Radschnellweg Köln-Frechen - aktueller Sachstand
Mitteilung Ausschuss 3780/2023 vom 20.11.2023
Stand: Am 04.12.2023 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664 Vorlagen-Nummer 20.11.2023 3780/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Radschnellweg Köln-Frechen - aktueller Sachstand Sachverhalt 1 Ausgangssituation In den Jahren 2019 und 2020 haben die politischen Gremien der Städte Frechen und Köln die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Radschnellweg auf Basis der beschlossenen Änderungen fortzuführen und auf einem Abschnitt der Bachemer Straße eine Fahrradstraße als vorgezogene Maßnahme einzurichten (Vorlagen-Nr. 2384/2020 und 3027/2020). Im Früh- jahr 2021 wurde die Vorplanung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) zur Prüfung eingereicht. Der Landesbetrieb hat die Planung anschließend im Sommer 2021 an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung weitergeleitet. 2 Aktueller Planungsstand Im Dezember 2021 wurde vom Land ein Wirtschaftlichkeitsnachweis gefordert, der nach dem Leitfaden zur Potenzialanalyse und Nutzen-Kosten-Analyse für Radschnellverbindungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zu erarbeiten ist. Die eingereichte, vom Rat der Stadt Köln und der Stadt Frechen beschlossene Vorplanung ist nach diesem Leitfaden nicht wirtschaft- lich. Aufgrund von Veränderungen der Planungsvorgaben und Berechnungsmethoden durch Land und Bund sowie deutlicher Kostenerhöhungen im Planungsverlauf (u.a. Auswirkungen aus der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg), liegt der sogenannte Nutzen-Kosten-Fak- tor unter 1. Die Stadt Köln wurde daher vom Land aufgefordert, die Führungsform und den Ausbaustandard mit der Zielsetzung soweit anzupassen, dass die Investitionskosten sinken und somit ein Wert deutlich über 1 erreicht werden kann. Weitere Planungsvarianten wurden umgehend von der Verwaltung erarbeitet und befinden sich in der Abstimmung mit dem Land. Des Weiteren hat das Landesministerium vor kurzem mitgeteilt, dass im Rahmen einer Poten- zialanalyse für alle Radschnellwegverbindungen des Landes und damit auch für den Rad- schnellweg Köln - Frechen die Berechnung der jeweiligen Nutzen-Kosten-Indikatoren auf den aktuellen Stand gebracht werden. Eine Genehmigung für die Vorplanung des Radschnellweges durch das Land liegt aus den genannten Gründen noch nicht vor. Die inhaltlichen und fachlichen Abstimmungen mit dem Ministerium und dem Landesbetrieb sind komplex und langwierig. 2 Aufgrund der laufenden Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse ist es zudem nicht mög- lich, die von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossene Zwischenlösung einer Fahr- radstraße auf der Bachemer Straße in Köln-Lindenthal zeitnah umsetzen, obwohl die Planun- gen weitestgehend abgeschlossen sind. Hier konnte bislang nicht geklärt werden, ob sich die Einrichtung der Zwischenlösung förderschädlich auf den gesamten Radschnellweg auswirkt. 3 Ausblick Nach Abschluss der Abstimmungen mit dem Land und Festlegung einer genehmigungsfähi- gen und damit wirtschaftlichen Konsensplanung, wird die Verwaltung die politischen Gremien der Städte Köln und Frechen sowie des Rhein-Erft-Kreises umgehend über die Ergebnisse informieren und eine Entscheidungsvorlage zur weiteren Vorgehensweise einbringen. Nach derzeitigem Planungs- und Abstimmungsstand ist damit voraussichtlich im 1. Quartal 2024 zu rechnen. Sofern eine Lösung gefunden wird, kann nach Freigabe durch das Land die Entwurfsplanung beauftragt werden. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb, in der die Zusammenarbeit zwischen den beiden Baulastträgern gere- gelt wird. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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04.12.2023 zuletzt
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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