0706/2017
Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Rodenkirchen) ab dem Jahr 2017 ff.
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Anlage 1 - Erhaltungsprogramm Rodenkirchen
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Erhaltungsprogramm Bezirk 2 - Rodenkirchen 23.05.2017 BM Stadtteil Projektname Lage Baumaßnahme Kosten geschä tzt Kurzbeschreibung 35473 Bayenthal Mathiaskirchplatz Mathiaskirchplatz 5- 15; Tacitusstr. 25-52 85.000,00 € Auf dem Mathiaskirc hplatz sowie auf der Tacitusstr. sollen im gesamten Bereich die Fahrbahn einschließlich der Gehwege (Teilbereiche) instand gesetzt werden. 28349 Bayenthal Schönhauser Str., Köln-Bayenthal Schön hauser Str. 470.000,00 € Auf der Schönhauser Straße s oll im Bereich zwischen Schillerstr. und Gustav-Heinemann-Ufer eine Deckensanierung der Fahrbahn vorgenommen werden. 38528 Meschenich Alte Kölnstr. Alte Kölnstr. 27-66 150. 000,00 € In einem Teilbereich der Alte Kölnstr. (Haus Nr. 27-66) soll die Fahrbahn instand gesetzt 33889 Raderthal Markusstr. Markusstr. 2.400.000,00 € Auf der Markusstr. soll vom Hönniger Platz bis zur Brühler Str. eine Generalinstandsetzung der Fahrbahn und Nebenanlagen im Vollausbau erfolgen. 38926 Raderthal Vorgebirgspark Vorgebirgspark 345.000,0 0 € Im Vorgebirgspark soll die Veloroute zwischen Raderthalgürtel und Markusstr. saniert werden. 42249 Rodenkirchen Adamstr. Adamstr. 205.000,00 € In der Adamstr. soll im Bereich von Brückenstr. bis Augustastr. die gesamte Straße instand gesetzt werden. 41391 Rondorf Brüder-Grimm-Str. Brüder-Grimm-Str. 2-1 0 und 1-5 350.000,00 € In der Brüder-Grimm-Str. solle n die Gehwege und Parkbuchten saniert werden. 40658 Sürth Sürther Leinpfad Sürther Leinpfad 200.000,0 0 € Auf dem Sürther Leinpfad soll der Radweg vom Rheinpfädchen bis zum Godorfer Hafen saniert werden. 41003 Sürth Sürther Leinpfad Sürther Leinpfad 75.000,00 € Auf dem Sürther Leinpfad soll im Bereich von Mühlengasse bis Am Rheinufer im Bereich der Lindemauer der Radweg saniert werden. 39486 Zollstock Am Vorgebirgstor Am Vorgebirgstor 145.0 00,00 € Am Vorgebirgstor soll im Bereich zwischen Höninger Weg und Vorgebirgstr. der Radweg saniert werden. 38587 Zollstock Raderthalgürtel Raderthalgürtel 385.000 ,00 € Auf dem Raderthalgürtel soll im Bereich zwischen Brühler Str. und Vorgebirgstr. der separate Rad- und Gehweg erneuert werden. Gesamtvolumen: 4.810.000,00 € 1 von 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/4 Vorlagen-Nummer 0706/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Rodenkirchen) ab dem Jahr 2017 ff. hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung stellt den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen ab dem Jahr 2017 ff. (entsprechend Anlage) fest und beauftragt die Ver- waltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabever- fahrens wird verzichtet. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Wie schon bereits in den Jahren zuvor, stellt die Verwaltung den zuständigen Gremien das beabsich- tigte Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramm ab dem Jahr 2017 ff. vor. Es handelt sich hierbei um ein Programm, das sowohl konsumtive, als auch investive Maßnahmen beinhaltet. Es hat sich herausgestellt, dass eine genaue Zuordnung zum jeweiligen Teilhaushalt unter den Erfordernissen des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ häufig erst im Zuge der Bauvorbereitung und nach Klärung der KAG-Beitragsfrage möglich ist. Die in der Anlage aufgelisteten Einzelprojekte haben ein Gesamtvolumen von 4.810.000,00 €. Hierbei handelt es sich um Schätzkosten. Entsprechende konsumtive und investive Haushaltsansätze sind zum Teil im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die erforderlichen Mittel im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018 einschließlich Mittelfristplanung 2019 - 2021 im selben Teilplan ange- meldet. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des Haushalts maximal bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze. Die Verwaltung wird die Mittel für kleinere Instandsetzungsarbeiten, größere Instandsetzungsarbeiten, die gemeinsame Wiederherstellung nach Arbeiten durch Versorgungsträger sowie für sogenannte Generalinstandsetzungen verwenden. Die Abarbeitung ist vorbehaltlich der dafür erforderlichen Ressourcen in den nächsten drei bis vier Jahren vorgesehen und ist der wesentliche Teil des Konzeptes zur Sanierung der Straßenschäden und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die in der Anlage beigefügten Maßnahmenlisten werden, gemäß Beschluss, sukzessive abgearbeitet. Ergänzungen/Veränderungen können im Rahmen der Beratungen in der Sitzung berücksichtigt wer- den. Im laufenden Verfahren werden weitere Planungserfordernisse (z. B. die Belange des Radver- 3 kehrs oder die Optimierung der Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung) geprüft und eingearbei- tet. Bei wesentlichen Änderungen werden die Planungen oder Optimierungen den entsprechenden politischen Gremien zuständigkeitshalber erneut vorgelegt. Ebenfalls muss bei jeder Maßnahme ge- prüft werden, ob eine KAG-Pflicht für die Anlieger besteht. Die Anwohner werden in diesem Fall im Vorfeld über die einzelnen Maßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten informiert. Der Bedarfsfeststellungsbeschluss ist bei den in den Anlagen aufgelisteten Straßen- und Radwegun- terhaltungsmaßnahmen die Voraussetzung für die Umsetzung und den Maßnahmenbeginn. Die Be- schlussfassung ist notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung ab dem Jahr 2017 ff. si- cherzustellen. Nach Beschlussfassung über dieses Programm wird die Verwaltung mit den vorberei- tenden Maßnahmen beginnen (falls erforderlich eine Planung erstellen, Beauftragung einer Bau- grunduntersuchung, etc.). Sollte nach Abschluss der Arbeiten bei der konkreten Kostenermittlung bei einzelnen Maßnahmen eine Überschreitung des mit dem Programm beschlossenen Ansatzes von mehr als 20 % erfolgen oder sollte die Planung eine Änderung des Straßenquerschnitts oder eine deutliche Aufwertung der Straße ergeben, wird die Einzelmaßnahme der Bezirksvertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlagen
Anlage 2 - Plan
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BM-Nr.: 39486 BM-Nr.: 38926 BM-Nr.: 33889 BM-Nr.: 35473 BM-Nr.: 38587 BM-Nr.: 28349 BM-Nr.: 42249 BM-Nr.: 38528 BM-Nr.: 41391 BM-Nr.: 40658 BM-Nr.: 41003 Erhaltungsprogramm Bezirk 2 - Rodenkirchen ± Stand: 23.05.2017 Amt für Straßen und Verkehrstechnik 662/2 - Grundsatzangelegenheiten 0 0,25 0,5 0,75 1 km
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
- Tacitusstraße 25
- Schillerstraße
- Alte Kölnstraße 27
- Markusstraße 2
- Brühler Straße
- Adamstraße 205
- Augustastraße
- Brüder-Grimm-Straße 2
- Vorgebirgstraße
- Gustav-Heinemann-Ufer
- Sürther Leinpfad 200
- Höninger Weg
- Am Rheinufer
- Am Vorgebirgstor 145
- Schönhauser Straße
- Mathiaskirchplatz 5
- Raderthalgürtel 385
- Brückenstraße
- Rheinpfädchen
- Mühlengasse
- Straße 4
- Straße 2 1
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Details
- Aktenzeichen
- 0706/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27