Mandari Insight

AN/0993/2022

Änderungsantrag zu TOP 10.23 „Stadtwerke Köln GmbH - Gründung und Beteiligung an der „KLAR GmbH“ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Unterbeteiligung der Stadtwerke Bonn GmbH“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 05.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022

Linke Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

Linke Änderungsantrag nach § 13

2663 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 
AN/0993/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.05.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.23 „Stadtwerke Köln GmbH - Gründung und Beteiligung an der 
„KLAR GmbH„ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Unterbeteiligung der Stadtwerke 
Bonn GmbH“ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um die Aufnahme des folgenden 
Änderungsantrags zu TOP 10.23 „Stadtwerke Köln GmbH - Gründung und Beteiligung an der 
„KLAR GmbH“ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Unterbeteiligung der Stadtwerke Bonn 
GmbH“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung. 
 
Beschluss: 
Punkt 1 wird wie folgt erweitert. 
Dazu gehören insbesondere auch: 
Falls der Klärschlammm nicht, wie in der Vorlage beschrieben, mit "dem umweltfreundlichen 
Schiff" nach Merkenich transportiert werden kann, falls dies zum Beispiel aufgrund des 
Rheinpegels nicht möglich ist, wird hierfür ersatzweise der Gleistransport eingesetzt. Ein Transport 
mit dem LKW findet nicht statt. 
Der Beginn der Klärschlammverbrennung wird zeitlich nach dem Ende der Braunkohleverbrennung 
liegen, so dass ein gleichzeitiger Betrieb von Verbrennungsanlage und Braunkohlekraftwerk zu 
keiner Zeit gegeben ist. 
Die entstehende Asche wird zeitnah per Gleis abtransportiert zu dem Ort, wo die 
Phosphorrückgewinnung stattfinden wird. Hierfür wird ein anderer Standort gewählt. 
 
Begründung: 
Die Zusage für einen Transport des Klärschlamms mit "dem umweltfreundlichen Schiff" ist zu 
begrüßen. Tatsächlich aber ist zu erwarten, dass dem Rhein durch die Veränderung des Klimas 
öfter Extremwasserstände drohen, die eine Schifffahrt verhindern. Auch in diesen Zeiten darf nicht 
auf den LKW zurückgegriffen werden, sondern ist der Transport über die Schiene vorzusehen,

Den Menschen im Kölner Norden ist kein zusätzlicher Verbrennungsofen zumutbar. Daher darf es 
keinen Parallelbetrieb von Braunkohlekraftwerk und Klärschlammverbrennung geben. 
Die Phosphorrückgewinnung steckt noch in den Kinderschuhen. Eine entsprechende Anlage ist an 
einer völlig anderen Stelle zu planen und zu realisieren, da es sich auch hierbei um einen 
Gefahrenbetrieb handeln wird. 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0993/2022
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
05.05.2022
Erstellt
05.05.2022 12:13