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0921/2018

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 27.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.04.2018, TOP 8.2

Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Jahresarbeitsbericht DiMA 2017

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Anlage 4 zum Bericht des JC Ergebnismonitoring

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TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln

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Anlage 3 zum Bericht des JC Köln KRM Jahresbericht 2017

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Anlage 2 zum Bericht des JC Köln Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 2017

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Jahresarbeitsbericht DiMA 2017

6013 Zeichen

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren am 01.03.2018, sowie erneute Vorlage am 19.04.2018 
 
 
 
Jahresarbeitsbericht DiMA-Fallmanagement 2017 
 
 
 
1. Beschreibung des DiMA-Fallmanagements 
2. Abgrenzung bzw. Schnittmengen zu Schwerbehinderung und beruflicher  
Rehabilitation 
3. Zielvereinbarung und -erreichung DiMA 
 
 
- Beschreibung des DiMA-Fallmanagements 
 
 
In jedem Integrationsteam im Jobcenter Köln arbeiten zehn bis zwölf Integrationsfachkräfte, 
ein/e beschäftigungsorientierte/r Fallmanager/in sowie eine/n DiMA-Fallmanager/in. 
 
DiMA steht dabei für Disability Management. 
 
Das DiMA-Fallmanagement ist dabei auf die Arbeit mit den Menschen ausgerichtet, bei 
denen die gesundheitlichen Einschränkungen im Mittelpunkt der Beratung stehen. Dies 
zeigt auch das folgende Schaubild: 
 
 
 
 
 
Hinweise, die zur Einschaltung des DiMA-Fallmanagements führen können, sind 
 
- Angaben in Anträgen 
- Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen 
- Meldung nach Kur oder medizinischer Rehabilitationsmaßnahme

- Meldung nach langem oder mehrfachen Aufenthalt/en im Krankenhaus 
- Häufige Zeiten der Arbeitsunfähigkeit 
- Grad der Behinderung 
- Befristete Erwerbsminderungsrente 
- Suchterkrankung 
 
 
Eine Abklärung der gesundheitlichen Einschränkungen ist mit Hilfe verschiedener 
Fachdienste möglich. 
 
 
Ausrichtung und Projektziel des DiMA-Fallmanagements lassen sich wie folgt darstellen: 
 
 
 
 
 
Daraus resultieren folgende Aufgaben der DiMA-Fallmanager/innen: 
 
 
- Klärung der Erwerbsfähigkeit 
- Überleitungen in andere Rechtskreise 
- Einzelfallbezogene Fallkonferenzen 
- Betreuung für DiMA-Maßnahmen 
- Teilnahme an Hilfeplankonferenzen 
- Individuelle Hilfestellung 
- Hausbesuche 
- Netzwerkarbeit 
 
- Anregung gesetzlicher Betreuungen 
- Kollegiale Beratung 
- Arbeitsvermittlung und nachhaltige 
Integration 
- Anbindung an Beratungsstellen 
- Angebot geeigneter Maßnahmen 
- Anbahnung berufliche Rehabilitation 
- Beratung der Integrationsfachkräfte 
zu Projekte und Maßnahmen

Ein Blick auf mögliche Netzwerkpartner zeigt die Vielfalt der Kontakte: 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuterung der Abkürzungen: 
 
- BeWo: Betreutes Wohnen 
- WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen 
- ZSL: Zentrum für selbstbestimmtes Leben 
- IFD: Integrationsfachdienst 
- HWK: Handwerkskammer 
- SPZ: Sozialpsychiatrisches Zentrum 
- LVR: Landschaftsverband Rheinland 
- BA: Bundesagentur für Arbeit 
- JC: Jobcenter

- Abgrenzung bzw. Schnittmengen zu Schwerbehinderung und beruflicher Rehabilitation 
 
Aus der Beschreibung und den Schaubildern wird bereits deutlich, dass sowohl Menschen 
mit einer Schwerbehinderung als auch berufliche Rehabilitanden in der DiMA-Beratung 
Raum finden. 
 
Es gibt hierbei Schnittmengen, jedoch keine Deckungsgleichheit der Personengruppen. 
 
 
 
 
 
- Zielvereinbarung und -erreichung DiMA 
 
 
Jährlich werden konkrete DiMA-Ziele im Jobcenter Köln vereinbart. 
 
Die Ziele für das Jahr 2017 lauteten dabei wie folgt: 
 
• Integrationsquote:        6 %* 
• Quote Eingliederungsvereinbarungen (EGV):     65 %* 
• Senkung eLben (erwerbsfähige Leistungsbezieher/innen):   1.000 * 
(Übergang SGB XII, Umstellung auf Sozialgeld, bedarfsdeckende Rentenleistung) 
 
 
Erreicht wurden folgende Ziele (gemessen an Teambericht, Team 704, bzw. aus der DiMA-
Datenbank): 
 
• Integrationsquote:        9,4 %* 
• Quote Eingliederungsvereinbarungen (EGV):     69,5 %* 
• Senkung eLben (erwerbsfähige Leistungsbezieher/innen):   932 * 
(Übergang SGB XII, Umstellung auf Sozialgeld, bedarfsdeckende Rentenleistung) 
 
*weitergehende Erläuterungen auf Wunsch von Frau Schmerbach aus der Sitzung vom 01.03.2018: Die 
Integrationsquote (I-Quote) berechnet sich im Bereich DiMA-Fallmanagement genauso wie die allgemeine 
Integrationsquote:

Quotient aus der Anzahl der Integrationen und dem Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
multipliziert mit 100 
(Berechnung: 263 DiMa-Integrationen in 2017 bei 2793 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten DiMa Kundinnen 
und Kunden entspricht einer Integrationsquote von 9,4%) 
(Quelle: Erläuterung im Controllingbericht) 
 
Auch die EGV-Quote errechnet sich nach derselben Formel, die auch für den gesamten Integrationsbereich gilt: 
Quote aus der Anzahl von Eingliederungsvereinbarungen und arbeitslos (alo) und arbeitssuchend (asu) 
gemeldeten Kundinnen und Kunden 
(Berechnung: mit 2.430 alo und asu-DiMa Kundinnen und Kunden, mit denen eine EGV abzuschließen wäre, in 
2017 wurden mit 1.689 Kundinnen und Kunden davon EGV ageschlossen, dies ergibt die EGV-Quote von 
69,5%) 
(Quelle: Erläuterung im Controllingbericht) 
 
Die Anzahl zum Punkt „Senkung der eLben“ wird der Datenbank DiMA entnommen, in der die DiMA-
Fallmanager/innen weite Teile ihrer Arbeit zahlenmäßig händisch erfassen. Dabei wird von allen erfassten 
Kundinnen und Kunden der Datenbank ausgegangen und zur Anzahl derjenigen in Relation gestellt, die aus 
dem SGB II-Hilfebezug ausgeschieden sind. 
 
 
Darüber hinaus wurde als Schwerpunkt-Thema für die DiMA-Fallmanager/innen ein 
weiteres Ziel festgelegt: 
 
Thema: Planung und Durchführung einer teaminternen Qualifizierung zur 
Einschaltung des ärztlichen Dienstes  
Ziel:   Verbesserung der Fachlichkeit und Qualität hinsichtlich der Einschaltung des 
ärztlichen Dienstes in den Integrationsteams 
 
 
Zum Schwerpunkt-Thema wurden in allen Geschäftsbereichen in den Integrationsteams 
durch die DiMA-Fallmanager/innen die vereinbarten Qualifizierungen durchgeführt.  
 
 
Bereits anhand des Schwerpunktthemas und natürlich auch aufgrund der verbildlichten 
Aufgabenübersicht wird deutlich, dass gerade das Ergebnis des DiMA-Fallmanagements 
nicht ausschließlich durch Zahlen abgebildet werden kann. Ein nicht unwesentlicher Teil 
der Beratungsarbeit ist zahlenmäßig nicht erfassbar wie z.B. die Anbindung an eine 
Beratungsstelle oder auch der Aufbau sozialer Kontakte für sozial isoliert lebende 
Menschen. 
 
 
 
gez. Wagner

Anlage 4 zum Bericht des JC Ergebnismonitoring

10532 Zeichen

Anlage 4 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2018
Ergebnismonitoring
Februar 2018
N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-02\2018-02 Monitoring.xlsx

ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                53.287         51.650 -1.637 -3,1%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 27.052,7        53.286,7        80.955,0        108.590,9      136.175,0      163.730,7      191.278,9      218.904,9      246.146,2      273.235,0      300.349,2      327.344,2      
Ist 2018 26.249,2        51.649,7        -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2017 26.447,1        53.058,6        79.716,2        106.310,9      132.876,6      159.458,4      186.053,8      212.557,5      238.928,7      265.078,4      291.133,4      317.014,7      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Januar 2018
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 2,5% 2,5% -0,08%-Pkte -3,2%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 1,3% 2,5% 4,2% 6,1% 8,0% 10,1% 12,3% 14,9% 17,8% 20,2% 22,3% 24,2%
Ist 2018 1,3% 2,5%
Ist 2017 1,6% 3,3% 5,3% 7,4% 9,5% 11,4% 13,6% 16,4% 19,3% 21,5% 23,4% 24,9%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2018 1.100              2.001              -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 1.343              2.804              4.419              6.231              8.035              9.647              11.524            13.882            16.332            18.185            19.844            21.099            
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Januar 2018
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationsquote
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                59.072         56.696 -2.376 -4,0%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 59.359           59.072           59.170           59.254           59.313           59.341           59.385           59.378           59.293           59.223           59.167           59.116           
Ist 2018 57.005           56.696           -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2017 57.763           57.809           57.866           57.873           57.897           57.909           57.921           57.935           57.905           57.847           57.784           57.725           
Januar 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 55.000
 55.500
 56.000
 56.500
 57.000
 57.500
 58.000
 58.500
 59.000
 59.500
 60.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 56.858,92       56.458,31 -401 -0,7%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 28.500,7         56.858,9         85.661,4         114.547,4       144.305,7       173.043,3       203.020,9       233.054,0       262.019,3       291.137,9       320.320,1       350.000,0       
Ist 2018 28.346,5         56.458,3         -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 27.571,7         55.005,5         82.869,2         110.813,5       139.601,8       167.402,7       196.403,1       225.457,2       253.478,4       281.647,7       309.878,7       338.591,2       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft Januar 2018
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: ERP
Seite 5

Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2018 136                 319                 -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 153                 314                 507                 762                 986                 1.163              1.389              1.594              1.859              2.098              2.322              2.500              
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN Januar 2018
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
 3.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2018
 Ist 2017
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 6

Erwartungswert Soll akt. Monat Ist akt. Monat Diff. abs. (Soll) Diff % (Soll)
Integration Schwerbehinderte 48                   41                   -7 -15,0%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 25                   48                   71                   101                 132                 169                 211                 238                 268                 299                 325                 354                 
Ist 2018 18                   41                   -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 25                   48                   71                   100                 131                 168                 210                 237                 267                 298                 323                 352                 
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration Schwerbehinderte Januar 2018
 -
 50
 100
 150
 200
 250
 300
 350
 400
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integration Schwerbehinderte
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 7

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 61.274         61.323            
Ist 2017 61.763         62.073            62.234         62.395         62.337           62.407              62.322           62.160           61.764           61.490           61.213             61.124             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2018
Ist 2017 121.149       121.835          122.099       122.588       122.547         122.899            122.862         122.584         121.845         121.845         120.945           
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 117.307       116.905          
Ist 2017 116.888       117.589          117.901       118.450       118.372         118.839            118.871         118.505         117.906         117.467         116.917           116.883           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 83.703         83.425            
Ist 2017 84.105         84.651            84.892         85.164         85.124           85.329              85.296           84.942           84.389           83.936           83.481             83.410             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2018
Ist 2017 13,3% 13,4% 13,4% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,4% 13,4% 13,4%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2018 34.786         34.552            
Ist 2017 35.238         35.052            35.351         35.973         36.180           36.130              35.980           35.887           35.361           34.878           34.683             34.304             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2018 28.346,52      56.458,31         -                 -                 -                   -                      -                   -                   -                   -                   -                     -                     
Ist 2017 27.571,70      55.005,51         82.869,15      110.813,49    139.601,80      167.402,67         196.403,07      225.457,24      253.478,37      281.647,73      309.878,70        338.591,16        
Ist / Ist-Vergleich 2,8% 2,6% - - - - - - - - - -
Januar 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
Seite 8

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Januar 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
Seite 9

TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln

12642 Zeichen

Bericht des Jobcenter Köln 
 
 
1. Erneute Vorlage des Jahresberichtes DiMa 2017 sowie der Statistischen 
Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit 
Behinderungen 2017 im Jobcenter Köln  
Aufgrund des Wunsches der Teilnehmenden des Ausschusses für Soziales und 
Senioren werden die beiden Anlagen aus der Sitzung vom 01.03.2018 erneut dem 
Ausschuss vorgelegt.  
Der Bitte von Frau Schmerbach die Zahlen bei der Zielvereinbarung- und 
Zielerreichung näher zu erläutern, ist das JC Köln in der Anlage 1 nachgekommen. 
Herr Ladenberger bat am 01.03.2018 um Mitteilung, in wie vielen Fällen die Stadt 
Köln als Antragsteller/Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse und weitere 
Eingliederungsleistungen für schwerbehinderte Menschen in 2017 beantragt hat. 
Aus datenschutzrechtlichen Erwägungen erteilt das Jobcenter Köln keine Auskünfte 
über Arbeitgeber, daher kann diese Frage vom Jobcenter Köln leider nicht 
beantwortet werden. 
Hinweise bietet gegebenenfalls auch der aktuelle „Erfahrungsbericht zur Situation 
von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016“, den Herr Dr. Bell am 
Donnerstag, 22.03.2018, in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
vorgestellt hat: 
<https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=641603&type=do&> 
 
 
2. Jahresbericht 2017 des Kundenreaktionsmanagements des Jobcenter Köln  
Das Kundenreaktionsmanagement war als Service-Angebot des Jobcenter Köln 
auch 2017 gefragt. Die Gesamtzahl der thematisierten Anliegen ist mit 2.270 
nahezu unverändert geblieben (2016: 2.293 Anliegen). 
 
Im letzten Jahr haben sich Kundinnen und Kunden mit 1.356 Anliegen unmittelbar 
an das Kundenreaktionsmanagement gewandt. Zusätzlich wurde das 
Kundenreaktionsmanagement in 914 Fällen von Dritten kontaktiert. Bei diesen 
Dritten handelt es sich zu einem überwiegenden Teil um Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter von Beratungsstellen, Betreuungsbüros, Sozialdiensten und Ein-
richtungen des Betreuten Wohnens. Auch Verwandte und Bekannte, Behörden, 
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wenden sich im Auftrag von Kundinnen und 
Kunden an das Kundenreaktionsmanagement. Insgesamt ist die Zahl der Anfragen 
durch Dritte von 36% in 2016 auf 40% in 2017 gestiegen. Für ehrenamtlich Tätige 
und Willkommensinitiativen als auch für professionelle Stellen wie das 
Auszugsmanagement der Stadt Köln und Wohnheimleitungen war das Kunden-
reaktionsmanagement ein wichtiger Ansprechpartner. 
 
Die Anliegen der Kundinnen und Kunden beinhalteten weiterhin zu einem 
überwiegenden Anteil (57 %) leistungsrechtliche Themen. Bei Integrationsthemen 
Anlage zur Mitteilung „Bericht des 
Jobcenter Köln“ zur Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und 
Senioren am 19.04.2018

2 
 
waren es 9,8 %. Grund für die Anfragen waren sowohl bei materiellen als auch 
integrativen Themen hauptsächlich lange Bearbeitungszeiten sowie die Ablehnung 
einer Leistung und die Verständlichkeit von Bescheiden.  
 
Ein weiteres Themenfeld waren mitarbeiterbezogene Beschwerden. Diese betrafen 
sowohl als unfreundlich oder unhöflich wahrgenommenes Verhalten, als auch eine 
unzureichende Beratung. Neben der Klärung organisatorischer Fragestellungen wie 
Erreichbarkeit und Terminvergabe, hat das Kundenreaktionsmanagement Auskünfte 
über Verfahren und rechtliche Zusammenhänge sowie datenschutzrechtliche 
Aspekte gegeben und Beratungen durchgeführt. Dadurch ermöglichte die Tätigkeit 
des Kundenreaktionsmanagements den Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln 
unter anderem auch eine Klärung ihrer Anliegen, ohne dass diese aufwendige 
Widerspruchs- oder Klageverfahren betreiben mussten. Hieraus kann geschlossen 
werden, dass sich die Tätigkeit des Kundenreaktionsmanagements in Bezug auf die 
personellen als auch finanziellen Ressourcen bei Rechtsverfahren einsparend 
auswirkt.  
 
Der überwiegende Anteil der 2.270 Anliegen wurde durch Vermittlung, Auskünfte, 
Moderation und Beratung erledigt. 333 Beschwerden waren unbegründet und 
wurden zurückgewiesen. 
 
Die positiven Rückmeldungen betrafen hauptsächlich die Beratungsqualität.  
 
Einen weiteren Schwerpunkt stellte die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen 
dar. Kundinnen und Kunden haben sich mit ihren Anliegen an die 
Petitionsausschüsse, Ministerien, die Bundesagentur für Arbeit oder die 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gewandt. Zudem erhielt das 
Kundenreaktionsmanagement Hinweise von Dritten auf Leistungsmissbrauch oder 
Unterstützungsbedarfe von Kundinnen und Kunden.  
 
Detaillierte Angaben können der beigefügten Anlage 3 entnommen werden. 
 
Das Kundenreaktionsmanagement gehört zu den Stabsstellen der 
Geschäftsführung. Durch einen monatlichen jour fixe wird sichergestellt, dass 
regelmäßig zu den Beschwerdegründen berichtet und Lösungen erarbeitet werden. 
Diese betreffen sowohl organisatorische Fragestellungen als auch Themen der 
Beratung und der finanziellen Unterstützung.  
 
Ergänzend zu der Klärung von Anliegen im Einzelfall organisierte das 
Kundenreaktionsmanagement den Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen und 
Vertretern der SGB II-Beratungsstellen. Dieser findet zweimal jährlich statt und 
ermöglicht Gespräche über grundsätzliche Fragestellungen.

3 
 
3. Aktueller Sachstand Integration Point  
 
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Bestandskundinnen und 
Bestandskunden 
Der Integration Point des Jobcenter Köln betreut derzeit 4959 Kundinnen und 
Kunden (Stand Februar 2018). Die Anzahl der neuantragsstellenden 
Bedarfsgemeinschaften ist kontinuierlich rückläufig. Im Februar 2018 haben 26 
Bedarfsgemeinschaften einen Neuantrag auf Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) gestellt.  
 
Die Verteilung im Einzelnen ist wie folgt: 
  
Bestand Februar 2018  SGB II  Anteil an gesamt in %  
   
Anzahl Gesamt  4959   
Geschlecht männlich 2.934 59% 
Geschlecht weiblich 2.025 41% 
Insgesamt (U25) 1123 23% 
Insgesamt (Ü25) 3836 77% 
                      Tabelle 1: Stand Februar 2018 (Jahresfortschrittswert)  
Der Integration Point der Agentur für Arbeit betreut derzeit 887 Kundinnen und 
Kunden. Die Gruppe der Menschen aus den 5 Herkunftsländern nimmt 
kontinuierlich ab. Hauptgruppen im Integration Point der Agentur für Arbeit sind die 
Geflüchteten aus Afghanistan und Guinea.  
Maßnahme Besetzung und Integration 
Die Firma LANXESS bietet erneut Integrationsmöglichkeiten im Bereich 
Chemikantin bzw. Chemikant oder Industriemechanikerin bzw. Industriemechaniker 
für Geflüchtete an und veranstaltet hierzu einen Bewerbertag in den Räumen des 
neuen BIZ. Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber 
erfüllen: 
 Anerkennung als Geflüchtete bzw. Geflüchteter oder gute Bleibeperspektive  
 grundsätzlich Bereitschaft / Interesse an einer Ausbildung in einem 
gewerblich-technischen oder naturwissenschaftlichen Beruf 
 Deutschkenntnisse spätestens bis zum Beginn von XOnce Niveau B2  
 Schulabschluss: Hauptschule Klasse 10 oder Anerkennung vergleichbar aus 
dem Ausland, spätestens bis zur Aufnahme der späteren Ausbildung 
 
Die Suche nach geeigneten Teilnehmenden erfolgt durch den gemeinsamen 
Arbeitgeberservice (gAG-S) geschäftsbereichsübergreifend im Jobcenter.

4 
 
Die KVB bieten erneut eine Qualifizierung zur Busfahrerin bzw. Busfahrer an. Die 
Voraussetzungen hierfür sind unter anderem: 
 Gesicherter Aufenthaltsstatus (keine Geduldeten) 
 Gutes Deutsch in Wort und Schrift (mindestens B1)  
 Mindestens 24 Jahre alt 
Die Akquise geeigneter Kandidatinnen bzw. Kandidaten erfolgt ebenfalls durch den 
gAG-S in allen Geschäftsbereichen des Jobcenter.  
Auch Ford bietet im Jahr 2018 wieder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) für 
insgesamt 19 Teilnehmende an. Ziel ist die Aufnahme eines 
Ausbildungsverhältnisses. Die Besetzung erfolgt koordiniert über die Talentscouts 
U25.  
Netzwerke 
Das Interesse an Integrationsmöglichkeiten geflüchteter Menschen ist ungebrochen. 
Aus dem Ehrenamt kommt daher nun verstärkt der Wunsch, über 
Unterstützungsangebote informiert zu werden. Beispielsweise hat die Aktion „Neue 
Nachbarn“ eine Qualifizierung für ehrenamtliche Jobpatinnen und Jobpaten initiiert. 
Der Integration Point wird diese Aktion unterstützen und hat seine Teilnahme an der 
Qualifizierung zugesagt.  
Bei der Ehrenamtsinformationsveranstaltung im März war das Amt für 
Wohnungswesen vertreten und hat über das Belegungsmanagement, dessen 
Grundlagen, Ziele und Umsetzung berichtet. Das Interesse aus dem Kreis der 
ehrenamtlich Tätigen an diesem Thema war sehr hoch. Die Teilnahme wurde sehr 
begrüßt.  
Der Integration Point hat am 13.03.2018 an einer Veranstaltung „Miteinander im 
Veedel - Von der Willkommenskultur zum integrativen Stadtteil“ im Veedel 
Bickendorf / Ossendorf teilgenommen, sich Fragen der ehrenamtlich Tätigen gestellt 
und über Angebote informiert.  
Das Jobcenter Köln beteiligt sich an einer Studie „Integrationsprozesse von 
Geflüchteten in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden“. Untersucht 
werden Integrationsprozesse in einer Großstadt wie Köln und in Landkreisen wie 
der Kreis Heinsberg. An der Studie sind die Universitäten Köln und Bonn, sowie die 
RWTH Aachen beteiligt. Nähere Informationen zur Studie sind auf der Seite 
www.ankommen-nrw.de zu finden.  
Das Jobcenter Köln war ebenfalls wieder mit zwei Beiträgen (Gesundheit und 
Minijob) bei dem Format WDRforyou vertreten.  
 
 
4. Befit4job – Jahresbericht 2017  
Das Angebot „befit4job“ richtet sich an motivierte Bewerberinnen und Bewerber des 
Geschäftsbereichs U25. Über einen Zeitraum von maximal 6 Wochen haben die 
Teilnehmenden die Möglichkeit sich konzentriert der Stellenrecherche und ihren 
Bewerbungen auf Ausbildungs- bzw. Arbeitsstellen zu widmen.

5 
 
 
Intensiv unterstützt werden sie dabei von drei Mitarbeitenden des Jobcenters, die 
auch gruppendynamische Prozesse initiieren. Die Zuführung der Teilnehmenden 
erfolgt durch die Integrationsteams und den Orientierungsservice des 
Geschäftsbereichs U25. Ziel ist die Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme der jungen 
Teilnehmenden. 
 
Im Jahr 2017 haben 268 junge Menschen das Angebot „befit4job“ wahrgenommen. 
Den Mitarbeitenden ist es in den 6 Wochen der Teilnahme gelungen von diesen 268 
Teilnehmenden 
• 105 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung, 
Selbstständigkeit oder ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum zu 
vermitteln (Integrationsquote von 39%) 
• und die übrigen Teilnehmenden mit einer sinnvollen Anschlussperspektive 
an die Integrationsteams zu übergeben (z.B. Einstiegsqualifizierungen, 
Maßnahmen des Jobcenters, Schule bzw. Studium)  
 
Die nachhaltigen Effekte und zählbaren Ergebnisse (Arbeitsaufnahmen, 
Ausbildungsaufnahmen etc.), die nach der 6-wöchigen Teilnahme eintreten, werden 
über das Berichtswesen von „befit4job“ nicht abgebildet.  
Diese Ergebnisse fließen in das reguläre Controlling des Jobcenters ein. 
 
 
5. Mit Frauen in Führung  
„Mit Frauen in Führung“ geht in die nächste Runde: Am 23. Februar startete das 
zweite Cross-Mentoring Programm. Die Mentees – bereits erfolgreiche Frauen und 
Frauen mit hohem Führungspotenzial – werden für 15 Monate von einem/einer 
Mentor/in aus einem anderen teilnehmenden Unternehmen beim Karriereaufstieg 
begleitet. Durch aktive Netzwerkarbeit und gegenseitiges Mentoring durch 
hochkarätige Führungskräfte der einzelnen Unternehmen werden die 
Teilnehmerinnen aktiv unterstützt. Durch das Programm soll der Anteil von Frauen 
in höheren Führungspositionen gestärkt werden. Das Jobcenter Köln ist 
Gründungsmitglied im Bündnis ‚Mit Frauen in Führung‘ 
Zwölf namhafte Kölner Unternehmen setzen auf Cross Mentoring, um mehr 
Mitarbeiterinnen in den Chefinnensessel zu bringen:  
DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH - Delvag Luftfahrt-
versicherungs-AG - DuMont Mediengruppe - Eurowings - Flughafen Köln/Bonn - 
JOBCENTER Köln - Kliniken Köln gGmbH - REWE Group - Sparkasse Köln/Bonn - 
STRÖER - Stadt Köln - WDR  
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch! 
 
6. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium 
für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – 
Stand: Februar 2018  
 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Februar 
2018 (Anlage 4) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der 
Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2018 ein. 
 
 
 gez. Wagner

6 
 
Anlagen:   
 
1) Jahresarbeitsbericht DiMa Fallmanagement 201 
2) Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen  
     mit Behinderung 
3) Jahresbericht 2017 des Kundenreaktionsmanagements 
4) Ergebnismonitoring Februar 2018

Anlage 3 zum Bericht des JC Köln KRM Jahresbericht 2017

4741 Zeichen

Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018
Standorte 1.866 Bundesagentur für Arbeit 
Nürnberg 39 Kundinnen/Kunden 1.356
Leistungsteams 1.333 Regionaldirektion der 
Bundesagentur in NRW 18 Beratungsstellen/Ambul.
Betreuung/Sozialdienste 308
Integrationsteams 327 Bundesagentur Köln 36 Behörden/Organisationen 121
Orientierungsservice 163 Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales 13 sonst. Dritte/Arbeitgeber/
Arbeitsvermittler/Presse 194
Eingangszonen 35 Petitionsausschuss Bund 5 politische Gremien 5
Bedarfsfeststellungsdienst 2 Ministerium für Arbeit, 
Integration und Soziales NRW 1 Rechtsanwält/innen 58
Sonstige (z.B. Bereichsleitung) 6 Petitionsausschuss Land 1 gesetzl. Betreuer/innen 47
Reso-Dienste 11 Bundespräsident 1 Vermieter/innen 47
Joboffensive 36
Oberbürgermeisterin der  
Stadt Köln 50 Verwandte/Bekannte 134
Integration Point 35 Geschäftsführung Jobcenter 243 Gesamt 2.270
Widerspruchsstelle 77 Kundenreaktionsmanagement 1.830
Bildung und Teilhabe 22 Sonstige 33
Unterhaltsheranziehung 13 Gesamt 2.270 persönlich 70
Servicecenter 16 schriftlich 1.350
ohne Standort / ohne BG 194 telefonisch 850
2.270 Gesamt 2.270
Anfragende
Kontaktart
Dienstaufsichtsbeschwerden       36
Gesamt 
Kundenreaktionsmanagement im Jobcenter Köln Bericht 2017
Verteilung der Anliegen im Jobcenter Köln Adressaten
1

Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018
Miet/Wohnfragen 313
and.Leistungsrechtl.Themen einschl. BUT 973
Gesamt 1.286
kompletter  Leistungsanspruch 444 Lange Bearbeitungszeit 475
individuelle Bedarfe 36 Lange Bearbeitungszeit Widerspruch 76
Miethöhe 113 Ablehnung einer Leistung 228
Nebenkostenabrechnung 56 Umfang der Leistung 142
Notwendigkeit Umzug 62 ausgebliebene Zahlung 73
Umzugskosten 23 fehlender oder fehlerhafter Bescheid 99
Mietschulden 53 Ausdrucksweise/schriftliche Formulierung 12
Wohnungseinrichtung 67 Verständlichkeit von Bescheiden 196
Einkommensanrechnung 154 Ablehnung einer Forderung des Jobcenter 86
Rückforderungen 126 Dauer der Anweisung und Zahlungsform 37
Anfragen zum Krankenversucherungsschutz 40 Unterlagen mehrfach angefordert 55
Erstausstattung Baby 25 verschwundene Unterlagen 29
Integration 222 Gesamt 1508
Vermittlungsbudget 18
Vermittlungsgespräch 18
FBW 52
Sanktionen 34 1.508
Grund der Anfrage bei Leistungs- und 
Integrationsthemen 
Schwerpunkte Integrationsthemen  
Sachthemen
Häufigste Leistungsrechtliche Themen
1

Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018
Allgemeine Themen
positive Rückmeldung 19
Rahmenbedingungen/Öffnungszeiten 20 Vermittlung 760
Erreichbarkeit Mitarbeiter/innen 71 Auskunft/Information 443
Terminvergabe 44 Beratung 201
unklare Zuständigkeit 20 Moderation 64
Verbindlichkeit von Zusagen 31 Weiterleitung an 
Standorte 338
Unfreundlichkeit Mitarbeiter/innen 126 sonstiges 116
Beratungsqualität 79 Zurückweisung 333
Hinweis auf Leistungsmissbrauch 26 Am 06.01.16 noch offen 15
Anfragen/Allgemeine Themen/Rechtliche 
Auskünfte/Datenschutz/Vollmacht 326 Gesamt 2.270
Gesamt 762
Sachthemen (siehe vorherige Seite) 1.508
Erledigungsarten 
In 234 Fällen wurden 
Entschuldigungen ausgesprochen
Zusätzlich wurden im Rahmen der Amtshilfe 527 Anfragen zu Krankenversicherungsschutz über 
Sozialgesetzbuch II beantwortet
1

Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018
1

Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 19.04.2018
Erläuterungen der Erledigungsarten
Vermittlung
das Anliegen wird mit den zuständigen Teams erläutert, das weitere 
Vorgehen abgestimmt, die Kundinnen und Kunden informiert und 
damit die  Erledigung des Anliegens vermittelt
Auskunft / 
Information
Bescheide, Entscheidungen und Abläufe werden erklärt, in eine 
verständliche Sprache übersetzt. Erteilung von allgemeinen oder 
spezifischen Auskünften 
Beratung Kundinnen, Kunden oder Dritte erhalten detaillierte Informationen 
und Anregungen
Moderation
erfolgt bei komplexen Fragestellungen, wenn unterschiedliche 
Bereiche beteiligt sind und/oder die Situation auf beiden Seiten 
verfahren ist
Weiterleitung ausschließliche Weitergabe an zuständige Stellen
Sonstiges
beinhalten unter anderem die bereits erfolgte Erledigung durch den 
Standort, Recherchen aufgrund von Presseanfragen und Anliegen, 
auf die Kunden und Kundinnen trotz Nachfrage des 
Kundenreaktionsmanagements nicht zurückgekommen sind
Zurückweisung
Anliegen sind unberechtigt, zum Beispiel ist die Forderung nicht 
berechtigt. Auch eine Vorsprache  unter Umgehung der Hierarchie 
kann zu einer Zurückweisung führen
1

Anlage 2 zum Bericht des JC Köln Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 2017

13436 Zeichen

Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren am 01.03.2018, sowie erneute Vorlage am 19.04.2018 
 
 
 
Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit 
Behinderungen 2017 im Jobcenter Köln  
  
 
 
Vorbemerkung: 
 
 
Die im Eingliederungstitel veranschlagten Haushaltsmittel werden mit der Ausnahme einer 
Position für Leistungen der beruflichen Rehabilitation sowohl von Menschen mit einer 
Schwerbehinderung als auch Menschen ohne Schwerbehinderung eingesetzt. 
 
Die Ausnahme bildet dabei der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene 
Schwerbehinderte. 
 
Weitere Förderungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung erfolgen ebenfalls im 
Rahmen der weiteren im Rahmen des Eingliederungstitels zur Verfügung stehenden 
Maßnahmen. Eine zahlenmäßige Erfassung kann hierbei leider nicht erfolgen, da 
technische Auswertungsmöglichkeiten bezogen auf Maßnahme-Teilnahmen und einen 
vorhandenen Grad der Behinderung nicht zur Verfügung stehen. 
 
 
Förderungen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche 
Rehabilitation) 
 
 
1. Gesamtzahl: 
 
Im Jahr 2017 befanden sich 239 Kunden/innen des Jobcenter Köln in einer Reha-
spezifischen Maßnahme. 
 
Von diesen 239 Kunden/innen sind insgesamt 44 vorzeitig ausgetreten. Häufigster 
Austrittsgrund war die gesundheitliche Situation (26 Austritte), gefolgt von je 5 Austritten 
aufgrund Arbeitsaufnahme bzw. dem vorzeitigen Erreichen des Maßnahme-Ziels. 
 
 
2. Förderverlauf: 
 
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Anzahl der Eintritte in Reha-Maßnahmen nicht 
deckungsgleich mit der Anzahl der eingetretenen Personen ist. Vielmehr durchlaufen 
Rehabilitanden/innen in der Regel mehrere Maßnahmen, so dass man von 
Förderketten sprechen kann. 
 
Exemplarisch ist hier der Förderverlauf einer Kundin mit Sehschädigung dargestellt. 
Diese hat erfolgreich ein Studium zur Diplom-Juristin absolviert und den Beruf 3 ½

Jahre in einer Anwaltskanzlei ausgeübt. Mit Fortschreiten der Sehschädigung 
begannen Aushilfstätigkeiten in fachfremden Berufen (Call-Center und Servicekraft) und 
Zeiten der Arbeitslosigkeit. 
 
2016 startete die Kundin eine spezielle EDV-Weiterbildung für sehgeschädigte 
Menschen, an die sich ein mehrmonatiger Weiterbildungslehrgang als 
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung anschloss. Das 
obligatorische Betriebspraktikum hat sie bei der Kreisverwaltung Düren absolviert. Der 
Verlauf des Praktikums gestaltete sich positiv und es wurde ihr eine 
Teilzeitbeschäftigung in der Kreisverwaltung angeboten. Zum 01.05.2017 hat die 
Kundin einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Der Arbeitgeber erhält eine 
Förderung über einen Eingliederungszuschuss, und es wurden technische Arbeitshilfen 
im Betrieb bewilligt. 
 
 
3. Maßnahme-Arten: 
 
Zu den Reha-spezifischen Maßnahmen gehören integrative Maßnahmen, berufliche 
Trainings, Vorbereitungslehrgänge, behinderungsbedingte Grund-
Rehabilitationsmaßnahmen sowie Weiterbildungen/Umschulungen. 
 
Den Schwerpunkt bilden hierbei die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen. 
107 Kunden/innen waren 2017 in einer solchen Maßnahme, gefolgt von 63 
Kunden/innen in vorbereitenden Maßnahmen. 
 
In der Regel werden die Rehabilitanden/innen über einen Reha-Vorbereitungslehrgang 
auf die anschließende Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme vorbereitet. 
Dadurch kommt es teilweise zu mehreren Maßnahmeneintritten für eine Person im 
selben Jahr. Der Übergang von einem Vorbereitungslehrgang in die Weiterbildung oder 
Umschulung erfolgt bei positiver Übernahmeempfehlung durch das 
Berufsförderungswerk nahtlos. 
 
 
4. Altersstruktur bei Teilnehmern/innen an Reha-Maßnahmen: 
 
Die Altersstruktur in den Reha-spezifischen Maßnahmen stellte sich in 2017 wie folgt 
dar:  
 
Altersgruppe Personen 
unter 25 Jahre 4 
26 – 39 Jahre 158 
40 – 49 Jahre 27 
50 – 59 Jahre 6 
über 60 Jahre 0 
 
In den hier gemachten Angaben sind die Auswertungen aus Maßnahmen, die in den 
Berufsförderungswerken Köln und Düren sowie anderen Anbietern Reha-spezifischer 
Maßnahmen in Köln (u.a. die Träger FAW und SALO West) eingeflossen. Vereinzelt 
haben in 2017 Kunden/innen des Jobcenter Köln auch in Einrichtungen außerhalb 
Kölns eine Maßnahme absolviert. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen wurde für 
diese Einzelfälle auf eine Auswertung verzichtet.

5. Berufliche Weiterbildung (sog. Reha-FbW): 
 
Ergänzend zu den Eintritten in die Reha-spezifischen Maßnahmen werden im 
Folgenden die Zahlen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (Reha-FbW) 
dargestellt. 
 
Für eine Reha-FbW wird analog zur regulären Förderung ein Bildungsgutschein 
ausgegeben, mit dem sich die Rehabilitanden/innen einen Träger mit dem 
entsprechenden Bildungsziel aussuchen können. Diese Förderung ist auf die Personen 
beschränkt, die nicht auf die medizinischen und psychologischen Fachdienste eines 
Berufsförderungswerks angewiesen sind. Personen, die eine Reha-FbW absolvieren, 
sind demzufolge nicht darauf angewiesen, dass das Lehrpersonal bestimmte 
Qualifizierungen im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung hat. Auch 
bedürfen sie keiner besonderen zeitlichen und inhaltlichen Anpassungen der 
Maßnahmen oder besonderer technischen Voraussetzungen in den Lehreinrichtungen. 
 
In 2017 haben insgesamt 16 Kunden/innen einen Bildungsgutschein für eine 
Weiterbildungsmaßnahme eingelöst und diese angetreten. 
 
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt im kaufmännischen Bereich, zeichnet sich aber 
durch eine höhere Individualität aus. Die Bildungsziele reichen von der staatlich 
geprüften Einrichtungsberaterin über Kosmetikerin, Qualifikationsmodule zum 
Buchhalter bis hin zur Online-Redakteurin. 
 
Die Altersstruktur in den Reha-FbW stellt sich wie folgt dar: 
 
Altersgruppe Personen 
unter 25 Jahre 1 
26 – 39 Jahre 12 
40 – 49 Jahre 1 
50 – 59 Jahre 1 
über 60 Jahre 1

Haushaltsansatz 2017 
 
 
1. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden im Eingliederungstitel für den Bereich „Leistungen 
an Behinderte (DIMA/Reha)“ 4,1 Mio. Euro als Planwert angesetzt. 
 
Dieser Planwert setzte sich zusammen aus: 
 
a) 3,2 Mio. Euro für Maßnahmenkosten, die durch das Team Reha/SB der Agentur für 
Arbeit Köln gemeldet wurden. Die Agentur für Arbeit ist d er zuständige 
Rehabilitationsträger für Kunden/innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, 
sofern kein anderer Träger zuständig ist. 
 
b) 0,9 Mio. Euro als Haushaltsansatz für den Eingliederungszuschuss für besonders 
betroffene Schwerbehinderte (§ 90 Abs. 2 SGB III), der durch das Jobcenter Köln 
selbst geplant wird.  
 
Der Planwert von 4,1 Mio. € stellt den Gesamtbedarf aus Vorbindungen für bereits 
erfolgte Bewilligungen der vorangegangenen Jahre und dem geplanten Neubedarf für 
das Haushaltsjahr 2017 dar. 
 
 
2. Entwicklung der Ausgaben im Jahr 2017: 
 
Im Haushaltsjahr 2017 wurden letztlich rund 3,5 Mio. € für Leistungen an Behinderte 
verausgabt. Damit ergab sich eine Differenz zum Planwert von 0,6 Mio. Euro, die im 
Wesentlichen auf folgenden Gründen beruht: 
 
a) einer unterjährig erfolgten Auslösung von nicht mehr benötigten Mittelbindungen aus 
Vorjahren, 
 
b) einem geringeren Eintritt von Rehabilitanden/innen in Reha-spezifische Maßnahmen 
(2016: 139 Eintritte, 2017: 121 Eintritte), 
 
c) den vorzeitigen Austritten aus Maßnahmen, insbesondere aus gesundheitlichen 
Gründen (2017: 24 vorzeitige Austritte, zzgl. 14 Austritten aus Vorjahren) und 
 
d) einer geringeren Zahl von mit EGZ geförderten Integrationen von besonders 
betroffenen Schwerbehinderten (2016: 49 Integrationen, 20 17: 23 Integrationen; in 
2016 hat es einen „Sondereffekt“ durch eine hohe Zahl an Einstellungen (11) in einem 
Integrationsbetrieb des LVR gegeben). 
 
Unterjährig musste so die Planung plausibilisiert und angepasst werden. Freiwerdende 
Mittel konnten im Eingliederungstitel umgeschichtet werden. Auf der Grundlage dieser 
Erfahrungen sind für das Haushaltsjahr 2018 4,1 Mio. Euro als Planwert gemeldet 
worden.

Auf die Zahl der Eintritte in Reha-spezifische Maßnahmen hat das Jobcenter Köln nur 
einen geringfügigen Einfluss. Entscheidend sind hier  
 
a) der Fortgang des Beratungsprozesses mit den Rehabilitanden/innen in der Agentur 
für Arbeit,  
 
b) der Stand der Rehabilitanden/innen im Orientierungs- und Entscheidungsprozess für 
eine berufliche Perspektive und  
 
c) der Gesundheitszustand der betroffenen Personen, der auch während des 
Beratungsprozesses häufig zu Verzögerungen bis zum Eintritt in eine Maßnahme  
führen kann. 
 
 
3. Erbrachte Leistungen an Behinderte 
 
Die im Haushaltsjahr 2017 verausgabten 3,5 Mio. Euro verteilen sich wie folgt: 
 
a) 2,4 Mio. Euro für Reha-spezifische Maßnahmen (u.a. Vorbereitungslehrgänge, 
Grundrehabilitationen, Weiterbildungen/Umschulungen, berufliche Trainings), 
 
b) 0,88 Mio. Eu ro für Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene 
Schwerbehinderte, Ausbildungszuschüsse für Schwerbehinderte und 
Probeschäftigung, 
 
c) 0,14 Mio. Euro als Arbeitgeberleistungen für Rehabilitanden/innen in Form von 
Ausbildungszuschüssen und Arbeitshilfen im Betrieb und 
 
d) 0,07 Mio. für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Rehabilitanden/innen über 
einen Bildungsgutschein. 
 
Erstattungen an öffentlich-rechtliche Träger für Reha-Leistungen sind in 2017 nicht 
angefallen. Sie würden ebenso über den Titel für Leistungen an Behinderte finanziert, 
wie Leistungen zur Vermittlungsunterstützung (Bewerbungskosten usw.) oder 
Eingliederungszuschüsse, soweit sie vom Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit für 
Rehabilitanden/innen als Bedarf angesehen werden.  
 
 
4. Leistungen, die durch die Agentur für Arbeit finanziert werden: 
 
An Kunden/innen des Jobcenter Köln werden auch Leistungen erbracht, die zu Lasten 
des Eingliederungstitels der Agentur für Arbeit gehen: 
 
a) Kosten für die Unterstützte Beschäftigung, 
 
b) ein Großteil der Leistungen für Rehabilitanden/innen unter 25 Jahren (u.a. Reha-
spezifische Einstiegsqualifizierungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, 
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsbildungswerken) 
und  
 
c) Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für 
behinderte Menschen.

Aus dem Kundenkreis der schwerbehinderten Menschen im Jobcenter Köln sind 2017 
im Jahresverlauf 26 Personen in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingemündet. 
 
Zur Einordnung der Zahl: Im gesamten Bereich der Agenturen für Arbeit Köln, Bergisch-
Gladbach und Bonn sowie dem Jobcenter Köln waren es insgesamt 201 Personen, die 
eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen haben. 
 
 
 
Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter Köln 
 
 
Aufschlüsselung der Menschen mit einer Schwerbehinderung, die im Jobcenter Köln 
beraten werden, nach Alter und Kundenstatus: 
 
Danach sind mit Stand 01.02.2018 insgesamt 3.059 Menschen mit einem anerkannten 
Grad der Behinderung bzw. mit einer Gleichstellung mit dem Status „arbeitslos“ oder 
„arbeitsuchend“ im Jobcenter Köln gemeldet.

Besondere Herausforderungen bei der Vermittlung von Menschen mit einer 
Schwerbehinderung 
 
 
Grundsätzlich gilt: Die Zielgruppe bringt neben der Schwerbehinderung zum Teil 
zusätzliche Vermittlungshemmnissen wie z.B. Schuldenproblematik, Probleme mit dem 
Arbeits- und Sozialverhalten oder eine nicht ausreichende Qualifizierung mit. Eine 
Konzentration auf die Schwerbehinderung reicht daher immer nicht aus. 
 
Die Vermittlung von SB-Kunden ist zeitlich deutlich aufwendiger als eine Vermittlung von 
Menschen ohne Schwerbehinderung. 
 
Die Gründe dafür sind mehrschichtig: 
 
- Menschen mit einer Schwerbehinderung haben diese zu über 90 % im Laufe ihres 
Lebens erworben (nur ein sehr geringer Teil ist angeboren).  
 
Das hat zur Folge, dass viele Schwerbehinderte ihre beruflichen Vorerfahrungen 
nicht mehr nutzen können oder gar nicht erst wissen, ob und was davon sie noch 
einsetzen können. 
 
Eine berufliche (Um-)Orientierung ist daher oft der erste Schritt. 
 
- Stärker als bei Menschen ohne Schwerbehinderung müssen die persönlichen 
Rahmenbedingungen herausgearbeitet werden, die am Arbeitsplatz benötigt 
werden.  
 
Beispiel: Ein Mensch mit Hörbehinderung benötigt eine optische 
Alarmierungsanlage; ein anderer benötigt eine Steh-/Sitzhilfe bei längeren 
Tätigkeiten im Stehen; ein Mensch mit psychischen Einschränkungen braucht ggf. 
eine ruhige Arbeitsumgebung; ein weiterer mit Inkontinenz kurze Wege zu den 
Waschräumen und häufigere Pausen. 
 
- Arbeitgeber üben sich in der Einstellung von Menschen mit einer 
Schwerbehinderung häufig in Zurückhaltung.  
 
Gründe sind fehlendes Wissen, Vorurteile wie z.B. „Den werde ich nicht wieder los.“ 
oder „Die ist sowieso viel zu oft krank.“ und teilweise auch die mangelnde 
Bereitschaft, sich mit der Thematik zu beschäftigen. 
 
Fördermöglichkeiten sind oft nicht bekannt. 
 
- Neben der notwendigen (auch zeitlich) intensiveren Beratung der Menschen mit 
einer Schwerbehinderung benötigen die Integrationsfachkraft daher auch deutlich 
mehr Zeit für die Beratung der Arbeitgeber, wobei viele Arbeitgeber nicht einmal 
Interesse an dieser Beratung haben.

Als Teil der besonderen Lösung im Jobcenter Köln auch dieser Zielgruppe gerecht zu 
werden, gibt es das Disability Management (DiMa). Detaillierte Informationen dazu können 
der Anlage 1 zum Jobcenter Bericht entnommen werden. 
 
gez. Wagner

Mitteilung Ausschuss

685 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 27.03.2018 
 0921/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – 
den folgenden Bericht vor.  
 
 
Anlagen:  
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage 1: Jahresarbeitsbericht DiMa Fallmanagement 2017 
Anlage 2: Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit  
                Behinderung 
Anlage 3: Jahresbericht 2017 des Kundenreaktionsmanagement  
Anlage 4: Ergebnismonitoring Februar 2018  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0921/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.03.2018
Erstellt
22.03.2018 08:09