Sachstandsbericht
Mitteilung BV 3569/2023 vom 08.11.2023
Stand: Am 23.11.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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AN-1727-2016
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1727/2016 Stand: 11.10.2023 Sachstandsbericht Oberfläche Heumarkt Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die nicht zu akzeptierende Dauer- und Flickenreparatur auf dem Heumarkt eine dauerhafte Lösung zu erarbeiten, damit die nach der Sanierung vorgese- hene würdige Platzgestaltung endlich ihre Realität findet bzw. die Oberflächengestaltung ein einheitliches Bild gewinnt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2023: Die Lieferung der Ersatzsteine erfolgte bis März 2019. Seitdem wurden verschiedene Stellen am Heumarkt mit den Natursteinen wiederhergestellt. Bei zukünftigen Beschädigungen sollen weiterhin die vorgesehenen Natursteine Verwendung finden, sodass die Gestaltung der Flä- che in der Regel nicht durch andere Materialien gestört wird. Sachstand 2018: Für die Wiederherstellung der gesamtheitlichen Fläche des Heumarktes hat die Verwaltung bereits die Mittel reserviert, die speziell hierfür vorgesehenen Baumaterialen zu beziehen. Derzeit wird die Bestellung des Materials in die Wege geleitet. Da diese Ressource nur über einen indischen Steinbruch bezogen werden kann, wird die Ausführung der Sanierung des Heumarktes nicht vor Herbst 2018 beginnen können. Die speziellen Steine haben eine Liefer- zeit von knapp 4 Monaten. Sachstand 2017: Die Verwaltung prüft mit welchem Verfahren eine dauerhafte Instandsetzung des Heumarktes erreicht werden kann. Nächste Schritte: 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
AN-1726-2016
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1726/2016 Stand: 10.10.2023 Sachstandsbericht Grundsanierung Hühnergasse Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Hühnergasse ( Altstadt ) zeitnah in Angriff zu nehmen. Dabei ist die Kanalisation und die Oberflächengestaltung zu erneuern. Zudem ist eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2023: Zwischenzeitlich wurden Kanalvoruntersuchungen beauftragt, um den Zustand und die not- wendigen Sanierungsmaßnahmen abschätzen zu können. Die weiteren Schritte zur Verkehrs- flächeninstandsetzung werden im Anschluss geplant. Mit einer Umsetzung ist aufgrund ande- rer prioritär zu bearbeitenden Maßnahmen erst ab dem Jahr 2025 zu rechnen. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2017: Die Maßnahme wird im Rahmen der personellen Kapazitäten abgearbeitet. Die Beleuchtung wurde im Jahr 2014 erneuert. Es wird dahingehend kein weiterer Handlungs- bedarf gesehen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2 -
AN-0271-2023
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0271/2023 Stand: 05.10.2023 Sachstandsbericht Einrichtung eines Zebrastreifens in Regenbogen-Farben, Antrag FDP Ergänzter Beschluss: Im Zuge der Umgestaltung der Ehrenstraße wird in Höhe der Pfeilstraße ein symbolischer Fußgängerüberweg in Regenbogen-Farben wie ein Bild errichtet. Da es sich nicht um einen echten Zebrastreifen im Sinne der StVO, sondern um eine farbige Markierung, die an einen Zebrastreifen erinnert, handeln soll, sind Schilder, die den Zebrastreifen kennzeichnen, nicht anzubringen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Einrichtung eines regenbogenfarbenen „Zebrastreifens“ ist im öffentlichen Straßenland mit Straßenverkehr jeglicher Art nicht möglich. Die Straßenmarkierung des Fußgängerüberweges stellt ein eigenständiges Verkehrszeichen dar, welche auch ohne Beschilderung rechtlich wirk- sam ist. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den ergänzenden Richtlinien sind klare Vorga- ben zur Markierung im öffentlichen Straßenland festgelegt. Die StVO ist ein Bundesgesetz, welches insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen einheitliche Regelungen für das ge- samte Bundesgebiet festlegt. Ein sicherer und geregelter Verkehrsablauf ist nur möglich, wenn eindeutige Regelungen vorhanden sind und diese den Verkehrsteilnehmenden bekannt sind. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass alle Verkehrsteilnehmenden diese Regelungen akzeptieren bzw. sich daran orientieren. Diese Regelungen beziehen sich auf alle öffentlichen Verkehrsflächen. In der StVO ist eindeutig festgelegt, dass Markierungen im öffentlichen Straßenraum nur in der Farbe Weiß für ortsfeste Markierungen und in der Farbe Gelb für Baustellenbereiche aus- geführt werden dürfen. Aus den genannten Gründen ist es daher nicht möglich, im öffentlichen Verkehrsraum Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) in anderen Farben darzustellen. Eine Änderung der Farbgestaltung eines Fußgängerüberweges ist daher nur möglich, wenn eine entsprechende Änderung der StVO erfolgen würde. 2 Die Stadt Köln sieht in einer abweichenden Handhabung die Gefahr einer Verkehrsgefähr- dung, wobei damit Personen- und Sachschäden in Kauf genommen werden, weil eine der StVO abweichende Beschilderung und Signalisierung fehlinterpretiert werden kann und deren Verbindlichkeit durch diese Modifikation nicht mehr gegeben ist. Daher kann auch ein symboli- scher bunter Fußgängerüberweg mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht angeordnet werden. Auch die Stadt Köln steht für Vielfalt und Toleranz. So wurden im Stadtgebiet Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit temporären Markierungen, außerhalb von Flächen des fließenden Verkehrs, positiv begleitet. Auf Flächen ohne fließenden Verkehr, wie zum Beispiel Platzflächen, sind gestalterische Maß- nahmen auf eigene Kosten nach vorheriger genehmigter Duldung im Einzelfall möglich. Dabei muss jedoch unter anderem sichergestellt werden, dass die Gestaltung nicht mit Verkehrszei- chen verwechselt werden. Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Umsetzung einer gestalterischen Maßnahme, die wie beschlossen einen Regenbogen sinnbildlich wiedergibt und nicht mit einem Verkehrszeichen verwechselt wird. Hierfür wurde die an die Ehrenstraße angrenzende, vom übrigen KFZ-Ver- kehr abgesperrten Fläche der Apostelnstraße ausgewählt, die in den Willy-Millowitsch-Platz übergeht. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3569/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Sachstandsbericht Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan- genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Dr. Höver -
AN-1344-2022
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Dezernat, Dienststelle VIII/23 VI/61/0 Frau Flau Vorlagen-Nummer AN/1344/2022 Stand: 13.10.2023 Sachstandsbericht Erhalt / Neubelebung am Yitzhak Rabin-Platz, Antrag Grüne Beschluss: Die Neugestaltung des Yitzhak-Rabin-Platzes verwahrlost zunehmend. Das Stadtraumanage- ment war hier federführend. Die Verwaltung wird dringend ersucht, interne Zuständigkeiten zu klären und Abhilfe zu schaffen. Ein Erhalt der Neugestaltung und eine Neubelebung der Bür- gerbeteiligung ist unabdingbar, da der Platz eine starke Nutzung durch die Menschen in sei- ner Umgebung erfährt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: In der Fraktionsvorsitzendensitzung am 02.03.2023 wurde von der Bezirkspolizistin, einem Anwohner und dem Stadtplanungsamt über den aktuellen Zustand des Yitzhak-Rabin-Platzes berichtet. Aktivierung des Platzes: Die engagierten Anwohner sind komplett weggebrochen, so dass eine Pflege der Hochbeete nicht mehr gewährleistet ist. Ebenso ist die Aidshilfe aus den Räumlichkeiten an der Beethovenstraße ausgezogen. In den Räumlichkeiten der früheren Aidshilfe ist nun die Ein- richtung „Himmel u Ääd“ eingezogen. Eine Organisation, die sich um bedürftige Kinder und Jugendliche kümmert. Lösungsansatz: Aus der Politik kam die Anregung die Gründerin von Himmel un Ääd anzusprechen und wei- tere Gruppen und Organisationen, die als mögliche Akteure und engagierte Helfer auf dem Yitzhak-Rabin-Platz in Frage kämen anzusprechen. Es bestehen von Seiten der Politik bereits Kontakte zu entsprechenden Personen. Danach wird von Seiten der BV1 ein Ortstermin mit möglichen Akteuren, der Bezirkspolizistin und dem Stadtplanungsamt organisiert um die nächsten Schritte zu besprechen. Von Seiten des Stadtplanungsamtes wurde Kontakt mit dem Gemeinschaftsgärten-Netzwerk Köln aufgenommen. Von dort wurde Bereitschaft zur Unterstützung des Yitzak-Rabin-Platzes signalisiert. Diese Gruppe wird dann ebenfalls vom Stadtplanungsamt über den Ortstermin in- formiert. Müllproblem: 2 Von Nutzern des Spritzenautomaten werden benutzte Spritzen nicht ordnungsgemäß ent- sorgt. Die Aidshilfe hatte zuvor jeden Morgen die herumliegenden Spritzen eingesammelt. Ge- nerell wird auf dem Platz viel Müll hinterlassen und es kommt immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern. Lösungsansatz: Der Platz wird gemäß der Angabe von der AWB 7x die Woche jeden Vormittag gereinigt. Auf Grund der hohen Müllbelastung hat die AWB den Vorschlag gemacht, zusätzlich für eine Pro- bephase von 2-3 Monate ebenfalls mit der Spätschicht ca. 5 bis 6 x die Woche zusätzlich zu reinigen. Wenn eine deutliche Verbesserung zu erzielen ist muss über die Anpassung der Sat- zungsleistung entschieden werden. Öffentliche Toilette: Nach Rückmeldung der Anwohner und der Bezirkspolizistin wird die öffentliche Toilette als Drogenkonsumraum missbraucht. Lösungsansatz: Die AWB prüft aktuell einen möglichen Standort für den Aufbau eines Brennpunkt-WC’s. Die möglichen Standorte sind zur Zeit in der Ämterabstimmung. Die BV 1 wird über das Ergebnis informiert. Das bestehende öffentliche WC wird dann abgebaut. Des Weiteren schlagen wir eine größere Präsenz der Streetworker auf dem Yitzhak-Rabin- Platz vor. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Drittes Quartal 2024
Beratungsverlauf
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23.11.2023
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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