Mandari Insight

V/0214/2024

Ersthelfer App

Vorlagen 24.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 03.09.2024, TOP 5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage-1-Antrag-der-CDU-Fraktion-A-R-0021-2022

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Ansehen

Beschlussvorlage

22435 Zeichen

V/0214/2024 
V/0214/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
„Ersthelfer APP einführen / Defibrillatoren erfassen / Ehrenamtliche einbinden„ 
(Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2022) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Einführung einer Ersthelfer-App aufgrund der fehlenden 
Wirtschaftlichkeit und Prioritätensetzung aktuell nicht weiterverfolgt wird. 
 
2 Die Standorte von Defibrillatoren (AED) im Stadtgebiet werden sukzessive erfasst. Ob die Stadt 
Münster oder Hilfsorganisationen diese Aufgabe übernehmen, wird im weiteren Prozess geklärt.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Rettungsrucksäcke für die Einsatzzwecke der Löscheinhei-
ten der Freiwilligen Feuerwehr Münster aktuell nicht erforderlich sind.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Telefonreanimation durch Ersthelfende auf Basis gezielter 
Trainings und individueller Feedbackcoachings der Leitstellen-Disponenten*innen auszubauen.  
 
5. Die Befassung der Gesundheitskonferenz mit dem Thema "Überleben nach Herz-Kreislauf-
Stillstand verbessern" wird im Sinne einer systematischen Betrachtung begrüßt. 
 
6 Der Antrag an der Rat Nr. A-R/0021/2022 ist damit erledigt. 
Feuerw ehr 
 
22.07.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wingler-Scholz 
Telefon: 492-8000 
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de

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V/0214/2024 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zusätzliche Mittel im Haushalt der Stadt Münster sind nicht erforderlich.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1 und 2.: In Münster ereignen sich jährlich 150 bis 200 Herz-Kreislauf-Stillstände, bei denen ein 
Wiederbelebungsversuch durch den Rettungsdienst erfolgt. In vielen Fällen handelt es sich um ge-
sunde Menschen, die aufgrund einer Durchblutungs - oder Herzrhythmusstörung einen plötzlichen 
Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Das mittlere Alter der Betroffenen beträgt in Münster 68 Jahre. Nur 
etwa 10 bis 15 % der Betroffenen überleben einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Weltweit gilt der plötzli-
che Herz-Kreislauf-Stillstand als dritthäufigste Todesursache. Entscheidend bei einem Herz-Kreislauf-
Stillstand ist der frühestmögliche Beginn von Wiederbelebungsmaßnahmen, da die Unterversorgung 
des Gehirns mit Sauerstoff binnen kurzer Zeit zu massiven neurologischen Schäden führen kann und 
die Überlebenswahrscheinlichkeit dadurch sinkt. Die zentrale Maßnahme der Wiederbelebung be-
steht, neben dem Erkennen des Notfalls und dem Absetzen des Notrufs, aus dem Beginn einer soge-
nannten Herzdruckmassage. Die Zeit vom Kollaps bis zum Beginn der Herzdruckmassage sollte we-
niger als 4 Minuten betragen1. 
Zusätzlich zur Herzdruckmassage können darin ausgebildete Ersthelfer*innen eine Beatmung begin-
nen. Hinsichtlich Effizienz wie auch aus fachlicher Sicht gesehen, gelten zwei Ersthelfer *innen als 
ideale Voraussetzung für eine Erstversorgung. 
Der Rettungsdienst in Münster (gelbe Säulen) ist im Bundesvergleich (blaue Säulen) schnell vor Ort 
(Abb. 1). Die von unabhängiger Stelle durch das deutsche Reanimationsregister ausgewerteten Da-
ten zeigen, dass in Münster durch den hoch effizienten Rettungsdienst die gemeldeten Notfallorte mit 
Reanimationsbedarf im Mittel in unter 8 min. erreicht werden.  
 
Abbildung 1: Minuten bis zum Erreichen der Patient*innen 2011 – 2021 (hell: Eigener Standort, dun-
kel: Alle Standorte. Quelle: Deutsches Reanimationsregister) 
Seit 2015 sind in Münster in der erfassten sog. Laienreanimation („Reanimation durch Notfall-Zeugen 
vor Eintreffen des Rettungsdienstes“) die Absolutzahlen stetig bis 2019 gestiegen (Abb. 2). Für die 
                                                 
1 Quelle: Springer Medizin Verlag GmbH, 15.01.2021

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Jahre 2020 und 2 021 sind niedrigere Absolutwerte in Vergleich zu 2019 fest zu halten. Die Zahlen 
folgen dem Bundesdurchschnitt, was in der Corona Pandemie mit den Kontaktbeschränkungen zu 
erklären ist. Eine weitere mögliche Ursache kann mit der Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit vermutet 
werden, die bis 2015 sehr intensiv betrieben wurde (z. B. „Woche der Wiederbelebung“). 
 
Abbildung 2: Entwicklung Laien-Reanimation 2011 – 2021 (hell: Eigener Standort, dunkel: Alle Stand-
orte. Quelle: Deutsches Reanimationsregister) 
Einen wesentlichen Beitrag zur Reanimation leisten die Disponent*innen der Leitstellen durch telefo-
nische Anleitung. Die sogenannte Telefonreanimation ist ein bewährtes Instrument, um den sich in 
der Regel vor Ort befindlichen Notrufmeldenden mittels eines festen Schemas zur Reanimation anzu-
leiten und über Handlungsanweisungen zu steuern. In Münster werden 25 % der gemeldeten Fälle 
telefonisch angeleitet, dies liegt im Bundesvergleich im oberen Drittel (Abb. 3). 
 
Abbildung 3: Entwicklung Telefon-Anleitung zur Reanimation durch Leitstelle 2011 – 2021 (hell: Eige-
ner Standort, dunkel: Alle Standorte. Quelle: Deutsches Reanimationsregister) 
Seit einigen Jahren gibt es fortentwickelte technische Mög lichkeiten von „Ersthelfer-Apps“, die re-
gistrierte Ersthelfende über ihr Smartphone orten, alarmieren und eine Wegeführung bereitstellen. 
Ersthelfende sind Laienhelfer, die je nach Wahl der Registrierungskriterien (registrierte Laienhelfer) 
von Erste-Hilfe-Grundkenntnissen über Sanitätsausbildungen wie Notfallhelfer oder Sanitätshelfer bis 
hin zu hoch qualifizierten medizinischen Fachkräften verfügen. Befinden sich bei einem Herz -
Kreislauf-Stillstand registrierte Ersthelfende in der Nähe des Notfallortes, so können diese unter Um-
ständen mehrere Minuten vor dem Rettungsdienst bei Patient*innen eintreffen. Diese Überbrückung 
des therapiefreien Zeit-Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann – insbesondere in 
Bereichen, in den von Rettungswachen en tfernt liegenden ländlich geprägten Flächenbereichen - 
überbrückt werden. Im aktuellen durch den Rat beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan 
(V/0622/2022) wird die Flächenversorgung mit den abgeleiteten Maßnahmen in Anlage 10 b aufge-
zeigt.

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V/0214/2024 
Für Nordrhein-Westfalen ist in den Empfehlungen des Landesfachbeirates Rettungsdienst zu Notfall-
helfer-Systemen2 von zwei notwendigen Helfern auszugehen, die sich durch Aufgabenteilung gegen-
seitig unterstützen. 
In Münster sind durch die Medizinische Fakultät und den guten Ausbau des Gesundheitswesens viele 
Menschen qualifiziert, um bei einem Notfall die lebenswichtige Reanimation durchzuführen. Nicht nur 
Pflegende, Rettungsdienstmitarbeitende, Medizinstudierende, Ärzt*innen und andere im Gesund-
heitswesen tätige Menschen sind in den Maßnahmen der Reanimation ausgebildet, auch die Feuer-
wehr und die Hilfsorganisationen haben viele gut ausgebildete Helfende.  
In Deutschland sind derzeit verschiedene Ersthelfer -App-Systeme etabliert. Am häufigsten werden 
bundesweit die Systeme „FirstAED“, „Mobile Retter“, „CorHelper“, „Lebensretter“ und „KatRetter“ ein-
gesetzt. In NRW sind derzeit nach Kenntnis der Feuerwehr Münster von 53 Kreisen und kreisfreien 
Städten 17 Gebietskörperschaften mit „App-Helfer-Systemen“ ausgestattet. 
Die Verteilung mit 45 % in ländlichen und flächengroßen Kreisen zeigt die Entscheidung zu derartigen 
System bei zu erwartenden langen Fahrwegen der Notfallversorgung. Bei 18 % Anteil in kreisfreien 
Städten mit unterschiedlichen Flächengrößen und hohen Einwohnerzahlen scheint die Entscheidung 
nicht eindeutig auszufallen.  
 
Die Verwaltung hat Erfahrungen bei den Städten Bielefeld, Duisburg und Mühlheim an der Ruhr ab-
gefragt: Bei diesen Anwendern sind nur medizinisch vorgebildete, ehrenamtliche Engagierte aus 
Freiwilliger Feuerwehr und Hilfsorganisationen mit geeigneter Qualifikation zugelassen. Der Einsatz 
von Laienhelfern*innen ohne eine entsprechende medizinische Qualifikation wird als nicht hinrei-
chend angesehen. Es werden des Weiteren spezielle Einweisungen und Schulu ngen für die re-
gistrierten Kräfte vorgesehen. Auch das Angebot der Nachsorge wird vorgehalten (PSU -Team). Je 
nach System werden zwischen einem und zwei Helfern bzw. Helferinnen ausschließlich zu den Mel-
debildern „Bewusstlosigkeit“ oder „Reanimation“ alarmiert. Eine Verknüpfung zu AED Standorten er-
folgt hier nicht, da der personelle Aufwand als zu hoch angegeben wird. Die Quote der vor dem Ret-
tungsdienst eingetroffenen Helfer bzw. Helferinnen wird mit rund 13 % bis 18 % angegeben. Viele 
Fehleinsätze bedürfen der Nachjustierung der Systemvoraussetzungen. Intensives Marketing und 
Werbung sind unabhängig vom ausgewählten System erforderlich. Dafür wird ein Bedarf von mindes-
tens 0,5 Vollzeitäquivalente ausgewiesen. 
 
Für die Umsetzung einer Ersthelfer -App ist neben der Beschaffung eines geeigneten Alarmierung -
Systems (in der Regel Internet-basierte Software) die Einrichtung einer dauerhaft besetzten Sachbe-
arbeitung notwendig, die die Betreuung von b estehenden Helfenden übernimmt sowie Interessierte 
hinsichtlich ihrer Qualifikation überprüft und in das System aufnimmt. Im laufenden Betrieb ergeben 
                                                 
2 MBl. NRW Ausgabe 2005 Nr. 22 vom 3.5.2005 Seite 546 ff.

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sich darüber hinaus Notwendigkeiten zur Kommunikation, in vielen Fällen auch die Notwendigkeit zur 
Betreuung nach belastenden Einsatzsituationen.  
Die Einrichtung einer derartigen Sachbearbeitung kann in bereits etablierten Strukturen wie der Feu-
erwehr erfolgen. Ebenso denkbar bei der Etablierung einer solchen Geschäftsführung ist eine Koope-
ration mit den Hilfsorganisationen oder der Freiwilligen-Agentur Münster. Der zeitliche Aufwand kann 
mit etwa zwanzig Wochenstunden beziffert werden. Basis dieser Einordnung sind Erfahrungen aus 
Bielefeld und dem Kreis Mettmann. 
 
 
Zu 2: Ein Defibrillator kann durch gezielte Stromstöße bestimmte Herzrhythmusstörungen beenden, 
die zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand geführt haben. Dabei handelt es sich um Kammerflimmern und 
Kammerflattern sowie ventrikuläre Tachykardien. Eine Defibrillation wird in der Regel durch ausgebil-
detes Fachpersonal z. B. auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notaufnahmen, sowie im Ret-
tungsdienst durchgeführt.  
Automatische Externe Defibrillatoren (AED) sind auch durch einen gut geschulten Laien sicher be-
dienbar, da die Geräte automatisiert eine Analyse der Herzrhythmen durchführen. Wenn AED in öf-
fentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten mit hohem Personen-
aufkommen für eine Anwendung durch medizinische Laien bereitgestellt werden, so spricht man von 
„Public-Access AED“. 
 
AED sind in der Anwendung einfach und kosten pro Geräte in der Anschaffung 1.800,00 Euro. Sie 
bestehen aus einem Defibrillator und zwei Flächenelektroden als Klebeelektroden. Bei den meisten 
Geräten werden dem Nutzer alle durchzuführenden Schritte durch eine Sprachansage mitgeteilt. Das 
Gerät führt nach Anbringen der Klebeelektroden eine EKG-Analyse durch. Anschließend wird bei Vor-
liegen von Kammerflimmern ein Stromstoß ausgelöst.  
Bereits 2015 war ein Antrag (A -R/0033/2015) gestellt worden, die über 100 städtischen Sportstätten 
sukzessiv flächendeckend mit Defibrillatoren auszurüsten, eine zugehörige Online -Datenbank bzw. 
App zu entwickeln sowie Kooperations - und Fördermöglichkeiten auszuloten. Dieser Antrag fand, 
auch aufgrund der hohen Kosten, hinsi chtlich eines flächendeckenden Ausbaus der AED-Vorhaltung 
keine Zustimmung. 
 
Daten aus Münster und anderen Orten zeigen, dass sich 70 – 80 % aller Herz-Kreislauf-Stillstände zu 
Hause ereignen und nur 15 % an öffentlichen Plätzen. Eine ausreichende Dichte an öffentlich zu-
gänglichen AED ist als gesamtstädtische Aufgabe erforderlich. So hat die Stadt Bochum im Jahr 2003 
ein Projekt zur Stationierung von AED im öffentlichen Raum gestartet. Die 10-Jahres-Ergebnisse die-
ses Projekts wurden in einem medizinischen Fachjournal 2015 veröffentlicht: Insgesamt 175 AED 
wurden an Orten mit hohem P ersonenaufkommen angebracht. Geschult in der Anwendung der AED 
und den Maßnahmen der Reanimation wurden ca. 15.000 Personen, die sich häufig in unmittelbarer

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Nähe der AED Standorte aufhielten bzw. dort arbeiteten. In dem Zeitraum der Datenerfassung (2004 
– 2013) kam es insgesamt laut Veröffentlichung zu elf nachgewiesenen Anwendungen von AED.  
 
Neuartig ist die Möglichkeit zur Kombination einer Standort-Erfassung von AED mit einer Ersthelfer-
App (Mapping). Durch diese Kombination kann von deutlich besserer Wirksamkeit ausgegangen wer-
den. In einer ländlichen Region in Dänemark konnten App -Nutzende nach Alarmierung automatisch 
zum nächsten AED gelotst werden, diesen zum Patienten bringen und früher eine Defibrillation auslö-
sen, als dies der Rettungsdienst gekonnt hätte. 
 
Bereits mehrfach wurde in der Vergangenheit vorgeschlagen , städtische Liegenschaften mit AED 
auszustatten. Bislang hat sich die Stadt Münster nicht dazu entschieden, eine flächendeckende Aus-
stattung ihrer Liegenschaften mit öffentlich zugänglichen AED umzusetzen. Aus Sicht des Amtes 37 
ist eine Umsetzung des Vorschlages im Zuge eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Ausstattung 
mit öffentlich zugänglichen AED sinnvoll. Die Erfassung von Standorten von AED und deren Verwen-
dung in Mapping Dienstanw endungen ist mit hohem personellen Ressourcen verbunden. AED als 
Laiendefibrillatoren unterliegen, wenn sie nicht öffentlich zugänglich sind, strengen Regeln des Medi-
zinprodukterechtes und bedürfen Produktbeauftragter, regelhafter Schulungen etc. 
 
Da es bereits heute in Münster eine unbekannte, vermutlich aber nicht geringe Zahl von AED gibt, die 
von Firmen z.B. in Gebäudefoyers oder in Verkaufsräumen vorgehalten werden, erscheint es sinnvoll, 
diese Geräte im Rahmen eines AED-Katasters zu erfassen. Ein derartiges AED-Kataster muss aller-
dings regelmäßig gepflegt werden.  
Verzichtet die Stadt Münster auf die Stationierung eigener AED in Bereichen, in denen bereits ander-
weitig AED zur Verfügung stehen, so wird der Erhalt der Funktionstüchtigkeit durch Wartung e tc. 
durch die Betreiber übernommen. Kosten für die Stadt können somit zwar vermieden werden, jedoch 
wird auch eine Verantwortung bei der Stadt Münster zur Beteiligung gesehen. 
Verschiedene Studien diskutieren, dass verbesserte Überlebensraten beim Herz -Kreislauf-Stillstand 
im Wesentlichen nicht von der Verfügbarkeit von AED, sondern von der Verfügbarkeit von Menschen 
abhängig sind, die in einer Notfallsituation helfen. Ausgestattet mit einem AED erhöht sich die Wirk-
samkeit der Ersten Hilfe allerdings sehr d eutlich. Eine Kombination eines AED-Katasters mit einer 
Ersthelfer-App erscheint daher geeignet, um die Überlebensraten zu erhöhen. Die Frage, ob die Erst-
helferalarmierung über Smartphone die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöht3, kann noch nicht be-
antwortet werden.  
 
Zu 3. – 5. Die Mindestausstattung von Feuerwehrfahrzeugen umfasst einen Verbandkasten K nach 
DIN 14142. Über diesen Umfang hinaus empfiehlt der Deutsche Feuerwehrverband in einer Stellung-
                                                 
3 Studie ADAC, Bundesweite Analyse, April 2019 und Implementierungsprozess Ersthelferalarmierung, publi-
ziert online Januar 2021, Notfall - und Rettungsmedizin

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nahme (Friedrich, 2011) eine Ausstattung mit erweiterter Notfallausrüstung gemäß DIN 13232 „Notfal-
lausrüstung A/B“ für solche Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr, die als sogenannte First-Responder 
bei medizinischen Notfällen eingesetzt werden und/oder Personal mit entsprechender rettungsdienst-
lichen/ärztlicher Qualifikation vorhalten. Hierzu ist z.B. ein Rettungsrucksack mit einer Füllung gemäß 
DIN 13232 vorzusehen.  
 
Zur Nutzung einer erweiterten Notfallausrüstung (DIN 13232 „Notfallausrüstung A/B“) ist eine  
Qualifikation notwendig, die keine Voraussetzung zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr darstellt 
und innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr nicht erworben werden kann.  
Die Ausstattung mit erweiterter Notfallausrüstung und Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) 
erscheint insbesondere dann sinnvoll,  wenn die betreffenden Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
auch zu medizinischen Notfällen entsendet werden, zum Beispiel im Rahmen der Teilnahme an ei-
nem Ersthelfer-Alarmierungssystem. Ein First-Responder-System ist in Münster nicht vorgesehen, da 
die Notfallrettung entsprechend ausgebaut ist. 
Aktuell ist in Münster eine Alarmierung von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr für medizinische 
Notfälle nicht vorgesehen. Bisher ist der Bedarf zum einen aufgrund der leistungsfähigen Notfallret-
tung nicht ableitbar, und zum anderen sind die Qualifikationen in der Freiwilligen Feuerwehr sehr he-
terogen. Aus diesem Grund hat sich bislang weder für eine erweiterte Notfallausrüstung noch für die 
Ausrüstung mit AED ein Bedarf ergeben. Bei einer Einbeziehung von Einheiten der Freiwilligen Feu-
erwehr ist dies als freiwillige Leistung zu verstehen, und darf nicht zur weiteren Überlastung zum ori-
ginären Auftrag nach BHKG führen. Soll es dennoch zu einer solchen Einbeziehung kommen, ergibt 
sich dann auch der Bedarf einer Ausstattung mit entsprechendem Material sowie geeignete Aus- und 
Fortbildung.  
Als Standort für öffentlich erreichbare AED erscheinen Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr 
aufgrund ihrer nicht dauerhaften Öffnung und Besetzung als eher nicht geeignet. 
Die Einheiten der Hilfsorganisationen sind bereits mit umfangreichem Material zur Notfallversorgung 
und AED ausgestattet. In diesem Zusammenhang erscheint eine Einbindung in eine Ersthelfer -App 
grundsätzlich sinnvoll und es kann von einer hohen Motivation der Mitglieder ausgegangen werden. 
Neben Eigenbeschaffungen liegen der Ausstattung in der Regel Landes- oder Bundesbeschaffungen 
(Katastrophenschutz) zu Grunde. Eine zusätzliche Ausstattung mit kommunalen Mitteln hingegen 
erscheint weder notwendig noch zielführend.  
Die Einheiten der Bundeseinrichtung Technisches Hilfswerk (THW) werden nicht durch die Kommu-
nen ausgestattet. Die Einbindung der Helfenden im THW in eine Ersthelfer-App ist den Vorgaben des 
Bundes anzupassen. Auch hier wird von einer hohen Motivatio n einzelner Mitglieder zur Mitwirkung 
ausgegangen.

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Zu 1., 2. und 3. Der Aufwand  für die Beschaf fung einer Ersthelfer -App würde bei ca. 3 0 
Cent/Einwohner*in und Jahr liegen. Für die Stadt Münster würde sich somit u. a. eine finanzielle Be-
lastung in Höhe von 94.500 € pro Jahr ergeben. Dies beinhaltet sowohl die Alarmierungs-Software als 
auch Kosten der Betreuung des Systems, Versicherung und Beratung. 
Die Kosten einer Sachbearbeitung sind von der gewählten Organisationsform abhängig. Die Perso-
nalkosten lägen nach heutiger Einschätzung bei etwa 27.000 € für dauerhaft 0,5 Stellenanteile. Hinzu 
kämen Kosten für den Arbeitsplatz (nach KGSt ermittelter Durchschnittswert für einen Büroarbeits-
platz: 9.700 € pro Jahr) sowie der jeweilige Büroraum. Eine Finanzier ung aus Mitteln des Rettungs-
dienstes ist nach Rettungsgesetz NRW nicht möglich.  
Die prognostizierten Kosten stellen keine anerkannten gebührenrelevanten Aufwendungen gemäß 
Rettungsgesetz NRW dar, da Systeme der Ersthelfer-Apps nicht zum Rettungsdienst zählen und kei-
nen Ersatz für den flächendeckenden Versorgungsauftrag nach Rettungsgesetz NRW darstellen. Sie 
sind weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes noch dessen Ersatz, sondern dienen ledig-
lich der Unterstützung.  
Eine mindestens anteilige Spendenfinanzierung erscheint gut vorstellbar, da ein hohes Sozialprestige 
des Themas vorliegt. 
Die Betreuung des Katasters für AED wäre über die Geschäftsstelle des Ersthelfer -App-Systems 
(siehe zu I.1. – I.2.) denkbar. Die Software von Ersthelfer -Apps kann um eine AED-Katasterfunktion 
erweitert werden, so dass für die Erstellung eines AED Katasters nicht mit erheblichen zusätzlichen 
Kosten zu rechnen wäre. 
Ein Ausbau der Standorte für AED wäre mit Kosten  von etwa 1.500 € pro Gerät verbunden. Da die 
Batterie und Elektroden in den AED eine begrenzte Haltbarkeit haben, wäre nach fünf bis zehn Jah-
ren mit weiteren ca. 300 € für die Ersatzbeschaffung zu rechnen. Ferner wäre eine Wandhalterung 
(ca. 200 € pro Gerät) vorzusehen, wenn die Geräte im (halb-) öffentlichen Raum zugänglich platziert 
werden sollen. Aufgrund von Diebstahl oder Vandalismus ist mit regelmäßiger Neubeschaffung von 
Geräten auszugehen. 
 
Ein Rettungsrucksack mit einer Füllung gemäß DIN 13232 „Notfallausrüstung A/B“ ist mit ca. 1.000 € 
anzusetzen. Bei 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr wäre demnach mit ca. 20.000 € als 
Erstinvestition zu rechnen. Da medizinisches Verbrauchsmaterial relativ kurze Lagerungszeiten hat 
und viele Steril-Produkte verfallen, muss mit einer Laufzeit der Füllungen von  max. fünf Jahren ge-
rechnet werden, so dass mit ca. 300 € für eine Ersatz -Befüllung in diesem Zeitraum zu rechnen ist. 
Bei 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr wäre mit ca. 1.200 € jährlichen Folgekosten zu rech-
nen. 
 
Die Kosten für einen AED belaufen sich auf etwa 1.500 € pro Gerät. Bei 20 Löschzügen der Freiwilli-
gen Feuerwehr wäre mit ca. 30.000 € als Erstinvestition zu rechnen. Da Batterie und Elektroden in

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den AED eine begrenzte Haltbarkeit haben, wäre nach ca. fünf Jahren mit ca. 300 € für Ersatzbe-
schaffung zu rechnen. Bei 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr wäre auch hier mit ca. 1.200 € 
jährlichen Folgekosten zu rechnen. Der logistische Austausch bedeutet zudem eine personelle Res-
source, die nicht unterschätzt werden darf, aktuell aber nicht beziffert werden kann. 
 
Zu 5 . Die Kommunale Gesundheitskonferenz hat das Jahresthema 2024 „Kampf dem plötzlichen 
Herztod – Überleben nach Herz-Kreislauf-Stillstand in Münster verbessern“ festgelegt. Die sehr be-
grüßenswerte Bearbeitung des Themas „Überleben nach Herz-Kreislauf-Stillstand verbessern“ als 
Jahresschwerpunkt in der Gesundheitskonferenz kann zu einer umfassenden, systematischen Be-
trachtung und nachhaltigen Ergebnissen führen. Die Projektarbeit wird durch das Gesundheits- und 
Veterinäramt koordiniert.  
 
 
 
 
i.V.  
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
 
Anlage: 
Anlage 1 Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2022 
Anlage A

Anlage A

2761 Zeichen

Anlage A zur V/0214/2024 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage beschreibt die Befassung der Gesundheitskonferenz mit diesem Thema mit dem Ziel 
den Nutzen abzuschätzen und Information/Werbemaßnahmen für die Bevölkerung abzuleiten. 
Die Vorlage informiert, über den Stand der Laienreanimation durch Ersthelfer, die nicht refinan-
zierbare Einführung einer Ersthelfer-App, die systematische Erfassung und Bereitstellung von 
Defibrillatoren im Stadtgebiet, die Optimierung der Laien-Reanimation durch telefonischer Anlei-
tung von qualifizierten Leitstellenbeamten. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die unterstützende Einführung einer Ersthelfer-App, der Aufbau eines Laiendefibrillatorenkatas-
ters neben der verpflichtenden Vorhaltung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und einer 
medizinischen Versorgung von Notfallpatienten in der Stadt Münster. 
 
Die Vorlage V/0583/2021 Fortschreibung von Bedarfsplänen und die Vorlage V/0622/2022 Fort-
schreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster zeigen die zukünftigen 
Maßnahmen für die flächendeckende Versorgung zur Notfallrettung auf. In der Produktgruppe 
0210 werden die Erreichungsgrade in der Notfallrettung unter den Kennzahlen im Haushaltsplan 
abgebildet und stellen das Ergebnis der Pflichterfüllung nach Weisung in der Notfallrettung dar. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X tlw. 
Die Refinanzierung in der Produktgruppe 0210 ist aufgrund fehlender Rechtsgrundlage im RettG 
NRW nicht möglich. Dieser Umstand liegt darin begründet, dass Systeme der Ersthelfer-Apps nicht 
zum Rettungsdienst zählen und keinen Ersatz für den flächendeckenden Versorgungsauftrag nach 
Rettungsgesetz NRW darstellen. Sie sind weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes 
noch dessen Ersatz, sondern dienen lediglich der Unterstützung. 
Geprüft wird daher zunächst die Möglichkeit der Refinanzierung durch Stiftungen, Bund/Land und 
Firmen.  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Die Vorlage beschreibt einen Beitrag die Laienreanimation durch Ersthelfer zu ermöglichen und 
ggfls. Zeitvorteile vor dem Eintreffen der Notfallrettung zu gewinnen. Insbesondere vor dem Hin-
tergrund der Demografie mit steigendem Durchschnittsalter der Bevölkerung erscheint zukünftig 
eine Relevanz. Der Beschlussvorschlag sieht eine langfristige erneute Widmung des Themen-
komplexes vor.

Anlage-1-Antrag-der-CDU-Fraktion-A-R-0021-2022

2902 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2022 
 
 
 
 03. Mai 2022 
RATSANTRAG 
 
Ersthelfer APP einführen / Defibrillatoren erfassen / 
Ehrenamtliche einbinden 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen, 
 
1. die APP Mobile Retter zur Alarmierung von Ersthelfern in Münster 
einzuführen; 
 
2. die Standorte von automatischen externen Defibrillatoren (AED) zu erfassen und 
auszubauen.  
 
3. alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und des THW mit 
Rettungsrücksäcken für Notfallsanitäter / Ärzte und mit AED auszustatten.  
 
Begründung: 
Zu 1)  
Bereits in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands ist die App „Mobile Retter“ 
eingeführt worden. Die Systematik beruht darauf, dass Freiwillige mit medizinischer 
Vorbildung diese App auf ihrem Smartphone installieren und im Falle eines medizinischen 
Notfalls durch die Leitstelle alarmiert werden können. So können diese Helfer noch vor dem 
Rettungsdienst effiziente Erste Hilfe leisten. Dadurch werden beispielsweise im Fall eines 
Herzkreislaufstillstandes wichtige Minuten und Sekunden zur Rettung von Menschenleben 
gewonnen. Insbesondere in Münster mit einer hohen Dichte von Einrichtungen des 
Gesundheitswesens kann so eine deutliche Steigerung des Sicherheitsniveaus erzielt 
werden. 
Das Land NRW hat sich ausdrücklich für die Einführung von Ersthelfer APP`S 
ausgesprochen.  
Zu 2) 
Innerhalb des Stadtgebietes ist in vielen privaten und öffentlichen Einrichtungen bereits ein 
so genannter AED (automatischer externer Defibrillator) zur Nutzung durch Laien im Fall 
eines Herzkreislaufstillstandes vorhanden. Die Erfassung dieser Standorte sowie die 
flächendeckende Verteilung und Werbung zur Installation solcher Geräte auch im 
öffentlichen Raum ist durch die Stadt Münster vorzunehmen. Die mobilen Retter und

Notrufmeldenden müssen bereits im Notrufgespräch Kenntnis von diesen Standorten durch 
die Leitstelle erhalten. Auch sind an allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehren, der 
Hilfsorganisationen, des THW, in den Bädern, sowie an anderen markanten öffentlichen 
Stellen diese AED für die Öffentlichkeit zugänglich zu installieren. Ein Teil der AED ist bereits 
heute in der APP „Gut versorgt in Münster“ abrufbar.  
Zu 3)  
Die Ehrenamtlichen in den Freiwilligen Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem THW 
können durch ihre flächendeckende Verteilung sehr gut als sog. First Responder in 
Ergänzung zu den Mobilen Rettern eingesetzt werden. Hierbei ist auch der Sachverhalt von 
Bedeutung, dass medizinisches Material für Notfallsanitäter und Ärzte schnell an den Ort des 
Notfallgeschehens gebracht werden kann. Aus diesem Grund ist die Ausrüstung der 
ehrenamtlichen Einheiten, wie oben beantragt, zu ergänzen und sind die ehrenamtlichen 
Einheiten in die Alarmierungsstruktur des Rettungsdienstes über die Leitstelle der Feuerwehr 
einzubinden.  
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

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03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0214/2024
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2024
Erstellt
21.03.2024 13:15