2317/2023
Kalker Hauptstraße – Öffentlichkeitsbeteiligung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 12.09.2023 2317/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Kalker Hauptstraße – Öffentlichkeitsbeteiligung Durch den Beschluss 1542/2022 (Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Haupt- straße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlich- keitsbeteiligung) des Verkehrsausschusses vom 27.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur Aufwertung der Kalker Hauptstraße mit Umverteilung der Flächen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung für die Kalker Hauptstraße findet im Oktober statt. Die Beteiligung ist im Rahmen einer Online-Befragung geplant. Die Anwohnenden sollen zudem mittels Postwurfsendungen und Fragebogen eingeladen werden, ihre Einschätzungen und Hinweise einzubringen. Darüber hinaus ist eine aufsuchende Beteiligung vor Ort mit mehreren Terminen geplant. Über die Ansprache von Multiplikator*innen vor Ort sowie die Überset- zungsmöglichkeiten des Beteiligungsportals werden mögliche Sprachbarrieren minimiert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch Plakate, Wurfsendungen und Presseveröffentlichungen bekanntgemacht. Weitere Informationen können dem angehängten Beteiligungskonzept ent- nommen werden. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Verwaltung zu einem Fachgespräch einladen um Vertreter*innen der politischen Gremien die Ergebnisse vorzustellen und das weitere Vorge- hen abzustimmen. Anlage Anlage 1 - Beteiligungskonzept Gez. Egerer
Anlage 1 Beteiligungskonzept
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1 von 5 Anlage 1 Beteiligungskonzept Umgestaltung der Kalker Hauptstraße Stand: 19.07.2023 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Kontext Am 27.09.2022 hat der Verkehrsausschuss beschlossen (1542/2022), Vorschläge zur Aufwertung der Kalker Hauptstraße mit Umverteilung der Flächen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen und die entsprechenden Verlagerungen der Verkehre je nach Alternative inklusive ÖPNV darzustellen. Die Anwohnenden und Gewerbetreibenden sind vor Festlegung verkehrlicher Maßnahmen in den Prozess einzubinden und die verkehrlichen Maßnahmen dürfen nicht dem in Entwicklung stehenden MIV-Grundnetz entgegenstehen. Voraussetzung für die Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen ist die Herabstufung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße, was derzeit geprüft wird. Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) Die Kölner*innen können der Verwaltung Hinweise zu ihren Bedarfen an den genannten Abschnitt der Kalker Hauptstraße geben. Bei der Bedarfsabfrage soll berücksichtigt werden, aus welcher Perspektive die Kölner*innen ihre Rückmeldung geben, um Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob alle Zielgruppen (s.u.) erreicht wurden. Zudem wird bei der Bedarfsabfrage klar kommuniziert, dass denkbare verkehrliche Maßnahmen nicht dem in Entwicklung stehenden MIV -Grundnetz entgegenstehen dürfen. Die Einschätzungen und Hinweise der Kölner*innen werden von der Verwaltung aufgenommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. Anhand der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung möchte die Verwaltung dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Kalk eine oder mehrere Planungsvarianten als fundierte Entscheidungshilfen zur Verfügung stellen. Die erarbeiteten Planungsvarianten werden der Öffentlichkeit vorgestellt und transparent gemacht, aus welchen Gründen welche Bedarfe nicht berücksichtigt werden können. Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Kölner*innen haben orts- und somit entscheidungsrelevante Erfahrungen, die die Planungen bereichern können. Durch das Einbeziehen der Stadtgesellschaft sollen diese zusätzlichen Perspektiven eingeholt und gleichzeitig die Akzeptanz gegenüber dem Vorhaben verbessert werden. Zudem soll die Politik anhand der Planungsvarianten, die auf Basis der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet werden sollen, einen endgültigen Planungsbeschluss für die Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts der Kalker Hauptstraße fassen können. 2 von 5 Umsetzungsbedingungen Für die straßenplanerische Bearbeitung der Umgestaltung des Abschnitts der Kalker Hauptstraße steht eine Person beim Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) zur Verfügung. Insgesamt stehen für die Öffentlichkeitsbeteiligung 12.000 EUR zur Verfügung. Folgende Fachämter wirken an der Maßnahme mit: - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) - Amt für Verkehrsmanagement (64) - Amt für Straßen- und Radwegebau (66) - Dezernat für Mobilität (III) - Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (OB/21) sowie deren externe Dienstleister*Innen II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthemen und Ziele Beteiligungsthema ist die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße. Zentrale Fragestellung der Beteiligung ist, welche Anforderungen die unterschiedlichen Zielgruppen an das Planungsgebiet stellen und mit welchen Einschätzungen und Hinweisen sie die zukünftige Planung qualifizieren können. Die Beteiligung soll an folgenden Zielen ausgerichtet werden: - breite Information der Anwohnenden und Nutzenden des Planungsgebietes - zielgruppengerechte Ansprache zur Gewinnung wertvoller Kenntnisse aus der Stadtgesellschaft - Schaffung von Akzeptanz gegenüber dem Vorhaben 3 von 5 Beteiligungsstufe Das Beteiligungsverfahren wird in die Stufe Anhörung/ Beratung (Beteiligungsstufe 2) eingeordnet. Das bedeutet, dass die Öffentlichkeit eingeladen wird, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Bedarfe der Kölner*innen werden gesammelt. Entlang konkreter Fragestellungen können im Dialog Hinweise, Vorschläge oder Rückmeldungen eingebracht werden. Die Verwaltung wird Rechenschaft darüber ablegen, wie die Beteiligung die Planung und Entscheidung beeinflusst hat. Zielgruppen Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Nutzenden der Kalker Hauptstraße, sowie der umliegenden Straßen (Wiersberg-, Hollwegh-, Neuerburg-, Sievers-, Josephskirch-, Breuer-, Steprath- und Dillenburger Straße). Dies sind zunächst die Anwohnenden und Vertreter*innen der sozialen Infrastruktur im Planungsgebiet. Die Anwohnenden, die direkt an dem entsprechenden Abschnitt der Kalker Hauptstraße wohnen, sowie die Kitas, Kirche und Schule stehen dem Vorhaben voraussichtlich grundsätzlich positiv gegenüber. Gleichzeitig möchten die Anwohnenden der Kalker Hauptstraße, die ein Auto haben, dieses voraussichtlich weiterhin in der Nähe ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses parken können. Die Anwohnenden, die in den umliegenden Straßen wohnen, könnten dem Vorhaben kritisch gegenüberstehen. Sie befürchten durch das Vorhaben ein höheres Verkehrsaufkommen in ihren Straßen sowie einen höheren Parkdruck. Wesentliche weitere Zielgruppen sind Geschäftsleute und Gastronomie sowie dere n Kundschaft, (Post-)Lieferant*innen sowie Verkehrsteilnehmende aller Generationen (Fuß-, Rad-, Autoverkehr, ÖPNV). Geschäftsleute, Gastronomen und (Post-)Lieferant*innen stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber. Sie möchten ihre Ziele auf der Kalker Hauptstraße weiter gut mit dem Auto erreichen können. Kund*innen sowie weitere Verkehrsteilnehmende können je nach Verkehrsmittel, welches sie überwiegend nutzen, dem Vorhaben sowohl positiv als auch kritisch gegenüberstehen. Zu den weiteren - ggf. am Vorhaben interessierten - Zielgruppen gehören Verbände wie beispielsweise der ADFC, der Bürgerverein Kalk oder die Standortgemeinschaft Kalk e.V. III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Neben der Information dienen die Formate der Gewinnung von Einschätzungen und Hinweisen. Sie werden dokumentiert und fließen als Informationsgrundlage in die weitere Konzeptplanung ein. 4 von 5 Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. 5 von 5 Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2317/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 19.07.2023 14:44