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1295/2025

Köln. Gestaltet. Außengastronomie. Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie

Mitteilung Ausschuss 18.11.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 - Regelwerk - Koeln_Gestaltet_Außengastronomie_barrierefrei

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Anlage 1- Beteiligung_Medienarbeit

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Mitteilung Ausschuss

5466 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2025 
 1295/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 23.06.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 
Mobilitätsausschuss 02.12.2025 
 
Köln. Gestaltet. Außengastronomie. Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der 
Außengastronomie 
 
Politischer Auftrag 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt AN/0751/2019 vom 27.06.2019 beauftragt die 
Verwaltung, im Rahmen eines Konsultationskreises Regeln zur „Anordnung und Gestaltung für 
die Außengastronomie“ mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik, der Behindertenbeauftrag-
ten der Stadt Köln und Vertreter*innen aus der Gastronomie zu erarbeiten.  
Mit folgenden Beschlüssen ist das Regelwerk entstanden: 
- Mit dem Ratsbeschluss „Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastrono-
mie; hier: verbindliche Vorgaben“ 0428/2024 , (Ratsbeschluss vom 27.06.2024)

2 
 
- Ratsbeschluss „Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie; hier: 
Qualitätsstandards“  3408/2024, (Ratsbeschluss vom 12.12.2024) wurden allgemeingül-
tige und rechtssichere verbindliche Vorgaben beschlossen und die Verwaltung beauf-
tragt diese umzusetzen 
Mit dieser Mitteilung werden die Bausteine der „verbindlichen Vorgaben“ und der „Qualitäts-
standards“ entsprechend der beiden Beschlüsse in einem Regelwerk zusammengeführt. 
Dieses Regelwerk gilt stadtweit und führt zu mehr Verbindlichkeit, Eindeutigkeit und Gleichbe-
handlung aller Beteiligten. 
Mit dem Beschluss 0428/2024 wurde die Verwaltung beauftragt ein Umsetzungskonzept zu 
erarbeiten, um die verbindlichen Vorgaben in den Genehmigungsprozess zu überführen.  
Ein Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie  
Das Regelwerk besteht aus zwei Bausteinen, den Qualitätsstandards und den verbindlichen 
Vorgaben (siehe Anlage). 
Als erster Baustein des Regelwerks beschreiben die Qualitätsstandards die Wirkungskraft ei-
ner gut gestalteten Außengastronomie auf den öffentlichen Raum und übermittelt dem Antrag-
stellenden wichtige Informationen für den Qualitätsanspruch der Außengastronomie. Die Qua-
litätsstandards haben einen empfehlenden Charakter. 
Die verbindlichen Vorgaben als der zweite Baustein bilden die einheitliche und rechtssichere 
Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis und geben gleich-
zeitig dem Ordnungsdienst eindeutige Vorgaben für die Kontrollen vor Ort an die Hand. Diese 
Vorgaben vereinfachen und beschleunigen den Genehmigungsprozess und werden ab Januar 
2025 stufenweise in die Anwendung gehen. 
Das Regelwerk bildet die Basis für das Umsetzungskonzept und für die Formulierung der Ne-
benbestimmungen als Teil der Sondernutzungserlaubnis. Der Hauptadressat ist damit die Ver-
waltung, das Amt für öffentliche Ordnung. Dort werden die Anträge zur Außengastronomie be-
arbeitet. 
Gleichermaßen ist das Regelwerk ein umfangreiches Informationsdokument für die Gastrono-
mie und interessierte Bürger*innen. 
Erarbeitungsprozess verbindliche Vorgaben 
Die verbindlichen Vorgaben wurden in einem umfangreichen Prozess erarbeitet, welcher aus 
insgesamt 15 Studios in unterschiedlichen Formaten gemäß der Kommunikationsstrategie 
Köln. Gestaltet. und vier Konsultationskreisen zur Vermittlung der Ergebnisse aus den Studios 
in die Politik, bestand.  
In einem zweigeteilten Erarbeitungsprozess hat die Verwaltung in der ersten Phase die auf 
Rechtsgrundlage basierenden Regeln zur politischen Abstimmung gebracht, (Ratsbeschluss 
vom 27.06.2024) und in der zweiten Phase die Gestaltungsregeln als Ergänzung ebenfalls po-
litisch beschließen lassen, (Ratsbeschluss vom 12.12.2024). 
Im Ergebnis ergeben die Verbindlichen Vorgaben allgemeingültige, rechtssichere und kontrol-
lierbare Regeln, welche ab Januar 2025 die Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer 
Sondernutzungserlaubnis ergeben.  
Die Regelvorschläge, die im Rahmen der Studios nicht in die Verbindlichkeit überführt wurden, 
vermitteln als Qualitätsstandards ein gemeinsames Verständnis, wie sich gut gestaltete Außen-
gastronomie auf den Stadtraum auswirkt. 
Köln. Gestaltet. 
Für das komplexe Thema der Außengastronomie wurde die Kommunikationsstrategie „Köln. 
Gestaltet.“ erstmalig angewandt und in die Öffentlichkeit getragen.  
Mit dem Format „Köln. Gestaltet.“ ist es gelungen die Fachverwaltung und die unterschiedlichen 
Interessensgruppen innerhalb eines transparenten Aushandlungsprozesses zu einem erfolgrei-
chen Ergebnis zu führen.

3 
 
Zu den Merkmalen der Strategie gehört neben den unterschiedlichen Kommunikationsformaten 
und Erarbeitungsmethoden ebenfalls ein visuelles Master-Layouts.  
Als Instrument zur Qualitätssicherung ist im Ergebnis das Regelwerk zur Außengastronomie 
mit dem Titel „Köln. Gestaltet. Außengastronomie.“ entstanden.  
Gez. Greitemann 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Beteiligung_Medienarbeit 
Anlage 2: Regelwerk- Köln. Gestaltet. Außengastronomie.

Anlage 2 - Regelwerk - Koeln_Gestaltet_Außengastronomie_barrierefrei

32730 Zeichen

Köln. Gestaltet. 
Außengastronomie.
Ein Regelwerk zur Anordnung und  
Gestaltung der Außengastronomie

Köln. Gestaltet. Außengastronomie
2

Inhaltsverzeichnis
Einleitung 4
Ein Regelwerk für die ganze Stadt  6
Besondere Räume unserer Stadt  8
Qualitätsstandards 10
I. Sonnenschirme und Markisen
II. Tische und Stühle
III. Aufstellelemente
IV. Werbung und Licht
V. Beheizen der Außengastronomie
VI. Instandhaltung und Sauberkeit
Verbindliche Vorgaben 14
A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 16
I. Allgemein
II. Außengastronomie auf Gehwegen und Plätzen
III. Außengastronomie auf Parkplätzen
B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 24
I. Allgemein
II. Gestaltung von Elementen der Außengastronomie
III. Außengastromie auf Parkplätzen
C. Allgemeine Hinweise 32
I. Allgemein
Danksagung 34
Impressum 36
Inhaltsverzeichnis
3

4
Köln. Gestaltet. Außengastronomie

Einleitung
Außengastronomie gehört zu Köln und macht  
unsere Stadt lebendig und lebenswert – und des-
halb stärken wir sie als Stadt Köln ausdrücklich. 
Je gepflegter, hochwertiger und besser aufeinander abgestimmt die 
Außengastronomie im öffentlichen Raum gestaltet ist, desto posi-
tiver prägt sie das Stadtbild und die Wahrnehmung der gesamten 
Stadt. Qualitätsvoll gestaltete Außengastronomie trägt zur Profil-
stärkung der Gastronomie bei, stärkt den Wirtschaftsstandort Köln 
und wirkt sich positiv auf das Image unserer Stadt aus.
Neben der Außengastronomie gibt es viele weitere Nutzungen, die 
im öffentlichen Raum stattfinden. Die Bedürfnisse von Menschen 
„jung“ bis „alt“ , mobil eingeschränkten Personen sowie von Men-
schen mit Behinderung müssen berücksichtigt werden.  
Um individuelle und gemeinschaftliche Interessen in Einklang zu 
bringen, sind klare Rahmenbedingungen erforderlich. Die Verwal-
tung hat die Aufgabe, diese Rahmenbedingungen festzulegen, um 
die Stadt im Sinne des Gemeinwohls als „Stadt für alle“ zu gestalten. 
Die Einhaltung der Vorgaben für die Außengastronomie sorgt 
für eine ansprechendere Gestaltung und verbessert zugleich die 
Sicherheit und Barrierefreiheit im Stadtraum.
Erarbeitungsprozess
Das Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastro-
nomie wurde in einem intensiven Erarbeitungsprozess mit Teil- 
nehmenden aus der Fachverwaltung, den Interessensvertreter*in-
nen aus Gastronomie, Barrierefreiheit, Bürgerschaft und zu Fuß 
Gehenden in insgesamt 15 sogenannten „Studios“ erarbeitet. Die 
Politik wurde in vier Konsultationskreisen über die Meilensteine und 
die jeweils nächsten Schritte informiert.
Mit „Köln. Gestaltet. “ wurde für das komplexe Thema der Außen-
gastronomie ein Kommunikationsformat erarbeitet, das Fachver-
waltung und Interessensgruppen innerhalb eines transparenten und 
offenen Aushandlungsprozesses zu einem erfolgreichen Ergebnis 
geführt hat.
Einleitung
5

Ein Regelwerk für die ganze Stadt
Das Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der 
Außengastronomie ermöglicht ein harmonisches 
Nebeneinander von mehreren Betreiber*innen, in 
dessen Rahmen dennoch eine individuelle Präsen-
tation eines jeden Lokals erhalten bleibt. Das Re-
gelwerk besteht aus zwei Bausteinen und gilt für 
die Gesamtstadt.
Qualitätsstandards
Die Qualitätsstandards geben Informationen für eine gut gestaltete 
A
ußengastronomie und wie diese besser in das Stadtbild integriert 
werden kann. Die Empfehlungen betreffen die Ausführung einzelner 
Elemente und deren Wirkungskraft auf den öffentlichen Raum.
1. Qualitätsstandards 
Gemeinsames Verständnis
Gesamtstadt
6
Köln. Gestaltet. Außengastronomie

Verbindliche Vorgaben
Die verbindlichen Vorgaben bilden die rechtssichere Bewertungs-
grundlage für die Bean
tragung einer Sondernutzungserlaubnis für 
Außengastronomie.
Diese sind insbesondere von Gesetzen des Verkehrs- und Ord-
nungsrech
ts, technischen Richtlinien, kommunalen Satzungen und 
DIN-Vorschriften abgeleitet. Die verbindlichen Vorgaben beschrei-
ben, ob die zu beantragende Fläche für die Außengastronomie 
grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie beschreiben ebenfalls die 
Kriterien, wie Gegenstände und Elemente auf der zu genehmigen-
den Fläche aufgestellt werden dürfen und welche Gestaltungsvor-
gaben die Elemente der Außengastronomie erfüllen müssen.
2. Verbindliche Vorgaben  
Nicht diskutierbar
Gesamtstadt
Außengastronomie
Sicherheitsabstand
Sicherheitsabstand
Hindernisfreie Gehbahn
Sicherheitsabstand
Fahrbahn
Fassade
Genehmigte Außengastronomie
Genehmigte Außengastronomie
Hier finden Sie das Regelwerk Köln. Gestaltet. Außengastronomie  
www.stadt-koeln.de/artikel/73493
7
Ein Regelwerk für die ganze Stadt

Besondere Räume unserer Stadt
Gemeinsam mit den Interessensvertretungen aus 
Gastronomie, Barrierefreiheit und der Bürger-
gesellschaft hat die Verwaltung allgemeingültige 
und kontrollierbare Regeln erarbeitet, welche als 
verbindliche Vorgaben einen Baustein des Regel-
werks für die Außengastronomie ausmachen.
Die Umgebung um den Dom und die Altstadt sind besonders 
wichtige Stadträume für Köln und werden besonders stark von 
Besucher*innen und Fußgänger*innen  frequentiert. Diese Räume 
liegen in der Internationalen Zone nach dem Bedeutungsplan des 
Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln.
Der Bedeutungsplan unterscheidet den Stadtraum  
in drei Kategorien:
 ›
 ›
 ›
Internationale Bedeutung
Stadtweite Bedeutung
Nachbarschaftliche Bedeutung
In der internationalen Zone ist der Anspruch an gut gestaltete 
Außengastronomie besonders hoch. Im Rahmen des Erarbeitungs-
prozesses zu den verbindlichen Vorgaben wurden daher auch 
Regeln für die Gestaltung von Elementen der Außengastronomie 
erarbeitet. Alle Beteiligten haben erkannt, dass eine qualitativ  
hochwertige Außengastronomie nur mit rechtlich verbindlichen 
Vorgaben wirkungsvoll zu erreichen ist. Gemeinsam mit den  
Interessenvertretungen wurde entschieden, welche Gestaltungs- 
regeln für die Gesamtstadt oder nur für die besondere Räume  
gelten sollen.
Mit diesem Regelwerk wird Köln den Anforderungen 
einer zukunftsfähigen und attraktiven Stadt gerecht.
8
Köln. Gestaltet. Außengastronomie

Zum Bedeutungsplan der Stadt Köln:  
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeutungsplan/index.html
9
Besondere Räume unserer Stadt

Kölner Qualitätsstandards
Gut gestaltete Außengastronomie kann Straßen, 
Wege und Plätze aufwerten und einladende Auf-
enthaltsorte schaffen. Damit sie sich harmonisch 
in den Stadtraum einfügt, sollten ihre einzelnen 
Bestandteile auf die Umgebung und die Größe der 
Gastronomie abgestimmt sein. Nachstehende Ele-
mente prägen den Stadtraum insbesondere.
Als erster Baustein des Regelwerks beschreiben die Qualitätsstan-
dards die Wirkungskraft einer gut gestalteten Außengastronomie 
auf den öffentlichen Raum und übermittelt dem Antragstel-
lenden wichtige Informationen für den Qualitätsanspruch der 
Außengastronomie. 
Die Qualitätsstandards haben  
einen empfehlenden Charakter.
I. Sonnenschirme und Markisen
Diese Elemente bieten Gästen Schutz vor Sonne und Regen.
 › Sonnenschirme haben eine starke Wirkung auf den Stadtraum 
und den s
tadträumlichen Gesamteindruck.
Die Dimensionierung ist so zu wählen, dass der Charakter des 
S
tadtraums und der Blick auf wichtige und historische Bau-
werke erhalten bleibt.
Es gilt die Bäume zu schützen und großzügig Abstand zu 
halt
en.
Unter Bäumen sollten gedeckte Farben verwendet werden.
 ›
 
›
 ›
II. Tische und Stühle
Ansprechend gestaltete Tische und Stühle schaffen gute Stadträume.
 ›
 
›
 ›
Das Mobiliar sollte zusammenpassen und Materialien, Form, Farbe 
auf
einander abgestimmt sein.
Tische und Stühle sollten aus robusten und nachhaltigen Materia-
lien bes
tehen.
Schweres Mobiliar wie Sofas, Sessel und ähnliches sollte ver- 
mieden w
erden.
10
Köln. Gestaltet. Außengastronomie

III. Aufstellelemente 
Um den öffentlichen Raum im Interesse der gesamten Stadt- 
gesellschaft offen und großzügig erscheinen zu lassen, müssen  
Aufstellelemente bestimmten Kriterien zur Anordnung und Aus- 
führung folgen. Diese werden in den verbindlichen Vorgaben  
näher beschrieben.
 › Aufstellelemente können die Orientierung von blinden und  
sehbehinderten Menschen unterstützen.
Eine Übermöblierung des öffentlichen Raums  
sollte vermieden werden.
Um niemanden zu gefährden sollten Aufstellelemente bei Unwetter aus 
dem öffentlichen Raum entfernt werden.
 ›
 ›
Hinweis: Die Verkehrssicherungspflicht haben die Gewerbetreibenden.
11
Kölner Qualitätsstandards

IV. Werbung und Licht
Werbung und Beleuchtung beeinflussen die Atmosphäre in einer 
Stadt entscheidend in Richtung „angenehm“ oder „störend“ . Nach 
dem Prinzip „Weniger ist mehr“ empfiehlt die Verwaltung:
 › Drittwerbung oder Werbeaufdrucke sollten nur auf Sonnen-
schirmen und dem Volant von Markisen angebracht werden.
 › Das Licht sollte nicht flackern und blenden.
V. Beheizen der Außengastronomie
 › Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, den Zielen des Pariser 
Klimaschutzabkommens von 2015 zu folgen. Demzufolge 
sollten Außenbereiche nicht beheizt werden.
Alternativ sollten einheitliche Decken und Sitzkissen ver- 
wendet werden.
Kabellose, umweltschonende Heizalternativen können genutzt 
und vorzugsweise in die Schirmkonstruktion integriert werden.
Wenn bereits eine Stromquelle vorhanden ist, können Infra-
rot-Strahler oder durch Infrarot beheizbare Tische zugelassen 
werden.
 ›
 ›
 ›
VI. Instandhaltung und Sauberkeit
 › Ungepflegte verschmutzte Pflanzkübel mit vertrockneter 
Bepflanzung sollten erneuert werden oder, falls dies nicht 
möglich ist, entfernt werden.
Alle Elemente der Außengastronomie, einschließlich Sonnen-
schirme und Markisen sollten in einem sauberen und funk-
tionsfähigen Zustand sein.
 ›
Die Qualitätsstandards vermitteln ein 
gemeinsames Verständnis für eine gut 
gestaltete Außengastronomie.
12
Köln. Gestaltet. Außengastronomie

Kölner Qualitätsstandards
13

Verbindliche Vorgaben
Das Regelwerk für die Anordnung und Gestaltung 
der Außengastronomie vereinfacht das Genehmi-
gungsverfahren, beschreibt den Qualitätsanspruch 
und bringt allen Nutzer*innen unserer Stadt einen 
Gewinn. Die verbindlichen Vorgaben bilden dabei 
die einheitliche und rechtssichere Bewertungs-
grundlage für die Beantragung einer Sondernut-
zungserlaubnis.
Die verbindlichen Vorgaben als der zweite Baustein bilden zunächst 
die einheitliche und rechtssichere Bewertungsgrundlage für die 
Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis und geben gleich- 
zeitig dem Ordnungsdienst eindeutige Vorgaben für die Kontrollen 
vor Ort an die Hand. Diese sind für alle anzuwenden und gelten für 
die Fachverwaltung wie auch für die Gastronomie.
Die verbindlichen Vorgaben  
sind einzuhalten.
14
Köln. Gestaltet. Außengastronomie

Antragstellung Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland - Stadt Köln:  
www.stadt-koeln.de/service/produkte/00258/index.html
Die Politik wurde in vier Konsultationskreisen über die Meilensteine und die jeweils nächsten Schritte informiert.
Die verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie wurden in insgesamt 15 sogenannten „Studios“ 
gemeinsam erarbeitet.
15
Verbindliche Vorgaben

A. Vorgaben im Rahmen des  
Genehmigungsverfahrens 
Diese verbindlichen Vorgaben beschreiben, ob die 
zu beantragende Fläche für die Außengastronomie 
grundsätzlich genehmigungsfähig ist und sind 
von Gesetzen des Verkehrs- und Ordnungsrechts, 
technischen Richtlinien, kommunalen Satzungen 
und DIN-Vorschriften abgeleitet.
I. Allgemein
1. Flächen für die Außengastronomie müssen sich grundsätzlich 
vor dem Ort der Leistung befinden.
2. Feuerwehrzufahrten und Garagenzufahrten sind dauerhaft 
und uneingeschränkt freizuhalten. Dies umfasst auch Ein- und 
Zugänge.
3. Fußgängerüberwege, Einmündungen und Kreuzungen 
sind in einem angemessenen Abstand, in der Regel jeweils 
5,00 m, bemessen von dem Beginn der Furtmarkierung bzw. 
der Zebrastreifenmarkierung oder einem Bodenleitsystem, 
freizuhalten.
Ziel ist es, einen barrierefreien Übergang und die Übersichtlich-
keit des Straßen verkehrs sicherzustellen. 
A: Genehmigungsfähigkeit der Fläche für die Außengastronomie
16
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

5m
5m
Angemessener 
Abstand
 Außengastronomie  Hindernisfreie Gehbahn  Sicherheitsabstand
Angemessener 
Abstand
4. Zwischen Außengastronomien unterschiedlicher Betriebe 
dürfen an den Querseiten nur leicht bewegliche Tische und 
Stühle stehen, so dass ein schnelles Durchkommen von Feuer-
wehr- und Rettungskräften möglich ist.
Pro Betrieb muss diese Fläche jeweils 50 cm umfassen, so dass 
sich insgesamt ein Durchgang von 1,00 m ergibt. In Straßen, 
bei denen sich Außengastronomieflächen aneinander reihen, 
die straßenseitig angeordnet sind, ist im Abstand von 50 m ein 
freier Durchgang mit einer Bereite von 1,00 m freizuhalten, so 
dass eine Querung möglich ist. 
Außengastronomie
1,00m
0,50m
Fahrbahn
Fassade
0,50m
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
17
A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

5. Existierende Platzkonzepte sind einzuhalten, insbesondere im 
Hinblick auf die barrierefreie Nutzbarkeit des Platzes.
6. Eine Außengastronomie ist ge nehmigungsfähig ab einer 
Mindesttiefe der Außengastronomiefläche von mindestens 
0,70 m.
0,70cm 0,70cm
II. Außengastronomie auf Gehwegen  
und Plätzen
7. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
20 cm sind zwischen einer hindernisfreien Gehbahn und 
einer Einfriedung bzw. einem Gebäude freizuhalten. Dieser 
Sicherheitsabstand entfällt bei einer ausnahmsweise fass-
adenseitigen Anordnung der Außengastronomie. (Näher dazu 
in Vorgabe 11.)
50 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn mit 
einem Verkehr über T empo 30 km/h und Fahrradwegen 
einzuhalten. 
30 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn zu 
ruhendem Verkehr und Straßen mit Verkehr bis maximal 
T empo 30 km/h einzuhalten. 
Abweichende Anordnungen sind aufgrund von besonderen 
Verkehrssituationen möglich. Die vorstehenden Sicherheits-
abstände zur Fahrbahn sind auch im Fall der fassadenseitigen 
Anordnung der Außengastronomie zwischen der hindernis-
freien Gehbahn und der Fahrbahn einzuhalten. 
 
18
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

8. Bei der Anordnung der Außengastronomie beträgt das Grund-
maß für die hindernisfreie Gehbahn mindestens 1,80 m bei 
neu geplanten und umgebauten Straßenzügen und mindes-
tens 1,50 m im Bestand.  
Dem Grundmaß sind die Sicherheitsabstände hinzuzufügen. 
Bei fassadenseitiger Anordnung der Außengastronomie ent-
fällt der Sicherheitsabstand an der Fassade.  
Bei einer Außengastronomie im Bestand mit einem Grundmaß 
von mindestens 1,50m können Parkplätze für die Nutzung der 
Gastronomie mit einbezogen werden und können im Einzelfall 
als Kompensationsfläche genutzt werden.
Bei Neubauten: Das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn 
beträgt mindestens 1,80m. 30-50 cmmind. 1,80m  70cm 20 cm
Fahrbahn
Fassade
Im Bestand: Das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn beträgt 
mindestens 1,50m. 30-50 cmmind. 1,50m 70cm20 cm
Fahrbahn
Fassade
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 
19

9. In Straßen und Bereichen mit einer hohen Frequenz von  
Fußgängerinnen und Fußgängern, ist im Einzelfall das Min-
destmaß der hindernisfreien Gehbahn entsprechend breiter 
anzusetzen und die Fläche für die Außengastronomie wird 
entsprechend reduziert genehmigt.
Ein Beispiel für eine solche Straßen ist etwa die Schildergasse, 
die Flächen für Außengastronomien dürfen nicht dazu führen, 
dass ein reibungsloser Ablauf des Fußverkehrs gefährdet wird.
10. Außengastronomie muss einen angemessenen Abstand zum 
Stadtmobiliar einhalten, sodass dessen Funktion weiterhin 
gewährleistet ist. In der Regel beträgt der Abstand 1,50 m. Bei 
einem Unterflurhydranten ist ein Abstand im Umkreis von 2 m 
einzuhalten.
Zum Stadtmobiliar zählen beispielsweise Bänke, Werbeanlagen 
(die der Werbenutzungssatzung unterliegen), Fahrradständer, 
Abfallbehälter und Parkscheinautomaten. Eine ungehinderte 
Bewirtschaftung und Nutzung muss sichergestellt werden.  
Wenn die Nutzung und Bewirtschaftung sichergestellt und sich 
aus der Lage des Mobiliars keine Störung ergibt, können die 
1,50 m, bzw. 2 m unterschritten werden. Ferner muss kurzfristig 
ein Arbeitsraum sichergestellt werden, wenn im Störungsfall 
an Versorgungsschränken oder Unterflurhydranten gearbeitet 
werden muss. Auf Versorgungsschränken darf keine Ablage von 
Gegenständen und Getränken erfolgen. Eine Abdeckung oder 
Verkleidung dieser ist nicht zulässig.
11. Die Außengastronomie auf Gehwegen ist nach Antragstellung 
und Prüfung der Straßentypologie fahrbahnseitig oder fass-
adenseitig anzuordnen.
Hierbei ist eine Betrachtung des gesamten Straßenabschnitts 
und der baulichen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen 
und grundsätzlich eine geradlinige Gehbahn einzuhalten. Falls 
dies nicht möglich ist, sollte geprüft werden, inwieweit taktile 
Leitsysteme, blinden und sehbehinderten Menschen Orientie-
rung geben können.
20
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

Fahrbahnseitige Anordnung
Fahrbahn
Fassade
Fassadenseitige Anordnung
Fahrbahn
Fassade
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 
21

12. Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch 
Aufstellelemente gegenüber dem öffentlichen Raum abgren-
zen oder sich diesem entziehen. 
Davon ausgenommen sind Elemente, die zur Erhöhung der  
V
erkehrssicherheit oder zur Herstellung der Barrierefreiheit  
von der Erlaubnisbehörde genehmigt wurden.
Es gelten die Regeln gemäß § 2 Sondernutzungssatzung der 
S
tadt Köln.
III. Außengastronomie auf Parkplätzen
13. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 
50 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn mit 
einem 
Verkehr über T empo 30 km/h und Fahrradwegen 
einzuhalten. 
30 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn zu 
park
enden Fahrzeugen und Straßen mit Verkehr bis maximal 
T empo 30 km/h einzuhalten. 
22
K
öln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

Fassaden dienen als Orientierung für blinde und  
sehbehinderte Menschen.
Fassade
Fahrbahn
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
Taktile Elemente dienen als Orientierung für blinde und  
sehbehinderte Menschen.
Fassade
Fahrbahn
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 
23

B. Nebenbestimmungen in  
der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis
Diese verbindlichen Vorgaben beschreiben die  
Kriterien, wie Gegenstände und Elemente auf der 
zu genehmigenden Fläche aufgestellt werden dür-
fen und welche Gestaltungsvorgaben die Elemen-
te der Außengastronomie erfüllen müssen. 
Diese sind ebenfalls von Gesetzen des Verkehrs- 
und Ordnungsrechts, technischen Richtlinien, 
kommunalen Satzungen und DIN-Vorschriften ab-
geleitet worden. 
B: Elemente der Außengastronomie auf genehmigter Fläche
24
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

I. Allgemein 
1. Alle eingebrachten Gegenstände müssen sich vollständig und 
jederzeit innerhalb des in der Genehmigung gekennzeichne-
ten Bereichs befinden.
2. Die notwendigen Sicherheitsabstände, Rettungswege und 
Rettungsgassen müssen bei der Anordnung der Gegenstände 
jederzeit gewährleistet werden. Durchgänge sind von Gegen-
ständen freizuhalten.
3. Durch die Gegenstände darf der Verkehr (insbesondere durch 
Beeinträchtigungen der Sicht oder mangelnde Standsicher-
heit) nicht gefährdet werden; hierzu dürfen die Gegenstände 
(mit Ausnahme von Sonnenschirmen) nicht höher als 1,50 m 
sein. Es ist untersagt, oberirdische (und insbesondere strom-
führende) Leitungen zu verlegen.
4. Stuhlrücken dürfen nicht in Richtung einer Geh- oder Fahr-
bahn gestellt werden.
5. T echnische Einbauten im öffentlichen Straßenland (insbeson-
dere Wasserschieber, Schachtabdeckungen und Abflüsse) 
dürfen nicht verdeckt oder überbaut werden. Eine ungehin-
derte Bewirtschaftung und Nutzung sowie Arbeitsraum muss 
auch kurzfristig im Störungsfall sichergestellt werden.
Für bestimmte wichtige Räume in Köln besteht ein höherer Regelungs-
bedarf. Besonders in der Altstadt ist die gestalterische Qualität für 
Möblierungselemente der Außengastronomie zu verbessern und ver-
bindlich zu regeln. Mit diesem Ziel wurden die verbindlichen Vorgaben 
zur Gestaltung in zwei Geltungsbereichen eingeteilt. Zum einen gelten 
diese für die Gesamtstadt oder zum anderen für die im Bedeutungsplan 
des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln definierte internationale 
Zone, die einen erweiterten Bereich der Altstadt miteinbezieht.
B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis
25

II. Gestaltung von Elementen der  
Außengastronomie
6. Sonnenschirme und Markisen
Gesamtstadt
6.1. In Form und Farbe sind einheitliche Sonnenschirme 
/ Markisen innerhalb eines Gastronomiebetriebs zu 
verwenden.
6.2. Sonnenschirme sind auf Abstand von mind. 10 cm  
zueinander zu stellen.
6.3. Es dürfen Wasserrinnen in Farbe und Material des  
Sonnenschirms verwendet werden. 
6.4. Auf Baumscheiben dürfen keine Elemente der Außen-
gastronomie stehen.
Internationale Zone
6.5. Sonnenschirme sind grundsätzlich im Boden mit Boden-
hülsen zu verankern. Die Genehmigung ist im Amt für 
öffentliche Ordnung einzuholen.
6.6. Ein Mindestabstand von 1,50 m zu Baumkronen und 
Baumstämmen muss eingehalten werden.
7. Stühle und Tische
Gesamtstadt
7.1. Nur Einzelbestuhlung oder Bänke mit Rückenlehne sind 
zulässig. Die max. Länge einer Sitzbank ist 1,20 m.
7.2. Das Aufstellen von Stehtischen ist grundsätzlich verbo-
ten. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung 
durch die Erlaubnisbehörde zulässig.
7.3. Tisch- Bank- Kombinationen sowie Palettenmöbel- und 
Aufbauten bzw. Aufstellelemente sind grundsätzlich nicht 
zugelassen.
Internationale Zone
7.4. Servicestationen sind möglich (Aufnahme von Asche- 
und Müllbehälter).
7.5. Monoblock-Stühle und Bierzeltgarnituren sind nicht 
zugelassen.
26
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

8. Aufstellelemente
Außengastronomieflächen müssen durch Aufstellelemente  
an den Kopfseiten begrenzt werden, um seheingeschränkte Per-
sonen sicher an der Außengastronomie vorbeizuleiten.
Wetterschutz- und Begrünungselemente können in anderen Fällen 
genehmigt werden, wenn diese in ihrer Ausführung und Anordnung 
den Anforderungen der Stadt Köln entsprechen.
Definition von Aufstellelementen
 › Wetterschutzelemente: Elemente, die vor Wind und seitlich 
einfallendem Regen schützen. Davon ausgenommen und 
daher nicht zulässig sind Front- und Seitenteile befestigt an 
Sonnenschirmen und Markisen.
Begrünungselemente: Elemente, die Pflanzen und Begrünung 
aufnehmen.
 ›
Anordnungsmöglichkeit an der Fahrbahn
Gesamtstadt
8.1. Außengastronomieflächen müssen durch Aufstell- 
elemente an den Kopfseiten begrenzt werden.
8.2. Werden die Elemente als taktiles Element eingesetzt, 
sind diese bis zur Gehbahn aufzustellen.
8.3. Aufstellelemente können parallel zur Gehbahn und zur 
Fahrbahn angeordnet werden.
8.4. Die Seite zur Gehbahn kann grundsätzlich in voller  
Breite mit taktilen Elementen abgegrenzt werden.
8.5. Sofern mehrere Betriebe nebeneinanderliegen, müssen 
ggf. zusätzliche Rettungswege zwischen den Elementen 
analog der Vorgaben bei Podesten frei bleiben. 
Anordnungsmöglichkeit an der Fassade
Gesamtstadt
8.6. Außengastronomieflächen müssen durch Aufstell- 
elemente an den Kopfseiten begrenzt werden.
8.7. Werden die Elemente als taktiles Element eingesetzt, 
sind diese bis zur Gehbahn aufzustellen.
8.8. Aufstellelemente können parallel zur Gehbahn an- 
geordnet werden.
8.9. Die Seite zur Gehbahn kann grundsätzlich in voller Breite 
mit taktilen Elementen abgegrenzt werden.
B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis
27

Anordnungsmöglichkeit auf Plätzen
Gesamtstadt
8.10. Bereits existierende Platzkonzepte (Eintragung von  
möglichen Flächen für die Außengastronomie) müssen 
beachtet werden.
8.11. Zur Stärkung der Barrierefreiheit und zur besseren 
Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen 
sind Aufstellelemente zur Kennzeichnung der Fläche der 
Außengastronomie auf Plätzen aufzustellen. 
Aufstellelemente dürfen auf maximal 50% des Umfangs 
der Außengastronomie aufgestellt werden.  
An welchen Seiten die Aufstellelemente aufgestellt wer-
den, muss unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit 
im Einzelfall entschieden werden.
Internationale Zone
8.12. Aufstellelemente und Abgrenzungen auf Plätzen in 
der internationalen Zone sind grundsätzlich nicht 
zugelassen.
Ausführung Aufstellelemente
Gesamtstadt
8.13. Nur als mobile Einzelelemente zu verwenden, eine leicht 
lösbare Verbindung ist möglich.
8.14. Die einzelnen baugenehmigungsfreien Aufstellelemente 
dürfen nicht schwerer als 25 kg und maximal 1,50 m 
hoch sein.  
Hydrantenkappen und Schieberkappen für Haus-
anschlüsse, Schächte, Rinnen et cetera werden frei 
gehalten. Die Entwässerung ist sichergestellt.
8.15. Aufstellelemente dürfen nicht im Boden verankert 
werden.
8.16. Die Sockelhöhe oder die Begrünungselemente inkl. 
Begrünung dürfen nicht höher als 0,90 m sein. Darüber 
müssen die Elemente transparent sein.
Andere Ausführungen müssen mit dem jeweils zuständigen  
Fachamt abgestimmt werden.
28
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

Barrierefreiheit
8.17. Die Aufstellelemente müssen für die Ertastung mit dem 
Langstock durch blinde Menschen geeignet sein, z.B. in 
dem sie: (eines der Kriterien muss erfüllt sein) 
bis auf den Boden hinunterreichen oder 
max. 15 cm über dem Boden enden oder
durch einen mind. 3 cm hohen Sockel, entsprechend 
den Umrissen des Elements, ergänzt werden oder
mit einer Tastleiste, die max. 15 cm über dem Boden 
endet, versehen sind.
8.18. Zur besseren Erkennbarkeit muss sich der Sockelbereich 
der Aufstellelemente von der Farbe der Bodenoberfläche 
kontrastreich abheben. Hohe Kontrastwerte ergeben 
z.B. hell / dunkel oder schwarz / weiß Kontraste.
8.19. Aufstellelemente müssen linear zueinander aufgestellt 
werden.
 ›
 ›
 ›
 ›
9. Werbung und Licht
Gesamtstadt
9.1. Zusätzliche Werbeeinrichtungen oder -träger wie z.B. 
Vitrinen, Schilder, Fahnen, Beachflags aller Art oder 
das Anbringen von Werbetafeln oder anderen Werbe-
trägern auf, an oder in Begrünungselementen sind nicht 
zugelassen. Ausgenommen sind die Schaukästen zur 
gesetzlich vorgegebenen Anbringung der Preisliste im 
Eingangsbereich
Internationale Zone
9.2. Maximal ein Kundenstopper darf innerhalb der geneh-
migten Außengastronomiefläche aufgestellt werden. 
Davon ausgenommen sind kreidegeschriebene 
T ageskarten.
B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis
29

10. Nicht zugelassene Elemente
Gesamtstadt
10.1. Zusätzliche Bodenbeläge wie z.B. T eppiche, Holzplanken, 
Kunstrasen oder das Einbringen von Sand sind nicht 
zugelassen. 
Ausnahmen bilden Podeste im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens.
10.2. Außentheken mit oder ohne Versorgungsanschlüsse sind 
grundsätzlich nicht zugelassen. 
Ausnahme: Eine Außentheke ohne Versorgungsanschluss 
pro Gastronomie kann im begründeten Einzelfall geprüft 
werden.  
Ausnahme: Außentheken bei Freiluftgastronomie ohne 
Innengastronomie in kontinuierlichem Bestand.
10.3. Gasheizpilze und Gasheizstrahler aller Art sind  
grundsätzlich nicht zugelassen.
11. Instandhaltung und Sauberkeit
Gesamtstadt
11.1. Die für die Außengastronomie in Anspruch genommene 
Fläche ist während der Dauer der Sondernutzung 
vom Betreiber sauber zu halten und betriebstäglich zu 
reinigen.
11.2. Mülllagerung auf Flächen der Außengastronomie  
(Ausnahme Abholtage) ist nicht zugelassen.
11.3. Lagerung beschädigter Elemente ist auf der Außen-
gastronomiefläche nicht zugelassen.
11.4. Außerhalb des Genehmigungszeitraumes muss das 
Mobiliar aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. 
Das gilt auch bei Jahreserlaubnissen, wenn die Außen-
gastronomie beispielsweise im Winter über einen länge-
ren Zeitraum nicht betrieben wird.
III.  Außengastromie auf Parkplätzen
12. Bei Straßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
30 km/h übersteigt:
Es müssen während des genehmigten Zeitraums lösbare  
Poller in einem Abstand von maximal 1,5 m parallel zur  
Fahrbahn gesetzt werden.
30
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

Fahrbahn
Fassade
1,50m
1,50m
1,50m
 Außengastronomie   Hindernisfreie Gehbahn   Sicherheitsabstand
13. Alternativ: 
Podeste sind nur mit angebrachtem Geländer in einer Höhe 
von 0,90 m und Zwischenholmen mit einem maximalen 
Abstand von 1,50 m zueinander genehmigungsfähig. Lösbare 
Poller sind in diesem Fall entbehrlich. Zwischen 
Außengastro-
nomien unterschiedlicher Betriebe müssen an den Querseiten 
der Podeste Durchgänge zwischen den Geländern von einer 
Breite von mindestens 1,00 m (jeweils 0,50 m pro Betrieb) 
frei-
gehalten werden. 
Podeste dürfen mit der zum Straßenverkehr gerichteten 
Längsseite nicht in die einzuhaltenden Sicherheitsabstände 
hineinragen.
14. Bei Bedarf nach Einschätzung des Fachamts: 
Die Fläche der Außengastronomie ist optisch gegenüber der 
Fahrbahn und dem benachbarten Parkraum mit gelber 
Mar-
kierung zu begrenzen.
15. Werden mehrere Podeste nebeneinander aufgebaut: 
Es dürfen zwischen mehreren aneinandergrenzenden 
Podes-
ten keine Lücken entstehen. Podeste müssen niveaugleich 
mit der angrenzenden Nebenanlage (insb. Bordsteinkante) 
hergestellt werden. Podeste dürfen nicht mit dem Untergrund, 
Bordstein verschraubt oder anderweitig verbunden werden.
B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis
31

C. Allgemeine Hinweise
Hier werden verbindliche Vorgaben aus der Kölner  
Stadtordnung, der Sondernutzungssatzung und 
Baumschutzsatzung aufgeführt, die im Rahmen des 
Genehmigungsprozesses der Außengastronomie zu 
beachten sind.
I. Allgemein
1. Werbeträger dürfen erlaubnisfrei nur entsprechend der Sonder-
nutzungssatzung aufgestellt werden. Es bleibt vorbehalten, 
auf ordnungsrechtlicher Grundlage weitere Einschränkungen 
festzulegen.
2. Sonnenschirme und Markisen müssen einen Abstand von 1,50 m 
zu Kronen und Stämmen von durch die Kölner Baumschutzsatzung 
geschützten Bäumen einhalten.
3. Nach Ablauf der Genehmigung hat der Betreiber die Außengastro-
nomieflächen schadenfrei und im ursprünglichen Zustand an die 
Stadt Köln zu übergeben. Für Schäden am Bodenbelag kommt der 
Betreiber auf.
4. Vor Gewerbebetrieben, die unter das Nichtraucherschutzgesetz 
NRW fallen, sind geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigaret-
tenkippen von rauchenden Gästen aufzustellen oder anzubringen 
und rechtzeitig zu leeren. 
Offene sandgefüllte Plastikeimer oder ähnliches sind nicht gestat-
tet. Wenn Stand-Aschenbecher zum Einsatz kommen, sind diese 
gemäß den Planungsgrundsätzen des Gestaltungshandbuches 
schlicht im Design, von robuster Qualität und bevorzugt in der 
Farbe anthrazit oder DB 703 zu gestalten.
5. Sonnenschirme auf der Fläche der Außengastronomie müssen 
das Lichtraumprofil einhalten, welches eine lichte Höhe von mind. 
2,50 m im Traufbereich vorsieht (§ 2 Abs. 1 Satzung der Stadt Köln 
über Erlaubnisse Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen 
Straßen).
32
Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben

Beispielaufbau eines 1:1-Modells im Kölner Stadthaus im Rahmen des Köln.Gestaltet.-Prozesses.
C. Allgemeine Hinweise
33

Danksagung
Wir danken allen, die diesen Prozess mit ihrem 
Engagement und ihrer Unterstützung begleitet 
haben.
Interessenverbände / Gastronomie
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Arbeitskreis barrierefreies Köln
Bürgergemeinschaft Altstadt
Cafe Lounge Alter Markt
Dehoga Nordrhein e.V.
Fuss e.V.
Gastro Kwartier Latäng e.V.
IG-Altstadt
IG Kölner Gastro e.V.
IHK Köln
Klubkomm
Köln Tourismus
KölnBusiness, Gastronomie und Freizeitwirtschaft
Peters Brauhaus
Restaurant Funkhaus am Wallrafplatz
Restaurant Haxenhaus
Wirtegemeinschaft Schaafenstraße e.V.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
34

Dezernat für Planen und Bauen
61 Stadtplanungsamt
Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung 
32 - Amt für öffentliche Ordnung
Dezernat für Finanzen und Recht
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Dezernat der Oberbürgermeisterin 
16 - Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat für Mobilität
64 - Amt für Verkehrsmanagement
66 - Amt für Straßen und Radwegebau
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Danksagung
35

Impressum
Herausgeber
Dezernat Planen und Bauen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Gestaltung 
Urban Media Project GmbH & Co. KG
www.urbanmediaproject.de
61/Stadtplanungsamt/01/ Juni.2025
36
Köln. Gestaltet. Außengastronomie

Beratungsverlauf (14)

23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.32 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.07.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2025 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1295/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.11.2025
Erstellt
28.04.2025 11:42