V/0813/2014
Haushaltsplanentwurf 2015 - Aufhebung von Sperrvermerken
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Beschlussvorlage
5581 Zeichen
V/0813/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Feuerwehr
Betrifft
Haushaltsplanentwurf 2015 - Aufhebung von Sperrvermerken
Beratungsfolge
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die durch den Ausschuss für Umweltschutz un d Bauwesen am 19.11.2013 beschlossenen
Sperrvermerke für die Maßnahmen 1200 „Zuschuss Digitalfunk -Hilfsorganisationen“ sowie 4400
„Aufbau Sirenensystem“ werden aufgehoben.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0209 Zusch. Digitalfunk-Hilfs-
Organisationen (1200)
2015 150.000 Sperrvermerk
Produktgruppe 0209 Aufbau Sirenensystem (4400) 2015 200.000 Sperrvermerk
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltspl anentwurf 2015 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü h-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat mit der Verabschiedung des Haushaltes 2015 bzw.
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0813/2014
Auskunft erteilt:
Herr Bestmann
Ruf:
20 25 81 00
E-Mail:
BestmannH@stadt-muenster.de
Datum:
28.10.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0813/2014
Begründung:
1. Maßnahme 1200 „Zuschuss Digitalfunk-Hilfsorganisationen“
Auf der Grundlage einer Anregung gem. § 24 GO NW des Deutschen Roten Kreuzes, des
Arbeiter-Samariter-Bundes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes sowie
nachfolgend auch der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sind den o.g. Organisati o-
nen für die Umstellung von Teilen ihres jeweiligen Fahrzeugparks auf die neue Digitalfunk-
technik der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf gaben für das Haushaltsjah r
2015 insgesamt 150.000 € als Zuschuss in Aussicht gestellt worden.
Am 19.11.2013 wurde der in den Haushalt eingestellte Betrag während der Etatberatung
zum Haushalt 2014 bzw. zur mittelfristigen Finanzplanung nach Beschluss des Ausschus-
ses für Umweltschutz und Bauwe sen z unächst mit einem Sperrvermerk versehen. Die
Verwaltung sollte prüfen, ob die Haushaltsmittel über rettungsdienstliche Gebührenei n-
nahmen refinanziert werden können. Eine abschließende Prüfung hat ergeben, dass eine
Refinanzierung aus rettungsdienstlichen Gebührenerträgen nicht möglich ist, da es sich bei
den Fahrzeugen der Hilfsorganisationen, die eine neue Digitalfunktechnik erhalten sollen,
nicht um Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes, sondern um Fahrzeuge des Katastrophen-
schutzes handelt.
Die Umrüstung soll im Haushaltsjahr 2015 erfolgen.
2. Maßnahme 4400 „Aufbau Sirenensystem“
Die Stadt Münster ist verpflichtet, die Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefah-
rensituationen sicherzustellen. Eine flächendeckende Warnung bzw. Information der Bevöl-
kerung ist bei zeitkritischen Gefahrenlagen nur mittels Sirenen sicherzustellen. Die Verwal-
tung hat daher vorgeschlagen, in der Stadt Münster ein flächendeckendes Sirenensystem
aufzubauen. Die Investitionsmaßnahme erstreckt sich über mehrere Jahre mit einem G e-
samtvolumen von 1.450.000 €. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden 200.000 € eing estellt.
Die Haushaltsansätze wurden am 19.11.2013 während der Etatberatung zum Haushalt
2014 bzw. zur mittelfristigen Finanzplanung nach Beschluss des Ausschusses für Umwel t-
schutz und Bauwesen zunächst mit einem Sperrvermerk versehen , der zum Ziel hatte, die
Mittel nur zu entsperren, wenn das Land NRW per Gesetz oder Verordnung den Aufbau e i-
nes Sirenensystems zwingend vorschreibt. Das Land NRW hat zwischenzeitlich m it Erlass
des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 30.04.2014 die Katastrophen-
schutzbehörden auf ihre Verpflichtung zur Sicherstellung der Warnung und Info rmation der
Bevölkerung hingewiesen und insgesamt einen Betrag von 10 Mio. € bereitgestellt, um die
Städte, Gemeinden und Kreise beim Auf- und Ausbau der War nsysteme zu unterstützen.
Eine entsprechende Zuwendung in Höhe von 132.831,94 € wurde der Stadt Münster b e-
reits im April 2014 als Teildeckung zur Verfügung ge stellt. Die Auszahlung dieser Pa u-
schalmittel unterliegt der Zweckbindung für den Aufbau eines Warnsystems und ist bis zum
31.12.2015 rechtsverbindlich über einen Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Die Verwendung der Mittel ist nicht auf den Aufbau eines Sirene nsystems eingeschränkt,
gleichwohl ist es in Fachkreisen vorherrschende Meinung, dass Sirenen die Basis eines j e-
den Warnsystems sind. Allein vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Stadt Münster, bei
einem entsprechenden Schadensereignis im Kernkraftwerk Emsland die gesamte Bevölke-
rung der Stadt Münster flächendeckend und zeitnah warnen und zur Einnahme von Kal i-
umiodidtabletten (Jodtabletten) auffordern zu müssen, ist die Verfügbarkeit eines Sirene n-
systems zwingend erforderlich. Unabhängig von diesem spez iellen Bedarf dient das Sir e-
nensystem der Warnung und Information der Bevölkerung insbesondere bei einem plötzl i-
chen und unkontrollierten Freiwerden von gefährlichen Stoffen und Gütern , z.B. bei Unfäl-
len in entsprechenden Betrieben oder beim Transport solcher Güter auf den verschiedenen
Verkehrswegen im Stadtgebiet.
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V/0813/2014
Es ist beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2015 den Planungsauftrag für den Aufbau eines Sir e-
nensystems zu erteilen.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0813/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37