AN/0596/2018
Versagung der Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
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Freie Wähler Antrag nach § 3
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im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann@stadt- koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.04.2018 AN/0596/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.05.2018 Versagung der Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln eGmbH / RehaNova GmbH (kurz: KSK/KSK-Gruppe) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Freien Wähler Köln bitten um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der Sitzungen des Rats am 3.5.2018. Einleitung Durch die Kölner Medien werden die Bürger bereits seit Ende des letzten Jahres über den kritischen Zustand der Unternehmensgruppe der Kliniken der Stadt Köln (KSK) und die Hin- tergründe informiert. Seit 2012 schreibt die KSK Rote Zahlen und weist einen enorm hohen Investitionsstau aus. Nicht zuletzt haben die Gedanken der Frau OB Reker, gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Köln aus der Not der KSK eine Optimierung des Gesundheitsstan- dortes Köln zu kreieren, mehr zum Schaden denn zur Ruhigstellung von Medien und Mitar- beitern geführt, da diese Idee vor dem Hintergrund der dafür erforderlichen Rechtslage keine Substanz zeigt. Im März 2018 haben unter dem Absender des Marburger Bundes (berufliche Interessenver- tretung der Klinikärzte in Deutschland) 70 Ärzte der KSK eine Resolution gegen das Ma- nagement und den Aufsichtsrat des Unternehmens gezeichnet. Heute bleibt festzustellen, dass durch die neuerlichen Nachrichten über eine drohende Insol- venz der Marktwert der KSK-Gruppe gegen Null tendiert. Nichts ist austauschbarer, als der - 2 - Wert einer Marke, wenn sie so verbrannt wird. In nur 8 Jahren haben eine miserables Ma- nagement und ein warum auch immer kläglich agierender Aufsichtsrat diese Situation an- scheinend unkontrolliert zugelassen. Der folgende Antrag und dessen Begründung basieren auf umfangreichen, veröffentlichten redaktionellen Beiträge vornehmlich der Kölner Medien aus den Jahren 2016-2018, was die Freien Wähler Köln veranlasst, diesen Antrag im öffentlichen Teil der Ratssitzung einzubrin- gen Antrag Die Freien Wähler Köln beantragen: 1. Den sofortigen geschlossenen Rücktritt des Aufsichtsrats. 2. Den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Städtischen Kliniken Köln eG- mbH, der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. 3. Den Beschluss der Gesellschafterversammlung, ggf. gegen die Geschäftsführung sowie die beteiligten leitenden Angestellten und des Aufsichtsrats rechtliche Schritte einzuleiten. Die Grundlage ist ein derzeit laufendes Rechtsgutachten. 4. Weitere mögliche an der desaströsen Entwicklung beteiligte Personen und Unter- nehmen in Haftung zu nehmen. Begründung Recherchen der Geschäftsberichte und redaktionelle Beiträge der öffentlichen Medien lassen den Schluss zu, dass sich die KSK als Eigenbetrieb der Stadt Köln seit 2012 in einem laten- ten Verschuldungsprozess befindet. Anders die Unternehmen der Privaten Kliniken, die bei- spielhaft beweisen, sich in einem weitestgehend regulierten, hart umkämpften Markt erfolg- reich zu positionieren. Das hätten zumindest für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat Beispiele mit Vorbildcharakter zur Übertragung auf die KSK sein können. Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben jedoch der Öffentlichkeit (und dem Rat) die Ent- wicklung der KSK zwar als außerordentlich kritisch, aber beherrschbar dargestellt. Dass man 2013 in Gemeinschaft mit weiteren Kölner Kliniken eine klar formulierte, gemeinsame Pres- seerklärung verfasste * und darin die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken allgemein beklagte, hinderte die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der KSK aber nicht daran, z.B. am Standort Merheim mit eigenen Mitteln (Darlehen) ein Bettenhaus zu bauen oder in eine aufwendige, vom IT-Team nicht beherrschbare Abrechnungssoftware zu installieren. Hier stellt sich die Frage, ob der Aufsichtsrat trotz besseren Wissens über die wahren Hin- tergründe der erkennbaren Schieflage informiert war, und dennoch die Geschäftsführung der KSK in ihren Forderungen nach weiteren Darlehen durch die Stadt unterstützte. So be- schloss der Rat der Stadt 2015 auf Empfehlung des Aufsichtsrats, der KSK ein Darlehen in Höhe von insgesamt 50 Mio € zu gewähren. Dieses eigentliche Überbrückungsdarlehen mit einjähriger Laufzeit, wurde dann 2016 zum Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeitverlän- gerung von 10 Jahren umgewandelt. Die finanzielle Schieflage der KSK war bereits bei An- tragstellung bekannt, und der einjährige Laufzeitmodus schlichtweg bewusst irreführend. 2017 waren es dann die Kantinenbetriebe, die man meinte, mit einem weiteren Invest und Darlehen von 7,5 Mio € (KStA 12.4.17) fit für den freien Markt machen zu wollen. Hinzu kamen die seit 2012 auflaufenden Verluste aus dem ordentlichen Betrieb, die aktuell - 3 - auf € 25 Mio (Gutachten 2018) geschätzt werden. Ein weiteres Darlehen der Stadt an die KSK in Höhe von 11 Mio € wurde per Dringlichkeitsantrag im März 2018 bewilligt, um die Liquidität der KSK zumindest für die nächsten Monate sicherzustellen. Die Klärung und Darstellung der Gesamtumstände gegenüber der Öffentlichkeit und der Mit- arbeiterschaft sind von großer Bedeutung, um vom Unternehmen weiteren Imageschaden abzuwenden und dessen tatsächlichen Wert und die marktführenden Position als Gesund- heitsdienstleister im Großraum Köln darzustellen. Rücksichtnahme auf an der Misere schuldhaft beteiligte Personen und Institutionen sind unangebracht. Mit freundlichen Grüßen Walter Wortmann Freie Wähler Köln *Presseerklärung der Gemeinschaft Kölner Kliniken und der Kliniken der Stadt Köln insbesondere http://www.hgk- koeln.de/fileadmin/user_upload/Krankenhaeuser/Heilig_Geist/Presse/160504_PM_Gemeinsame_Erklaerung_der _Koelner_KH_zum_Investitionsstau.pdfund zu diskutieren.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0596/2018
- Typ
- FW Antrag nach § 3
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 19.04.2018 10:00