Mandari Insight

0706/2017

Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Rodenkirchen) ab dem Jahr 2017 ff.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.07.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 9.1.2

Anlage 1 - Erhaltungsprogramm Rodenkirchen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Plan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Erhaltungsprogramm Rodenkirchen

2383 Zeichen

Erhaltungsprogramm Bezirk 2 - Rodenkirchen 23.05.2017 
BM Stadtteil Projektname Lage Baumaßnahme Kosten geschä tzt Kurzbeschreibung 
35473 Bayenthal Mathiaskirchplatz Mathiaskirchplatz 5- 15; Tacitusstr. 25-52 85.000,00 € Auf dem Mathiaskirc hplatz sowie auf der Tacitusstr. sollen im gesamten Bereich die Fahrbahn 
einschließlich der Gehwege (Teilbereiche) instand gesetzt werden. 
28349 Bayenthal Schönhauser Str., Köln-Bayenthal Schön hauser Str. 470.000,00 € Auf der Schönhauser Straße s oll im Bereich zwischen Schillerstr. und Gustav-Heinemann-Ufer 
eine Deckensanierung der Fahrbahn vorgenommen werden. 
38528 Meschenich Alte Kölnstr. Alte Kölnstr. 27-66 150. 000,00 € In einem Teilbereich der Alte Kölnstr. (Haus Nr. 27-66) soll die Fahrbahn instand gesetzt 
33889 Raderthal Markusstr. Markusstr. 2.400.000,00 € Auf  der Markusstr. soll vom Hönniger Platz bis zur Brühler Str. eine Generalinstandsetzung der 
Fahrbahn und Nebenanlagen im Vollausbau erfolgen.                                                                                                                                                                                                               
38926 Raderthal Vorgebirgspark Vorgebirgspark 345.000,0 0 € Im Vorgebirgspark soll die Veloroute zwischen Raderthalgürtel und Markusstr. saniert werden. 
42249 Rodenkirchen Adamstr. Adamstr. 205.000,00 € In der Adamstr. soll im Bereich von Brückenstr. bis Augustastr. die gesamte Straße instand 
gesetzt werden. 
41391 Rondorf Brüder-Grimm-Str. Brüder-Grimm-Str. 2-1 0 und 1-5 350.000,00 € In der Brüder-Grimm-Str. solle n die Gehwege und Parkbuchten saniert werden. 
40658 Sürth Sürther Leinpfad Sürther Leinpfad 200.000,0 0 € Auf dem Sürther Leinpfad soll der Radweg vom Rheinpfädchen bis zum Godorfer Hafen saniert 
werden. 
41003 Sürth Sürther Leinpfad Sürther Leinpfad 75.000,00  € Auf dem Sürther Leinpfad soll im Bereich von Mühlengasse bis Am Rheinufer im Bereich der 
Lindemauer der Radweg saniert werden. 
39486 Zollstock Am Vorgebirgstor Am Vorgebirgstor 145.0 00,00 € Am Vorgebirgstor soll im Bereich zwischen Höninger Weg und Vorgebirgstr. der Radweg saniert 
werden. 
38587 Zollstock Raderthalgürtel Raderthalgürtel 385.000 ,00 € Auf dem Raderthalgürtel soll im Bereich zwischen Brühler Str. und Vorgebirgstr. der separate 
Rad- und Gehweg erneuert werden. 
Gesamtvolumen: 4.810.000,00 €
1 von 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4808 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0706/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Rodenkirchen) ab dem 
Jahr 2017 ff.  
hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung stellt den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im 
Stadtbezirk Rodenkirchen ab dem Jahr 2017 ff. (entsprechend Anlage) fest und beauftragt die Ver-
waltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabever-
fahrens wird verzichtet. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Wie schon bereits in den Jahren zuvor, stellt die Verwaltung den zuständigen Gremien das beabsich-
tigte Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramm ab dem Jahr 2017 ff. vor. Es handelt sich hierbei 
um ein Programm, das sowohl konsumtive, als auch investive Maßnahmen beinhaltet. Es hat sich 
herausgestellt, dass eine genaue Zuordnung zum jeweiligen Teilhaushalt unter den Erfordernissen 
des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ häufig erst im Zuge der Bauvorbereitung und nach 
Klärung der KAG-Beitragsfrage möglich ist. 
 
Die in der Anlage aufgelisteten Einzelprojekte haben ein Gesamtvolumen von 4.810.000,00 €. Hierbei 
handelt es sich um Schätzkosten. Entsprechende konsumtive und investive Haushaltsansätze sind 
zum Teil im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die erforderlichen Mittel im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2018 einschließlich Mittelfristplanung 2019 - 2021 im selben Teilplan ange-
meldet. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des Haushalts maximal bis zur Höhe 
der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze. 
 
Die Verwaltung wird die Mittel für kleinere Instandsetzungsarbeiten, größere Instandsetzungsarbeiten, 
die gemeinsame Wiederherstellung nach Arbeiten durch Versorgungsträger sowie für sogenannte 
Generalinstandsetzungen verwenden. 
 
Die Abarbeitung ist vorbehaltlich der dafür erforderlichen Ressourcen in den nächsten drei bis vier 
Jahren vorgesehen und ist der wesentliche Teil des Konzeptes zur Sanierung der Straßenschäden 
und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. 
 
Die in der Anlage beigefügten Maßnahmenlisten werden, gemäß Beschluss, sukzessive abgearbeitet. 
Ergänzungen/Veränderungen können im Rahmen der Beratungen in der Sitzung berücksichtigt wer-
den. Im laufenden Verfahren werden weitere Planungserfordernisse (z. B. die Belange des Radver-

3 
kehrs oder die Optimierung der Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung) geprüft und eingearbei-
tet. Bei wesentlichen Änderungen werden die Planungen oder Optimierungen den entsprechenden 
politischen Gremien zuständigkeitshalber erneut vorgelegt. Ebenfalls muss bei jeder Maßnahme ge-
prüft werden, ob eine KAG-Pflicht für die Anlieger besteht. Die Anwohner werden in diesem Fall im 
Vorfeld über die einzelnen Maßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten informiert. 
 
Der Bedarfsfeststellungsbeschluss ist bei den in den Anlagen aufgelisteten Straßen- und Radwegun-
terhaltungsmaßnahmen die Voraussetzung für die Umsetzung und den Maßnahmenbeginn. Die Be-
schlussfassung ist notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung ab dem Jahr 2017 ff. si-
cherzustellen. Nach Beschlussfassung über dieses Programm wird die Verwaltung mit den vorberei-
tenden Maßnahmen beginnen (falls erforderlich eine Planung erstellen, Beauftragung einer Bau-
grunduntersuchung, etc.). Sollte nach Abschluss der Arbeiten bei der konkreten Kostenermittlung bei 
einzelnen Maßnahmen eine Überschreitung des mit dem Programm beschlossenen Ansatzes von 
mehr als 20 % erfolgen oder sollte die Planung eine Änderung des Straßenquerschnitts oder eine 
deutliche Aufwertung der Straße ergeben, wird die Einzelmaßnahme der Bezirksvertretung erneut zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2 - Plan

306 Zeichen

BM-Nr.: 39486
BM-Nr.: 38926
BM-Nr.: 33889
BM-Nr.: 35473
BM-Nr.: 38587
BM-Nr.: 28349
BM-Nr.: 42249
BM-Nr.: 38528
BM-Nr.: 41391
BM-Nr.: 40658
BM-Nr.: 41003
Erhaltungsprogramm Bezirk 2 - Rodenkirchen
±
Stand: 23.05.2017
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
662/2 - Grundsatzangelegenheiten
0 0,25 0,5 0,75 1
km

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Tacitusstraße 25
  • Schillerstraße
  • Alte Kölnstraße 27
  • Markusstraße 2
  • Brühler Straße
  • Adamstraße 205
  • Augustastraße
  • Brüder-Grimm-Straße 2
  • Vorgebirgstraße
  • Gustav-Heinemann-Ufer
  • Sürther Leinpfad 200
  • Höninger Weg
  • Am Rheinufer
  • Am Vorgebirgstor 145
  • Schönhauser Straße
  • Mathiaskirchplatz 5
  • Raderthalgürtel 385
  • Brückenstraße
  • Rheinpfädchen
  • Mühlengasse
  • Straße 4
  • Straße 2 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0706/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27