Mandari Insight

1274/2017

Beantwortung zur Anfrage AN/0608/2017 - Zu wenig Informationen zu Bürger- und Volksbegehren in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2017

Anlage 2 - Suchfunktion Volksbegehren

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Anlage 6 - Zusammenfassende Informationen über G9

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Anlage 1 - Studie Volksbegehren G9 jetzt NRW

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 5 - Startseite www.stadt-koeln.de

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Anlage 3 - Suchfunktion G9

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Anlage 4 - Suchfunktion Abitur

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Anlage 2 - Suchfunktion Volksbegehren

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 6 - Zusammenfassende Informationen über G9

3903 Zeichen

© panthermedia.net/Robert Kneschke 
Volksbegehren "G9 jetzt!" 
Zum Thema "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: 
Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" findet in ganz 
Nordrhein-Westfalen ein Volksbegehren statt. 
Ziel des Volksbegehrens ist die Rückkehr zu einer 
Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der 
Sekundarstufe II. Die Landesregierung Nordrhein- 
Westfalen hat die amtliche Listenauslegung und die 
parallele Durchführung einer freien 
Unterschriftensammlung zugelassen. 
Insgesamt benötigt die Initiative 1.060.963 
Unterschriften, damit sich der Landtag erneut mit 
dem Begehren beschäftigt. 
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie das Volksbegehren durch Ihre Unterschrift unterstützen 
können: 
1. Amtliche Listenauslegung 
Im Rahmen der amtlichen Listenauslegung liegen bis zum 7. Juni 2017 in unseren Kundenzentren 
Eintragungslisten aus. Sie können während der üblichen Öffnungszeiten der Kundenzentren 
teilnehmen, wenn Sie: 
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 
- in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind 
- bis zum 7. Juni 2017 das 18. Lebensjahr vollendet haben 
Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. 
Öffnungszeiten 
- Montag, 7:30 bis 12 Uhr 
- Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr 
- Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr 
- Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr 
- Freitag, 7:30 bis 12 Uhr 
Übersicht und Adressen aller neun Kundenzentren (http://www.stadt-koeln.de/service/alle-
adressen/kundenzentren) 
Seite 1 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 
20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt

Zusätzlich liegen die Listen an den folgenden Sonntagen, jeweils in der Zeit vom 10 bis 14 Uhr, im 
Kundenzentrum Innenstadt , Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln und beim Wahlamt , Ottmar-Pohl-
Platz 1, 51103 Köln, aus. 
- 26. März 2017 
- 30. April 2017 
- 28. Mai 2017 
2. Freie Unterschriftensammlung 
Die Initiatoren führen bis zum 4. Januar 2018 eine freie Unterschriftensammlung durch. Sie sind 
unterschriftsberechtigt, wenn Sie: 
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 
- in Nordrhein-Westfalen wohnen 
- zum Zeitpunkt der Eintragung das 18. Lebensjahr vollendet haben 
g9-jetzt-nrw.de - Kontakt zur Elterninitiative für Kinderrechte (https://www.g9-jetzt-nrw.de/) 
3. Beantragung eines Eintragungsscheins 
Vergleichbar zur Briefwahl, können Sie auch einen Eintragungsschein ausfüllen. Damit Sie diesen 
nutzen können, gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei der amtlichen Listenauslegung. 
Beantragen können Sie einen Eintragungsschein bis zum 31. Mai 2017 per Brief, Fax oder 
E-Mail unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums sowie Ihrer Wohnanschrift 
unter folgender Adresse: 
Stadt Köln 
Wahlamt 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
Telefax: 0221 / 221-21555 
E-Mail an das Wahlamt (mailto:wahlen@stadt-koeln.de) 
Kontakt Wahlamt (http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/wahlen)
Weitere Informationen 
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis 
der eintragungsberechtigten Personen) und auf Beantragung eines Eintragungsscheins 
(http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen/bekanntmachung-zur-einsicht-das- 
wahlerverzeichnis) 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und 
Zeit) des Volksbegehrens "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 
jetzt!" in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 (http://www.stadt-koeln.de/politik-und-
Seite 2 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 
20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt

verwaltung/wahlen/oeffentliche-bekanntmachung-ueber-die-auslegung-der-eintragungslisten-des- 
volksbegehrens) 
Seite 3 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 
20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt

Anlage 1 - Studie Volksbegehren G9 jetzt NRW

23999 Zeichen

„Wo kann ich mich ins Volksbegehren eintragen?“ 
Studie zu den amtlich zur Verfügung gestellten Informationen über 
Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! in den 396 
Kommunen von Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
 
 
Autoren:      Mehr Demokratie NRW 
Florian Hoffmann     Friedrich-Ebert-Ufer 52 
Alexander Trennheuser    51143 Köln 
       E-Mail: nrw@mehr-demokratie.de 
       www.nrw.mehr-demokratie.de

1 
 
Inhaltsverzeichnis    
 
 
Einleitung           2
    
 
1. Hintergrund und Datenerhebung       3 
 1.1 Hintergrund der Untersuchung      3 
 1.2 Datenerhebung         3 
2. Ergebnisse          4 
3. Fazit und Handlungsempfehlungen      5 
3.1. Fazit          5 
3.2. Handlungsempfehlungen       6 
4. Aggregierte Punkte und Gesamt-Noten der einzelnen Städte  7
       
 
 
 
 
 
 
 
 
Die gesamte Datenbasis wird bei Bedarf von Mehr Demokratie zur Verfügung gestellt. 
Bitte schreiben Sie dazu eine Email an nrw@mehr-demokratie.de.

2 
 
Einleitung 
Seit 39 Jahren hat es in Nordrhein -Westfalen kein Volksbegehren mehr gegeben. Während 
sich die direkte Demokratie in einigen anderen Bundesländern zu einem eingeübten 
Instrument politischer Beteiligung entwickelt hat, blieb NRW nach dem ersten und einzigen  
Volksbegehren von 1978 in den Folgejahren volksbegehrensfrei.  
Inzwischen haben sich nicht nur die Regeln für Volksbegehren in NRW, sondern auch die 
gesellschaftlichen und medialen Rahmenbedingungen deutlich gewandelt. Die Regeln für die 
Eintragung in ein Volksbegehren wurden vom Landtag 2011 das letzte Mal überarbeitet. Durch 
diese Reform wurde die Auslegungsdauer für Volksbegehren auf dem Amt auf jetzt 18 Wochen 
verlängert und ergänzend zur Amtseintragung eine freie Unterschriftensammlung eingeführt , 
für die insgesamt ein Jahr Zeit ist. 
Diese Reform war ein wichtiger Schritt. Mit der Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung 
haben es die Initiatoren ein Stück weit mehr selbst in der Hand, möglichst viele Menschen für 
ihr Anliegen zu gewinnen und so ei nen Volksentscheid über das von ihnen Begehrte zu 
erreichen.  
Die Amtseintragung bleibt aber aus mehrerlei Gründen eine wichtige Eintragungsmöglichkeit. 
Zum einen garantiert die Unterschrift auf dem Amt den Schutz der persönlichen Daten. Zum 
anderen schaff en Eintragungsmöglichkeiten an mindestens 396 Stellen im Land ein 
Eintragungsnetz, dass eine Initiative ansonsten erst einmal aufbauen müsste.  
Für die Suche nach Informationen spielt das Internet  für Bürgerinnen und Bürger eine immer 
größere Rolle. Diese Quelle der Informationsgewinnung ist so wichtig geworden, dass man mit 
einiger Berechtigung sagen kann: was im Internet nicht (gut) auffindbar ist, das kann nur 
schwer öffentliche Relevanz gewinnen.  Die vorliegende Studie untersucht deshalb, wie 
auffindbar die Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! auf den Webseiten 
der Kommunen sind. Dazu wurden die 396 Webseiten der Kommunen ausgewertet. In einem 
zweiten Schritt wurden in einer Stichprobe ausgewählte Kommunen telefonisch kontaktiert und 
Informationen zu den Eintragungsmöglichkeiten eingeholt. 
Die Ergebnisse zeigen: viele, aber bei weitem nicht alle Kommunen gestalten ihre Webseiten 
so, dass die nötigen Informationen sc hnell und problemlos auffindbar sind. Damit bauen die 
Kommunen mit schlecht gestalteten Webseiten  weitere, unnötige Hürden für ein 
Volksbegehren auf. Da es noch neun Wochen bis zum Ablauf der Eintragungsfrist für G9 jetzt! 
sind, bleibt aber noch Zeit, diese Hürden abzubauen.

3 
 
1. Hintergrund und Datenerhebung 
1.1 Hintergrund der Untersuchung 
Wer sich einmal entschieden hat, ein Volksbegehren zu unterstützen, dem sollte dies so leicht 
wie möglich gemacht werden. Wenn ein Bürger bzw. eine Bürgerin telefonisch oder auf der 
Internetseite seiner bzw. ihrer Gemeinde nach Informationen zur Eintragung sucht, kann man 
davon ausgehen, dass diese Entscheidung wahrscheinlich schon gefallen ist. 
Ob es tatsächlich zur Eintragung kommt, hängt dann auch davon ab, wie mühevoll die Suche 
nach den nötigen Informationen ist. Einfach ins Bürgerbüro gehen reicht nicht unbedingt; denn 
gesetzlich sind  pro Stadt nur eine, in den großen Städten nur eine knappe Handvoll 
Eintragungsstellen vorgeschrieben. Eine Information darüber, wo die Eintragungsstelle sich 
befindet ist also grade in den größeren Städten unerlässlich. Auch wenn die Eintragung in ein 
Volksbegehren natürlich nicht mit einem Bestellvorgang bei einem Online -Shop verglichen 
werden kann, so gilt doch auch hier: je komplexer der bei der Suche nach der Möglichkeit zur 
Unterschrift nötige Vorgan g, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der/die 
Unterschriftswillige irgendwann frustriert aufgibt und doch nicht unterschreibt.  
Natürlich konkurriert die Abbildung eines Volksbegehrens auf der städtischen Homepage stets 
mit anderen kommunalpolitisch en Themen. Volksbegehren sind in NRW aber offensichtlich 
sehr selten. Selbst in Bundesländern mit deutlich niedrigeren Hürden sind sie eher Ausnahme 
als Regelfall. Insofern sollte die Darstellung der Eintragungsmöglichkeiten und weiterer 
Informationen Priorität genießen. 
 
1.2 Datenerhebung 
 
1. Evaluierung von 396 kommunale Websites im Hinblick auf  Informationsmöglichkeiten für 
interessierte Bürgerinnen und Bürger  zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW  anhand der  
folgenden Fragen: 
• Ist überhaupt Information zum Volksbegehren auf der Website zu finden? 
• Wie viele Eintragungsstellen werden benannt? 
• Sind über die Suchfunktion Informationen (Suchbegriffe: Abitur, g9, Volksbegehren) 
abrufbar? 
• Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis zur Information? 
• Wird über die Möglichkeit zur Beantragung von Eintragungsscheinen (Briefwahl) 
informiert?

4 
 
2. Evaluierung der Möglichkeit einer telefonischen Auskunft: 
Zu diesem Zweck haben wir in den Rathäusern einer repräsentativen Zufallsstichprobe von 30 
Städten und Gemeinden angerufen und  uns über die Eint ragungsmöglichkeiten für 
Bürgerinnen und Bürger informiert. Die Auskunft wurde anhand der folgenden Fragen  bzw. 
Kategorien bewertet:  
• Haben wir überhaupt Auskunft erhalten?  
• Wie viele Minuten dauerte es, bis wir Auskunft erhielten?  
• Wie oft wurden wir weiterverwiesen oder -verbunden? 
• Bekamen wir Auskunft über die Möglichkeit zur Beantragung eines 
Eintragungsscheins? 
In beiden Teilen der Untersuchung konnten in den verschiedenen Kategorien je zwei bis vier 
Punkte erzielt werden. Diese  lassen sich je Testabschnitt  auf ein  Gesamtergebnis von  
wenigstens 0 Punkten (Schulnote 6,0) und höchstens 15 Punkten (Schulnote 0,7) addieren. 
  
2. Ergebnisse 
In der Überprüfung der Informationsmöglichkeiten via Internet schneidet lediglich die Hälfte 
der Städte und Gemeinden mit gut plus (1,7) oder besser ab. Die andere Hälfte weist zum Teil 
erhebliche Mängel auf. So haben  10 Gemeinden unsere Prüfung nur mit ausreichend minus 
(4,3) oder gar schlechter eindeutig nicht bestanden. 
Schon die Benennung der Eintragungsstellen erwei st sich als problematisch: In 17  Fällen 
konnten wir nicht feststellen, ob überhaupt eine Eintragungsstelle vorhanden ist, da online 
keine Information zu finden ist. Die Gemeinden Beelen (3,3), Blankenheim (3,3), Dahlem 
(3,3), Jüchen (3,3), Langenberg (3,3) und Marienheide (2,0) sowie die Stadt Neuenrade 
(3,3) vollbringen das Kunststück, auf ihrer Startseite über die Möglichkeit zur Beantragung 
eines Eintragungsscheins zu informieren, nirgends aber über die Eintragungsmöglichkeiten 
vor Ort. 
Häufig sind zwar Informationen vorzufinden, jedoch häufig nicht ü ber die Suchfunktion. Erst 
nach aufwändiger Sichtung des Amtsblattes  konnten die Informationen gefunden werden  – 
wie etwa in Ahlen (3,7), Altenbeken (4,0), Ascheberg (4,0), Billerbeck (4,0), Bornheim 
(4,0), Breckerfeld (4,3), Brühl (4,0), Duisburg (4,0), Drensteinfurt (4,0), Lienen (4,3), Köln 
(3,7), Monheim am Rhein (4,0), Rommerskirchen (4,0) und Schöppingen (4,0). 
In anderen Städten und Gemeinden sind Informationen zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW 
bereits auf der Startseite zu finden, aber ihre Suchfunktion erzielt unter Eingabe der 
Suchbegriffe keine Treffer, so in Bad Münstereifel  (3,0), Bocholt (3,0), Borchen (3,3),

5 
 
Dahlem (3,3), Jüchen (3,3), Laer (3,0), Langenberg (3,3), Lengerich (3,3) und Neuenrade 
(3,3). 
Auf wieder anderen Städte -Websites ist die Suchfunktion int akt, aber ebenso unverzichtbar.  
Denn die Information muss in weit entlegenen Winkeln der Website aufgespürt werden – wie 
u.a. in Alpen (2,3), Arnsberg (1,7), Bad Laasphe (2,0), Bergisch Gladbach (1,7), Bochum 
(3,0), Bonn (2,3), Bottrop (1,7), Delbrück (2,0), Dinslaken (1,7), Dormagen (1,7), Dorsten 
(2,7) und Dortmund (1,7). 
Auf den Websites von Bergneustadt, Hamm,  Recke, Reichshof , S undern, Warburg, 
Weeze, Werdohl  und Westerkappeln ist sogar keinerlei Information zum Volksbegehren 
abrufbar. Sie schließen daher allesamt mit ungenügend (6,0) ab. 
Dass es auch anders geht, zeigt uns die Gruppe der ‚Klassenbesten‘: Die Städte Alsdorf, Bad 
Driburg, Barntrup, Bergkamen, Emmerich, Frechen, Jülich, Kalkar, Linnich, Meschede, 
Moers, Monschau, Siegen, Solingen, Steinfurt, Straelen, Velbert, und Werne, wie auch 
die Gemeinden Bestwig, Langerwehe, Lippetal und Weilerswist erreichen in allen 
Kategorien die volle Punktzahl und somit die Bestnote sehr gut plus (0,7). 
Auch im zweiten Testabschnitt am Telefon kann nur die Hälfte der Städte und Gemeinden mit 
einem Ergebnis von gut plus (1,7) oder besser überzeugen. Zwar fällt lediglich die Gemeinde 
Wachtberg (6,0) endgültig durch , da auch nach mehrfachen Anrufen der uns genannte 
Ansprechpartner nicht zu erreichen war. Es zeigen sich aber darüber hinaus auch andernorts 
erhebliche Mängel. 
In Dormagen und Stolberg (beide 3,0 ) wa r es mit je knapp drei Minuten und je einer 
Weiterleitung vergleichsweise aufwändig, Auskunft zu erhalten . Außerdem wurde nicht über 
die Möglichkeit zur Beantragung eines Eintragungsscheins informiert. In der Stadt 
Herzogenrath (ebenfalls 3,0) klärte man uns zwar über diese Möglichkeit auf, jedoch verlangt 
eine Information dem Bürger dort mit mehr  als fünf Minuten – den meist en davon in der 
Warteschleife – und zwei Weiterleitungen viel Geduld ab. 
Auch hier zeigen einige Städte und Gemeinden wi e man es besser macht: In Kerpen, 
Meerbusch, Nordkirchen, Preußisch Oldendorf, Rommerskirchen, Sundern, Waldbröl  
und Wilnsdorf erhielten wir nach weniger als zwei Minuten und  ohne Weiterleitung Auskunft 
über die Eintragungsmöglichkeiten samt Beantragung ei nes Eintragungsscheins – und sie 
folglich die Bestnote sehr gut plus (0,7). 
Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass man jemanden erreicht hat, denn oftmals 
benötigte es schon zu einem ersten Kontakt mit den Behörden mehrere Anrufe.

6 
 
Außerdem fällt auf, dass  hier das Ergebnis einer Stadt oder Gemeinde  in kaum einem  
Zusammenhang mit ihrer Größe steht. Kreisfreie Städte sowie kleinere kreisangehörige Städte 
erreichen durchschnittlich die Note sehr gut minus (1,3), während mittlere kreisangehörige  
Städte und kreisangehörige Gemeinden im Schnitt ein gut plus (1,7), große kreisangehörige 
Städte ein gut (2,0) erhalten. 
 
3. Fazit und Handlungsempfehlungen 
3.1. Fazit 
Im Gesamtergebnis erreichen die 396 Städte und Gemeinden über beide Testabschnitte 
hinweg durchschnittlich die Note  gut plus (1,7). Dabei schneidet aber sowohl in der 
Überprüfung der Websites, als auch der telefonischen Auskunft, nur die Hälfte der Städte und 
Gemeinden mit gut plus (1,7) oder besser ab. Ob keine, schwer auffindbare oder mangelhafte 
Informationen auf den Städte -Websites, Telefon-Warteschleifen oder Weiterverbindungen – 
es bestehen online oder offline vielerlei Hindernisse für Bürgerinnen und Bürger, sich über die 
Eintragungsmöglichkeiten zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW zu informieren. 
Der Vergleich beider Tests zeigt, dass Informationen den Bürgerinnen und Bürgern im 
Durchschnitt besser telefonisch (1,7) als online (2,0 ) zugänglich sind. Dies spricht für die 
Mitarberinnen und Mitarbeiter  am anderen Ende des Telefons, kann aber auch ein Hinweis 
darauf sein, dass vielen Städten und Gemeinden die Anpassung an die sich wandelnden 
Informationsgewohnheiten der Bürgerinnen und B ürger noch nicht rec ht gelungen ist. Ein 
besonders drastisches Beispiel stellt der Fall der Gemeinde Sundern dar, deren Website 
keinerlei Information zum Volksbegehren enthält (6,0), die telefonische Auskunft aber mit der 
Bestnote sehr gut  plus (0,7) absch ließt. Ganz umgekehrt in der Gemeinde Wachtberg: 
Während ihre Website ein sehr gut (1,0) erzielt, besteht sie als einzige den zweiten 
Testabschnitt nicht (6,0). 
 
3.2. Handlungsempfehlungen 
• Verbesserungspotenzial überprüfen und Optimierungen durchführen. In vielen Fällen 
können schon geringfügige Veränderungen helfen, den Informationsauf wand für 
Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Hierzu bedarf es einer individuellen kritischen 
Überprüfung der Zugänglichkeit des eigenen Informationsangebots.  
• Einige Veränderungsvorschläge, welche die Hürden für Bürgerinnen und Bürger  in 
jedem Fall erheblich reduzieren (würden):

7 
 
o Information auf der Startseite. Abhilfe für die meisten Mängel im 
Zusammenhang mit den Websites kann die Platzierung der Information auf der 
Startseite schaffen. Bürger müssten weder die Suchfunktion nutzen, noch sich 
durch die Ebenen der Website arbeiten. 
 
o Online-Beantragung von Eintragungsscheinen. Die Beantragung eines 
Eintragungsscheins wird bereits von vielen Städten und Gemeinden ein Web -
Portal des Landes NRW genutzt, welches im besten Fall ebenfalls auf der 
Startseite platziert ist. Bürgerinnen und Bürgern müssen so weder lange nach 
Information suchen, noch haben sie großen Aufwand bei der Eintragung. 
 
o Informierte Mitarbeiter in der Telefonzentrale. Was die telefonische Auskunft 
angeht, hilft ebenfalls ein einfaches Mittel: gut informierte Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter im Erstkontakt. Dies erspar t den Bürgerinnen und Bürgern lange 
Wartezeiten und Weiterleitungen.

8 
 
4. Aggregierte Punkte und Gesamt-Noten der einzelnen Städte 
Städte und Gemeinden: Punkte 
Website: 
Note 
Website: 
Punkte 
Anruf: 
Note  
Anruf: 
Aachen  
Ahaus  
Ahlen  
Aldenhoven  
Alfter  
Alpen  
Alsdorf  
Altena  
Altenbeken  
Altenberge  
Anröchte  
Arnsberg  
Ascheberg  
Attendorn  
Augustdorf  
Bad Berleburg  
Bad Driburg  
Bad Honnef  
Bad Laasphe  
Bad Lippspringe  
Bad Münstereifel  
Bad Oeynhausen  
Bad Salzuflen  
Bad Sassendorf  
Baesweiler  
Balve  
Barntrup  
Beckum  
Bedburg  
Bedburg-Hau  
Beelen  
Bergheim  
Bergisch Gladbach  
Bergkamen  
Bergneustadt  
Bestwig  
Beverungen  
Bielefeld  
Billerbeck  
Blankenheim  
13 
14 
6 
12 
11 
10 
15 
14 
5 
11 
14 
12 
5 
13 
14 
12 
15 
10 
11 
13 
8 
9 
12 
13 
14 
6 
15 
6 
12 
13 
7 
7 
12 
15 
0 
15 
11 
11 
5 
7 
1,3 
1,0 
3,7 
1,7 
2,0 
2,3 
0,7 
1,0 
4,0 
2,0 
1,0 
1,7 
4,0 
1,3 
1,0 
1,7 
0,7 
2,3 
2,0 
1,3 
3,0 
2,7 
1,7 
1,3 
1,0 
3,7 
0,7 
3,7 
1,7 
1,3 
3,3 
3,3 
1,7 
0,7 
6,0 
0,7 
2,0 
2,0 
4,0 
3,3 
  
  
13 
 
 
 
 
 
 
 
11 
 
12 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,3 
 
 
 
 
 
 
 
2,0 
 
1,7

9 
 
Blomberg  
Bocholt  
Bochum  
Bönen  
Bonn  
Borchen  
Borgentreich  
Borgholzhausen  
Borken  
Bornheim  
Bottrop  
Brakel  
Breckerfeld  
Brilon  
Brüggen  
Brühl  
Bünde  
Burbach  
Büren  
Burscheid  
Castrop-Rauxel  
Coesfeld  
Dahlem  
Datteln  
Delbrück  
Detmold  
Dinslaken  
Dörentrup  
Dormagen  
Dorsten  
Dortmund  
Drensteinfurt  
Drolshagen  
Duisburg  
Dülmen  
Düren  
Düsseldorf  
Eitorf  
Elsdorf  
Emmerich  
Emsdetten  
Engelskirchen  
Enger  
Ennepetal  
Ennigerloh  
Ense  
Erftstadt  
13 
8 
8 
14 
10 
8 
7 
12 
12 
5 
12 
9 
4 
7 
10 
5 
12 
13 
13 
12 
9 
10 
7 
12 
11 
10 
12 
12 
12 
9 
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5 
12 
5 
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13 
12 
7 
15 
8 
12 
12 
13 
12 
14 
12 
1,3 
3,0 
3,0 
1,0 
2,3 
3,0 
3,3 
1,7 
1,7 
4,0 
1,7 
2,7 
4,3 
3,3 
2,3 
4,0 
1,7 
1,3 
1,3 
1,7 
2,7 
2,3 
3,3 
1,7 
2,0 
2,3 
1,7 
1,7 
1,7 
2,7 
2,3 
4,0 
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4,0 
2,3 
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12 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3,0

10 
 
Erkelenz  
Erkrath  
Erndtebrück  
Erwitte  
Eschweiler  
Eslohe (Sauerland)  
Espelkamp  
Essen  
Euskirchen  
Everswinkel  
Extertal  
Finnentrop  
Frechen  
Freudenberg  
Fröndenberg  
Gangelt  
Geilenkirchen  
Geldern  
Gelsenkirchen  
Gescher  
Geseke  
Gevelsberg  
Gladbeck  
Goch  
Grefrath  
Greven  
Grevenbroich  
Gronau  
Gummersbach  
Gütersloh  
Haan  
Hagen  
Halle (Westf.)  
Hallenberg  
Haltern  
Halver  
Hamm  
Hamminkeln  
Harsewinkel  
Hattingen  
Havixbeck  
Heek  
Heiden  
Heiligenhaus  
Heimbach  
Heinsberg  
Hellenthal  
12 
12 
11 
9 
14 
14 
12 
13 
6 
8 
13 
11 
15 
12 
14 
8 
14 
11 
6 
10 
12 
12 
13 
13 
8 
14 
14 
9 
11 
9 
12 
6 
11 
12 
8 
14 
0 
13 
14 
12 
14 
11 
10 
11 
12 
12 
9 
1,7 
1,7 
2,0 
2,7 
1,0 
1,0 
1,7 
1,3 
3,7 
3,0 
1,3 
2,0 
0,7 
1,7 
1,0 
3,0 
1,0 
2,0 
3,7 
2,3 
1,7 
1,7 
1,3 
1,3 
3,0 
1,0 
1,0 
2,7 
2,0 
2,7 
1,7 
3,7 
2,0 
1,7 
3,0 
1,0 
6,0 
1,3 
1,0 
1,7 
1,0 
2,0 
2,3 
2,0 
1,7 
1,7 
2,7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11 
13 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2,0 
1,3

11 
 
Hemer  
Hennef (Sieg)  
Herdecke  
Herford  
Herne  
Herscheid  
Herten  
Herzebrock-Clarholz  
Herzogenrath  
Hiddenhausen  
Hilchenbach  
Hilden  
Hille  
Holzwickede  
Hopsten  
Horn-Bad Meinberg  
Hörstel  
Horstmar  
Hövelhof  
Höxter  
Hückelhoven  
Hückeswagen  
Hüllhorst  
Hünxe  
Hürtgenwald  
Hürth  
Ibbenbüren  
Inden  
Iserlohn  
Isselburg  
Issum  
Jüchen  
Jülich  
Kaarst  
Kalkar  
Kall  
Kalletal  
Kamen  
Kamp-Lintfort  
Kempen  
Kerken  
Kerpen  
Kevelaer  
Kierspe  
Kirchhundem  
Kirchlengern  
Kleve  
14 
13 
14 
12 
13 
14 
11 
11 
14 
12 
10 
13 
9 
12 
14 
9 
14 
11 
12 
14 
11 
14 
12 
11 
14 
12 
7 
14 
13 
11 
12 
7 
15 
14 
15 
13 
13 
14 
11 
14 
14 
12 
14 
12 
12 
12 
11 
1,0 
1,3 
1,0 
1,7 
1,3 
1,0 
2,0 
2,0 
1,0 
1,7 
2,3 
1,3 
2,7 
1,7 
1,0 
2,7 
1,0 
2,0 
1,7 
1,0 
2,0 
1,0 
1,7 
2,0 
1,0 
1,7 
3,3 
1,0 
1,3 
2,0 
1,7 
3,3 
0,7 
1,0 
0,7 
1,3 
1,3 
1,0 
2,0 
1,0 
1,0 
1,7 
1,0 
1,7 
1,7 
1,7 
2,0 
 
 
 
 
12 
 
 
 
8 
12 
11 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14 
 
 
15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,7 
 
 
 
3,0 
1,7 
2,0 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,0 
 
 
0,7

12 
 
Köln  
Königswinter  
Korschenbroich  
Kranenburg  
Krefeld  
Kreuzau  
Kreuztal  
Kürten  
Ladbergen  
Laer  
Lage  
Langenberg  
Langenfeld (Rheinl.)  
Langerwehe  
Legden  
Leichlingen  
Lemgo  
Lengerich  
Lennestadt  
Leopoldshöhe  
Leverkusen  
Lichtenau  
Lienen  
Lindlar  
Linnich  
Lippetal  
Lippstadt  
Lohmar  
Löhne  
Lotte  
Lübbecke  
Lüdenscheid  
Lüdinghausen  
Lügde  
Lünen  
Marienheide  
Marienmünster  
Marl  
Marsberg  
Mechernich  
Meckenheim  
Medebach  
Meerbusch  
Meinerzhagen  
Menden (Sauerland)  
Merzenich  
Meschede  
6 
13 
11 
14 
13 
14 
12 
14 
10 
8 
12 
7 
10 
15 
13 
14 
13 
7 
11 
14 
13 
11 
4 
14 
15 
15 
14 
12 
10 
11 
12 
12 
9 
10 
14 
11 
11 
12 
12 
14 
11 
14 
12 
11 
12 
12 
15 
3,7 
1,3 
2,0 
1,0 
1,3 
1,0 
1,7 
1,0 
2,3 
3,0 
1,7 
3,3 
2,3 
0,7 
1,3 
1,0 
1,3 
3,3 
2,0 
1,0 
1,3 
2,0 
4,3 
1,0 
0,7 
0,7 
1,0 
1,7 
2,3 
2,0 
1,7 
1,7 
2,7 
2,3 
1,0 
2,0 
2,0 
1,7 
1,7 
1,0 
2,0 
1,0 
1,7 
1,0 
1,7 
1,7 
0,7 
14 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
15 
 
 
 
 
1,0 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,0 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,7

13 
 
Metelen  
Mettingen  
Mettmann  
Minden  
Moers  
Möhnesee  
Mönchengladbach  
Monheim am Rhein  
Monschau  
Morsbach  
Much  
Mülheim a. d. Ruhr  
Münster  
Nachrodt-Wiblw.  
Netphen  
Nettersheim  
Nettetal  
Neuenkirchen  
Neuenrade  
Neukirchen-Vluyn  
Neunkirchen  
Neunk.-Seelscheid  
Neuss  
Nideggen  
Niederkassel  
Niederkrüchten  
Niederzier  
Nieheim  
Nordkirchen  
Nordwalde  
Nörvenich  
Nottuln  
Nümbrecht  
Oberhausen  
Ochtrup  
Odenthal  
Oelde  
Oer-Erkenschwick  
Oerlinghausen  
Olfen  
Olpe  
Olsberg  
Ostbevern  
Overath  
Paderborn  
Petershagen  
Plettenberg  
11 
13 
14 
13 
15 
13 
13 
5 
15 
9 
10 
10 
12 
14 
12 
12 
14 
11 
7 
14 
12 
12 
10 
14 
10 
14 
14 
12 
11 
10 
14 
12 
14 
8 
10 
11 
14 
12 
14 
6 
9 
12 
8 
14 
13 
13 
14 
2,0 
1,3 
1,0 
1,3 
0,7 
1,3 
1,3 
4,0 
0,7 
2,7 
2,3 
2,3 
1,7 
1,0 
1,7 
1,7 
1,0 
2,0 
3,3 
1,0 
1,7 
1,7 
2,3 
1,0 
2,3 
1,0 
1,0 
1,7 
2,0 
2,3 
1,0 
1,7 
1,0 
3,0 
2,3 
2,0 
1,0 
1,7 
1,0 
3,7 
2,7 
1,7 
3,0 
1,0 
1,3 
1,3 
1,0 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 
 
 
 
 
12 
15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2,3 
 
 
 
 
1,7 
0,7

14 
 
Porta Westfalica  
Preußisch Oldendorf  
Pulheim  
Radevormwald  
Raesfeld  
Rahden (Westf.)  
Ratingen  
Recke  
Recklinghausen  
Rees  
Reichshof  
Reken  
Remscheid  
Rheda-Wiedenbrück  
Rhede  
Rheinbach  
Rheinberg  
Rheine  
Rheurdt  
Rietberg  
Rödinghausen  
Roetgen  
Rommerskirchen  
Rosendahl  
Rösrath  
Ruppichteroth  
Rüthen  
Saerbeck  
Salzkotten  
Sankt Augustin  
Sassenberg  
Schalksmühle  
Schermbeck  
Schieder-Schwal.  
Schlangen  
Schleiden  
Schl. H.-Stukenbr..  
Schmallenberg  
Schöppingen  
Schwalmtal  
Schwelm  
Schwerte  
Selfkant  
Selm  
Senden  
Sendenhorst  
Siegburg  
14 
12 
9 
12 
11 
11 
11 
0 
13 
11 
0 
10 
13 
8 
13 
12 
13 
8 
14 
11 
12 
12 
5 
12 
14 
14 
12 
12 
12 
12 
8 
13 
12 
12 
14 
12 
13 
14 
5 
13 
8 
7 
12 
14 
6 
12 
10 
1,0 
1,7 
2,7 
1,7 
2,0 
2,0 
2,0 
6,0 
1,0 
2,0 
6,0 
2,3 
1,3 
3,0 
1,3 
1,7 
1,3 
3,0 
1,0 
2,0 
1,7 
1,7 
4,0 
1,7 
1,0 
1,0 
1,7 
1,7 
1,7 
1,7 
3,0 
1,3 
1,7 
1,7 
1,0 
1,7 
1,3 
1,0 
4,0 
1,3 
3,0 
3,3 
1,7 
1,0 
3,7 
1,7 
2,3 
 
15 
 
12 
 
 
 
 
 
 
13 
 
 
 
 
 
11 
 
 
12 
 
 
15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
13 
 
14 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,7 
 
1,7 
 
 
 
 
 
 
1,3 
 
 
 
 
 
2,0 
 
 
1,7 
 
 
0,7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,3 
 
1,0

15 
 
Siegen  
Simmerath  
Soest  
Solingen  
Sonsbeck  
Spenge  
Sprockhövel  
Stadtlohn  
Steinfurt  
Steinhagen  
Steinheim  
Stemwede  
Stolberg (Rheinl.)  
Straelen  
Südlohn  
Sundern (Sauerland)  
Swisttal  
Tecklenburg  
Telgte  
Titz  
Tönisvorst  
Troisdorf  
Übach-Palenberg  
Uedem  
Unna  
Velbert  
Velen  
Verl  
Versmold  
Vettweiß  
Viersen  
Vlotho  
Voer  
Vreden  
Wachtberg  
Wachtendonk  
Wadersloh  
Waldbröl  
Waldfeucht  
Waltrop  
Warburg  
Warendorf  
Warstein  
Wassenberg  
Weeze  
Wegberg  
Weilerswist  
15 
14 
14 
15 
6 
10 
6 
10 
15 
10 
12 
13 
12 
15 
11 
0 
12 
11 
10 
13 
14 
6 
10 
12 
11 
15 
12 
10 
14 
14 
14 
10 
11 
12 
14 
12 
9 
9 
6 
14 
0 
13 
13 
9 
0 
13 
15 
0,7 
1,0 
1,0 
0,7 
3,7 
2,3 
3,7 
2,3 
0,7 
2,3 
1,7 
1,3 
1,7 
0,7 
2,0 
6,0 
1,7 
2,0 
2,3 
1,3 
1,0 
3,7 
2,3 
1,7 
2,0 
0,7 
1,7 
2,3 
1,0 
1,0 
1,0 
2,3 
2,0 
1,7 
1,0 
1,7 
2,7 
2,7 
3,7 
1,0 
6,0 
1,3 
1,3 
2,7 
6,0 
1,3 
0,7 
 
 
 
 
 
 
 
 
11 
 
12 
 
8 
 
 
15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0 
 
 
15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2,0 
 
1,7 
 
3,0 
 
 
0,7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6,0 
 
 
0,7

16 
 
 
Welver  
Wenden  
Werdohl  
Werl  
Wermelskirchen  
Werne  
Werther (Westf.)  
Wesel  
Wesseling  
Westerkappeln  
Wetter  
Wettringen  
Wickede (Ruhr)  
Wiehl  
Willebadessen  
Willich  
Wilnsdorf  
Windeck  
Winterberg  
Wipperfürth  
Witten  
Wülfrath  
Wünnenberg  
Wuppertal  
Würselen  
Xanten  
Zülpich  
 
14 
9 
0 
13 
14 
15 
10 
12 
12 
0 
12 
11 
14 
10 
10 
14 
14 
6 
11 
14 
10 
14 
13 
12 
13 
11 
12 
 
1,0 
2,7 
6,0 
1,3 
1,0 
0,7 
2,3 
1,7 
1,7 
6,0 
1,7 
2,0 
1,0 
2,3 
2,3 
1,0 
1,0 
3,7 
2,0 
1,0 
2,3 
1,0 
1,3 
1,7 
1,3 
2,0 
1,7 
 
 
 
10 
 
 
 
 
 
 
 
13 
 
 
 
 
 
 
15 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
2,3 
 
 
 
 
 
 
 
1,3 
 
 
 
 
 
 
0,7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5000 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/2000 
 
Vorlagen-Nummer 
 1274/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
 
Beantwortung zur Anfrage AN/0608/2017 - Zu wenig Informationen zu Bürger- und 
Volksbegehren in Köln 
Mit der Anfrage Nr. AN/0608/2017 bezieht sich die Gruppe der Piraten auf eine Studie des Vereins 
„Mehr Demokratie e.V.“ vom 10.04.2017 zum Thema „Wo kann ich mich ins Volksbegehren eintra-
gen? Studie zu den amtlich zur Verfügung gestellten Informationen über Eintragungsmöglichkeiten für 
das Volksbegehren G9 jetzt! In den 396 Kommunen von Nordrhein-Westfalen“ (Anlage 1). 
 
In dieser Studie wird Köln nur im Mittelfeld aufgeführt, da Informationen häufig vorhanden, aber nicht 
über die Suchfunktion zu finden seien. 
 
Zunächst sei hierzu bemerkt, dass die Ergebnisse der Studie aus Sicht der Verwaltung nicht nach-
vollziehbar sind. Auf S. 3 der Studie werden die Untersuchungskriterien für die Studie aufgeführt: 
 
 Ist überhaupt Information zum Volksbegehren auf der Website zu finden?  
 Wie viele Eintragungsstellen werden benannt?  
 Sind über die Suchfunktion Informationen (Suchbegriffe: Abitur, g9, Volksbegehren) abrufbar?  
 Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis zur Information?  
 Wird über die Möglichkeit zur Beantragung von Eintragungsscheinen (Briefwahl) informiert?  
 
Hierzu kann Folgendes festgehalten werden: 
 
 Auf der Homepage der Stadt Köln sind Informationen zum Volksbegehren zu finden. 
 Es werden neun Eintragungsstellen, nämlich alle Kundenzentren der Stadt Köln, benannt. Ge-
setzlich vorgeschrieben sind bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gemäß § 12 Ab-
satz 4 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid 
(VIVBVEG) zwei Eintragungsstellen. 
 Über die Suchfunktion auf der Homepage der Stadt Köln liefern die Suchbegriffe „Volksbegehren“ 
und „G9“ jeweils als ersten Treffer einen direkten Link zu den Informationen über das Volksbe-
gehren (vgl. Anlage 2 und 3); selbst beim allgemeinen Suchbegriff „Abitur“ führt der zweite Link 
zu öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung von Eintragungslisten, der vierte Link führt 
zu zusammenfassenden Informationen (Anlage 4). 
 Auch Eingaben bei Suchmaschinen wie Google haben entsprechend gute Treffer auf die Infor-
mationen der Stadt Köln. 
 Auf der Startseite www.stadt-koeln.de ist ein direkter Link zu zusammenfassenden Informationen 
über das Volksbegehren G9 jetzt! eingerichtet (Anlage 5). Es ist also nur ein Klick erforderlich, 
um zusammenfassende Informationen über das Volksbegehren zu erhalten, die regelmäßig ak-
tualisiert werden (Anlage 6). 
 In den Informationen über das Volksbegehren wird über alle Möglichkeiten der Eintragung aufge-
klärt (vgl. Anlage 6).

2 
 
Nach dieser Zusammenfassung ist es für die Verwaltung überraschend und nicht nachvollziehbar, 
dass im Bereich Website nur 6 von 15 Punkten (Note 3,7) vergeben wurden (vgl. S. 12 von Anla-
ge 1). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Bereich telefonische Information 14 von 15 Punk-
ten und die Note 1,0 vergeben wurde. 
 
Zu den Fragen der Anfrage: 
 
1. Welche Konsequenten zieht die Stadtverwaltung aus den Ergebnissen der oben genannten Stu-
die? 
 
Die Stadtverwaltung betrachtet aus den oben genannten Gründen ihr Informationsangebot als 
umfassend. 
Die in der Studie genannten Verbesserungsvorschläge (vgl. S.7 von Anlage 1) Informationen auf 
der Startseite (vgl. Anlage 5) und informierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Telefonzent-
rale (vgl. S. 12 von Anlage 1, Note 1,0) werden bereits erfüllt. In den Informationen über das 
Volksbegehren (Anlage 6) ist u.a. ein direkter Link für eine E-Mail ans Wahlamt hinterlegt, der die 
kurzfristige elektronische Beantragung eines Eintragungsscheines problemlos ermöglicht.  
 
2. Welche Maßnahmen will die Stadt kurzfristig ergreifen, um Informationen zum Volksbegehren 
leichter auffindbar zu machen? 
 
Wie dargestellt, betrachtet die Stadtverwaltung die Informationen als sehr leicht auffindbar. 
 
3. Welche Maßnahmen will die Stadt kurzfristig ergreifen, um auf das Volksbegehren aufmerksam 
zu machen? 
 
Die Stadt Köln betrachtet ihr Informationsangebot als umfassend. 
 
4. Welche Schlüsse zieht die Stadtverwaltung aus den Erfahrungen mit dem Volksbegehren „G9 
jetzt in NRW“ für zukünftige Volksbegehren usw.? 
 
In NRW hat seit 39 Jahren kein Volksbegehren mehr stattgefunden. Durch das Volksbegehren 
G9 jetzt! konnten Erfahrungswerte gesammelt und Verfahrensabläufe entwickelt werden, die bei 
zukünftigen Volksbegehren berücksichtigt werden. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Studie Volksbegehren G9 jetzt in NRW 
Anlage 2 – Suchfunktion Volksbegehren 
Anlage 3 – Suchfunktion G9 
Anlage 4 – Suchfunktion Abitur 
Anlage 5 – Startseite www.stadt-koeln.de 
Anlage 6 – Zusammenfassende Informationen über g9

Anlage 5 - Startseite www.stadt-koeln.de

8 Zeichen

Anlage 5

Anlage 3 - Suchfunktion G9

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 4 - Suchfunktion Abitur

8 Zeichen

Anlage 4

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1274/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27