0921/2018
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Jahresarbeitsbericht DiMA 2017
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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 01.03.2018, sowie erneute Vorlage am 19.04.2018 Jahresarbeitsbericht DiMA-Fallmanagement 2017 1. Beschreibung des DiMA-Fallmanagements 2. Abgrenzung bzw. Schnittmengen zu Schwerbehinderung und beruflicher Rehabilitation 3. Zielvereinbarung und -erreichung DiMA - Beschreibung des DiMA-Fallmanagements In jedem Integrationsteam im Jobcenter Köln arbeiten zehn bis zwölf Integrationsfachkräfte, ein/e beschäftigungsorientierte/r Fallmanager/in sowie eine/n DiMA-Fallmanager/in. DiMA steht dabei für Disability Management. Das DiMA-Fallmanagement ist dabei auf die Arbeit mit den Menschen ausgerichtet, bei denen die gesundheitlichen Einschränkungen im Mittelpunkt der Beratung stehen. Dies zeigt auch das folgende Schaubild: Hinweise, die zur Einschaltung des DiMA-Fallmanagements führen können, sind - Angaben in Anträgen - Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen - Meldung nach Kur oder medizinischer Rehabilitationsmaßnahme - Meldung nach langem oder mehrfachen Aufenthalt/en im Krankenhaus - Häufige Zeiten der Arbeitsunfähigkeit - Grad der Behinderung - Befristete Erwerbsminderungsrente - Suchterkrankung Eine Abklärung der gesundheitlichen Einschränkungen ist mit Hilfe verschiedener Fachdienste möglich. Ausrichtung und Projektziel des DiMA-Fallmanagements lassen sich wie folgt darstellen: Daraus resultieren folgende Aufgaben der DiMA-Fallmanager/innen: - Klärung der Erwerbsfähigkeit - Überleitungen in andere Rechtskreise - Einzelfallbezogene Fallkonferenzen - Betreuung für DiMA-Maßnahmen - Teilnahme an Hilfeplankonferenzen - Individuelle Hilfestellung - Hausbesuche - Netzwerkarbeit - Anregung gesetzlicher Betreuungen - Kollegiale Beratung - Arbeitsvermittlung und nachhaltige Integration - Anbindung an Beratungsstellen - Angebot geeigneter Maßnahmen - Anbahnung berufliche Rehabilitation - Beratung der Integrationsfachkräfte zu Projekte und Maßnahmen Ein Blick auf mögliche Netzwerkpartner zeigt die Vielfalt der Kontakte: Erläuterung der Abkürzungen: - BeWo: Betreutes Wohnen - WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen - ZSL: Zentrum für selbstbestimmtes Leben - IFD: Integrationsfachdienst - HWK: Handwerkskammer - SPZ: Sozialpsychiatrisches Zentrum - LVR: Landschaftsverband Rheinland - BA: Bundesagentur für Arbeit - JC: Jobcenter - Abgrenzung bzw. Schnittmengen zu Schwerbehinderung und beruflicher Rehabilitation Aus der Beschreibung und den Schaubildern wird bereits deutlich, dass sowohl Menschen mit einer Schwerbehinderung als auch berufliche Rehabilitanden in der DiMA-Beratung Raum finden. Es gibt hierbei Schnittmengen, jedoch keine Deckungsgleichheit der Personengruppen. - Zielvereinbarung und -erreichung DiMA Jährlich werden konkrete DiMA-Ziele im Jobcenter Köln vereinbart. Die Ziele für das Jahr 2017 lauteten dabei wie folgt: • Integrationsquote: 6 %* • Quote Eingliederungsvereinbarungen (EGV): 65 %* • Senkung eLben (erwerbsfähige Leistungsbezieher/innen): 1.000 * (Übergang SGB XII, Umstellung auf Sozialgeld, bedarfsdeckende Rentenleistung) Erreicht wurden folgende Ziele (gemessen an Teambericht, Team 704, bzw. aus der DiMA- Datenbank): • Integrationsquote: 9,4 %* • Quote Eingliederungsvereinbarungen (EGV): 69,5 %* • Senkung eLben (erwerbsfähige Leistungsbezieher/innen): 932 * (Übergang SGB XII, Umstellung auf Sozialgeld, bedarfsdeckende Rentenleistung) *weitergehende Erläuterungen auf Wunsch von Frau Schmerbach aus der Sitzung vom 01.03.2018: Die Integrationsquote (I-Quote) berechnet sich im Bereich DiMA-Fallmanagement genauso wie die allgemeine Integrationsquote: Quotient aus der Anzahl der Integrationen und dem Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten multipliziert mit 100 (Berechnung: 263 DiMa-Integrationen in 2017 bei 2793 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten DiMa Kundinnen und Kunden entspricht einer Integrationsquote von 9,4%) (Quelle: Erläuterung im Controllingbericht) Auch die EGV-Quote errechnet sich nach derselben Formel, die auch für den gesamten Integrationsbereich gilt: Quote aus der Anzahl von Eingliederungsvereinbarungen und arbeitslos (alo) und arbeitssuchend (asu) gemeldeten Kundinnen und Kunden (Berechnung: mit 2.430 alo und asu-DiMa Kundinnen und Kunden, mit denen eine EGV abzuschließen wäre, in 2017 wurden mit 1.689 Kundinnen und Kunden davon EGV ageschlossen, dies ergibt die EGV-Quote von 69,5%) (Quelle: Erläuterung im Controllingbericht) Die Anzahl zum Punkt „Senkung der eLben“ wird der Datenbank DiMA entnommen, in der die DiMA- Fallmanager/innen weite Teile ihrer Arbeit zahlenmäßig händisch erfassen. Dabei wird von allen erfassten Kundinnen und Kunden der Datenbank ausgegangen und zur Anzahl derjenigen in Relation gestellt, die aus dem SGB II-Hilfebezug ausgeschieden sind. Darüber hinaus wurde als Schwerpunkt-Thema für die DiMA-Fallmanager/innen ein weiteres Ziel festgelegt: Thema: Planung und Durchführung einer teaminternen Qualifizierung zur Einschaltung des ärztlichen Dienstes Ziel: Verbesserung der Fachlichkeit und Qualität hinsichtlich der Einschaltung des ärztlichen Dienstes in den Integrationsteams Zum Schwerpunkt-Thema wurden in allen Geschäftsbereichen in den Integrationsteams durch die DiMA-Fallmanager/innen die vereinbarten Qualifizierungen durchgeführt. Bereits anhand des Schwerpunktthemas und natürlich auch aufgrund der verbildlichten Aufgabenübersicht wird deutlich, dass gerade das Ergebnis des DiMA-Fallmanagements nicht ausschließlich durch Zahlen abgebildet werden kann. Ein nicht unwesentlicher Teil der Beratungsarbeit ist zahlenmäßig nicht erfassbar wie z.B. die Anbindung an eine Beratungsstelle oder auch der Aufbau sozialer Kontakte für sozial isoliert lebende Menschen. gez. Wagner
Anlage 4 zum Bericht des JC Ergebnismonitoring
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Anlage 4 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2018 Ergebnismonitoring Februar 2018 N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-02\2018-02 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 53.287 51.650 -1.637 -3,1% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 27.052,7 53.286,7 80.955,0 108.590,9 136.175,0 163.730,7 191.278,9 218.904,9 246.146,2 273.235,0 300.349,2 327.344,2 Ist 2018 26.249,2 51.649,7 - - - - - - - - - - Ist 2017 26.447,1 53.058,6 79.716,2 106.310,9 132.876,6 159.458,4 186.053,8 212.557,5 238.928,7 265.078,4 291.133,4 317.014,7 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Januar 2018 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 2,5% 2,5% -0,08%-Pkte -3,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 1,3% 2,5% 4,2% 6,1% 8,0% 10,1% 12,3% 14,9% 17,8% 20,2% 22,3% 24,2% Ist 2018 1,3% 2,5% Ist 2017 1,6% 3,3% 5,3% 7,4% 9,5% 11,4% 13,6% 16,4% 19,3% 21,5% 23,4% 24,9% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2018 1.100 2.001 - - - - - - - - - - Ist 2017 1.343 2.804 4.419 6.231 8.035 9.647 11.524 13.882 16.332 18.185 19.844 21.099 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Januar 2018 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 59.072 56.696 -2.376 -4,0% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 59.359 59.072 59.170 59.254 59.313 59.341 59.385 59.378 59.293 59.223 59.167 59.116 Ist 2018 57.005 56.696 - - - - - - - - - - Ist 2017 57.763 57.809 57.866 57.873 57.897 57.909 57.921 57.935 57.905 57.847 57.784 57.725 Januar 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 55.000 55.500 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 56.858,92 56.458,31 -401 -0,7% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 28.500,7 56.858,9 85.661,4 114.547,4 144.305,7 173.043,3 203.020,9 233.054,0 262.019,3 291.137,9 320.320,1 350.000,0 Ist 2018 28.346,5 56.458,3 - - - - - - - - - - Ist 2017 27.571,7 55.005,5 82.869,2 110.813,5 139.601,8 167.402,7 196.403,1 225.457,2 253.478,4 281.647,7 309.878,7 338.591,2 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft Januar 2018 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2018 136 319 - - - - - - - - - - Ist 2017 153 314 507 762 986 1.163 1.389 1.594 1.859 2.098 2.322 2.500 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN Januar 2018 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2018 Ist 2017 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll akt. Monat Ist akt. Monat Diff. abs. (Soll) Diff % (Soll) Integration Schwerbehinderte 48 41 -7 -15,0% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 25 48 71 101 132 169 211 238 268 299 325 354 Ist 2018 18 41 - - - - - - - - - - Ist 2017 25 48 71 100 131 168 210 237 267 298 323 352 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration Schwerbehinderte Januar 2018 - 50 100 150 200 250 300 350 400 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration Schwerbehinderte Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 7 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 61.274 61.323 Ist 2017 61.763 62.073 62.234 62.395 62.337 62.407 62.322 62.160 61.764 61.490 61.213 61.124 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2018 Ist 2017 121.149 121.835 122.099 122.588 122.547 122.899 122.862 122.584 121.845 121.845 120.945 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 117.307 116.905 Ist 2017 116.888 117.589 117.901 118.450 118.372 118.839 118.871 118.505 117.906 117.467 116.917 116.883 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 83.703 83.425 Ist 2017 84.105 84.651 84.892 85.164 85.124 85.329 85.296 84.942 84.389 83.936 83.481 83.410 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2018 Ist 2017 13,3% 13,4% 13,4% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,4% 13,4% 13,4% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2018 34.786 34.552 Ist 2017 35.238 35.052 35.351 35.973 36.180 36.130 35.980 35.887 35.361 34.878 34.683 34.304 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2018 28.346,52 56.458,31 - - - - - - - - - - Ist 2017 27.571,70 55.005,51 82.869,15 110.813,49 139.601,80 167.402,67 196.403,07 225.457,24 253.478,37 281.647,73 309.878,70 338.591,16 Ist / Ist-Vergleich 2,8% 2,6% - - - - - - - - - - Januar 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Januar 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren Seite 9
TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln
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Bericht des Jobcenter Köln
1. Erneute Vorlage des Jahresberichtes DiMa 2017 sowie der Statistischen
Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit
Behinderungen 2017 im Jobcenter Köln
Aufgrund des Wunsches der Teilnehmenden des Ausschusses für Soziales und
Senioren werden die beiden Anlagen aus der Sitzung vom 01.03.2018 erneut dem
Ausschuss vorgelegt.
Der Bitte von Frau Schmerbach die Zahlen bei der Zielvereinbarung- und
Zielerreichung näher zu erläutern, ist das JC Köln in der Anlage 1 nachgekommen.
Herr Ladenberger bat am 01.03.2018 um Mitteilung, in wie vielen Fällen die Stadt
Köln als Antragsteller/Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse und weitere
Eingliederungsleistungen für schwerbehinderte Menschen in 2017 beantragt hat.
Aus datenschutzrechtlichen Erwägungen erteilt das Jobcenter Köln keine Auskünfte
über Arbeitgeber, daher kann diese Frage vom Jobcenter Köln leider nicht
beantwortet werden.
Hinweise bietet gegebenenfalls auch der aktuelle „Erfahrungsbericht zur Situation
von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016“, den Herr Dr. Bell am
Donnerstag, 22.03.2018, in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
vorgestellt hat:
<https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=641603&type=do&>
2. Jahresbericht 2017 des Kundenreaktionsmanagements des Jobcenter Köln
Das Kundenreaktionsmanagement war als Service-Angebot des Jobcenter Köln
auch 2017 gefragt. Die Gesamtzahl der thematisierten Anliegen ist mit 2.270
nahezu unverändert geblieben (2016: 2.293 Anliegen).
Im letzten Jahr haben sich Kundinnen und Kunden mit 1.356 Anliegen unmittelbar
an das Kundenreaktionsmanagement gewandt. Zusätzlich wurde das
Kundenreaktionsmanagement in 914 Fällen von Dritten kontaktiert. Bei diesen
Dritten handelt es sich zu einem überwiegenden Teil um Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Beratungsstellen, Betreuungsbüros, Sozialdiensten und Ein-
richtungen des Betreuten Wohnens. Auch Verwandte und Bekannte, Behörden,
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wenden sich im Auftrag von Kundinnen und
Kunden an das Kundenreaktionsmanagement. Insgesamt ist die Zahl der Anfragen
durch Dritte von 36% in 2016 auf 40% in 2017 gestiegen. Für ehrenamtlich Tätige
und Willkommensinitiativen als auch für professionelle Stellen wie das
Auszugsmanagement der Stadt Köln und Wohnheimleitungen war das Kunden-
reaktionsmanagement ein wichtiger Ansprechpartner.
Die Anliegen der Kundinnen und Kunden beinhalteten weiterhin zu einem
überwiegenden Anteil (57 %) leistungsrechtliche Themen. Bei Integrationsthemen
Anlage zur Mitteilung „Bericht des
Jobcenter Köln“ zur Sitzung des
Ausschusses für Soziales und
Senioren am 19.04.2018
2
waren es 9,8 %. Grund für die Anfragen waren sowohl bei materiellen als auch
integrativen Themen hauptsächlich lange Bearbeitungszeiten sowie die Ablehnung
einer Leistung und die Verständlichkeit von Bescheiden.
Ein weiteres Themenfeld waren mitarbeiterbezogene Beschwerden. Diese betrafen
sowohl als unfreundlich oder unhöflich wahrgenommenes Verhalten, als auch eine
unzureichende Beratung. Neben der Klärung organisatorischer Fragestellungen wie
Erreichbarkeit und Terminvergabe, hat das Kundenreaktionsmanagement Auskünfte
über Verfahren und rechtliche Zusammenhänge sowie datenschutzrechtliche
Aspekte gegeben und Beratungen durchgeführt. Dadurch ermöglichte die Tätigkeit
des Kundenreaktionsmanagements den Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln
unter anderem auch eine Klärung ihrer Anliegen, ohne dass diese aufwendige
Widerspruchs- oder Klageverfahren betreiben mussten. Hieraus kann geschlossen
werden, dass sich die Tätigkeit des Kundenreaktionsmanagements in Bezug auf die
personellen als auch finanziellen Ressourcen bei Rechtsverfahren einsparend
auswirkt.
Der überwiegende Anteil der 2.270 Anliegen wurde durch Vermittlung, Auskünfte,
Moderation und Beratung erledigt. 333 Beschwerden waren unbegründet und
wurden zurückgewiesen.
Die positiven Rückmeldungen betrafen hauptsächlich die Beratungsqualität.
Einen weiteren Schwerpunkt stellte die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen
dar. Kundinnen und Kunden haben sich mit ihren Anliegen an die
Petitionsausschüsse, Ministerien, die Bundesagentur für Arbeit oder die
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gewandt. Zudem erhielt das
Kundenreaktionsmanagement Hinweise von Dritten auf Leistungsmissbrauch oder
Unterstützungsbedarfe von Kundinnen und Kunden.
Detaillierte Angaben können der beigefügten Anlage 3 entnommen werden.
Das Kundenreaktionsmanagement gehört zu den Stabsstellen der
Geschäftsführung. Durch einen monatlichen jour fixe wird sichergestellt, dass
regelmäßig zu den Beschwerdegründen berichtet und Lösungen erarbeitet werden.
Diese betreffen sowohl organisatorische Fragestellungen als auch Themen der
Beratung und der finanziellen Unterstützung.
Ergänzend zu der Klärung von Anliegen im Einzelfall organisierte das
Kundenreaktionsmanagement den Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen und
Vertretern der SGB II-Beratungsstellen. Dieser findet zweimal jährlich statt und
ermöglicht Gespräche über grundsätzliche Fragestellungen.
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3. Aktueller Sachstand Integration Point
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Bestandskundinnen und
Bestandskunden
Der Integration Point des Jobcenter Köln betreut derzeit 4959 Kundinnen und
Kunden (Stand Februar 2018). Die Anzahl der neuantragsstellenden
Bedarfsgemeinschaften ist kontinuierlich rückläufig. Im Februar 2018 haben 26
Bedarfsgemeinschaften einen Neuantrag auf Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) gestellt.
Die Verteilung im Einzelnen ist wie folgt:
Bestand Februar 2018 SGB II Anteil an gesamt in %
Anzahl Gesamt 4959
Geschlecht männlich 2.934 59%
Geschlecht weiblich 2.025 41%
Insgesamt (U25) 1123 23%
Insgesamt (Ü25) 3836 77%
Tabelle 1: Stand Februar 2018 (Jahresfortschrittswert)
Der Integration Point der Agentur für Arbeit betreut derzeit 887 Kundinnen und
Kunden. Die Gruppe der Menschen aus den 5 Herkunftsländern nimmt
kontinuierlich ab. Hauptgruppen im Integration Point der Agentur für Arbeit sind die
Geflüchteten aus Afghanistan und Guinea.
Maßnahme Besetzung und Integration
Die Firma LANXESS bietet erneut Integrationsmöglichkeiten im Bereich
Chemikantin bzw. Chemikant oder Industriemechanikerin bzw. Industriemechaniker
für Geflüchtete an und veranstaltet hierzu einen Bewerbertag in den Räumen des
neuen BIZ. Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber
erfüllen:
Anerkennung als Geflüchtete bzw. Geflüchteter oder gute Bleibeperspektive
grundsätzlich Bereitschaft / Interesse an einer Ausbildung in einem
gewerblich-technischen oder naturwissenschaftlichen Beruf
Deutschkenntnisse spätestens bis zum Beginn von XOnce Niveau B2
Schulabschluss: Hauptschule Klasse 10 oder Anerkennung vergleichbar aus
dem Ausland, spätestens bis zur Aufnahme der späteren Ausbildung
Die Suche nach geeigneten Teilnehmenden erfolgt durch den gemeinsamen
Arbeitgeberservice (gAG-S) geschäftsbereichsübergreifend im Jobcenter.
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Die KVB bieten erneut eine Qualifizierung zur Busfahrerin bzw. Busfahrer an. Die
Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
Gesicherter Aufenthaltsstatus (keine Geduldeten)
Gutes Deutsch in Wort und Schrift (mindestens B1)
Mindestens 24 Jahre alt
Die Akquise geeigneter Kandidatinnen bzw. Kandidaten erfolgt ebenfalls durch den
gAG-S in allen Geschäftsbereichen des Jobcenter.
Auch Ford bietet im Jahr 2018 wieder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) für
insgesamt 19 Teilnehmende an. Ziel ist die Aufnahme eines
Ausbildungsverhältnisses. Die Besetzung erfolgt koordiniert über die Talentscouts
U25.
Netzwerke
Das Interesse an Integrationsmöglichkeiten geflüchteter Menschen ist ungebrochen.
Aus dem Ehrenamt kommt daher nun verstärkt der Wunsch, über
Unterstützungsangebote informiert zu werden. Beispielsweise hat die Aktion „Neue
Nachbarn“ eine Qualifizierung für ehrenamtliche Jobpatinnen und Jobpaten initiiert.
Der Integration Point wird diese Aktion unterstützen und hat seine Teilnahme an der
Qualifizierung zugesagt.
Bei der Ehrenamtsinformationsveranstaltung im März war das Amt für
Wohnungswesen vertreten und hat über das Belegungsmanagement, dessen
Grundlagen, Ziele und Umsetzung berichtet. Das Interesse aus dem Kreis der
ehrenamtlich Tätigen an diesem Thema war sehr hoch. Die Teilnahme wurde sehr
begrüßt.
Der Integration Point hat am 13.03.2018 an einer Veranstaltung „Miteinander im
Veedel - Von der Willkommenskultur zum integrativen Stadtteil“ im Veedel
Bickendorf / Ossendorf teilgenommen, sich Fragen der ehrenamtlich Tätigen gestellt
und über Angebote informiert.
Das Jobcenter Köln beteiligt sich an einer Studie „Integrationsprozesse von
Geflüchteten in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden“. Untersucht
werden Integrationsprozesse in einer Großstadt wie Köln und in Landkreisen wie
der Kreis Heinsberg. An der Studie sind die Universitäten Köln und Bonn, sowie die
RWTH Aachen beteiligt. Nähere Informationen zur Studie sind auf der Seite
www.ankommen-nrw.de zu finden.
Das Jobcenter Köln war ebenfalls wieder mit zwei Beiträgen (Gesundheit und
Minijob) bei dem Format WDRforyou vertreten.
4. Befit4job – Jahresbericht 2017
Das Angebot „befit4job“ richtet sich an motivierte Bewerberinnen und Bewerber des
Geschäftsbereichs U25. Über einen Zeitraum von maximal 6 Wochen haben die
Teilnehmenden die Möglichkeit sich konzentriert der Stellenrecherche und ihren
Bewerbungen auf Ausbildungs- bzw. Arbeitsstellen zu widmen.
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Intensiv unterstützt werden sie dabei von drei Mitarbeitenden des Jobcenters, die
auch gruppendynamische Prozesse initiieren. Die Zuführung der Teilnehmenden
erfolgt durch die Integrationsteams und den Orientierungsservice des
Geschäftsbereichs U25. Ziel ist die Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme der jungen
Teilnehmenden.
Im Jahr 2017 haben 268 junge Menschen das Angebot „befit4job“ wahrgenommen.
Den Mitarbeitenden ist es in den 6 Wochen der Teilnahme gelungen von diesen 268
Teilnehmenden
• 105 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung,
Selbstständigkeit oder ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum zu
vermitteln (Integrationsquote von 39%)
• und die übrigen Teilnehmenden mit einer sinnvollen Anschlussperspektive
an die Integrationsteams zu übergeben (z.B. Einstiegsqualifizierungen,
Maßnahmen des Jobcenters, Schule bzw. Studium)
Die nachhaltigen Effekte und zählbaren Ergebnisse (Arbeitsaufnahmen,
Ausbildungsaufnahmen etc.), die nach der 6-wöchigen Teilnahme eintreten, werden
über das Berichtswesen von „befit4job“ nicht abgebildet.
Diese Ergebnisse fließen in das reguläre Controlling des Jobcenters ein.
5. Mit Frauen in Führung
„Mit Frauen in Führung“ geht in die nächste Runde: Am 23. Februar startete das
zweite Cross-Mentoring Programm. Die Mentees – bereits erfolgreiche Frauen und
Frauen mit hohem Führungspotenzial – werden für 15 Monate von einem/einer
Mentor/in aus einem anderen teilnehmenden Unternehmen beim Karriereaufstieg
begleitet. Durch aktive Netzwerkarbeit und gegenseitiges Mentoring durch
hochkarätige Führungskräfte der einzelnen Unternehmen werden die
Teilnehmerinnen aktiv unterstützt. Durch das Programm soll der Anteil von Frauen
in höheren Führungspositionen gestärkt werden. Das Jobcenter Köln ist
Gründungsmitglied im Bündnis ‚Mit Frauen in Führung‘
Zwölf namhafte Kölner Unternehmen setzen auf Cross Mentoring, um mehr
Mitarbeiterinnen in den Chefinnensessel zu bringen:
DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH - Delvag Luftfahrt-
versicherungs-AG - DuMont Mediengruppe - Eurowings - Flughafen Köln/Bonn -
JOBCENTER Köln - Kliniken Köln gGmbH - REWE Group - Sparkasse Köln/Bonn -
STRÖER - Stadt Köln - WDR
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch!
6. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) –
Stand: Februar 2018
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Februar
2018 (Anlage 4) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der
Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2018 ein.
gez. Wagner
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Anlagen:
1) Jahresarbeitsbericht DiMa Fallmanagement 201
2) Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen
mit Behinderung
3) Jahresbericht 2017 des Kundenreaktionsmanagements
4) Ergebnismonitoring Februar 2018
Anlage 3 zum Bericht des JC Köln KRM Jahresbericht 2017
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Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018 Standorte 1.866 Bundesagentur für Arbeit Nürnberg 39 Kundinnen/Kunden 1.356 Leistungsteams 1.333 Regionaldirektion der Bundesagentur in NRW 18 Beratungsstellen/Ambul. Betreuung/Sozialdienste 308 Integrationsteams 327 Bundesagentur Köln 36 Behörden/Organisationen 121 Orientierungsservice 163 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 13 sonst. Dritte/Arbeitgeber/ Arbeitsvermittler/Presse 194 Eingangszonen 35 Petitionsausschuss Bund 5 politische Gremien 5 Bedarfsfeststellungsdienst 2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW 1 Rechtsanwält/innen 58 Sonstige (z.B. Bereichsleitung) 6 Petitionsausschuss Land 1 gesetzl. Betreuer/innen 47 Reso-Dienste 11 Bundespräsident 1 Vermieter/innen 47 Joboffensive 36 Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 50 Verwandte/Bekannte 134 Integration Point 35 Geschäftsführung Jobcenter 243 Gesamt 2.270 Widerspruchsstelle 77 Kundenreaktionsmanagement 1.830 Bildung und Teilhabe 22 Sonstige 33 Unterhaltsheranziehung 13 Gesamt 2.270 persönlich 70 Servicecenter 16 schriftlich 1.350 ohne Standort / ohne BG 194 telefonisch 850 2.270 Gesamt 2.270 Anfragende Kontaktart Dienstaufsichtsbeschwerden 36 Gesamt Kundenreaktionsmanagement im Jobcenter Köln Bericht 2017 Verteilung der Anliegen im Jobcenter Köln Adressaten 1 Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018 Miet/Wohnfragen 313 and.Leistungsrechtl.Themen einschl. BUT 973 Gesamt 1.286 kompletter Leistungsanspruch 444 Lange Bearbeitungszeit 475 individuelle Bedarfe 36 Lange Bearbeitungszeit Widerspruch 76 Miethöhe 113 Ablehnung einer Leistung 228 Nebenkostenabrechnung 56 Umfang der Leistung 142 Notwendigkeit Umzug 62 ausgebliebene Zahlung 73 Umzugskosten 23 fehlender oder fehlerhafter Bescheid 99 Mietschulden 53 Ausdrucksweise/schriftliche Formulierung 12 Wohnungseinrichtung 67 Verständlichkeit von Bescheiden 196 Einkommensanrechnung 154 Ablehnung einer Forderung des Jobcenter 86 Rückforderungen 126 Dauer der Anweisung und Zahlungsform 37 Anfragen zum Krankenversucherungsschutz 40 Unterlagen mehrfach angefordert 55 Erstausstattung Baby 25 verschwundene Unterlagen 29 Integration 222 Gesamt 1508 Vermittlungsbudget 18 Vermittlungsgespräch 18 FBW 52 Sanktionen 34 1.508 Grund der Anfrage bei Leistungs- und Integrationsthemen Schwerpunkte Integrationsthemen Sachthemen Häufigste Leistungsrechtliche Themen 1 Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018 Allgemeine Themen positive Rückmeldung 19 Rahmenbedingungen/Öffnungszeiten 20 Vermittlung 760 Erreichbarkeit Mitarbeiter/innen 71 Auskunft/Information 443 Terminvergabe 44 Beratung 201 unklare Zuständigkeit 20 Moderation 64 Verbindlichkeit von Zusagen 31 Weiterleitung an Standorte 338 Unfreundlichkeit Mitarbeiter/innen 126 sonstiges 116 Beratungsqualität 79 Zurückweisung 333 Hinweis auf Leistungsmissbrauch 26 Am 06.01.16 noch offen 15 Anfragen/Allgemeine Themen/Rechtliche Auskünfte/Datenschutz/Vollmacht 326 Gesamt 2.270 Gesamt 762 Sachthemen (siehe vorherige Seite) 1.508 Erledigungsarten In 234 Fällen wurden Entschuldigungen ausgesprochen Zusätzlich wurden im Rahmen der Amtshilfe 527 Anfragen zu Krankenversicherungsschutz über Sozialgesetzbuch II beantwortet 1 Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018 1 Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018 Erläuterungen der Erledigungsarten Vermittlung das Anliegen wird mit den zuständigen Teams erläutert, das weitere Vorgehen abgestimmt, die Kundinnen und Kunden informiert und damit die Erledigung des Anliegens vermittelt Auskunft / Information Bescheide, Entscheidungen und Abläufe werden erklärt, in eine verständliche Sprache übersetzt. Erteilung von allgemeinen oder spezifischen Auskünften Beratung Kundinnen, Kunden oder Dritte erhalten detaillierte Informationen und Anregungen Moderation erfolgt bei komplexen Fragestellungen, wenn unterschiedliche Bereiche beteiligt sind und/oder die Situation auf beiden Seiten verfahren ist Weiterleitung ausschließliche Weitergabe an zuständige Stellen Sonstiges beinhalten unter anderem die bereits erfolgte Erledigung durch den Standort, Recherchen aufgrund von Presseanfragen und Anliegen, auf die Kunden und Kundinnen trotz Nachfrage des Kundenreaktionsmanagements nicht zurückgekommen sind Zurückweisung Anliegen sind unberechtigt, zum Beispiel ist die Forderung nicht berechtigt. Auch eine Vorsprache unter Umgehung der Hierarchie kann zu einer Zurückweisung führen 1
Anlage 2 zum Bericht des JC Köln Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 2017
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Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 01.03.2018, sowie erneute Vorlage am 19.04.2018 Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 2017 im Jobcenter Köln Vorbemerkung: Die im Eingliederungstitel veranschlagten Haushaltsmittel werden mit der Ausnahme einer Position für Leistungen der beruflichen Rehabilitation sowohl von Menschen mit einer Schwerbehinderung als auch Menschen ohne Schwerbehinderung eingesetzt. Die Ausnahme bildet dabei der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte. Weitere Förderungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung erfolgen ebenfalls im Rahmen der weiteren im Rahmen des Eingliederungstitels zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Eine zahlenmäßige Erfassung kann hierbei leider nicht erfolgen, da technische Auswertungsmöglichkeiten bezogen auf Maßnahme-Teilnahmen und einen vorhandenen Grad der Behinderung nicht zur Verfügung stehen. Förderungen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) 1. Gesamtzahl: Im Jahr 2017 befanden sich 239 Kunden/innen des Jobcenter Köln in einer Reha- spezifischen Maßnahme. Von diesen 239 Kunden/innen sind insgesamt 44 vorzeitig ausgetreten. Häufigster Austrittsgrund war die gesundheitliche Situation (26 Austritte), gefolgt von je 5 Austritten aufgrund Arbeitsaufnahme bzw. dem vorzeitigen Erreichen des Maßnahme-Ziels. 2. Förderverlauf: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Anzahl der Eintritte in Reha-Maßnahmen nicht deckungsgleich mit der Anzahl der eingetretenen Personen ist. Vielmehr durchlaufen Rehabilitanden/innen in der Regel mehrere Maßnahmen, so dass man von Förderketten sprechen kann. Exemplarisch ist hier der Förderverlauf einer Kundin mit Sehschädigung dargestellt. Diese hat erfolgreich ein Studium zur Diplom-Juristin absolviert und den Beruf 3 ½ Jahre in einer Anwaltskanzlei ausgeübt. Mit Fortschreiten der Sehschädigung begannen Aushilfstätigkeiten in fachfremden Berufen (Call-Center und Servicekraft) und Zeiten der Arbeitslosigkeit. 2016 startete die Kundin eine spezielle EDV-Weiterbildung für sehgeschädigte Menschen, an die sich ein mehrmonatiger Weiterbildungslehrgang als Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung anschloss. Das obligatorische Betriebspraktikum hat sie bei der Kreisverwaltung Düren absolviert. Der Verlauf des Praktikums gestaltete sich positiv und es wurde ihr eine Teilzeitbeschäftigung in der Kreisverwaltung angeboten. Zum 01.05.2017 hat die Kundin einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Der Arbeitgeber erhält eine Förderung über einen Eingliederungszuschuss, und es wurden technische Arbeitshilfen im Betrieb bewilligt. 3. Maßnahme-Arten: Zu den Reha-spezifischen Maßnahmen gehören integrative Maßnahmen, berufliche Trainings, Vorbereitungslehrgänge, behinderungsbedingte Grund- Rehabilitationsmaßnahmen sowie Weiterbildungen/Umschulungen. Den Schwerpunkt bilden hierbei die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen. 107 Kunden/innen waren 2017 in einer solchen Maßnahme, gefolgt von 63 Kunden/innen in vorbereitenden Maßnahmen. In der Regel werden die Rehabilitanden/innen über einen Reha-Vorbereitungslehrgang auf die anschließende Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme vorbereitet. Dadurch kommt es teilweise zu mehreren Maßnahmeneintritten für eine Person im selben Jahr. Der Übergang von einem Vorbereitungslehrgang in die Weiterbildung oder Umschulung erfolgt bei positiver Übernahmeempfehlung durch das Berufsförderungswerk nahtlos. 4. Altersstruktur bei Teilnehmern/innen an Reha-Maßnahmen: Die Altersstruktur in den Reha-spezifischen Maßnahmen stellte sich in 2017 wie folgt dar: Altersgruppe Personen unter 25 Jahre 4 26 – 39 Jahre 158 40 – 49 Jahre 27 50 – 59 Jahre 6 über 60 Jahre 0 In den hier gemachten Angaben sind die Auswertungen aus Maßnahmen, die in den Berufsförderungswerken Köln und Düren sowie anderen Anbietern Reha-spezifischer Maßnahmen in Köln (u.a. die Träger FAW und SALO West) eingeflossen. Vereinzelt haben in 2017 Kunden/innen des Jobcenter Köln auch in Einrichtungen außerhalb Kölns eine Maßnahme absolviert. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen wurde für diese Einzelfälle auf eine Auswertung verzichtet. 5. Berufliche Weiterbildung (sog. Reha-FbW): Ergänzend zu den Eintritten in die Reha-spezifischen Maßnahmen werden im Folgenden die Zahlen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (Reha-FbW) dargestellt. Für eine Reha-FbW wird analog zur regulären Förderung ein Bildungsgutschein ausgegeben, mit dem sich die Rehabilitanden/innen einen Träger mit dem entsprechenden Bildungsziel aussuchen können. Diese Förderung ist auf die Personen beschränkt, die nicht auf die medizinischen und psychologischen Fachdienste eines Berufsförderungswerks angewiesen sind. Personen, die eine Reha-FbW absolvieren, sind demzufolge nicht darauf angewiesen, dass das Lehrpersonal bestimmte Qualifizierungen im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung hat. Auch bedürfen sie keiner besonderen zeitlichen und inhaltlichen Anpassungen der Maßnahmen oder besonderer technischen Voraussetzungen in den Lehreinrichtungen. In 2017 haben insgesamt 16 Kunden/innen einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme eingelöst und diese angetreten. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt im kaufmännischen Bereich, zeichnet sich aber durch eine höhere Individualität aus. Die Bildungsziele reichen von der staatlich geprüften Einrichtungsberaterin über Kosmetikerin, Qualifikationsmodule zum Buchhalter bis hin zur Online-Redakteurin. Die Altersstruktur in den Reha-FbW stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe Personen unter 25 Jahre 1 26 – 39 Jahre 12 40 – 49 Jahre 1 50 – 59 Jahre 1 über 60 Jahre 1 Haushaltsansatz 2017 1. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden im Eingliederungstitel für den Bereich „Leistungen an Behinderte (DIMA/Reha)“ 4,1 Mio. Euro als Planwert angesetzt. Dieser Planwert setzte sich zusammen aus: a) 3,2 Mio. Euro für Maßnahmenkosten, die durch das Team Reha/SB der Agentur für Arbeit Köln gemeldet wurden. Die Agentur für Arbeit ist d er zuständige Rehabilitationsträger für Kunden/innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sofern kein anderer Träger zuständig ist. b) 0,9 Mio. Euro als Haushaltsansatz für den Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte (§ 90 Abs. 2 SGB III), der durch das Jobcenter Köln selbst geplant wird. Der Planwert von 4,1 Mio. € stellt den Gesamtbedarf aus Vorbindungen für bereits erfolgte Bewilligungen der vorangegangenen Jahre und dem geplanten Neubedarf für das Haushaltsjahr 2017 dar. 2. Entwicklung der Ausgaben im Jahr 2017: Im Haushaltsjahr 2017 wurden letztlich rund 3,5 Mio. € für Leistungen an Behinderte verausgabt. Damit ergab sich eine Differenz zum Planwert von 0,6 Mio. Euro, die im Wesentlichen auf folgenden Gründen beruht: a) einer unterjährig erfolgten Auslösung von nicht mehr benötigten Mittelbindungen aus Vorjahren, b) einem geringeren Eintritt von Rehabilitanden/innen in Reha-spezifische Maßnahmen (2016: 139 Eintritte, 2017: 121 Eintritte), c) den vorzeitigen Austritten aus Maßnahmen, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen (2017: 24 vorzeitige Austritte, zzgl. 14 Austritten aus Vorjahren) und d) einer geringeren Zahl von mit EGZ geförderten Integrationen von besonders betroffenen Schwerbehinderten (2016: 49 Integrationen, 20 17: 23 Integrationen; in 2016 hat es einen „Sondereffekt“ durch eine hohe Zahl an Einstellungen (11) in einem Integrationsbetrieb des LVR gegeben). Unterjährig musste so die Planung plausibilisiert und angepasst werden. Freiwerdende Mittel konnten im Eingliederungstitel umgeschichtet werden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen sind für das Haushaltsjahr 2018 4,1 Mio. Euro als Planwert gemeldet worden. Auf die Zahl der Eintritte in Reha-spezifische Maßnahmen hat das Jobcenter Köln nur einen geringfügigen Einfluss. Entscheidend sind hier a) der Fortgang des Beratungsprozesses mit den Rehabilitanden/innen in der Agentur für Arbeit, b) der Stand der Rehabilitanden/innen im Orientierungs- und Entscheidungsprozess für eine berufliche Perspektive und c) der Gesundheitszustand der betroffenen Personen, der auch während des Beratungsprozesses häufig zu Verzögerungen bis zum Eintritt in eine Maßnahme führen kann. 3. Erbrachte Leistungen an Behinderte Die im Haushaltsjahr 2017 verausgabten 3,5 Mio. Euro verteilen sich wie folgt: a) 2,4 Mio. Euro für Reha-spezifische Maßnahmen (u.a. Vorbereitungslehrgänge, Grundrehabilitationen, Weiterbildungen/Umschulungen, berufliche Trainings), b) 0,88 Mio. Eu ro für Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene Schwerbehinderte, Ausbildungszuschüsse für Schwerbehinderte und Probeschäftigung, c) 0,14 Mio. Euro als Arbeitgeberleistungen für Rehabilitanden/innen in Form von Ausbildungszuschüssen und Arbeitshilfen im Betrieb und d) 0,07 Mio. für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Rehabilitanden/innen über einen Bildungsgutschein. Erstattungen an öffentlich-rechtliche Träger für Reha-Leistungen sind in 2017 nicht angefallen. Sie würden ebenso über den Titel für Leistungen an Behinderte finanziert, wie Leistungen zur Vermittlungsunterstützung (Bewerbungskosten usw.) oder Eingliederungszuschüsse, soweit sie vom Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden/innen als Bedarf angesehen werden. 4. Leistungen, die durch die Agentur für Arbeit finanziert werden: An Kunden/innen des Jobcenter Köln werden auch Leistungen erbracht, die zu Lasten des Eingliederungstitels der Agentur für Arbeit gehen: a) Kosten für die Unterstützte Beschäftigung, b) ein Großteil der Leistungen für Rehabilitanden/innen unter 25 Jahren (u.a. Reha- spezifische Einstiegsqualifizierungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsbildungswerken) und c) Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Aus dem Kundenkreis der schwerbehinderten Menschen im Jobcenter Köln sind 2017 im Jahresverlauf 26 Personen in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingemündet. Zur Einordnung der Zahl: Im gesamten Bereich der Agenturen für Arbeit Köln, Bergisch- Gladbach und Bonn sowie dem Jobcenter Köln waren es insgesamt 201 Personen, die eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen haben. Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter Köln Aufschlüsselung der Menschen mit einer Schwerbehinderung, die im Jobcenter Köln beraten werden, nach Alter und Kundenstatus: Danach sind mit Stand 01.02.2018 insgesamt 3.059 Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung bzw. mit einer Gleichstellung mit dem Status „arbeitslos“ oder „arbeitsuchend“ im Jobcenter Köln gemeldet. Besondere Herausforderungen bei der Vermittlung von Menschen mit einer Schwerbehinderung Grundsätzlich gilt: Die Zielgruppe bringt neben der Schwerbehinderung zum Teil zusätzliche Vermittlungshemmnissen wie z.B. Schuldenproblematik, Probleme mit dem Arbeits- und Sozialverhalten oder eine nicht ausreichende Qualifizierung mit. Eine Konzentration auf die Schwerbehinderung reicht daher immer nicht aus. Die Vermittlung von SB-Kunden ist zeitlich deutlich aufwendiger als eine Vermittlung von Menschen ohne Schwerbehinderung. Die Gründe dafür sind mehrschichtig: - Menschen mit einer Schwerbehinderung haben diese zu über 90 % im Laufe ihres Lebens erworben (nur ein sehr geringer Teil ist angeboren). Das hat zur Folge, dass viele Schwerbehinderte ihre beruflichen Vorerfahrungen nicht mehr nutzen können oder gar nicht erst wissen, ob und was davon sie noch einsetzen können. Eine berufliche (Um-)Orientierung ist daher oft der erste Schritt. - Stärker als bei Menschen ohne Schwerbehinderung müssen die persönlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitet werden, die am Arbeitsplatz benötigt werden. Beispiel: Ein Mensch mit Hörbehinderung benötigt eine optische Alarmierungsanlage; ein anderer benötigt eine Steh-/Sitzhilfe bei längeren Tätigkeiten im Stehen; ein Mensch mit psychischen Einschränkungen braucht ggf. eine ruhige Arbeitsumgebung; ein weiterer mit Inkontinenz kurze Wege zu den Waschräumen und häufigere Pausen. - Arbeitgeber üben sich in der Einstellung von Menschen mit einer Schwerbehinderung häufig in Zurückhaltung. Gründe sind fehlendes Wissen, Vorurteile wie z.B. „Den werde ich nicht wieder los.“ oder „Die ist sowieso viel zu oft krank.“ und teilweise auch die mangelnde Bereitschaft, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Fördermöglichkeiten sind oft nicht bekannt. - Neben der notwendigen (auch zeitlich) intensiveren Beratung der Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen die Integrationsfachkraft daher auch deutlich mehr Zeit für die Beratung der Arbeitgeber, wobei viele Arbeitgeber nicht einmal Interesse an dieser Beratung haben. Als Teil der besonderen Lösung im Jobcenter Köln auch dieser Zielgruppe gerecht zu werden, gibt es das Disability Management (DiMa). Detaillierte Informationen dazu können der Anlage 1 zum Jobcenter Bericht entnommen werden. gez. Wagner
Mitteilung Ausschuss
685 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/5000 JC
Vorlagen-Nummer 27.03.2018
0921/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018
Bericht des Jobcenter Köln
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln –
den folgenden Bericht vor.
Anlagen:
Bericht des Jobcenter Köln
Anlage 1: Jahresarbeitsbericht DiMa Fallmanagement 2017
Anlage 2: Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit
Behinderung
Anlage 3: Jahresbericht 2017 des Kundenreaktionsmanagement
Anlage 4: Ergebnismonitoring Februar 2018
Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0921/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.03.2018
- Erstellt
- 22.03.2018 08:09