechtskreis SGB II.
5.2 Informationen aus den Statistiken
5.2.1 Beschäftigungsstatistik
Aus der Beschäftigungsstatistik geht hervor, dass d er höchste Anteil an sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigten in Münster im Wirtsc haftszweig des „Gesundheits- und
Sozialwesens“ liegt, ebenso ist belegt, dass eine p ositive Marktentwicklung in Münster
im Bereich des Gesundheitswesens bereits 2010 statt gefunden und sich in 2011 fortge-
setzt hat.
Gute Chancen bestehen für Bewerber/innen des Rechtskreises SGB II in den Bereichen
des „Verarbeitenden Gewerbes“,
sowie für Nicht- bis Geringqualifizierte im Bereich der
„Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“
5.2.2 Gesundheits- und Sozialwesen
Die Nachfrage nach Personal im Bereich der Altenpfl ege ist sowohl in der stationären,
als auch in der ambulanten Pflege groß.
Aufgrund des Mangels an vermittelbaren Fachkräften greifen Arbeitgeber auf den Servi-
ce von Personaldienstleistern
zurück, zudem bieten diese vor allem hinsichtlich d er Ar-
beitszeiten den Beschäftigten der Gesundheitsbranch e oft bessere Konditionen. Ten-
denziell werden mehr Teilzeitstellen und geringfügige Beschäftigungen gemeldet.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 19 -
In Altenheimen dürfen nur noch examinierte Altenpfl egehelfer mit einjähriger Ausbildung
eingesetzt werden.
Bei den ambulanten Diensten werden auch Haushaltshi lfen
sowie ausgebildete Haus-
wirtschafterinnen eingestellt.
Qualifizierungen in diesem Bereich sind grundsätzlich sinnvoll. Es ist aufgrund der Be-
völkerungsstruktur von einem weiter wachsenden Bedarf auszugehen. Vorab sind je-
doch bei Bewerber/innen Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung, Mobilität, etc.) und
Bereitschaft für eine Tätigkeit in der Pflege abzuklären.
Der Anteil an gemeldeten, offenen Stellen ist im Verhältnis zu den wachsenden Beschäf-
tigungsmöglichkeiten niedrig. Eine Stellenakquise
in diesem Bereich ist daher notwendig
und sinnvoll, sollte aber flankierend durch Qualifi zierungen begleitet werden, um Arbeit-
gebern motivierte, passgenaue Bewerber/innen anbiet en zu können. Derzeitig könnten
die Bedarfe der Arbeitgeber aufgrund fehlender Qual ifikationen oder Rahmenbedingun-
gen nicht gedeckt werden.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 20 -
5.2.3 Verarbeitendes Gewerbe
Das verarbeitende Gewerbe hat einen hohen Anteil so zialversicherungspflichtiger Be-
schäftigter in Münster. Darunter verbergen sich unt er anderem die Wirtschaftszweige
„Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“, „Getränkeherstellung“, „Herstellung von
chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen“, „Metallerzeugung und -bearbeitung“
sowie angrenzende Berufszweige. Es werden Lagerkräf te, Transportmitarbeiter, Kraft-
fahrer, wie auch leitende Kräfte gesucht.
Im Bereich der Helfer und gering qualifizierten Bew erber können eingehende Stellen
weitestgehend besetzt werden, wobei feststellbar ist, dass immer weniger Bewerber dem
Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Bei Facharbeitern sind Bewerber mit geforderten
Qualifizierungen und Kenntnissen überwiegend bereit s in Beschäftigung oder können
aus eingehenden Angeboten frei wählen.
Aufgrund des geringen Bewerberpotentials in diesen Bereichen sind Qualifizierungen
sinnvoll, vor allem auch in den anverwandten Bereichen, wie Lager und Logistik. Einstel-
lungen scheitern derzeit oft an mangelnder Mobilität (schlechte Verbindungen des ÖPNV
zu Schichtzeiten).
5.2.4 Handel
Im Bereich „Handel“ ist ebenfalls ein guter Arbeitsmarkt in Münster vorhanden, wobei der
Einzelhandel mehr Beschäftigungsmöglichkeiten bietet als der Großhandel. Die Einmün-
dung in Beschäftigungsverhältnisse ist gut, der Ein schaltungsgrad wächst. Bedarf be-
steht in den unterschiedlichsten Bereichen. Fachver käufer in Lebensmittelbereichen
(Bäckereien, Fleischereien) werden praktisch ständi g gesucht, teilweise auch gering
Qualifizierte. Vermittlungen scheitern häufig am ge ring motivierten Verhalten der Bewer-
ber, an Äußerlichkeiten und an mangelnden Sprachken ntnissen. Viele Stellen werden
durch SGB III Bewerber besetzt, da diese in den Vor stellungsgesprächen oft motivierter
wirken und im Regelfall über eine größere Berufserf ahrung verfügen. Durch die flexible
Arbeitszeitgestaltung, Schicht und Samstagsarbeit i st zudem die Vermittelbarkeit von
erziehenden Bewerbern eingeschränkt, da in Randzeit en die Kinderbetreuung oft nicht
sichergestellt ist.
Eine Qualifizierung
in diesem Bereich ist grundsätzlich sinnvoll, für Bewerber mit Migra-
tionsvorgeschichte sind sprachbezogene Maßnahmen mi t dem Zielberuf „Verkauf“ sinn-
voll. Da der Markt mittlerweile auch ungelernte Krä fte nachfragt, bieten sich darüber hin-
aus Kurzqualifizierungen in Form einer Kenntnisverm ittlung an, wobei die Rahmenbe-
dingungen der Bewerber/innen zuvor geklärt werden müssten.
5.2.5 Hotels und Gaststätten, Handwerk, Garten- und Landschaftsbau
Zu Juli 2011 waren in den o. g. Branchen im gemeins amen Arbeitgeberservice 158 offe-
ne Arbeitsstellen gemeldet. Das Hauptaugenmerk der offenen Stellen lag hierbei auf
Gastronomie und Handwerk.
In der Gastronomie werden maßgeblich Servicekräfte und Küchenhilfen gesucht, die
meisten Stellen können auch durch ungelernte, aber erfahrene Kräfte besetzt werden,
die idealer Weise über Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene verfügen.
Im Handwerk hingegen gibt es dringenden Bedarf an ( nicht vorhandenen) Fachkräften,
weswegen eingehende Stellen nur schwer besetzbar sind.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 21 -
Die Arbeitgeber kennen im Regelfall den lokalen Arb eitsmarkt und wissen um die
schwierige Situation, sind jedoch weiterhin nicht b ereit, gute Kräfte über Tarif zu bezah-
len.
Vor allem im Friseurhandwerk stellen Arbeitgeber of t sehr hohe Anforderungen an die
Bewerber. Sie sollen flexibel in Teilzeit (20 Std.) , möglichst nachmittags und/oder
abends oder am Wochenende einsetzbar sein, was insb esondere erziehenden Bewer-
ber/innen nicht möglich ist. Die Bezahlung schlägt sich im Friseurhandwerk noch zusätz-
lich negativ nieder, der Tariflohn für einen Friseurgesellen liegt bei 1.313 € pro Monat bei
39 Wochenstunden.
Arbeitgeber wünschen sich im Regelfall motivierte, zuverlässige und erfahrene Bewer-
ber; besonders häufig werden fehlende Motivation un d fehlende Berufserfahrung be-
mängelt. In den Bereichen Handwerk und Gartenbau is t auch bei Helferstellen häufig
zwingend ein Führerschein erforderlich. Bewerber oh ne gültige Fahrerlaubnis haben
kaum eine Chance, einen (dauerhaften) Arbeitsplatz in den genannten Branchen zu be-
kommen.
Es gab im Laufe des Jahres 2011 keine nennenswerten Schwankungen oder Änderun-
gen. Leichte Schwankungen waren auf saisonale und w etterabhängige Parameter zu-
rückzuführen – etwa beim Handwerk oder im Gartenbau , hier war erst ab Mitte Mai ein
Stellenzugang zu verzeichnen. Der erwartete Stellen zugang in der Branche Ho-
tels/Gaststätten blieb jedoch aus, was vermutlich d arauf zurückzuführen ist, dass viele
Gastronomen vermehrt auf (studentische) Aushilfen z urückgreifen, mit denen sie schon
seit Jahren „Schönwetter-Spitzen“ abdecken.
Eine Qualifizierung
scheint hier im Bereich Fahrerlaubnisförderung oder Kenntnisvermitt-
lung Gartenbau/Hotels/Gaststätten sinnvoll.
5.2.6 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Seit Anfang 2010 hat die Branche kontinuierlichen Z uwachs zu verzeichnen, der sich
2011 weiter fortgesetzt hat. Die Zeitarbeit bildet den größten Anteil an gemeldeten, offe-
nen Stellen beim gemeinsamen Arbeitgeberservice von allen gemeldeten Stellen.
Gemeldete Stellen umfassen sowohl Stellenangebote f ür Fachkräfte, als auch eine brei-
te Palette von Helferstellen.
Es ist zu beobachten, dass vor allem qualifizierte Fachkräfte wie Elektriker, Anlagenme-
chaniker (Sanitär, Heizung, Klima), Maler und Lacki erer, Industriemechaniker und exa-
minierte Pflegekräfte zunehmend über Personaldienstleister gesucht werden.
Darüber hinaus werden unverändert Hilfskräfte ohne nennenswerte Qualifikation, wie
z. B. Produktions- und Verpackungshelfer, Kommissionierer, Hilfsarbeiter vor allem im
Metallbereich und Call-Center-Agenten gesucht und eingestellt.
Häufig handelt es sich um kurzfristige, projektbezo gene Beschäftigungsverhältnisse mit
„Drehtüreffekt“. Das Angebot an Helferstellen ist im Umland deutlich größer als in Müns-
ter selbst. Im Normalfall wird Schichtarbeit geford ert. Der Besitz einer Fahrerlaubnis und
eines Pkw ist meistens zwingend erforderlich. Im He lferbereich bedeutet Zeitarbeit im-
mer wechselnde Arbeits- und Einsatzorte.
Für Bewerber/innen des Rechtskreises SGB II, die im Regelfall weniger qualifiziert
und/oder bereits längere Zeit arbeitslos sind, biet et Zeitarbeit jedoch oft die einzige
Chance zum (Wieder-) Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt.
Qualifizierungen
in Bereichen Lager/Logistik, Kommissionierung, Füh rerscheine sind
sinnvoll.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 22 -
6. Handlungsfelder nach Zielgruppen
Auch in 2012 wird die bereits implementierte Verant wortlichkeit nach Zielgruppen weiter
aufrecht erhalten.
6.1 U 25 – Jugendliche / junge Erwachsene unter 25 Jahren
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB II sind alle erwerbsfähi gen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren
unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, ei ne Ausbildung oder eine Arbeitsgele-
genheit zu vermitteln. Jugendliche ohne Berufsabsch luss sind vorrangig in Ausbildung
zu vermitteln. Ziel ist es, bei jungen Leuten Langz eitarbeitslosigkeit von vornherein ab-
zuwenden und eine von Sozialleistungen unabhängige Existenz sofort und nachhaltig zu
stärken.
Aus der nachfolgenden Übersicht geht der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen im Juni
2011 im Vergleich zum Vorjahresmonat hervor.
Bestand an Alo U 25 Jun 10 Jun 11 Veränderung
Männer Frauen Männer Frauen absolut in %
Insgesamt 270 219 278 231 20 4,1
ohne abgeschlossene Berufsausbildung 232 179 254 198 41 10,0
Kein Hauptschulabschluss 85 46 82 37 -46 -35,1
Ausländer 34 41 47 43 15 20,0
Alleinerziehende 21 * * 10 47,6
Langzeitarbeitslose 19 22 24 26 9 22,0
Schwerbehinderte * * 8 -3 -27,3 11 8
75 90
21 31
41 50
489 509
411 452
131 85
Insgesamt Insgesamt
Im Juni waren von 2.720 Leistungsempfängern unter 25 Jahren 509 arbeitslos gemeldet.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen leicht um 20 oder 4,1% gestiegen. E in Grund hierfür ist, dass in 2011
deutlich weniger Mittel im Eingliederungstitel für die Qualifizierung und Aktivierung zur
Verfügung standen. Der Anteil der jungen Frauen lag im Juni 2011 mit 45 % genauso
hoch wie im Vorjahresmonat. Der Anteil der Schwerbehinderten ist gegenüber dem Vor-
jahr von 2,2 % auf 1,6% gesunken.
6.1.1 Präventiver Ansatz: Förderung bereits in der Schulzeit
Im Juni 2011 hatten 23,3% der arbeitslosen Jugendli chen keinen Schulabschluss oder
den Abschluss der Förderschule. Ein Jahr vorher la g dieser Anteil noch bei 26,6%, im
Juni 2009 sogar bei 35,4%. Aufgrund des erheblichen Anteils an Jugendlichen ohne
Schulabschluss wurden seit 2010 präventive Ansätze forciert. Dadurch sollte z.B. die
Zahl der Jugendlichen mit Schulabschluss und der au sbildungsreifen Jugendlichen er-
höht werden. Der Schwerpunkt wurde dabei auf Haupt- und Förderschulen gelegt.
Vertreter der Schule, der zuständigen Ämter, Träger und Dienste verabredeten gemein-
sam Maßnahmen, um die Abstimmung und Zusammenarbeit der Systeme und Akteure
zu verbessern. Die vereinbarten Maßnahmen wurden du rch einen Vermittler U25 umge-
setzt und erprobt. Ende 2010 wurden die Ergebnisse dem Beirat vorgestellt und mit wei-
teren Haupt- und Förderschulen eine engere Zusammenarbeit vereinbart.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 23 -
Inzwischen ist das Jobcenter an drei Hauptschulen u nd drei Förderschulen mit einem
persönlichen Ansprechpartner vertreten. Zurzeit fin den erste Gespräche mit zwei Be-
rufskollegs statt.
Bereits jetzt werden alle Schüler durch spezialisierte Vermittler betreut, die den Schulbe-
such im Auge behalten und durch Information über we iterführende Schulen, Hinweise
auf die Angebote der Berufsberatung, Gewährung finanzieller Hilfen die Einmündung der
Schüler in Ausbildung und weiterführende Schulen unterstützen.
6.1.2 Vermittlung in Ausbildung
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von vornherein abzuwenden, wird der
Vermittlung in Ausbildung höchste Priorität beigeme ssen. 85% der vom Jobcenter be-
treuten arbeitslosen Menschen unter 25 Jahren haben keine abgeschlossene Ausbil-
dung. Viele von ihnen sind nicht oder nur bedingt a usbildungsfähig, sodass zunächst
andere Förderungen, oft als Förderketten mehrerer a ufeinander aufbauender Maßnah-
men vorgeschaltet werden müssen. Das zeigt sich auc h daran, dass von etwa 350
Schulabgängern für das Schuljahresende 2011 und 509 Arbeitslosen im Juni 2011 nur
282 als Bewerber um einen betrieblichen Ausbildungsplatz geführt wurden.
Folgende Maßnahmen des Jobcenters verfolgen direkt das Ziel der Vermitt-
lung/Integration in Ausbildung:
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE)
Für Jugendliche, die den Anforderungen einer betrie blichen Ausbildung (noch) nicht ge-
recht werden können, werden 25 außerbetriebliche Au sbildungsplätze für 2012 einge-
richtet. Die Erfahrung und die Auswertung der bishe r durchgeführten Maßnahmen zei-
gen, dass die kooperative BaE (fachtheoretische Aus bildung bei einem Bildungsträger,
fachpraktische Ausbildung in einem Kooperationsbetr ieb) wirkungsvoller ist als die inte-
grative BaE (fachpraktische und fachtheoretische Un terweisung bei einem Bildungsträ-
ger). Aus diesem Grund beläuft sich der Anteil der kooperativen BaE im Jahr 2012 auf
80%.
• Ausbildungsbegleitende Hilfen
Um den betrieblichen Ausbildungserfolg zu sichern, ist auch für das Jahr 2012 Stützun-
terricht (Nachhilfe beim Berufsschulstoff, sozialpä dagogische Betreuung) für 38 junge
Menschen geplant.
6.1.3 Vermittlung in Arbeit
Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann neben der unter-
stützenden Beratungstätigkeit des U 25 Teams gegebe nenfalls durch einen klassischen
Eingliederungszuschuss gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 217 ff. SGB III gefördert werden.
Dieser Zuschuss kann insbesondere dann gezahlt werd en, wenn ein Jugendlicher mit
Ausbildung, aber ohne Berufserfahrung eingestellt w ird oder ein benachteiligter Jugend-
licher beschäftigt wird, der nicht ausbildungswilli g bzw. ausbildungsfähig ist. Für 2012
sind wie für 2011 30 Eingliederungszuschüsse geplant.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 24 -
6.1.4 Qualifizierung - Aktivierung und Motivierung
Bei einem Großteil der Jugendlichen ist eine direkt e Vermittlung in Arbeit oder Ausbil-
dung aufgrund familiärer und/oder persönlicher Prob leme (Drogenabhängigkeit, psychi-
sche Verhaltensauffälligkeiten) und anderer Vermitt lungshemmnisse derzeit nicht mög-
lich. Hier lauten die geschäftspolitischen Schwerpu nkte des Jobcenters persönliche Sta-
bilisierung der Jugendlichen, Heranführung an den A rbeitsmarkt und Aufarbeiten schuli-
scher Defizite, besonders das Nachholen des Hauptsc hulabschlusses. Diese Ziele kann
das Jobcenter nur durch eine gute Vernetzung mit an deren Akteuren , wie z.B. der Be-
rufsberatung der Agentur für Arbeit, der Jugendberu fshilfe usw. erreichen. Neben den
bereits genannten flankierenden kommunalen Leistung en und der Zusammenarbeit mit
anderen Trägern und Einrichtungen sind daher im Vor feld zunächst besondere Qualifi-
zierungen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf die In tegration geplant. Die Konzipie-
rung der Maßnahmen erfolgt in Kooperation mit Bildu ngsträgern, die qualifizierte und für
das Jobcenter wertvolle Erfahrungen mit der Zielgruppe haben.
Für das Jahr 2012 sieht das Jobcenter für diese Zie lgruppe insbesondere folgende
Maßnahmen der Qualifizierung und Aktivierung vor:
Zielgruppe Förderfälle VZ/TZ Dauer
Migranten
unter 25 J. 20 VZ 12 Monate
junge
Frauen, bes. 18 TZ 12 Monate
junge Mütter
14 TZ 6 Monate Gemma: soziale Stabilisierung, Berufsorientie-,
rung, Kinderbetreuung, Praktika, zusammen mit
der Jugendberufshilfe
Titel und Kurzbeschreibung der Maßnahme
Vorbereitung auf Ausbildung: Verbesserung der
Fach- und Sozialkompetenz, Praktika
Step by Step: Schrittweise Qualifizierung zur
Vorbereitung auf Ausbildung/Arbeit, Berufs-
orientierung, Kinderbetreuung, Praktika, zusammen mit
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 25 -
Zielgruppe Förderfälle VZ/TZ Dauer
Jugendliche ohne 22 VZ 12 Monate
Schulabschluss nach
Erfüllung der Vollzeit-
schulpflicht, die auf
anderem Weg keinen
Hauptschulabschluss
erreicht haben
benachteiligte Jugend- 20 VZ 10 Monate
liche mit Ausbildungs-
eignung kommen
ligte Jugendliche mit
großen individuellen
Problemlagen, die mit Praktika
Angeboten nach dem
SGB III nicht erreicht
werden können
14 TZ 6-12 Monate
14 TZ 6-12 Monate
ligte Jugendliche mit
Problemlagen, die den
Kontakt zum Jobcenter
abgebrochen haben
besonders benachtei-
ligte Jugendliche, die
mit den bisherigen
Gruppenmaßnahmen
nicht erreicht wurden
11
Ausbildungsfähige
Jugendliche mit
persönlichem
Entwicklungsbedarf
10 VZ Monate
Entwicklung von Perspektiven, Vorbereitung
auf eine Gruppenmaßnahme
JobAct to connect: zusammen mit älteren Erwachsenen
wird ein Theaterstück entwickelt und aufgeführt,
Erhöhung der Sozialkompetenz, Entwicklung von
Perspektiven, Betriebspraktikum
Titel und Kurzbeschreibung der Maßnahme
For you: aufsuchende Sozialarbeit, soziale
Stabilisierung, Erhöhung der Sozialkompetenz, 16 TZ 6 Monate
64 TZ 3 Monate
Stabilisierung, Entwicklung von Perspektiven,
großen individuellen
Begleitung zu anderen Hilfeangeboten,
Wiederherstellung des Kontakts zum Jobcenter
Erhöhung der Sozialkompetenz, Verbesserung der
schulischen Kenntnisse, Berufsorientierung,
Praktika, zusammen mit der Jugendberufshilfe
Lernort Süd: wie Stadtteilwerkstatt Nord
besonders benachtei- Clearingstelle: aufsuchende Sozialarbeit, soziale
20 TZ/VZ 6 Monate
ung der Sozialkompetenz, Verbesserung der
schulischen Kenntnisse, Berufsorientierung,
Stadtteilwerkstatt Nord: soziale Stabilisierung,
zusammen mit der Jugendberufshilfe
Einstiegsqualifizierung: betriebliches Praktikum
mit dem Ziel, einen Ausbildungsplatz zu be-
besonders benachtei- Aktivierungshilfen: soziale Stabilisierung, Erhöh
Arbeiten und Lernen: Vorbereitung auf den
Hauptschulabschluss 10A, Berufsorientierung,
Arbeit in sozialen Einrichtungen, Praktika,
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 26 -
6.1.5 Sonstiges
Neben den Maßnahmen des Jobcenters verfolgen berufs vorbereitende Bildungsmaß-
nahmen (bvB) der Agentur für Arbeit das Ziel, auf d ie Aufnahme einer Ausbildung vorzu-
bereiten und somit die Ausbildungsfähigkeit zu verb essern. Sie stellt 60 bvB-Plätze für
Jugendliche, die Arbeitslosengeld II beziehen, zur Verfügung. Die Zuweisung in eine
Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Team U 25.
Außerdem gibt es weitere Angebote, die überwiegend aus Mitteln des europäischen So-
zialfonds finanziert werden, in die das Jobcenter Jugendliche zusteuert. Dazu gehört z.B.
IdA (Integration durch Austausch), ein Programm, du rch das Schüler von Berufskollegs
und langzeitarbeitslose Jugendliche mit Ausbildung durch einen Auslandsaufenthalt mit
betrieblichen Praktika ihre Jobchancen verbessern können.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzi ert auch für junge Migranten im Alg
II-Bezug Sprachkurse und Berufsvorbereitung mit dem Ziel der Einmündung in Ausbil-
dung oder Arbeit.
6.2 Frauen / erziehende Frauen
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende verfolgt das Ziel, die Eigenverantwortung der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen i n einer Bedarfsgemeinschaft zu-
sammenlebenden Personen zu stärken und nach dem Grundsatz des Förderns und For-
derns darauf hinzuwirken, dass sie ihren Lebensunte rhalt möglichst aus eigenen Mitteln
und Kräften bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist dabei als
durchgängiges Prinzip zu verfolgen.
Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer rela-
tiven Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz nicht zwisch en Männern und Frauen formuliert
aber in § 1 Abs. 2 (3) SGB II ausdrücklich, dass ge schlechtsspezifischen Nachteilen ent-
gegengewirkt werden soll.
Im August 2011 waren von insgesamt 6.175 im Jobcent er als arbeitslos registrierten
Menschen 2 652 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von 42,9%.
1
Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erw erbspersonen betrug im Juli 2011
4,2%, bei den Frauen lag sie bei 3,6%, bei den Männ ern bei 4,8%. Die Veränderungen
im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahresmonats sind gering, bei den Frauen ist eine
Steigerung um 0,1%, bei den Männern um 0,2% festzustellen.
Die größte Gruppe der Frauen (2 070) ist im Alter v on 25 bis 55 Jahren, die zweitgrößte
(337) die zwischen 55 und 65 Jahren, der geringste Anteil fällt auf die jungen Frauen
(245) zwischen 15 und 25 Jahren.
Im Berichtsjahr 2010 sind 1.354 Frauen in Erwerbstä tigkeit abgegangen, davon 1.308 in
Beschäftigung und 45 in eine selbstständige Tätigkeit.
Die Anzahl der Abgänge in Beschäftigung durch Vermi ttlung (gefördert und ungefördert)
betrug 428, dies entspricht einer Vermittlungsquote von 18,4%. Bezogen auf alle vermit-
telten Beschäftigten ist der Wert um 2,4% niedriger.
Interessant ist der Vergleich zwischen Frauen und M ännern hinsichtlich der Teilnahme
an ausgewählten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
1 alle Zahlen, wenn nicht anders gekennzeichnet: Statistik der Agentur für Arbeit
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 27 -
Nachfolgend Beispiele (Stand März 2011):
Frauen Männer gesamt
Maßnahmen zur Aktivierung 97/37,9% 159/62,1% 256/ 100%
und beruflichen Eingliederung
dar. bei einem Arbeitgeber 5/20,8% 19/79,2% 2 4/100%
Eingliederungszuschüsse 35/35,4% 64/64,6% 99/1 00%
Arbeitsgelegenheiten nach 136/39,0% 21 2/60,7% 349/100%
§ 16 d SGB II
Berufliche Weiterbildung 206/51,6% 193 /48,4% 399/100%
Die exemplarische „Märzaufnahme“ repräsentiert eine Gesamtaussage, die bei Betrach-
tung der anderen Monatsauswertungen 2010/2011 getro ffen werden kann. Es fällt auf,
dass Frauen bei den Maßnahmen, die die Integration in den Arbeitsmarkt beinhalten
oder darauf abzielen, deutlich unterrepräsentiert sind. Beim Thema Qualifizierung/ beruf-
liche Weiterbildung liegen sie allerdings vorn. Die Ergebnisse im Vorjahr stellten sich
ähnlich dar.
Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Frauen ohne ab geschlossene Berufsausbildung ist
mit 63,2% relativ hoch. Der Zugang in qualifizierte Beschäftigung ist für diese Personen-
gruppe kaum möglich. Es bleiben oftmals nur Beschäf tigungsverhältnisse im Helfer- und
Reinigungsbereich, die allerdings selten zu einer nachhaltigen Integration führen.
Die systematische Erhebung der Qualifizierungsbedar fe, die darauf abgestimmte Pla-
nung passender Maßnahmen und nicht zuletzt die Stär kung der Motivation der Kundin-
nen und Kunden zur Teilnahme gehören zum Kerngeschäft des Jobcenters.
Die Auswertung der Maßnahmen, die explizit für die Zielgruppe Frauen geplant worden
waren, kann mit guten Ergebnissen aufwarten.
Die Auslastung der Teilnahmekapazitäten kann als zufriedenstellend bezeichnet werden.
Die Abbruchquoten weichen nicht vom Mittel ab. An d en abschlussbezogenen Weiterbil-
dungen haben verhältnismäßig mehr Frauen als Männer teilgenommen.
Die Zielförderquote Frauen
(Mindestbeteiligung von Frauen nach §1 Abs.2 Nr.4 SG B III
an Leistungen zur Eingliederung) und die realisiert e Frauenförderung ist im gleitenden
12- Monatsdurchschnitt April 2010 bis März 2011 reichlich erfüllt worden.
Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen repräsent iert allerdings in keiner Weise die
Gesamtmenge aller Frauen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Sie bildet sich ab in der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb).
Frauen Männer
arbeitslos erwerbsfähig arbeitslos erwerbsfähig
2.652 7.057 3.523 7.017
Nur 37,5 % der weiblichen eLbs sind auch arbeitslos , bei den Männern ist es mit 50,2 %
die Hälfte. Das heißt, dass fast zweidrittel der Frauen zwar im Leistungsbezug sind, dem
Arbeitsmarkt aber, zumindest zeitweise, nicht zur Verfügung stehen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 28 -
Der wesentliche Grund dafür dürfte darin liegen, da ss hauptsächlich Frauen den Erzie-
hungs- und/oder Pflegebeitrag leisten, damit unter die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 3
SGB II (Wahrnehmen der Betreuungsaufgaben für Kinde r unter drei Jahren und häusli-
che Pflege von Angehörigen) fallen und somit in die ser Phase nicht für eine Arbeitsver-
mittlung zur Verfügung stehen.
Für die Gruppe der Alleinerziehenden erklärt sich d iese Tatsache von selbst. Bei den
Bedarfsgemeinschaften Ehe und Lebenspartnerschaft (2.660 BGs, davon 1.660 mit Kin-
dern) scheint die Lösung der Vereinbarkeitsfrage Fa milie und Beruf vorwiegend bei den
Frauen angesiedelt zu sein. Für die Beratung ergebe n sich dort u.U. Ansätze für neue
Handlungsstrategien, die Erwerbsarbeit für Frauen und die Sorgearbeit für Männer mehr
in den Focus zu rücken. Die damit verknüpften Theme n Rollenverständnis, Familienein-
kommen, Haupternährer/Nebenernährer gehören unbedin gt in den Beratungskontext
des SGB II und müssen auch von dem Jobcoach selbst reflektiert werden.
Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung des SGB I I mit § 1 Satz 4 erkannt, dass die
Gruppe der erziehenden Personen Schutz und Unterstü tzung bei der praktischen Um-
setzung des Gesetzes benötigt. Die familienspezifis chen Lebensverhältnisse der eLb,
die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörig e betreuen, sind ausdrücklich zu
berücksichtigen.
Betroffen sind rein zahlenmäßig vorwiegend die Frau en im Hilfebezug. 805 verheiratete
oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Frauen fall en unter den Tatbestand §10 auf-
grund der Erziehung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen.
Dem gegenüber stehen 50 Männer (August 2011).
Dreh- und Angelpunkt einer gelingenden nachhaltigen Integration in Beschäftigung ist
ein an den Bedürfnissen der Familien / Frauen und d en Bedarfen des Arbeitsmarkts ori-
entiertes Betreuungsangebot vor Ort.
Für viele Kinder ist zumindest an den Vormittagen die Betreuung gesichert, so dass vom
Jobcenter geplante Teilzeitangebote wahrgenommen werden können.
Für eine Beschäftigungsaufnahme reicht dieser schma le Betreuungskorridor allerdings
oft nicht aus, da selbst Teilzeitstellen mit den an fallenden Wegzeiten längere Betreu-
ungszeiten erfordern. Der von vielen Frauen bevorzu gte Arbeitsmarktsektor Handel und
Dienstleistung nimmt bezogen auf die abzudeckenden Arbeitszeiten keine Rücksicht.
Wochenend- und Schichtdienste, Randzeiten am frühen Morgen und Abend sind Norma-
lität. Die üblichen Betreuungsangebote decken zum a llergrößten Teil die Zeit von 7.30
Uhr bis 16.00 Uhr ab.
Darüber hinaus gehende Bedarfe finden nur im Ausna hmefall eine gute Lösung. Auch
die kurzfristige Verfügbarkeit eines erforderlichen Betreuungsangebots stellt ein großes
Problem dar. Gute Lösungen lassen sich da finden, wo ein genügend langer Vorlauf vor-
handen ist.
Bislang sind erziehende Frauen und Männer bei Beend igung des zweiten Lebensjahres
des Kindes angesprochen worden, um rechtzeitig trag fähige Betreuungsarrangements
zu veranlassen und mögliche berufliche Perspektiven in den Blick zu nehmen.
Die Erfahrungen zeigen, dass das Zeitfenster zu klein ist, so soll die bisherige Praxis der
Beratung im Jahr 2012 durch ein ausdifferenziertes und systematisches Angebot erwei-
tert werden. Bei Erhalt der grundsätzlichen Freiwil ligkeit soll es ein Konzept geben, das
es ermöglicht frühzeitig eine auf Erwerbsarbeit bez ogene Lebensperspektive zu erarbei-
ten. Dieses Konzept wird auch die große Gruppe der Alleinerziehenden mit einbeziehen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 29 -
Was für die erziehenden Frauen, die mit einem Partn er zusammenleben im Gesamtkon-
text SGB II bedeutsam ist, wirkt sich für die Fraue n und Männer, die alleinerziehend
sind, gravierender aus und muss deswegen gesondert betrachtet werden.
Alleinerziehende Frauen/ Männer
Alleinerziehend sind Personen, die mit einem oder m ehreren minderjährigen Kindern
ständig in einem gemeinsamen Haushalt zusammen lebe n und allein für deren Pflege
und Erziehung sorgen.
Auch sie sind aufgefordert, aus eigenen Mitteln und Kräften ihre Hilfebedürftigkeit zu
verringern oder möglichst zu beenden und damit maßg eblich Einfluss zu nehmen, das
eigene Armutsrisiko und das ihrer Kinder zu senken.
Kaum eine andere Gruppe profitiert so wenig von fak tisch guten Ausgangsbedingungen,
wie einer abgeschlossenen Ausbildung oder Berufserf ahrungen, um die Hilfebedürftig-
keit zu beenden, da weder „der Arbeitsmarkt“ noch das Lebensumfeld Bedingungen vor-
halten, die in notwenigem Umfang fördernd oder unterstützend wirken.
Die Verweildauer im Hilfebezug
(zwei Jahre und länger) ist in keiner anderen Zielgr uppe
so hoch.
Zunächst soll das folgende Datenmaterial näheren Au fschluss über die Alleinerziehen-
den in Münster geben. Hieraus lassen sich auch die Entscheidungen, die im Jobcenter
Münster für die Arbeit mit der Zielgruppe getroffen worden sind und auch die, die noch
zu treffen sind, ableiten. 2
Im März 2011 waren im Jobcenter Münster 2.019 all einerziehende Bedarfsgemein-
schaften im Bezug von Leistungen nach dem SGB II ge meldet (Kreisreport März 2011).
Bezogen auf die Gesamtmenge alleinerziehender Haush alte in Münster (5720) bestrei-
ten 35,29 % ihren Lebensunterhalt mit Arbeitslosen geld II. Dies ist verglichen mit der
Vorjahreszahl eine Steigerung um 1,89 % (Stadtplanungsamt der Stadt Münster).
Alter, Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgemeins chaften stellen sich wie folgt
dar:
Alter der Alleinerziehenden / Stichtag VerBIS 04.08.2011
gesamt 15-24 Jahre
25-39 Jahre 40-49 Jahre 50-64 Jah-
re
Alleinerziehende
absolut
weiblich
männlich
1.869
1.782
87
203
201
2
1.019
989
30
571
527
44
76
65
11
Alleinerziehende
in %
100%
10,8%
54,5%
30,5%
4,0%
Im Weiteren werden auf die Spezifizierung Frauen / Männer verzichtet.
2 alle Daten, soweit keine andere Quelle angegeben ist, sind der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ent-
nommen; Zahlenabweichungen ergeben sich aus unterschiedlichen Abfrage- und Berichtszeiträumen
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 30 -
Tabelle 2: Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgem einschaften von Alleiner-
ziehenden (Kreisreport März 2011)
insgesamt 1 Kind unter 3
Jahren
2 Kinder unter drei
Jahren
alleinerziehende BG 2.019 465 35
mit 1 Kind 1.197 265 -
mit 2 Kindern 583 133 22
mit 3 Kindern 173 51 13
mit 4 Kindern 50 11 4
mit 5 und mehr
Kindern
16 5 *
*) Daten aus der Statistik sind Sozialdaten (§ 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. § 16 BstatG. Aus diesem
Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert ode r zu Gruppen zusammengefasst.
Der Status ist bei 753 Personen mit arbeitslos geke nnzeichnet, 578 Frauen und Männer
sind arbeitsuchend, bei der dritten Gruppe (538) is t der Status nicht gesetzt, vor allem,
weil ein Kind unter drei Jahren betreut wird.
Das zurzeit noch für die Fallsteuerung genutzte 4-P hasen- Modell verdeutlicht , wie die
alleinerziehenden Kundinnen und Kunden bezogen auf ihre Marktnähe von den Integra-
tionsfachkräften eingestuft worden sind.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 31 -
Profillage der Alleinerziehenden ( VerBIS Stand 04.08.2011 )
Profillage
absolut
Marktprofil 25
Aktivierungsprofil 4
Förderprofil 164
Entwicklungsprofil 470
Stabilisierungsprofil 174
Unterstützungsprofil 250
noch nicht festgesetzt 9
integriert, aber hilfebedürftig 304
Zuordnung nicht erforderlich 46 9
gesamt 1869
Ähnliche Zahlen waren bereits im Arbeitsmarktprogra mm 2010 ermittelt worden. Der
damalige Vergleich mit den Zahlen der vorangegangen en Jahre seit Bestehen des SGB
II bestätigte die Vermutung, dass das Potenzial die ser Personengruppe bislang kaum
erschlossen worden war. Die Zahlen bewegten sich au f einem relativ gleichbleibend ho-
hen Niveau. Die Kundinnen und Kunden befanden sich vorwiegend in den sogenannten
komplexen Profillagen, was nicht zwingend bedeuten muss, dass sie dem Arbeitsmarkt
grundsätzlich fern sind, sondern unterschiedlichste ungünstige Rahmenbedingungen
eine günstigere Prognose nicht zulassen. Gleichzeit ig häuften sich die Rückmeldungen
von Bildungsträgern und Beratungseinrichtungen, die vorrangig mit der Zielgruppe arbei-
teten, dass die speziellen Lebenslagen der Alleiner ziehenden nicht immer ausreichend
Berücksichtigung fänden.
Erschreckend war auch die sehr große Gruppe der All einerziehenden ohne abgeschlos-
sene Berufsausbildung (60%), die kaum Chancen auf e ine existenzsichernde Beschäfti-
gung hat und damit Gefahr läuft, für einen langen Z eitraum im Leistungsbezug zu blei-
ben bzw. selbst bei Arbeitsaufnahme noch auf ergänz ende Leistungen angewiesen zu
sein. Aktuell bestreiten 748 alleinerziehende Bedar fsgemeinschaften ihren Lebensunter-
halt durch Einkommen aus Erwerbstätigkeit und ergän zender Grundsicherung. Dies ent-
spricht einem Anteil von 37%.
Die Analyse des Zahlenmaterials und die flankierend e „Rückendeckung“ aus dem Bun-
desministerium, das die Zielgruppe geschäftspolitisch in den Fokus gerückt hat, bestärk-
te die Geschäftsführung zum Jahresende 2010 darin, die Beratung und Betreuung der
Alleinerziehenden einem eigenen Team anzuvertrauen.
Seit dem 01.05.2011 gibt es das aus acht Mitarbeiter/innen bestehende Team zentral im
Stadthaus 2. Für die Alleinerziehenden bedeutete da s zwar wiederum einen Wechsel
der Ansprechperson, der allerdings durch die Vortei le einer an die Lebenssituation an-
gepassten Beratung wettgemacht wird.
Eingebettet in den Gesamtprozess Fallsteuerung und Beratungskonzeption für das
„neue“ Jobcenter unter städtischer Trägerschaft wir d zurzeit an einem umfassenden
Konzept für die Zielgruppe gearbeitet. Das Konzept soll die Belange aller alleinerziehen-
den Personen berücksichtigen, nimmt also auch ganz ausdrücklich die Personen in den
Blickwinkel, die dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 32 -
Unterstützt wird dieser Prozess maßgeblich durch di e nunmehr gebündelten Erfahrun-
gen bei der Beratung aus dem neuen Team, den fachli chen Input aus den bewährten
Arbeitskreisen und den regelmäßigen Austausch mit den Trägern, die hauptsächlich mit
alleinerziehenden Frauen arbeiten.
Es ergeben sich vor allem nachfolgend genannte Handlungs- und Themenfelder:
• Bearbeitung der lebenslagenspezifischen Probleme
• Initiieren von Maßnahmen zur Stabilisierung der Fa milie
• Erarbeiten einer beruflichen Perspektive
• Vermeidung der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
• Verringerung der Unterbrechung der Erwerbstätigkei t?
• Erarbeiten tragfähiger Kinderbetreuungsarrangement s
• Erkennen der Bedeutung einer eigenständigen Existe nzsicherung
Allerdings trägt die Konzentration auf die Lebensla gen der Alleinerziehenden in der Be-
ratung auch dazu bei, dass strukturelle Mängel, mi t denen die Zielgruppe zu kämpfen
hat, sichtbarer werden.
Sehr ausführlich wird bei den Beratungskontakten da s Thema Kinderbetreuung bespro-
chen, da eine mögliche Vermittlung in Arbeit oder d ie Teilnahme an einer Qualifizierung
von einer geregelten Betreuung abhängt. Die Vereinb arkeit von Familie und Beruf ist für
alleinerziehende Personen das Thema. Die familiäre Betreuung konzentriert sich i n den
meisten Fällen auf eine Person, unterstützende oder entlastende Personen im Lebens-
umfeld fehlen häufig.
Aus dem Blickwinkel der Kundinnen und Kunden ist di e Betreuungsfrage oftmals mit
Ambivalenzen verknüpft. Der Erziehungsauftrag in al leiniger Zuständigkeit kann dazu
führen, dass auch die Erziehungskompetenz nur bei d er eigenen Person gesehen wird.
Eine Engführung bei der eigenen Lebensplanung kann die Folge sein.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter/innen d es Jugendamts, der Volkshoch-
schule, der GEBA mbH und des Jobcenters hat in der Zeit von August 2009 bis April
2010 ein Instrument erarbeitet, das erstmalig den B edarf an Kinderbetreuung quantitativ
und qualitativ identifizieren kann. Der sogenannte Laufbogen ist seit dem Mai 2010 als
Pilot für die Teilnehmerinnen der VHS und GEBA mbH im Einsatz.
Die Auswertung zum Jahresende 2010 offenbarte fehl ende Betreuungsangebote bei
den Randzeiten, aber auch teilweise in der Grundver sorgung bis nachmittags. Außer-
dem wurde deutlich, dass die bestehenden Angebote n icht immer flexibel genug sind.
Betreuung für Notfälle, z.B. im Krankheitsfall fehlte fast vollständig.
Die systematische Erhebung der Bedarfe gehört seit Juni 2011 auch zum Aufgabenkata-
log im Team Alleinerziehende. Das bedeutet bei sukz essiver Einladung und Befragung
der Kundinnen und Kunden, dass wir nach einigen Mon aten (vermutlich zum Jahresan-
fang) eine aussagekräftige valide Bedarfserhebung vorliegen haben, die im Rahmen der
§16a- Gespräche mit den entsprechenden Stellen kommuniziert werden kann.
In Bezug auf andere Schnittstellen, die bei der ganzheitlichen Beratung und Betreuung in
Arbeitszusammenhänge geraten, gibt es auch für andere Bereiche noch Regelungs- und
Abstimmungsbedarf. Die flankierenden sozialen Eingl iederungsleistungen nach §16 a,
Nrn. 1 – 4 SGB II sind gerade bei diesem Personenkr eis unerlässlich. Für die Schulden-
problematik und die häusliche Pflege von Angehörige n sind mit der Stadt Arrangements
getroffen worden, die im Jobcenter umgesetzt werden . Der Bereich der psychosozialen
Betreuung befindet sich im Prozess, der aber noch i n diesem Jahr abgeschlossen wer-
den wird.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 33 -
Gespräche über die noch fehlenden Bereiche Sucht un d Kinderbetreuung stehen noch
aus.
Zielgruppenaspekte sollten in die Überlegungen zur Handhabung des § 16 a, Nrn. 1 - 4
SGB II unbedingt einfließen. Maßgebliche Impulse zu r Unterstützung aller Anstrengun-
gen und Aktivitäten kommen aus dem Bundesministeriu m für Arbeit und Soziales. Seit
dem Mai 2011 hat das BMAS eine Internetseite freige schaltet, die Informationen zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Famili e für Alleinerziehende bündelt. Die
Ministerin unterstreicht die Bedeutung aller Anstre ngungen, das Potenzial der Alleiner-
ziehenden zu nutzen und gleichzeitig den zunehmenden Fachkräftebedarf zu decken.
Der sogenannte Aktionsplan Alleinerziehende SGB II/III der Regionaldirektion Nordrhein-
Westfalen/Bundesagentur für Arbeit enthält rechtskr eisübergreifend Handlungsempfeh-
lungen für die Bereiche Vermittlungsaktivitäten, Datenqualität und Rahmenbedingungen.
Ziel ist es, mehr Alleinerziehende in bedarfsdecken de Beschäftigungsverhältnisse zu
integrieren.
Teilweise werden die Empfehlungen daraus in Münster bereits umgesetzt. Mit der Ein-
führung des neuen Fallsteuerungsmodells fa:z wird i m Zuge der Potenzialanalyse eine
genauere Betrachtung und gezielter Förderung der zu stärkenden Ressourcenbereiche
bei den Alleinerziehenden möglich sein.
Die Betrachtung der Zielgruppe unter dem Aspekt der Gewinnung von Beschäftigungs-
potenzial (u.a. zur Behebung des Fachkräftemangels) muss im nächsten Jahr in den
Fokus genommen werden. Die Identifizierung geeigneter Frauen im Bezug von SGB II –
Leistungen wird durch die Gemengelage nicht bearbei teter individueller Problemlagen
und schwieriger lokaler Rahmenbedingungen erschwer t, sollte aber in der zweiten Jah-
reshälfte 2012 möglich sein, wenn die neuen Systeme etabliert sind und die Konzepte
greifen.
Diesem Schwerpunkt kommt vor dem Hintergrund des ne uen Kennzahlenvergleichs
nach § 48 a SGB II eine besondere Bedeutung zu. Di e Kennzahlen ermöglichen den
Vergleich aller Grundsicherungsstellen hinsichtlich der Verringerung der Hilfebedürftig-
keit, der Verbesserung der Integration in Erwerbstä tigkeit und der Vermeidung von lang-
fristigem Leistungsbezug.
Die Integrationsquote der Alleinerziehenden misst d ie Integrationen dieser Zielgruppe in
den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum durchs chnittlichen Bestand an alleiner-
ziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im selben Zeitraum.
Als Integrationen gelten alle Aufnahmen von sozialv ersicherungspflichtigen Beschäfti-
gungen, voll qualifizierende berufliche Ausbildunge n oder selbstständige Erwerbstätig-
keit, unabhängig davon, ob die Hilfebedürftigkeit beendet wird.
Die Kennzahlen werden seit Anfang des Jahres erhobe n und werden vom BMAS seit
Mai 2011 monatlich veröffentlicht und können von al len Bürgerinnen und Bürgern einge-
sehen werden.
Für den Monat März 2011 ergibt sich eine Integratio nsquote von 17,9 % (Westdeutsch-
land 18,2%, NRW 14,2%). Im Ranking bedeutet dieser Wert Platz 270 von 423 beteilig-
ten Grundsicherungsstellen. Eine erfreuliche Verbes serung zu den Zahlen im Januar.
Die Quote betrug 11,5%, Münster lag auf Platz 378.
Die weitere Entwicklung muss beobachtet werden.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 34 -
Aktivitäten/ Netzwerkarbeit
Die Zusammenarbeit der Institutionen, Arbeitskreise und Bildungsträger hat sich im zu-
rückliegenden Jahr intensiviert und systematisiert.
Die personelle Zuständigkeit im Rahmen der seit Jah resbeginn neuen Stabsstelle der
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt hat dafür Ressourcen geschaffen.
Es gab und gibt regelmäßige Austausch – und Arbeits termine mit der Beauftragten für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für A rbeit, aus denen sich gute Ansätze
für eine fruchtbare Zusammenarbeit ergeben. Am 06.1 0.2012 wird in der Agentur für
Arbeit der Frauen-Informationstag stattfinden. Das Jobcenter beteiligt sich an der Pla-
nung und Durchführung der Veranstaltung.
Neben dem bilateralen Austausch gibt es eine gemein same Teilnahme am Arbeitskreis
BündnisFrauenArbeit, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Erwerbsarbeit von Frau-
en in Münster zu fördern. Dazu gehört u.a. die Herausgabe des Frauenja!rbuchs 2012.
Die Arbeit in den Arbeitskreisen „ Alleinerziehende “ und „ Alleinerziehende im ALG II-
Bezug“ gibt immer wieder wichtige Impulse aus den I nstitutionen heraus. Sie unterstützt
die regionale Vernetzung und stärkt die politische Gewichtung des Themas. Die Rück-
meldungen beratender Einrichtungen helfen vor allem dabei, einengende Perspektiven
zu verlassen, Haltungen und Einstellungen zu reflek tieren und unter Umständen zu kor-
rigieren.
Seit kurzem ist das Jobcenter Münster auf eigenes B estreben auch Mitglied im Lokalen
Bündnis für Familien und wird damit die Belange der Kundinnen und
Kunden, die Leistungen nach dem SGB II bekommen, in die Netzwerkarbeit einbringen
können.
Förderung der beruflichen Weiterbildung / Qualifizierung Beginn Dauer/
Monate
Voll-
zeit
Teil-
zeit
Vorbereitung auf eine
betriebliche Umschulung
Berufsorientierung, Verbesserung der Fach-
und Sozialkompetenz, Vorförderung
Deutsch
und Mathematik, Bewerbungstraining, Prak-
tika,
Suche eines geeigneten betrieblichen
Umschulungsplatzes
6 Monate x
Berufsorientierung „New
Start “
Stärkung des Selbstbewusstseins, Verarbei-
tung zurückliegender Bewerbungs- und
Arbeitsmisserfolge, Berufsorientierung,
Erarbeitung eines Berufswunsches und
Alternativen hierzu, verschiedene Prakti-
kumsblöcke
6 Monate
x
Fachkraft Sicherheits-
dienstleistungen ( Modul
Frauen/ Modul Männer )
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste,
Schutz und Sicherheit, Objektschutz, Erste
Hilfe, Nachweis § 34a, 6 Wochen Praktikum
4 Monate
x
Altenpflegehelferin Gem. Ausbildungsordnung 12 Mon ate x
Hauswirtschaft Vorbereitung auf die Externenprüfung
Hauswirtschaft 50% Theorie 50% Praxis 12 Monate
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 35 -
Dauer/ Vollzeit Teilzeit
Monate
(Allein)-erziehende Frauen auf dem
Weg in Erw erbsarbeit
Leistungspaket 1:
Reflektierende Standortbestimmung,
persönliche Prozessfähigkeit,
Themenkomplex: Vereinbarkeit von
eigenen Vorstellungen und Aufgaben der
Familienarbeit
6 Monate x
Leistungspaket 2:
Reflektion der individuellen Kompetenzen
und Optionen für die Aufnahme von
Erw erbsarbeit, Entw icklung von
beruflichen Perspektiven, Jobcoaching
6 Monate x
(Allein)-erziehende auf dem Weg in
Erw erbsarbeit*
Leistungspaket 3: 6 Monate x
Arbeitserprobung/ Praktika mit Reflektion
Maßnahme bei einem Träger nach § 16f
(Allein)-erziehende auf dem Weg in
Erw erbsarbeit
Auf der Basis klarer Zielvorgaben muss die verbindl iche und zuverlässige Zusammenar-
beit aller mit der Zielgruppe Beschäftigten auf jed en Fall fortgesetzt werden. Abschlie-
ßend werden die bislang geplanten Maßnahmen in der Übersicht zusammengestellt, die
entweder ausschließlich für Frauen gedacht sind ode r die vorwiegend von Frauen be-
sucht werden. Es handelt sich um bewährte Maßnahmen , die auch nach einem ersten
Bewertungsprozess und ggf. notwendigen Anpassungen an das fa:z-modell geeignet
sind, die Integration von Frauen / Alleinerziehenden zu unterstützen.
Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 46 SGB III TN-
Dauer
Anzahl
der
Maßnahmen
Voll-
zeit
Teil-
zeit
Kenntnisvermittlung
EDV Grundkurs, Word, Excel, PowerPoint 8
Wochen 4 x
• in Planung
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 36 -
Darüber hinaus gibt es Vorüberlegungen und Hinweise zur weiteren Betreuung der Ziel-
gruppe in 2012:
• Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Theme n für Frauen/ Männer/ Al-
leinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren
• Kleine Module zur Berufswegplanung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, lebens-
praktische Kompetenzen, Rahmenbedingungen, soziale Netzwerke, Prozessbe-
reitschaft (auch für Frauen/ Männer/ Alleinerziehen de mit Kindern unter drei Jah-
ren, dort aber freiwillige Teilnahme)
• Weitere niedrigschwellige Maßnahmen
• Berufsorientierung für Frauen unter 25 Jahren
• grundsätzliche Wahlmöglichkeit Vollzeit/ Teilzeit, an die Rahmenbedingungen der
Erziehenden angepasste Anfangszeiten
• Informationsveranstaltungen zu Betreuungsmöglichke iten, z.B. Ferienbetreuung
• Maßnahmen mit Kinderbetreuung
• Kooperation mit familienfreundlichen Betrieben/ Mö glichkeiten der Arbeitserpro-
bung, Praktika
• Nachbetreuung nach Arbeitsaufnahme/ Ausbildungsauf nahme
• Jobbörse für Alleinerziehende/ ggf. mit Kinderbetr euung
6.3 Menschen mit Behinderung
6.3.1 Begriff Behinderung im Sinne des SGB IX:
§ 2 Behinderung
(1) Menschen sind behindert , wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Ge-
sundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als se chs Monate von dem für das Lebensalter typischen
Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben i n der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind
von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert , wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung
von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, i hren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäfti-
gung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 recht mäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches
haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem
Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigst ens 30, bei denen die übrigen Voraussetzun-
gen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen ge-
eigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlan gen oder nicht behalten können (gleichgestellte
behinderte Menschen).
6.3.2 Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können die Bundesagentur für Arbeit, die gesetz-
liche Renten- und Unfallversicherung u.a. sein.
Die Rehabilitationsträger verfahren nach den jeweilig für sie geltenden Leistungsgesetzen (§ 7 SGB
IX).
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 37 -
Dem Träger obliegt die Prozessverantwortung (insbeson dere die Feststellung des Reha-Bedarfes und
des Vorschlages entsprechender Maßnahmen) und in de r Regel auch die Leistungsverantwortung. Im
Bereich des Reha-Trägers Bundesagentur für Arbeit ob liegt die Leistungsverpflichtung bei erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten im Sinne des SGB II tei lweise dem Träger der Grundsicherung (der je-
doch kein Reha-Träger ist).
6.3.3 Begriff Behinderung und Rehabilitation im Sinne des SGB III
§ 19 Behinderte Menschen
(1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben t eilzuha-
ben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ih rer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des
Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gem indert sind und die deshalb Hilfen zur Teil-
habe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lern behinderter Menschen.
(2) Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, de nen eine Behinderung mit den in Absatz 1 ge-
nannten Folgen droht.
6.3.4 Menschen mit Behinderung im Kontext des SGB II
Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen und Hilfen, die erforderlich sind,
die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter Menschen in Arbeit,
Beruf und Gesellschaft zu erreichen. Rechtliche Grundlagen sind vor allem das SGB III
und das SGB IX. Der Auftrag, Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu schaf-
fen, findet sich auch im SGB II wieder:
Die Leistungen der Grundsicherung sind gemäß § 1 Satz 4 Nr. 5 SGB II insbesondere
drauf auszurichten, dass behindertenspezifischen Nachteile überwunden werden.
Rund zwei Drittel aller schwerbehinderten arbeitslosen Menschen werden durch die Job-
center betreut. Vor diesem Hintergrund sehen sich d ie Vermittlungskräfte häufig vor be-
sondere Anforderungen gestellt. Um behinderte Mensc hen erfolgreich einzugliedern,
sind spezifische Kenntnisse über die in Betracht ko mmenden Leistungen und unterstüt-
zende Netzwerke erforderlich.
Im Jobcenter Münster spiegelt sich die besondere Verantwortung für die Personengrup-
pe der Menschen mit Behinderung bereits in deren Betreuung wieder. Sowohl für die
Schwerbehinderten, wie auch für Personen mit einer Gleichstellung bzw. Zusicherung
einer Gleichstellung und Rehabilitanden stehen spezielle Jobcoaches als Ansprechpart-
ner zur Verfügung. Dies schafft Expertenwissen und ermöglicht Netzwerkarbeit.
6.3.5 Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung
Für die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung sind der Zugang
zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am Arbeitsleben v on entscheidender Bedeutung.
Bildung und Beschäftigung sind Schlüsselkomponenten für die Teilhabe an allen Berei-
chen unserer Gesellschaft. Nach wie vor hat eine Be hinderung jedoch einen signifikan-
ten Einfluss auf die Arbeitslosigkeit
. Menschen mit Behinderung sind besonders hohen
Risiken im Erwerbsleben ausgesetzt. Ihre Teilhabe a m Arbeitsmarkt ist stark einge-
schränkt. Gesetzliche Quotierungsregelungen zielen darauf, die Chancen auf einen Ar-
beitsplatz strukturell zu erhöhen. Leider ziehen es immer noch viele Arbeitgeber vor,
Ausgleichszahlungen zu leisten, anstatt mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäf-
tigen.
Sozial- und arbeitsmarktpolitische Instrumente sollen helfen, die Barriere im allgemeinen
Arbeitsmarkt im Einzelfall zu überwinden.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 38 -
6.3.6 Strukturanalyse
Statistische Angaben über die Anzahl der arbeitslosen Rehabilitanden im Bereich SGB II
sind nicht möglich. Die Anzahl der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen im Bereich
SGB II geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor:
Jobcenter Münster – Bestand an arbeitslosen, schwerbehinderten Menschen
Juni 2010 Juni 2011
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
insgesamt 280 166 144 352 210 142
Davon: 15 – 24 Jahre 11 9 2 8 8 -
25 – 49 Jahre 159 92 67 191 113 78
50 – 64 Jahre 110 85 25 153 89 64
Im Juni 2011 waren 352 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung arbeitslos
gemeldet. Die Anzahl der Frauen lag bei 40,3 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist
die Gesamtzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um fast 26 % gestiegen.
Im Jobcenter Münster waren 68 % aller schwerbehinde rten arbeitslosen Menschen (352
Personen) gemeldet, bei der Agentur für Arbeit Münster waren es 32 % (161 Personen).
6.3.7 Zielgruppenspezifische Angebote und Maßnahmen
Um die intensive Betreuung dieser – vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig
ausgewiesenen – Personengruppe gewährleisten zu kön nen, wird das Jobcenter Müns-
ter auch in 2012 als zugelassener kommunaler Träger an dem bewährten Konzept des
Einsatzes von spezialisierten Jobcoaches festhalten . Diese sind mit den besonderen
Belangen und den speziellen Fördermöglichkeiten für diese Kundengruppe vertraut. Der
Kontinuität der engen Zusammenarbeit mit den Netzwe rkpartnern und Akteuren am Ar-
beitsmarkt wird damit Rechnung getragen. Die bisher schon gute Kooperation kann so
fortgesetzt werden ( näheres hierzu ist dem Punkt 6.3.9. Zusammenarbeit mit Netzwerk-
partnern zu entnehmen ).
Ziel ist es, die Erwerbstätigkeit der Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Nei-
gungen und ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder
herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Vorweg geschickt: grundsätzlich können Menschen mit Behinderung an allen im SGB II
zur Verfügung gestellten Maßnahmen partizipieren. Einzige Ausnahmen stellt die Perso-
nengruppe der Rehabilitanden dar, die nicht in der Zuständigkeit des Reha-Trägers
Bundesagentur für Arbeit liegen.
Für die allgemeinen Leistungen nach § 100 SGB III besteht nach § 22 Abs. 2 SGB III ein
Leistungsverbot, sofern ein anderer Reha-Träger (al s die Bundesagentur für Arbeit) zu-
ständig ist. Für diese Personengruppe ist der jewei ls zuständige Reha-Träger Ansprech-
partner für die Gewährung von aktiven Leistungen zu r Teilhabe am Arbeitsleben, hierzu
zählen u.a. qualifizierende Maßnahmen, Zuschüsse an Arbeitgeber, Unterstützung bei
Kosten im Rahmen von Bewerbungsverfahren.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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6.3.8 Maßnahmen zur Qualifizierung und Aktivierung
Für 2012 sind unterschiedliche Maßnahmen zur Qualif izierung und Aktivierung geplant,
die den Anforderungen an die Zielgruppe gerecht werden.
Probebeschäftigungen bei einem Arbeitgeber mit dem Ziel der Qualifizierung am Ar-
beitsplatz, Erwerb von Berufserfahrung und Übernahme in ein sozialversicherungspflich-
tiges Beschäftigungsverhältnis (40 Eintritte).
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW):
Maßnahmen in der Arbeitstrainingswerkstatt – zur Berufsfindung und Berufsvorbereitung
– speziell für psychisch behinderte Rehabilitanden (10 Eintritte).
Überbetriebliche Umschulung Bürokaufmann/frau (10 Plätze).
Maßnahmen in Berufsförderungswerken für Rehabilitanden für insgesamt 30 Teilnehmer
(davon 20 Eintritte im Rahmen einer Arbeitserprobun g und 10 Eintritte mit dem Ziel der
beruflichen Weiterbildung/Qualifizierung).
Jobcoachingmaßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Schwerbe-
hinderten und Gleichgestellten in den ersten Arbeitsmarkt (6 Eintritte pro Monat).
Im Bereich der unter 25 Jährigen:
„For You“ - Maßnahme zur Unterstützung von besonders benachteiligten Jugendlichen:
Ziel ist an der Schnittstelle von beschäftigungsför dernden und sozialintegrativen Hilfen
mit sozialarbeiterischen Methoden Bestandsaktivieru ng zu betreiben und Jugendliche,
die bisher durch Gruppenmaßnahmen nicht erreicht we rden konnten, soweit zu aktivie-
ren und zu stabilisieren, dass sie erfolgreich an Gruppenmaßnahmen teilnehmen können
(10 Plätze pro Monat).
Ein besonderes Projekt für Menschen mit Behinderung verbirgt sich hinter dem Angebot
„MoveandWork“. Träger dieser Maßnahme ist die Gesellschaft für Be rufsförderung und
Ausbildung mbH (GEBA). Es handelt sich hierbei um eine Beteiligung an dem bundes-
weiten Programm IdA – Integration durch Austausch, gefördert durch das Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfond. Arbeitslosen Erwach-
senen mit besonderen Bedürfnissen wird hier die Mög lichkeit eröffnet berufspraktische
Erfahrungen im Ausland (hier Schottland) über einen 9-wöchigen Auslandsaufenthalt als
Bestandteil der Maßnahme zu erlagen. Dieses innovat ive Projekt soll zur Verbesserung
der beruflichen Chancen von Menschen mit erschwerte m Zugang zum Arbeitsmarkt bei-
tragen. Die Maßnahme startet bereits Ende 2011 und wird sow ohl in 2012 als auch in
2013 jeweils 12 Personen die Teilnahme ermöglichen.
6.3.9 Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern
Für die Personengruppe Menschen mit Behinderung gib t es eine Vielzahl von Akteuren,
die u.a. im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben Unters tützung
/Hilfestellung für die Betrof-
fen leisten und somit auch wichtige Ansprechpartner für das Jobcenter Münster im Hin-
blick auf die berufliche (Re-)Integration von Arbei tslosen mit einer Behinderung darstel-
len. Hier findet ein regelmäßiger Austausch generel ler Art , aber auch im Hinblick auf
einzelne Kunden statt.
Zu nennen sind die Träger der beruflichen Rehabilitation:
Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicheru ng Bund und Deutsche Renten-
versicherung Land. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu Integrationsunternehmen
als
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Arbeitsmarktpartner und anderen Trägern wie dem För derkreis Sozialpsychiatrie, dem
Integrationsfachdienst, dem Sozialdienst katholischer Männer, den Alexianern etc.
Das Jobcenter nimmt regelmäßig an der Arbeitsgruppe 3: “Arbeit“ der Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) teil. In dieser Kommission
sind ebenfalls die oben genannten Netzwerkpartner vertreten.
6.4 Menschen mit Migrationsvorgeschichte
6.4.1 Definition und Situation der Personengruppe
Migrationsvorgeschichte – mehr als nur ein politisch korrekter Ausdruck für Ausländer!
Mit der Änderung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005, spätestens mit der Heraus-
gabe des Nationalen Integrationsplanes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2007,
hat die Bundesregierung die Integration von Persone n mit Migrationsvorgeschichte zu
einer „Schlüsselaufgabe unserer Zeit“ erklärt. Um dieses Ziel zu erreichen, aber auch um
Erfolge nach halten zu können, war und ist ein Bünd el von Indikatoren und Daten über
diesen Personenkreis zu erheben und auszuwerten. Di e Definitionen der Personengrup-
pe sind vielfältig. Hierbei ist die des statistischen Bundesamtes wohl die umfassendste:
Migrationsvorgeschichte hat eine Person, wenn sie
/barb4right nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik D eutschland geboren wur-
de und nach 1949 zugewandert ist und/oder
/barb4right keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder ei ngebürgert wurde und/oder
/barb4right mindestens ein ausländisches, zugewandertes oder e ingebürgertes Elternteil
besitzt.
Diese Definition erweitert die frühere Einschränkun g des Blickwinkels auf Ausländer, die
den Personenkreis nur knapp zur Hälfte erfasst, da viele Zugewanderte die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen (Aussiedler, Eingebürgerte).
6.4.2 Strukturanalyse
Nordrhein Westfalen hat den höchsten Migrantenantei l in Deutschland. Rund 25% der
Menschen in Nordrhein Westfalen haben eine Migratio nsvorgeschichte. Die Arbeitslo-
senquote von Ausländern ist mehr als doppelt so hoc h wie die der Deutschen. Dabei
verfügt knapp die Hälfte der arbeitslosen Ausländer über keine abgeschlossene Be-
rufsausbildung. Dadurch haben sie schlechtere Arbei tsmarktchancen als Deutsche. Hin-
zu kommt, dass Ausländer in höherem Maße im vom Str ukturwandel stärker betroffenen
Sekundären Sektor arbeiten.
Es ist festzustellen, sofern derzeit in BA-Statistiken das Merkmal „Migrationsvorge-
schichte“ ausgewiesen wird, handelt es sich nicht um speziell erhobene Daten im Sinne
der o.g. Definition, sondern es stützt sich auf die Verknüpfung mehrerer anderer Merk-
male: Es fasst all die Personen zusammen, die zum Auswertungszeitpunkt als Ausländer
oder als Aussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Auswertungspunkt
nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten se it Beginn der Arbeits-
/Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Au sländer oder Aussiedler gekenn-
zeichnet waren.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 41 -
Weitere Informationen, wie z.B. Geburtsland oder Ge burtsland der Eltern, die einen um-
fassenderen Rückschluss auf einen evtl. vorhandenen Migrationsvorgeschichte zulassen
würden, liegen im Rahmen der BA-Geschäftsdaten derz eit nicht vor. Es liegt also eine
Unterzeichnung der Personen mit Migrationsvorgeschichte vor.
Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl der A rbeitslosen mit Migrationsvorge-
schichte im Juni 2011 im Vergleich zum Vorjahresmon at dar, wie sie im BA-System er-
fasst sind:
Bestand an Arbeitslosen mit Migrationsvorgeschichte
Insgesamt waren im Juni 2011 1.743 Migranten im BA System erfasst, das sind rd. 10 %
mehr als im Vorjahr. Im Schnitt waren 46 % der Pers onen mit Migrationsvorgeschichte
weiblich, 6,6 % jünger als 25 Jahre und 25% 50 Jahre oder älter.
Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Menschen mit M igrationsvorgeschichte (1.743) im
SGB II an allen Arbeitslosen (6.233) im SGB II lag im Juni 2011 bei 30%, dies stellt eine
leichte Erhöhung zum Vorjahreswert (Anteil bei 27%) dar.
6.4.3 Zielgruppenspezifische Angebote des Jobcenters
Das Jobcenter Münster wird auch in 2012 eine Vielza hl von zielgerichteten Angeboten
bereithalten, um die Chancen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte zu verbessern.
Steigerung der (berufsbezogenen) Sprachkompetenz als zentraler Ansatz zur Verbes-
serung der Integrationsfähigkeit:
Hier stehen weiterhin die sogenannten Integrationskurse gefördert über das Bundes-
amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung.
Aufgabe der Integrationsfachkräfte ist es, den Pers onenkreis über die Möglichkeit der
Kursteilnahme zu informieren, die Teilnahme in der Eingliederungsvereinbarung ver-
bindlich festzuhalten und einen schnellen Einstieg zu forcieren. In Münster gibt es drei
Träger, die Integrationskurse im Auftrag des BAMF durchführen: Bildungsinstitut Münster
e.V., Werkstatt für Bildung und Kultur, Sprachzent rum der Westfälischen Wilhelms-
Universität Münster e.V.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Ergänzend bietet das Jobcenter Münster in Zusammena rbeit mit dem Bildungsinsti-
tut Münster e.V. die Möglichkeit einer berufsbezogenen Sprachförderung (Förde-
rung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds) . Die Laufzeit beträgt 6 Mona-
te mit berufs- und praxisorientiertem Sprachtrainin g. Außerdem werden berufsrele-
vante Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. In einem 4-wöchigen Praktikum können
diese erprobt werden. Im Fördergebiet der Stadt Mün ster hat das Bildungsinstitut
Münster e.V. die Berechtigung zur Durchführung dies er Kurse bis Ende 2013 erhal-
ten. In 2011 wurden vier Maßnahmen mit je 20 Teilne hmerplätzen ohne spezifische
Ausrichtung angeboten und jeweils eine Maßnahme mit je 20 Teilnehmerplätzen für
die Bereiche: Handwerk/Verkauf, Auslieferungsfahrer und Pflege. Somit standen ins-
gesamt 120 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Genaue E rgebnisse zu den Maßnah-
men liegen noch nicht vor, da die meisten noch lauf en oder erst kurzfristig beendet
sind. Es kann aber schon jetzt festgestellt werden, dass dieses Qualifizierungsange-
bot einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der s prachlichen Kompetenzen ins-
besondere für das Arbeitsleben darstellt.
Deshalb wird dieses Angebot auch weiterhin in 2012 in oben genanntem Umfang zur
Verfügung stehen. Sollten im Verlauf des Jahres 201 2 weitere Bedarfe erkennbar
sein, besteht die Möglichkeit, - in Absprache mit dem Träger - die Angebote zu erwei-
tern.
Weitere qualifizierende Maßnahmen die für 2012 geplant sind
Basiskompetenzen für Arbeit:
/barb4right Jeweils zwei Maßnahmen für Frauen mit je 16 Teilne hmerplätzen und zwei Maß-
nahmen für Männer mit je 8 Teilnehmerplätzen
/barb4right Dauer: 12 Wochen
/barb4right Inhalt: Vermittlung von beruflichen und sprachlich en Basisqualifikationen; Inter-
kulturelles Training; berufliche Orientierung; Lerntraining, etc.
/barb4right Ziel: Verbesserung der Beschäftigungs- und Vermitt lungsfähigkeit, sowie Vorbe-
reitung auf weitergehende Qualifikationen wie z.B. Sprachkurse, etc.
Berufsanpassung mit Sprachförderung:
/barb4right Eine Maßnahme mit bis zu 25 Teilnehmerplätzen
/barb4right Dauer: 12 Monate
/barb4right Inhalte: Orientierungsphase inkl. berufsspezifisch e Fachsprache, fachbezogene
Mathematik, Markt und Wirtschaft, Ausbildungs- und Berufswesen, Fachausbil-
dung: Erwerb von praktischen und theoretischen Kenntnissen im gewählten Be-
rufsbereich (Bauhandwerk, Maler/Lackierer, Metall, Tischler, Friseur, Verkauf,
Kochgehilfe, Restaurantgehilfe, Garten- und Landschaftsbau), zwei gezielte
Praktika
/barb4right Ziel: Verbesserung der fachspezifischen Sprache un d Anpassungsqualifizierung
der berufsspezifischen Kenntnisse, im Anschluss daran Vermittlung in Arbeit
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Vorbereitung auf betriebliche Ausbildung für Jugendliche unter 25 Jahre:
/barb4right Zwei Maßnahmen mit jeweils 20 Teilnehmerplätzen
/barb4right Dauer: 12 Monate
/barb4right Inhalte: Auffrischung und Erweiterung des allgemei nen Schulwissens, EDV-
Training, Pers. Stabilisierung und Motivierung, Vermittlung von Schlüsselqualifi-
kationen, Berufsorientierung, Praktika
/barb4right Ziel: Verbesserung der Sprach- und Kommunikationsf ähigkeit, Auffrischung des
allgemeinen Schulwissens, Erwerb von EDV-Kenntnissen in Vorbereitung auf
den Beginn einer Ausbildung (es besteht darüber hinaus die Möglichkeit den
Hauptschulabschluss nachzuholen)
Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen u nd/oder Nachqualifizie-
rung
Im Zusammenhang mit dem steigenden Fachkräftemangel wird auch im Jahr 2012 ein
Thema die Möglichkeit der Anerkennung von ausländis chen Bildungsabschlüssen bzw.
die Nachqualifizierung von Bewerbern in nachgefragten Tätigkeitsbereichen sein. Hier ist
noch im Laufe des Jahres 2012 eine Analyse der Beda rfslage vorgesehen, um darauf
aufbauend zielgerichtete Maßnahmen zu planen, die in 2012 umgesetzt werden.
6.4.4 Zusammenarbeit und Kooperation mit Netzwerkpartnern
Das Jobcenter nimmt aktiv an den Arbeitskreisen im Rahmen des stadtweiten Netzwer-
kes für Menschen mit Migrationsvorgeschichte teil. Es ist sowohl in der Arbeitsgruppe
Bildung und Sprache sowie der Arbeitsgruppe Soziale Integration und darüber hinaus im
Plenum des stadtweiten Netzwerkes vertreten. Ebenso findet eine Beteiligung am Koor-
dinierungskreis zur Umsetzung des Migrationsleitbildes statt.
Auch mit der städtischen Koordinierungsstelle für M igration und interkulturelle Angele-
genheiten findet ein anlassbezogener guter Austausc h der beteiligten Akteure zur Ziel-
gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte statt. Hierbei steht neben der Evalua-
tion auch die Umsetzung des Migrationsleitbildes sp eziell im Jobcenter Münster im Fo-
kus.
Des Weiteren wird auch in 2012 die bewährte Zusamm enarbeit mit den stadtteilbezoge-
nen Beratungsstellen für arbeitsuchende Menschen mi t Migrationsvorgeschichte (Diako-
nisches Werk Münster, Evangelische Beratungsdienste GmbH, Deutsches Rotes Kreis
Kreisverband Münster e.V., Caritasverband für die S tadt Münster e.V., Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland) und den dort tätigen Beratungsfachkräften erfolgen.
Seit Anfang 2011 sind zwei Jobcoaches im Projekt MAMBA (Münsters Aktionspro-
gramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration) aktiv. Hierbei
handelt es sich um ein Projekt, das aus dem ESF-Bun desprogramm finanziert wird und
bei dem die GGUA als Projektträger fungiert.
Das Jobcenter Münster bringt die notwendigen Eigenm ittel für die gesamte Projektlauf-
zeit (Oktober 2010 bis Oktober 2013) ein und ist ne ben der GGUA Flüchtlingshilfe e.V.,
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 44 -
dem Jugendausbildungszentrum (JAZ gGmbH), dem Handw erkskammer Bildungszent-
rum Münster (HBZ) und der Gesellschaft für Berufsfö rderung und Ausbildung mbH (GE-
BA) einer von 5 Trägern im Projekt.
Im August 2011 sind bereits 150 Bezieher von Arbeitslosengeld II in das Projekt MAMBA
eingemündet bzw. dafür vorgemerkt. Den Projektteiln ehmern werden durch die einzel-
nen Träger im Projekt weitere Qualifizierungsmöglic hkeiten sowie eine intensive Bera-
tung und Betreuung ermöglicht mit dem Ziel, die Int egration in den ersten Arbeitsmarkt
zur ermöglichen und nachhaltig zu gestalten.
6.5 Ältere 50+
Zum 01.07.2009 ist das Jobcenter dem Projekt „Perspektive 50plus- Beschäftigungspakt
für Ältere in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beigetreten.
Seitdem kümmert sich ein Vermittlungsteam ausschlie ßlich um Bewerber im Alter ab 50
Jahren.
Dem ursprünglichen Pakt der Jobcenter Soest, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und Münster
sind im Jahr 2011 die Jobcenter Leverkusen, Oberberg und Rhein-Berg beigetreten.
Gemeinsam werden unter Beachtung des Kodex für Pers pektive 50plus, Konzepte mit
dem Ziel entwickelt und durchgeführt, die Beschäfti gungschancen für Ältere zu verbes-
sern.
Dem Kodex zentral ist der respekt- und vertrauensvo lle Umgang mit den Leistungsbe-
rechtigten, der durch die Einführung des fa:z- Mode lls im gesamten Jobcenter Münster
ab dem 01.01.2012 weiter verstärkt wird.
Die Pakt-Netzwerke sollen partnerschaftlich, verbindlich und effektiv zusammenarbeiten.
Für die Jahre 2011 bis 2015 hat das Jobcenter Münst er 8.775.000,- € Fördermittel beim
Bundesministerium, für Arbeit und Soziales beantrag t, allein für das Jahr 2012
1.674.000,- €.
6.5.1 Struktur der Zielgruppe 50+
Gesamt weiblich männlich
Kunden über 50 Jahre: 3442 1514 1928
davon: 50 - 58 Jahre: 2364 1041 1323
59 - 65 Jahre 1078 473 605
darunter: ohne Schulabschluss 89 41 48
Hauptschulabschluss 1214 513 701
Mittlere Reife 377 216 161
Abitur/ Allgemeine Hochschulreife 231 96 135
Fach-/ Hochschulab-
schluss 106 37 69
mit Berufsausbildung/
Studium 1484 612 872
ohne Berufsausbildung/ Studium 1958 902 1056
mit in Deutschland nicht anerkanntem Hochschul-
abschluss 71 35 36
Nicht deutsche Staatsangehörige 551 265 286
Arbeitslos 1686 676 1010
Arbeitsuchend 1017 495 522
§ 65 (4) SGB II 447 199 248
Quelle: VerBIS 03.08.2011
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Zurzeit werden die Bewerber im Jobcenter Münster vo n 17 Integrationsfachkräften und
zwei Fachassistentinnen betreut. In 2012 soll eine weitere Integrationsfachkraft einge-
stellt werden, um das Teilprojekt „Gesundheitslotse“ zu betreuen (siehe unten).
6.5.2 Besondere Maßnahmen für diese Zielgruppe
Für die Zielgruppe der über 50-jährigen werden gena u zugeschnittene Maßnahmen und
Betreuungsaktivitäten durchgeführt und für 2012 neu geplant.
Attraktiv
Verfahren und Zielstellung:
In diesem Projekt werden 40 ausgewählte Bewerber (i n 2011 erstmalig eine 10er Män-
nergruppe) in einem „Inhouse- Projekt“ von einer In tegrationsfachkraft beraten. Diese
Integrationsfachkraft geht auf die speziellen Leben slagen der Kunden intensiv ein. Bei
den Frauen werden verschiedene Maßnahmen getroffen, um das Selbstbewusstsein der
Frauen zu stärken. Dazu gehören unter anderem der B esuch bei einem Friseur, einer
Kosmetikerin und einer Stylistin. Bei den Männern w erden zurzeit verschiedene Maß-
nahmen erprobt.
Die Vermittlerin hat in 2010 eine Integrationsquote von 40 % erreicht, diese wird auch in
2011 und 2012 angestrebt.
Impuls
Verfahren und Zielstellung:
In zwei Referenzgruppen werden Bewerber mit multipl en Vermittlungshemmnissen be-
treut. Diesen wurde prognostiziert, dass sie in den kommenden zwei Jahren voraussicht-
lich keine Chance der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.
Insgesamt 100 Bewerber erhalten hier ein Individual coaching. 50 Bewerber werden von
einer Integrationsfachkraft des Jobcenters betreut, 50 Bewerber werden von der VHS
Münster betreut.
Die Integrationsfortschritte beider Gruppen werden nach einem einheitlichen Muster be-
wertet. In zweimonatlichem Abstand treffen sich die
beteiligten Mitarbeiter in einer Ar-
beitsgruppe, um die Ergebnisse auszuwerten und voneinander zu lernen.
Es werden mit dieser arbeitsmarktfernen Kundengrupp e insgesamt 10 Integrationen an-
visiert.
ASIV (Assistierte Vermittlung)
Verfahren und Zielstellung:
In diesem in 2011 begonnenen Inhouse- Projekt wird mit einem niedrigen Betreuungs-
schlüssel (1 Jobcoach betreut 70 Kunden) gearbeitet. Der Jobcoach hält zu den Kunden
eine monatliche Kontaktdichte und wertet entspreche nde Stellenangebote aus, um zu-
mutbare Stellen zur Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen zu finden.
Der Jobcoach hat direkte Ansprechpartner im Arbeitgeberservice, geht aber auch selber
bewerberbezogen aktiv auf Arbeitgeber zu. Ziel ist es hier, durch eine verdichtete
Betreuung einen zügigen, nachhaltigen Integrationserfolg zu erreichen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Work First (in Planung)
Verfahren und Zielstellung:
In diesem Projekt sollen jeweils 10 Kunden in acht Wochen direkt in den ersten Arbeits-
markt integriert werden. Die Kunden verbringen 12 S tunden in der Woche im Inhouse-
Projekt und werden durch Jobcoaches in ihrer Arbeitssuche unterstützt.
Dieses Projekt befindet sich in der konzeptionellen Vorbereitung und soll nach Geneh-
migung durch die Amtsleitung im ersten Halbjahr 2012 pilotiert werden.
Gesundheitslotse (in Planung)
Verfahren und Zielstellung:
Der Gesundheitslotse soll Gesundheitsberatungen dur chführen, einen Gesundheitsatlas
erstellen und individuell ein Gesundheitshandbuch f ertigen. Dieses Projekt wird zurzeit
beim Paktpartner in Soest pilotiert. Im Handlungsplan 50+ ist vorgesehen, dass nach der
Evaluierung in Soest die Ergebnisse im Dezember 201 1 ausgewertet werden, um ggf.in
2012 Inhouse eine/n Gesundheitslotsen/-in einzustel len, der/die in Münster das Projekt
umsetzt.
Personalentwicklung der Mitarbeiter 50plus
Mitarbeiterqualifizierung war ein zentraler Bestand teil der zweiten Programmphase und
wird es auch in den Jahren 2012 - 2015 bleiben. Nic ht zuletzt die großen Erfolge, die
50plus - Mitarbeiter nach umfangreicher Qualifizier ung in der internen Betreuung der
Kunden erzielt haben (siehe beispielsweise „Attraktiv 50plus“), bekräftigten die Entschei-
dung, zukünftig noch mehr Angebote Inhouse anzubiet en. Um diesen Weg weitergehen
zu können, muss noch mehr als bisher in die Mitarbeiterqualifizierung investiert werden.
Damit in diesem Bereich einheitliche Standards err eicht werden, haben die Paktpartner
ein Personalentwicklungskonzept (PE-Konzept) entwickelt, das am 17.06.2011 im Steu-
erungskreis der Pakte verabschiedet wurde. Dieses P E- Konzept wird durch die Projekt-
leiter in den einzelnen Standorten in 2012 umgesetz t. Schulungen finden nach Bedarfs-
erhebung der Projektleiter zentral in Soest statt. Das PE-Konzept des Paktes hat bun-
desweites Interesse geweckt und wurde auf dem Jahrestreffen in Berlin vorgestellt.
Außer diesen Sonderprojekten gibt es in Münster wei tere Maßnahmen speziell für über
50- jährige. Hier seien erwähnt eine Gesundheitsmaß nahme zum Ressourcenbereich
„Leistungsfähigkeit“ und eine Maßnahme mit einem besonderen Coaching-Angebot, die
besonders niederschwellig ist und den Ressourcenbe reich „lebenspraktische Kompe-
tenzen“ stärken soll. Diese Maßnahmen sollen in 2012 weiter durchgeführt werden.
6.6 Selbständige
Die Selbständigkeit hat sich in den letzten Jahren als alternative Form des Erwerbs des
Lebensunterhaltes etabliert. Im Bereich des SGB II sehen einerseits viele Leistungsbe-
rechtigte die Selbständigkeit als Chance, ihre Lebe nssituation zu verbessern, anderer-
seits geraten zunehmend selbständig Tätige in den Leistungsbezug des SGB II.
Seit Anfang 2008 werden im Jobcenter Münster zentra l am Standort Mitte sowohl Grün-
dungsinteressierte, als auch hauptberuflich selbstä ndige Leistungsberechtigte, die ihren
Lebensunterhalt nicht (vollständig) aus eigenen Mit teln und Kräften bestreiten können,
durch derzeit zwei Integrationsfachkräfte und fünf Leistungssachbearbeiter betreut.
Arbeitsmarktprogramm 2012
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Die Einrichtung dieses „Spezialteams“ hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, weil
für die tägliche Arbeit enormes Fachwissen und Erfahrung notwendig sind.
Es wurde dazu u.a. ein weitreichendes Netzwerk aufg ebaut, z.B. zu den Kammern, der
Wirtschaftsförderung und Technologieförderung Münst er GmbH, dem Frauen Forum
e.V., der Westfälischen Wilhelms - Universität und Fachhochschule Münster.
Auch ist das Jobcenter Münster im Gründungsnetzwerk Münster (
www.muenster-
gruendet.de “) aktiv. Im Rahmen der jährlich im November stattf indenden Gründungswo-
che mit verschiedenen Veranstaltungen zur Beratung und Information von Gründungsin-
teressierten und jungen Unternehmern ist das Jobcen ter Münster in diesem Jahr mit
einer eigenen Veranstaltung zum Thema „Unterstützun g und soziale Absicherung von
Selbständigen“ vertreten.
Hauptaugenmerk der Beratung von Selbständigen und G ründungsinteressierten besteht
in der Feststellung der Eignung von Gründungsintere ssierten für die geplante Selbstän-
digkeit, sowie darin, Gründer und Selbständige in ihrer Entwicklung zum Unternehmer zu
(unter-) stützen oder, bei nicht tragfähigen Untern ehmen, gemeinsam mit dem Gründer
bzw. Selbständigen Alternativen zu entwickeln.
Generelle Voraussetzung ist die wirtschaftliche Tra gfähigkeit einer Geschäftsidee – also
die Beurteilung, ob die hauptberufliche Selbständig keit eine realistische Option für die
absehbare, nachhaltige und damit dauerhafte Beendig ung oder zumindest Verringerung
des ALG II-Leistungs-Bezugs ist.
Seit 2011 werden Angehörige einer Bedarfsgemeinscha ft von Gründungswilligen und
Selbständigen nur noch dann durch das Team betreut, wenn sie selbst in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen – zum Beisp iel durch Mitarbeit. Anderen-
falls werden sie in die Betreuung der allgemeinen Arbeitsvermittlung übergeben.
Dieses und die zielgerichtete Beratung der Zielgrup pe haben zu einer Reduzierung des
Betreuungsschlüssels geführt. Während 2010 noch etw a 450 hauptberuflich Selbständi-
ge durch das Team betreut wurden, sind es derzeit n och 321. Von ihnen sind 59%
männlich, 84% haben die deutsche Staatsangehörigkei t, 59% sind über 40 Jahre alt.
70% aller Bewerber/innen sind integriert, das heißt , sie gehen hauptberuflich und im
Rahmen all ihrer Möglichkeiten einer ggf. wirtschaftlich tragfähigen Selbständigkeit nach.
In den anderen Fällen stehen z.B. gesundheitliche Einschränkungen oder andere äußere
Rahmenbedingungen dem entgegen.
Die Branchen, in denen die selbständigen Leistungsberechtigten tätig sind, spiegeln den
allgemeinen Arbeitsmarkt in Münster wieder: Ein Gro ßteil ist im Dienstleistungsgewerbe
selbständig tätig (z.B. Handwerks- und Haushaltsnahe-Dienstleistungen), in freiberuflich-
beratenden Bereichen (z.B. als Dozenten, in der Gesundheitsberatung oder als Heilprak-
tiker) oder im Bereich Handel und Gastronomie (z.B. Kioske, Imbiss-Betriebe oder Inter-
net-Cafés).
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 48 -
Förderung von Existenzgründern
Außerhalb der Beratung bietet das Jobcenter Münster auch Maßnahmen zur Heranfüh-
rung an die selbständige Tätigkeit („Assessment Existenzgründer“ und Existenzgründer-
seminare) an. Hier werden Gründungsinteressierten I nformationen über grundlegende
Rahmenbedingungen der Existenzgründung sowie Chance n und Risiken vermittelt. Zu-
dem finden eine Vorklärung der Eignung und Feststel lung eines weitergehenden Unter-
stützungsbedarfes statt.
Für das Jahr 2011 wurden insgesamt 60 Plätze im Ass essment für Existenzgründer ein-
gerichtet. Ziel ist die Feststellung, ob der Gründu ngswillige die persönliche und soziale
Eignung für das Gründungsvorhaben mitbringt. Nur we nn diese Frage positiv entschie-
den wird, kann im Nachgang das Existenzgründersemin ar besucht werden. Hier werden
Informationen zum Business-Plan, zu Steuern, Versic herungen, Finanzierung, etc. ver-
mittelt, damit die Aufnahme der Selbständigkeit mög lichst nachhaltig erfolgen kann. Ins-
gesamt 48 Plätze stellt das Jobcenter hierfür 2012 bereit.
Die aktive Förderung mit z.B. Einstiegsgeld gehört ebenso zu den Förderleistungen, die
das Jobcenter Münster für Existenzgründer erbringt. Das Einstiegsgeld wird als zeitlich
befristeter, anrechnungsfreier Zuschuss erbracht und kann gewährt werden, wenn es zur
Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfor derlich ist
, sowie begründete An-
haltspunkte dafür vorliegen, dass mit der geplanten Selbständigkeit die Hilfebedürftigkeit
zukünftig beendet wird.
Im Jahresverlauf 2011 wurden bislang 24 Gründungswillige mit Einstiegsgeld gefördert.
Schließlich ist es dem Jobcenter Münster möglich, L eistungen zur Eingliederung Selb-
ständiger nach § 16c SGB II für die Anschaffung von Sachgütern in angemessenem und
notwendigen Rahmen an Leistungsberechtigte zu erbri ngen, die eine selbständige Tä-
tigkeit ausüben oder aufnehmen. Dies kann in Form e ines Darlehns oder als Zuschuss
erfolgen.
Aktuell wird dazu im Rahmen einer Existenzgründung, die mit Einstiegsgeld gefördert
wird, ein Zuschuss von bis zu 2.000,- Euro als sog. Erstinvestitionszuschuss zur Exis-
tenzgründung gewährt, wenn die o.g. gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.
7. Beratungsansatz 2012 fa:z modell
fa:z steht für Förderansatz: Ziel.
Das fa:z modell ist das erste Fallsteuerungskonzept , das Ziel- und Ressourcenorientie-
rung konsequent und auf allen Ebenen möglich macht.
Weiterhin geht dieses Modell davon aus, dass es sei ne Ressourcen sind, die einen
Menschen für den Arbeitsmarkt attraktiv machen. Es richtet seinen Blick deshalb nicht
auf Hemmnisse, sondern auf die EINE oder die wenige n Möglichkeiten, die einem Men-
schen offen stehen, in Arbeit vermittelt zu werden.
Die direkte Vermittlung in Arbeit ist ein mögliches Förderziel im fa:z modell, aber nicht
das einzige. Mit der Herstellung der Wettbewerbsfäh igkeit, der Herstellung der Prozess-
fähigkeit und der Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit gibt es drei weitere gleichberechtig-
te Förderziele. Die Förderziele bieten den Handlung srahmen, an dem sich alle Beteilig-
ten orientieren können. Der gesamte Förderprozess i m fa:z modell wird konsequent auf
die Erreichung eines dieser Ziele ausgerichtet. So wird eine passgenaue Weiterentwick-
lung des Kunden zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.
Das fa:z modell schafft darüber hinaus eine große R ollenklarheit. Die Hauptaufgabe des
Jobcoaches besteht darin, gemeinsam mit dem Kunden
das passende Förderziel her-
auszuarbeiten. Der Kunde wiederum ist aufgefordert, seine persönlichen Handlungs-
und Entscheidungskompetenzen einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 49 -
Jobcoach und Kunde erstellen das Produkt des Förder prozesses im Sinne einer „Co-
Produktion“ gemeinsam. Durch das fa:z modell entste ht somit eine neue Arbeitsqualität
zwischen Kunde und Jobcoach.
7.1 Prinzipien der Fallsteuerung im fa:z modell
• Zielorientierung – Konsequenter Fokus auf Entwicklungsziele im Rahmen
der Integrationsplanung
• Neuer Umgang mit Profiling-Informationen bei der Integrationsplanung
– Fokus allein auf Ressourcenbereiche, die für die Zielerreichung relevant
sind
• Altersgruppenorientierung – Unterschiedliche Alt ersgruppen haben unter-
schiedliche Zielkonstellationen und Förderbedarfe
• Wertschätzung der Kunden – Kommunikation gemeins am „auf Augenhö-
he“
• Selbstaktivierung der Kunden – Durch das Möglich keitsangebot hat der
Kunde die Pflicht, selbst Verantwortung für sich zu übernehmen
• Partnerschaftliche Zielentwicklung sowie -verein barung mit Kunden – Die
Verantwortung für gefundene Ziele liegt stark beim Kunden und unter-
stützt seine Selbsthilfekompetenz
• One face to the customer – Vertrauen braucht ein Gesicht
8. Finanzen 2012
Aller Voraussicht nach werden im Bundeshaushalt für Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten im SGB II rund 8,45 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Es entfallen 4,40 Mrd. Euro auf das Eingliederungsb udget und 4,05 Mrd. Euro auf das
Verwaltungskostenbudget. Nach Abzug von Projektmitteln werden 3,78 Mrd. Euro an die
Jobcenter für Eingliederungsleistungen ausgekehrt. Für das Jobcenter Münster sind da-
von rund 10,03 Mio. Euro für Eingliederungsleistung en (ohne Mittel aus dem Bundes-
programm 50+) und knapp 11,7 Mio. Euro für das Verw altungskostenbudget vorgese-
hen.
Um die im SGB II genannten Betreuungsschlüssel annähernd zu erreichen, werden auch
im Jahr 2012 nicht genügend Finanzmittel durch den Bund im Verwaltungsbudget be-
reitgestellt. Es ist daher wie in 2011 notwendig, M ittel aus dem Eingliederungsbudget in
das Verwaltungskostenbudget umzuschichten. Für das Jobcenter soll die Umschichtung
in der gleichen Höhe wie im Jahr 2011 (ca. 2 Mio. Euro) erfolgen.
Für den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrum enten stehen ca. 8,0 Mio. Euro zur
Verfügung. Dies bedeutet einen Rückgang von rund 1, 8 Mio. Euro im Vergleich zum
laufenden Jahr.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 50 -
Die Mittel des Eingliederungstitels verteilen sich wie folgt auf die arbeitsmarktpolitischen
Instrumente:
Verteilung des Eingliederungstitels 2012 nach Instrumenten
Leistungen für
Menschen mit
Behinderung; 9,30%
Beschäftigung
schaffende
Leistungen; 12,30%
Freie Förderung;
4,50%
Beratung und
Unterstützung der
Arbeitssuche;
22,20%
Qualifizierung;
24,70%
Beschäftigung
begleitende
Leistungen; 19,60%
Spezielle
Maßnahmen für
Jüngere; 12,00%
8.1 Handlungsfelder nach Eingliederungsinstrumenten
Die zielgruppenspezifische Planung fließt ein in di e Gesamtplanung 2012. Im Rahmen
der Gesamtplanung sind die Mittel des Eingliederung stitels (EGT) auf die Zielerreichung
hin für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen möglic hst optimal einzusetzen. Die Bedarfe
der eLb sind hierbei ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfe des Marktes.
Geschäftspolitischer Schwerpunkt für das Jahr 2012 ist die berufliche Qualifizierung und
Aktivierung der eLb, da hierdurch die Chancen auf eine dauerhafte Integration und somit
auch die nachhaltige Überwindung der Hilfebedürftig keit langfristig verbessert werden.
Hiermit wird der Empfehlung des Beirates des Jobcenters Münster gefolgt.
Zu den Instrumenten der Qualifizierung und Aktivier ung zählen insbesondere die Förde-
rung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 16 SGB II i.V.m. §§ 77 – 87 SGB III
und die Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zur Aktivi erung und beruflichen Eingliede-
rung nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III.
8.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) n ach § 16 SGB II i.V.m. §§ 77 –
87 SGB III
Ziel der beruflichen Weiterbildung ist es, beruflic he Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähig-
keiten zu erhalten, zu erweitern oder der technisch en Entwicklung anzupassen, einen
beruflichen Abschluss zu vermitteln oder zu einer a nderen beruflichen Tätigkeit zu befä-
higen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 51 -
In der nachfolgenden Übersicht sind die vom Jobcent er geplanten FbW aufgeführt. Dar-
über hinaus gibt es weitere Bildungsangebote der Ag entur für Arbeit Münster, die auch
von den Kunden des Jobcenters genutzt werden können , ebenso wie Bildungsmaßnah-
men, die von anderen Jobcentern oder Arbeitsagentur en im Bundesgebiet angeboten
werden.
VZ TZ
1 Vorbereitung auf betr.
Umschulung (VZ)
Berufsorientierung, Verbesserung der Fach- und Sozi alkompetenz,
Vorförderung Deutsch und Mathematik, Bewerbungstrai ning,
Praktika, Suche eines geeigneten betrieblichen
Umschulungsplatzes
Alle 1. Quartal 6 20
2 Vorbereitung auf betr.
Umschulung (TZ)
Berufsorientierung, Verbesserung der Fach- und Sozi alkompetenz,
Vorförderung Deutsch und Mathematik, Bewerbungstrai ning,
Praktika, Suche eines geeigneten betrieblichen
Umschulungsplatzes
Frauen/
Alleinerziehende 1. Quartal 6 20
3 Kompetenz-/Potenzialanalyse
Profiling mit Integrationsplanung Eignungstestverfa hren,
Schlüsselqualifikationen
Arbeitsmarkt, Beschäftigungsalternativen Alle 20 je
Quartal 0,5 80
4 Berufsorientierung
Stärkung des Selbstbewusstseins, Verarbeitung zurüc kliegender
Bewerbungs- und Arbeitsmisserfolge, Berufsorientier ung,
Erarbeitung eines Berufswunsches und Alternativen h ierzu,
verschiedene Praktikumsblöcke um Berufsfelder reali tätsnah zu
erkunden
Alle 1. Quartal 6 20
5 Fachkraft Sicherheitsleistungen
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste,
Schutz und Sicherheit, Objektschutz, Erste
Hilfe, Nachweis § 34a, 6 Wochen Praktikum
Alle 2. Quartal 4
6
Altenpflegehelfer, inkl.
Hauptschulabschluss
(Umschulung)
gemäß Ausbildungsordnung Alle 1. Quartal 18 7
7 Altenpflegehelfer (Umschulung) gemäß Ausbildungsordnung Alle 2. Quartal 12 17
8 Qualifizierung Lager/Logistik
Lager- und Transportkunde, Materialwirtschaft Logis tik,
Fachrechnen, Lagerverwaltung, Gabelstaplerausbildun g, Praktikum Alle 2. Quartal 5 20
9 Hauswirtschaft als Beruf Vorbereitung auf Externenprüfung
Praxis 50 % Alle 1. Quartal 16 12
10 Citylogistiker
Qualifikation zum Citylogistiker (Auslieferungs-,Pa ket- und KEP-
Dienste) Lager/Logistik/Transport, Gabelstaplerfahr erausbildung,
Gefahrgutausbildung, Ladungssicherung, FE B oder C 1, Erste
Hilfe, Tourenplanung, Fahrzeugtechnik, Rangierübung en mit KEP-
Fahrzeugen und CE-Fahrzeugen sowie Perfektionsfahrt en mit
Kleintransportern und CE-Fahrzeugen
Alle lfd. Einstieg 6 20
11 Modulares Trainingscenter
Transport
Gefahrgutscheine, Ladekran, Gabelstaplerschein, Ran giertraining,
Wechselbrücken, EDV, großer Erstehilfeschein, inkl. 2 Mon.
Praktikum (optional)
Kategorie: gewerblich-technisch, Kraftfahrer
Alle laufender
Einstieg 6 15
Beginn Dauer/M
onate
Förderfälle
20
Förderung der berufblichen Weiterbildung -Planung 2 012
Nr. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/
Personenkreis
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 52 -
VZ TZ
12 Training on the job
Individuelles Coaching und Sozialberatung, Orientierung, Eignung
und Motivation, Bewerber- u. Kontakttraining,
Medienkompetenztraining, Erwerbsfähigkeitstraining,
berufsübergreifende Kompetenzen, individuelle
arbeitsplatzbezogene Qualifizierung, Praktikum
Alle laufender
Einstieg 9 20
13
Arbeitserprobung, (Modul
Berufsorientierung) für seelisch
beeinträchtigte Menschen
Feststellung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten
und Anpassung an die technischen Entwicklungen Alle laufender
Einstieg 6 10
14 Betriebliche Einzelumschulung
Umschulung
Alle laufender
Einstieg 12 40
15
Kaufmännische
Basisqualifizierung
"Qualizentrum"
verschiedene Fachmodule (inkl. MS-Office, SAP, etc.), Callcenter,
Bewerbungstraining, Praktikum (4 Wochen) Alle laufender
Einstieg 6 30
16 Integrationsseminar für
Migranten
berufliche Orientierung, Bewerbungsmanagement, Arbeitsrecht,
das Girokonto, Versicherungen, EDV, Kommunikation a m
Arbeitsplatz, Praktikum
Migranten 6 Monate 2.
Quartal 20
17 Berufliches Kompetenzzentrum
"Lernwerkstatt"
Stärkung der Persönlichkeit, Förderung des individuellen
Lebenspraktischenkompetenz und Rahmenbedingungen,
Verbesserung der Lernkompetenz sowie Kulturtechniken,
Vermittlung von Werten/Identitätsentwicklung
Alle laufender
Einstieg 6 25
18 Wiedereinstieg in Arbeit für
Frauen nach der Familienphase
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fachliche Qualifikation am
Beispiel kaufm. Arbeitsbereiche, Profiling, Bewerbertraining,
Bewerbercoatching, Praktikum (8 Wochen)
Frauen/
Alleinerziehende 3. Quartal 6 20
19 Step by Step Schrittweise Qualifizierung zur Vorbereitung auf Arbeit/Ausbildung,
Kinderbetreuung, Berufsorientierung, Praktika junge Frauen 3. Quartal 12 18
20
Vorbereitung auf betriebliche
Ausbildung/ Umschulung für
Migranten und Aussiedler
Sprach- u. Kommunikationsunterricht (Deutsch, Engli sch,
Mathematik, Biologie, Wirtschaft), Vorbereitung au f die
Nichtschülerprüfung des Hauptschulabschlusses, Erwe rb
berufsbez. EDV-Kenntnisse, Erwerb kaufm. Grundwissens,
Bewerberprofil, Schlüsselqualifikationen, berufl. Perspektive,
Praktikum
unter
25 Jährige 3. Quartal 12 20
21 JobAct to connect
Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse der für die
Realisierung eines Theaterstückes notwendigen Gewerke,
Vermittlung von Querschnittsqualifikationen für den erfolgreichen
Einstieg ins Berufsleben, Praktika
unter
25 Jährige 4. Quartal 10 12
22 Gemma (junge Frauen)
Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmerinnen zur
Entwicklung eines realistischen beruflichen Lebensplans,
Langfristige Integration der jungen Frauen in den Arbeitsmarkt
unter Berücksichtigung ihrer persönlichen/familiäre n Situation,
Erweiterung des Berufswahlspektrums, Verbesserung von sozialen
und sprachlichen Defiziten, Training von Schlüsselqualifikationen
für das Erwerbsleben
unter
25 Jährige 2. Quartal 2x6 14
23 Silver Line
Verbesserung und Vermittlung von Lernkompetenzen,
Problemlösungsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit,
Kommunikationskompetenz und numerischer Kompetenz s owie
der Umgang mit Informationstechnologien
über
50 Jährige lfd. Einstieg 6 30
Förderung der berufblichen Weiterbildung 2012
Nr. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/
Personenkreis Beginn Dauer/M
onate
Förderfälle
8.3 Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zur Aktivierung und beruflichen Eingliede-
rung nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III
Ziel der Maßnahmen (MAT) ist es
- die Förderung individueller Beschäftigungsfähigke it durch Erhalt und Aus-
bau von Fertigkeiten und Fähigkeiten und
- die umfassende Unterstützung der Teilnehmer/innen bei den beruflichen
Eingliederungsbemühungen
MAT können folgende Unterstützungsangebote beinhalten:
- Heranführung an den Ausbildungs – und Arbeitsmark t
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von V ermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Besch äftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 53 -
VZ TZ
1 Basiskompetenzen für
Arbeit Frauen I/II
Erhöhung der Grundk ompetenz, Lesen
und Schreiben, Lerntraining,
Gesundheitsförderung, EDV,
Mathematik, berufliche Orientierung,
Schnupperpraktikum
Frauen 2 x 14 W ochen 32
2 Basiskompetenzen für
Arbeit Männer I/II
Erhöhung der Grundk ompetenz, Lesen
und Schreiben, Lerntraining,
Gesundheitsförderung, EDV,
Mathematik, berufliche Orientierung,
Schnupperpraktikum
Männer 2 x 14 W ochen 16
3 Kenntnisvermittlung im
Bereich der Gastronomie
modulare Kenntnisvermittlung
(Sc hwepunkte: u.a.: Küche, Service und
Hotel)
Alle individuell
4 Betriebliche Ausbildung
für Frauen (BAFF)
Stabilisierung, Vorbereitung auf
Ausbildung, Arbeitsmarkttraining,
Selbstsicherheitstraining, Gesundheit,
Praktikum
Frauen 18 Monate 12
5 Maßnahme für
Neuk unden
Stärkung des Bewerbungs- und
Stellensuchverhalten sowie Mitwirk ung
in der Fallsteuerung
Alle 3 - 4 W ochen 12 pro
Maßnahme
6 Kenntnisvermittlung IT EDV Grundkurs Alle 4 W ochen 16
7 Existenzgründerseminar
Geschäftsidee und Marktanalyse,
rechtliche Fragen, Business Plan,
Steuern, Finanzierung,
Arbeitsorganisation,
Fördermöglichkeiten
Alle 3 W ochen 12
8
For You!
Intergrationshilfen für
besonders benachteiligte
Jugendliche
Einzelbetreuung, Sc hnittstelle von
beschäftigungsfördernden und
sozialintegrativen Hilfen mit
sozialarbeiterischen Methoden
U25 2 x 6 Monate 8
9 Stadteilwerkstadt Nord
Stabilisierung, Berufsorientierende und
sozialpädagogische Angebote,
Vermittlung von Tagesstruktur
U25 2 x 6 Monate 7
10 Lernort Süd
Stabilisierung, Berufsorientierende und
sozialpädagogische Angebote,
Vermittlung von Tagesstruktur
U25 2 x 6 Monate 7
11 Clearingstelle U25
Unabhängiger Ansprechpartner
gegenüber J obcenter, Stärkung der
Mitwirkung in der Fallsteuerung
U25 3 Monate
12 (Monats-
durch-
schnitt)
12 Bewerbungsc enter Maßnahme mit individuellem Einsti eg Alle 12 Monate 407
13 Tagelöhner Stabilisierung und Bestandaktivierung A lle 12 Monate mtl. 8
14 Aktivierungshilfen
Unterstützung von Jugendlichen/ jungen
Erwachsenen im Vorfeld von
Ausbildung, Q ualifizierung und
Beschäftigung
U25 2 x 6 Monate 20
unter Vorbehalt:
30
M aßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied erung 2012
N r. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/
Personenkreis Dauer Förderfälle
Zu beachten ist, dass die Vermittlung von beruflich en Kenntnissen im Rahmen einer
MAT nur bis zu einer Dauer von acht Wochen möglich ist. Eine darüber hinaus gehende
Qualifizierung kann nur im Rahmen von FbW oder der Förderung der Berufsausbildung
erfolgen.
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 54 -
VZ TZ
1
(Allein-)Erziehende in
Arbeit- Vertiefendes
Profiling
6 Monate 120
2 (Allein-)Erziehende in
Arbeit-Arbeitserprobung 6 Monate 25
3 (Allein-)Erziehende in
Arbeit-Jobcoaching
6 Monate 25
4 Arbeitsdiagnostik
(Modul Profiling)
Feststellung beruflicher Kenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten 6 Wochen
2 TN
monatlich
5
Maßnahme zur
beruflichen
Eingliederung von
Hörbehinderten
Menschen
Einzelfallbezogene Betreuung durch
einen Dolmetscher
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte
12 Monate 15
6 Clearingstelle Ü25
Unabhängiger Ansprechpartner
gegenüber Jobcenter, Stärkung der
Mitwirkung der Fallsteuerung
Alle
12 Monate
20
Monats-
durch-
schnitt
Erarbeitung eines individuellen
Meilensteinplans zur Verbesserung
der individuellen
Rahmenbedingungen und der
persönlichen Prozessfähigkeit,
zentraler Stoff der Bearbeitung ist der
Themenkomplex "Vereinbarkeit von
individuellen Vorstellungen und
Aufgaben der Familienarbeit und den
Anforderungen von Erwerbsfähigkeit"
und das Thema "Kinderbetreuung"
Alleinerziehende
Freie Förderung
Nr. Titel der Maßnahme Inhalte der Maßnahmen Zielgruppen/
Personenkreis Dauer
Förderfälle
8.4 Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Arbeitsgelegenheiten stellen einen wichtigen Bauste in zur individuellen Unterstützung
der Integration in Arbeit oder Ausbildung und zur p ersönlichen Stabilisierung der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten dar. Insbesonder e niederschwellige Angebote in
diesem Bereich eröffnen für viele Leistungsberechti gte erstmalig die Möglichkeit der ge-
sellschaftlichen bzw. berufl. Teilhabe. Aufgrund de r o.g. Mittelkürzung für 2012 und der
Empfehlung des Beirates des Jobcenters Münster sind auch in diesem wichtigen Bereich
Reduzierungen vorzunehmen. So wird für AGH 2012 ein Betrag in Höhe von ca. 1,0 Mio
Euro aus dem EGT verwandt. Damit können etwa 400 Le istungsberechtigte 2012 geför-
dert werden.
8.5 Maßnahmen nach § 16f SGB II
Arbeitsmarktprogramm 2012
- 55 -
9. Abkürzungsverzeichnis
ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
AC Assessment-Center
AGH Arbeitsgelegenheit
ALG II Arbeitslosengeld II
AMS Arbeitsgemeinschaft Münster
BA Bundesagentur für Arbeit
ARGE Arbeitsgemeinschaft
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BEZ Beschäftigungszuschuss
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
CAD Computergestütztes Konstruieren
DVS Deutscher Verband für Schweißen
ECDL European Computer Driving Licence
EDV elektronische Datenverarbeitung
EgT Eingliederungstitel
EGZ Eingliederungszuschuss
eLb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
ESF Europäischer Sozialfond
ESG Einstiegsgeld
EV Eingliederungsvereinbarung
FF Freie Förderung
FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung
GGVS Gefahrgutverordnung Straße
HoGa Hotel- und Gaststättenbereich
IHK Industrie- und Handelskammer
IK kleiner Förderbedarf
IN Integrationsnah
IT Informationstechnik
MAG Maßnahmen bei einem Arbeitgeber
MAT Maßnahmen bei einem Träger
SGB Sozialgesetzbuch
SVA Strafvollzugsarchiv
TZ Teilzeit
VHS Volkshochschule
U25 Personen im Alter von unter 25 Jahren
Ü50 Personen im Alter von über 50 Jahren
VB Vermittlungsbudget
VZ Vollzeit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludgeriplatz 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0020/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37