1274/2017
Beantwortung zur Anfrage AN/0608/2017 - Zu wenig Informationen zu Bürger- und Volksbegehren in Köln
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Anlage 2 - Suchfunktion Volksbegehren
8 Zeichen
Anlage 2
Anlage 6 - Zusammenfassende Informationen über G9
3903 Zeichen
© panthermedia.net/Robert Kneschke Volksbegehren "G9 jetzt!" Zum Thema "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" findet in ganz Nordrhein-Westfalen ein Volksbegehren statt. Ziel des Volksbegehrens ist die Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der Sekundarstufe II. Die Landesregierung Nordrhein- Westfalen hat die amtliche Listenauslegung und die parallele Durchführung einer freien Unterschriftensammlung zugelassen. Insgesamt benötigt die Initiative 1.060.963 Unterschriften, damit sich der Landtag erneut mit dem Begehren beschäftigt. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie das Volksbegehren durch Ihre Unterschrift unterstützen können: 1. Amtliche Listenauslegung Im Rahmen der amtlichen Listenauslegung liegen bis zum 7. Juni 2017 in unseren Kundenzentren Eintragungslisten aus. Sie können während der üblichen Öffnungszeiten der Kundenzentren teilnehmen, wenn Sie: - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind - bis zum 7. Juni 2017 das 18. Lebensjahr vollendet haben Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Öffnungszeiten - Montag, 7:30 bis 12 Uhr - Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr - Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr - Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr - Freitag, 7:30 bis 12 Uhr Übersicht und Adressen aller neun Kundenzentren (http://www.stadt-koeln.de/service/alle- adressen/kundenzentren) Seite 1 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt Zusätzlich liegen die Listen an den folgenden Sonntagen, jeweils in der Zeit vom 10 bis 14 Uhr, im Kundenzentrum Innenstadt , Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln und beim Wahlamt , Ottmar-Pohl- Platz 1, 51103 Köln, aus. - 26. März 2017 - 30. April 2017 - 28. Mai 2017 2. Freie Unterschriftensammlung Die Initiatoren führen bis zum 4. Januar 2018 eine freie Unterschriftensammlung durch. Sie sind unterschriftsberechtigt, wenn Sie: - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - in Nordrhein-Westfalen wohnen - zum Zeitpunkt der Eintragung das 18. Lebensjahr vollendet haben g9-jetzt-nrw.de - Kontakt zur Elterninitiative für Kinderrechte (https://www.g9-jetzt-nrw.de/) 3. Beantragung eines Eintragungsscheins Vergleichbar zur Briefwahl, können Sie auch einen Eintragungsschein ausfüllen. Damit Sie diesen nutzen können, gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei der amtlichen Listenauslegung. Beantragen können Sie einen Eintragungsschein bis zum 31. Mai 2017 per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums sowie Ihrer Wohnanschrift unter folgender Adresse: Stadt Köln Wahlamt Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefax: 0221 / 221-21555 E-Mail an das Wahlamt (mailto:wahlen@stadt-koeln.de) Kontakt Wahlamt (http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/wahlen) Weitere Informationen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der eintragungsberechtigten Personen) und auf Beantragung eines Eintragungsscheins (http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen/bekanntmachung-zur-einsicht-das- wahlerverzeichnis) Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und Zeit) des Volksbegehrens "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 (http://www.stadt-koeln.de/politik-und- Seite 2 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt verwaltung/wahlen/oeffentliche-bekanntmachung-ueber-die-auslegung-der-eintragungslisten-des- volksbegehrens) Seite 3 von 3Volksbegehren "G9 jetzt!" - Stadt Köln 20. 04. 2017 http://www.stadt -koeln.de/politik -und -verwaltung/wahlen/volksbegehren -g9 -jetzt
Anlage 1 - Studie Volksbegehren G9 jetzt NRW
23999 Zeichen
„Wo kann ich mich ins Volksbegehren eintragen?“
Studie zu den amtlich zur Verfügung gestellten Informationen über
Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! in den 396
Kommunen von Nordrhein-Westfalen
Autoren: Mehr Demokratie NRW
Florian Hoffmann Friedrich-Ebert-Ufer 52
Alexander Trennheuser 51143 Köln
E-Mail: nrw@mehr-demokratie.de
www.nrw.mehr-demokratie.de
1
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
1. Hintergrund und Datenerhebung 3
1.1 Hintergrund der Untersuchung 3
1.2 Datenerhebung 3
2. Ergebnisse 4
3. Fazit und Handlungsempfehlungen 5
3.1. Fazit 5
3.2. Handlungsempfehlungen 6
4. Aggregierte Punkte und Gesamt-Noten der einzelnen Städte 7
Die gesamte Datenbasis wird bei Bedarf von Mehr Demokratie zur Verfügung gestellt.
Bitte schreiben Sie dazu eine Email an nrw@mehr-demokratie.de.
2
Einleitung
Seit 39 Jahren hat es in Nordrhein -Westfalen kein Volksbegehren mehr gegeben. Während
sich die direkte Demokratie in einigen anderen Bundesländern zu einem eingeübten
Instrument politischer Beteiligung entwickelt hat, blieb NRW nach dem ersten und einzigen
Volksbegehren von 1978 in den Folgejahren volksbegehrensfrei.
Inzwischen haben sich nicht nur die Regeln für Volksbegehren in NRW, sondern auch die
gesellschaftlichen und medialen Rahmenbedingungen deutlich gewandelt. Die Regeln für die
Eintragung in ein Volksbegehren wurden vom Landtag 2011 das letzte Mal überarbeitet. Durch
diese Reform wurde die Auslegungsdauer für Volksbegehren auf dem Amt auf jetzt 18 Wochen
verlängert und ergänzend zur Amtseintragung eine freie Unterschriftensammlung eingeführt ,
für die insgesamt ein Jahr Zeit ist.
Diese Reform war ein wichtiger Schritt. Mit der Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung
haben es die Initiatoren ein Stück weit mehr selbst in der Hand, möglichst viele Menschen für
ihr Anliegen zu gewinnen und so ei nen Volksentscheid über das von ihnen Begehrte zu
erreichen.
Die Amtseintragung bleibt aber aus mehrerlei Gründen eine wichtige Eintragungsmöglichkeit.
Zum einen garantiert die Unterschrift auf dem Amt den Schutz der persönlichen Daten. Zum
anderen schaff en Eintragungsmöglichkeiten an mindestens 396 Stellen im Land ein
Eintragungsnetz, dass eine Initiative ansonsten erst einmal aufbauen müsste.
Für die Suche nach Informationen spielt das Internet für Bürgerinnen und Bürger eine immer
größere Rolle. Diese Quelle der Informationsgewinnung ist so wichtig geworden, dass man mit
einiger Berechtigung sagen kann: was im Internet nicht (gut) auffindbar ist, das kann nur
schwer öffentliche Relevanz gewinnen. Die vorliegende Studie untersucht deshalb, wie
auffindbar die Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! auf den Webseiten
der Kommunen sind. Dazu wurden die 396 Webseiten der Kommunen ausgewertet. In einem
zweiten Schritt wurden in einer Stichprobe ausgewählte Kommunen telefonisch kontaktiert und
Informationen zu den Eintragungsmöglichkeiten eingeholt.
Die Ergebnisse zeigen: viele, aber bei weitem nicht alle Kommunen gestalten ihre Webseiten
so, dass die nötigen Informationen sc hnell und problemlos auffindbar sind. Damit bauen die
Kommunen mit schlecht gestalteten Webseiten weitere, unnötige Hürden für ein
Volksbegehren auf. Da es noch neun Wochen bis zum Ablauf der Eintragungsfrist für G9 jetzt!
sind, bleibt aber noch Zeit, diese Hürden abzubauen.
3
1. Hintergrund und Datenerhebung
1.1 Hintergrund der Untersuchung
Wer sich einmal entschieden hat, ein Volksbegehren zu unterstützen, dem sollte dies so leicht
wie möglich gemacht werden. Wenn ein Bürger bzw. eine Bürgerin telefonisch oder auf der
Internetseite seiner bzw. ihrer Gemeinde nach Informationen zur Eintragung sucht, kann man
davon ausgehen, dass diese Entscheidung wahrscheinlich schon gefallen ist.
Ob es tatsächlich zur Eintragung kommt, hängt dann auch davon ab, wie mühevoll die Suche
nach den nötigen Informationen ist. Einfach ins Bürgerbüro gehen reicht nicht unbedingt; denn
gesetzlich sind pro Stadt nur eine, in den großen Städten nur eine knappe Handvoll
Eintragungsstellen vorgeschrieben. Eine Information darüber, wo die Eintragungsstelle sich
befindet ist also grade in den größeren Städten unerlässlich. Auch wenn die Eintragung in ein
Volksbegehren natürlich nicht mit einem Bestellvorgang bei einem Online -Shop verglichen
werden kann, so gilt doch auch hier: je komplexer der bei der Suche nach der Möglichkeit zur
Unterschrift nötige Vorgan g, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der/die
Unterschriftswillige irgendwann frustriert aufgibt und doch nicht unterschreibt.
Natürlich konkurriert die Abbildung eines Volksbegehrens auf der städtischen Homepage stets
mit anderen kommunalpolitisch en Themen. Volksbegehren sind in NRW aber offensichtlich
sehr selten. Selbst in Bundesländern mit deutlich niedrigeren Hürden sind sie eher Ausnahme
als Regelfall. Insofern sollte die Darstellung der Eintragungsmöglichkeiten und weiterer
Informationen Priorität genießen.
1.2 Datenerhebung
1. Evaluierung von 396 kommunale Websites im Hinblick auf Informationsmöglichkeiten für
interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW anhand der
folgenden Fragen:
• Ist überhaupt Information zum Volksbegehren auf der Website zu finden?
• Wie viele Eintragungsstellen werden benannt?
• Sind über die Suchfunktion Informationen (Suchbegriffe: Abitur, g9, Volksbegehren)
abrufbar?
• Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis zur Information?
• Wird über die Möglichkeit zur Beantragung von Eintragungsscheinen (Briefwahl)
informiert?
4
2. Evaluierung der Möglichkeit einer telefonischen Auskunft:
Zu diesem Zweck haben wir in den Rathäusern einer repräsentativen Zufallsstichprobe von 30
Städten und Gemeinden angerufen und uns über die Eint ragungsmöglichkeiten für
Bürgerinnen und Bürger informiert. Die Auskunft wurde anhand der folgenden Fragen bzw.
Kategorien bewertet:
• Haben wir überhaupt Auskunft erhalten?
• Wie viele Minuten dauerte es, bis wir Auskunft erhielten?
• Wie oft wurden wir weiterverwiesen oder -verbunden?
• Bekamen wir Auskunft über die Möglichkeit zur Beantragung eines
Eintragungsscheins?
In beiden Teilen der Untersuchung konnten in den verschiedenen Kategorien je zwei bis vier
Punkte erzielt werden. Diese lassen sich je Testabschnitt auf ein Gesamtergebnis von
wenigstens 0 Punkten (Schulnote 6,0) und höchstens 15 Punkten (Schulnote 0,7) addieren.
2. Ergebnisse
In der Überprüfung der Informationsmöglichkeiten via Internet schneidet lediglich die Hälfte
der Städte und Gemeinden mit gut plus (1,7) oder besser ab. Die andere Hälfte weist zum Teil
erhebliche Mängel auf. So haben 10 Gemeinden unsere Prüfung nur mit ausreichend minus
(4,3) oder gar schlechter eindeutig nicht bestanden.
Schon die Benennung der Eintragungsstellen erwei st sich als problematisch: In 17 Fällen
konnten wir nicht feststellen, ob überhaupt eine Eintragungsstelle vorhanden ist, da online
keine Information zu finden ist. Die Gemeinden Beelen (3,3), Blankenheim (3,3), Dahlem
(3,3), Jüchen (3,3), Langenberg (3,3) und Marienheide (2,0) sowie die Stadt Neuenrade
(3,3) vollbringen das Kunststück, auf ihrer Startseite über die Möglichkeit zur Beantragung
eines Eintragungsscheins zu informieren, nirgends aber über die Eintragungsmöglichkeiten
vor Ort.
Häufig sind zwar Informationen vorzufinden, jedoch häufig nicht ü ber die Suchfunktion. Erst
nach aufwändiger Sichtung des Amtsblattes konnten die Informationen gefunden werden –
wie etwa in Ahlen (3,7), Altenbeken (4,0), Ascheberg (4,0), Billerbeck (4,0), Bornheim
(4,0), Breckerfeld (4,3), Brühl (4,0), Duisburg (4,0), Drensteinfurt (4,0), Lienen (4,3), Köln
(3,7), Monheim am Rhein (4,0), Rommerskirchen (4,0) und Schöppingen (4,0).
In anderen Städten und Gemeinden sind Informationen zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW
bereits auf der Startseite zu finden, aber ihre Suchfunktion erzielt unter Eingabe der
Suchbegriffe keine Treffer, so in Bad Münstereifel (3,0), Bocholt (3,0), Borchen (3,3),
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Dahlem (3,3), Jüchen (3,3), Laer (3,0), Langenberg (3,3), Lengerich (3,3) und Neuenrade
(3,3).
Auf wieder anderen Städte -Websites ist die Suchfunktion int akt, aber ebenso unverzichtbar.
Denn die Information muss in weit entlegenen Winkeln der Website aufgespürt werden – wie
u.a. in Alpen (2,3), Arnsberg (1,7), Bad Laasphe (2,0), Bergisch Gladbach (1,7), Bochum
(3,0), Bonn (2,3), Bottrop (1,7), Delbrück (2,0), Dinslaken (1,7), Dormagen (1,7), Dorsten
(2,7) und Dortmund (1,7).
Auf den Websites von Bergneustadt, Hamm, Recke, Reichshof , S undern, Warburg,
Weeze, Werdohl und Westerkappeln ist sogar keinerlei Information zum Volksbegehren
abrufbar. Sie schließen daher allesamt mit ungenügend (6,0) ab.
Dass es auch anders geht, zeigt uns die Gruppe der ‚Klassenbesten‘: Die Städte Alsdorf, Bad
Driburg, Barntrup, Bergkamen, Emmerich, Frechen, Jülich, Kalkar, Linnich, Meschede,
Moers, Monschau, Siegen, Solingen, Steinfurt, Straelen, Velbert, und Werne, wie auch
die Gemeinden Bestwig, Langerwehe, Lippetal und Weilerswist erreichen in allen
Kategorien die volle Punktzahl und somit die Bestnote sehr gut plus (0,7).
Auch im zweiten Testabschnitt am Telefon kann nur die Hälfte der Städte und Gemeinden mit
einem Ergebnis von gut plus (1,7) oder besser überzeugen. Zwar fällt lediglich die Gemeinde
Wachtberg (6,0) endgültig durch , da auch nach mehrfachen Anrufen der uns genannte
Ansprechpartner nicht zu erreichen war. Es zeigen sich aber darüber hinaus auch andernorts
erhebliche Mängel.
In Dormagen und Stolberg (beide 3,0 ) wa r es mit je knapp drei Minuten und je einer
Weiterleitung vergleichsweise aufwändig, Auskunft zu erhalten . Außerdem wurde nicht über
die Möglichkeit zur Beantragung eines Eintragungsscheins informiert. In der Stadt
Herzogenrath (ebenfalls 3,0) klärte man uns zwar über diese Möglichkeit auf, jedoch verlangt
eine Information dem Bürger dort mit mehr als fünf Minuten – den meist en davon in der
Warteschleife – und zwei Weiterleitungen viel Geduld ab.
Auch hier zeigen einige Städte und Gemeinden wi e man es besser macht: In Kerpen,
Meerbusch, Nordkirchen, Preußisch Oldendorf, Rommerskirchen, Sundern, Waldbröl
und Wilnsdorf erhielten wir nach weniger als zwei Minuten und ohne Weiterleitung Auskunft
über die Eintragungsmöglichkeiten samt Beantragung ei nes Eintragungsscheins – und sie
folglich die Bestnote sehr gut plus (0,7).
Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass man jemanden erreicht hat, denn oftmals
benötigte es schon zu einem ersten Kontakt mit den Behörden mehrere Anrufe.
6
Außerdem fällt auf, dass hier das Ergebnis einer Stadt oder Gemeinde in kaum einem
Zusammenhang mit ihrer Größe steht. Kreisfreie Städte sowie kleinere kreisangehörige Städte
erreichen durchschnittlich die Note sehr gut minus (1,3), während mittlere kreisangehörige
Städte und kreisangehörige Gemeinden im Schnitt ein gut plus (1,7), große kreisangehörige
Städte ein gut (2,0) erhalten.
3. Fazit und Handlungsempfehlungen
3.1. Fazit
Im Gesamtergebnis erreichen die 396 Städte und Gemeinden über beide Testabschnitte
hinweg durchschnittlich die Note gut plus (1,7). Dabei schneidet aber sowohl in der
Überprüfung der Websites, als auch der telefonischen Auskunft, nur die Hälfte der Städte und
Gemeinden mit gut plus (1,7) oder besser ab. Ob keine, schwer auffindbare oder mangelhafte
Informationen auf den Städte -Websites, Telefon-Warteschleifen oder Weiterverbindungen –
es bestehen online oder offline vielerlei Hindernisse für Bürgerinnen und Bürger, sich über die
Eintragungsmöglichkeiten zum Volksbegehren G9 jetzt in NRW zu informieren.
Der Vergleich beider Tests zeigt, dass Informationen den Bürgerinnen und Bürgern im
Durchschnitt besser telefonisch (1,7) als online (2,0 ) zugänglich sind. Dies spricht für die
Mitarberinnen und Mitarbeiter am anderen Ende des Telefons, kann aber auch ein Hinweis
darauf sein, dass vielen Städten und Gemeinden die Anpassung an die sich wandelnden
Informationsgewohnheiten der Bürgerinnen und B ürger noch nicht rec ht gelungen ist. Ein
besonders drastisches Beispiel stellt der Fall der Gemeinde Sundern dar, deren Website
keinerlei Information zum Volksbegehren enthält (6,0), die telefonische Auskunft aber mit der
Bestnote sehr gut plus (0,7) absch ließt. Ganz umgekehrt in der Gemeinde Wachtberg:
Während ihre Website ein sehr gut (1,0) erzielt, besteht sie als einzige den zweiten
Testabschnitt nicht (6,0).
3.2. Handlungsempfehlungen
• Verbesserungspotenzial überprüfen und Optimierungen durchführen. In vielen Fällen
können schon geringfügige Veränderungen helfen, den Informationsauf wand für
Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Hierzu bedarf es einer individuellen kritischen
Überprüfung der Zugänglichkeit des eigenen Informationsangebots.
• Einige Veränderungsvorschläge, welche die Hürden für Bürgerinnen und Bürger in
jedem Fall erheblich reduzieren (würden):
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o Information auf der Startseite. Abhilfe für die meisten Mängel im
Zusammenhang mit den Websites kann die Platzierung der Information auf der
Startseite schaffen. Bürger müssten weder die Suchfunktion nutzen, noch sich
durch die Ebenen der Website arbeiten.
o Online-Beantragung von Eintragungsscheinen. Die Beantragung eines
Eintragungsscheins wird bereits von vielen Städten und Gemeinden ein Web -
Portal des Landes NRW genutzt, welches im besten Fall ebenfalls auf der
Startseite platziert ist. Bürgerinnen und Bürgern müssen so weder lange nach
Information suchen, noch haben sie großen Aufwand bei der Eintragung.
o Informierte Mitarbeiter in der Telefonzentrale. Was die telefonische Auskunft
angeht, hilft ebenfalls ein einfaches Mittel: gut informierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Erstkontakt. Dies erspar t den Bürgerinnen und Bürgern lange
Wartezeiten und Weiterleitungen.
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4. Aggregierte Punkte und Gesamt-Noten der einzelnen Städte
Städte und Gemeinden: Punkte
Website:
Note
Website:
Punkte
Anruf:
Note
Anruf:
Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim
13
14
6
12
11
10
15
14
5
11
14
12
5
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7
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0
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11
11
5
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3,7
1,7
2,0
2,3
0,7
1,0
4,0
2,0
1,0
1,7
4,0
1,3
1,0
1,7
0,7
2,3
2,0
1,3
3,0
2,7
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1,3
1,0
3,7
0,7
3,7
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3,3
3,3
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0,7
6,0
0,7
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4,0
3,3
13
11
12
1,3
2,0
1,7
9
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Dahlem
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
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8
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1,3
3,0
3,0
1,0
2,3
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3,3
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2,7
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3,3
2,3
4,0
1,7
1,3
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2,7
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1,7
2,0
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1,7
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4,0
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0,7
3,0
1,7
1,7
1,3
1,7
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1,7
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8
1,7
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10
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe (Sauerland)
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heek
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
12
12
11
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2,0
1,3
11
Hemer
Hennef (Sieg)
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
14
13
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15
1,7
3,0
1,7
2,0
1,0
0,7
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Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenberg
Langenfeld (Rheinl.)
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marienmünster
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
6
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10
11
12
12
9
10
14
11
11
12
12
14
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14
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11
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12
15
3,7
1,3
2,0
1,0
1,3
1,0
1,7
1,0
2,3
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1,7
3,3
2,3
0,7
1,3
1,0
1,3
3,3
2,0
1,0
1,3
2,0
4,3
1,0
0,7
0,7
1,0
1,7
2,3
2,0
1,7
1,7
2,7
2,3
1,0
2,0
2,0
1,7
1,7
1,0
2,0
1,0
1,7
1,0
1,7
1,7
0,7
14
14
15
1,0
1,0
0,7
13
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim a. d. Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblw.
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunk.-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer-Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
11
13
14
13
15
13
13
5
15
9
10
10
12
14
12
12
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7
14
12
12
10
14
10
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14
12
11
10
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8
10
11
14
12
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6
9
12
8
14
13
13
14
2,0
1,3
1,0
1,3
0,7
1,3
1,3
4,0
0,7
2,7
2,3
2,3
1,7
1,0
1,7
1,7
1,0
2,0
3,3
1,0
1,7
1,7
2,3
1,0
2,3
1,0
1,0
1,7
2,0
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1,7
1,0
3,0
2,3
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1,7
1,0
3,7
2,7
1,7
3,0
1,0
1,3
1,3
1,0
10
12
15
2,3
1,7
0,7
14
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden (Westf.)
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Roetgen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Sassenberg
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwal.
Schlangen
Schleiden
Schl. H.-Stukenbr..
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
14
12
9
12
11
11
11
0
13
11
0
10
13
8
13
12
13
8
14
11
12
12
5
12
14
14
12
12
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8
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14
12
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5
13
8
7
12
14
6
12
10
1,0
1,7
2,7
1,7
2,0
2,0
2,0
6,0
1,0
2,0
6,0
2,3
1,3
3,0
1,3
1,7
1,3
3,0
1,0
2,0
1,7
1,7
4,0
1,7
1,0
1,0
1,7
1,7
1,7
1,7
3,0
1,3
1,7
1,7
1,0
1,7
1,3
1,0
4,0
1,3
3,0
3,3
1,7
1,0
3,7
1,7
2,3
15
12
13
11
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15
13
14
0,7
1,7
1,3
2,0
1,7
0,7
1,3
1,0
15
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg (Rheinl.)
Straelen
Südlohn
Sundern (Sauerland)
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voer
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waldfeucht
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
15
14
14
15
6
10
6
10
15
10
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13
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15
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6
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12
9
9
6
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0
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13
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15
0,7
1,0
1,0
0,7
3,7
2,3
3,7
2,3
0,7
2,3
1,7
1,3
1,7
0,7
2,0
6,0
1,7
2,0
2,3
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1,0
3,7
2,3
1,7
2,0
0,7
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1,0
2,3
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1,0
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2,7
2,7
3,7
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1,3
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2,7
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11
12
8
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0
15
2,0
1,7
3,0
0,7
6,0
0,7
16
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Wetter
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wünnenberg
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich
14
9
0
13
14
15
10
12
12
0
12
11
14
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14
14
6
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14
10
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13
12
13
11
12
1,0
2,7
6,0
1,3
1,0
0,7
2,3
1,7
1,7
6,0
1,7
2,0
1,0
2,3
2,3
1,0
1,0
3,7
2,0
1,0
2,3
1,0
1,3
1,7
1,3
2,0
1,7
10
13
15
2,3
1,3
0,7
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5000 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/2000 Vorlagen-Nummer 1274/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Beantwortung zur Anfrage AN/0608/2017 - Zu wenig Informationen zu Bürger- und Volksbegehren in Köln Mit der Anfrage Nr. AN/0608/2017 bezieht sich die Gruppe der Piraten auf eine Studie des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ vom 10.04.2017 zum Thema „Wo kann ich mich ins Volksbegehren eintra- gen? Studie zu den amtlich zur Verfügung gestellten Informationen über Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren G9 jetzt! In den 396 Kommunen von Nordrhein-Westfalen“ (Anlage 1). In dieser Studie wird Köln nur im Mittelfeld aufgeführt, da Informationen häufig vorhanden, aber nicht über die Suchfunktion zu finden seien. Zunächst sei hierzu bemerkt, dass die Ergebnisse der Studie aus Sicht der Verwaltung nicht nach- vollziehbar sind. Auf S. 3 der Studie werden die Untersuchungskriterien für die Studie aufgeführt: Ist überhaupt Information zum Volksbegehren auf der Website zu finden? Wie viele Eintragungsstellen werden benannt? Sind über die Suchfunktion Informationen (Suchbegriffe: Abitur, g9, Volksbegehren) abrufbar? Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis zur Information? Wird über die Möglichkeit zur Beantragung von Eintragungsscheinen (Briefwahl) informiert? Hierzu kann Folgendes festgehalten werden: Auf der Homepage der Stadt Köln sind Informationen zum Volksbegehren zu finden. Es werden neun Eintragungsstellen, nämlich alle Kundenzentren der Stadt Köln, benannt. Ge- setzlich vorgeschrieben sind bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gemäß § 12 Ab- satz 4 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) zwei Eintragungsstellen. Über die Suchfunktion auf der Homepage der Stadt Köln liefern die Suchbegriffe „Volksbegehren“ und „G9“ jeweils als ersten Treffer einen direkten Link zu den Informationen über das Volksbe- gehren (vgl. Anlage 2 und 3); selbst beim allgemeinen Suchbegriff „Abitur“ führt der zweite Link zu öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung von Eintragungslisten, der vierte Link führt zu zusammenfassenden Informationen (Anlage 4). Auch Eingaben bei Suchmaschinen wie Google haben entsprechend gute Treffer auf die Infor- mationen der Stadt Köln. Auf der Startseite www.stadt-koeln.de ist ein direkter Link zu zusammenfassenden Informationen über das Volksbegehren G9 jetzt! eingerichtet (Anlage 5). Es ist also nur ein Klick erforderlich, um zusammenfassende Informationen über das Volksbegehren zu erhalten, die regelmäßig ak- tualisiert werden (Anlage 6). In den Informationen über das Volksbegehren wird über alle Möglichkeiten der Eintragung aufge- klärt (vgl. Anlage 6). 2 Nach dieser Zusammenfassung ist es für die Verwaltung überraschend und nicht nachvollziehbar, dass im Bereich Website nur 6 von 15 Punkten (Note 3,7) vergeben wurden (vgl. S. 12 von Anla- ge 1). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Bereich telefonische Information 14 von 15 Punk- ten und die Note 1,0 vergeben wurde. Zu den Fragen der Anfrage: 1. Welche Konsequenten zieht die Stadtverwaltung aus den Ergebnissen der oben genannten Stu- die? Die Stadtverwaltung betrachtet aus den oben genannten Gründen ihr Informationsangebot als umfassend. Die in der Studie genannten Verbesserungsvorschläge (vgl. S.7 von Anlage 1) Informationen auf der Startseite (vgl. Anlage 5) und informierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Telefonzent- rale (vgl. S. 12 von Anlage 1, Note 1,0) werden bereits erfüllt. In den Informationen über das Volksbegehren (Anlage 6) ist u.a. ein direkter Link für eine E-Mail ans Wahlamt hinterlegt, der die kurzfristige elektronische Beantragung eines Eintragungsscheines problemlos ermöglicht. 2. Welche Maßnahmen will die Stadt kurzfristig ergreifen, um Informationen zum Volksbegehren leichter auffindbar zu machen? Wie dargestellt, betrachtet die Stadtverwaltung die Informationen als sehr leicht auffindbar. 3. Welche Maßnahmen will die Stadt kurzfristig ergreifen, um auf das Volksbegehren aufmerksam zu machen? Die Stadt Köln betrachtet ihr Informationsangebot als umfassend. 4. Welche Schlüsse zieht die Stadtverwaltung aus den Erfahrungen mit dem Volksbegehren „G9 jetzt in NRW“ für zukünftige Volksbegehren usw.? In NRW hat seit 39 Jahren kein Volksbegehren mehr stattgefunden. Durch das Volksbegehren G9 jetzt! konnten Erfahrungswerte gesammelt und Verfahrensabläufe entwickelt werden, die bei zukünftigen Volksbegehren berücksichtigt werden. Anlagen: Anlage 1 – Studie Volksbegehren G9 jetzt in NRW Anlage 2 – Suchfunktion Volksbegehren Anlage 3 – Suchfunktion G9 Anlage 4 – Suchfunktion Abitur Anlage 5 – Startseite www.stadt-koeln.de Anlage 6 – Zusammenfassende Informationen über g9
Anlage 5 - Startseite www.stadt-koeln.de
8 Zeichen
Anlage 5
Anlage 3 - Suchfunktion G9
8 Zeichen
Anlage 3
Anlage 4 - Suchfunktion Abitur
8 Zeichen
Anlage 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1274/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27