2700/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigte Zone zwischen Trimbornstraße und Rolshover Straße (Az.: 02-1600-102/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 2700/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigte Zone zwischen Trimbornstraße und Rolshover Straße (Az.: 02-1600-102/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich aber aus den genannten Gründen für die Beibehaltung der Verkehrsführung aus. Die Verwaltung wird gebeten, den Bereich weiterhin verstärkt zu überwachen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 2 Begründung: Der Petent schlägt mehrere verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Trimbornstraße und Rols- hover Straße vor (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: 1. Eine oftmals eingesetzte Form von Verkehrsberuhigung in Wohngebieten sind Tempo 30- Zonen. Der genannte Bereich Trimbornstraße/Robertstraße/Johann-Mayer- Straße/Antoniastraße liegt bereits im Bereich der Tempo 30-Zone. Ein weiterer Schritt der Ver- kehrsberuhigung wäre ein „verkehrsberuhigter Bereich“ oder „Shared Space Bereich“, wobei für beide Formen bauliche Veränderungen des Straßenraums erforderlich wären. Beispielsweise sind alle Verkehrsteilnehmenden im Mischverkehr zu führen, so dass alle Gehwege, mehrere Stellplätze etc. zurückgebaut werden müssten und der bauliche Aufwand sehr hoch wäre. 2. Im Bereich der Trimbornstraße wurde im März 2017 das Bewohnerparkgebiet Kalk eingeführt. Bewohnerparkgebiete funktionieren nur, wenn genügend öffentliche Stellplätze vorhanden sind, um hohen Parkdruck in einem Teilbereich durch freie Stellplätze in einem weniger stark belaste- ten Teilbereich abzumildern, deshalb wäre ein starker Rückbau der öffentlichen Stellplätze im Bereich Trimbornstraße mit Verweis auf die öffentlichen Parkhäuser sehr kritisch. Zu erwarten ist, dass der Parkbedarf der Anwohnenden, abhängig vom Reduzierungsgrad an öffentlichem Parkraum, nicht mehr gedeckt werden kann. Parkhäuser, die dann für einen Teil der Bewoh- nenden die einzige Möglichkeit böten, legalen Parkraum zu nutzen, sind strukturbedingt keine Option. Die Verwaltungsgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt lediglich 30 € im Jahr, weitere Kosten entstehen nicht. Die Verwaltung schlägt in Absprache mit dem Ordnungs- und Verkehrsdienst eine weiterhin in- tensive Verkehrsüberwachung vor, um eventuelle Dauerparker und Kunden der Köln-Arkaden in die zugehörigen Parkhäuser zu verlagern. In Parkhäusern ist die Parkgebühr niedriger als auf den Stellplätzen im Bewohnerparkgebiet Kalk. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verlagerung ist ein hoher Kontrolldruck und die konsequente Sanktionierung der Parkenden ohne Park- schein. 3. Die Wohnbauvorhaben an der Robertstraße und der Sieversstraße weisen ihre Stellplätze in Tiefgaragen nach, sodass durch diese Bauvorhaben nicht mit einer erheblicher Zunahme des Parksuchverkehrs im genannten Wohngebiet zu rechnen ist. 4. Eine Umkehrung der Einbahnstraße in der Rolshover Straße hat aus Sicht der Verwaltung keine positiven Auswirkungen und ist nicht zielführend, weil dadurch kein Hindernis für den ortsfrem- den Parksuchverkehr entsteht.; vielmehr würde sich die Erschließung für die Bewohnenden, die über die Rolshover Straße fahren müssten, um ihre Wohnstraßen zu erreichen, erschweren. Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb die Beibehaltung der Verkehrsführung empfohlen. Anlage 1. Eingabe
Anlage 1 Eingabe
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Köln, den 04.06.2018 Bezirksbürgermeister Köln‐Kalk Herrn Marco Pagano Bürgeramt Kalk Kalker Hauptstraße 247‐273 51103 Köln Einwohnerantrag für die Bezirksvertretung am 21.06.2018 nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein‐Westfalen Thema: Verkehrsberuhigte Zone zwischen Trimbornstraße und Rolshover Straße. Dieser Antrag bezieht sich auf die südliche Karre um Kalk‐Post, betreffend die Straßen Trimbornstraße, Robertstraße, Antoniastraße und Johann‐Mayer‐Straße (Abbildung 1). Abbildung 1: Übersicht (Quelle: GoogleEarth) Zwischen der S‐Bahn Station Trimbornstraße und den Köln‐Arcaden / U‐Bahn Haltestelle Kalk‐Post verkehren im hohem Maße Fußgänger. Der Raum ist dicht besiedelt und es besteht eine ausgezeichnete Anbindung an den Öffentlichen Verkehr. Parkplätze sind über mehrere Parkhäuser in unmittelbarer Nachbarschaft zu erreichen. Weiter Parkhäuser werden aktuell errichtet. Es besteht vielfältige Anbindung und Zentralität. Leider benutzen Besuchern der Köln‐Arcaden den Bereich als Parkplatz. Dies geschieht ausdrücklich trotz Parkhaus in den KölnArcaden und Bewohnerparken im betreffenden Raum. Dem hohen Fußgängerverkehr wird die Situation nicht gerecht. Aktuell wird im betreffenden Areal ein größeres Wohnbauvorhaben umgesetzt, was bei bestehenden Verkehrsverhältnissen unweigerlich zu einer weiteren Mehrbelastung durch Parksuch‐ und Besuchsverkehr führen wird. Die aktuelle ohnehin schon verbesserungswürdige Situation würde durch weitere Belastung nochmal verschlechtert. Es wird eine entsprechende Anpassung der Aufteilung des öffentlichen Raums gefordert. Dieser Antrag folgt damit gleich zwei Vorschlägen aus den TOP10 des Bürgerhaushalt 2017 für den Stadtbezirk Kalk. Um den Bereich in seiner innerstädtischen Funktion besser nutzbar zu machen, wird eine Änderung der bestehenden Aufteilungsverhältnisse gefordert. Vorschläge dafür wären eine Umwandlung in „Shared Space“, die Umkehrung der Einbahnstraße im südlichen Bereich der Robertstraße und eine starke Verringerung des Parkraums.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Kalker Hauptstraße 247
- Trimbornstraße
- Robertstraße
- Antoniastraße
- Rolshover Straße
- Sieversstraße
- Johann-Mayer-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2700/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.11.2018
- Erstellt
- 14.08.2018 15:27