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2700/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigte Zone zwischen Trimbornstraße und Rolshover Straße (Az.: 02-1600-102/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 29.11.2018, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3493 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2700/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigte Zone zwischen Trimbornstraße und 
Rolshover Straße (Az.: 02-1600-102/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich aber aus den genannten Gründen 
für die Beibehaltung der Verkehrsführung aus. Die Verwaltung wird gebeten, den Bereich weiterhin 
verstärkt zu überwachen.  
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018

2 
Begründung: 
Der Petent schlägt mehrere verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Trimbornstraße und Rols-
hover Straße vor (s. Anlage).  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
1. Eine oftmals eingesetzte Form von Verkehrsberuhigung in Wohngebieten sind Tempo 30-
Zonen. Der genannte Bereich Trimbornstraße/Robertstraße/Johann-Mayer-
Straße/Antoniastraße liegt bereits im Bereich der Tempo 30-Zone. Ein weiterer Schritt der Ver-
kehrsberuhigung wäre ein „verkehrsberuhigter Bereich“ oder „Shared Space Bereich“, wobei für 
beide Formen bauliche Veränderungen des Straßenraums erforderlich wären. Beispielsweise 
sind alle Verkehrsteilnehmenden im Mischverkehr zu führen, so dass alle Gehwege, mehrere 
Stellplätze etc. zurückgebaut werden müssten und der bauliche Aufwand sehr hoch wäre. 
2. Im Bereich der Trimbornstraße wurde im März 2017 das Bewohnerparkgebiet Kalk eingeführt. 
Bewohnerparkgebiete funktionieren nur, wenn genügend öffentliche Stellplätze vorhanden sind, 
um hohen Parkdruck in einem Teilbereich durch freie Stellplätze in einem weniger stark belaste-
ten Teilbereich abzumildern, deshalb wäre ein starker Rückbau der öffentlichen Stellplätze im 
Bereich Trimbornstraße mit Verweis auf die öffentlichen Parkhäuser sehr kritisch. Zu erwarten 
ist, dass der Parkbedarf der Anwohnenden, abhängig vom Reduzierungsgrad an öffentlichem 
Parkraum, nicht mehr gedeckt werden kann. Parkhäuser, die dann für einen Teil der Bewoh-
nenden die einzige Möglichkeit böten, legalen Parkraum zu nutzen, sind strukturbedingt keine 
Option. Die Verwaltungsgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt lediglich 30 € im Jahr, 
weitere Kosten entstehen nicht. 
 
Die Verwaltung schlägt in Absprache mit dem Ordnungs- und Verkehrsdienst eine weiterhin in-
tensive Verkehrsüberwachung vor, um eventuelle Dauerparker und Kunden der Köln-Arkaden 
in die zugehörigen Parkhäuser zu verlagern. In Parkhäusern ist die Parkgebühr niedriger als auf 
den Stellplätzen im Bewohnerparkgebiet Kalk. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verlagerung 
ist ein hoher Kontrolldruck und die konsequente Sanktionierung der Parkenden ohne Park-
schein. 
3. Die Wohnbauvorhaben an der Robertstraße und der Sieversstraße weisen ihre Stellplätze in 
Tiefgaragen nach, sodass durch diese Bauvorhaben nicht mit einer erheblicher Zunahme des 
Parksuchverkehrs im genannten Wohngebiet zu rechnen ist. 
4. Eine Umkehrung der Einbahnstraße in der Rolshover Straße hat aus Sicht der Verwaltung keine 
positiven Auswirkungen und ist nicht zielführend, weil dadurch kein Hindernis für den ortsfrem-
den Parksuchverkehr entsteht.; vielmehr würde sich die Erschließung für die Bewohnenden, die 
über die Rolshover Straße fahren müssten, um ihre Wohnstraßen zu erreichen, erschweren. 
Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb die Beibehaltung der Verkehrsführung empfohlen. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1 Eingabe

2153 Zeichen

Köln, den 04.06.2018 
 
 
 
Bezirksbürgermeister Köln‐Kalk  
Herrn Marco Pagano 
Bürgeramt Kalk  
Kalker Hauptstraße 247‐273 
51103 Köln 
 
Einwohnerantrag für die Bezirksvertretung am 21.06.2018 nach § 24 der Gemeindeordnung 
Nordrhein‐Westfalen 
 
Thema: Verkehrsberuhigte Zone zwischen Trimbornstraße und Rolshover Straße. 
 
Dieser  Antrag  bezieht  sich  auf  die  südliche  Karre  um  Kalk‐Post,  betreffend  die  Straßen 
Trimbornstraße, Robertstraße, Antoniastraße und Johann‐Mayer‐Straße (Abbildung 1). 
 
 
Abbildung 1: Übersicht (Quelle: GoogleEarth)

Zwischen  der  S‐Bahn  Station  Trimbornstraße  und  den  Köln‐Arcaden  /  U‐Bahn  Haltestelle  Kalk‐Post 
verkehren  im  hohem  Maße  Fußgänger.  Der  Raum  ist  dicht  besiedelt  und  es  besteht  eine 
ausgezeichnete Anbindung an den Öffentlichen Verkehr. Parkplätze sind über mehrere Parkhäuser in 
unmittelbarer  Nachbarschaft  zu  erreichen.  Weiter  Parkhäuser  werden  aktuell  errichtet.  Es  besteht 
vielfältige Anbindung  und  Zentralität. Leider benutzen Besuchern der Köln‐Arcaden den Bereich als 
Parkplatz.  Dies  geschieht  ausdrücklich  trotz  Parkhaus  in  den  KölnArcaden  und  Bewohnerparken  im 
betreffenden Raum. Dem hohen Fußgängerverkehr wird die Situation nicht gerecht. 
 
Aktuell wird im betreffenden Areal ein größeres Wohnbauvorhaben umgesetzt, was bei bestehenden 
Verkehrsverhältnissen  unweigerlich  zu  einer  weiteren  Mehrbelastung  durch  Parksuch‐  und 
Besuchsverkehr  führen  wird.  Die  aktuelle  ohnehin  schon  verbesserungswürdige  Situation  würde 
durch  weitere  Belastung  nochmal  verschlechtert.  Es  wird  eine  entsprechende  Anpassung  der 
Aufteilung des öffentlichen Raums gefordert. Dieser Antrag folgt damit gleich zwei Vorschlägen aus 
den TOP10 des Bürgerhaushalt 2017 für den Stadtbezirk Kalk.  
 
Um den Bereich in seiner innerstädtischen Funktion besser nutzbar zu machen, wird eine Änderung 
der  bestehenden  Aufteilungsverhältnisse  gefordert.  Vorschläge  dafür  wären  eine  Umwandlung  in 
„Shared Space“, die Umkehrung der Einbahnstraße im südlichen Bereich der Robertstraße und eine 
starke Verringerung des Parkraums.

Beratungsverlauf (1)

29.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Trimbornstraße
  • Robertstraße
  • Antoniastraße
  • Rolshover Straße
  • Sieversstraße
  • Johann-Mayer-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2700/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.11.2018
Erstellt
14.08.2018 15:27