AN/2220/2021
Verbesserung der Kreuzungssituation und Erhöhung der Verkehrssciherheit Neusser Straße, Mollwitzstraße und Roßbachstraße
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.10.2021 AN/2220/2021 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Kreuzungssituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit Neusser Straße, Mollwitzstraße und Roßbachstraße - Antrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung möge beschließen: Zur Verbesserung der Kreuzungssituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit Neusser Straße, Mollwitzstraße und Roßbachstraße im Bereich der KVB-Haltestelle „Mollwitzstraße“ wird die Verwaltung gebeten, folgendes umzusetzen: 1. Die vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten (Fahrradständer) auf den Gehwegen im Kreuzungsbereich der drei Straßen werden insbesondere auf angrenzende Autoabstellplätze in der Mollwitzstraße, Roßbachstraße, Zietenstraße, Theklastraße und ggf. auch Neusser Straße verlegt (Umwidmung der Parktaschen). Dabei soll die Anzahl der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder insgesamt erhöht werden (mindestens 36 Fahrradparkplätze in unmittelbarer Nähe der Stadtbahn-Haltestelle Mollwitzstraße). Auch sollen Parkplätze für E Scooter und Lastenräder zur V erbesserung der Sichtbeziehungen der Haltestelle auf beiden Seiten an mindestens vier Orten auf Parktaschen angeordnet werden. V orhandene Ladezonen (z. B. auf der Neusser Straße) sollen erhalten und (falls sinnvoll) ggf. verlegt werden. 2. Die Gehwege in den Kreuzungsbereichen (5m-Bereiche) werden zum Schutz vor illegalem Gehwegparken abgepollert. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 3. Jeweils vor Beginn der einspurigen Fahrbahnbereichen parallel zum Tunnelausgang der KVB-Gleise wird in beiden Fahrtrichtungen das V erkehrszeichen 277.1 angebracht, dass auf das Überholverbot von Radfahrenden hinweist sowie Piktogramme für den Radverkehr eingezeichnet werden. Auf der Neusser Straße werden an der Ampel (Kreuzung Neusser Straße, Mollwitzstraße, Roßbachstraße) Aufstellflächen für Radfahrende angelegt. 4. Es sind geeignete Maßnahmen zum Schutz von zu Fuß Gehenden zu ergreifen, die über die Fußgängerampel in Höhe Roßbachstraße über die Neusser Straße gehen. Hierbei soll insbesondere der Schutz vor linksabbiegenden Fahrzeugen aus der Mollwitzstraße zum Beispiel durch ergänzende Schilder, Warnlampen oder geänderte Ampelschaltung berücksichtigt werden. 5. Der Abschnitt der Neusser Straße von der Friedrich-Karl-Straße bis zur Haltestelle Scheibenstraße wird durchgängig und kurzfristig als T empo 30 ausgewiesen. Begründung: Zu 1 und 2: Die vorhandenen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder verengen den teilweise oh- nehin sehr schmalen Gehweg im Bereich der Kreuzung der drei Straßen. Insbesondere durch die KVB-Haltestelle „Mollwitzstraße“ herrscht ein hohes Aufkommen von zu Fußge- henden (u.a. auch Schulweg zur Florianschule), denen ausreichend Platz in den Kreuzungs- bereichen eingeräumt werden soll. Zahlreiche Radfahrende nutzen die Abstellmöglichkeiten, um an der Haltestelle in die Stadtbahnen 12 und 15 umzusteigen. Daher sollen die Abstell- möglichkeiten geordnet und zugleich auch erweitert werden. Zu 3: In dem Straßenabschnitt der Neusser Straße zwischen Roßbachstraße und Friedrich- Karl-Straße sind die Straßenverhältnisse auf Grund des Tunnelausgangs der KVB (Linie 12 und 15) sehr beengt. Zur Verdeutlichung, dass ein Überholen von Radfahrenden auf Grund der schmalen Fahrbahnbreite nicht erlaubt ist, soll das Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden. Darüber hinaus sind auf der Neusser Straße (Kreuzung Roßbachstraße und Moll- witzstraße) an der Ampel Aufstellflächen für Radfahrende anzulegen. Beide Maßnahmen erhöhen die Verkehrssicherheit für Radfahrende. Zu 4: Linksabbieger, die aus der Mollwitzstraße auf die Neusser Straße abbiegen, sind oft- mals überrascht, dass zugleich die querenden Fußgänger:Innen grün haben. Dort kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und sog. Beinaheunfällen. Diese Situation soll ent- schärft werden. Zu 5: In dem Abschnitt der Neusser Straße zwischen Friedrich-Karl-Straße und Scheiben- straße befinden sich zahlreiche Kindertagesstätten sowie eine Grundschule. Darüber hinaus herrscht auf Grund des Tunnelausgangs der KVB-Linien 12 und 15 eine beengte Verkehrssi- tuation vor. Mit einem durchgehenden Tempo 30 kann die Verkehrssicherheit aller Verkehrs- teilnehmer:Innen, insbesondere für Radfahrende und zu Fußgehende erhöht werden. gez. Max Beckhaus gez. Sandra Vogel Die angefügten Abbildungen 1 – 7 verdeutlichen die Situation vor Ort. Abbildungen Abbildung 1: Zu verlegender Fahrrad- ständer südliche Ecke Neusser Str. / Mollw itzstr. (Blick nach Norden) Abbildung 2: Zu erw eiternde Fahrrad- nadeln südlich der Fuß- gängerampel über die Neusser Straße Abbildung 3: Blick in die Mollw itzstraße, hier können zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf Stellplät- zen geschaffen werden. Abbildung 4: Blick auf die Ecke Neus- ser Straße / Roßbach- straße; die ersten PKW- Stellplätze in der Roß- bach- und Neusser Stra- ße sollen in Fahrradab- stellplätze umgew andelt w erden. Die beiden bestehenden Fahrradna- deln sollen verlegt und durch Poller ersetzt w erden. Abbildung 5: Blick nach Norden ent- lang der Neusser Straße. Auch hier können 1-2 PKW-Stellplätze in Fahr- radabstell-möglichkeiten umgew andelt w erden. Abbildung 6: Zu verlegender Fahrrad- ständer südliche Ecke Neusser Str. / Roßbach- straße (Blick nach Sü- den) Abbildung 7: Zu verlegende und durch Poller zu ersetzende Fahrradnadeln an der Ecke Neusser Straße / Roßbachstraße (Blick in Richtung Süden)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2220/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 20.10.2021
- Erstellt
- 21.10.2021 11:21