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V/0813/2014

Haushaltsplanentwurf 2015 - Aufhebung von Sperrvermerken

Vorlagen 28.10.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 27.11.2014, TOP 21

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5581 Zeichen

V/0813/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltsplanentwurf 2015 - Aufhebung von Sperrvermerken 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
                    Ordnung und E-Government Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die durch den Ausschuss für Umweltschutz un d Bauwesen am 19.11.2013 beschlossenen 
Sperrvermerke für die Maßnahmen 1200 „Zuschuss Digitalfunk -Hilfsorganisationen“ sowie 4400 
„Aufbau Sirenensystem“ werden aufgehoben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0209 Zusch. Digitalfunk-Hilfs- 
Organisationen (1200) 
2015 150.000 Sperrvermerk 
Produktgruppe 0209 Aufbau Sirenensystem (4400) 2015 200.000 Sperrvermerk 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltspl anentwurf 2015 bei der  
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü h-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat mit der Verabschiedung des Haushaltes 2015 bzw. 
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0813/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Bestmann 
Ruf: 
20 25 81 00 
E-Mail: 
BestmannH@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0813/2014 
 
Begründung: 
 
1. Maßnahme 1200 „Zuschuss Digitalfunk-Hilfsorganisationen“ 
 
Auf der Grundlage einer Anregung  gem. § 24 GO NW des Deutschen Roten  Kreuzes, des 
Arbeiter-Samariter-Bundes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes sowie 
nachfolgend auch der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sind den o.g. Organisati o-
nen für die Umstellung von Teilen ihres jeweiligen Fahrzeugparks auf die neue Digitalfunk-
technik der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf gaben für das Haushaltsjah r 
2015  insgesamt 150.000 € als Zuschuss in Aussicht gestellt worden. 
Am 19.11.2013 wurde der in den Haushalt eingestellte Betrag während der Etatberatung 
zum Haushalt 2014 bzw. zur mittelfristigen Finanzplanung  nach Beschluss des Ausschus-
ses für Umweltschutz und Bauwe sen z unächst mit einem Sperrvermerk versehen. Die 
Verwaltung sollte prüfen, ob die Haushaltsmittel über rettungsdienstliche Gebührenei n-
nahmen refinanziert werden können. Eine abschließende Prüfung hat ergeben, dass eine 
Refinanzierung aus rettungsdienstlichen Gebührenerträgen nicht möglich ist, da es sich bei 
den Fahrzeugen der Hilfsorganisationen, die eine neue Digitalfunktechnik erhalten  sollen, 
nicht um Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes, sondern um Fahrzeuge des Katastrophen-
schutzes handelt.  
Die Umrüstung soll im Haushaltsjahr 2015 erfolgen. 
 
 
2. Maßnahme 4400 „Aufbau Sirenensystem“ 
 
Die Stadt Münster ist verpflichtet, die Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefah-
rensituationen sicherzustellen. Eine flächendeckende Warnung bzw. Information der Bevöl-
kerung ist bei zeitkritischen Gefahrenlagen nur mittels Sirenen sicherzustellen. Die Verwal-
tung hat daher vorgeschlagen, in der Stadt Münster ein flächendeckendes Sirenensystem 
aufzubauen. Die Investitionsmaßnahme erstreckt sich über mehrere Jahre mit einem G e-
samtvolumen von 1.450.000 €.  Für das Haushaltsjahr  2015 wurden 200.000 € eing estellt. 
Die Haushaltsansätze  wurden am 19.11.2013 während der Etatberatung zum Haushalt 
2014 bzw. zur mittelfristigen Finanzplanung nach  Beschluss des Ausschusses für Umwel t-
schutz und Bauwesen zunächst mit einem Sperrvermerk versehen , der zum Ziel hatte, die 
Mittel nur zu entsperren, wenn das Land NRW per Gesetz oder Verordnung den Aufbau e i-
nes Sirenensystems zwingend vorschreibt. Das Land NRW hat zwischenzeitlich m it Erlass 
des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK)  vom 30.04.2014 die Katastrophen-
schutzbehörden auf ihre Verpflichtung zur Sicherstellung der Warnung und Info rmation der 
Bevölkerung hingewiesen und insgesamt einen Betrag von 10 Mio. € bereitgestellt, um die 
Städte, Gemeinden und Kreise beim Auf- und Ausbau der War nsysteme zu unterstützen. 
Eine entsprechende Zuwendung in Höhe von 132.831,94 € wurde der Stadt Münster b e-
reits im April 2014 als Teildeckung zur Verfügung ge stellt. Die Auszahlung  dieser Pa u-
schalmittel unterliegt der Zweckbindung für den Aufbau eines Warnsystems und ist bis zum 
31.12.2015 rechtsverbindlich über einen Verwendungsnachweis nachzuweisen.  
Die Verwendung der Mittel ist nicht auf den Aufbau eines Sirene nsystems eingeschränkt, 
gleichwohl ist es in Fachkreisen vorherrschende Meinung, dass Sirenen die Basis eines j e-
den Warnsystems sind. Allein vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Stadt Münster, bei 
einem entsprechenden Schadensereignis im Kernkraftwerk Emsland die gesamte Bevölke-
rung der Stadt Münster flächendeckend und zeitnah warnen und zur Einnahme von Kal i-
umiodidtabletten (Jodtabletten) auffordern zu müssen, ist die Verfügbarkeit eines Sirene n-
systems zwingend erforderlich.  Unabhängig von diesem spez iellen Bedarf dient das Sir e-
nensystem der Warnung und Information der Bevölkerung insbesondere bei einem plötzl i-
chen und unkontrollierten Freiwerden von gefährlichen Stoffen und Gütern , z.B. bei Unfäl-
len in entsprechenden Betrieben oder beim Transport solcher Güter auf den verschiedenen 
Verkehrswegen im Stadtgebiet.

- 3 - 
V/0813/2014 
Es ist beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2015 den  Planungsauftrag für den Aufbau eines Sir e-
nensystems zu erteilen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0813/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37