0724/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des StEA am 01.02.2024 (TOP 8.1, bzw. 1.3) betreffend die Erschließung und Entwässerung am Falkenweg in Köln-Rondorf
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4960 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Rein Vorlagen-Nummer 27.02.2024 0724/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2024 betreffend die verkehrliche Erschließung sowie die Entwässerung des Plangebiets "Falkenweg in Köln-Rondorf" (TOP 8.1., bzw. Anfrage unter TOP 1.3, Niederschrift vom 23.02.2024) Hinweis der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss hatte den Beschluss in der Sitzung vom 30. November 2023 (Vorlage Nr. 3010/2023) bis zur nächsten regulären Sitzung am 1.Februar 2024 zurückge- stellt. In der Sitzung vom 1. Februar 2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Angelegenheit mit Rücklauf zur Beratung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen verwiesen. Der Bezirksvertretung Rodenkirchen wird zudem die Beantwortung zur Kenntnis gegeben, da TOP 1.3 und TOP 8.1 in der Sitzung des Stadtentwicklungausschusses gemeinsam behandelt wurden. Mündliche Frage von RM Roß-Belkner (CDU): 1. RM Roß-Belkner (CDU) hinterfragt die Beantwortung durch die Verwaltung zu TOP 1.3 0069/2024 hinsichtlich der Versickerung bei gleichzeitiger Verdichtung durch die Baumaß- nahme als nicht plausibel. 2. Zudem weist RM Roß-Belkner (CDU) zur Beantwortung durch die Verwaltung zu der verkehrli- chen Erschließung am Falkenweg darauf hin, dass das Areal am äußeren Ende des Stadttei- les läge und von Wohngebieten umgeben sei. Sie spricht sich gegen die Verkleinerung der (Fahrbahn-) Breite aus und möchte wissen, ob die geplanten Maßnahmen zur Straße nur für die Hälfte des Grundstückes oder die Gesamtheit des Grundstückes gelten. 3. 2 RM Roß-Belkner (CDU) regt an, das Modell 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung durch eine Abendveranstaltung zu ersetzen und möchte, dass der Beschlussvorschlag zur Abstimmung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen verwiesen wird. Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die von den Fraktionen SPD und DIE LINKE (AN/0179/2024) vorgeschlagene weitere Ver- dichtung des vorliegenden Entwurfs muss im Hinblick auf die Versickerung von Nieder- schlagswasser natürlich noch geprüft werden. Im Rahmen der weiteren Planung ist für ein Entwässerungskonzept noch der notwendige Nachweis zu erbringen. Da sich das Verfahren mit der bevorstehenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch in einem frühen Stadium befindet und der städtebauliche Entwurf erneut diskutiert wird, können detailliertere Angaben zum Entwässerungskonzept derzeit noch nicht gemacht werden. Ein Entwässerungskonzept wird bezogen auf den städtebaulichen Entwurf im Zuge des Be- bauungsplanverfahrens entwickelt und mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) abge- stimmt. Zu 2: Zur Fragestellung der verkehrlichen Entwicklung wurde bereits im Jahr 2022 von der Bernhard Gruppe eine Verkehrsuntersuchung in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept erarbeitet. Die Untersuchung ist noch auf Basis des ursprünglich größeren Plangebiets – also inklusive des südlichen Teilbereichs – erfolgt und die Verträglichkeit der Maßnahme wurde bereits nachge- wiesen. Im laufenden B-Planverfahren wird es selbstverständlich zu einer Fortschreibung der Gutachten kommen. Eine Verbreiterung der Fahrbahn über die im Mobilitätskonzept empfohlene Mindestbreite von 5 m hinaus ist zwar grundsätzlich möglich, würde jedoch zulasten der geplanten Freiflächen und/oder der realisierbaren Wohneinheiten gehen. Grundsätzlich sollen dem motorisierten In- dividualverkehr und dem ruhenden Verkehr die erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden, aber die Belange des Fuß- und Radverkehrs ebenfalls Berücksichtigung finden. Ob bei einer geeigneten Straßengestaltung und einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf unter 40 km/h die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5 m möglich und sinnvoll ist, wird im Fortgang des Verfahrens weiter untersucht. Eine zeitgleiche Entwicklung des südlichen Grundstücksbereichs ist auf Grund der vorliegen- den Eigentumsverhältnisse derzeit leider nicht möglich. Sollte es aber in absehbarer Zukunft auch hier zu einer baulichen Entwicklung kommen, ist davon auszugehen, dass der Falkenweg auch im südlichen Teilbereich entsprechend der vor- liegenden Planung gleichermaßen ausgebaut wird. Zu 3: Aufgrund der Verkleinerung der Plangebietsgröße von 2.1 ha auf 1.2 ha hatte die Verwaltung angeregt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 durch Aushang der Planun- terlagen durchzuführen. Bei Projekten dieser Größenordnung und Komplexität ist das Modell 1 als Standard anzusehen. Sollte jedoch eine Abendveranstaltung nach Modell 2 politisch beschlossen werden, so kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung selbstverständlich auch als Abendveranstaltung durchgeführt werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0724/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 13:15