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Neustrukturierung des Arbeitskreises § 80 SGB VIII Jugendförderung
Mitteilung Ausschuss 3886/2023 vom 27.11.2023
Stand: Am 28.11.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 27.11.2023 3886/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Neustrukturierung des Arbeitskreises § 80 SGB VIII Jugendförderung In den Handlungsfeldern der §§ 11,12,13 und 14 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch) gibt es regel- mäßig tagende Arbeitsgemeinschaften gemäß §78 SGB VIII. In diesen werden Arbeitsschwer- punkte gesetzt, Themen vorberaten und finden Austausche statt. Übergeordnet setzt sich der AK § 80 SGB VIII (AK § 80) aus Vertreter*innen dieser Arbeitsge- meinschaften, der Liga der Wohlfahrtsverbände, anderer übergeordneter Gremien und der Stadtverwaltung zusammen. Vertreter*innen einzelner Träger oder Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Mit Beginn des Kalenderjahres 2024 wird der Arbeitskreis § 80 nach Abstimmung mit dem ak- tuellen Gremium neu strukturiert. Die bisherige Zusammensetzung begründet sich auf eine Mitteilung der Verwaltung aus dem Jahr 2008 (Vorlagen-Nr.: 5071/2008) und wurde entspre- chend aktueller Gegebenheiten angepasst. Die Neustrukturierung ist notwendig, da unter anderem Entsendungen aus Gründen der Ver- tretung die eigentliche Zusammensetzung zunehmend verändert und erweitert haben. Dies wird nunmehr korrigiert und der Arbeitskreis wird zukünftig wie folgt strukturiert: - Sprecher*innen der jeweiligen Arbeitsgruppen § 78 (AG § 78) oder ähnliche Gremien: o Offene Kinder- und Jugendarbeit o Mobile Arbeit / Streetwork o Kulturpädagogik o Medien o Jugendberufshilfe o Gewaltprävention o Ersatzgremium zu einer AG § 78 „Jugendverbandsarbeit“ o Fachbeirat „Mädchenarbeit“ (Aktuell noch Fachforum „Mädchenarbeit“) - Vertreter*innen der Liga der Wohlfahrtsverbände: (jeweils eine Vertretung pro Verband oder Abgesandte) o Paritätischer o Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln o Caritasverband für die Stadt Köln o Diakonie o Deutsches Rotes Kreuz (DRK) o Synagogen-Gemeinde - Jeweils eine/ein Vertreter*in der/des o Arbeitsgemeinschaft offene Tür Köln (AGOT) o Jugendzentren Köln 2 o Kölner Jugendring - Vertreter*innen der Stadtverwaltung: o Amtsleitung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie o Vertretung des „Fördermittelmanagement“ o Abteilungsleitung Kinderinteressen und Jugendförderung o Sachgebietsleitung „Jugendförderung“, Abteilung Kinderinteressen und Ju- gendförderung o Sachgebietsleitung „Jugendberufshilfe“, Abteilung Kinderinteressen und Ju- gendförderung o Zwei Bezirksjugendpflegen (im Wechsel), Abteilung Kinderinteressen und Ju- gendförderung o Vertretung des Amtes für Schulentwicklung o Vertretung der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Gez. Voigtsberger
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