1295/2025
Köln. Gestaltet. Außengastronomie. Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 23.06.2025 1295/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Köln. Gestaltet. Außengastronomie. Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Politischer Auftrag Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt AN/0751/2019 vom 27.06.2019 beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Konsultationskreises Regeln zur „Anordnung und Gestaltung für die Außengastronomie“ mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik, der Behindertenbeauftrag- ten der Stadt Köln und Vertreter*innen aus der Gastronomie zu erarbeiten. Mit folgenden Beschlüssen ist das Regelwerk entstanden: - Mit dem Ratsbeschluss „Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastrono- mie; hier: verbindliche Vorgaben“ 0428/2024 , (Ratsbeschluss vom 27.06.2024) 2 - Ratsbeschluss „Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie; hier: Qualitätsstandards“ 3408/2024, (Ratsbeschluss vom 12.12.2024) wurden allgemeingül- tige und rechtssichere verbindliche Vorgaben beschlossen und die Verwaltung beauf- tragt diese umzusetzen Mit dieser Mitteilung werden die Bausteine der „verbindlichen Vorgaben“ und der „Qualitäts- standards“ entsprechend der beiden Beschlüsse in einem Regelwerk zusammengeführt. Dieses Regelwerk gilt stadtweit und führt zu mehr Verbindlichkeit, Eindeutigkeit und Gleichbe- handlung aller Beteiligten. Mit dem Beschluss 0428/2024 wurde die Verwaltung beauftragt ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, um die verbindlichen Vorgaben in den Genehmigungsprozess zu überführen. Ein Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Das Regelwerk besteht aus zwei Bausteinen, den Qualitätsstandards und den verbindlichen Vorgaben (siehe Anlage). Als erster Baustein des Regelwerks beschreiben die Qualitätsstandards die Wirkungskraft ei- ner gut gestalteten Außengastronomie auf den öffentlichen Raum und übermittelt dem Antrag- stellenden wichtige Informationen für den Qualitätsanspruch der Außengastronomie. Die Qua- litätsstandards haben einen empfehlenden Charakter. Die verbindlichen Vorgaben als der zweite Baustein bilden die einheitliche und rechtssichere Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis und geben gleich- zeitig dem Ordnungsdienst eindeutige Vorgaben für die Kontrollen vor Ort an die Hand. Diese Vorgaben vereinfachen und beschleunigen den Genehmigungsprozess und werden ab Januar 2025 stufenweise in die Anwendung gehen. Das Regelwerk bildet die Basis für das Umsetzungskonzept und für die Formulierung der Ne- benbestimmungen als Teil der Sondernutzungserlaubnis. Der Hauptadressat ist damit die Ver- waltung, das Amt für öffentliche Ordnung. Dort werden die Anträge zur Außengastronomie be- arbeitet. Gleichermaßen ist das Regelwerk ein umfangreiches Informationsdokument für die Gastrono- mie und interessierte Bürger*innen. Erarbeitungsprozess verbindliche Vorgaben Die verbindlichen Vorgaben wurden in einem umfangreichen Prozess erarbeitet, welcher aus insgesamt 15 Studios in unterschiedlichen Formaten gemäß der Kommunikationsstrategie Köln. Gestaltet. und vier Konsultationskreisen zur Vermittlung der Ergebnisse aus den Studios in die Politik, bestand. In einem zweigeteilten Erarbeitungsprozess hat die Verwaltung in der ersten Phase die auf Rechtsgrundlage basierenden Regeln zur politischen Abstimmung gebracht, (Ratsbeschluss vom 27.06.2024) und in der zweiten Phase die Gestaltungsregeln als Ergänzung ebenfalls po- litisch beschließen lassen, (Ratsbeschluss vom 12.12.2024). Im Ergebnis ergeben die Verbindlichen Vorgaben allgemeingültige, rechtssichere und kontrol- lierbare Regeln, welche ab Januar 2025 die Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ergeben. Die Regelvorschläge, die im Rahmen der Studios nicht in die Verbindlichkeit überführt wurden, vermitteln als Qualitätsstandards ein gemeinsames Verständnis, wie sich gut gestaltete Außen- gastronomie auf den Stadtraum auswirkt. Köln. Gestaltet. Für das komplexe Thema der Außengastronomie wurde die Kommunikationsstrategie „Köln. Gestaltet.“ erstmalig angewandt und in die Öffentlichkeit getragen. Mit dem Format „Köln. Gestaltet.“ ist es gelungen die Fachverwaltung und die unterschiedlichen Interessensgruppen innerhalb eines transparenten Aushandlungsprozesses zu einem erfolgrei- chen Ergebnis zu führen. 3 Zu den Merkmalen der Strategie gehört neben den unterschiedlichen Kommunikationsformaten und Erarbeitungsmethoden ebenfalls ein visuelles Master-Layouts. Als Instrument zur Qualitätssicherung ist im Ergebnis das Regelwerk zur Außengastronomie mit dem Titel „Köln. Gestaltet. Außengastronomie.“ entstanden. Gez. Greitemann Anlagen Anlage 1: Beteiligung_Medienarbeit Anlage 2: Regelwerk- Köln. Gestaltet. Außengastronomie.
Anlage 2 - Regelwerk - Koeln_Gestaltet_Außengastronomie_barrierefrei
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Köln. Gestaltet. Außengastronomie. Ein Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Köln. Gestaltet. Außengastronomie 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 Ein Regelwerk für die ganze Stadt 6 Besondere Räume unserer Stadt 8 Qualitätsstandards 10 I. Sonnenschirme und Markisen II. Tische und Stühle III. Aufstellelemente IV. Werbung und Licht V. Beheizen der Außengastronomie VI. Instandhaltung und Sauberkeit Verbindliche Vorgaben 14 A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 16 I. Allgemein II. Außengastronomie auf Gehwegen und Plätzen III. Außengastronomie auf Parkplätzen B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 24 I. Allgemein II. Gestaltung von Elementen der Außengastronomie III. Außengastromie auf Parkplätzen C. Allgemeine Hinweise 32 I. Allgemein Danksagung 34 Impressum 36 Inhaltsverzeichnis 3 4 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Einleitung Außengastronomie gehört zu Köln und macht unsere Stadt lebendig und lebenswert – und des- halb stärken wir sie als Stadt Köln ausdrücklich. Je gepflegter, hochwertiger und besser aufeinander abgestimmt die Außengastronomie im öffentlichen Raum gestaltet ist, desto posi- tiver prägt sie das Stadtbild und die Wahrnehmung der gesamten Stadt. Qualitätsvoll gestaltete Außengastronomie trägt zur Profil- stärkung der Gastronomie bei, stärkt den Wirtschaftsstandort Köln und wirkt sich positiv auf das Image unserer Stadt aus. Neben der Außengastronomie gibt es viele weitere Nutzungen, die im öffentlichen Raum stattfinden. Die Bedürfnisse von Menschen „jung“ bis „alt“ , mobil eingeschränkten Personen sowie von Men- schen mit Behinderung müssen berücksichtigt werden. Um individuelle und gemeinschaftliche Interessen in Einklang zu bringen, sind klare Rahmenbedingungen erforderlich. Die Verwal- tung hat die Aufgabe, diese Rahmenbedingungen festzulegen, um die Stadt im Sinne des Gemeinwohls als „Stadt für alle“ zu gestalten. Die Einhaltung der Vorgaben für die Außengastronomie sorgt für eine ansprechendere Gestaltung und verbessert zugleich die Sicherheit und Barrierefreiheit im Stadtraum. Erarbeitungsprozess Das Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastro- nomie wurde in einem intensiven Erarbeitungsprozess mit Teil- nehmenden aus der Fachverwaltung, den Interessensvertreter*in- nen aus Gastronomie, Barrierefreiheit, Bürgerschaft und zu Fuß Gehenden in insgesamt 15 sogenannten „Studios“ erarbeitet. Die Politik wurde in vier Konsultationskreisen über die Meilensteine und die jeweils nächsten Schritte informiert. Mit „Köln. Gestaltet. “ wurde für das komplexe Thema der Außen- gastronomie ein Kommunikationsformat erarbeitet, das Fachver- waltung und Interessensgruppen innerhalb eines transparenten und offenen Aushandlungsprozesses zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt hat. Einleitung 5 Ein Regelwerk für die ganze Stadt Das Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie ermöglicht ein harmonisches Nebeneinander von mehreren Betreiber*innen, in dessen Rahmen dennoch eine individuelle Präsen- tation eines jeden Lokals erhalten bleibt. Das Re- gelwerk besteht aus zwei Bausteinen und gilt für die Gesamtstadt. Qualitätsstandards Die Qualitätsstandards geben Informationen für eine gut gestaltete A ußengastronomie und wie diese besser in das Stadtbild integriert werden kann. Die Empfehlungen betreffen die Ausführung einzelner Elemente und deren Wirkungskraft auf den öffentlichen Raum. 1. Qualitätsstandards Gemeinsames Verständnis Gesamtstadt 6 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Verbindliche Vorgaben Die verbindlichen Vorgaben bilden die rechtssichere Bewertungs- grundlage für die Bean tragung einer Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie. Diese sind insbesondere von Gesetzen des Verkehrs- und Ord- nungsrech ts, technischen Richtlinien, kommunalen Satzungen und DIN-Vorschriften abgeleitet. Die verbindlichen Vorgaben beschrei- ben, ob die zu beantragende Fläche für die Außengastronomie grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie beschreiben ebenfalls die Kriterien, wie Gegenstände und Elemente auf der zu genehmigen- den Fläche aufgestellt werden dürfen und welche Gestaltungsvor- gaben die Elemente der Außengastronomie erfüllen müssen. 2. Verbindliche Vorgaben Nicht diskutierbar Gesamtstadt Außengastronomie Sicherheitsabstand Sicherheitsabstand Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Fahrbahn Fassade Genehmigte Außengastronomie Genehmigte Außengastronomie Hier finden Sie das Regelwerk Köln. Gestaltet. Außengastronomie www.stadt-koeln.de/artikel/73493 7 Ein Regelwerk für die ganze Stadt Besondere Räume unserer Stadt Gemeinsam mit den Interessensvertretungen aus Gastronomie, Barrierefreiheit und der Bürger- gesellschaft hat die Verwaltung allgemeingültige und kontrollierbare Regeln erarbeitet, welche als verbindliche Vorgaben einen Baustein des Regel- werks für die Außengastronomie ausmachen. Die Umgebung um den Dom und die Altstadt sind besonders wichtige Stadträume für Köln und werden besonders stark von Besucher*innen und Fußgänger*innen frequentiert. Diese Räume liegen in der Internationalen Zone nach dem Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln. Der Bedeutungsplan unterscheidet den Stadtraum in drei Kategorien: › › › Internationale Bedeutung Stadtweite Bedeutung Nachbarschaftliche Bedeutung In der internationalen Zone ist der Anspruch an gut gestaltete Außengastronomie besonders hoch. Im Rahmen des Erarbeitungs- prozesses zu den verbindlichen Vorgaben wurden daher auch Regeln für die Gestaltung von Elementen der Außengastronomie erarbeitet. Alle Beteiligten haben erkannt, dass eine qualitativ hochwertige Außengastronomie nur mit rechtlich verbindlichen Vorgaben wirkungsvoll zu erreichen ist. Gemeinsam mit den Interessenvertretungen wurde entschieden, welche Gestaltungs- regeln für die Gesamtstadt oder nur für die besondere Räume gelten sollen. Mit diesem Regelwerk wird Köln den Anforderungen einer zukunftsfähigen und attraktiven Stadt gerecht. 8 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Zum Bedeutungsplan der Stadt Köln: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeutungsplan/index.html 9 Besondere Räume unserer Stadt Kölner Qualitätsstandards Gut gestaltete Außengastronomie kann Straßen, Wege und Plätze aufwerten und einladende Auf- enthaltsorte schaffen. Damit sie sich harmonisch in den Stadtraum einfügt, sollten ihre einzelnen Bestandteile auf die Umgebung und die Größe der Gastronomie abgestimmt sein. Nachstehende Ele- mente prägen den Stadtraum insbesondere. Als erster Baustein des Regelwerks beschreiben die Qualitätsstan- dards die Wirkungskraft einer gut gestalteten Außengastronomie auf den öffentlichen Raum und übermittelt dem Antragstel- lenden wichtige Informationen für den Qualitätsanspruch der Außengastronomie. Die Qualitätsstandards haben einen empfehlenden Charakter. I. Sonnenschirme und Markisen Diese Elemente bieten Gästen Schutz vor Sonne und Regen. › Sonnenschirme haben eine starke Wirkung auf den Stadtraum und den s tadträumlichen Gesamteindruck. Die Dimensionierung ist so zu wählen, dass der Charakter des S tadtraums und der Blick auf wichtige und historische Bau- werke erhalten bleibt. Es gilt die Bäume zu schützen und großzügig Abstand zu halt en. Unter Bäumen sollten gedeckte Farben verwendet werden. › › › II. Tische und Stühle Ansprechend gestaltete Tische und Stühle schaffen gute Stadträume. › › › Das Mobiliar sollte zusammenpassen und Materialien, Form, Farbe auf einander abgestimmt sein. Tische und Stühle sollten aus robusten und nachhaltigen Materia- lien bes tehen. Schweres Mobiliar wie Sofas, Sessel und ähnliches sollte ver- mieden w erden. 10 Köln. Gestaltet. Außengastronomie III. Aufstellelemente Um den öffentlichen Raum im Interesse der gesamten Stadt- gesellschaft offen und großzügig erscheinen zu lassen, müssen Aufstellelemente bestimmten Kriterien zur Anordnung und Aus- führung folgen. Diese werden in den verbindlichen Vorgaben näher beschrieben. › Aufstellelemente können die Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen unterstützen. Eine Übermöblierung des öffentlichen Raums sollte vermieden werden. Um niemanden zu gefährden sollten Aufstellelemente bei Unwetter aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. › › Hinweis: Die Verkehrssicherungspflicht haben die Gewerbetreibenden. 11 Kölner Qualitätsstandards IV. Werbung und Licht Werbung und Beleuchtung beeinflussen die Atmosphäre in einer Stadt entscheidend in Richtung „angenehm“ oder „störend“ . Nach dem Prinzip „Weniger ist mehr“ empfiehlt die Verwaltung: › Drittwerbung oder Werbeaufdrucke sollten nur auf Sonnen- schirmen und dem Volant von Markisen angebracht werden. › Das Licht sollte nicht flackern und blenden. V. Beheizen der Außengastronomie › Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 zu folgen. Demzufolge sollten Außenbereiche nicht beheizt werden. Alternativ sollten einheitliche Decken und Sitzkissen ver- wendet werden. Kabellose, umweltschonende Heizalternativen können genutzt und vorzugsweise in die Schirmkonstruktion integriert werden. Wenn bereits eine Stromquelle vorhanden ist, können Infra- rot-Strahler oder durch Infrarot beheizbare Tische zugelassen werden. › › › VI. Instandhaltung und Sauberkeit › Ungepflegte verschmutzte Pflanzkübel mit vertrockneter Bepflanzung sollten erneuert werden oder, falls dies nicht möglich ist, entfernt werden. Alle Elemente der Außengastronomie, einschließlich Sonnen- schirme und Markisen sollten in einem sauberen und funk- tionsfähigen Zustand sein. › Die Qualitätsstandards vermitteln ein gemeinsames Verständnis für eine gut gestaltete Außengastronomie. 12 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Kölner Qualitätsstandards 13 Verbindliche Vorgaben Das Regelwerk für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie vereinfacht das Genehmi- gungsverfahren, beschreibt den Qualitätsanspruch und bringt allen Nutzer*innen unserer Stadt einen Gewinn. Die verbindlichen Vorgaben bilden dabei die einheitliche und rechtssichere Bewertungs- grundlage für die Beantragung einer Sondernut- zungserlaubnis. Die verbindlichen Vorgaben als der zweite Baustein bilden zunächst die einheitliche und rechtssichere Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis und geben gleich- zeitig dem Ordnungsdienst eindeutige Vorgaben für die Kontrollen vor Ort an die Hand. Diese sind für alle anzuwenden und gelten für die Fachverwaltung wie auch für die Gastronomie. Die verbindlichen Vorgaben sind einzuhalten. 14 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Antragstellung Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland - Stadt Köln: www.stadt-koeln.de/service/produkte/00258/index.html Die Politik wurde in vier Konsultationskreisen über die Meilensteine und die jeweils nächsten Schritte informiert. Die verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie wurden in insgesamt 15 sogenannten „Studios“ gemeinsam erarbeitet. 15 Verbindliche Vorgaben A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Diese verbindlichen Vorgaben beschreiben, ob die zu beantragende Fläche für die Außengastronomie grundsätzlich genehmigungsfähig ist und sind von Gesetzen des Verkehrs- und Ordnungsrechts, technischen Richtlinien, kommunalen Satzungen und DIN-Vorschriften abgeleitet. I. Allgemein 1. Flächen für die Außengastronomie müssen sich grundsätzlich vor dem Ort der Leistung befinden. 2. Feuerwehrzufahrten und Garagenzufahrten sind dauerhaft und uneingeschränkt freizuhalten. Dies umfasst auch Ein- und Zugänge. 3. Fußgängerüberwege, Einmündungen und Kreuzungen sind in einem angemessenen Abstand, in der Regel jeweils 5,00 m, bemessen von dem Beginn der Furtmarkierung bzw. der Zebrastreifenmarkierung oder einem Bodenleitsystem, freizuhalten. Ziel ist es, einen barrierefreien Übergang und die Übersichtlich- keit des Straßen verkehrs sicherzustellen. A: Genehmigungsfähigkeit der Fläche für die Außengastronomie 16 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben 5m 5m Angemessener Abstand Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Angemessener Abstand 4. Zwischen Außengastronomien unterschiedlicher Betriebe dürfen an den Querseiten nur leicht bewegliche Tische und Stühle stehen, so dass ein schnelles Durchkommen von Feuer- wehr- und Rettungskräften möglich ist. Pro Betrieb muss diese Fläche jeweils 50 cm umfassen, so dass sich insgesamt ein Durchgang von 1,00 m ergibt. In Straßen, bei denen sich Außengastronomieflächen aneinander reihen, die straßenseitig angeordnet sind, ist im Abstand von 50 m ein freier Durchgang mit einer Bereite von 1,00 m freizuhalten, so dass eine Querung möglich ist. Außengastronomie 1,00m 0,50m Fahrbahn Fassade 0,50m Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand 17 A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 5. Existierende Platzkonzepte sind einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die barrierefreie Nutzbarkeit des Platzes. 6. Eine Außengastronomie ist ge nehmigungsfähig ab einer Mindesttiefe der Außengastronomiefläche von mindestens 0,70 m. 0,70cm 0,70cm II. Außengastronomie auf Gehwegen und Plätzen 7. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 20 cm sind zwischen einer hindernisfreien Gehbahn und einer Einfriedung bzw. einem Gebäude freizuhalten. Dieser Sicherheitsabstand entfällt bei einer ausnahmsweise fass- adenseitigen Anordnung der Außengastronomie. (Näher dazu in Vorgabe 11.) 50 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn mit einem Verkehr über T empo 30 km/h und Fahrradwegen einzuhalten. 30 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn zu ruhendem Verkehr und Straßen mit Verkehr bis maximal T empo 30 km/h einzuhalten. Abweichende Anordnungen sind aufgrund von besonderen Verkehrssituationen möglich. Die vorstehenden Sicherheits- abstände zur Fahrbahn sind auch im Fall der fassadenseitigen Anordnung der Außengastronomie zwischen der hindernis- freien Gehbahn und der Fahrbahn einzuhalten. 18 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben 8. Bei der Anordnung der Außengastronomie beträgt das Grund- maß für die hindernisfreie Gehbahn mindestens 1,80 m bei neu geplanten und umgebauten Straßenzügen und mindes- tens 1,50 m im Bestand. Dem Grundmaß sind die Sicherheitsabstände hinzuzufügen. Bei fassadenseitiger Anordnung der Außengastronomie ent- fällt der Sicherheitsabstand an der Fassade. Bei einer Außengastronomie im Bestand mit einem Grundmaß von mindestens 1,50m können Parkplätze für die Nutzung der Gastronomie mit einbezogen werden und können im Einzelfall als Kompensationsfläche genutzt werden. Bei Neubauten: Das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn beträgt mindestens 1,80m. 30-50 cmmind. 1,80m 70cm 20 cm Fahrbahn Fassade Im Bestand: Das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn beträgt mindestens 1,50m. 30-50 cmmind. 1,50m 70cm20 cm Fahrbahn Fassade Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 19 9. In Straßen und Bereichen mit einer hohen Frequenz von Fußgängerinnen und Fußgängern, ist im Einzelfall das Min- destmaß der hindernisfreien Gehbahn entsprechend breiter anzusetzen und die Fläche für die Außengastronomie wird entsprechend reduziert genehmigt. Ein Beispiel für eine solche Straßen ist etwa die Schildergasse, die Flächen für Außengastronomien dürfen nicht dazu führen, dass ein reibungsloser Ablauf des Fußverkehrs gefährdet wird. 10. Außengastronomie muss einen angemessenen Abstand zum Stadtmobiliar einhalten, sodass dessen Funktion weiterhin gewährleistet ist. In der Regel beträgt der Abstand 1,50 m. Bei einem Unterflurhydranten ist ein Abstand im Umkreis von 2 m einzuhalten. Zum Stadtmobiliar zählen beispielsweise Bänke, Werbeanlagen (die der Werbenutzungssatzung unterliegen), Fahrradständer, Abfallbehälter und Parkscheinautomaten. Eine ungehinderte Bewirtschaftung und Nutzung muss sichergestellt werden. Wenn die Nutzung und Bewirtschaftung sichergestellt und sich aus der Lage des Mobiliars keine Störung ergibt, können die 1,50 m, bzw. 2 m unterschritten werden. Ferner muss kurzfristig ein Arbeitsraum sichergestellt werden, wenn im Störungsfall an Versorgungsschränken oder Unterflurhydranten gearbeitet werden muss. Auf Versorgungsschränken darf keine Ablage von Gegenständen und Getränken erfolgen. Eine Abdeckung oder Verkleidung dieser ist nicht zulässig. 11. Die Außengastronomie auf Gehwegen ist nach Antragstellung und Prüfung der Straßentypologie fahrbahnseitig oder fass- adenseitig anzuordnen. Hierbei ist eine Betrachtung des gesamten Straßenabschnitts und der baulichen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und grundsätzlich eine geradlinige Gehbahn einzuhalten. Falls dies nicht möglich ist, sollte geprüft werden, inwieweit taktile Leitsysteme, blinden und sehbehinderten Menschen Orientie- rung geben können. 20 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben Fahrbahnseitige Anordnung Fahrbahn Fassade Fassadenseitige Anordnung Fahrbahn Fassade Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 21 12. Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch Aufstellelemente gegenüber dem öffentlichen Raum abgren- zen oder sich diesem entziehen. Davon ausgenommen sind Elemente, die zur Erhöhung der V erkehrssicherheit oder zur Herstellung der Barrierefreiheit von der Erlaubnisbehörde genehmigt wurden. Es gelten die Regeln gemäß § 2 Sondernutzungssatzung der S tadt Köln. III. Außengastronomie auf Parkplätzen 13. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 50 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn mit einem Verkehr über T empo 30 km/h und Fahrradwegen einzuhalten. 30 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn zu park enden Fahrzeugen und Straßen mit Verkehr bis maximal T empo 30 km/h einzuhalten. 22 K öln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben Fassaden dienen als Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen. Fassade Fahrbahn Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Taktile Elemente dienen als Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen. Fassade Fahrbahn Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 23 B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis Diese verbindlichen Vorgaben beschreiben die Kriterien, wie Gegenstände und Elemente auf der zu genehmigenden Fläche aufgestellt werden dür- fen und welche Gestaltungsvorgaben die Elemen- te der Außengastronomie erfüllen müssen. Diese sind ebenfalls von Gesetzen des Verkehrs- und Ordnungsrechts, technischen Richtlinien, kommunalen Satzungen und DIN-Vorschriften ab- geleitet worden. B: Elemente der Außengastronomie auf genehmigter Fläche 24 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben I. Allgemein 1. Alle eingebrachten Gegenstände müssen sich vollständig und jederzeit innerhalb des in der Genehmigung gekennzeichne- ten Bereichs befinden. 2. Die notwendigen Sicherheitsabstände, Rettungswege und Rettungsgassen müssen bei der Anordnung der Gegenstände jederzeit gewährleistet werden. Durchgänge sind von Gegen- ständen freizuhalten. 3. Durch die Gegenstände darf der Verkehr (insbesondere durch Beeinträchtigungen der Sicht oder mangelnde Standsicher- heit) nicht gefährdet werden; hierzu dürfen die Gegenstände (mit Ausnahme von Sonnenschirmen) nicht höher als 1,50 m sein. Es ist untersagt, oberirdische (und insbesondere strom- führende) Leitungen zu verlegen. 4. Stuhlrücken dürfen nicht in Richtung einer Geh- oder Fahr- bahn gestellt werden. 5. T echnische Einbauten im öffentlichen Straßenland (insbeson- dere Wasserschieber, Schachtabdeckungen und Abflüsse) dürfen nicht verdeckt oder überbaut werden. Eine ungehin- derte Bewirtschaftung und Nutzung sowie Arbeitsraum muss auch kurzfristig im Störungsfall sichergestellt werden. Für bestimmte wichtige Räume in Köln besteht ein höherer Regelungs- bedarf. Besonders in der Altstadt ist die gestalterische Qualität für Möblierungselemente der Außengastronomie zu verbessern und ver- bindlich zu regeln. Mit diesem Ziel wurden die verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung in zwei Geltungsbereichen eingeteilt. Zum einen gelten diese für die Gesamtstadt oder zum anderen für die im Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln definierte internationale Zone, die einen erweiterten Bereich der Altstadt miteinbezieht. B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 25 II. Gestaltung von Elementen der Außengastronomie 6. Sonnenschirme und Markisen Gesamtstadt 6.1. In Form und Farbe sind einheitliche Sonnenschirme / Markisen innerhalb eines Gastronomiebetriebs zu verwenden. 6.2. Sonnenschirme sind auf Abstand von mind. 10 cm zueinander zu stellen. 6.3. Es dürfen Wasserrinnen in Farbe und Material des Sonnenschirms verwendet werden. 6.4. Auf Baumscheiben dürfen keine Elemente der Außen- gastronomie stehen. Internationale Zone 6.5. Sonnenschirme sind grundsätzlich im Boden mit Boden- hülsen zu verankern. Die Genehmigung ist im Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. 6.6. Ein Mindestabstand von 1,50 m zu Baumkronen und Baumstämmen muss eingehalten werden. 7. Stühle und Tische Gesamtstadt 7.1. Nur Einzelbestuhlung oder Bänke mit Rückenlehne sind zulässig. Die max. Länge einer Sitzbank ist 1,20 m. 7.2. Das Aufstellen von Stehtischen ist grundsätzlich verbo- ten. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Erlaubnisbehörde zulässig. 7.3. Tisch- Bank- Kombinationen sowie Palettenmöbel- und Aufbauten bzw. Aufstellelemente sind grundsätzlich nicht zugelassen. Internationale Zone 7.4. Servicestationen sind möglich (Aufnahme von Asche- und Müllbehälter). 7.5. Monoblock-Stühle und Bierzeltgarnituren sind nicht zugelassen. 26 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben 8. Aufstellelemente Außengastronomieflächen müssen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden, um seheingeschränkte Per- sonen sicher an der Außengastronomie vorbeizuleiten. Wetterschutz- und Begrünungselemente können in anderen Fällen genehmigt werden, wenn diese in ihrer Ausführung und Anordnung den Anforderungen der Stadt Köln entsprechen. Definition von Aufstellelementen › Wetterschutzelemente: Elemente, die vor Wind und seitlich einfallendem Regen schützen. Davon ausgenommen und daher nicht zulässig sind Front- und Seitenteile befestigt an Sonnenschirmen und Markisen. Begrünungselemente: Elemente, die Pflanzen und Begrünung aufnehmen. › Anordnungsmöglichkeit an der Fahrbahn Gesamtstadt 8.1. Außengastronomieflächen müssen durch Aufstell- elemente an den Kopfseiten begrenzt werden. 8.2. Werden die Elemente als taktiles Element eingesetzt, sind diese bis zur Gehbahn aufzustellen. 8.3. Aufstellelemente können parallel zur Gehbahn und zur Fahrbahn angeordnet werden. 8.4. Die Seite zur Gehbahn kann grundsätzlich in voller Breite mit taktilen Elementen abgegrenzt werden. 8.5. Sofern mehrere Betriebe nebeneinanderliegen, müssen ggf. zusätzliche Rettungswege zwischen den Elementen analog der Vorgaben bei Podesten frei bleiben. Anordnungsmöglichkeit an der Fassade Gesamtstadt 8.6. Außengastronomieflächen müssen durch Aufstell- elemente an den Kopfseiten begrenzt werden. 8.7. Werden die Elemente als taktiles Element eingesetzt, sind diese bis zur Gehbahn aufzustellen. 8.8. Aufstellelemente können parallel zur Gehbahn an- geordnet werden. 8.9. Die Seite zur Gehbahn kann grundsätzlich in voller Breite mit taktilen Elementen abgegrenzt werden. B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 27 Anordnungsmöglichkeit auf Plätzen Gesamtstadt 8.10. Bereits existierende Platzkonzepte (Eintragung von möglichen Flächen für die Außengastronomie) müssen beachtet werden. 8.11. Zur Stärkung der Barrierefreiheit und zur besseren Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen sind Aufstellelemente zur Kennzeichnung der Fläche der Außengastronomie auf Plätzen aufzustellen. Aufstellelemente dürfen auf maximal 50% des Umfangs der Außengastronomie aufgestellt werden. An welchen Seiten die Aufstellelemente aufgestellt wer- den, muss unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Einzelfall entschieden werden. Internationale Zone 8.12. Aufstellelemente und Abgrenzungen auf Plätzen in der internationalen Zone sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausführung Aufstellelemente Gesamtstadt 8.13. Nur als mobile Einzelelemente zu verwenden, eine leicht lösbare Verbindung ist möglich. 8.14. Die einzelnen baugenehmigungsfreien Aufstellelemente dürfen nicht schwerer als 25 kg und maximal 1,50 m hoch sein. Hydrantenkappen und Schieberkappen für Haus- anschlüsse, Schächte, Rinnen et cetera werden frei gehalten. Die Entwässerung ist sichergestellt. 8.15. Aufstellelemente dürfen nicht im Boden verankert werden. 8.16. Die Sockelhöhe oder die Begrünungselemente inkl. Begrünung dürfen nicht höher als 0,90 m sein. Darüber müssen die Elemente transparent sein. Andere Ausführungen müssen mit dem jeweils zuständigen Fachamt abgestimmt werden. 28 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben Barrierefreiheit 8.17. Die Aufstellelemente müssen für die Ertastung mit dem Langstock durch blinde Menschen geeignet sein, z.B. in dem sie: (eines der Kriterien muss erfüllt sein) bis auf den Boden hinunterreichen oder max. 15 cm über dem Boden enden oder durch einen mind. 3 cm hohen Sockel, entsprechend den Umrissen des Elements, ergänzt werden oder mit einer Tastleiste, die max. 15 cm über dem Boden endet, versehen sind. 8.18. Zur besseren Erkennbarkeit muss sich der Sockelbereich der Aufstellelemente von der Farbe der Bodenoberfläche kontrastreich abheben. Hohe Kontrastwerte ergeben z.B. hell / dunkel oder schwarz / weiß Kontraste. 8.19. Aufstellelemente müssen linear zueinander aufgestellt werden. › › › › 9. Werbung und Licht Gesamtstadt 9.1. Zusätzliche Werbeeinrichtungen oder -träger wie z.B. Vitrinen, Schilder, Fahnen, Beachflags aller Art oder das Anbringen von Werbetafeln oder anderen Werbe- trägern auf, an oder in Begrünungselementen sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind die Schaukästen zur gesetzlich vorgegebenen Anbringung der Preisliste im Eingangsbereich Internationale Zone 9.2. Maximal ein Kundenstopper darf innerhalb der geneh- migten Außengastronomiefläche aufgestellt werden. Davon ausgenommen sind kreidegeschriebene T ageskarten. B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 29 10. Nicht zugelassene Elemente Gesamtstadt 10.1. Zusätzliche Bodenbeläge wie z.B. T eppiche, Holzplanken, Kunstrasen oder das Einbringen von Sand sind nicht zugelassen. Ausnahmen bilden Podeste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. 10.2. Außentheken mit oder ohne Versorgungsanschlüsse sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahme: Eine Außentheke ohne Versorgungsanschluss pro Gastronomie kann im begründeten Einzelfall geprüft werden. Ausnahme: Außentheken bei Freiluftgastronomie ohne Innengastronomie in kontinuierlichem Bestand. 10.3. Gasheizpilze und Gasheizstrahler aller Art sind grundsätzlich nicht zugelassen. 11. Instandhaltung und Sauberkeit Gesamtstadt 11.1. Die für die Außengastronomie in Anspruch genommene Fläche ist während der Dauer der Sondernutzung vom Betreiber sauber zu halten und betriebstäglich zu reinigen. 11.2. Mülllagerung auf Flächen der Außengastronomie (Ausnahme Abholtage) ist nicht zugelassen. 11.3. Lagerung beschädigter Elemente ist auf der Außen- gastronomiefläche nicht zugelassen. 11.4. Außerhalb des Genehmigungszeitraumes muss das Mobiliar aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Das gilt auch bei Jahreserlaubnissen, wenn die Außen- gastronomie beispielsweise im Winter über einen länge- ren Zeitraum nicht betrieben wird. III. Außengastromie auf Parkplätzen 12. Bei Straßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h übersteigt: Es müssen während des genehmigten Zeitraums lösbare Poller in einem Abstand von maximal 1,5 m parallel zur Fahrbahn gesetzt werden. 30 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben Fahrbahn Fassade 1,50m 1,50m 1,50m Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand 13. Alternativ: Podeste sind nur mit angebrachtem Geländer in einer Höhe von 0,90 m und Zwischenholmen mit einem maximalen Abstand von 1,50 m zueinander genehmigungsfähig. Lösbare Poller sind in diesem Fall entbehrlich. Zwischen Außengastro- nomien unterschiedlicher Betriebe müssen an den Querseiten der Podeste Durchgänge zwischen den Geländern von einer Breite von mindestens 1,00 m (jeweils 0,50 m pro Betrieb) frei- gehalten werden. Podeste dürfen mit der zum Straßenverkehr gerichteten Längsseite nicht in die einzuhaltenden Sicherheitsabstände hineinragen. 14. Bei Bedarf nach Einschätzung des Fachamts: Die Fläche der Außengastronomie ist optisch gegenüber der Fahrbahn und dem benachbarten Parkraum mit gelber Mar- kierung zu begrenzen. 15. Werden mehrere Podeste nebeneinander aufgebaut: Es dürfen zwischen mehreren aneinandergrenzenden Podes- ten keine Lücken entstehen. Podeste müssen niveaugleich mit der angrenzenden Nebenanlage (insb. Bordsteinkante) hergestellt werden. Podeste dürfen nicht mit dem Untergrund, Bordstein verschraubt oder anderweitig verbunden werden. B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 31 C. Allgemeine Hinweise Hier werden verbindliche Vorgaben aus der Kölner Stadtordnung, der Sondernutzungssatzung und Baumschutzsatzung aufgeführt, die im Rahmen des Genehmigungsprozesses der Außengastronomie zu beachten sind. I. Allgemein 1. Werbeträger dürfen erlaubnisfrei nur entsprechend der Sonder- nutzungssatzung aufgestellt werden. Es bleibt vorbehalten, auf ordnungsrechtlicher Grundlage weitere Einschränkungen festzulegen. 2. Sonnenschirme und Markisen müssen einen Abstand von 1,50 m zu Kronen und Stämmen von durch die Kölner Baumschutzsatzung geschützten Bäumen einhalten. 3. Nach Ablauf der Genehmigung hat der Betreiber die Außengastro- nomieflächen schadenfrei und im ursprünglichen Zustand an die Stadt Köln zu übergeben. Für Schäden am Bodenbelag kommt der Betreiber auf. 4. Vor Gewerbebetrieben, die unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fallen, sind geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigaret- tenkippen von rauchenden Gästen aufzustellen oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren. Offene sandgefüllte Plastikeimer oder ähnliches sind nicht gestat- tet. Wenn Stand-Aschenbecher zum Einsatz kommen, sind diese gemäß den Planungsgrundsätzen des Gestaltungshandbuches schlicht im Design, von robuster Qualität und bevorzugt in der Farbe anthrazit oder DB 703 zu gestalten. 5. Sonnenschirme auf der Fläche der Außengastronomie müssen das Lichtraumprofil einhalten, welches eine lichte Höhe von mind. 2,50 m im Traufbereich vorsieht (§ 2 Abs. 1 Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen). 32 Köln. Gestaltet. Außengastronomie — Verbindliche Vorgaben Beispielaufbau eines 1:1-Modells im Kölner Stadthaus im Rahmen des Köln.Gestaltet.-Prozesses. C. Allgemeine Hinweise 33 Danksagung Wir danken allen, die diesen Prozess mit ihrem Engagement und ihrer Unterstützung begleitet haben. Interessenverbände / Gastronomie › › › › › › › › › › › › › › › › Arbeitskreis barrierefreies Köln Bürgergemeinschaft Altstadt Cafe Lounge Alter Markt Dehoga Nordrhein e.V. Fuss e.V. Gastro Kwartier Latäng e.V. IG-Altstadt IG Kölner Gastro e.V. IHK Köln Klubkomm Köln Tourismus KölnBusiness, Gastronomie und Freizeitwirtschaft Peters Brauhaus Restaurant Funkhaus am Wallrafplatz Restaurant Haxenhaus Wirtegemeinschaft Schaafenstraße e.V. Köln. Gestaltet. Außengastronomie 34 Dezernat für Planen und Bauen 61 Stadtplanungsamt Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung 32 - Amt für öffentliche Ordnung Dezernat für Finanzen und Recht 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Dezernat der Oberbürgermeisterin 16 - Amt für Integration und Vielfalt Dezernat für Mobilität 64 - Amt für Verkehrsmanagement 66 - Amt für Straßen und Radwegebau 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Danksagung 35 Impressum Herausgeber Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gestaltung Urban Media Project GmbH & Co. KG www.urbanmediaproject.de 61/Stadtplanungsamt/01/ Juni.2025 36 Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Beratungsverlauf (14)
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1295/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 28.04.2025 11:42