0738/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0295/2017 "Kinderfreundliche Kommune"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 0738/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0295/2017 "Kinderfreundliche Kommune" Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat stel- len zum Thema „Kinderfreundliche Kommune Köln“ folgende Anfrage: Am 25. November 2013 hieß es in einer städtischen Pressemitteilung: „Die Stadt Köln schließt heute als erste Großstadt in Deutschland eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ ab. Mit der Vereinbarung bekennt sich Köln zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene.“ Ziel der Vereinbarung sind die Umsetzung von Standards bei der Beteiligung von Kindern und Ju- gendlichen, eine kinderfreundliche Rahmengebung, ein übergreifender Aktionsplan, die Interessen- vertretung für Kinder, der Vorrang des Kindeswohl, ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat, der regelmäßige Bericht der Kommune, die Information über Kinderrechte und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen. Am Ende des begleiteten Entwicklungsprozesses steht die Auszeichnung zur „Kinderfreundlichen Kommune“. Bisher hat die Stadt Köln diese Auszeichnung noch nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird die Stadt Köln derzeit in diesem Entwicklungsprozess noch aktiv begleitet, wenn ja, in welcher Form und welchem Umfang und durch welche Stelle? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 2. Worin liegen aus Sicht der Verwaltung die Gründe dafür, dass das Gesamtziel bisher nicht erreicht werden konnte? 3. Welche konkreten Ziele sind in den (nachfolgend beispielhaft benannten) relevanten Be- reichen der Kriterien für eine „Kinderfreundliche Kommune“ bisher erreicht worden und wie sieht die Planung der weiteren Schritte zur Zielerreichung aus? Wir bitten um Bezugnahme auf die unten genannten Standards in den verschiedenen Aufgabenfeldern. - Vorrang des Kindeswohls („… In allen Verwaltungsebenen und in den politischen Struk- turen der Kommune sind die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention bekannt. Sie haben Eingang gefunden in das kommunale Leitbild, für dessen Ausgestaltung eine Strategie ent- wickelt wurde. An der Entwicklung des Leitbildes und dessen Umsetzung sind Kinder und Jugendliche beteiligt. …“) 2 - Kinderfreundliche Rahmengebung („… Die Kommune hat sich eine Struktur gegeben, so dass Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen nicht einzelnen Ressorts oder Ämtern (Ge- sundheit, Bildung, Grünflächen u.a.) zugeordnet werden, sondern ein Ressort übergreifen- des Handeln zur Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen möglich wird. …“) - Partizipation von Kindern und Jugendlichen („… Die Kommune vermittelt in der Öffent- lichkeit, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu wertschätzen und zu berücksich- tigen ist. Sie ergreift Maßnahmen, die einen ernstgemeinten Respekt für die Meinung der Kinder und Jugendlichen zur Folge haben. Die Kommune verfügt über eine langfristige Kon- zeption, die einen frühzeitigen und kontinuierlichen Beteiligungsprozess von Kindern und Ju- gendlichen gewährleistet. In die Entwicklung der Konzeption sind die Kinder und Jugendli- chen selbst, wie auch Einrichtungen (Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen u.a.) einbezogen. …“) - Information („… Die Kommune hat sich dem Auftrag verpflichtet, Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig über die UN-Kinderrechtskonvention und die Kinderrechte zu infor- mieren. Dazu hat sie eine Konzeption erarbeitet, wie die Öffentlichkeit informiert wird und ei- ne Strategie zur Umsetzung entwickelt. …“) Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wird die Stadt Köln derzeit in diesem Entwicklungsprozess noch aktiv begleitet, wenn ja, in welcher Form und welchem Umfang und durch welche Stelle? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Zertifizierung der Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“ Kinderfreundliche Kommunen e.V. ist ein gemeinsames Vorhaben des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. Die Förderung der Umsetzung der Kinderrechte entsprechend der UN- Kinderrechtskonvention sowie der Partizipation im Besonderen, und ebenso Maßnahmen gegen Kinderarmut sind Leitlinien der Organisation. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ zeichnet Städte und Gemeinden aus, die für die lokale Umsetzung der Kinderrechte – unter Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen – verbindliche Ziele und einen Aktionsplan entwickeln. Die Gruppe der 0 bis 18jährigen, also Kinder und Jugendliche, soll in allen Lebensbereichen gestärkt und Verwaltungshandeln durch Kinderfreundlichkeit geprägt sein. Der Prozess im Vorhaben Kinderfreundliche Kommunen wurde in der Zeit November 2013 bis heute intensiv von Mitarbeitenden des „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ begleitet. Er begann mit einer Standortbestimmung anhand eines Fragebogens für die Verwaltung. Der Verein hat die Fragebögen bereitgestellt, ausgewertet und die Ergebnisse in einer Standort- bestimmung analog einer Stärken-Schwächen-Analyse formuliert. Daran schlossen sich eine Kinderbefragung und Workshops mit Kindern und Jugendlichen an, in denen ihre Wünsche und Vorschläge ermittelt wurden. Der „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ beschrieb auf der Grundlage der beiden Befragungen Empfehlungen für die Stadt Köln, die in einen Aktions- plan einfließen sollen. In regelmäßigen Arbeitsgruppen wurden die Standortbestimmung und die Empfehlungen mit den Mitarbeitenden des Vereins diskutiert und an die alltäglichen Er- fordernisse in der praktischen Arbeit angepasst. Der erste Entwurf eines Aktionsplans wurde im September 2016 an den „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ geschickt und in einem persönlichen Beratungsgespräch im Januar 2017 in Berlin diskutiert und präzisiert. Die Anregungen werden zurzeit eingearbeitet. Ziel ist es, den Aktionsplan noch vor der Sommerpause fertig zu stellen und nach Abstim- mung mit dem Verein einen Beschluss des Stadtrates über die Umsetzung zu erwirken. Aus dem Aktionsplan wird eine Zielvereinbarung entwickelt, die zwischen der Verwaltung und dem Verein abgeschlossen wird und zur Vergabe des Siegels führt. In dem Vorhaben wird also kein Ergebnis zertifiziert, sondern ein Prozess. Dieser wird vom Verein begleitet und von einer Sachverständigenkommission aus Experten unterstützt und nach zwei und 3 vier Jahren evaluiert. Das Siegel wird für vier Jahre vergeben und kann danach durch einen neuen Aktionsplan verlängert werden. 2. Worin liegen aus Sicht der Verwaltung die Gründe dafür, dass das Gesamtziel bisher nicht erreicht werden konnte? Im Zeitraum 2013 bis 2016 wurde der unter Punkt 1 beschriebene Prozess entwickelt, soweit es den Mitarbeitenden der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung entsprechend ihrer zeitlichen Ressourcen möglich war. Die Aufgabenstellung wurde „on Top“ bearbeitet. Für die unter Punkt 3 beschriebenen Zielsetzungen und die Umsetzung der Handlungsbe- darfe ist eine seröse Ausstattung des Aufgabenbereiches erforderlich, die die Dimensionen einer Großstadt wie Köln berücksichtigt, um sichtbare Ergebnisse zu erreichen. Die Ämter und Dienststellen im Bereich des Dez. IV sind an der Erstellung des Aktionsplanes beteiligt. Eine zukünftige Aufgabenstellung liegt darin, den Beteiligungsprozess auf weitere Dezerna- te, deren Arbeit die Lebenswelt und Lebensräume von Kindern und Jugendlichen betrifft, zu erweitern. Des Weiteren hat die Fachverwaltung das Themenfeld „Kinderfreundliche Kommune“ als ein strategisches Leitprojekt des Dezernates IV für den Haushalt 2018 angemeldet. Ziel des Pro- jektes ist die Weiterentwicklung und Koordinierung bestehender wie zukünftiger Aktivitäten für eine kinderfreundliche Stadt. Das Leitprojekt verbindet zudem zwei Themenfelder, die ei- ne hohe inhaltliche Schnittmenge untereinander aufweisen: Die o. g. Zertifizierung Kölns als „Kinderfreundliche Kommune“ sowie die Ausgestaltung ei- nes Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln, das sich ebenfalls in der aktuellen politischen Diskussion befindet. 3. Welche konkreten Ziele sind in den (nachfolgend beispielhaft benannten) rele- vanten Bereichen der Kriterien für eine „Kinderfreundliche Kommune“ bisher erreicht worden und wie sieht die Planung der weiteren Schritte zur Zielerreichung aus? Wir bitten um Bezugnahme auf die unten genannten Standards in den verschiedenen Auf- gabenfeldern. Empfehlungen für Köln* (*Kinderfreundliche Kommunen e.V. und Sachverständigenkommission) Die vorliegenden Empfehlungen wurden vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ unter Mitwirkung von Mitgliedern der Sachverständigenkommission, die bei der Entwicklung der Leitfragen und bei den Gesprächen vor Ort beteiligt waren, erarbeitet. Grundlagen für die Empfehlungen waren die Auswertung des Verwaltungsfragebogens im Rahmen der Stand- ortbestimmung unter Berücksichtigung zusätzlicher Materialien aus der Kommune sowie der Ergebnisse der Kinderbefragung und der Besprechung im Amt für Kinder, Jugend und Fami- lie am 01.07.2015. Die Stadt Köln hat mit der Kinderbefragung von über 1.600 Kindern und einer umfassenden Analyse zu den neun Bausteinen im Vorhaben „Kinderfreundliche Kom- munen“ eine gute Ausgangsbasis für den zukünftigen Aktionsplan geschaffen. Zentrales Thema im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine ämterübergreifende Vermittlung der Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung in das Verwal- tungshandeln aller Ressorts. Das Kindeswohl, seine Rahmenbedingungen in der Stadt und insbesondere die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen sind ein roter Faden in den Empfehlungen für kinderfreundliche Kommunen. Die Leitfragen, die von der Sachverständi- genkommission im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in vier ausgewählten Themen- bereichen entwickelt wurden, sind die Gliederungsvorgabe für die Empfehlungen. Mit der Stadt Köln stellt sich erstmals eine Großstadt der konsequenten Umsetzung der UN- 4 Kinderrechtskonvention im Verfahren „Kinderfreundliche Kommunen“. Analyse und Umset- zungsstrategien sind mit großen Chancen, aber auch mit großen Aufgaben verbunden: über eine Million Einwohner und Einwohnerinnen in neun Stadtbezirken, 17.000 Verwaltungsmit- arbeiter und –mitarbeiterinnen sowie eine Vielzahl engagierter Akteure, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. Die Stadt Köln und der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, innerhalb des Auszeichnungsverfahrens Standards für Kinderfreundlichkeit zu entwickeln, die zukünftig für andere Großstädte nutzbar sein sollen. Zwei entscheidende Fragestellungen rücken in den Mittelpunkt der nachfolgenden Empfeh- lungen: Wie kann die Kinderinteressenvertretung in einer Großstadt in ihrer Bedeutung so ausgestaltet und angebunden werden, dass sie stadtübergreifend wie auch in den Stadtbezirken erfolg- reich agieren kann? Wie können auch begleitende, ressortübergreifende Strukturen einer Steuerungsgruppe auf die Anforderungen in den Stadtbezirken angepasst werden? Wie kann es gelingen, aus bewährten und erfolgreichen Maßnahmen und Strukturen in ein- zelnen Stadtbezirken übertragbare Formate zu entwickeln, die auch in anderen Stadtbezir- ken aber auch stadtweit anwendbar werden? Aus den internationalen Erfahrungen von UNICEF hat der Verein „Kinderfreundliche Kom- munen e.V.“ Standards und Instrumente entwickelt, die als neun Bausteine die Grundlage des Vorhabens bilden und die der Stadt Köln empfohlen bzw vorgeschlagen wurden. Diese sind: 1. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 2. Kinderfreundliche Rahmengebung 3. Übergreifender Aktionsplan 4. Interessenvertretung für Kinder 5. Vorrang für das Kindeswohl 6. Ausgewiesener Kinder- und Jugendetat 7. Regelmäßiger Bericht der „Kinderfreundlichen Kommune“ 8. Information von Verwaltung und Bürgerschaft über Kinderrechte 9. Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen Vorrang für das Kindeswohl/ Kinderrechte* (*Empfehlungen für Köln, Kinderfreundliche Kommune e.V. und Sachverständigenkommissi- on) Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen" und die Sachverständigen schätzen ein, dass in Köln die Kinderrechte bereits Eingang in das tagtägliche Verwaltungshandeln im Amt für Kinder, Jugend und Familie und seinen nachgeordneten Einrichtungen gefunden haben. Es ist zu fragen, wie in anderen Ressorts die Themen Kinderrechte und der Vorrang des Kin- deswohls bekannt sind, obwohl Köln in seinem Leitbild die Zielstellung Kinderfreundlichkeit verankert hat. Zielsetzung und Handlungsbedarf Entwicklung von Leitbildern und verbindlichen Regelungen (z.B. Gemeindeordnungen, Satzungen, etc.), konsequent die Rechte der Kinder verfolgen und unterstützen, 5 Entwicklung einer übergreifenden Strategie/eines detaillierten Aktionsplans zur Ver- wirklichung der Kinderrechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ und die Sachverständigen empfehlen, ei- nen Stadtratsbeschluss zur Anerkennung und Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Köln herbeizuführen, um der Berücksichtigung der Kinder- rechte im Verwaltungshandeln Nachdruck zu verleihen. Dies sollte in den Aktionsplan aufgenommen und mit Maßnahmen in den nächsten vier Jahren untersetzt werden. Bekannt machen der formalen Vorrangregelung des Kindeswohls im Verwaltungshan- deln Rechtliche Klarstellung im Rahmen der planerischen Abwägung und in Verwaltungsak- ten, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen maßgeblich beeinflussen. Schulung des Personals in allen betroffenen Dezernaten zur Ausgestaltung des Vor- rangbegriffs. Systematische Überprüfung aller kommunalen Beschlüsse und Maßnahmen inwieweit diese Kinderinteressen durch Teilhabe/Partizipation berücksichtigen und an den Be- langen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Kindeswohl und die Kinderrechte sind über formale Prüfverfahren hinaus unmittelbar umzusetzen. Einrichtung eines Monitoring, das in besonderer Weise die Kinderarmut sowie deren Ursachen untersucht, wirkungsvolle Maßnahmen ermittelt und in einen Bericht mün- det. Vorliegende Konzepte sollen auf ihre Umsetzung geprüft/evaluiert, um Problemlagen zu erkennen und Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten Das bestehende Gesundheitsnetzwerk sollte genutzt werden, um Schwerpunkte zu de- finieren und anzugehen. Konsequente Kontrolle der Umsetzung der Kinderrechte in den Flüchtlingsunterkünften Einbindung der Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen insbesondere im Straßenverkehr Festlegung von Qualitätsstandards bei der Neuplanung kinderfreundlicher Wohnsied- lungen und kommunaler Verkehrsvorhaben. Im Themenfeld Spiel, Freizeit und Erholung hat Köln als Großstadt stadtweit gesehen eine große Vielfalt an Angeboten und Trägerstrukturen zu bieten. Trotz einer mittle- ren Spielplatzversorgung Öffnung weiterer Schulhöfe für das Spielen Abbau von Angsträumen und Ausbau sicherer Wegevernetzung der Spielräume Kinderfreundliche Rahmengebung* (*Empfehlungen für Köln, Kinderfreundliche Kommune e.V. und Sachverständigenkommissi- on) Das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Köln mit seiner Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung stellt mit seinen weitgefächerten Aufgaben und Zuständigkeiten eine aner- kannte und bekannte Struktureinheit für Familien-, Kinder- und Jugendinteressen dar. Im Un- terschied zu anderen Städten ist das Amt auch für den Neubau, die Sanierung und Instand- haltung öffentlicher Spielplätze zuständig und verfügt damit über investive Mittel. Das Amt pflegt eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, nimmt an zahlreichen Arbeits- gruppen teil und verfügt über vielfältige Kontakte zu freien Trägern der Jugendhilfe. Damit besteht eine gute Basis, einen verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der Kinderrechte in Köln zu schaffen. Aufgrund der vielfältigen Querschnittsaufgaben und der fundierten Erfahrung in der Koopera- 6 tion mit anderen Ämtern und Dienststellen ist das Sachgebiet Jugendförderung prädestiniert für die Umsetzung des Aktionsplans. Um Kinderrechte im Verwaltungshandeln dauerhaft und nachprüfbar zu verankern, bedarf es einer übergreifenden Strategie/eines detaillierten Aktionsplans zur Verwirklichung der Kinder- rechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention. Zielsetzung und Handlungsbedarf Kinderrechte sind Querschnittsaufgabe für alle Dezernate. Berichterstattung über Fortschritte im Vorhaben werden Tagesordnungspunkt in der Beratung des Oberbürgermeisters mit dem Stadtvorstand. Bildung einer Steuerungseinheit für den Gesamtprozess „Kinderfreundliche Kommune“ auf gesamtstädtischer Ebene sowie in den Stadtbezirken. Angemessene personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Kinder- und Ju- gendinteressenvertretung. Verbindliche Kooperation mit allen Akteuren, die innerhalb einer strategischen Kinder- und Familienpolitik tätig sind. Ausbau uns Sicherung der Zusammenarbeit mit den Fachbereichen auszubauen, die mit ihrem Handeln die Lebenswelt von Kindern maßgeblich beeinflussen (Stadtpla- nung, Verkehrsplanung, Tiefbau, Sport, Gesundheit). Regelmäßige Überprüfung von Umsetzung und Wirkung durchgeführter Maßnahmen und Partizipationsprojekte für Kinder und Jugendliche. Entwicklung einfacher und nachvollziehbarer Kriterien für eine Auswertung Regelmäßige Befragungen der Kinder und Jugendlichen. Einrichtung einer Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche entsprechend dem neuen Kinderschutzgesetz. Partizipation von Kindern und Jugendlichen Eine erfolgreiche Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht Strukturen, frühzeitige, kontinuierliche und langfristige Beteiligungsprozesse, bewährte Instrumente und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sowie bei freien Trägern. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit seiner Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ist der stadtweite Ansprechpartner für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Mitarbeiter und Mit- arbeiterinnen der Sachgebiete Kinderinteressen, Jugendförderung und Jugendpflege in den Stadtbezirken sind sowohl konzeptionell wie auch praktisch in verschiedenen Beteiligungs- aufgaben (Spielplatzplanung, Stadtentwicklungsplanung, bezirkliche Jugendforen, Rathaus- schule sowie in den Jugendeinrichtungen) aktiv. Partizipation findet in Kitas bereits vorbildlich statt, Leitlinien liegen vor. In den Schulen wer- den punktuelle Projekte durchgeführt, die Verwaltung bietet u.a. die Rathausschule an und arbeitet projektorientiert im Rahmen von Bildungslandschaften mit Schulen zusammen. Im Allgemeinen sozialen Dienst/Gefährdungs-, Meldungs- und Sofortdienst ist Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfeplanprozess ein fes- ter Bestandteil der Arbeit. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich in internen Richtlinien und Handlungsanweisungen wieder. In der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung Ki d S zählt sie zum pädagogischen Auftrag. Ki d S hat eine Struktur geschaffen, die unterschiedli- che Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorsieht. Der Kinder- und Jugendförderplan 2016 bis 20120 sieht als eine Grundlage für die Beteili- gung von Kindern und Jugendlichen vor, in 2018 eine Jugendbefragung durchzuführen. Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein Schwerpunktthema im Aktionsplan zur Zertifizierung der Stadt Köln als kinderfreundliche Kommune. Im März 2016 fand der Fachtag „Mitwirken und Einmischen“ statt, der im Schulterschluss mit 7 den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen Lippe organisiert wurde. Teil- genommen haben über 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Jugendpolitik, Trägern der freien Jugendhilfe, Jugendverwaltung und Jugendliche, die in der Jugendverbandsarbeit engagiert sind. Im Rahmen dieser Fachveranstaltung wurde beispielsweise die Forderung „Geld in die Hand von Jugendlichen für Partizipationsanliegen“ formuliert sowie strukturelle Verbesserungen durch das Schaffen einer Fachstelle für Partizipation. Eine erfolgreiche Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht Strukturen, frühzeitige, kontinuierliche und langfristige Beteiligungsprozesse und bewährte Instrumente. Zielsetzung und Handlungsbedarf Qualitätsziele der Jugendbeteiligung und ein Monitoring werden für die Stadtverwal- tung und in den Bezirken entwickelt und festgeschrieben sowie mit anderen Ressorts abgestimmt. Seit der Änderung von § 3 BauGB ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Bauleitplanung verpflichtend geregelt. Beispielhaft werden hier sinnvolle Metho- den, Ziele, Kooperationswege und Evaluationskriterien als zukünftige Standards fest- gelegt, um einen frühzeitigen, kontinuierlichen und langfristigen Beteiligungsprozess in der Stadtentwicklungsplanung zu implementieren. Konkrete Beteiligungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen in Form von Mikro- projekten beziehen sich vor allem auf Teilräume. Für wirksame Interventionen sind selbst die Bezirke zu großräumig angelegt. Sinnvolle Teilräume, die sich auf vorab festzulegende sozialräumliche und städtebauliche Indikatoren stützen, müssen identi- fiziert werden. Insbesondere für beteiligungsferne Kinder und Jugendliche werden spezifische Verfah- ren entwickelt, um diese jungen Menschen an Mitwirkungsprozesse heranzuführen. Denn es braucht Festlegungen, um Kinder und Jugendliche altersangemessen und ohne Diskriminierung oder Herabsetzung bei allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Ein Monitoring wird entwickelt. Schulen, Kitas und Einrichtungen der Jugendarbeit be- richten regelmäßig und umfassend über Beteiligungsprozesse. Eine Reflektion findet dabei gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen statt. Erfolgreiche Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht neben offenen Ange- boten auch repräsentative Formen, die Einrichtung von Jugendparlamenten oder Ju- gendforen in den Stadtbezirken. Die Betreuung muss sichergestellt werden. Ein Konzept für ein von Kindern und Jugendlichen selbständig verwaltetes Budget wird erstellt. Fortbildung der Mitarbeitenden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im The- menfeld Partizipation ist Grundlage für eine angemessene Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in allen Einrichtungen und Maßnahmen. Sie beinhalten Haltungsfragen, pädagogische Heran- und Umsetzungsstrategien sowie die strukturelle Verankerung in Teams und Institutionen. Information Um Kinderrechte lokal umzusetzen, ist es notwendig, in der Verwaltung und in der Öffent- lichkeit umfassend zu informieren. Kinder und Jugendliche sollten wissen, welche Rechte sie haben, wie sie mitwirken, sich informieren oder sich gegen Rechtsverletzungen wehren kön- nen. Köln informiert auf verschiedenen Wegen zu Kinderrechten, Hilfemöglichkeiten und Freizeitangeboten. In der Stadt Köln finden viele Aktionen für Kinder statt, wo Informationen zu Kinderrechten und Hilfeangeboten verbreitet werden. Die Stadt hat Flyer für fast alle Le- 8 benslagen entwickelt und bietet auf ihren Webseiten v.a. Hilfeangebote zur Suchtprävention und gegen Gewalt an. Zielsetzung und Handlungsbedarf Öffentlichkeitsarbeit Einrichtung einer von Jugendlichen mitgestalteten Webseite mit aufbereiteten Infos, gegebenenfalls einen QR-Code bzw. eine App zu generieren. Jugendgerechte Aufarbeitung auch komplizierter Ratsvorlagen in leichter Sprache. Prüfung der Einführung onlinegestützter Partizipationsverfahren. Verbesserung der internen Information zwischen den Ressorts. Plakataktionen Entwicklung einer Kinderrechtskampagne, die für verschiedene Veranstaltungen ge- nutzt werden kann. Entwicklung altersgerechter Informationen über Lebensbereiche von Kindern und Ju- gendlichen. Regelmäßige Berichterstattung über die Lage von Kindern und Jugendlichen sowie die Verwirklichung der Kinderrechte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0738/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27