AN/0993/2022
Änderungsantrag zu TOP 10.23 „Stadtwerke Köln GmbH - Gründung und Beteiligung an der „KLAR GmbH“ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Unterbeteiligung der Stadtwerke Bonn GmbH“
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 AN/0993/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.05.2022 Änderungsantrag zu TOP 10.23 „Stadtwerke Köln GmbH - Gründung und Beteiligung an der „KLAR GmbH„ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Unterbeteiligung der Stadtwerke Bonn GmbH“ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um die Aufnahme des folgenden Änderungsantrags zu TOP 10.23 „Stadtwerke Köln GmbH - Gründung und Beteiligung an der „KLAR GmbH“ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Unterbeteiligung der Stadtwerke Bonn GmbH“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung. Beschluss: Punkt 1 wird wie folgt erweitert. Dazu gehören insbesondere auch: Falls der Klärschlammm nicht, wie in der Vorlage beschrieben, mit "dem umweltfreundlichen Schiff" nach Merkenich transportiert werden kann, falls dies zum Beispiel aufgrund des Rheinpegels nicht möglich ist, wird hierfür ersatzweise der Gleistransport eingesetzt. Ein Transport mit dem LKW findet nicht statt. Der Beginn der Klärschlammverbrennung wird zeitlich nach dem Ende der Braunkohleverbrennung liegen, so dass ein gleichzeitiger Betrieb von Verbrennungsanlage und Braunkohlekraftwerk zu keiner Zeit gegeben ist. Die entstehende Asche wird zeitnah per Gleis abtransportiert zu dem Ort, wo die Phosphorrückgewinnung stattfinden wird. Hierfür wird ein anderer Standort gewählt. Begründung: Die Zusage für einen Transport des Klärschlamms mit "dem umweltfreundlichen Schiff" ist zu begrüßen. Tatsächlich aber ist zu erwarten, dass dem Rhein durch die Veränderung des Klimas öfter Extremwasserstände drohen, die eine Schifffahrt verhindern. Auch in diesen Zeiten darf nicht auf den LKW zurückgegriffen werden, sondern ist der Transport über die Schiene vorzusehen, Den Menschen im Kölner Norden ist kein zusätzlicher Verbrennungsofen zumutbar. Daher darf es keinen Parallelbetrieb von Braunkohlekraftwerk und Klärschlammverbrennung geben. Die Phosphorrückgewinnung steckt noch in den Kinderschuhen. Eine entsprechende Anlage ist an einer völlig anderen Stelle zu planen und zu realisieren, da es sich auch hierbei um einen Gefahrenbetrieb handeln wird. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0993/2022
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 05.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 12:13