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Beantwortung zur Anfrage AN/0608/2017 - Zu wenig Informationen zu Bürger- und Volksbegehren in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1274/2017 vom 26.04.2017

Stand: Am 08.05.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 4 - Suchfunktion Abitur

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    Anlage 4
  • Anlage 5 - Startseite www.stadt-koeln.de

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    Anlage 5
  • Anlage 6 - Zusammenfassende Informationen über G9

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    © panthermedia.net/Robert Kneschke Volksbegehren "G9 jetzt!" Zum Thema "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" findet in ganz Nordrhein-Westfalen ein Volksbegehren statt. Ziel des Volksbegehrens ist die Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der Sekundarstufe II. Die Landesregierung Nordrhein- Westfalen hat die amtliche Listenauslegung und die parallele Durchführung einer freien Unterschriftensammlung zugelassen. Insgesamt benötigt die Initiative 1.060.963 Unterschriften, damit sich der Landtag erneut mit dem Begehren beschäftigt. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie das Volksbegehren durch Ihre Unterschrift unterstützen können: 1. Amtliche Listenauslegung Im Rahmen der amtlichen Listenauslegung liegen bis zum 7. Juni 2017 in unseren Kundenzentren Eintragungslisten aus. Sie können während der üblichen Öffnungszeiten der Kundenzentren teilnehmen, wenn Sie: - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind - bis zum 7. Juni 2017 das 18. Lebensjahr vollendet haben Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Öffnungszeiten - Montag, 7:30 bis 12 Uhr - Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr - Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr - Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr - Freitag, 7:30 bis 12 Uhr Übersicht und Adressen aller neun Kundenzentren (http://www.stadt-koeln.de/service/alle- adressen/kundenzentren) Seite 1 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt Zusätzlich liegen die Listen an den folgenden Sonntagen, jeweils in der Zeit vom 10 bis 14 Uhr, im Kundenzentrum Innenstadt , Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln und beim Wahlamt , Ottmar-Pohl- Platz 1, 51103 Köln, aus. - 26. März 2017 - 30. April 2017 - 28. Mai 2017 2. Freie Unterschriftensammlung Die Initiatoren führen bis zum 4. Januar 2018 eine freie Unterschriftensammlung durch. Sie sind unterschriftsberechtigt, wenn Sie: - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - in Nordrhein-Westfalen wohnen - zum Zeitpunkt der Eintragung das 18. Lebensjahr vollendet haben g9-jetzt-nrw.de - Kontakt zur Elterninitiative für Kinderrechte (https://www.g9-jetzt-nrw.de/) 3. Beantragung eines Eintragungsscheins Vergleichbar zur Briefwahl, können Sie auch einen Eintragungsschein ausfüllen. Damit Sie diesen nutzen können, gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei der amtlichen Listenauslegung. Beantragen können Sie einen Eintragungsschein bis zum 31. Mai 2017 per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums sowie Ihrer Wohnanschrift unter folgender Adresse: Stadt Köln Wahlamt Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefax: 0221 / 221-21555 E-Mail an das Wahlamt (mailto:wahlen@stadt-koeln.de) Kontakt Wahlamt (http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/wahlen) Weitere Informationen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der eintragungsberechtigten Personen) und auf Beantragung eines Eintragungsscheins (http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen/bekanntmachung-zur-einsicht-das- wahlerverzeichnis) Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und Zeit) des Volksbegehrens "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 (http://www.stadt-koeln.de/politik-und- Seite 2 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt verwaltung/wahlen/oeffentliche-bekanntmachung-ueber-die-auslegung-der-eintragungslisten-des- volksbegehrens) Seite 3 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt
  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/2000 Vorlagen-Nummer 1274/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Beantwortung zur Anfrage AN/0608/2017 - Zu wenig Informationen zu Bürger- und Volksbegehren in Köln Mit der Anfrage Nr. AN/0608/2017 bezieht sich die Gruppe der Piraten auf eine Studie des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ vom 10.04.2017 zum Thema „Wo kann ich mich ins Volksbegehren eintra- gen? Studie zu den amtlich zur Verfügung gestellten Informationen über Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! In den 396 Kommunen von Nordrhein-Westfalen“ (Anlage 1). In dieser Studie wird Köln nur im Mittelfeld aufgeführt, da Informationen häufig vorhanden, aber nicht über die Suchfunktion zu finden seien. Zunächst sei hierzu bemerkt, dass die Ergebnisse der Studie aus Sicht der Verwaltung nicht nach- vollziehbar sind. Auf S. 3 der Studie werden die Untersuchungskriterien für die Studie aufgeführt:  Ist überhaupt Information zum Volksbegehren auf der Website zu finden?  Wie viele Eintragungsstellen werden benannt?  Sind über die Suchfunktion Informationen (Suchbegriffe: Abitur, g9, Volksbegehren) abrufbar?  Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis zur Information?  Wird über die Möglichkeit zur Beantragung von Eintragungsscheinen (Briefwahl) informiert? Hierzu kann Folgendes festgehalten werden:  Auf der Homepage der Stadt Köln sind Informationen zum Volksbegehren zu finden.  Es werden neun Eintragungsstellen, nämlich alle Kundenzentren der Stadt Köln, benannt. Ge- setzlich vorgeschrieben sind bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gemäß § 12 Ab- satz 4 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) zwei Eintragungsstellen.  Über die Suchfunktion auf der Homepage der Stadt Köln liefern die Suchbegriffe „Volksbegehren“ und „G9“ jeweils als ersten Treffer einen direkten Link zu den Informationen über das Volksbe- gehren (vgl. Anlage 2 und 3); selbst beim allgemeinen Suchbegriff „Abitur“ führt der zweite Link zu öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung von Eintragungslisten, der vierte Link führt zu zusammenfassenden Informationen (Anlage 4).  Auch Eingaben bei Suchmaschinen wie Google haben entsprechend gute Treffer auf die Infor- mationen der Stadt Köln.  Auf der Startseite www.stadt-koeln.de ist ein direkter Link zu zusammenfassenden Informationen über das Volksbegehren G9 jetzt! eingerichtet (Anlage 5). Es ist also nur ein Klick erforderlich, um zusammenfassende Informationen über das Volksbegehren zu erhalten, die regelmäßig ak- tualisiert werden (Anlage 6).  In den Informationen über das Volksbegehren wird über alle Möglichkeiten der Eintragung aufge- klärt (vgl. Anlage 6). 2 Nach dieser Zusammenfassung ist es für die Verwaltung überraschend und nicht nachvollziehbar, dass im Bereich Website nur 6 von 15 Punkten (Note 3,7) vergeben wurden (vgl. S. 12 von Anla- ge 1). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Bereich telefonische Information 14 von 15 Punk- ten und die Note 1,0 vergeben wurde. Zu den Fragen der Anfrage: 1. Welche Konsequenten zieht die Stadtverwaltung aus den Ergebnissen der oben genannten Stu- die? Die Stadtverwaltung betrachtet aus den oben genannten Gründen ihr Informationsangebot als umfassend. Die in der Studie genannten Verbesserungsvorschläge (vgl. S.7 von Anlage 1) Informationen auf der Startseite (vgl. Anlage 5) und informierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Telefonzent- rale (vgl. S. 12 von Anlage 1, Note 1,0) werden bereits erfüllt. In den Informationen über das Volksbegehren (Anlage 6) ist u.a. ein direkter Link für eine E-Mail ans Wahlamt hinterlegt, der die kurzfristige elektronische Beantragung eines Eintragungsscheines problemlos ermöglicht. 2. Welche Maßnahmen will die Stadt kurzfristig ergreifen, um Informationen zum Volksbegehren leichter auffindbar zu machen? Wie dargestellt, betrachtet die Stadtverwaltung die Informationen als sehr leicht auffindbar. 3. Welche Maßnahmen will die Stadt kurzfristig ergreifen, um auf das Volksbegehren aufmerksam zu machen? Die Stadt Köln betrachtet ihr Informationsangebot als umfassend. 4. Welche Schlüsse zieht die Stadtverwaltung aus den Erfahrungen mit dem Volksbegehren „G9 jetzt in NRW“ für zukünftige Volksbegehren usw.? In NRW hat seit 39 Jahren kein Volksbegehren mehr stattgefunden. Durch das Volksbegehren G9 jetzt! konnten Erfahrungswerte gesammelt und Verfahrensabläufe entwickelt werden, die bei zukünftigen Volksbegehren berücksichtigt werden. Anlagen: Anlage 1 – Studie Volksbegehren G9 jetzt in NRW Anlage 2 – Suchfunktion Volksbegehren Anlage 3 – Suchfunktion G9 Anlage 4 – Suchfunktion Abitur Anlage 5 – Startseite www.stadt-koeln.de Anlage 6 – Zusammenfassende Informationen über g9
  • Anlage 3 - Suchfunktion G9

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    Anlage 3
  • Anlage 2 - Suchfunktion Volksbegehren

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    Anlage 2
  • Anlage 1 - Studie Volksbegehren G9 jetzt NRW

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    „Wo kann ich mich ins Volksbegehren eintragen?“ Studie zu den amtlich zur Verfügung gestellten Informationen über Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! in den 396 Kommunen von Nordrhein-Westfalen Autoren: Mehr Demokratie NRW Florian Hoffmann Friedrich-Ebert-Ufer 52 Alexander Trennheuser 51143 Köln E-Mail: nrw@mehr-demokratie.de www.nrw.mehr-demokratie.de 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung 2 1. Hintergrund und Datenerhebung 3 1.1 Hintergrund der Untersuchung 3 1.2 Datenerhebung 3 2. Ergebnisse 4 3. Fazit und Handlungsempfehlungen 5 3.1. Fazit 5 3.2. Handlungsempfehlungen 6 4. Aggregierte Punkte und Gesamt-Noten der einzelnen Städte 7 Die gesamte Datenbasis wird bei Bedarf von Mehr Demokratie zur Verfügung gestellt. Bitte schreiben Sie dazu eine Email an nrw@mehr-demokratie.de. 2 Einleitung Seit 39 Jahren hat es in Nordrhein -Westfalen kein Volksbegehren mehr gegeben. Während sich die direkte Demokratie in einigen anderen Bundesländern zu einem eingeübten Instrument politischer Beteiligung entwickelt hat, blieb NRW nach dem ersten und einzigen Volksbegehren von 1978 in den Folgejahren volksbegehrensfrei. Inzwischen haben sich nicht nur die Regeln für Volksbegehren in NRW, sondern auch die gesellschaftlichen und medialen Rahmenbedingungen deutlich gewandelt. Die Regeln für die Eintragung in ein Volksbegehren wurden vom Landtag 2011 das letzte Mal überarbeitet. Durch diese Reform wurde die Auslegungsdauer für Volksbegehren auf dem Amt auf jetzt 18 Wochen verlängert und ergänzend zur Amtseintragung eine freie Unterschriftensammlung eingeführt , für die insgesamt ein Jahr Zeit ist. Diese Reform war ein wichtiger Schritt. Mit der Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung haben es die Initiatoren ein Stück weit mehr selbst in der Hand, möglichst viele Menschen für ihr Anliegen zu gewinnen und so ei nen Volksentscheid über das von ihnen Begehrte zu erreichen. Die Amtseintragung bleibt aber aus mehrerlei Gründen eine wichtige Eintragungsmöglichkeit. Zum einen garantiert die Unterschrift auf dem Amt den Schutz der persönlichen Daten. Zum anderen schaff en Eintragungsmöglichkeiten an mindestens 396 Stellen im Land ein Eintragungsnetz, dass eine Initiative ansonsten erst einmal aufbauen müsste. Für die Suche nach Informationen spielt das Internet für Bürgerinnen und Bürger eine immer größere Rolle. Diese Quelle der Informationsgewinnung ist so wichtig geworden, dass man mit einiger Berechtigung sagen kann: was im Internet nicht (gut) auffindbar ist, das kann nur schwer öffentliche Relevanz gewinnen. Die vorliegende Studie untersucht deshalb, wie auffindbar die Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! auf den Webseiten der Kommunen sind. Dazu wurden die 396 Webseiten der Kommunen ausgewertet. In einem zweiten Schritt wurden in einer Stichprobe ausgewählte Kommunen telefonisch kontaktiert und Informationen zu den Eintragungsmöglichkeiten eingeholt. Die Ergebnisse zeigen: viele, aber bei weitem nicht alle Kommunen gestalten ihre Webseiten so, dass die nötigen Informationen sc hnell und problemlos auffindbar sind. Damit bauen die Kommunen mit schlecht gestalteten Webseiten weitere, unnötige Hürden für ein Volksbegehren auf. Da es noch neun Wochen bis zum Ablauf der Eintragungsfrist für G9 jetzt! sind, bleibt aber noch Zeit, diese Hürden abzubauen. 3 1. Hintergrund und Datenerhebung 1.1 Hintergrund der Untersuchung Wer sich einmal entschieden hat, ein Volksbegehren zu unterstützen, dem sollte dies so leicht wie möglich gemacht werden. Wenn ein Bürger bzw. eine Bürgerin telefonisch oder auf der Internetseite seiner bzw. ihrer Gemeinde nach Informationen zur Eintragung sucht, kann man davon ausgehen, dass diese Entscheidung wahrscheinlich schon gefallen ist. Ob es tatsächlich zur Eintragung kommt, hängt dann auch davon ab, wie mühevoll die Suche nach den nötigen Informationen ist. Einfach ins Bürgerbüro gehen reicht nicht unbedingt; denn gesetzlich sind pro Stadt nur eine, in den großen Städten nur eine knappe Handvoll Eintragungsstellen vorgeschrieben. Eine Information darüber, wo die Eintragungsstelle sich befindet ist also grade in den größeren Städten unerlässlich. Auch wenn die Eintragung in ein Volksbegehren natürlich nicht mit einem Bestellvorgang bei einem Online -Shop verglichen werden kann, so gilt doch auch hier: je komplexer der bei der Suche nach der Möglichkeit zur Unterschrift nötige Vorgan g, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der/die Unterschriftswillige irgendwann frustriert aufgibt und doch nicht unterschreibt. Natürlich konkurriert die Abbildung eines Volksbegehrens auf der städtischen Homepage stets mit anderen kommunalpolitisch en Themen. Volksbegehren sind in NRW aber offensichtlich sehr selten. Selbst in Bundesländern mit deutlich niedrigeren Hürden sind sie eher Ausnahme als Regelfall. Insofern sollte die Darstellung der Eintragungsmöglichkeiten und weiterer Informationen Priorität genießen. 1.2 Datenerhebung 1. Evaluierung von 396 kommunale Websites im Hinblick auf Informationsmöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW anhand der folgenden Fragen: • Ist überhaupt Information zum Volksbegehren auf der Website zu finden? • Wie viele Eintragungsstellen werden benannt? • Sind über die Suchfunktion Informationen (Suchbegriffe: Abitur, g9, Volksbegehren) abrufbar? • Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis zur Information? • Wird über die Möglichkeit zur Beantragung von Eintragungsscheinen (Briefwahl) informiert? 4 2. Evaluierung der Möglichkeit einer telefonischen Auskunft: Zu diesem Zweck haben wir in den Rathäusern einer repräsentativen Zufallsstichprobe von 30 Städten und Gemeinden angerufen und uns über die Eint ragungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger informiert. Die Auskunft wurde anhand der folgenden Fragen bzw. Kategorien bewertet: • Haben wir überhaupt Auskunft erhalten? • Wie viele Minuten dauerte es, bis wir Auskunft erhielten? • Wie oft wurden wir weiterverwiesen oder -verbunden? • Bekamen wir Auskunft über die Möglichkeit zur Beantragung eines Eintragungsscheins? In beiden Teilen der Untersuchung konnten in den verschiedenen Kategorien je zwei bis vier Punkte erzielt werden. Diese lassen sich je Testabschnitt auf ein Gesamtergebnis von wenigstens 0 Punkten (Schulnote 6,0) und höchstens 15 Punkten (Schulnote 0,7) addieren. 2. Ergebnisse In der Überprüfung der Informationsmöglichkeiten via Internet schneidet lediglich die Hälfte der Städte und Gemeinden mit gut plus (1,7) oder besser ab. Die andere Hälfte weist zum Teil erhebliche Mängel auf. So haben 10 Gemeinden unsere Prüfung nur mit ausreichend minus (4,3) oder gar schlechter eindeutig nicht bestanden. Schon die Benennung der Eintragungsstellen erwei st sich als problematisch: In 17 Fällen konnten wir nicht feststellen, ob überhaupt eine Eintragungsstelle vorhanden ist, da online keine Information zu finden ist. Die Gemeinden Beelen (3,3), Blankenheim (3,3), Dahlem (3,3), Jüchen (3,3), Langenberg (3,3) und Marienheide (2,0) sowie die Stadt Neuenrade (3,3) vollbringen das Kunststück, auf ihrer Startseite über die Möglichkeit zur Beantragung eines Eintragungsscheins zu informieren, nirgends aber über die Eintragungsmöglichkeiten vor Ort. Häufig sind zwar Informationen vorzufinden, jedoch häufig nicht ü ber die Suchfunktion. Erst nach aufwändiger Sichtung des Amtsblattes konnten die Informationen gefunden werden – wie etwa in Ahlen (3,7), Altenbeken (4,0), Ascheberg (4,0), Billerbeck (4,0), Bornheim (4,0), Breckerfeld (4,3), Brühl (4,0), Duisburg (4,0), Drensteinfurt (4,0), Lienen (4,3), Köln (3,7), Monheim am Rhein (4,0), Rommerskirchen (4,0) und Schöppingen (4,0). In anderen Städten und Gemeinden sind Informationen zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW bereits auf der Startseite zu finden, aber ihre Suchfunktion erzielt unter Eingabe der Suchbegriffe keine Treffer, so in Bad Münstereifel (3,0), Bocholt (3,0), Borchen (3,3), 5 Dahlem (3,3), Jüchen (3,3), Laer (3,0), Langenberg (3,3), Lengerich (3,3) und Neuenrade (3,3). Auf wieder anderen Städte -Websites ist die Suchfunktion int akt, aber ebenso unverzichtbar. Denn die Information muss in weit entlegenen Winkeln der Website aufgespürt werden – wie u.a. in Alpen (2,3), Arnsberg (1,7), Bad Laasphe (2,0), Bergisch Gladbach (1,7), Bochum (3,0), Bonn (2,3), Bottrop (1,7), Delbrück (2,0), Dinslaken (1,7), Dormagen (1,7), Dorsten (2,7) und Dortmund (1,7). Auf den Websites von Bergneustadt, Hamm, Recke, Reichshof , S undern, Warburg, Weeze, Werdohl und Westerkappeln ist sogar keinerlei Information zum Volksbegehren abrufbar. Sie schließen daher allesamt mit ungenügend (6,0) ab. Dass es auch anders geht, zeigt uns die Gruppe der ‚Klassenbesten‘: Die Städte Alsdorf, Bad Driburg, Barntrup, Bergkamen, Emmerich, Frechen, Jülich, Kalkar, Linnich, Meschede, Moers, Monschau, Siegen, Solingen, Steinfurt, Straelen, Velbert, und Werne, wie auch die Gemeinden Bestwig, Langerwehe, Lippetal und Weilerswist erreichen in allen Kategorien die volle Punktzahl und somit die Bestnote sehr gut plus (0,7). Auch im zweiten Testabschnitt am Telefon kann nur die Hälfte der Städte und Gemeinden mit einem Ergebnis von gut plus (1,7) oder besser überzeugen. Zwar fällt lediglich die Gemeinde Wachtberg (6,0) endgültig durch , da auch nach mehrfachen Anrufen der uns genannte Ansprechpartner nicht zu erreichen war. Es zeigen sich aber darüber hinaus auch andernorts erhebliche Mängel. In Dormagen und Stolberg (beide 3,0 ) wa r es mit je knapp drei Minuten und je einer Weiterleitung vergleichsweise aufwändig, Auskunft zu erhalten . Außerdem wurde nicht über die Möglichkeit zur Beantragung eines Eintragungsscheins informiert. In der Stadt Herzogenrath (ebenfalls 3,0) klärte man uns zwar über diese Möglichkeit auf, jedoch verlangt eine Information dem Bürger dort mit mehr als fünf Minuten – den meist en davon in der Warteschleife – und zwei Weiterleitungen viel Geduld ab. Auch hier zeigen einige Städte und Gemeinden wi e man es besser macht: In Kerpen, Meerbusch, Nordkirchen, Preußisch Oldendorf, Rommerskirchen, Sundern, Waldbröl und Wilnsdorf erhielten wir nach weniger als zwei Minuten und ohne Weiterleitung Auskunft über die Eintragungsmöglichkeiten samt Beantragung ei nes Eintragungsscheins – und sie folglich die Bestnote sehr gut plus (0,7). Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass man jemanden erreicht hat, denn oftmals benötigte es schon zu einem ersten Kontakt mit den Behörden mehrere Anrufe. 6 Außerdem fällt auf, dass hier das Ergebnis einer Stadt oder Gemeinde in kaum einem Zusammenhang mit ihrer Größe steht. Kreisfreie Städte sowie kleinere kreisangehörige Städte erreichen durchschnittlich die Note sehr gut minus (1,3), während mittlere kreisangehörige Städte und kreisangehörige Gemeinden im Schnitt ein gut plus (1,7), große kreisangehörige Städte ein gut (2,0) erhalten. 3. Fazit und Handlungsempfehlungen 3.1. Fazit Im Gesamtergebnis erreichen die 396 Städte und Gemeinden über beide Testabschnitte hinweg durchschnittlich die Note gut plus (1,7). Dabei schneidet aber sowohl in der Überprüfung der Websites, als auch der telefonischen Auskunft, nur die Hälfte der Städte und Gemeinden mit gut plus (1,7) oder besser ab. Ob keine, schwer auffindbare oder mangelhafte Informationen auf den Städte -Websites, Telefon-Warteschleifen oder Weiterverbindungen – es bestehen online oder offline vielerlei Hindernisse für Bürgerinnen und Bürger, sich über die Eintragungsmöglichkeiten zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW zu informieren. Der Vergleich beider Tests zeigt, dass Informationen den Bürgerinnen und Bürgern im Durchschnitt besser telefonisch (1,7) als online (2,0 ) zugänglich sind. Dies spricht für die Mitarberinnen und Mitarbeiter am anderen Ende des Telefons, kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass vielen Städten und Gemeinden die Anpassung an die sich wandelnden Informationsgewohnheiten der Bürgerinnen und B ürger noch nicht rec ht gelungen ist. Ein besonders drastisches Beispiel stellt der Fall der Gemeinde Sundern dar, deren Website keinerlei Information zum Volksbegehren enthält (6,0), die telefonische Auskunft aber mit der Bestnote sehr gut plus (0,7) absch ließt. Ganz umgekehrt in der Gemeinde Wachtberg: Während ihre Website ein sehr gut (1,0) erzielt, besteht sie als einzige den zweiten Testabschnitt nicht (6,0). 3.2. Handlungsempfehlungen • Verbesserungspotenzial überprüfen und Optimierungen durchführen. In vielen Fällen können schon geringfügige Veränderungen helfen, den Informationsauf wand für Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Hierzu bedarf es einer individuellen kritischen Überprüfung der Zugänglichkeit des eigenen Informationsangebots. • Einige Veränderungsvorschläge, welche die Hürden für Bürgerinnen und Bürger in jedem Fall erheblich reduzieren (würden): 7 o Information auf der Startseite. Abhilfe für die meisten Mängel im Zusammenhang mit den Websites kann die Platzierung der Information auf der Startseite schaffen. Bürger müssten weder die Suchfunktion nutzen, noch sich durch die Ebenen der Website arbeiten. o Online-Beantragung von Eintragungsscheinen. Die Beantragung eines Eintragungsscheins wird bereits von vielen Städten und Gemeinden ein Web - Portal des Landes NRW genutzt, welches im besten Fall ebenfalls auf der Startseite platziert ist. Bürgerinnen und Bürgern müssen so weder lange nach Information suchen, noch haben sie großen Aufwand bei der Eintragung. o Informierte Mitarbeiter in der Telefonzentrale. Was die telefonische Auskunft angeht, hilft ebenfalls ein einfaches Mittel: gut informierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erstkontakt. Dies erspar t den Bürgerinnen und Bürgern lange Wartezeiten und Weiterleitungen. 8 4. Aggregierte Punkte und Gesamt-Noten der einzelnen Städte Städte und Gemeinden: Punkte Website: Note Website: Punkte Anruf: Note Anruf: Aachen Ahaus Ahlen Aldenhoven Alfter Alpen Alsdorf Altena Altenbeken Altenberge Anröchte Arnsberg Ascheberg Attendorn Augustdorf Bad Berleburg Bad Driburg Bad Honnef Bad Laasphe Bad Lippspringe Bad Münstereifel Bad Oeynhausen Bad Salzuflen Bad Sassendorf Baesweiler Balve Barntrup Beckum Bedburg Bedburg-Hau Beelen Bergheim Bergisch Gladbach Bergkamen Bergneustadt Bestwig Beverungen Bielefeld Billerbeck Blankenheim 13 14 6 12 11 10 15 14 5 11 14 12 5 13 14 12 15 10 11 13 8 9 12 13 14 6 15 6 12 13 7 7 12 15 0 15 11 11 5 7 1,3 1,0 3,7 1,7 2,0 2,3 0,7 1,0 4,0 2,0 1,0 1,7 4,0 1,3 1,0 1,7 0,7 2,3 2,0 1,3 3,0 2,7 1,7 1,3 1,0 3,7 0,7 3,7 1,7 1,3 3,3 3,3 1,7 0,7 6,0 0,7 2,0 2,0 4,0 3,3 13 11 12 1,3 2,0 1,7 9 Blomberg Bocholt Bochum Bönen Bonn Borchen Borgentreich Borgholzhausen Borken Bornheim Bottrop Brakel Breckerfeld Brilon Brüggen Brühl Bünde Burbach Büren Burscheid Castrop-Rauxel Coesfeld Dahlem Datteln Delbrück Detmold Dinslaken Dörentrup Dormagen Dorsten Dortmund Drensteinfurt Drolshagen Duisburg Dülmen Düren Düsseldorf Eitorf Elsdorf Emmerich Emsdetten Engelskirchen Enger Ennepetal Ennigerloh Ense Erftstadt 13 8 8 14 10 8 7 12 12 5 12 9 4 7 10 5 12 13 13 12 9 10 7 12 11 10 12 12 12 9 10 5 12 5 10 11 13 12 7 15 8 12 12 13 12 14 12 1,3 3,0 3,0 1,0 2,3 3,0 3,3 1,7 1,7 4,0 1,7 2,7 4,3 3,3 2,3 4,0 1,7 1,3 1,3 1,7 2,7 2,3 3,3 1,7 2,0 2,3 1,7 1,7 1,7 2,7 2,3 4,0 1,7 4,0 2,3 2,0 1,3 1,7 3,3 0,7 3,0 1,7 1,7 1,3 1,7 1,0 1,7 12 8 1,7 3,0 10 Erkelenz Erkrath Erndtebrück Erwitte Eschweiler Eslohe (Sauerland) Espelkamp Essen Euskirchen Everswinkel Extertal Finnentrop Frechen Freudenberg Fröndenberg Gangelt Geilenkirchen Geldern Gelsenkirchen Gescher Geseke Gevelsberg Gladbeck Goch Grefrath Greven Grevenbroich Gronau Gummersbach Gütersloh Haan Hagen Halle (Westf.) Hallenberg Haltern Halver Hamm Hamminkeln Harsewinkel Hattingen Havixbeck Heek Heiden Heiligenhaus Heimbach Heinsberg Hellenthal 12 12 11 9 14 14 12 13 6 8 13 11 15 12 14 8 14 11 6 10 12 12 13 13 8 14 14 9 11 9 12 6 11 12 8 14 0 13 14 12 14 11 10 11 12 12 9 1,7 1,7 2,0 2,7 1,0 1,0 1,7 1,3 3,7 3,0 1,3 2,0 0,7 1,7 1,0 3,0 1,0 2,0 3,7 2,3 1,7 1,7 1,3 1,3 3,0 1,0 1,0 2,7 2,0 2,7 1,7 3,7 2,0 1,7 3,0 1,0 6,0 1,3 1,0 1,7 1,0 2,0 2,3 2,0 1,7 1,7 2,7 11 13 2,0 1,3 11 Hemer Hennef (Sieg) Herdecke Herford Herne Herscheid Herten Herzebrock-Clarholz Herzogenrath Hiddenhausen Hilchenbach Hilden Hille Holzwickede Hopsten Horn-Bad Meinberg Hörstel Horstmar Hövelhof Höxter Hückelhoven Hückeswagen Hüllhorst Hünxe Hürtgenwald Hürth Ibbenbüren Inden Iserlohn Isselburg Issum Jüchen Jülich Kaarst Kalkar Kall Kalletal Kamen Kamp-Lintfort Kempen Kerken Kerpen Kevelaer Kierspe Kirchhundem Kirchlengern Kleve 14 13 14 12 13 14 11 11 14 12 10 13 9 12 14 9 14 11 12 14 11 14 12 11 14 12 7 14 13 11 12 7 15 14 15 13 13 14 11 14 14 12 14 12 12 12 11 1,0 1,3 1,0 1,7 1,3 1,0 2,0 2,0 1,0 1,7 2,3 1,3 2,7 1,7 1,0 2,7 1,0 2,0 1,7 1,0 2,0 1,0 1,7 2,0 1,0 1,7 3,3 1,0 1,3 2,0 1,7 3,3 0,7 1,0 0,7 1,3 1,3 1,0 2,0 1,0 1,0 1,7 1,0 1,7 1,7 1,7 2,0 12 8 12 11 14 15 1,7 3,0 1,7 2,0 1,0 0,7 12 Köln Königswinter Korschenbroich Kranenburg Krefeld Kreuzau Kreuztal Kürten Ladbergen Laer Lage Langenberg Langenfeld (Rheinl.) Langerwehe Legden Leichlingen Lemgo Lengerich Lennestadt Leopoldshöhe Leverkusen Lichtenau Lienen Lindlar Linnich Lippetal Lippstadt Lohmar Löhne Lotte Lübbecke Lüdenscheid Lüdinghausen Lügde Lünen Marienheide Marienmünster Marl Marsberg Mechernich Meckenheim Medebach Meerbusch Meinerzhagen Menden (Sauerland) Merzenich Meschede 6 13 11 14 13 14 12 14 10 8 12 7 10 15 13 14 13 7 11 14 13 11 4 14 15 15 14 12 10 11 12 12 9 10 14 11 11 12 12 14 11 14 12 11 12 12 15 3,7 1,3 2,0 1,0 1,3 1,0 1,7 1,0 2,3 3,0 1,7 3,3 2,3 0,7 1,3 1,0 1,3 3,3 2,0 1,0 1,3 2,0 4,3 1,0 0,7 0,7 1,0 1,7 2,3 2,0 1,7 1,7 2,7 2,3 1,0 2,0 2,0 1,7 1,7 1,0 2,0 1,0 1,7 1,0 1,7 1,7 0,7 14 14 15 1,0 1,0 0,7 13 Metelen Mettingen Mettmann Minden Moers Möhnesee Mönchengladbach Monheim am Rhein Monschau Morsbach Much Mülheim a. d. Ruhr Münster Nachrodt-Wiblw. Netphen Nettersheim Nettetal Neuenkirchen Neuenrade Neukirchen-Vluyn Neunkirchen Neunk.-Seelscheid Neuss Nideggen Niederkassel Niederkrüchten Niederzier Nieheim Nordkirchen Nordwalde Nörvenich Nottuln Nümbrecht Oberhausen Ochtrup Odenthal Oelde Oer-Erkenschwick Oerlinghausen Olfen Olpe Olsberg Ostbevern Overath Paderborn Petershagen Plettenberg 11 13 14 13 15 13 13 5 15 9 10 10 12 14 12 12 14 11 7 14 12 12 10 14 10 14 14 12 11 10 14 12 14 8 10 11 14 12 14 6 9 12 8 14 13 13 14 2,0 1,3 1,0 1,3 0,7 1,3 1,3 4,0 0,7 2,7 2,3 2,3 1,7 1,0 1,7 1,7 1,0 2,0 3,3 1,0 1,7 1,7 2,3 1,0 2,3 1,0 1,0 1,7 2,0 2,3 1,0 1,7 1,0 3,0 2,3 2,0 1,0 1,7 1,0 3,7 2,7 1,7 3,0 1,0 1,3 1,3 1,0 10 12 15 2,3 1,7 0,7 14 Porta Westfalica Preußisch Oldendorf Pulheim Radevormwald Raesfeld Rahden (Westf.) Ratingen Recke Recklinghausen Rees Reichshof Reken Remscheid Rheda-Wiedenbrück Rhede Rheinbach Rheinberg Rheine Rheurdt Rietberg Rödinghausen Roetgen Rommerskirchen Rosendahl Rösrath Ruppichteroth Rüthen Saerbeck Salzkotten Sankt Augustin Sassenberg Schalksmühle Schermbeck Schieder-Schwal. Schlangen Schleiden Schl. H.-Stukenbr.. Schmallenberg Schöppingen Schwalmtal Schwelm Schwerte Selfkant Selm Senden Sendenhorst Siegburg 14 12 9 12 11 11 11 0 13 11 0 10 13 8 13 12 13 8 14 11 12 12 5 12 14 14 12 12 12 12 8 13 12 12 14 12 13 14 5 13 8 7 12 14 6 12 10 1,0 1,7 2,7 1,7 2,0 2,0 2,0 6,0 1,0 2,0 6,0 2,3 1,3 3,0 1,3 1,7 1,3 3,0 1,0 2,0 1,7 1,7 4,0 1,7 1,0 1,0 1,7 1,7 1,7 1,7 3,0 1,3 1,7 1,7 1,0 1,7 1,3 1,0 4,0 1,3 3,0 3,3 1,7 1,0 3,7 1,7 2,3 15 12 13 11 12 15 13 14 0,7 1,7 1,3 2,0 1,7 0,7 1,3 1,0 15 Siegen Simmerath Soest Solingen Sonsbeck Spenge Sprockhövel Stadtlohn Steinfurt Steinhagen Steinheim Stemwede Stolberg (Rheinl.) Straelen Südlohn Sundern (Sauerland) Swisttal Tecklenburg Telgte Titz Tönisvorst Troisdorf Übach-Palenberg Uedem Unna Velbert Velen Verl Versmold Vettweiß Viersen Vlotho Voer Vreden Wachtberg Wachtendonk Wadersloh Waldbröl Waldfeucht Waltrop Warburg Warendorf Warstein Wassenberg Weeze Wegberg Weilerswist 15 14 14 15 6 10 6 10 15 10 12 13 12 15 11 0 12 11 10 13 14 6 10 12 11 15 12 10 14 14 14 10 11 12 14 12 9 9 6 14 0 13 13 9 0 13 15 0,7 1,0 1,0 0,7 3,7 2,3 3,7 2,3 0,7 2,3 1,7 1,3 1,7 0,7 2,0 6,0 1,7 2,0 2,3 1,3 1,0 3,7 2,3 1,7 2,0 0,7 1,7 2,3 1,0 1,0 1,0 2,3 2,0 1,7 1,0 1,7 2,7 2,7 3,7 1,0 6,0 1,3 1,3 2,7 6,0 1,3 0,7 11 12 8 15 0 15 2,0 1,7 3,0 0,7 6,0 0,7 16 Welver Wenden Werdohl Werl Wermelskirchen Werne Werther (Westf.) Wesel Wesseling Westerkappeln Wetter Wettringen Wickede (Ruhr) Wiehl Willebadessen Willich Wilnsdorf Windeck Winterberg Wipperfürth Witten Wülfrath Wünnenberg Wuppertal Würselen Xanten Zülpich 14 9 0 13 14 15 10 12 12 0 12 11 14 10 10 14 14 6 11 14 10 14 13 12 13 11 12 1,0 2,7 6,0 1,3 1,0 0,7 2,3 1,7 1,7 6,0 1,7 2,0 1,0 2,3 2,3 1,0 1,0 3,7 2,0 1,0 2,3 1,0 1,3 1,7 1,3 2,0 1,7 10 13 15 2,3 1,3 0,7

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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