AN/0732/2021
Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen!
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GUT Anfrage nach § 4
4718 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.04.2021 AN/0732/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Wei- terbildung am 19.04.2021. In der Corona-Krise wurde mit finanzieller Unterstützung von Bund und dem Land NRW die Anschaffung von Tablets in die Wege geleitet, da eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern in der ersten Phase der Pandemie offenkundig während des Homeschoolings nicht oder nur zeitweise auf ein privates Gerät zurückgreifen konnten. Um Kinder und Jugendliche aus finanzschwächeren Familien nicht durch fehlende Hardware zu benach- teiligen, soll nun sichergestellt werden, dass alle Schüler*innen am Digitalen/Fern-Unterricht teilnehmen können. Die Leihverträge der Stadt Köln sehen vor, dass Erziehungsberechtigte für mögliche Schäden, Verlust oder Diebstahl eine eigene Versicherung abschließen – sonst müssen sie im Schadensfall mit einer Summe von bis zu 500 € haften. Eine Versicherung seitens der Stadt Köln besteht für die Leihgeräte explizit nicht. Diese Regelung stellt viele Eltern vor ein Problem: Sie haben oft keine Hausrats- oder Haftpflichtversi- cherung, keine finanziellen Ressourcen für den Abschluss einer (zusätzlichen) Versicherung und können erst recht nicht das Wagnis eines Haftungsschadens von mehreren hundert Euro eingehen. Spätestens An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Ratsgruppe GUT Köln Karina Syndicus, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Jessica Hoppe Karin Preugschat Frank Theilen von Wrochem Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221 -22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - da, wo mehrere Kinder auf Leihgeräte angewiesen sind, übersteigen die Anforderungen das finanziell Machbare in vielen Familien. Gleichzeitig gibt es für Familien unter „bestimmten Voraussetzungen“ über das Jobcenter die Möglich- keit, sich die Anschaffung eines Neugeräts mit einer Summe von bis zu 350 € pro Kind bezuschussen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für Familien, die nicht unmittelbar SGB-Leistungsberechtigte sind. Sie greift aber nur dann, wenn die Schule des betroffenen Kindes kein Leihgerät mehr – zu den oben beschriebenen Konditionen – zur Verfügung stellen kann. Somit stehen viele Eltern weiterhin vor dem oben beschriebenen Finanzierungs- bzw. Versicherungs- problem – und Kinder und Jugendliche stehen im Zweifel ohne Gerät da. Von Eltern und Mitarbeitenden verschiedener Kölner Schulen sind uns Schwierigkeiten aufgrund der bestehenden Regelung zugetragen geworden. Wir halten es für dringend erforderlich, dass hier zwi- schen den Beteiligten Stellen eine schnelle und einfache Lösung für betroffene Familien bzw. Schü- ler*innen entwickelt wird. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Ist es zutreffend, dass Eltern für schulische Leihgeräte an Schulen in städtischer Trägerschaft ei- ne derartig hohe Haftung übernehmen müssen? 2. Sieht die Stadt Köln hier ebenfalls das Problem einer „Zwickmühle“ für Eltern, die einerseits ihre Kinder ausstatten möchten, andererseits finanzielle Unwägbarkeiten fürchten – und falls ja, wel- che Lösungen sind für sie denkbar? 3. Ist ein kollektives Versicherungsmodell vorstellbar, ggf. über die Stadt Köln, um zumindest finan- ziell schwächer gestellte Eltern von einer Haftung in dieser Höhe zu entlasten und die finanziel- len und auch organisatorischen Hürden für eine Nutzung des Leihangebots zu senken? 4. Lässt sich, alternativ, zwischen Jobcenter und der Stadt Köln eine Haftungsvariante für betroffe- ne Familien entwickeln, bei der das Jobcenter die Kosten für eine entsprechende Versicherung übernimmt bzw. diese im Idealfall gleich organisiert? So wichtig die Sicherung eines pfleglichen Umgangs mit teuren elektronischen Leihgeräten ist – im Vor- dergrund aller Regelungen muss stehen, dass alle Schüler*innen digital ausgestattet sind und ihre Teil- nahme am Schulgeschehen technisch möglich ist. Bitte übermitteln Sie Ihre Antworten auch an den Ausschuss für Soziales und Senioren. Mit freundlichen Grüßen und Dank für die Antwort gez. Thor Zimmermann Quellen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/jobcenter-uebernehmen-bei-bedarf-kosten-fuer- digitale-endgeraete-165696 https://www.amg-koeln.de/images/Leihvertrag_ipad.pdf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0732/2021
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.04.2021
- Erstellt
- 13.04.2021 11:54