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1046/2020

Rechtswidrige Tempolimits in Köln?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.04.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.04.2020, TOP 6.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2728 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 22.04.2020 
 1046/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
 
Rechtswidrige Tempolimits in Köln? 
hier:Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 12.03.2020, 
TOP 5.2.4 
In der derzeit gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass innerorts grundsätzlich die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Ausnahmen bilden Tempo-30-Zonen, welche ent-
sprechend der in der StVO festgelegten Vorgaben, angeordnet werden können. 
 
Auf Straßen des übergeordneten Netzes kann eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit von 50 km/h nur dann erfolgen, wenn Besonderheiten gegeben sind. Dies wäre z.B. eine be-
sondere Gefahrenlage, ein unübersichtlicher Straßenverlauf oder der direkte Zugang einer schüt-
zenswerten Einrichtung.  
 
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Fragen der FDP-Fraktion wie folgt: 
 
1. „Inwieweit ist der Verwaltung der Fall aus Overath bekannt?“ 
 
Der Verwaltung ist der Fall aus Overath bekannt und deckt sich mit der Rechtsauffassung und 
praktizierten Vorgehensweise der Stadt Köln. 
 
2. „Inwieweit trifft das Problem auch auf in Köln verhängte Tempolimits zu?“ 
 
Die Stadt Köln achtet bei der Einrichtung von Tempolimits auf eine rechtskonforme Umset-
zung. Bei gesetzlichen Änderungen werden die vorhandenen Verkehrszeichen auf ihre Zuläs-
sigkeit hin geprüft.  
 
3. „Inwieweit hat die Verwaltung die in Köln bestehenden Tempolimits anhand der neuen 
Rechtslage überprüft?“ 
 
Die Verwaltung überprüft regelmäßig, insbesondere bei der Durchführung von Verkehrs-
schauen, die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen im öffentlichen Straßenraum. 
 
4. „Inwieweit sind Tempolimits über längere Strecken, wie auf den Ringen oder der Ber-
gisch Gladbacher Straße, vor diesem Hintergrund zulässig?“ 
 
Die auf Hauptverkehrsachsen über längere Strecken festgelegten Tempobeschränkungen 
sind entsprechend der Regelungen der StVO angeordnet und/oder überprüft worden. Die Ge-
schwindigkeitsbeschränkung auf der Bergisch Gladbacher Straße beispielsweise erfolgte aus 
Gründen des Lärmschutzes. Ein entsprechendes Lärmgutachten, welches zur Entscheidung 
der Straßenverkehrsbehörde geführt hat, liegt vor. 
 
5. „Inwieweit werden verhängte Tempolimits in Köln regelmäßig ob ihrer Rechtsmäßig-

2 
 
und Sinnhaftigkeit überprüft?“ 
 
Wie bereits unter Punkt 3 erwähnt, werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten regelmä-
ßig überprüft. Anlass dieser Überprüfungen sind insbesondere Verkehrsschauen und Hinwei-
se aus der Bürgerschaft bzw. Politik.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gladbacher Straße
  • Bergisch Gladbacher Straße

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Details

Aktenzeichen
1046/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.04.2020
Erstellt
06.04.2020 07:17