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AN/0596/2018

Versagung der Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat

FW Antrag nach § 3 19.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018, TOP 3.1.2

Freie Wähler Antrag nach § 3

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Freie Wähler Antrag nach § 3

6150 Zeichen

im Rat der Stadt Köln 
 
 
  FWK Walter Wortmann  
  Rathaus Spanischer Bau,  
  Raum A 205 
  50667 Köln 
 
 
 
Tel. 0221 / 221-23840 
Fax 0221 / 221-28770 
E-Mail  Walter.Wortmann@stadt- 
 koeln.de 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.04.2018 
AN/0596/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.05.2018 
 
Versagung der Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der  
Kliniken der Stadt Köln eGmbH  / RehaNova GmbH (kurz: KSK/KSK-Gruppe) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Freien Wähler Köln bitten um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung 
der Sitzungen des Rats am 3.5.2018. 
 
 
Einleitung 
 
Durch die Kölner Medien werden die Bürger bereits seit Ende des letzten Jahres über den 
kritischen Zustand der Unternehmensgruppe der Kliniken der Stadt Köln (KSK) und die Hin-
tergründe informiert. Seit 2012 schreibt die KSK Rote Zahlen und weist einen enorm hohen 
Investitionsstau aus. Nicht zuletzt haben die Gedanken der Frau OB Reker, gemeinsam mit 
dem Universitätsklinikum Köln aus der Not der KSK eine Optimierung des Gesundheitsstan-
dortes Köln zu kreieren, mehr zum Schaden denn zur Ruhigstellung von Medien und Mitar-
beitern geführt, da diese Idee vor dem Hintergrund der dafür erforderlichen Rechtslage keine 
Substanz zeigt. 
  
Im März 2018 haben unter dem Absender des Marburger Bundes (berufliche Interessenver-
tretung der Klinikärzte in Deutschland) 70 Ärzte der KSK eine Resolution gegen das Ma-
nagement und den Aufsichtsrat des Unternehmens gezeichnet. 
 
Heute bleibt festzustellen, dass durch die neuerlichen Nachrichten über eine drohende Insol-
venz der Marktwert der KSK-Gruppe gegen Null tendiert. Nichts ist austauschbarer, als der

- 2 - 
 
Wert einer Marke, wenn sie so verbrannt wird. In nur 8 Jahren haben eine miserables Ma-
nagement und ein warum auch immer kläglich agierender Aufsichtsrat diese Situation an-
scheinend unkontrolliert zugelassen.  
 
Der folgende Antrag und dessen Begründung basieren auf umfangreichen, veröffentlichten 
redaktionellen Beiträge vornehmlich der Kölner Medien aus den Jahren 2016-2018, was die 
Freien Wähler Köln veranlasst, diesen Antrag im öffentlichen Teil der Ratssitzung einzubrin-
gen  
 
 
Antrag 
 
Die Freien Wähler Köln beantragen: 
 
1. Den sofortigen geschlossenen Rücktritt des Aufsichtsrats.  
2. Den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Städtischen Kliniken Köln eG-
mbH, 
der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.  
3. Den Beschluss der Gesellschafterversammlung, ggf. gegen die Geschäftsführung 
sowie die beteiligten leitenden Angestellten und des Aufsichtsrats rechtliche Schritte 
einzuleiten. Die Grundlage ist ein derzeit laufendes Rechtsgutachten. 
4. Weitere mögliche an der desaströsen Entwicklung beteiligte Personen und Unter-
nehmen in Haftung zu nehmen. 
 
 
Begründung 
 
Recherchen der Geschäftsberichte und redaktionelle Beiträge der öffentlichen Medien lassen 
den Schluss zu, dass sich die KSK als Eigenbetrieb der Stadt Köln seit 2012 in einem laten-
ten Verschuldungsprozess befindet. Anders die Unternehmen der Privaten Kliniken, die bei-
spielhaft  beweisen, sich in einem weitestgehend regulierten, hart umkämpften Markt erfolg-
reich zu positionieren. Das hätten zumindest für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat 
Beispiele mit Vorbildcharakter zur Übertragung auf die KSK sein können.  
 
 
Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben jedoch der Öffentlichkeit (und dem Rat) die Ent-
wicklung der KSK zwar als außerordentlich kritisch, aber beherrschbar dargestellt. Dass man 
2013 in Gemeinschaft mit weiteren Kölner Kliniken eine klar formulierte, gemeinsame Pres-
seerklärung verfasste  * und darin die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken allgemein 
beklagte, hinderte die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der KSK aber nicht daran, z.B. 
am Standort Merheim mit eigenen Mitteln (Darlehen) ein Bettenhaus zu bauen oder in eine 
aufwendige, vom IT-Team nicht beherrschbare Abrechnungssoftware  zu installieren.   
 
Hier stellt sich die Frage, ob der Aufsichtsrat trotz besseren Wissens über die wahren Hin-
tergründe der erkennbaren Schieflage informiert war, und dennoch die Geschäftsführung der 
KSK in ihren Forderungen nach weiteren Darlehen durch die Stadt unterstützte.  So be-
schloss der Rat der Stadt 2015 auf Empfehlung des Aufsichtsrats, der KSK ein Darlehen in 
Höhe von insgesamt 50 Mio € zu gewähren. Dieses eigentliche Überbrückungsdarlehen mit 
einjähriger Laufzeit, wurde dann 2016 zum Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeitverlän-
gerung von 10 Jahren umgewandelt. Die finanzielle Schieflage der KSK war bereits bei An-
tragstellung bekannt, und der einjährige Laufzeitmodus schlichtweg bewusst irreführend.  
2017 waren es dann die Kantinenbetriebe, die man meinte, mit einem weiteren Invest und 
Darlehen von 7,5 Mio € (KStA 12.4.17) fit für den freien Markt machen zu wollen.  
 
Hinzu kamen die seit 2012 auflaufenden Verluste aus dem ordentlichen Betrieb, die aktuell

- 3 - 
 
auf € 25 Mio (Gutachten 2018) geschätzt werden. Ein weiteres Darlehen der Stadt an die 
KSK in Höhe von 11 Mio € wurde per Dringlichkeitsantrag im März 2018 bewilligt, um die 
Liquidität der KSK zumindest für die nächsten Monate sicherzustellen. 
 
Die Klärung und Darstellung der Gesamtumstände gegenüber der Öffentlichkeit und der Mit-
arbeiterschaft sind von großer Bedeutung, um vom Unternehmen weiteren Imageschaden 
abzuwenden und dessen tatsächlichen Wert und die marktführenden Position als Gesund-
heitsdienstleister im Großraum Köln darzustellen. Rücksichtnahme auf an der Misere 
schuldhaft beteiligte Personen und Institutionen sind unangebracht. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Walter Wortmann 
Freie Wähler Köln 
   
*Presseerklärung der Gemeinschaft Kölner Kliniken und der Kliniken der Stadt Köln insbesondere 
http://www.hgk-
koeln.de/fileadmin/user_upload/Krankenhaeuser/Heilig_Geist/Presse/160504_PM_Gemeinsame_Erklaerung_der
_Koelner_KH_zum_Investitionsstau.pdfund zu diskutieren.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2018 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0596/2018
Typ
FW Antrag nach § 3
Datum
19.04.2018
Erstellt
19.04.2018 10:00