Mandari Insight

3677/2022

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 08.12.2022

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Anlage Gesamtkostenübersicht

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage Gesamtkostenübersicht

4726 Zeichen

Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
November 2022
Anlage: Übersicht Gesamtkosten Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte
Maßnahmennummer
Kosten gemäß  ISEK-
Fortschreibung 
(Vorlage 0953/2022)
1
Parkanlage 
Glashütten-
straße
2
Rheinboulevard 
Porz
2a
Freiraum-
planerischer 
Wettbewerb
3
Bahnhofstraße 
3a
Ankauf/ 
Niederlegung 
Dechant-Scheben-
Haus
4
Verbindungsachse 
Rheinboulevard zur 
Neuen Mitte Porz incl. 
Option dreieckige 
Brückenerweiterung
5
Büro für 
Vernetzung 
und 
Aktivierung
6
Haus-, Hof- 
und 
Fassadenprog
ramm
7
Evaluation
Gesamtkosten 
ISEK-Fort-
schreibung 
(Vorlage 
0953/2022)
Planungsstand der Kosten im  März 
2022 LPH 2 LPH 1 abgeschlossen LPH 0 LPH 0 
Gesamtkosten 4.000.000 € 4.920.000 € 160.000 € 4.500.000 € 3.580.000 € 3.320.000 € 1.350.000 € 500.000 € 160.000 € 22.490.000 €
Davon förderfähige 
Gesamtkosten 4.000.000 € 3.820.000 € 160.000 € 4.500.000 € 1.720.000 € 3.320.000 € 1.200.000 € 250.000 € 160.000 € 19.130.000 €
Gesamtkosten aktualisiert  
Oktober 2022
 Kosten lt. aktueller 
Entwurfsplanung
einschl. Option geradlinige 
Brückenerweiterung nach 
Ratsbeschluss
Gesamtkosten 
aktualisiert  
Oktober 2022
Planungsstand der Kosten im 
Oktober 2022 LPH 3 LPH 2 tatsächliche Kosten LPH 0 LPH 0
Summe aktualisierte 
Gesamtkosten 4.327.450,81 €      4.911.000 €            156.004 €           2.927.995 €         3.961.031 €             3.252.999 €                    1.310.224 €     500.000 €       116.160 €     21.462.864 €
Davon Summe aktualisierte 
förderfähige Kosten 4.207.930,81 € 4.258.500 €            156.004 €           2.927.995 €         1.827.781 €             3.252.999 €                    1.160.224 €     250.000 €       116.160 €     18.157.594 €
Brutto - Kostensteigerung 
(BKI Straßen IT.NRW August 
2022 17,6 % 
BKI Brücken Bundesstat. 
17,8%)*
Submission 2024
= in 2 Jahren  
(aktueller BKI-Wert zur 
Antragsstellung waren 
17%, 
17%*2= 34%) 
Submission 2025
= in 3 Jahren 
(17,6 %*3=52,8%)
keine Submission 2027 
= in 5 Jahren
(17,6 %*5=88%) 
keine Submission 2027 = in 5 
Jahren
(17,6 %*5=88%
bzw. 17,8%*5=89%) 
keine keine keine Gesamt Kosten-
steigerung 
(Stand 3. Quartal 
2022)
Summe Kostensteigerung 1.250.662,10 €      2.252.448 €            -  €                   2.336.357 €         -  €                       2.808.120 €                    -  €                -  €               -  €            8.647.587 €
Davon Summe förderfähige 
Kostensteig. 1.247.425,30 € 1.952.808 €            -  €                   2.336.357 €         -  €                       2.808.120 €                    -  €                -  €               -  €            8.344.710 €
Aktualisierte Gesamtkosten inclusive Kostensteigerung 
Aktuelle Gesamtkosten incl. 
Kostensteigerung 5.578.112,91 €      7.163.448 € 156.004 € 5.264.352 € 3.961.031 € 6.061.120 € 1.310.224 € 500.000 € 116.160 € 30.110.452 €
Davon aktuelle förderfähige 
Kosten 5.455.356,11 € 6.211.308 € 156.004 € 5.264.352 € 1.827.781 € 6.061.120 € 1.160.224 € 250.000 € 116.160 € 26.502.305 €
Finanzierung der Gesamtkosten
Einnahmen aus 
Städtebauförderung (70% der 
förderfähigen Kosten)
3.818.749,27 € 4.347.916 € 109.203 € 3.685.046 € 1.279.447 € 4.242.784 € 812.157 € 175.000 € 81.312 € 18.551.613 €
Finanzierung außerhalb 
Städtebauförderung (30% 
Eigenanteil Städtebauförderung 
sowie nichtförderfähige Kosten)
1.759.363,63 € 2.815.532 € 46.801 € 1.579.306 € 2.681.584 € 1.818.336 € 498.067 € 325.000 € 34.848 € 11.558.838 €
Kostenveränderung unter Einbeziehung der Kostensteigerung gegenüber der Vorlage 0953/2022
 Kostenveränderung 1.578.112,91 €      2.243.448 €            3.996 €-               764.352 €            381.031 €                2.741.120 €                    39.776 €-          -  €               43.840 €-       7.620.452 €
Link Baupreisindizes Information und Technik Nordrhein-Westfalen - 3. Quartal 2022
Link Baupreisindizes des Statischen Bundesamtes - 3. Quartal 2022
Link Baupreisindizes Information und Technik Nordrhein-Westfalen - 2. Quartal 2022
*Berechnungsgrundlage: Aktuelle Baukostenindex im Bereich Straßenbau des Landesstatistikamtes NRW, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 3. Quartal 2022 (Veränderung der Baukosten gegenüber 3. Quartal Vorjahr = 17,6 %). 
Für die Maßnahme "Umgestaltung Parkanlage Glashüttenstraße ist aufgrund der Antragsfrist 30.09.22 der Wert des zweiten Quartals 2022 (Veränderung gegenüber dem Vorjahr) berücksichtigt worden (=17%). Zudem wurde bei der Kostenkalkulation 
der Brückenerweiterung über die Hauptstraße der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes herangezogen, da IT.NRW den Kostenindex dieses Gewerks nicht veröffentlicht. Die errechnete Veränderung gegenüber dem Vorjahr beträgt 
entsprechend 17,8 %.

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

10228 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
 
Vorlagen-Nummer  08.12.2022 
 3677/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
Rat 09.02.2023 
 
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte 
hier: Kostenaktualisierung in Verbindung mit der Fördermittelbeantragung 
 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023 bis 2030 
Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtkostenvolumens der Maßnahmen aus der Fortschreibung des 
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz-Mitte, für die in den Jahren 2023 bis 2030 Städte-
baufördermittel eingeworben werden sollen, gemäß Anlage 1 in Höhe von rund 7.620.452 € (von 
22.490.000 € auf 30.110.452 €) zur Kenntnis. 
 
Begründung 
 
Mit Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte mit Vorlage 
0953/2022 durch den Rat der Stadt Köln am 08.09.2022 wurde ein aktualisiertes und ergänztes Maß-
nahmenpaket für das Soziale Stadt Gebiet Porz-Mitte bis 2030 beschlossen, für das Städtebaufördermit-
tel eingeworben werden soll. Ziel dieses integrierten Maßnahmenkonzeptes ist es, den vorhandenen 
städtebaulichen, funktionalen und partiell sozialen Handlungserfordernissen in Porz-Mitte zu begegnen. 
Mit den Maßnahmen soll die Aufwertung des Bezirkszentrums im Anschluss an die von moderne stadt 
voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossene Freiraumgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes weiter 
fortgeführt werden.  
 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.09.2022 hat die Stadt Köln bei der Bezirksregierung Köln 
einen Antrag auf Anerkennung des ISEK Porz-Mitte zur Bewilligung von Städtebaufördermitteln für die 
förderfähigen Maßnahmen (Gesamtmaßnahmenpaket) sowie erste Förderanträge für das Städtebauför-
derprogramm (STEP) 2023 zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen gestellt. Im Rahmen der Erstellung 
der Antragsunterlagen war es erforderlich, die der Vorlage 0953/2022 zugrunde liegenden Kostenkalku-
lationen der Maßnahmen mit Stand März 2022 an die aktuelle Baukostenentwicklung auf Basis der aktu-
ellen Baukostenindizes anzupassen sowie die vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss der Vorlage 
0953/2022 beschlossenen Änderungen mit zu berücksichtigen und miteinzukalkulieren.

2 
 
Mit Bewilligung des Gesamtmaßnahmenpaketes stellen die mit dem Gesamtantrag angegebenen Kos-
ten aller förderfähigen Maßnahmen das Gesamtbudget für die Förderung bis zum Ende des Förderzeit-
raums dar. Nachträglich entstehende Mehrkosten werden nur in begründeten Ausnahmefällen aner-
kannt. Aufgrund der jüngsten globalen Entwicklungen - Pandemie, Ukrainekrieg und deren marktpoliti-
sche Auswirkungen - muss mit weiteren Mehrkosten im Planungsverlauf der Maßnahmen durch Preis-
steigerungen sowie durch Lieferschwierigkeiten etc. gerechnet werden. Aus diesem Grund wurde zu-
sätzlich zu den aktuell bereits bekannten Mehrkosten für alle investiven Maßnahmen des ISEK Porz-
Mitte eine angenommene Kostensteigerung basierend auf den vom Land NRW bzw. vom Bundesstatisti-
kamt veröffentlichten Baukostenindizes bis zu den voraussichtlichen Vergabezeitpunkten einberechnet 
(vgl. Anlage). Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. 
 
Die aktuellen Kostenveränderungen in den Einzelmaßnahmen bezogen auf den Beschluss der Fort-
schreibung des ISEK Porz-Mitte mit Vorlage 0953/2022 sind nachfolgend erläuternd aufgeführt: 
 
 Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße:  
 
Kostenveränderung  
Baukostenentwicklung auf Basis des aktuellen Baukostenindex  
i. H. v. jährlich 17%: 
+ 1.578.112,91 € 
 
Die Entwurfsplanung für diese Maßnahme wurde im September 2022 abgeschlossen. Vor allem 
aufgrund der seit Frühjahr stark gestiegenen Preise im Segment der Spielgeräte sind Mehrkosten 
in Höhe von ca. 327.000 € gegenüber dem Stand März 2022 entstanden. Zudem wurde auf die 
Kostenberechnung der Entwurfsplanung eine steigende Baukostenentwicklung auf Basis des ak-
tuellen Baukostenindex hinzugerechnet. Auf dieser Basis wurde der Förderantrag zum STEP 
2023 bei der Bezirksregierung Köln am 28.09.2022 gestellt.  
 
Derzeit wird zusätzlich eine Kofinanzierung über den Förderaufruf „Wohnviertel im Wandel“ im 
Rahmen des „EFRE/JTF – Programms 2021 – 2027 in NRW“ angestrebt. Hierdurch könnte eine 
Reduzierung des kommunalen Eigenanteils von 30 % der förderfähigen Kosten auf dann 18% 
bewirkt werden. Der Förderantrag ist bis zum 31.12.2022 beim Fördergeber einzureichen. 
 
 Aufwertung Rheinboulevard Porz:  
 
Kostenveränderung  
unter Einbeziehung der Baukostenentwicklung auf Basis des aktu-
ellen Baukostenindex i. H. v. jährlich 17,6 %:  
+ 2.243.448 € 
 
Diese Maßnahme befindet sich in der Vorentwurfsplanung. 
Die Kostenschätzung von März 2022 wurde im weiteren Planungsverlauf konkretisiert. 
Die Kostenerhöhung resultiert aus der Baukostenentwicklung auf Basis des aktuellen Baupreisin-
dex. Auf dieser Basis wurde der Gesamtantrag bei der Bezirksregierung Köln am 28.09.2022 ge-
stellt. 
 
 Freiraumplanerischer Wettbewerb:  
 
Kostenveränderung  - 3.996 € 
 
Diese Maßnahme wurde bereits abgeschlossen. 
Für den Gesamtantrag bei der Bezirksregierung Köln konnten die inzwischen abgerechneten 
Kosten zusammengestellt werden. Auf dieser Basis wurde der Gesamtantrag bei der Bezirksre-
gierung Köln am 28.09.2022 gestellt. 
 
 Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße:  
 
Kostenveränderung  
unter Einbeziehung der Baukostenentwicklung auf Basis des aktu-
ellen Baupreisindex i. H. v. jährlich 17,6%:  
+ 764.352 €

3 
 
Die Umsetzung dieser Maßnahme mit dem Start einer Grundlagenplanung hat der Rat der Stadt 
Köln am 08.09.2022 beschlossen (s. Vorlage 0953/2022). 
Die vorliegende Kostenkalkulation stellt daher einen Annäherungswert seitens der Stadt Köln ba-
sierend auf Erfahrungswerten in vergleichbaren Projekten dar. Die Kostenerhöhung resultiert aus 
der Baukostenentwicklung auf Basis des aktuellen Baukostenindex. Die Umsetzung der Maß-
nahme kann erst nach Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses erfolgen (s.u.). 
Auf dieser Basis wurde der Gesamtantrag bei der Bezirksregierung Köln am 28.09.2022 gestellt. 
 
 Ankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses: 
 
Kostenveränderung  + 381.031 € 
 
Die Umsetzung dieser Maßnahme kann erst nach Beendigung des Mietverhältnisses der Miet-
parteien im Dechant-Scheben-Haus (Mitte 2026) erfolgen. 
Die Maßnahme wurde konkretisiert. Auf dieser Basis wurde der Gesamtantrag bei der Bezirksre-
gierung Köln am 28.09.2022 gestellt. 
 
 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz: 
 
Kostenveränderung  
unter Einbeziehung der Baukostenentwicklung auf Basis des Bau-
preisindex i. H. v. jährlich 17,6% bzw. 17,8 %:  
+ 2.741.120 € 
 
Die Umsetzung dieser Maßnahme mit dem Start einer Grundlagenplanung hat der Rat der Stadt 
Köln am 08.09.2022 beschlossen (s. Vorlage 0953/2022). 
Die vorliegende Kostenkalkulation stellt daher einen Annäherungswert seitens der Stadt Köln ba-
sierend auf Erfahrungswerten in vergleichbaren Projekten dar. Die Kostenerhöhung resultiert aus 
der Baukostenentwicklung auf Basis des aktuellen Baukostenindex. Darüber hinaus wurde ent-
sprechend des Ratsbeschlusses vom 08.09.2022 eine geradlinige Brückenverbreiterung über die 
Hauptstraße bis zur Häuserkante von Haus 1 einkalkuliert, die einer Brückenverbreiterung von 
ca. 6,30 m entspricht. Auf dieser Basis wurde der Gesamtantrag bei der Bezirksregierung Köln 
am 28.09.2022 gestellt. 
 
 Büro für Vernetzung und Aktivierung: 
 
Kostenveränderung: - 39.776 € 
 
Diese Maßnahme wurde konkretisiert. Auf dieser Basis wurde der Förderantrag zum STEP 2023 
bei der Bezirksregierung Köln am 28.09.2022 gestellt. 
 
 Evaluation:  
 
Kostenveränderung :  - 43.840 € 
 
Diese Maßnahme wurde konkretisiert. Auf dieser Basis wurde der Förderantrag zum STEP 2023 
bei der Bezirksregierung Köln am 28.09.2022 gestellt. 
 
 
 
Zusammenfassung 
 
Die Gesamtkosten für die im städtischen Haushalt zu finanzierenden Projekte liegen unter Berücksichti-
gung der Mehrkosten bei rund 11.558.839 € (Eigenanteil i. H. v. 30 % zuzüglich der nichtförderfähigen 
Kostenbestandteile der Maßnahmen).

4 
 
 
 
Finanzierung 
 
Die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von ca. 50.000 € und für 
das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 470.000 € stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung zur 
Verfügung. 
 
Die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel ab dem Jahr 2025 in Höhe von rund 6.723.416 € werden 
aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung finanziert. Das Dezernat 
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff. die erforderlichen Mittel innerhalb des zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Um-
schichtungen, vorsehen.  
 
Die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel für die Maßnahme „Ankauf und Niederlegung des Dechant-
Scheben-Hauses“ ab dem Jahr 2025 in Höhe von rd. 381.000 € werden aus zu veranschlagenden Mit-
teln im Teilfinanzplan 0108 -zentrale Liegenschaftsangelegenheiten finanziert. Das Dezernat VIII Klima, 
Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. die 
erforderlichen Mittel innerhalb des zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Ve rmögen lassen nach den Bestimmungen des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bilanzi-
ellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch sind die zum Werterhalt des Vermögens im Fest-
wert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan darzustellen. 
Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die haushaltsmäßigen Aus-
wirkungen werden sowohl im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen entsprechend abgebildet.  
 
Anlage 
Gesamtkostenübersicht 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3677/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
08.12.2022
Erstellt
02.11.2022 13:29