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0724/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des StEA am 01.02.2024 (TOP 8.1, bzw. 1.3) betreffend die Erschließung und Entwässerung am Falkenweg in Köln-Rondorf

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.02.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4960 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Rein 
Vorlagen-Nummer  27.02.2024 
 0724/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner (CDU-Fraktion) aus der 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2024 betreffend die verkehrliche 
Erschließung sowie die Entwässerung des Plangebiets "Falkenweg in Köln-Rondorf" 
(TOP 8.1., bzw. Anfrage unter TOP 1.3, Niederschrift vom 23.02.2024) 
Hinweis der Verwaltung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte den Beschluss in der Sitzung vom 30. November 2023 
(Vorlage Nr. 3010/2023) bis zur nächsten regulären Sitzung am 1.Februar 2024 zurückge-
stellt. 
In der Sitzung vom 1. Februar 2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Angelegenheit 
mit Rücklauf zur Beratung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen verwiesen. 
Der Bezirksvertretung Rodenkirchen wird zudem die Beantwortung zur Kenntnis gegeben, da 
TOP 1.3 und TOP 8.1 in der Sitzung des Stadtentwicklungausschusses gemeinsam behandelt 
wurden. 
Mündliche Frage von RM Roß-Belkner (CDU): 
1. 
RM Roß-Belkner (CDU) hinterfragt die Beantwortung durch die Verwaltung zu TOP 1.3 
0069/2024 hinsichtlich der Versickerung bei gleichzeitiger Verdichtung durch die Baumaß-
nahme als nicht plausibel. 
2. 
Zudem weist RM Roß-Belkner (CDU) zur Beantwortung durch die Verwaltung zu der verkehrli-
chen Erschließung am Falkenweg darauf hin, dass das Areal am äußeren Ende des Stadttei-
les läge und von Wohngebieten umgeben sei. Sie spricht sich gegen die Verkleinerung der 
(Fahrbahn-) Breite aus und möchte wissen, ob die geplanten Maßnahmen zur Straße nur für 
die Hälfte des Grundstückes oder die Gesamtheit des Grundstückes gelten. 
3.

2 
 
RM Roß-Belkner (CDU) regt an, das Modell 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung 
durch eine Abendveranstaltung zu ersetzen und möchte, dass der Beschlussvorschlag zur 
Abstimmung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen verwiesen wird. 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1: 
Die von den Fraktionen SPD und DIE LINKE (AN/0179/2024) vorgeschlagene weitere Ver-
dichtung des vorliegenden Entwurfs muss im Hinblick auf die Versickerung von Nieder-
schlagswasser natürlich noch geprüft werden. Im Rahmen der weiteren Planung ist für ein 
Entwässerungskonzept noch der notwendige Nachweis zu erbringen. 
Da sich das Verfahren mit der bevorstehenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch in 
einem frühen Stadium befindet und der städtebauliche Entwurf erneut diskutiert wird, können 
detailliertere Angaben zum Entwässerungskonzept derzeit noch nicht gemacht werden. 
Ein Entwässerungskonzept wird bezogen auf den städtebaulichen Entwurf im Zuge des Be-
bauungsplanverfahrens entwickelt und mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) abge-
stimmt. 
Zu 2: 
Zur Fragestellung der verkehrlichen Entwicklung wurde bereits im Jahr 2022 von der Bernhard 
Gruppe eine Verkehrsuntersuchung in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept erarbeitet. Die 
Untersuchung ist noch auf Basis des ursprünglich größeren Plangebiets – also inklusive des 
südlichen Teilbereichs – erfolgt und die Verträglichkeit der Maßnahme wurde bereits nachge-
wiesen. Im laufenden B-Planverfahren wird es selbstverständlich zu einer Fortschreibung der 
Gutachten kommen. 
Eine Verbreiterung der Fahrbahn über die im Mobilitätskonzept empfohlene Mindestbreite von 
5 m hinaus ist zwar grundsätzlich möglich, würde jedoch zulasten der geplanten Freiflächen 
und/oder der realisierbaren Wohneinheiten gehen. Grundsätzlich sollen dem motorisierten In-
dividualverkehr und dem ruhenden Verkehr die erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt 
werden, aber die Belange des Fuß- und Radverkehrs ebenfalls Berücksichtigung finden. Ob 
bei einer geeigneten Straßengestaltung und einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 
unter 40 km/h die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5 m möglich und sinnvoll ist, wird im 
Fortgang des Verfahrens weiter untersucht. 
Eine zeitgleiche Entwicklung des südlichen Grundstücksbereichs ist auf Grund der vorliegen-
den Eigentumsverhältnisse derzeit leider nicht möglich. 
Sollte es aber in absehbarer Zukunft auch hier zu einer baulichen Entwicklung kommen, ist 
davon auszugehen, dass der Falkenweg auch im südlichen Teilbereich entsprechend der vor-
liegenden Planung gleichermaßen ausgebaut wird. 
Zu 3: 
Aufgrund der Verkleinerung der Plangebietsgröße von 2.1 ha auf 1.2 ha hatte die Verwaltung 
angeregt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 durch Aushang der Planun-
terlagen durchzuführen. Bei Projekten dieser Größenordnung und Komplexität ist das Modell 
1 als Standard anzusehen. 
Sollte jedoch eine Abendveranstaltung nach Modell 2 politisch beschlossen werden, so kann 
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung selbstverständlich auch als Abendveranstaltung 
durchgeführt werden. 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0724/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.02.2024
Erstellt
22.02.2024 13:15