4142/2023
Mehrbedarf im Rahmen der Umsetzung UEFA EURO 2024
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Eilentscheidung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 4142/2023 Freigabedatum 11.01.2024 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Mehrbedarf im Rahmen der Umsetzung UEFA EURO 2024 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 15.01.2024 Entscheidung Rat 06.02.2024 Genehmigung Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da das Ergebnis dieser Abstimmung Grund- lage für die notwendige Auftragserteilung zur Realisierung der UEFA EURO 2024 der Host City Köln ist und alle weiteren Planungs- und Ausführungsschritte davon abhängen. Die Nicht- berücksichtigung der Vorlage würde, aufgrund der erforderlichen Gremienfolge, zu einer er- heblichen Verzögerung führen und die Realisierung des Projektes stark gefährden. Erforderli- che verwaltungsinterne Abstimmungsbedarfe haben eine Einbringung zur vergangenen Rats- sitzung verhindert. Beschluss: 1. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt einen finanziellen Mehrbedarf in Höhe von 5,8 Mio. € zur Durchführung der UEFA Euro 2024 im Haushaltsjahr 2024 an. 2. Der Hauptausschuss beschließt die (überplanmäßigen) Aufwendungen im Haushalts- jahr 2024 in Höhe von max. 2,8 Mio. Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplan- zeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt alternativ a) in Höhe von 2,8 Mio. Euro durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufgaben, Teil- planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, (1. Alternative) oder b) in Höhe von 1,8 Mio. Euro durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufgaben, Teil- planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der weitere Bedarf kann zum einen durch Wenigeraufwendungen innerhalb des Teilplans des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in Höhe von 2 0,3 Mio. Euro bei der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt werden. Zur Deckung des Differenzbetrages in Höhe von 0,7 Mio. Euro beschließt der Rat die anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen im Haus- haltsjahr 2024 innerhalb des Teilplans des Sportamtes, Produktgruppe 0801-Sportför- derung/Unterhaltung von Sportstätten bei der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen (Sportstättenunterhaltungsbeihilfe an Sportvereine; Diverse Empfänger) (2. Alterna- tive). 3. Weiterhin beschließt der Hauptausschuss die anderweitige Verwendung von Trans- feraufwendungen in Höhe von insgesamt 531.000 € im Haushaltsjahr 2023 innerhalb des Teilergebnisplans des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, von Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Finanzierung der EURO 2024. Die Höhe der Mittel setzt sich aus der „Z konsumtiven Baubeihilfe an Sportver- eine; Diverse Empfänger“ (219.000 €) sowie aus der „Sportstättenunterhaltungsbeihilfe an Sportvereine; Diverse Empfänger“ (312.000 €) zusammen. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2024: 5,8 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 600.000 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 27. September 2018 hat das UEFA-Exekutivkomitee den Austragungsort Deutschland für die UEFA EURO 2024 gewählt. Mit der Entscheidung für Deutschland wurde die Vision des Deutschen Fußball Bundes (DFB) von einer nachhaltigen und kreativen Durchführung des Großsportevents prämiert. Nach einstimmigen politischen Beschluss ist die Stadt Köln bereits im Rahmen des vorherigen nationalen Bewerbungsverfahren zur Ausrichterstadt der UEFA EURO 2024 in vertragliche Verpflichtungen gegenüber den ausrichtenden Verbänden eingetreten. Sie hat daraus resul- tierend eine Vielzahl an gesamtstädtischen Veranstalteraufgaben vorzubereiten, durchzufüh- ren und zu gewährleisten. Köln hat in das Bewerbungsverfahren seine perfekte Lage, seine besonderen Gastgeberquali- täten und seine große Erfahrung als Veranstalter von Großereignissen eingebracht, um mit 4 den internationalen Gästen und den Kölner*innen im Rahmen der UEFA EURO 2024 ein un- beschwertes Fußballfest zu zelebrieren und sich einem breiten Publikum als hervorragende Destination zu präsentieren. Im Herzen Europas gelegen, besticht die Stadt neben seiner exzellenten Anbindung aus dem In- und Ausland vor allem durch eine international wertgeschätzte Willkommenskultur. Fans mit und ohne Behinderung, Kinder und Jugendliche, Senior*innen, die Queere Community und zugereiste Fußballbegeisterte aus der Region sowie dem Ausland werden ein buntes Zei- chen der Völkerverständigung und Nächstenliebe aus Köln in die Fußballwelt senden. Aufgrund der vorgenannten Attribute ist Köln nunmehr vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 eine von zehn „Host Cities“ der UEFA EURO 2024 in Deutschland. Insgesamt werden fünf Spiele der Fußball-Europameisterschaft zwischen dem 15. und 30. Juni 2024 in Köln ausgetragen, da- runter vier Vorrundenspiele sowie ein Achtelfinale. Die Durchführung der UEFA EURO 2024 und des vierwöchigen Fan Fests ist von einem sehr hohen gesamtstädtischen Interesse geprägt. Im Zeitraum von 31 Tagen steht Köln mit nur we- nigen anderen Städten der Bundesrepublik Deutschland im Fokus der europäischen und inter- nationalen Medienöffentlichkeit und kann als weltoffene Stadt mit ihrer vielfältigen Kultur und der fast einzigartigen Gastfreundschaft werben. Das Fan Festival zur UEFA EURO 2024 ist somit weit mehr als eine Sportveranstaltung und bietet eine öffentlichkeitswirksame Plattform für eine Vielzahl von gesamtstädtischen Themen. Basierend auf den Verpflichtungen aus den UEFA EURO 2024 Tournament Requirements zur Bewerbung umfassen die konsumtiven Maßnahmen die folgenden Veranstaltungsteilbereiche, die seitdem vom EM-Büro beim Sportamt federführend koordiniert werden: 1.Verwaltung, 2. Mobilität, 3. Fan-Zone, 4. Event-Promotion, 5. Spectator Service, 6. Kommerzielle Themen, 7. Sicherheit, 8. Sport 9. Volunteers sowie die Querschnittsaufgabe der nachhaltigen Maßnahmen. Die Konzeption und Koordination der Aufgaben wurde durch das Sportamt unter den folgen- den Prämissen geführt: Die notwendige Infrastruktur ist bereitzustellen und eine ordnungsgemäße und nachhaltige Planung sicherzustellen. Zielsetzung war ebenso, aus Nachhaltigkeits- und Kostengründen jegliche eventorientierten Baumaßnahmen auszuschließen. Zugleich wurde bewusst auf ein kostenintensives internatio- nales Unterhaltungsprogramm -beispielsweise durch Verpflichtungen weltbekannter Künst- ler*innen- verzichtet, um vielmehr den lokalen Faktor in den Vordergrund zu rücken und auch international darzustellen. Knapp ein Jahr vor Turnierstart hat das im Sportamt angesiedelte EM-Büro zum 30. Juni 2023 fristgerecht die zweite Version des Host City Konzepts bei der EURO 2024 GmbH eingereicht und in diesem Rahmen die Planungen konkretisiert. Für das Fan Festival sind hiernach fol- gende Veranstaltungsflächen vorgesehen: Fan-Zone Altstadt (vertragliche Verpflichtung) Public Viewing Tanzbrunnen (vertragliche Verpflichtung) Football Experience (Sportliche / Gesellschaftliche Nachhaltigkeit) Die ursprünglich geplante Culture Experience entfällt ersatzlos. Für die Durchführung der Cul- ture Experience wurden Fördermittel des Bundes beantragt, die jedoch nicht realisiert werden 5 konnten. Für die Maßnahme stehen im städtischen Haushalt somit keine Mittel zur Verfügung. Seit September, rund neun Monate vor dem Turnierstart, geht das Projekt sukzessive von der konzeptionellen Phase in die konkrete Umsetzungsphase über. Das Host City Konzept stellt hierbei die Basis, also den konzeptionellen Planungsstand dar, der seitens der UEFA zum jet- zigen Zeitpunkt als vollständig und gut bewertet wird. Das Host City Konzept ist dabei ein Ar- beitsdokument, welches einen Abgleich zwischen den Veranstaltern (Host City und EURO 2024 GmbH) ermöglicht. Im Rahmen einer jeden Eventplanung ist die weitgehende Fertigstellung der Konzeptphase der Zeitpunkt für die Einholung und Aktualisierung von Angeboten zur Erstellung der möglichst finalen Finanzplanung. Exemplarisch seien hier genannt: • Umfang und Ausstattung der Fan-Zonen • darauf basierende Sicherheitskonzepte • Rahmenprogramme • Kommunikationsmaßnahmen Mit dem ursprünglichen Planungs- und Kenntnisstand wurde für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 ein Mindestbudget von rd. 9,6 Mio. € kalkuliert, welches durch den politischen Verände- rungsnachweis zum Doppelhaushalt 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 um 1,3 Mio. € gekürzt wurde. Der aktualisierte Gesamtbedarf (Erläuterung s.u.) beläuft sich nun auf rd. 13,84 Mio. Euro. Die seinerzeit erstellte Budgetplanung basierte auf Maßnahmen- und Kostenschätzungen aus den Jahren 2021/Anfang 2022, mithin einer nicht abgeschlossenen Konzeptphase. Unabhängig von der weiteren Konzeptentwicklung waren zu diesem Zeitpunkt auch die Nach- wirkungen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie die daraus resul- tierenden Inflationsraten nicht vorhersehbar. Ebenso konnten Themenbereiche wie Sicherheit und Mobilität nur rudimentär geschätzt werden, da sich die Anforderungen erst später durch die beauftragten externen Fachberater konkretisieren ließen (Ergebnisse Sicherheitskonzept erst September/Oktober 2024 bekannt geworden). Der Mehrbedarf ist im Wesentlichen wie folgt begründet: • Erhebliche Kostensteigerungen in allen Gewerken und Positionen (im Sicherheitsbe- reich zum Teil über 100%) • Aufgabenmehrungen im Rahmen der fortlaufenden Konzepterstellung • Aufgabenmehrungen durch Einflussnahme des Bundes (Nachhaltigkeit) • Massenmehrungen aus den Ergebnissen des Sicherheitskonzeptes • Höhere Sicherheitsanforderungen aufgrund der aktuellen stadtinternen Abstimmungen • Zusätzliche Detailkosten, die 2021/2022 noch nicht absehbar waren. Soweit zur jetzigen Finanzplanung konkretes Zahlenmaterial (bspw. Angebote) oder qualifi- zierte Hochrechnungen durch externe Fachplaner vorliegen, wurden diese berücksichtigt. Bei Kostenschätzungen aus 2021/2022, die noch nicht mit belegbaren aktuellen Angeboten unter- mauert werden können, wurde mit einem Preisanstieg von durchschnittlich 25 % kalkuliert. Insgesamt ist festzustellen, dass sich insbesondere die Kosten im Bereich der Umsetzung der Fan-Zonen sowie im Sicherheitsbereich stark erhöht haben. Kostenbereich: Steigerungsrate 6 1. VERWALTUNG rd. 938.000,00 € 14% 2. MOBILITÄT rd. 640.000,00 € 14% 3. FAN ZONE rd. 3.990.000,00 € 160% 4. EVENT PROMOTION rd. 260.000,00 € 25% 5. SPECTATOR SER- VICES rd. 1.070.000,00 € 15% 6. KOMMERZIELLE THEMEN rd. 270.000,00 € 25% 7. SICHERHEIT rd. 3.880.000,00 € 258% 8. SPORT rd. 438.000,00 € 25% 9. VOLUNTEERS rd. 375.000,00 € 44% Zu erwartende Gesamtkosten in 2024: rd. 11,86 Mio. € Abzüglich der bereits verrechneten Personalaufwendungen in Höhe von 0,39 Mio. € ergeben sich zu erwartende Gesamtkosten in Höhe von 11,47 Mio. €. Demgegenüber steht der derzei- tige Budgetansatz für 2024 in Höhe von aktuell 5,63 Mio. €. Im Ergebnis ist derzeit für 2024 somit von einem Mehrbedarf in Höhe von rd. 5,8 Mio. € auszugehen. Finanzierung: Zur Deckung der Gesamtkosten und des damit verbundenen Fehlbetrags in Höhe von 5,8 Mio. € wird folgender Finanzierungsplan vorgelegt: 1. Außerplanmäßige Erträge 2024: Für die EURO 2024 wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land NRW ein Landeszuschuss in Höhe von 250.000 € als Förderleistung zur Umsetzung von Nachhaltig- keitsmaßnahmen sowie ein Bundeszuschuss in Höhe von 50.000 € als Fördermittel zur Schu- lung von Volunteers in 2024 erwartet. Zudem werden noch Erträge aus Sponsoringleistungen von lokalen Förderern (100.000 €) und Rückflüsse aus der Konzessionsvergabe zum Betrei- ber der Fan-Zone Heumarkt (rd. 200.000 €) erwartet. Im Haushaltsplan 2023/2024 sind be- züglich der EURO 2024 im Haushaltsjahr 2024 keine Erträge veranschlagt. Die außerplanmä- ßigen Mehrerträge in Höhe von 600.000 € werden bedarfsgerecht im Rahmen einer unechten Deckung (vgl. § 9 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln) zur Finanzierung der Mehrauf- wendungen zur Verfügung gestellt. 2. Anderweitige Verwendung von Transferaufwendungen Da im Haushaltsplan 2023/2024 in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Auftei- lung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde, ist diese hinsichtlich der Mit- telverwendung verbindlich (vgl. § 13 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln). Zur Finanzierung von Mehraufwendungen seitens der EURO 2024 werden daher 219.000 € aus der „Z konsumtiven Baubeihilfe an Sportvereine; Diverse Empfänger“ sowie 312.000 € aus der „Sportstättenunterhaltungsbeihilfe an Sportvereine; Diverse Empfänger“ herangezo- gen. Die Mittel in Höhe von insgesamt 531.000 € werden bedarfsorientiert innerhalb des Teil- ergebnisplanes des Sportamtes innerhalb der Produktgruppe 0801 Sportförderung/Unterhal- tung von Sportstätten von Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen bereitgestellt. Von der Umschichtung bleiben in der Un- terhaltungsbeihilfe 550.000 € unberührt, da diese Mittel durch einen politischen VN zuge- schrieben wurden. 7 In Höhe von 1,869 Mio. Euro erfolgt die Umschichtung aus veranschlagten Ermächtigungen zur Unterhaltung sonstiger baulicher Anlagen sowie des Infrastrukturvermögens. Diese Mittel werden frei, da für diese Zwecke in o.g. Höhe Restmittel aus der Sportpauschale eingesetzt werden sollen. 3. Dezernatsinterne Deckung: Weiterhin können im Haushaltsjahr 2024 Aufwendungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro dezer- natsintern wie folgt gedeckt werden: Zur Finanzierung können Minderaufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent- wicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, herangezogen werden. Diese Minderaufwendungen fallen an, da ursprünglich geplante Luftfilteranlagen nicht beschafft wurden und somit die eingeplanten Mittel für den Wartungsaufwand nicht benötigt werden (1. Beschlussalternative). Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass diese Minderaufwendungen in diesem Fall nicht mehr zur Verfügung stehen, um mögliche überplanmäßige Mehrbedarfe für die JugZ zu decken. Im Jahr 2023 konnten der Gesellschaft über diesen Weg überplanmäßig Mittel in Höhe von 1.223.158 Euro bereitgestellt werden. Als teilweise Finanzierungsalternative (2. Beschlussalternative) kommt in Betracht, die im Haushaltsplanaufstellungsverfahren vorgenommene Kürzung (1,3 Mio. Euro) in Höhe der der- zeit noch nicht gebundenen Mittel zurückzunehmen. Dazu bedarf es allerdings eines entspre- chenden Freigabebeschlusses. Auf diesem Weg könnte eine alternative Deckung im Sportbe- reich in Höhe von 1 Mio. Euro generiert werden. 300 T€ sind schon für die Verwendungszwe- cke gebunden. Im Haushaltsplanaufstellungsverfahren wurden aus dem Haushaltsansatz für die EURO2024 Mittel in Höhe von 1,3 Mio. € zum Teilplan 0801 - Sportflächen/Unterhalten von Sportstätten (in Höhe von 700 T€ in die Teilplanzeile 15 zum Zweck der Aufstockung der Selbsthilfemaßnahmen und Sportstätten-Unterhaltungsbeihilfe und in Höhe von 600 T€ in die Teilplanzeile 13 zur Aufstockung der Sanierungsmittel für bestehende Kunstrasenplätze) um- geschichtet.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 4142/2023
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 11.01.2024
- Erstellt
- 20.12.2023 08:48