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V/0226/2022

Rüschhausweg - Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehres im Bereich Autobahnbrücke

Vorlagen 04.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 01.06.2022, TOP 10.11

Beschlussvorlage

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Anlage 1: Lageplan

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Anlage A

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Beschlussvorlage

9153 Zeichen

V/0226/2022
V/0226/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Rüschhausweg - Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehres im Bereich Autobahnbrücke
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
11.05.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Planung und Einrichtung eines Schutzstreifens auf dem Rüschhausweg im Bereich der
Autobahnbrücke wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes vom März 2022
(Anlage 1) zugestimmt.
2. Die Anträge A-W/0034/2021, A-W/0068/2021 und A-W/0069/2021 sind damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 45.000€ für die
Einrichtung eines Schutzstreifens entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022 45.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
13.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
T elefon:492-6590
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0226/2022
Begründung:
1. Voraussetzungen
Ausgelöst durch die politischen Anträge A-W/0034/2021, A-W/0068/2021 und A-W/0069/2021 der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL aus der Bezirksvertretung Münster West,
sowie diverser Bürgeranfragen wurde die Radverkehrssituation auf dem Rüschhausweg im Bereich
der Autobahnbrücke erneut geprüft, um Möglichkeiten zur Verbesserungen zu erarbeiten.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Bestand:
Aktuell verfügt die Brücke über keinen Radweg. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der 6 m
breiten Fahrbahn geführt. Zusätzlich verfügen die Brückenrampen über Seitenstreifen von ca. 1,30 m
Breite, die regelmäßig von Radfahrenden als „Ersatzradweg“ benutzt werden. Auf der Brücke selber
mündet dieser Seitenstreifen in den Brückenkappen mit einer hohen Kante zur Fahrbahn und einem
für Radfahrende zu niedrigen Geländer zur Autobahn hin. Besonders die Brückenkappen sind daher
für den Radverkehr definitiv ungeeignet.
Planung:
Aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse von lediglich 6 m Breite auf der Brücke ist die
Einrichtung eines klassischen Radweges nicht möglich. Weder als Radfahrstreifen noch als
beidseitiger Schutzstreifen, da hierfür eine notwenige Fahrbahnbreite von mindestens 7 m vorhanden
sein muss. Auch eine Verbreiterung der bestehenden Brücke, zur Einrichtung eines Geh- und
Radweges ist aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Eine geringfügige Verbreiterung der
Brückenrampen ist zwar denkbar, allerdings ist die vorhandene Brückenkappe nicht für Radverkehr
ausgelegt.
Analog zur Planung auf der Schillerstraßenbrücke besteht die Möglichkeit einen einseitigen
Schutzstreifen zu markieren, um den Radfahrenden auf dem kritischen Abschnitt beim Hochfahren
der Brückenrampen einen „eigenen geschützten Raum“ zu ermöglichen. Dieser Schutzstreifen wird
bis hinter den Beginn der Brückenkappen fortgeführt, um dem Radfahrenden klar zu verdeutlichen,
dass diese nicht zum Befahren für Radfahrende geeignet sind. Im weiteren Verlauf wird der
Radverkehr wie im Bestand im Mischverkehr mit auf der Fahrbahn geführt. Der vorhandene
Seitenstreifen wird künftig als Gehweg beschildert, um auch dem Fußverkehr einen Raum auf der
Brücke zuzuweisen.
Auf der Stadtseite der Brücke wird der Radverkehr möglichst spät aus dem vorherigen gemeinsamen
Geh- und Radweg über eine neue Furt in der Einmündung „Am Gievenbach“ auf den neuen
Schutzstreifen geleitet.
Auf der Seite Nienberge wird der Schutzstreifen bis zur Einmündung „Am Rüschhaus“ verlängert, um
Radfahrenden in Fahrtrichtung Gievenbeck am Ende des gemeinsamen Geh- und Radweges das
Einbiegen in den Schutzstreifen zu ermöglichen. Hierfür wird die vorhandene Furtmarkierung erneuert
und an die künftige Verkehrsführung angepasst. Zusätzlich wird sowohl eine Stopp-Regelung
eingefügt, um die vorhandene Gefahrenstelle zu entschärfen, als auch das Ende des gemeinsamen
Geh- und Radweges durch das entsprechende Verkehrszeichen ergänzt.
Im Rahmen der Umplanungen wurde die vorhandene Beschilderung überprüft und teilweise
angepasst und neu geordnet. Die bereits vorhandenen VZ 277.1 „Verbot des Überholens von
einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“ bleiben für
beide Fahrtrichtungen bestehen. Somit ist auch durch den künftigen Wegfall der Fahrbahn
Mittelmarkierung ein Überholen von Radfahrenden nicht zulässig.

- 3 -
V/0226/2022
Nicht in die Planung aufgenommene Forderungen der genannten Anträge:
Wie bereits dargelegt, ist sowohl die Verbreiterung der Brücke, als auch die Einrichtung eines
gemeinsamen Geh- und Radweges über die Brücke nicht möglich. Die vorhandenen Seitenstreifen
sind auf der stadtwertigen Seite bereits im vergangene Winter auf ihre maximal mögliche Breite
erweitert worden. Eine Führung des Radverkehres über den Seitenstreifen wird von Seiten der
Verwaltung nicht für sinnvoll erachtet, da eine Führung über die Brückenkappe aufgrund von
fehlenden Breiten nicht möglich ist. Somit würde das Einfädeln des Radverkehrs kurz vor der
Brückenkappe stattfinden müssen, was als großes Sicherheitsrisiko angesehen wird.
Die vorhandene Beschilderung im überplanten Abschnitt wurde in Zusammenarbeit mit der
Straßenverkehrsbehörde und der Polizei geprüft und überarbeitet. Einige der eingebrachten
Forderungen können nicht umgesetzt werden, dies wird im Folgenden erläutert.
Eine Ortstafel kann nicht versetzt werden, um auf die Beschilderung der geltenden
Höchstgeschwindigkeit T empo 50 zu verzichten. Der Standort von Ortstafeln ist geknüpft an
bestimmte Vorgaben der VwV-StVO, demnach wird eine Ortstafel dort aufgestellt, wo ungeachtet
einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der
Straße für den ortseinwärts fahrenden Verkehr erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt
dann vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Demnach kann
die Ortstafel im vorliegenden Fall nicht versetzt werden.
Für eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sind aktuell keine
Gründe ersichtlich. Außerorts gilt grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h,
es wurde somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits massiv von 100 km/h auf 50 km/h
gedrosselt.
Die vorhandenen Gefahrenzeichen für „Achtung Radfahrer“ können nicht durch Gefahrenzeichen
„Achtung Kinder“ ersetzt werden. Das Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“ wird lediglich gesetzt bei
einer erwartbaren Vielzahl von Kindern im Nahbereich z.B. auf Höhe von Kindergärten und Schulen.
Eine Aufstellung in Ausnahmefällen wird unterlassen um zu verhindern, dass das Gefahrenzeichen
seine Wirkung verliert. Auch der Anbringung eines Zusatzschildes für die Abschnittslänge des
Gefahrenzeichens „Achtung Radfahrer“ wird nicht zugestimmt, da das Gefahrenzeichen bereits im
Bestand wiederholt wird und so die Verkehrsteilnehmenden ausreichend auf die bestehende
Gefahrenlage hingewiesen werden.
Die Anordnung des Überholverbots einspuriger Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf den
Brückenrampen aufgrund der an diesen Stellen vorhandenen schlechten Sichtbeziehungen. Einer
Vorverlegung der Verkehrszeichen 277.1 kann daher nicht zugestimmt werden. Eine zusätzliche
Anordnung der Verkehrszeichen 277.1 auf den Brückenkappen ist nicht möglich, da eine
Wiederholung nur hinter Einmündungen sowie auf sehr langen Streckenabschnitten erfolgt.
In Münster werden nur Straßen und Wege innerhalb geschlossener Ortschaften sowie die
beschlossene Kanalpromenade beleuchtet. Der Rüschhausweg ist im Bereich der Brücke in der
Baulast der Autobahn GmbH welche grundsätzlich keine Straßenbeleuchtung auf ihren Straßen
installieren. Um hier eine Straßenbeleuchtung zu betreiben, müsste die Stadt Münster die Kosten und
die Unterhaltung übernehmen. Auch in einem solchen Fall hat die Stadt Münster bislang keine
Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften beleuchtet.
3) Ausschreibung und Bau
Die Umsetzung der Maßnahme soll im Jahr 2022 erfolgen.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.

- 4 -
V/0226/2022
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.
4) Beträge Dritter/Zuschüsse
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.
5) Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
6) Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Die gesammelten Anregungen für den Neubau der bestehenden Brücke zur perspektivischen
Einrichtung eines auskömmlichen Geh- und Radweges über die A1 wurden von der Stadt Münster an
den Baulastträger weitergeleitet.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan

Anlage 1: Lageplan

1525 Zeichen

VZ 205 entfernen
VZ 206 +

ZZ 1000-32 aufstellen
Haltlinie markieren “

ZZ 1012-37——
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Piktogramme entfernen

VZ 239 aufstellen

07

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25.00

Am Gievenbach

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VZ 239 aufstellen
VZ 306 aufstellen

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Schutzstreifen rot einfärben +
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VZ 274.50
an einem Mast aufstellen

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vorh. VZ 281.1 vorh. VZ 306 vorh. VZ 142-10 + Schutzstreifen rot einfärben +
VZ 274-50—— yorh_V2 2771 vorh. VZ 138-10 VZ 1012-31 & Fahrradpiktogramme markieren
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VZ 274.50

lan einem Mast aufstellen

Mittelmarkierung
entfernen

-Haltlinie markieren

-Furtmarkierung und
Roteinfärbung anpassen

vorh. VZ 281.1

Projekt-Nr

Blatt-Nr: 1.11)
Maßstab: 1: 500
Anlage-I

3

STADT ||| MÜNSTER

Datum Name

Amt für Mobilität

bearbeitet | März 2022 | Blankemeyer

und Tiefbau

gezeichnet | März 2022 | Revermann

Rüschhausweg

+

Planung Schutzstreif
“Am Gievenbach” bis

en-
"Am Rüschhaus”

Verkehrstechnischer Entwurf

Plot 31.03.2022

Anlage A

1534 Zeichen

Anlage A zur V/0226/2022
Kurzüberblick
Ziel der Planung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß gehende
auf dem Rüschhausweg im Bereich der Autobahnbrücke durch die Neueinrichtung eines
einseitigen Schutzstreifens auf den Brückenrampen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.
Das T eilziellautet auf dem Rüschhausweg auf dem Abschnitt der Autobahnbrücke eine sichere
Radverkehrsführung zu ermöglichen.
Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2022. Für die Maßnahme entstehen
Kosten in Höhe von ca. 45.000€.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Rüschhausweg
  • Am Gievenbach 2
  • Am Rüschhaus
  • Kanalpromenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0226/2022
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2022
Erstellt
28.03.2022 16:10