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3886/2023

Neustrukturierung des Arbeitskreises § 80 SGB VIII Jugendförderung

Mitteilung Ausschuss 27.11.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.11.2023, TOP 8.4.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2701 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 27.11.2023 
 3886/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 
 
Neustrukturierung des Arbeitskreises § 80 SGB VIII Jugendförderung 
In den Handlungsfeldern der §§ 11,12,13 und 14 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch) gibt es regel-
mäßig tagende Arbeitsgemeinschaften gemäß §78 SGB VIII. In diesen werden Arbeitsschwer-
punkte gesetzt, Themen vorberaten und finden Austausche statt. 
Übergeordnet setzt sich der AK § 80 SGB VIII (AK § 80) aus Vertreter*innen dieser Arbeitsge-
meinschaften, der Liga der Wohlfahrtsverbände, anderer übergeordneter Gremien und der 
Stadtverwaltung zusammen. Vertreter*innen einzelner Träger oder Einrichtungen sind nicht 
vorgesehen.  
 
Mit Beginn des Kalenderjahres 2024 wird der Arbeitskreis § 80 nach Abstimmung mit dem ak-
tuellen Gremium neu strukturiert. Die bisherige Zusammensetzung begründet sich auf eine 
Mitteilung der Verwaltung aus dem Jahr 2008 (Vorlagen-Nr.: 5071/2008) und wurde entspre-
chend aktueller Gegebenheiten angepasst.  
Die Neustrukturierung ist notwendig, da unter anderem Entsendungen aus Gründen der Ver-
tretung die eigentliche Zusammensetzung zunehmend verändert und erweitert haben. Dies 
wird nunmehr korrigiert und der Arbeitskreis wird zukünftig wie folgt strukturiert: 
 
- Sprecher*innen der jeweiligen Arbeitsgruppen § 78 (AG § 78) oder ähnliche Gremien:  
o Offene Kinder- und Jugendarbeit 
o Mobile Arbeit / Streetwork 
o Kulturpädagogik 
o Medien 
o Jugendberufshilfe 
o Gewaltprävention 
o Ersatzgremium zu einer AG § 78 „Jugendverbandsarbeit“ 
o Fachbeirat „Mädchenarbeit“ (Aktuell noch Fachforum „Mädchenarbeit“) 
 
- Vertreter*innen der Liga der Wohlfahrtsverbände: 
(jeweils eine Vertretung pro Verband oder Abgesandte) 
o Paritätischer 
o Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln 
o Caritasverband für die Stadt Köln 
o Diakonie 
o Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 
o Synagogen-Gemeinde 
 
- Jeweils eine/ein Vertreter*in der/des 
o Arbeitsgemeinschaft offene Tür Köln (AGOT) 
o Jugendzentren Köln

2 
 
o Kölner Jugendring 
 
- Vertreter*innen der Stadtverwaltung: 
o Amtsleitung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
o Vertretung des „Fördermittelmanagement“  
o Abteilungsleitung Kinderinteressen und Jugendförderung  
o Sachgebietsleitung „Jugendförderung“, Abteilung Kinderinteressen und Ju-
gendförderung  
o Sachgebietsleitung „Jugendberufshilfe“, Abteilung Kinderinteressen und Ju-
gendförderung 
o Zwei Bezirksjugendpflegen (im Wechsel), Abteilung Kinderinteressen und Ju-
gendförderung 
o Vertretung des Amtes für Schulentwicklung 
o Vertretung der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3886/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.11.2023
Erstellt
22.11.2023 15:50