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2365/2023

Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Deckstein (2 Haltekanten) der KVB-Linie 146 im Stadtbezirk Lindenthal, den Umbau der Kreuzung Gleuler Str./ Decksteiner Str. und die Erneuerung der Lichtsignalanlage sowie Freigabe von inve

Beschlussvorlage Ausschuss 13.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.12.2023, TOP 9.1.1

Anlage 2 Deckstein Lageplan

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Deckstein Lageplan

2912 Zeichen

Gleueler Straße
INFO
M
M
M
A
T.
Anschluss an Bestand
Schutzstreifen
Radfahrstreifen 2,00m
Radweg 30x30x8cm anthrazit
Anschluss
an Bestand
Kleinpflaster Grauwacke 3x9cm
Kleinpflaster Granit 3x9cm
Kleinpflaster Grauwacke 3x9cm
Rückbau LSA
Fußgänerfurt mit
Rundbord +3cm
BestehendeZufahrt
Poller
Poller
Bestehender Radweg - Neue Markierung
Anschluss an Bestand
Bestehender Gehweg
S
1
D3
1.1
1
6 m
VD
Rückbau LSA
50
25
25
2.00
25
3.00
25
4.36
5
11.27
4.36
5
8.04
3.92
8.04
20 2.60
50
50
1.50
1.50
1.50
25
50
25
2.00
50
20
VZ 267
Anliegerfrei
3
t,5
VZ 306
VZ 1020-30
VZ 253
VZ 205
Linien-
verkehrfrei
VZ 250
VZ 1026-32
VZ 267
VZ 209-10
VZ 205
VZ 209-20
VZ 205
VZ 267
VZ 222-20
VZ 605-20
Linien-
verkehrfrei
VZ 250
VZ 1026-32
Linien-
verkehrfrei
VZ 250
VZ 1026-32
VZ 205
VZ 267
VZ 205
VZ 267
VZ 205
2
2.1 F2/A
F2.1/A
ARHF2
AHBLF2/aF
ARHF2.1
AHBLF2.1/aF
20
20.1
VD21
VD
VD11ca. 40 m  vor Haltlinie
S
1
NullabsenkungNullabsenkung im Bereich
Gehweg und Radweg
$XIEDX:DUWHIOlFKH
Betondecke 24 cm
Asphalttragschicht 10 cm
Fuge gem. ZTV-Fug
2.70
Wartefläche Bus
)X‰ZHJ3IODVWHUEHODJ
gemäß RStO 12 ; Pflaster ; Tafel 6 ; Zeile 1
Betonsteinpflaster 8 cm
Splitt- Sandgemisch 4 cm
Schottertragtschicht 15 cm
Frostschutzschicht 13 cm
Gesamtaufbau 40 cm
Kasseler Sonderbordstein
Stichmaß 18cm
0.64m x 0.52m
640x520
Lageplan Deckstein Stadt Köln
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
 Bearb.
 Gepr.
Betriebsleiter BO-Strab
-Bereich- Deckstein
Lageplan
 Datum:
 Maßstab:   1 : 250
 13.09.2023
 Strecke   X      Ind.
 -66- Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung
U:/xxxx
für Städtebau und Architektur
Ingenieure
D - 67716 Heltersberg
Hauptstraße 44
Telefon 0 63 33 - 2 75 98-0
Fax 0 63 33 - 2 75 98-99
E-mail info@isa-heltersberg.de
Bearb.
Gez.
Gepr.
Aug. 22 Na
Ku
Aug. 22 Ru
Erstmals verteilt am:
Rev. Art der Änderung Datum bearb. gepr.
Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Köln
Gleueler Straße
ENTWURFSPLANUNG
Systemschnitt 1-1 M 1:50
-1131-
 -153- -1202-
 -202- RheinEnergie AG - Fachbereich TAS
Bestand
LEGENDE Planung
Trafostation
(Fremdplanung)
Buswartehalle
(FGU: Design Foster)
Gehwegplatten
(30/30/8, alt Graphit, quer verlegt)
Verkehrsfläche aus Beton
(Vollausbau)
Verkehrsfläche aus Asphalt
(Deckensanierung | Anpassungsbereich)
Schaltschrank Lademast
Kasseler Sonderbordstein
Übergangsstein
Verkehrsfläche aus Asphalt
(Vollausbau)
Entwässerungsrinne
Hochbord
Rundbord
Tiefbord
Schachtbauwerk
Straßenablauf
W - Schieber / G - Schieber
Einfahrt
Vorhandene Bebauung
Hydrant
Hinweisschild
Grundstücksgrenzen
Mülleimer
Laterne
Baum / Baum (Vermessung ISA)
M
Poller
Verteilerkasten / Stromkasten
Kabelkanal
Haltestelle
Buswartehalle
Ampel
Fahrradständer
Querscheinfuge mit Dübeln
Raumfuge
Noppenplatten
(30/30/8)
Rippenplatten
(30/30/8)
Fräskante / Anpassung an Bestand
Pressfuge
Straßenablauf
Deckenhöhen
geplante Stromleitung
(Fremdplanung)
Lademast
(Fremdplanung)
Radfahrstreifen
Lichtsignalanlage

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1180 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die 
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. Aufgrund vorhandener Zwangspunkte 
und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

14632 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2365/2023 
Freigabedatum 23.10.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Deckstein (2 
Haltekanten) der KVB-Linie 146 im Stadtbezirk Lindenthal, den Umbau der Kreuzung 
Gleuler Str./ Decksteiner Str. und die Erneuerung der Lichtsignalanlage sowie Freigabe 
von von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-4359 Ausbau und Anpassung von Haltestellen an 
Niederflurbusse 
sowie Finanzstelle 6400-1201-0-0004 Erneuerung von Lichtsignalanlagen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit dem barriere-
freien Umbau der Bushaltestelle Deckstein (2 Haltekanten) der KVB-Linie 146 
im Stadtbezirk Lindenthal, dem Umbau der Kreuzung Gleuler Str./Decksteiner 
Str. sowie der Erneuerung der Lichtsignalanlage mit Gesamtkosten in Höhe 
von rd. 722.250 €. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 327.250 € für den barrierefreien Umbau der Halte-
stelle Deckstein der KVB-Linie 146 und dem Umbau des Kreuzungsbereiches 
Gleuler Str./Decksteiner Str. im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplan-
zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflurbusse, Haushaltsjahr 
2024. 
 
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 395.000,00 € für die Erneuerung der Lichtsignalan-
lage im Einmündungsbereich der Decksteiner Straße in die Gleueler Straße im 
Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201-
Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah-
men bei der Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanla-
gen, Haushaltsjahr 2024. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   722.250  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   26.295  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1 Ausgangslage 
Im Rahmen der von der Stadt Köln definierten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität 
wurde unter anderem die „Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen“ 
beschlossen. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) stellt gemäß diesem Beschluss ihren 
Betrieb auf ausschließlich batterie-elektrisch angetriebene Busse um. Die Elektrobusse für die 
Linien des 2. Bauabschnittes (2. BA) sollen voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2023 aus-
geliefert werden. Mit diesen weiteren 51 Fahrzeugen werden Schritt für Schritt neue Linien be-
trieben. In diesem Zusammenhang soll die Endhaltestelle Deckstein der Linie 146 für einen E-
Bus-Betrieb ausgebaut werden. 
Die Haltestelle Deckstein liegt im Stadtbezirk Lindenthal. Sie befindet sich gegenüber des Ein-
mündungsbereiches der Decksteiner Straße in die Gleueler Straße. Die bestehende Halte-
stelle liegt an einer asphaltierten Wendelage. Die Linie 146 fährt aus der Innenstadt kommend 
in die Wendeanlage ein. Nach dem Fahrgastwechsel fahren die Busse in nordöstlicher Rich-
tung auf der Gleueler Straße. Die Linie 146 fährt in der Hauptverkehrszeit in einem 10-Minu-

3 
ten-Takt. Teilweise enden Verstärkerfahrten in Deckstein und überholen die regulären Um-
läufe in der Wendeschleife. Diese Fahrten halten nicht an der Haltekante sondern auf der 
Wendefahrbahn. Es werden überwiegend Standard-Gelenkbusse in Diesel-Traktion einge-
setzt. 
 
An der Haltestelle findet ein Fahrgastwechsel statt. Der Haltebereich ist nicht barrierefrei aus-
gebaut. Die Busse können derzeit nicht geradlinig die Haltekante anfahren, so dass ein großer 
Spalt zwischen den Türen und dem Bordstein entsteht. Der Bordstein hat ferner nicht die ent-
sprechende Höhe, um stufenfrei aus dem Bus aus- oder zuzusteigen. 
Die Wendeanlage wird mittig durch eine Verkehrsinsel von der Gleueler Straße getrennt. Auf 
dieser Insel gibt es keine befestigten Gehwege, dennoch wird der Fußgängerverkehr mit Hilfe 
einer Bedarfs-Lichtsignalanlage auf die Insel geführt. Von der Insel gehen die Fußgängerin-
nen und Fußgänger ungesichert über die Wendefahrbahn zur Haltestelle oder in die im direk-
ten Anschluss gelegene Grünfläche des Landschaftsschutzgebietes. Die Führung des Fußver-
kehrs entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Auf der Insel befinden sich ferner Alt-
glascontainer sowie das Toilettenhäuschen des Fahrpersonals. 
Der Einmündungsbereich der Decksteiner Straße besitzt zwei durch eine Mittelinsel getrennte 
Richtungsfahrbahnen. Durch die Knotengeometrie kann nicht ausgeschlossen werden, dass 
Fahrzeuge zügig ein- und ausbiegen. Die vom Kfz-Verkehr nutzbare Fläche der Gleueler 
Straße weist eine Breite von 9,60 m auf, hinzu kommen asphaltierte Seitenbereiche. Die Gleu-
eler Straße wird beidseitig von Gehwegen und baulichen Radwegen begleitet. Im Bereich der 
Buswendeanlage wird der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt, im weiteren Verlauf wieder 
zurück auf die Nebenanlage. Insgesamt ist die Fahrbahn im Knotenbereich nach heutigen 
Maßstäben überdimensioniert. 
Die angrenzenden Flächen zeichnen sich teilweise durch dichten Bewuchs und Baumbestand 
aus. 
 
2 Planung Haltestelle Deckstein (2 Haltekanten) 
Die Planung der Haltestelle Deckstein sieht vor, die bestehende Wendeanlage als Ladepunkt 
für Elektrobusse mit Fahrgastwechsel auszubauen. Die E-Busse haben gegenüber kraftstoff-
betriebenen Gelenkbussen eine andere Fahrgeometrie. Das Nachladen der Fahrzeuge erfolgt 
über einen fahrzeugseitigen Pantographen. Dieser ist auf dem Dach des Fahrzeugs über der 
Vorderachse verbaut. Damit das Fahrzeug aufgeladen werden kann, ist ein Lademast mit der 
dazugehörigen Ladehaube an der Haltestelle notwendig. Es ist daher erforderlich, dass der 
Bus über die gesamte Länge parallel zu der ca. 20,0 m langen Haltekante steht, um den La-
devorgang ausführen zu können. 
Betrieblich ist weiterhin vorzusehen, dass Verstärkerfahrten an der Haltestelle Deckstein en-
den und die regulären Umläufe an der Wendeanlage überholen. Damit die Fahrgäste dieser 
Fahrten nicht wie bisher auf der Wendefahrbahn aussteigen, sind zwei Haltekanten an der 
Haltestelle erforderlich. Die Einrichtung einer zweiten Haltekante in der Wendeschleife ist 
ohne Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Äußerer Grüngürtel nicht möglich. Aus diesem 
Grund soll an der Gleueler Straße eine barrierefreie Haltekante für den Ausstieg hergestellt 
werden. Nachdem die Fahrgäste ausgestiegen sind, fahren Busse der regulären Umläufe zur 
Haltekante in der Wendeschleife. Dort werden die Batterien des Busses geladen. Nach dem 
Ladevorgang können die Fahrgäste in Richtung Innenstadt zusteigen. Die Verstärkerfahrten 
wenden und fahren ohne Fahrgäste zum nächsten Einsatz bzw. in das Depot. 
Weitere Vorgabe für die Planung ist, dass der Radverkehr auf der Gleueler Straße östlich der 
Decksteiner Straße zukünftig von der Nebenanlage auf die Fahrbahn geführt werden soll. Die 
Planung der Haltestelle soll eine spätere Planung des Radverkehrs bereits in der Weise be-
rücksichtigen, dass der Haltestellenbereich kein zweites Mal umgestaltet werden muss. 
Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, 
der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit 
durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm 
hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im

4 
Gehweg- und Wartebereich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. 
In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste 
eine Tiefe von 2,5 m. 
Aus diesen Vorgaben hat sich die Planung der Endhaltestelle entwickelt. Nach diversen Vari-
antenüberprüfungen wird die Ausstiegshaltekante südwestlich der Einmündung Gleueler 
Straße./Decksteiner Straße realisiert. Da es sich um eine reine Ausstiegshaltestelle handelt, 
kann auf einen Fahrgastunterstand für Fahrgäste verzichtet werden. Die Einstiegshaltestelle 
wird im Bereich der Wendeanlage realisiert. Hier wird auch der Lademast integriert. Die War-
tefläche für Fahrgäste wird barrierefrei ausgebaut und erhält einen Fahrgastunterstand. 
Für die Einrichtung der Ausstiegshaltestelle ist es erforderlich, den Knotenpunkt Gleueler 
Straße/Decksteiner Straße umzubauen. Die Decksteiner Straße mündet zukünftig in einem 
rechten Winkel in die Gleueler Straße ein. Der südwestliche Ausfahrtsbereich dient nach der 
Umplanung als Ein- und Ausfahrt. Dadurch können die Geschwindigkeiten der ab- und einbie-
genden Fahrzeuge reduziert werden. Der nordöstliche Einfahrtsbereich wird mit Absperrpfos-
ten geschlossen. Die Lichtsignalanlage wird nach Nordosten verschoben. Dadurch wird eine 
direkte Verbindung für den Fußverkehr von der Decksteiner Straße zur Einstiegshaltestelle 
und in den Park erzielt. Ergänzend werden die Gehwegbereiche nach den Vorgaben der Stadt 
Köln barrierefrei angepasst. Der Radverkehr wird so geführt, dass eine spätere Verlegung aus 
dem Seitenraum auf die Fahrbahn möglich ist. Die Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr auf der 
Gleueler Straße werden verschmälert. Die Planung ist in der Anlage 2 dargestellt. 
 
3 Kosten und Zeitplan 
Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Stadt und den Kölner Verkehrsbetrieben von 
November 2019 sowie der Nachtragsvereinbarung von März 2022 trägt die Stadt die Kosten 
für den Haltestellenumbau, an denen ein Fahrgastwechsel stattfindet, sowie für die Anpas-
sung des Straßenraumes und der Signalanlage. Für den barrierefreien Umbau der Bushalte-
stelle ergeben sich investive Baukosten in Höhe von rd. 166.600 €. Zudem ergeben sich für 
den Umbau der Kreuzung Gleueler Str./ Decksteiner Str. investive Baukosten in Höhe von rd. 
160.650 €. Für die Erneuerung der Lichtsignalanlage fallen investive Baukosten in Höhe von 
rd. 395.000 € an. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 722.250 €. 
Alle Kosten im Zusammenhang mit den technischen Einrichtungen zum Laden der Busse ein-
schließlich der Oberbauverstärkung trägt die KVB. 
Der Umbau erfolgt durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und beginnt voraussichtlich im 1. 
Quartal 2024. 
 
4 Förderung 
 
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be-
sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNVG) förderfähig. Der Zweckverband go.Rheinland GmbH als Zuwendungsgeber hat die 
Maßnahme bereits eingeplant. Ein entsprechender Antrag auf Förderung seitens der Stadt Köln 
wird in Kürze gestellt. Bei entsprechender Bewilligung werden die Gesamtkosten für den Um-
bau der Bushaltestelle in Höhe von 166.600 € mit 90% gefördert. Demnach kommt es ggf. zu 
einer Förderung in Höhe von rd. 149.940 €. 
 
5 Finanzierung 
Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 722.250 € sind investiv zu finanzieren. 
Die im Haushaltsjahr 2024 benötigen investiven Mittel für den Umbau des Straßenraums und 
den Umbau der Bushaltestelle in Höhe von insgesamt rd. 327.250 € stehen im Teilfinanzplan 
des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze 
in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen Niederflurbusse, zur Verfügung. 
Die für die Erneuerung der Lichtsignalanlage im Einmündungsbereich der Decksteiner Straße 
in die Gleueler Straße benötigte Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 
395.000 € steht im Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe

5 
1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei 
der Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, zur Verfügung. 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe1201 - Straßen, Wege, Plätze ab dem Haushaltsjahr 2025 ein entsprechender Ansatz in 
der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen betreffend 
den Umbau der Bushaltestelle und der Kreuzung in Höhe von 6.545 €eingeplant. 
Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 19.750 € für die 
jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Erneuerung der Lichtsignalanlage werden im 
Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff. im Teilergebnisplan des Amtes für 
Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 
14 – Bilanzielle Abschreibungen vorgesehen. Insgesamt ergeben sich damit ab Hj. 2025 jährli-
che bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 26.295 €. 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen 
Abschreibungen (ggf. inklusive der Erträge aus der Auflösung aus Sonderposten mit Blick auf 
die mögliche Förderung), ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Erläuterung zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur 
und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und för-
dert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer 
möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
 
 
Anlagen 
 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Deckstein Lageplan

Beratungsverlauf (2)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Decksteiner Straße
  • Gleueler Straße
  • Brückenstraße 5
  • Scheidtweilerstraße 38
  • Hauptstraße 44

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Details

Aktenzeichen
2365/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
25.07.2023 15:10