AN/0826/2018
Rückkehr zu den Leitlinien zur dezentralen Unterbringung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
5902 Zeichen
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.05.2018 AN/0826/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.06.2018 Rückkehr zu den Leitlinien zur dezentralen Unterbringung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssit- zung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung leitet die Rückkehr zu den weiterhin gültigen Leitlinien zur dezentralen Un- terbringung ein. Dazu entwickelt sie in Diskussion und enger Abstimmung mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen neue Ansätze zur Unterbringung und Versorgung der Geflüchte- ten. Zur Konzeptentwicklung soll sie folgende Maßnahmen prüfen und dem Rat und dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zeitnah das Ergebnis der Prüfungen zur Kenntnis geben. 1. Die Verwaltung betreibt im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten eine akti- ve Liegenschaftspolitik. Sie soll darin bestehen, Hotels, die man schnell zu einer Ge- flüchtetenunterkunft herrichten kann, bei Bedarf zu kaufen und in einer entspannteren Unterkunftssituation eventuell wieder zu verkaufen. Die Stadt soll außerdem die Vor- und Nachteile prüfen, die sich ergeben, wenn sie diese Unterkünfte selbst betreibt oder an einen Träger vergibt. 2. Die Verwaltung plant keine weiteren Großeinrichtungen mehr, die eine zentrale Es- sensversorgung und / oder gemeinschaftliche Sanitärräume beherbergen. 3. Das Amt für Wohnungswesen wird gestärkt und ausgebaut damit es sein Ziel, Wohn- bebauung mit integrativer Belegung zu schaffen, schnell umsetzen kann. Die Verwal- tung möge prüfen, ob dazu ein Eigenbetrieb gebildet werden muss. - 2 - Es sollten, wenn die schnelle Bereitstellung von Wohnraum vonnöten ist, auch wei- terhin Systembauten errichtet werden, die aber die Aufnahmekapazität von 80 Perso- nen nicht übersteigen. Für Grundstücke, die mit mehr Wohneinheiten bebaut werden können, soll Wohnbebauung mit integrativer Belegung auf einem Grundstück ergänzt werden. 4. Das Auszugsmanagement erhält eine langfristige Finanzierung. Die befristeten Stel- len werden entfristet. Die Arbeitsstellen bei den einzelnen Trägern sollen in eine ge- meinsame Arbeitsstelle zusammengeführt werden. Eine weitere Personalstelle zur Koordinierung wird eingerichtet und finanziert. 5. Die Stadt Köln lehnt den Betrieb sowohl von sog. Schwerpunkt- als auch Ankerein- richtungen auf ihrem Stadtgebiet ab und wird sich weder um eine Schwerpunkt- noch um eine Ankereinrichtung bemühen. Begründung: Die Unterbringung von Geflüchteten in Hotels kann eine Qualitätsverbesserung für die Be- wohner bedeuten. Eine eigene Wohnung in dezentraler Unterbringung kann diese Beherber- gungsform jedoch nicht ersetzen. Deswegen kann sie nur temporär genutzt werden, solange eine reguläre, dezentrale Unterbringung nicht gewährleistet werden kann. Für die Stadt ent- stehen durch die Hotelnutzung sehr hohe Kosten, durch die einige wenige fantastische Ge- winne erzielen. Gerade im Hinblick einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist diese Praxis fragwürdig. Mit dem Erwerb und dem Betreiben der Hotels als eigene Unter- künfte profitiert die Stadt vom Zugewinn besserer Unterkünfte, ohne dass die moralisch fragwürdigen Profite dieser Hoteliers aus dem Vermögen der Stadt abfließen. Die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten in Köln sinkt kontinuierlich. In dieser Situation möchte die Verwaltung richtigerweise Unterkünfte von schlechter Qualität abbauen und eine Belegungsreserve aufbauen. Darüber hinaus möchten die Antragsteller die Rückkehr zu den Leitlinien der dezentralen Unterbringung forcieren. Denn auch die Belegung eines Standorts mit nicht mehr als 80 Geflüchteten bedeutet Qualität, denn sie erleichtert die Integration und beugt Stigmatisierung vor. Folgerichtig darf die Stadt in dieser Situation keine weiteren Großeinrichtungen mehr planen. Gleichzeitig muss das gute Konzept von Wohnbebauung mit integrativer Belegung durch das Amt für Wohnungswesen gestärkt und forciert werden. Die Stadt braucht aber auch weiterhin die Möglichkeit, Systembauten zu errichten, wenn die Unterbringungssituation es erfordert. Auch wenn diese nur temporär nutzbar sind, stellen sie durch die Rückzugsmöglichkeit, die eine abgeschlossene Wohneinheit bietet, eine gute und unverzichtbare Unterbringungsmög- lichkeit dar, solange nicht genügend konventioneller Wohnraum zur Verfügung steht. Das Auszugsmanagement bildet in diesem Szenario eines zu kleinen und umkämpften Wohnungsmarktes eine auf lange Sicht unverzichtbare Schnittstelle. Selbst wenn in der Zu- kunft die Unterbringung von Geflüchteten kein Problem mehr darstellt, wird es weiterhin - 3 - Gruppen geben, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind. Sollte die Unterstützung von Geflüchteten nicht mehr in nennenswertem Umfang nötig sein, kann das Auszugsma- nagement seine Ressourcen für die Unterstützung anderer benachteiligter Gruppen nutzen. Dazu sollte es optimal aufgestellt sein. Bisher lehnt es die überwiegende Mehrzahl von Bundesländern ab, Ankerzentren zu errich- ten. Sie fürchten zu Recht die unwillkürlich auftretenden Probleme, wenn viele Menschen eng mit kaum Kontakt zur Außenwelt und ohne Beschäftigung, Perspektiven und Hoffnung kaserniert werden. Wege in die Gesellschaft, wie sie die Willkommensinitiativen täglich in großer Zahl bahnen, blieben diesen bedauernswerten Menschen verwehrt. Köln dagegen soll sich weiterhin um die Lösung eventuell auftretender Probleme der Integration kümmern, anstatt sich um eine Einrichtung zu bewerben, die erst massive soziale Probleme hervorruft. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer Gez. Thomas Hegenbarth Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0826/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 25.05.2018
- Erstellt
- 25.05.2018 10:48