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2955/2021

Beantwortung der Anfrage SPD betreffend "Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021: Auswirkungen auf die Glücksspielsucht in Köln", AN/1544/2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.09.2021, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Ansehen

Vorabauszug Hauptausschuss 23.08.2021

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

23785 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/535 
 
Vorlagen-Nummer  20.08.2021 
 2955/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 23.08.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.09.2021 
 
Beantwortung der Anfrage SPD betreffend "Gesetz zur Umsetzung des 
Glücksspielstaatsvertrages 2021: Auswirkungen auf die Glücksspielsucht in Köln", 
AN/1544/2021 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet mit Anfrage AN/1544/221 in der Sitzung des Hauptaus-
schusses vom 19.07.2021 um eine Beantwortung folgender Fragen zur Auswirkungen des Gesetzes 
zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 auf die Glücksspielsucht in Köln: 
 
Frage1: 
 
Mit welchen negativen Auswirkungen rechnet die Stadt durch das nun beschlossene Gesetz zur Um-
setzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021, insbesondere hinsichtlich der anvisierten Reduzierung 
der Spielstätten und der vorgeschriebenen Abstände zu Schulen und zueinander? 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Eine Verringerung der Mindestabstände von Spielbetrieben lässt eine erhöhte Angebotsdichte erwar-
ten. 
 
Aus Sicht der Jugendhilfe, Suchtprävention und Suchthilfe sowie der Gesundheitsförderung und Ge-
sundheitsplanung wird die Situation folgendermaßen eingeschätzt:  
 
Die Jugendhilfe soll gem. § 1 Abs. 1 SGB VIII die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenver-
antwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und Kinder und Jugendliche vor Ge-
fahren für ihr Wohl schützen. In Verbindung mit dem § 14 Abs. 2 SGB VIII ist die Jugendhilfe aufge-
fordert, Maßnahmen zu ergreifen, die junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen 
zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur 
Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Hier ist die eindeutige Zielvorstellung die Me-
thode betreffend: junge Menschen müssen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu 
schützen und sie sollen zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie 
zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erzogen werden. 
 
Durch die Bewertung von Spielhallen des Amtes für Kinder- Jugend und Familie in Zusammenarbeit 
mit dem Amt für öffentliche Ordnung wird der gesetzliche Jugendschutz bedient. In der Regel kommt 
das Amt für Kinder, Jugend und Familie zu der Einschätzung, dass die Erteilung einer neuen Konzes-
sion und der damit verbundenen Eröffnung einer weiteren Spielstätte aus jugendschutzrechtlicher 
Sicht nicht sinnvoll ist. Durch zusätzliche Angebote im Stadtgebiet multiplizieren sich problematisches 
und suchtrelevantes Verhalten nicht nur bei Kindern und Jugendlichen.

2 
 
Erfahrungsgemäß siedeln sich insbesondere in Stadtvierteln mit multiplen sozialen Problemen und 
bereits vorhandenen Glücksspieleinrichtungen weitere Spielstätten an. Dieser Entwicklung sollte aus 
jugendschutzrechtlicher und suchtpräventiver Hinsicht entgegengewirkt werden, ist jedoch aufgrund 
der aktuell gültigen Gesetzeslage schwer bis gar nicht umsetzbar (siehe Beantwortung Frage 2). 
 
Auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Glücksspiels ist hier der Zusammenhang mit 
dem Thema Mediennutzung von Relevanz. „Mediensucht“ stellt eine zusätzliche unterschätzte Her-
ausforderung dar. Eine durch die Landesmedienanstalt NRW durchgeführte Studie ergab, dass 8 
Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 8 und 14 Jahren ihr Smartphone so häufig 
nutzen, dass sie als suchtgefährdet gelten können. In Köln sind dies rund 5.000 gefährdete Kinder 
und Jugendliche. Digitale Medien bestimmen unser aller Lebensalltag und sind nicht mehr wegzu-
denken. Jedoch sollte das Medienverhalten junger Menschen – und nicht nur junger Menschen - viel-
fach auf den Prüfstand gestellt werden, da die Onlinezeiten junger Menschen von Jahr zu Jahr stei-
gen. Dies trifft selbstverständlich auch für Erwachsene zu, die darüber hinaus für Kinder und Jugend-
liche Vorbildfunktion ausüben. Daher gehört die Begleitung der Mediennutzung von Kindern und Ju-
gendlichen und das Erlernen des sinnvollen Umgangs mit dem Medium zu einer vorrangigen Erzie-
hungsaufgabe. Hier sind nicht nur die Erziehungsberechtigten gefragt, sondern flankierend die Fach-
kräfte unterschiedlicher fachlicher Disziplinen.  
 
Sei es in Spielhallen oder online - ob Glückspiel in problematisches Glücksspielverhalten oder patho-
logisches Glückspiel mündet, ist das Ergebnis eines Bedingungsgefüges vieler Faktoren wie persönli-
che Voraussetzungen, gesellschaftliche und kultureller Akzeptanz und Zugänglichkeit des Angebots. 
Aus Sicht der verhältnisbezogenen Gesundheitsförderung erweist sich daher eine Verdichtung des 
Glückspielangebots als problematisch, da dies die Zugänglichkeit erhöht und eine zusätzliche Ge-
fährdung bedeuten kann. 
 
 
Frage 2: 
 
Was kann diesen negativen Auswirkungen kommunal entgegengesetzt werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
 
Die Stadt Köln ist bei Wettbüros nicht Erlaubnisbehörde (Bezirksregierung Köln) und hat von daher 
spielrechtlich keine Einwirkungsmöglichkeiten. Im Falle der Spielhallen ist die Stadt Köln zwar Er-
laubnisbehörde für die Konzession, wird aber bei Vorliegen sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen 
nicht umhin kommen, die Genehmigung/Konzession zu erteilen. 
 
 
Frage 3: 
 
Plant die Stadt den Ausbau der kommunalen Förderung der Glücksspielberatung, und ist u.a. wegen 
der Gesetzesänderung eine Überarbeitung des Handlungskonzepts zur Verhinderung und Reduzie-
rung des pathologischen Glücksspiels in der Stadt Köln in Planung? (Bitte mit Begründung). 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
 
Das Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels in der 
Stadt Köln wurde erstmalig 2016 als Mitteilung, Vorlage 0586/2016 vom 25.02.2016 und erneuert in 
überarbeiteter Version 2018 als Mitteilung, Vorlage 03717/2018 vom 15.11.2018 den Fachausschüs-
sen des Rats vorgelegt. 
 
Bereits 2005 hatte sich der Rat der Stadt Köln für eine Bewerbung bei der Landesregierung als 
Standort für eine Spielbank ausgesprochen. Im November 2012 erhielt die Stadt Köln von der Lan-
desregierung die Zustimmung. Vor diesem Hintergrund wurde von Kölner Expert*innen die Einschät-
zung des Spieler*innenschutz diskutiert und erhöhter Präventionsbedarf erwartet. Im April 2014 wur-

3 
 
de ein „Runder Tisch“ gegründet, an dem Kölner Akteur*innen und Expert*innen zum Thema Glück-
spiel interdisziplinär und ressortübergreifend beteiligt waren und das Konzept als Handlungsrahmen 
für Maßnahmen gegen Pathologisches Glücksspiel konzipierten. Die ursprüngliche Planung einer 
Spielbank in Köln-Deutz mit Eröffnung in 2021 wurde zwischenzeitlich verworfen. Auch wenn die 
Spielbank nicht realisiert wurde, wird das aktualisierte Handlungskonzept 2018 nach wie vor als gülti-
ger Handlungsrahmen betrachtet mit Empfehlungen, die an die aktuelle Situation angepasst werden 
können. 
 
 
Frage 4: 
 
Wie hat sich die Problemlage rund um Glücksspielsucht seit 2015 in Köln entwickelt? (Bitte aktualisie-
ren Sie die Daten aus dem Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pathologi-
schen Glücksspiels, z.B. zu Beratungs- und Betreuungsbedarfen, Anzahl der Spielstätten und -
geräten usw.). 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Bundesweite Erhebungen im Rahmen eines Monitorings geben Hinweise auf das Glückspiel-
Verhalten in der Bevölkerung und die Entwicklung der letzten Jahre. Eine Befragung, die seit 2007 im 
2-Jahres-Abstand wiederholt durchgeführt wird, ist die Studie „Glücksspielverhalten und Glücksspiel-
sucht in Deutschland“ im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Aktuell 
liegt die Auswertung der Befragung von 11.503 Personen aus 2019 vor. Hier sind exemplarisch we-
sentliche Ergebnisse dieser Studie im Vergleich mit den Vorjahren aufgeführt: 
 
Verbreitung von Glücksspielverhalten (letzte 12 Monate) in der Bevölkerung 
Laut Erhebung der BZgA in 2019 hatten in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung  
37,7 Prozent der Befragten mindestens ein Glücksspiel gespielt. Seit 2007 mit einem Anteil von 55 
Prozent gibt es einen kontinuierlichen Abwärtstrend mit leichten Schwankungen. 
Männer spielen signifikant häufiger als Frauen, dies zeigt sich in allen Altersgruppen. 
 
 
Verbreitung von problematischem und pathologischem Glücksspiel in der Bevölkerung 
Die BZgA verwendet bei der Erhebung die Klassifizierung das South Oaks Gambling Screen (SOGS) 
als Screeninginstrument. Im Jahre 2019 beträgt danach bei der 16- bis einschließlich 70-jährigen Be-
völkerung die Quote für problematisches Glücksspielverhalten und wahrscheinlich pathologische 
Glücksspielverhalten insgesamt 0,73 Prozent,  
davon  
 die Quote für problematisches Glücksspielverhalten: 0,39 Prozent 
(männliche Befragte: 0,68 Prozent, weibliche: 0,10 Prozent) 
 die Quote für das wahrscheinlich pathologische Glücksspielverhalten 0,34 Prozent 
 (männliche Befragte: 0,60 Prozent, weibliche: 0,08 Prozent).  
Wie auch in den vorherigen Untersuchungen weisen Männer häufiger problematisches oder wahr-
scheinlich pathologisches Glücksspielverhalten auf. Ebenfalls werden 2019 von Migrationshinter-
grund, niedrigem Einkommen und jungem Alter als signifikante Faktoren für das Entstehen eines 
mindestens problematischen Glücksspielverhaltens berichtet. Diese Tendenzen werden von Exper-
tinnen und Experten der Suchthilfe auch für Köln bestätigt. 
 
Tabelle 1 
Quoten  problematisches und wahrscheinlich pathologisches Glückspielverhalten 
bei den Befragungen 2015, 2017, 2019, Studie der BZgA 
Jahr Problematisches 
Glückspielverhalten 
Wahrscheinlich 
pathologisches 
Glückspielverhalten 
Gesamt 
2015 0,42 % 0,37 % 0,79 % 
2017 0,56 % 0,31 % 0,87 %

4 
 
2019 0,39 % 0,34 % 0,73 % 
 
Laut BZgA  ist 2019 gegenüber dem Survey 2017 nur eine geringe, statistisch nicht signifikante Ver-
änderung des wahrscheinlich pathologischen Glückspielverhaltens zu verzeichnen. Bei den Quoten 
des problematischen und wahrscheinlich pathologischen Glückspielverhaltens bei den Befragungen 
2015, 2017 und 2019 gibt es Schwankungen, ein Trend lässt sich nicht erkennen (siehe Tabelle 1). 
(Quelle: Banz, M. (2019). GLÜCKSSPIELVERHALTEN UND GLÜCKSSPIELSUCHT IN DEUTSCH-
LAND. Ergebnisse des Surveys 2019 und Trends. BZgA-Forschungsbericht. Köln: Bundeszentrale für 
gesundheitliche Aufklärung). 
 
 
Problematische Nutzung von Glücksspielen im Jugendalter 
Eine Studie mit 9.309 12- bis 18-Jährigen in Deutschland untersucht das Online-Glücksspielmit dem 
Fokus auf die junge Altersgruppe. Den Ergebnissen zufolge erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, prob-
lematisches Glücksspielverhalten zu entwickeln beim Online-Glückspiel gegenüber dem Offline-
Glücksspiel erheblich (siehe hierzu auch Beantwortung Frage 1 im Zusammenhang mit dem Thema 
Medien und Mediensucht).  
(Quellen: Giralt, S., Müller, K.W., Beutel, M.E., Dreier, M., Duven, E., Wölfling, K. (2018). Prevalence, 
risk factors, and psychosocial adjustment of problematic gambling in adolescents: Results from two 
representative German samples. In: J Behav Addict. 2018 Jun 1;7(2), S. 339-347.  Effertz, T., Bi-
schof, A., Rumpf, H.J., Meyer, C., John, U. (2018). The effect of online gambling on gambling prob-
lems and resulting economic health costs in Germany. In: Eur J Health Econ. 2018 Sep;19(7), S. 967-
978). 
 
 
Inanspruchnahme des Hilfesystems in der Bevölkerung 
Laut der oben erwähnten Studie „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland“ im Auf-
trag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine tendenziell steigende Beratungsinan-
spruchnahme seit 2015 mit leichtem Einbruch der Prävalenz in 2017 zu verzeichnen (2015=23,5 Pro-
zent; 2017=19,5 Prozent; 2019=34,3 Prozent). Dies lässt unter anderem darauf schließen, dass Men-
schen für die Problematik des Glücksspiels mehr sensibilisiert sowie über Hilfemöglichkeiten besser 
informiert sind und dadurch der frühzeitige Zugang erleichtert wird.  
 
 
Verbreitung des problematischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens in Köln 
Auf kommunaler Ebene liegen keine gesonderten Erhebungen über das Vorkommen eines problema-
tischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens in der Bevölkerung vor. Eine Übertragung der Er-
gebnisse von der bundesweiten BzgA-Studie bietet jedoch Anhaltspunkte für die ungefähre Größen-
ordnung der Problematik in Köln. Demnach gehörten von den 1.091.819 in Köln lebenden Menschen 
am 31.12.2019 etwa 841.430 Personen zu der Altersgruppe 16- bis 70-Jährige. Entsprechend dieser 
Studie leben in Köln etwa 3.300 Personen mit einem problematischen Glücksspielverhalten und 2.900 
Personen mit pathogenem Glücksspielverhalten in Köln. 
 
 
Verbreitung von Spielgeräten und Spielhallen in Köln 
Eine Bestandsanalyse über die Verbreitung von Spielgeräten und Spielhallen ermöglicht eine Ein-
schätzung des Glückspielangebots für Spielerinnen und Spieler: 
 
Tabelle 2 
Köln 
Jahr Bevölke-
rungsanzahl 
Anzahl Stand-
orte Spielhallen 
Anzahl der Gerä-
te in Spielhallen 
Anzahl der Geräte 
in Gaststätten 
Anzahl Kon-
zession 
2016 1.060.582 157 2.592 Keine Angaben 248 
2018 1.075.935 155 2.582 1.861 239 
2020 1.085.664 148 2.442 1.328 233

5 
 
Tab.2 (Landeskoordinierungsstelle Gl ücksspielsucht NRW 2020) 
 
In den vergangenen Jahren hat sich das Angebot der Spielgeräte und Spielhallen in Köln leicht ver-
ringert. Allerdings wird über diese Erhebung das Online-Glücksspiel, das bereits eine bedeutende 
Rolle spielen wird, nicht erfasst.  
 
 
Frage 5: 
 
Welche Handlungsempfehlungen (Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des patho-
logischen Glücksspiels, S. 22 ff. zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels 
in Köln) sind umgesetzt oder befinden sich zurzeit in Umsetzung? 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 5: 
 
Angebot für Menschen mit Glücksspielproblematik: 
In Köln wurde ein spezifisches Angebot für Menschen mit Glücksspielproblematik eingerichtet: 
 
 
Bedarfsermittlung 
Aussagen zur Bedarfseinschätzung bezogen auf Köln können auf der Basis der Anzahl von Personen 
mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten in den frequentierten Einrichtungen 
der Suchthilfe, der Fachkliniken und Schuldnerberatungsstellen getroffen werden. Im Zuge der Erstel-
lung der vorliegenden Handlungskonzepte 2014 und 2016 wurden Befragungen dieser Einrichtungen 
durchgeführt. Dafür wurde durch den „Runden Tisch“ ein Fragebogen abgestimmt und den unter-
schiedlichen Einrichtungen zugeleitet. Ziel war es, einen Überblick über die Zahl derer zu erhalten, 
die wegen einer Glücksspielproblematik das vorhandene Hilfesystem aufsuchen. Auf Basis der Aus-
wertung wurde das Angebot für Menschen mit Glücksspielproblematik ausgerichtet.  
 
 
Inhalt und Trägerschaft 
Seit Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 stehen Mittel zur Förderung eines Hilfeangebots für 
Menschen mit einem problematischen oder pathologischen Glücksspielverhalten in freier Träger-
schaft im Umfang von einer Personalstelle (1 VZÄ) zur Verfügung. Dieses Angebot umfasst Beratung, 
Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Zielgruppe des Beratungsangebots sind Menschen aus Köln mit 
Glückspielproblematik bzw. Menschen mit komorbiden Erkrankungen (zum Beispiel pathologisches 
Glücksspiel und Alkohol) und Menschen, die gefährdet sind, eine Glückspielproblematik zu entwickeln 
und ihre Angehörigen. 
 
Um die im Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels 
des „Runden Tisches“ empfohlene Trägervielfalt sicherzustellen, wurde die Personalstelle auf zwei 
Hilfeträger (Diakonisches Werk Köln und Region GmbH und Drogenhilfe Köln gGmbH) aufgeteilt. Auf 
der Grundlage des Handlungskonzeptes des „Runden Tisches“ wurde das niedrigschwellige Bera-
tungsangebot in bereits vorhandenen Beratungsstellen der Träger jeweils im links- und rechtsrheini-
schen Köln verortet:  
 
 
Diakonisches Werk Köln und Region GmbH: Rechtsrheinische Suchtberatungsstelle in Köln-
Mülheim 
Angebot: Niederschwellige Einzelfallberatung sowie Gruppenangebote von komorbidegefährdeten 
bzw. betroffenen Menschen (Alkohol-/Medikamenten/-Glücksspielproblematik), ihre Angehörigen so-
wie Menschen mit ausschließlich pathologischem Glücksspiel und -gefährdung. 
 
 
Drogenhilfe Köln gGmbH: Linksrheinische Kölner Fachstelle Glücksspielsucht in der Kölner 
Innenstadt 
Angebot: Niederschwellige Einzelfallberatung sowie Gruppenangebote von gefährdeten bzw. be-

6 
 
troffenen Menschen und ihren Angehörigen.  
 
 
Beide Angebote übernehmen darüber hinaus folgende Aufgaben: 
 
 Die Unterstützung bei Vermittlung in ein anderes Angebot:  
 
Im Falle des Bedarfs nach Vermittlung in eine Schuldnerberatung sowie Rehabilitations-
maßnahme übernehmen die Träger jeweils für ihre Ratsuchenden die erforderliche Vorbe-
reitung und Begleitung des Übergangs. 
 
 Der Aufbau und die Begleitung von Selbsthilfegruppen: 
 
Die Hilfeträger stimmen genderbezogene Selbsthilfegruppenangebote miteinander ab und 
bauen bedarfsgerecht Gruppen jeweils für Männer und Frauen auf. 
 
 Der Aufbau oder die Intensivierung eines Netzwerks innerhalb des Hilfesystems:  
 
Beide Hilfeträger bauen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt das Netzwerk 
im Rahmen vorhandener Strukturen auf. 
 
 Aktionen in Köln zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht laut Handlungskonzept: 
 
Beide Hilfeträger planen in Absprache mit dem Gesundheitsamt Veranstaltungen für Er-
wachsene im Bereich der Verhinderung und Reduzierung von Glücksspiel-problematik und 
führen sie durch.  
 
Durch die Einbindung des Angebots in das psychosoziale Beratungs-, Suchthilfe-, Jugendhilfe- und 
Suchtpräventionsangebot der Stadt Köln kann den Menschen mit Glückspielproblematik und ihren 
Angehörigen der Zugang zu diesen Hilfen erleichtert werden. Kooperationen finden beispielsweise mit 
der Schuldnerberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung, dem Jobcenter, den Suchtkliniken 
und Selbsthilfegruppen statt. Es gibt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus suchtbelaste-
ten Familien Unterstützungsangebote, bei denen es sich jedoch nicht um spezifische Angebote für 
Kinder von Eltern mit einer Glücksspielproblematik handelt. Auch in diese Angebote können Fami-
lienangehörige vermittelt werden. 
 
 
Ergebnisse des Beratungsangebots bei Glücksspielproblematik 
Das Angebot umfasst insgesamt eine Vollzeitstelle (1 VZÄ) und wird je zur Hälfte von der Kölner 
Fachstelle Glückspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH und dem Diakonischen Werk Köln und Re-
gion GmbH durchgeführt. Für die interkulturelle Öffnung von Suchtberatungsstellen werden städtische 
Mittel entsprechend einer Vollzeitstelle bereitgestellt und unter verschiedenen Suchthilfeträgern auf-
geteilt. Die Drogenhilfe Köln gGmbH bringt ihren Anteil in das Beratungsangebot für Glücksspielsucht 
mit einem speziellen kultursensiblen Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund zusätzlich ein.  
 
2020 mussten Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit aufgrund eingeschränkter Rahmenbedingungen 
durch COVID-19 zurückgestellt werden, auch Beratungen und Gruppenangebote konnten nur einge-
schränkt angeboten werden. Trotz dieser Rahmenbedingungen fanden neben erwähnter reduzierter 
Gruppenangebote über die beiden Träger Einzelberatungen für insgesamt 131 Menschen statt, davon 
wiesen 113 Menschen eine Glücksspielproblematik auf, 18 Personen waren Angehörige. 32 Perso-
nen wurden in die ambulante Reha, 19 Personen in die stationäre Reha und über 18 Personen in die 
Selbsthilfe vermittelt.  
 
Im Vorjahr 2019 erhielten insgesamt 171 Menschen eine Einzelberatung. Bei der Kölner Fachstelle 
Glückspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH wurden Einzelberatungen für 53 Personen mit Glücks-
pielproblematik und 14 Angehörige durchgeführt. Bei dem Diakonischen Werk Köln und Region 
GmbH wurden über die Einzelberatung 104 Menschen erreicht, davon 95 Personen mit Glückspiel-
problematik und 9 Angehörige. Dabei ist die genaue Anzahl der Einzelberatungen der beiden Träger

7 
 
aufgrund der konzeptionellen Unterschiede nicht unmittelbar vergleichbar. So bietet die Kölner Fach-
stelle Glückspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH den Einstieg in die Einzelberatung für Menschen 
mit Glücksspielproblematik über ein offenes Gruppeninfo- und Beratungsangebot an, das einmal wö-
chentlich stattfindet, während beim Diakonischen Werk der Einstieg in die Einzelberatung direkt er-
folgt. 
Durch die Vermittlung beider Angebote wurden insgesamt 30 Personen in die ambulante Reha und 
27 Personen in die stationäre Reha aufgenommen, über 30 Personen wurden in die Selbsthilfe ver-
mittelt.  
 
Etwa 10 Prozent der Ratsuchenden sind weiblich, etwa 90 Prozent männlich, die Nennung divers ist 
2019 und 2020 nicht vertreten. Über die Hälfte der Menschen, die Beratung suchen, weisen Migrati-
onshintergrund auf, davon verfügt ein hoher Anteil über türkischen Migrationshintergrund. Dies ist 
unter anderem auf den hohen Anteil von Menschen mit türkischer Herkunft in Köln zurückzuführen. 
Als häufigste Glücksspielformen wurden bei beiden Beratungsstellen Automaten-, Sportwetten- und 
Onlinespiel benannt. Die Beratungen wurden sowohl Face to Face, telefonisch als auch per Email 
oder Videokonferenz durchgeführt.  
 
Das Gesamtergebnis verdeutlicht, dass Menschen mit Glücksspielproblematik und Angehörige in 
beiden Angeboten ankommen und nachhaltig in Hilfen weitervermittelt werden. 
 
 
Perspektiven 
Perspektivisch werden neben rechtlicher Rahmenbedingungen weitere Entwicklungen den Hand-
lungsbedarf verändern, so hat sich - auch mitbedingt durch COVID-19- Einschränkungen -das jeder-
zeit verfügbare Online-Glückspiel stärker bei der Bevölkerung etablieren können. Prof. Dr. Martin 
Dietrich, Kommissarischer Leiter der BZgA, führt dazu aus: „Online-Glücksspiel ist – im Vergleich zu 
anderen Glücksspielarten - mit einem erhöhten Suchtrisiko verbunden. Das erhöhte Suchtrisiko ist 
dadurch bedingt, dass Online-Glücksspiele rund um die Uhr immer und überall gespielt werden kön-
nen. Die BZgA-Studiendaten zeigen auf, dass nahezu jeder fünfte Spielende von Online-
Casinospielen ein problematisches oder abhängiges Spielverhalten zeigt.“ (Quelle: BZgA, 
https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2021-06-24-online-gluecksspiel-nahezu-jeder-fuenfte-
spielende-zeigt-problematisches-verhalten/ abgerufen am 12.08.2021) 
 
Eine Bedarfsermittlung in Köln kann in erster Linie über die Rückmeldung der Personen mit Glücks-
spielproblematik, die im Hilfesystem angekommen sind, stattfinden. Daher gibt es einen fortlaufenden 
Austausch der Verwaltung mit den beteiligten Expert*innen und den Akteur*innen des Runden Ti-
sches sowie den Trägern und Einrichtungen im Rahmen des laufenden Suchthilfeplanungsprozesses, 
um die Situation zu überprüfen, veränderte Handlungsbedarfe zu erkennen und das Angebot in Ab-
stimmung anzupassen oder neu auszurichten. 
 
Im Rahmen des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung 
in Köln“ wurde von Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen aktuell Kindergesundheit als 
Schwerpunktthema ausgewählt. Ziel ist es dabei, Bedarfe zu ermitteln, die nicht bereits durch beste-
hende Angebote abgedeckt werden und die Angebotsstruktur im Veedel darauf auszurichten. Dabei 
wird auch das Thema Suchtprävention aufgegriffen und bei entsprechendem Bedarf können verhält-
nis- und verhaltensbezogene Maßnahmen zum Beispiel zum Thema Mediennutzung/Online-
Glücksspiel niedrigschwellig im Sozialraum etabliert werden. Dies kann Kindern und Jugendlichen 
niedrigschwellig den Zugang zur Suchtprävention und Resilienzstärkung ebnen, die bisher davon 
nicht erreicht wurden. 
 
 
 
gez. Reker

Vorabauszug Hauptausschuss 23.08.2021

704 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 27.08.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 23.08.2021  
öffentlich 
3.1 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Gesetz zur Umsetzung des 
Glücksspielstaatsvertrages 2021: Auswirkungen auf die Glücksspiel-
sucht in Köln" 
AN/1544/2021 
 Antwort der Verwaltung vom 20.08.2021 
2955/2021 
Herr Joisten bittet darum, die Beantwortung auch dem Ausschuss Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zur Kenntnis zu geben. 
 
Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

23.08.2021 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2955/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.09.2021
Erstellt
18.08.2021 08:56