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AN/0826/2018

Rückkehr zu den Leitlinien zur dezentralen Unterbringung

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 25.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 3.1.3

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

5902 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe BUNT 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.05.2018 
 
AN/0826/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.06.2018 
 
Rückkehr zu den Leitlinien zur dezentralen Unterbringung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssit-
zung zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung leitet die Rückkehr zu den weiterhin gültigen Leitlinien zur dezentralen Un-
terbringung ein. Dazu entwickelt sie in Diskussion und enger Abstimmung mit dem Runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen neue Ansätze zur Unterbringung und Versorgung der Geflüchte-
ten. Zur Konzeptentwicklung soll sie folgende Maßnahmen prüfen und dem Rat und dem 
Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zeitnah das Ergebnis der Prüfungen zur Kenntnis geben.  
1. Die Verwaltung betreibt im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten eine akti-
ve Liegenschaftspolitik. Sie soll darin bestehen, Hotels, die man schnell zu einer Ge-
flüchtetenunterkunft herrichten kann, bei Bedarf zu kaufen und in einer entspannteren 
Unterkunftssituation eventuell wieder zu verkaufen. Die Stadt soll außerdem die Vor- 
und Nachteile prüfen, die sich ergeben, wenn sie diese Unterkünfte selbst betreibt 
oder an einen Träger vergibt. 
2. Die Verwaltung plant keine weiteren Großeinrichtungen mehr, die eine zentrale Es-
sensversorgung und / oder gemeinschaftliche Sanitärräume beherbergen. 
3. Das Amt für Wohnungswesen wird gestärkt und ausgebaut damit es sein Ziel, Wohn-
bebauung mit integrativer Belegung zu schaffen, schnell umsetzen kann. Die Verwal-
tung möge prüfen, ob dazu ein Eigenbetrieb gebildet werden muss.

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Es sollten, wenn die schnelle Bereitstellung von Wohnraum vonnöten ist, auch wei-
terhin Systembauten errichtet werden, die aber die Aufnahmekapazität von 80 Perso-
nen nicht übersteigen. Für Grundstücke, die mit mehr Wohneinheiten bebaut werden 
können, soll Wohnbebauung mit integrativer Belegung auf einem Grundstück ergänzt 
werden. 
4. Das Auszugsmanagement erhält eine langfristige Finanzierung. Die befristeten Stel-
len werden entfristet. Die Arbeitsstellen bei den einzelnen Trägern sollen in eine ge-
meinsame Arbeitsstelle zusammengeführt werden. Eine weitere Personalstelle zur 
Koordinierung wird eingerichtet und finanziert.  
5. Die Stadt Köln lehnt den Betrieb sowohl von sog. Schwerpunkt- als auch Ankerein-
richtungen auf ihrem Stadtgebiet ab und wird sich weder um eine Schwerpunkt- noch 
um eine Ankereinrichtung bemühen.  
 
 
Begründung: 
Die Unterbringung von Geflüchteten in Hotels kann eine Qualitätsverbesserung für die Be-
wohner bedeuten. Eine eigene Wohnung in dezentraler Unterbringung kann diese Beherber-
gungsform jedoch nicht ersetzen. Deswegen kann sie nur temporär genutzt werden, solange 
eine reguläre, dezentrale Unterbringung nicht gewährleistet werden kann. Für die Stadt ent-
stehen durch die Hotelnutzung sehr hohe Kosten, durch die einige wenige fantastische Ge-
winne erzielen. Gerade im Hinblick einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung 
ist diese Praxis fragwürdig. Mit dem Erwerb und dem Betreiben der Hotels als eigene Unter-
künfte profitiert die Stadt vom Zugewinn besserer Unterkünfte, ohne dass die moralisch 
fragwürdigen Profite dieser Hoteliers aus dem Vermögen der Stadt abfließen. 
Die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten in Köln sinkt kontinuierlich. In dieser Situation 
möchte die Verwaltung richtigerweise Unterkünfte von schlechter Qualität abbauen und eine 
Belegungsreserve aufbauen. Darüber hinaus möchten die Antragsteller die Rückkehr zu den 
Leitlinien der dezentralen Unterbringung forcieren. Denn auch die Belegung eines Standorts 
mit nicht mehr als 80 Geflüchteten bedeutet Qualität, denn sie erleichtert die Integration und 
beugt Stigmatisierung vor. 
Folgerichtig darf die Stadt in dieser Situation keine weiteren Großeinrichtungen mehr planen. 
Gleichzeitig muss das gute Konzept von Wohnbebauung mit integrativer Belegung durch das 
Amt für Wohnungswesen gestärkt und forciert werden. Die Stadt braucht aber auch weiterhin 
die Möglichkeit, Systembauten zu errichten, wenn die Unterbringungssituation es erfordert. 
Auch wenn diese nur temporär nutzbar sind, stellen sie durch die Rückzugsmöglichkeit, die 
eine abgeschlossene Wohneinheit bietet, eine gute und unverzichtbare Unterbringungsmög-
lichkeit dar, solange nicht genügend konventioneller Wohnraum zur Verfügung steht.  
Das Auszugsmanagement bildet in diesem Szenario eines zu kleinen und umkämpften 
Wohnungsmarktes eine auf lange Sicht unverzichtbare Schnittstelle. Selbst wenn in der Zu-
kunft die Unterbringung von Geflüchteten kein Problem mehr darstellt, wird es weiterhin

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Gruppen geben, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind. Sollte die Unterstützung 
von Geflüchteten nicht mehr in nennenswertem Umfang nötig sein, kann das Auszugsma-
nagement seine Ressourcen für die Unterstützung anderer benachteiligter Gruppen nutzen. 
Dazu sollte es optimal aufgestellt sein. 
Bisher lehnt es die überwiegende Mehrzahl von Bundesländern ab, Ankerzentren zu errich-
ten. Sie fürchten zu Recht die unwillkürlich auftretenden Probleme, wenn viele Menschen 
eng mit kaum Kontakt zur Außenwelt und ohne Beschäftigung, Perspektiven und Hoffnung 
kaserniert werden. Wege in die Gesellschaft, wie sie die Willkommensinitiativen täglich in 
großer Zahl bahnen, blieben diesen bedauernswerten Menschen verwehrt. Köln dagegen 
soll sich weiterhin um die Lösung eventuell auftretender Probleme der Integration kümmern, 
anstatt sich um eine Einrichtung zu bewerben, die erst massive soziale Probleme hervorruft. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
Gez. 
Thomas Hegenbarth 
Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0826/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
25.05.2018
Erstellt
25.05.2018 10:48