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AN/0732/2021

Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen!

GUT Anfrage nach § 4 13.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.04.2021, TOP 3.2.5

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

4718 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.04.2021 
AN/0732/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
 
Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Wei-
terbildung am 19.04.2021. 
 
In der Corona-Krise wurde mit finanzieller Unterstützung von Bund und dem Land NRW die Anschaffung 
von Tablets in die Wege geleitet, da eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern in der ersten Phase 
der Pandemie offenkundig während des Homeschoolings nicht oder nur zeitweise auf ein privates Gerät 
zurückgreifen konnten.  
Um Kinder und Jugendliche aus finanzschwächeren Familien nicht durch fehlende Hardware zu benach-
teiligen, soll nun sichergestellt werden, dass alle Schüler*innen am Digitalen/Fern-Unterricht teilnehmen 
können. 
 
Die Leihverträge der Stadt Köln sehen vor, dass Erziehungsberechtigte für mögliche Schäden, Verlust 
oder Diebstahl eine eigene Versicherung abschließen – sonst müssen sie im Schadensfall mit einer 
Summe von bis zu 500 € haften. Eine Versicherung seitens der Stadt Köln besteht für die Leihgeräte 
explizit nicht.  
Diese Regelung stellt viele Eltern vor ein Problem: Sie haben oft keine Hausrats- oder Haftpflichtversi-
cherung, keine finanziellen Ressourcen für den Abschluss einer (zusätzlichen) Versicherung und können 
erst recht nicht das Wagnis eines Haftungsschadens von mehreren hundert Euro eingehen. Spätestens 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
Karina Syndicus, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
 
Referent*innen:  
Jessica Hoppe  
Karin Preugschat  
Frank Theilen  von Wrochem 
  
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221 -22176  
 
gut@stadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
da, wo mehrere Kinder auf Leihgeräte angewiesen sind, übersteigen die Anforderungen das finanziell 
Machbare in vielen Familien.  
 
Gleichzeitig gibt es für Familien unter „bestimmten Voraussetzungen“ über das Jobcenter die Möglich-
keit, sich die Anschaffung eines Neugeräts mit einer Summe von bis zu 350 € pro Kind bezuschussen zu 
lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für Familien, die nicht unmittelbar SGB-Leistungsberechtigte 
sind.  
Sie greift aber nur dann, wenn die Schule des betroffenen Kindes kein Leihgerät mehr – zu den oben 
beschriebenen Konditionen – zur Verfügung stellen kann.  
Somit stehen viele Eltern weiterhin vor dem oben beschriebenen Finanzierungs- bzw. Versicherungs-
problem – und Kinder und Jugendliche stehen im Zweifel ohne Gerät da.  
 
Von Eltern und Mitarbeitenden verschiedener Kölner Schulen sind uns Schwierigkeiten aufgrund der 
bestehenden Regelung zugetragen geworden. Wir halten es für dringend erforderlich, dass hier zwi-
schen den Beteiligten Stellen eine schnelle und einfache Lösung für betroffene Familien bzw. Schü-
ler*innen entwickelt wird. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Ist es zutreffend, dass Eltern für schulische Leihgeräte an Schulen in städtischer Trägerschaft ei-
ne derartig hohe Haftung übernehmen müssen? 
2. Sieht die Stadt Köln hier ebenfalls das Problem einer „Zwickmühle“ für Eltern, die einerseits ihre 
Kinder ausstatten möchten, andererseits finanzielle Unwägbarkeiten fürchten – und falls ja, wel-
che Lösungen sind für sie denkbar? 
3. Ist ein kollektives Versicherungsmodell vorstellbar, ggf. über die Stadt Köln, um zumindest finan-
ziell schwächer gestellte Eltern von einer Haftung in dieser Höhe zu entlasten und die finanziel-
len und auch organisatorischen Hürden für eine Nutzung des Leihangebots zu senken? 
4. Lässt sich, alternativ, zwischen Jobcenter und der Stadt Köln eine Haftungsvariante für betroffe-
ne Familien entwickeln, bei der das Jobcenter die Kosten für eine entsprechende Versicherung 
übernimmt bzw. diese im Idealfall gleich organisiert? 
 
So wichtig die Sicherung eines pfleglichen Umgangs mit teuren elektronischen Leihgeräten ist – im Vor-
dergrund aller Regelungen muss stehen, dass alle Schüler*innen digital ausgestattet sind und ihre Teil-
nahme am Schulgeschehen technisch möglich ist. 
 
 
Bitte übermitteln Sie Ihre Antworten auch an den Ausschuss für Soziales und Senioren. 
 
Mit freundlichen Grüßen und Dank für die Antwort 
 
 
gez. Thor Zimmermann 
 
 
Quellen: 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/jobcenter-uebernehmen-bei-bedarf-kosten-fuer-
digitale-endgeraete-165696  
 
https://www.amg-koeln.de/images/Leihvertrag_ipad.pdf

Beratungsverlauf (1)

19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0732/2021
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
13.04.2021
Erstellt
13.04.2021 11:54